W i n t e r t h u r. An den Grossen Gemeinderat. Winterthur, 5. Mai 2004 Nr. 2004/034

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1 Winterthur, 5. Mai 2004 Nr. 2004/034 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Einmalige Kredite von total Fr. 2' für den Unterricht in Biblischer Geschichte an der Primarschule während der beiden Schuljahre 2004/05 und 2005/06 ANTRÄGE: Anträge der Zentralschulpflege: 1. a) Der Unterricht in Biblischer Geschichte, B-Unterricht, wird in der Unterstufe der Primarschule während den Schuljahren 2004/05 und 2005/06 als Freifach angeboten. 1. b) Für das Angebot des Freifachs B-Unterricht in der Unterstufe während den zwei Schuljahren 2004/05 und 2005/06 wird ein einmaliger Kredit von Fr. 1'256'000. bewilligt. 2. a) Der Unterricht in Biblischer Geschichte, B-Unterricht, wird in der Mittelstufe der Primarschule während den zwei Schuljahren 2004/05 und 2005/06 als Freifach angeboten. 2. b) Für das Angebot des Freifachs B-Unterricht in der Mittelstufe während den Schuljahren 2004/05 und 2005/06 wird ein einmaliger Kredit von Fr. 1'256'000. bewilligt. Antrag des Stadtrates: Die Anträge der Zentralschulpflege werden abgelehnt. ZUSAMMENFASSUNG Um den Unterricht in Biblischer Geschichte (B-Unterricht) während den zwei Schuljahren 2004/05 und 2005/06 an der Primarschule zu ermöglichen, beantragt die Zentralschulpflege dem Grossen Gemeinderat zwei Kredite von insgesamt maximal Fr. 2' , wovon Fr. 816'000. effektiv neue zusätzliche Ausgaben für Winterthur bedeuten. Die Bewilligung der Kredite wird notwendig, weil der Kanton im Rahmen seines Sanierungsprogramms 04 den B-Unterricht zu einem freiwilligen Schulfach erklärte und sich aus dessen Finanzierung zurück zieht. Die Zentralschulpflege beabsichtigt, Massnahmen zu ergreifen, um den B-Unterricht als Integrationsfach zu positionieren und die Unterrichtsqualität besser steuern zu können. Um den B-Unterricht nach Ablauf dieser zwei Jahre in Winterthur weiterhin als Freifach anzubieten, wird der Grosse Gemeinderat und allenfalls das Volk einen wie-

2 - 2 - derkehrenden Kredit bewilligen müssen, falls in der Zwischenzeit auf kantonaler Ebene nicht anderslautende Beschlüsse gefällt worden sind. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Kreditvorlage der Zentralschulpflege abzulehnen. Er bedauert zwar, dass damit ein bewährtes Schulfach aufgegeben werden muss. Angesichts der gegenwärtigen städtischen Finanzlage ist es für den Stadtrat aber nicht verantwortbar, ein vom Kanton gestrichenes Bildungsangebot nachträglich freiwillig durch die Stadt zu finanzieren WEISUNG: A. Begründung der Zentralschulpflege 1. Veränderte Ausgangslage durch das Sanierungsprogramm 04 des Regierungsrats Der B-Unterricht war bisher Bestandteil des kantonalen Lehrplans für die Primarschule. Gemäss Volksschulgesetz ist er so zu gestalten, dass Schüler verschiedener Konfessionen ohne Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit daran teilnehmen können. Aus Rücksicht auf die Religionsfreiheit können Schülerinnen und Schüler auf Gesuch der Eltern vom Unterricht in Biblischer Geschichte befreit werden. Die Kosten für den B-Unterricht sind staatsbeitragsberechtigt. Im Sanierungsprogramm 04 des Regierungsrats ist als Massnahme Nr. 214 die Aufhebung der Angebotspflicht für biblischen Unterricht enthalten. Der Bildungsrat präzisierte im Juli 2003 die Massnahme: Biblische Geschichte wird aus dem Unterrichtsbereich Mensch und Umwelt gestrichen. Das Fach wird neu als Freifach aufgeführt. Dadurch ist es den Schulgemeinden freigestellt, das Fach anzubieten. Die Kosten gehen vollumfänglich zulasten der Gemeinden. Dazu beschloss er eine Änderung der Lektionentafel und setzte diese auf das Schuljahr 2004/05 in Kraft. Im Dezember 2003 fällte der Bildungsrat weitere Beschlüsse zum B-Unterricht während den Blockzeiten. 2. Antrag der Zentralschulpflege an den Grossen Gemeinderat Die Zentralschulpflege ist der Ansicht, der B-Unterricht solle in den Winterthurer Primarschulen weiterhin angeboten werden. Ein Verzicht auf das Fach würde einen Bildungsabbau um eine Lektion pro Woche während 6 Schuljahren bedeuten. Der B-Unterricht ist im Lehrplan Bestandteil des Unterrichtsbereichs Mensch und Umwelt, welcher eine wichtige Ergänzung zum Sprach- und Mathematikunterricht darstellt. Aus finanzrechtlichen Gründen, aber auch weil in dieser gesellschaftspolitisch relevanten Frage ein referendumsfähiger Entscheid gefällt werden soll, ist es der Zentralschulpflege ein Anliegen, dass der Grosse Gemeinderat darüber beschliesst, ob der B-Unterricht weiterhin angeboten werden soll. Aus zwei Gründen beantragt die Zentralschulpflege für die kommenden zwei Jahre vorerst je einen einmaligen Kredit für einerseits die Unter- und anderseits die Mittelstufe der Primarschule: Die wiederkehrenden Kosten für die gesamte Primarschule liegen über der Kompetenzgrenze des Grossen Gemeinderats (Fr. 500'000.--) und eine Volksabstimmung darüber ist rechtzeitig auf August 2004 nicht durchführbar.

3 - 3 - Die Zentralschulpflege rechnet damit, dass insbesondere in der Mittelstufe weniger Schülerinnen und Schüler als bisher den freiwilligen B-Unterricht besuchen werden. Die effektive Anzahl angemeldeter Schüler/innen ist massgebend für die Klassenbildung und die Kredithöhe. 3. Unterschiedliche Situationen in der Unter- und der Mittelstufe Die Zentralschulpflege hat aus folgenden Überlegungen beschlossen, dem Grossen Gemeinderat zwei separate Kreditanträge für die Unter- und die Mittelstufe zu stellen: Auf der Unterstufe gelten ab dem kommenden Schuljahr in allen Schulkreisen Blockzeiten am Vormittag. Der B-Unterricht ist ein Fach, welches der Blockbildung dient. Schüler/innen, welche den B-Unterricht nicht besuchen sollen, müssen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten abgemeldet werden. Unter diesen Umständen ist es wahrscheinlich, dass wie bisher die meisten Kinder den B-Unterricht besuchen werden. Im Falle einer Ablehnung des Kredits für den B-Unterricht müssten die Stundenpläne kurzfristig angepasst und eventuell vereinzelt zusätzliche Fachlehrpersonen gesucht werden. Auf der Mittelstufe sieht die Situation anders aus: Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder zum Besuch des B-Unterrichts anmelden. Dieser findet in der Regel in Randzeiten statt. Wird also eine Schülerin oder ein Schüler nicht angemeldet, so ist für sie oder ihn die Schule eine Stunde früher aus. Es ist daher schwer vorhersehbar, wie sich die Schüler/innen- und Klassenzahlen im B-Unterricht der Mittelstufe entwickeln werden. 4. Was ist Unterricht in Biblischer Geschichte? Der B-Unterricht erfolgt konfessionell neutral und vermittelt ein Grundlagenwissen über Religionen und Kulturen, das zum Verständnis unserer stark von christlichen Traditionen geprägten Welt beiträgt. Der B-Unterricht wird im Rahmen des Unterrichtsbereichs Mensch und Umwelt angeboten. Beim Unterricht in Biblischer Geschichte handelt es sich also nicht um einen Bekenntnisunterricht. Im geltenden und auch für das Freifach B weiterhin verbindlichen Lehrplan finden sich folgende Hinweise: Dieser Unterricht versteht sich als eine Auseinandersetzung mit religiösen und im besonderen christlichen Gedanken und Überlieferungen und untersucht deren kulturelle und gesellschaftliche Auswirkungen in unserem Lebenskreis.... Das gemeinsame Vollziehen religiöser Handlungen (z.b. beten) sowie spezifisch konfessionelle Anliegen sind dem Unterricht der betreffenden Kirche oder Gemeinschaft vorbehalten und haben keinen Platz in der Schule. Die religiösen Gefühle aller Beteiligter sind stets zu achten. Dies bedingt bei allen am Gespräch Beteiligten Sachlichkeit, Toleranz und grosse Transparenz bei eigenen Stellungnahmen. Biblische Geschichte/Religionsunterricht wird auch von Lehrkräften erteilt, die sonst nicht mit der betreffenden Klasse arbeiten. Als Lernziele für die Primarschule hält der Lehrplan beispielsweise fest, biblische Geschichten zu kennen, vom Leben in biblischen Zeiten zu wissen, mit dem biblischen Hintergrund ausgewählter Tage im Kirchenjahr (Weihnachten, Passion, Ostern, Auffahrt) vertraut zu werden. Es werden aber auch kulturverbindende Inhalte vermittelt, so zum Beispiel die verschiedenen Lebensweisen von Menschen kennen zu lernen, von Wertvorstellungen anderer Kulturen zu erfahren und sich damit auseinander zu setzen oder aufmerksam zu werden auf Verflechtungen zwischen Heimat und Welt. Ausserdem hat das Fach einen persönlichkeitsbildenden Auftrag, beispielsweise sich seiner Bedürfnisse und Gefühle bewusst werden,

4 - 4 - erkennen, dass es materielle und immaterielle Werte gibt und eigene Wertvorstellungen hinterfragen. Die Kantonalkirchen und deren Winterthurer Körperschaften (Zentralkirchenpflege und Römisch-katholische Kirchenpflege) unterstützen die Bestrebungen, den B-Unterricht in der Primarschule weiter zu führen, weil Schülerinnen und Schüler in diesem Fach lernen, andere Religionen und Kulturen zu verstehen und zu achten. In diesem Fach sind Einsichten und Austausch über Grundüberzeugungen möglich, welche die Werthaltungen von Menschen massgeblich leiten. Das Fach kann dadurch dem Abbau von Vorurteilen und Fehleinschätzungen ganz wesentlich dienen. Die Zentralschulpflege beabsichtigt, ergänzend zum kantonalen Lehrplan Inhalte für den B- Unterricht in Winterthur zu definieren und eine einheitliche Unterrichtsqualität in der ganzen Stadt umzusetzen. Sie setzt dazu eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, ein Leitbild für den B-Unterricht und ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. In dieser Arbeitsgruppe sollen neben der Schule und den Schulbehörden auch die Kirchen und der Ausländer/innen-Beirat vertreten sein. 5. Kosten des B-Unterrichts Um die Kosten zu berechnen wird von durchschnittlichen Kosten einer Lektion von jährlich Fr. 4'000. ausgegangen. Der finanzkraftabhängige Staatsbeitrag betrug bisher pro Lektion Fr. 1'360.. Durch die Erklärung des B-Unterrichts zu einem freiwilligen Unterrichtsfach entfällt dieser Staatsbeitrag. Es fallen also nicht sämtliche Kosten neu an. Bereits bisher betrug der Anteil der Stadt Winterthur an eine Lektion B-Unterricht Fr. 2'640. pro Jahr. Lektionen 150 Unter- und 150 Mittelstufenklassen à Fr. 4'000. pro Lektion und Jahr, während 2 Schuljahren Franken 2 400'000. Lehrmittel jährlich Fr , während 2 Schuljahren Schulmaterial Pro Schuljahr und Klasse Fr. 100., für 300 Klassen während 2 Schuljahren Total für 2 Schuljahre 2'512'000. Beantragter Kredit für die Unterstufe 1' Beantragter Kredit für die Mittelstufe 1'256'000. Entfallender Staatsbeitrag diese Kosten sind durch die Stadt Winterthur neu zu übernehmen: 300 Klassen à Fr pro Lektion und Jahr während 2 Schuljahren Kosten bisher für die Stadt Winterthur während 2 Schuljahren (inkl. Lehrmittel und Schulmaterial) 816' Wie in Punkt 3 erläutert, ist es absehbar, dass der beantragte Kredit insbesondere auf der Mittelstufe nicht ausgeschöpft wird.

5 Ausblick Wenn der Grosse Gemeinderat die vorliegenden Anträge gut heisst, werden die beiden kommenden Schuljahre der Erhebung des Bedarfs an Klassen für den B-Unterricht dienen. Aufgrund der festgestellten Bedürfnisse wird dem Grossen Gemeinderat Änderungen des kanntonalen Rechts vorbehalten ein Antrag für einen jährlich wiederkehrenden Kredit gestellt. Dieser dürfte über der betragsmässigen Kompetenzgrenze des Grossen Gemeinderates liegen (Fr. 500'000. ). Damit wird voraussichtlich das Volk entscheiden, ob Biblische Geschichte in Winterthur weiterhin als Unterrichtsfach angeboten werden soll. B. Begründung des Stadtrats Der Stadtrat hat den Antrag der Zentralschulpflege zur Kenntnis genommen und leitet ihn in Anwendung von 114 des Gemeindegesetzes pflichtgemäss dem Grossen Gemeinderat weiter. Gestützt auf die genannte Gesetzesbestimmung macht er aber gleichzeitig auch Gebrauch von seinem Recht, zur Vorlage der Zentralschulpflege einen abweichenden eigenen Antrag zu stellen. Der Stadtrat beantragt dem Parlament die Ablehnung der gesamten Kreditvorlage, weil er die damit verbundenen freiwilligen Ausgaben in der aktuellen Finanzlage der Stadt nicht verantworten kann. Er ist sich dabei des allgemeinbildenden und integrativen Werts des Schulfachs Biblische Geschichte durchaus auch bewusst und bedauert es ausdrücklich, dass dieses bewährte Bildungsangebot den Sparanstrengungen des Kantons zum Opfer fällt. Angesichts der sich weiter zuspitzenden Finanzlage der Stadt kann es für den Stadtrat jedoch nicht angehen, dass Winterthur die Kosten für dieses freiwillige Angebot ganz übernimmt und weiter trägt. Selbst die Stadt Zürich hat beschlossen, auf dieses Angebot zu verzichten. Umso mehr drängt sich dieser Verzicht für die Stadt Winterthur auf, die als grösste Finanzausgleichsgemeinde des Kantons im Laufenden Jahr auf kantonale Ausgleichsleistungen (Steuerkraft- und Steuerfussausgleich) von total 106 Millionen Franken angewiesen ist und für die Weiterführung des B-Unterrichts immerhin 0,7 Steuerprozente pro Jahr aufwenden müsste. Der Wegfall des Freifachs Biblische Geschichte lässt sich überdies auch sachlich vertreten. Die grundlegenden gesellschaftspolitischen Werte sowie die persönlichkeitsbildenden Aspekte können und müssen in der Schule in allen Fächern vermittelt werden; diese Aufgabe darf nicht einfach an ein spezielles Fach delegiert werden. Zudem steht fest, dass durch den Wegfall der Biblischen Geschichte die Blockzeitenregelung nicht gefährdet ist. Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist für die Anträge der Zentralschulpflege der Vorsteherin des Departements Schule und Sport / Präsidentin der Zentralschulpflege und für den Antrag des Stadtrates der Vorsteherin des Departements Finanzen übertragen. Vor dem Stadtrat Der Stadtpräsident: E. Wohlwend Der Stadtschreiber: A. Frauenfelder

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