Bedürftigentestament: So kommt Ihr Erbe bei Ihren bedürftigen Erben an

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1 Bedürftigentestament: So kommt Ihr Erbe bei Ihren bedürftigen Erben an Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten

2 Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor Was ist ein Bedürftigentestament? Abgrenzung zum Behindertentestament So schützen Sie Ihren Nachlass vor dem Staat Allgemeines zur Erbeinsetzung Vor- & Nacherbschaft Testamentsvollstreckung Zeitliche Begrenzung von Vorerbschaft und Testamentsvollstreckung Formvorschriften für ein Bedürftigentestament Vorsicht vor Mustern eines Bedürftigentestaments Änderung & Aufhebung eines Bedürftigentestaments Anfechtung eines Bedürftigentestaments Ist das Bedürftigentestament sittenwidrig? Zusammenfassung: Vor- & Nachteile eines Bedürftigentestament Tipp: kostenfreie Ersteinschätzung im Erbrecht...14

3 advocado stellt sich vor Ob der eigene Nachlass, Baupfusch oder fristlose Kündigung advocado vermittelt ausgezeichnete Beratung von erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem Rechtsproblem. Durch unsere kostenfreie Ersteinschätzung bieten wir Ihnen immer eine schnelle und unverbindliche Orientierungshilfe. Sofern eine weiterführende Betreuung notwendig ist, wird ein auf Sie zugeschnittenes Angebot mit detailliertem Leistungsumfang und zum transparenten Festpreis erstellt. Sie entscheiden selbst, ob Ihnen die kostenfreie Ersteinschätzung genügt oder ob Sie eine anwaltliche Betreuung in Anspruch nehmen wollen. Focus-Money zeichnete advocado mit der höchsten Weiterempfehlungsquote im Bereich der Online-Rechtsberatung aus.

4 1. Was ist ein Bedürftigentestament? Ein Bedürftigentestament zielt darauf ab, die Lebenssituation eines bedürftigen Erben (z. B. bei Privatinsolvenz/als Empfänger von ALG II) zu verbessern. Erbt ein Bedürftiger, zieht der Staat das Erbe als Ausgleich für die erhaltenen Sozialleistungen ein. Durch spezielle Regelungen im Testament wie beispielsweise Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft verhindert ein Bedürftigentestament solche staatlichen Forderungen. Ein Bedürftigentestament soll also die Lebenssituation eines Bedürftigen verbessern, das vererbte Vermögen in der Familie halten, einen Zugriff des Sozialleistungsträger verhindern und den Erben davor schützen, seinen Anspruch auf Sozialleistungen zu verlieren. Das Bedürftigentestament gilt dabei als Variante des Behindertentestaments. Wie genau sich ein Bedürftigentestament vom Behindertentestament unterscheidet, lesen Sie nun. 2. Abgrenzung zum Behindertentestament Das Behindertentestament wird vom Erblasser zugunsten einer körperlich oder geistig behinderten Person aufgesetzt, die aufgrund ihrer Behinderung erwerbsunfähig ist und somit in der Regel Sozialleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) bezieht. Durch diese Testamentsform soll die weitere Pflege des Behinderten garantiert werden, ohne dass der Staat auf das Erbe zugreifen kann. Das Bedürftigentestament hingegen ist eine an das Behindertentestament angelehnte Testamentsart zum Vorteil einer Person, die regelmäßig Sozialleistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) erhält, aber grundsätzlich erwerbsfähig ist. Die Sozialleistung nach SGB II (Arbeitslosengeld II) werden vom Sozialleistungsträger somit anders als im Falle von Sozialleistungen nach SGB XII nicht dauerhaft gewährt. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Beitrag zum Behindertentestament.

5 3. So schützen Sie Ihren Nachlass vor dem Staat Durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom zum Bedürftigentestament können die zum Behindertentestament entwickelten Grundsätze auch zugunsten eines Bedürftigen angewendet werden. Zuvor galt das Bedürftigentestament lange Zeit als rechtlich umstritten und sittenwidrig. Mittlerweile werden dadurch nun in Übereinstimmung mit dem Behindertentestament auch im Falle eines Bedürftigentestaments die erblichen Mittel der Vor- und Nacherbschaft sowie der Testamentsvollstreckung u. a. eingesetzt. Damit ein bedürftiger Mensch erben kann, ohne dass er den Anspruch auf Sozialleistungen verliert, muss ein Erblasser besondere Vorgaben einhalten. Diese werden in den folgenden Abschnitten erklärt. 3.1 Allgemeines zur Erbeinsetzung Durch die Testierfreiheit kann der Erblasser frei darüber verfügen, wen er wie an seinem Nachlass beteiligt. Um sicherzustellen, dass die Regelungen im Bedürftigentestament ihren Zweck erfüllen, sind folgende Punkte zu klären: Ob der Bedürftige als Vorerbe eingesetzt wird. Vorerben sind lediglich Erben auf Zeit. Das Erbe geht nur für einen bestimmten Zeitraum auf sie und anschließend auf den Nacherben über. Wer Nacherbe wird. Dieser ist Schlusserbe und erhält das gesamte Erbe, sobald der Vorerbe verstirbt oder der testamentarisch geregelte Zeitpunkt für das Erbe eintritt. Zusätzlich sollte ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der den Nachlass für den bedürftigen Erben verwaltet.

6 Wichtig bei bedürftigen Erben, die auch pflichtteilsberechtigt* sind Zählt der Bedürftige zudem zu den Pflichtteilberechtigten, ist es erforderlich, den Erben mit einem Erbteil zu bedenken, der über den Pflichtteil hinausgeht. Andernfalls kann der Sozialhilfeträger möglicherweise vom Bedürftigen verlangen, dass dieser die Erbschaft ablehnt, um einen höheren Pflichtteil zu erhalten. * Pflichtteilsberechtigt sind nahe Verwandte des Erblassers. Diesen steht eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu. Sollte diese Personen enterbt werden oder einen zu geringen Anteil am Erbe erhalten, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Mehr erfahren Sie in unserem Beitrag Wer ist pflichtteilsberechtigt? Auf welche Art der Erblasser die Vorerbschaft gestalten kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, erfahren Sie im folgenden Kapitel. 3.2 Vor- & Nacherbschaft Damit Forderungen des Sozialleistungsträgers umgangen werden können, müssen im Falle eines Bedürftigentestaments Vor- und Nacherben eingesetzt werden. Prinzipiell verfügt der Erblasser bei Ersterem über zwei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Der Erblasser kann den bedürftigen Erben als befreiten oder nicht befreiten Erben bestimmen. Abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung werden dem Vorerben mehr oder weniger Verfügungsmöglichkeiten über das Erbe eingeräumt. Die jeweilige Regelung hat allerdings Auswirkung auf den staatlichen Zugriff auf das Erbe. Befreiter Vorerbe Als befreiter Vorerbe darf der Bedürftige frei über sein Erbe und dessen Verwendung verfügen. In diesem Fall hat der Nacherbe kein Mitspracherecht. Nachteil: Der Sozialleistungsträger kann mit Verweis auf das Erbe die Zahlung der Sozialhilfe einstellen.

7 Nicht befreiter Vorerbe Als nicht befreiter Vorerbe kann der Bedürftige nur mit Zustimmung des Nacherbens über sein Erbe verfügen. Ihm stehen zwar die Erträge aus dem Nachlass zu, er kann allerdings nicht auf den Nachlass selber zugreifen. Vorteil: Dadurch wird der Nachlass nicht als Vermögen oder Einkommen nach dem SGB XII angerechnet. Der Sozialhilfeträger kann somit auch nicht auf das Erbe zugreifen. Beispiel: Ein Ehepaar hat insgesamt zwei erwachsene Söhne. Der jüngere der beiden Söhne ist momentan erwerbslos und auf die Zahlung von Sozialhilfe angewiesen. Der Vater überlegt zunächst, den bedürftigen Sohn nicht erbrechtlich zu bedenken, weil er einem staatlichen Zugriff auf das Erbe fürchtet. Allerdings fällt ihm schnell ein, dass auch sein bedürftiger Sohn pflichtteilberechtigt ist. Den Pflichtteilanspruch kann wiederum der Sozialhilfeträger auf sich überleiten. Das Ehepaar will das Vermögen in der Familie halten und gleichzeitig die Lebensverhältnisse des Bedürftigen verbessern. Sie setzen den bedürftigen Sohn in ihrem Testament zum Vorerben mit einer Erbquote entsprechend der Pflichtteilquote ein. Ihren zweiten Sohn bestimmen sie zum Nacherben. Weiterhin verfügen Sie, dass mit dem Tod des Vorerben das Erbe an den Nacherben übergeht. Nacherben Daneben muss der Erblasser einen Nacherben bestimmen, der den Nachlass erhält, nachdem zunächst ein anderer Erbe Vorerbe geworden ist. Das Erbe geht also zunächst an den Vorerben. Gleichzeitig ordnet der Erblasser an, dass das gesamte Erbvermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Nacherben übergeht. Die Nacherbschaft tritt meistens ein, wenn der Vorerbe stirbt. Grundsätzlich kann der Erblasser aber auch einen anderen Zeitpunkt für das Vorerbe festlegen (z. B. Heirat oder Volljährigkeit des Vorerben). Als Nacherben empfehlen sich vor allem enge Angehörige wie Ehepartner, die Abkömmlinge sowie die Geschwister des Vorerben es kann aber grundsätzlich auch jede andere Person bestimmt werden.

8 Der Nacherbe kann gegenüber dem Vorerben bereits vor dem Eintritt des Erbfalls verschiedene Rechte geltend machen. Dazu zählen u. a.: ein umfangreiches Auskunftsrecht gegenüber dem Vorerben (der Nacherbe kann vom Vorerben ein Verzeichnis der vererbten Gegenstände verlangen), ohne seine Zustimmung kann der Vorerbe keine Grundstücke veräußern oder belasten, ebenso kann der Vorerbe ohne das Einverständnis des Nacherben keine Nachlassgegenstände verschenken oder verschleudern. Beispiel: Das Erbe besteht aus einer vermieteten Eigentumswohnung. Der Vorerbe (Bedürftige) darf lediglich die Mieten (Erträge) einziehen und behalten, nicht aber die Wohnung verkaufen (Substanz). In diesem Beispiel kann der hilfsbedürftige Vorerbe nicht auf den Nachlass (Eigentumswohnung) zugreifen, wodurch ihm der Nachlass auch nicht als Vermögen oder Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Tritt der Nacherbfall ein, geht das Eigentum an der Wohnung an den Nacherben über. Damit auch die Erträge des Erbes vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt werden, sollte ergänzend eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Worauf bei deren Anordnung besonders zu achten ist, welche Aufgaben ein Testamentsvollstrecker hat und warum Natural- statt Geldleistungen angeordnet werden sollten, erfahren Sie jetzt. 3.3 Testamentsvollstreckung Ein Testamentsvollstrecker überwacht die im Testament getroffenen Regelungen. Im Falle des Bedürftigentestaments verwaltet er im Rahmen einer Dauervollstreckung den Nachlass des bedürftigen Erben. Zusätzlich kontrolliert er regelmäßig, ob der Erbe die Vorgaben des Erblassers einhält.

9 Naturalleistungen statt Geldleistungen Als Erblasser ist es entscheidend, auf die konkrete Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung zu achten. Diese sollte die Lebenssituation des Bedürftigen tatsächlich verbessern. Vor dem Hintergrund eines möglichen Anspruches des Sozialleistungsträger ist es daher empfehlenswert, dem bedürftigen Erbe Naturalleistungen anstelle von Geldleistungen zukommen zu lassen. Im Zweifelfalls werden Geldleistungen nämlich auf Sozialleistungen angerechnet. Zu den Naturalleistungen zählen beispielsweise: nicht von der Krankenkasse übernommene Hilfsleistungen, Kosten für Kleidung, Kosten für individuelle Bedürfnisse und Hobbys. Durch diese Verfügung kann der Vorerbe auch nicht frei über Erträge des Erbes verfügen, sondern muss grundsätzlich akzeptieren, was ihm der Testamentsvollstrecker zuteilt. Den Erben bei der Entscheidung einbeziehen Bei der Entscheidung, wer Testamentsvollstrecker wird, sollten Sie den Erben einbeziehen. Dadurch können Sie Streit und Unstimmigkeiten zwischen dem Erben und dem Testamentsvollstrecker vermeiden. Das ist besonders wichtig hinsichtlich seines Einflusses auf den Alltag des bedürftigen Erben. Zusätzlich sollten Sie als Erblasser einen Ersatzvollstrecker bestimmen, der zum Einsatz kommt, wenn der eigentlich Testamentsvollstrecker sein Amt nicht antreten kann. Eine Regelung über die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist ebenfalls ratsam. Wichtig: Bei minderjährigen Bedürftigen muss zudem ein Vormund ernannt werden. Prinzipiell kann der Vormund auch Testamentsvollstrecker sein. Ratsam ist jedoch eine Trennung der Positionen, damit der Betreuer gegenüber dem Testamentsvollstrecker eine Kontrollfunktion wahrnehmen kann. Welche Aufgaben und Pflichten ein Testamentsvollstrecker hat, lesen Sie in unserem Beitrag zur Testamentsvollstreckung.

10 3.4 Zeitliche Begrenzung von Vorerbschaft und Testamentsvollstreckung Im Rahmen eines Bedürftigentestament muss der Erblasser darauf achten, die Regelungen der Vorerbschaft und der Testamentsvollstreckung auf den Zeitraum der Bedürftigkeit zu begrenzen. So ist es denkbar, dass ein Bedürftiger wieder eine Arbeit findet und nicht mehr auf staatliche Hilfen angewiesen ist. Für diesen Fall kann der Erblasser verfügen, dass die Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung durch andere bzw. normale Erbbedingungen ersetzt werden. Sie haben Fragen zum Bedürftigentestament? Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Erbrecht. 4. Formvorschriften für ein Bedürftigentestament Das Bedürftigentestament unterscheidet sich formal nicht von anderen Testamentsformen. Als Erblasser sind Sie frei in der Entscheidung, das Testament selbst oder mithilfe eines Notars oder Anwaltes anzufertigen. Grundsätzlich sollten Sie die folgenden Formvorschriften beachten: handschriftliche Anfertigung, leserlich Schrift, mit Ihrem vollen Namen unterschreiben.

11 Zusätzlich müssen abhängig von der Art des Bedürftigentestament (eigenständiges oder öffentliches Testament) weitere Vorschriften beachtet werden. Die wichtigsten Regelungen erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Testament schreiben. 5. Vorsicht vor Mustern eines Bedürftigentestaments Wie im vorangegangen Kapitel dargelegt, unterscheidet sich das Bedürftigentestament formal nicht von anderen Testamentsformen. Dem Erblasser begegnen bei der Erstellung eines solchen Testaments jedoch hohe inhaltliche und juristische Hürden. Besondere Vorsicht ist daher geboten, wenn das Bedürftigentestament eigenständig erstellt wurde. Denn Testamente können aufgrund von Formfehlern angefochten und für ungültig erklärt werden. Vor diesem Hintergrund ist von Mustertexten abzuraten, da Fehler für den juristischen Laien nicht ohne Weiteres zu erkennen sind. Jede Familien- und Lebenssituation ist einzigartig und wird nur selten von solchen Mustertexten widergespiegelt. Um eine fehlerhafte Gestaltung eines Bedürftigentestament zu vermeiden, können Sie Ihre Fragen zum Bedürftigentestament kostenfrei mit einem unserer Anwälte für Erbrecht besprechen. Hier können Sie Ihre Anfrage schildern. 6. Änderung & Aufhebung eines Bedürftigentestaments Wurde das Bedürftigentestament eigenständig erstellt, kann es im Nachhinein problemlos geändert oder aufgehoben werden. Da der Erblasser seinen letzten Willen frei verfügen kann, benötigt er keinen Grund für eine Änderung oder Aufhebung des Testaments. Liegt das Bedürftigentestament hingegen notariell vor oder wurde beim Nachlassgericht eingereicht, muss jede Änderung notariell beurkundet bzw. beim Nachlassgericht beantragt werden.

12 7. Anfechtung eines Bedürftigentestaments Wer mit der Ausgestaltung des Bedürftigentestaments nicht einverstanden ist oder dessen Rechtmäßigkeit anzweifelt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen anfechten. Beweislast & Gründe Die Beweislast trägt dabei derjenige, der das Testament anfechten will. Dieser muss zwingend einen Anfechtungsgrund anführen. Denkbar sind beim Bedürftigentestament vor allem der Verdacht der Sittenwidrigkeit oder Formfehler. Weitere Anfechtungsgründe sind neben der Testierunfähigkeit des Erblassers auch eine Fälschung oder ein Motivirrtum. Was den Anfechtungsgrund der Sittenwidrigkeit angeht, so erfahren Sie im nächsten Kapitel, warum das Bedürftigentestament rechtlich so umstritten ist und es bisweilen als sittenwidrig erachtet wurde. Wer darf ein Bedürftigentestament anfechten? Zusätzliche Informationen und 15 Gründe, warum Sie ein Testament anfechten können, lesen Sie in unserem Beitrag Testament anfechten. 8. Ist das Bedürftigentestament sittenwidrig? In der Vergangenheit wurde regelmäßig diskutiert, ob die erbrechtlichen Regelungen des Bedürftigentestaments (Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung) sittenwidrig sind. Grund dafür ist, dass der bedürftige Erbe von der Erbschaft profitiert, ohne dabei frei über das Erbe verfügen zu können. Zusätzlich wird der bedürftige Erbe davor geschützt, seinen Anspruch auf Sozialleistungen einzubüßen. Deswegen vermuten insbesondere die Sozialhilfeträger oftmals eine unangemessene Benachteiligung

13 Gerichtliche Entscheidung schafft Klarheit Mittlerweile erkennt die Rechtsprechung die Gestaltung des Bedürftigentestament allerdings als wirksam an. Der BGH hat in seinem Urteil vom als nicht sittenwidrig eingestuft, sondern als Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus. Darüber hinaus hat das OLG Hamm in seinem Urteil vom die Wirksamkeit des Bedürftigentestaments auch bei sehr großen Vermögen bestätigt. 9. Zusammenfassung: Vor- & Nachteile eines Bedürftigentestament Werden bedürftige Angehörige beerbt, müssen sie das Erbe häufig als Ausgleich für die erhaltenen Sozialleitungen an den Staat abtreten. Ein Bedürftigentestament kann den Zugriff des Staates auf das Vermögen verhindern. Welche Vor- und Nachteile die Erstellung eines Behindertentestaments hat, finden Sie hier nochmal kurz zusammengefasst: Vorteile Verbesserung der Lebenssituation des Bedürftigen, der staatliche Zugriff auf Erbe wird verhindert, der Bedürftige bekommt weiterhin Sozialhilfe, das Erbe verbleibt in der Familie, die Substanz des Nachlasses wird nicht vom Vorerben aufgebraucht, der Erblasser kann den Zeitpunkt der Nacherbfolge festlegen (Tod, Heirat oder die Volljährigkeit des Vorerben).

14 Nachteil X Anspruchsvolle Erstellung, X mehrere Szenarien müssen bedacht werden (Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, zeitliche Begrenzung auf den Zeitraum der Bedürftigkeit), X eine fehlerhafte Gestaltung kann dazu führen, dass der Staat seine Ansprüche auf das Erbe geltend macht. 10. Tipp: kostenfreie Ersteinschätzung im Erbrecht Damit Sie Ihren bedürftigen Angehörigen zu einer verbesserten Lebenssituation verhelfen, ohne dass er dabei seine Ansprüche auf Sozialhilfe verliert, sollten Sie ein Bedürftigentestament verfassen. Was bei der Erstellung eines Bedürftigentestament zu beachten ist, erläutert Ihnen gern einer unserer erfahrenen Anwälte im Erbrecht. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zum Bedürftigentestament kostenfrei mit unserem Anwalt für Erbrecht zu besprechen. Einfach Ihr Anliegen kurz schildern, absenden und noch am selben Tag eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung von unserem Rechtsanwalt erhalten. advocado übernimmt dabei die Garantie für ausgezeichnete Beratung.

15 In 3 Schritten zu Ihrem Recht 1. Fall schildern Schildern Sie uns kurz Ihren Fall und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Wir vereinbaren für Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten. 2. Kostenfreie Ersteinschätzung Unser Anwalt erläutert Ihnen Gesetzeslage, Ihre Rechten & Pflichten sowie die mit einem juristischen Vorgehen verbundenen Chancen & Risiken. Zudem schätzt er ein, ob es sich lohnt, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 3. Individuelles Angebot Sollten Sie anschließend eine juristische Betreuung wünschen, erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zum Festpreis. Ihren Fall können Sie über folgende Wege einreichen: online auf, telefonisch unter (kostenfrei). Kontakt advocado GmbH Christian Sudoma service@advocado.de

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