Zitatrichtlinien (Stand: Mai 2009/PE)

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1 Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zitatrichtlinien (Stand: Mai 2009/PE) Inhaltsübersicht 1 Vorbemerkung 2 Zitierweise 2.1 Direktes Zitat 2.2 Indirektes Zitat 2.3 Sekundärzitat 2.4 Tabellen und Abbildungen, Zahlenangaben 3 Quellenangaben 3.1 Kurzzitat in Fußnote 3.2 Kurzzitat im Text 3.3 Zitate aus Gesetzen, Kommentaren und Urteilen 4 Quellenverzeichnis 4.1 Selbständige Schriften (Monographien) 4.2 Zeitschriftenartikel 4.3 Beiträge in Sammelwerken 4.4 Gesetzes- und Urteilsverzeichnis 4.5 Internet-Quellen 4.6 Sonstige Quellen 1 Vorbemerkung Bei der Erstellung eines Beleges oder einer Studienabschlussarbeit (Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit) wird erwartet, dass die in Fachliteratur und Rechtsprechung vertretenen Sachverhalte, Fakten, Aussagen, Modelle und hierzu entwickelten Lösungswege recherchiert und einer kritischen Auseinandersetzung für die eigene Themenstellung unterzogen werden. Der Nachweis für die Verwendung fremden Gedankengutes im eigenen Text erfolgt durch Zitate und eine exakte Quellenangabe: Zitate sind wörtlich oder sinngemäß übernommenes Gedankengut fremder Autoren. Dieses ist kenntlich zu machen. Einwandfreies Zitieren ist Ausdruck wissenschaftlicher Sorgfalt. Jedes Zitat muss eindeutig belegt und nachprüfbar sein. Unterlassen einer Quellenangabe zieht den Verdacht des Plagiats nach sich!

2 Dabei sind folgende Regeln zu beachten: Seite von 10 Zitatrichtlinien Das Zitat ist der Primärquelle zu entnehmen. Das Zitat soll zweckmäßig gewählt sein, d.h., nur das enthalten, was der zitierte Autor mit dem wörtlichen oder sinngemäßen Zitat belegen möchte. Jedes Zitat muss der Überprüfung standhalten, ob es nicht -aus dem Zusammenhang gerissen- einen anderen als den ihm vom Verfasser gegebenen Sinn erhält. 2 Zitierweise 2.1 Direktes Zitat Bei direkten Zitaten werden Ausführungen eines Autors wörtlich in den eigenen Text übernommen. Direkte Zitate werden im Text durch Anführungszeichen eingeschlossen. Die Quelle wird ohne den Zusatz vgl. genannt. Direkte Zitate erfordern buchstäbliche Genauigkeit. Hervorhebungen im zitierten Text sollen grundsätzlich übernommen werden; eigene Hervorhebungen sind mit dem Zusatz Herv. durch Verf. (Hervorhebung durch den Verfasser) zu kennzeichnen. Die Auslassung eines Wortes (mehrerer Worte) wird durch zwei (drei) Punkte gekennzeichnet. Dies gilt auch, wenn ein Zitat mitten in einem Satz beginnt. Abweichungen vom Original sind durch eingeklammerte Zusätze mit einem Hinweis, z.b. Anm. d. Verf. (Anmerkung des Verfassers), deutlich zu kennzeichnen. Wörtliche Zitate sollen kurz sein und eigene Formulierungen nicht ersetzen. Längere Zitate sind nur angebracht, wenn es auf die Demonstration der im Zitat gewählten Formulierung ankommt. Es ist in diesem Fall zu empfehlen, längere Zitate im Text einzurücken und in einzeiligem Abstand zu schreiben. Zitate aus englischen oder französischen Quellen müssen in der Regel nicht übersetzt werden. Zitate in anderen Fremdsprachen erfordern eine Übersetzung unter Angabe des Übersetzers. Längere fremdsprachliche Zitate sind zu übersetzen und in einer Fußnote in der Originalsprache anzugeben. 2.2 Indirektes Zitat Ein indirektes bzw. sinngemäßes Zitat liegt vor bei jeder Form der inhaltlichen Übernahme von fremden Gedanken bzw. Ausführungen oder bei Anlehnung an einen anderen Autor (jedoch keine wörtliche Übernahme!). Der Umfang einer sinngemäßen Übernahme muss eindeutig erkennbar sein. Es kann deshalb erforderlich sein, dem Zitat einen einleitenden Satz voranzustellen, wie z.b.: Die folgende Darstel-

3 Seite von 10 Zitatrichtlinien lung der pagatorischen Bilanzauffassung lehnt sich an KOSIOL an. Wird der Autorenname im Text mit angegeben, so kann er hervorgehoben werden (Großbuchstaben oder kursiv oder unterstrichen). Der Quellenhinweis bei sinngemäßen Zitaten beginnt in der Fußnote mit vgl.. Der Verweis auf die Fußnote steht grundsätzlich am Ende des Zitates (nicht bei einer Kapitelüberschrift oder dem Namen oder mitten in den Ausführungen der zitierten Quelle). Werden mehrere Autoren mit vergleichbaren oder gegensätzlichen Inhalten zitiert, so sind diese in der Fußnote mit Quellenverweis meist chronologisch sortiert- aufzuführen. Z.B.: Beispieltext: HUBER schlägt folgende Vorgehensweise vor: 1. Ist-Analyse, 2. Soll-Konzept. 1) 2.3 Sekundärzitat Bei einem Sekundärzitat wird ein direktes Zitat aus einer Sekundärquelle, die das Originalzitat verwendet, übernommen. Grundsätzlich ist wissenschaftlich abgesichert nur nach der Originalquelle zu zitieren. Nur wenn das Originalwerk objektiv nicht zugänglich ist, kann ausnahmsweise nach einer Quellenangabe in der Sekundärliteratur zitiert werden. In der Fußnote sind in diesem Fall sowohl Primärquelle als auch die Sekundärliteratur mit dem Hinweis (zitiert nach...) zu kennzeichnen. Beispiel vgl. Fußnote 2) unten. 2.4 Tabellen und Abbildungen, Zahlenangaben Bei der Übernahme von Tabellen, Abbildungen und Zahlenangaben fremder Autoren im Text steht der Quellenhinweis unter der jeweils fortlaufend nummerierten und beschrifteten Tabelle oder Abbildung (gelistet im getrennten Tabellen- und Abbildungsverzeichnis), beginnend mit Quelle: Maier, F.-J. (1999) S Auf einen gesonderten Hinweis auf die Quelle in der Fußnote kann verzichtet werden. 1) vgl. Huber, F.-J. (2007) S ; vgl. ähnlich auch Meier, X. (2005) S. 87 ff.; vgl. abweichend dagegen Schmidt (2006) S. 15 ff. 2) vgl. Gutenberg, E. (1956) S. 89, zitiert nach Heinen, E. (1971) S. 756.

4 Seite von 10 Zitatrichtlinien Mit einem Quellenhinweis sind auch solche Zahlen- und Sachangaben zu versehen, die nicht der Literatur entnommen, sondern z.b. durch persönliche Befragung in Erfahrung gebracht worden sind. Selbst erstellte Tabellen und Abbildungen tragen unter der Nummer und Beschriftung den Hinweis: Quelle: Eigene Darstellung bzw. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Maier, F.-J. (1999) S Quellenangaben Grundsätzlich sind Zitate eindeutig kenntlich zu machen. Sie müssen die exakte Fundstelle (Quelle) mit Angabe der Seitenzahl enthalten. Bei Angabe der Seitenzahl(en) der Fundstelle gelten folgende Regeln: Zitat genau auf der angegebenen Seite (z.b. Seite 15): S. 15. Zitat erstreckt sich über zwei Seiten (z.b. Seite 15 und 16): S. 15 f. ( = Seite 15 und folgende ). Zitat erstreckt sich über mehr als zwei Seiten (z.b. Seite 15 bis 18): S. 15 ff. ( = Seite 15 fort folgende ). Zu vermeiden, da unpräzise! Für die Zitiertechnik als -aus Vereinfachungsgründen bevorzugte Kurzzitiertechnik nach HARVARD-Notation-, bei denen nur der Autorenname mit den Initialen des Vornamens, Erscheinungsjahr in Klammern und Fundstelle des Zitates erforderlich sind, bieten sich folgende Möglichkeiten an, die einheitlich und durchgängig für das gesamte Dokument gelten. Die kompletten bibliografischen Angaben zur zitierten Quelle sind dem Quellenverzeichnis zu entnehmen. 3.1 Kurzzitat in Fußnote Eine hochgestellte Zahl am Ende des Zitates verweist auf die Quellenangabe in der Fußnote, beginnend mit derselben Zahl. Die Fußnoten werden beginnend mit 1 fortlaufend durchnummeriert. Beispieltext: Aus der Dynamik der Unternehmensentwicklung wird die Forderung an die Kostenrechnung abgeleitet,... auch für strategische Fragestellungen und für die Unterstützung des gesamten Managementprozesses Kosteninformationen zur Verfügung zu stellen Siehe Quellenangabe in der Fußnote als Beispiel für direktes Zitat. 1 Zehbold, C. (1996) S. 5.

5 Seite von 10 Zitatrichtlinien 3.2 Kurzzitat im Text Die Quellenangabe erfolgt als Kurzzitat im Text unmittelbar nach dem Zitat: Beispieltext: Aus der Dynamik der Unternehmensentwicklung wird die Forderung an die Kostenrechnung abgeleitet,... auch für strategische Fragestellungen und für die Unterstützung des gesamten Managementprozesses Kosteninformationen zur Verfügung zu stellen... /Zehbold, C. (1996) S. 5/. oder: (Zehbold, C.,1996, S. 5). Quellenangaben können weiter verkürzt werden, wenn der Bezug zum Quellenverzeichnis eindeutig bleibt: Beispieltext: Aus der Dynamik der Unternehmensentwicklung wird die Forderung an die Kostenrechnung abgeleitet,... auch für strategische Fragestellungen und für die Unterstützung des gesamten Managementprozesses Kosteninformationen zur Verfügung zu stellen... ZEHB (1996) S. 5. oder:... ZEHB96, S Zitate aus Gesetzen, Kommentaren und Urteilen: Gesetze Gesetze sind mit der offiziellen Abkürzung nach Angabe des Paragrafen im laufenden Text zu nennen: Beispiel: 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG Kommentare Es ist die in der Quelle selbst vorgeschlagene Zitierweise zu verwenden: Beispiel: Schmidt/Heinicke EStG 4 Rz. 14 (1999). Bei fehlendem Zitiervorschlag gilt: Name des Verfassers oder Herausgebers/Bearbeiters (Jahr),... Anm. (Tz., Rn., Rz.). Beispiel: Adler/Düring/Schmaltz (1997), 264 HGB Rz (Ausnahme, da die Angabe des Bearbeiters fehlt) Loseblatt-Kommentare

6 Seite von 10 Zitatrichtlinien Es gelten die Zitierregeln für Kommentare gleichermaßen. Die Jahreszahl der betreffenden Ergänzungslieferung wird am Schluss als Klammerzusatz angegeben: Beispiel: Winkeljohann in Herrmann/Heuerl/Raupach, 6 EStG Anm. 417 (1995). Beispiel: Tipkel/Kruse, 5 AO Tz. 37d (1997) Entscheidungen Gericht, Art der Entscheidung (Urteil, Beschluss) vom..., Zeitschrift/Sammlung (abgekürzt) Jahr, Seite(n): Beispiel: BFH, Beschluss vom , BStBI II 1969, S Beispiel: BFH, Urteil vom , BStBI II 1999, S. 80. Beispiel: OLG Hamm, Urteil vom , DB 1999, S Rechtsverordnungen Gremium (Jahr), Verordnung, Artikel: Beispiel: Rat der Europäischen Gemeinschaften (1978), Vierte Richtlinie, Art. 7 Abs. 2. Verwaltungsanweisungen Herausgebende Behörde, Art der Anweisung (Erlass/Schreiben) vom..., Zeitschrift (abgekürzt) Jahr, Seite(n): Beispiel: BMF, Schreiben vom , BStBI I 1996, S. 9. Beispiel: FinMin NRW, Erlass vom , DB 1999, S Quellenverzeichnis Im Quellenverzeichnis werden sämtliche Quellen aufgelistet, die bei der Abfassung der Arbeit verwendet werden. Nicht verwendete, d. h. nicht zitierte Quellen werden nicht aufgeführt. Das Quellenverzeichnis muss folgenden Kriterien genügen: Richtigkeit, d.h. fehlerfreie Angaben, Vollständigkeit, d.h. alle verwendeten Quellen mit deren wesentlichen Angaben, Einheitlichkeit, d.h. alle Angaben in einer durchgängigen Systematik, Übersichtlichkeit, d.h. sinnvoll gegliedert und dargestellt. Fremdsprachige Quellen werden in der Originalsprache aufgeführt. Die Sortierung der Quellen erfolgt alphabetisch nach Verfassernamen, dann chronologisch aufstei-

7 Seite von 10 Zitatrichtlinien gend nach Erscheinungsjahr, ggf. bei gleichem Erscheinungsjahr in beliebiger Reihenfolge, aber eindeutig gekennzeichnet durch a, b, c usw. Akademische Titel, Berufsbezeichnungen oder Positionen der Verfasser werden weder im Text bzw. in der Fußnote noch in der Quellenangabe genannt. Durch Einzüge kann die Übersichtlichkeit verbessert werden. Eine Unterteilung des Quellenverzeichnisses nach dem Charakter der Quelle ist bei einem Umfang von weniger als ca. 5 Seiten nicht erforderlich. Die Darstellung unterscheidet sich nach dem Charakter der Quelle in 1. Selbständige Schriften (Monographien) 2. Zeitschriftenartikel 3. Beiträge in Sammelwerken 4. Gesetzes- und Urteilsverzeichnis 5. Internet-Quellen 6. Sonstige Quellen Dazu sind jeweils nachfolgende bibliographischen Angaben mit den angegebenen Trennzeichen erforderlich, die üblicherweise bei Büchern dem Innentitelblatt und nicht dem Umschlag zu entnehmen sind. Einige Vereinfachungen können akzeptiert werden: Bis zu drei Verfasser werden mit ; oder / getrennt aufgeführt. Bei mehr als drei Verfassern ist es ausreichend den ersten zu nennen mit dem Zusatz u. a. oder et al.. Gleiches gilt für mehr als zwei Erscheinungsorte des Werkes. Bei fehlenden Angaben einzelner Bestandteile sind diese kenntlich zu machen, z.b.: o. O. ohne Ortsangabe o. V. ohne Verfasserangabe o. J. ohne Jahresangabe. 4.1 Selbständige Schriften (Monographien) Verfassername(n), Vornamensinitiale(n) (Erscheinungsjahr): (in Übereinstimmung mit Zitierweise und Fußnote) Titel (ggf. Untertitel), Band (abgekürzt: Bd. oder Vol. bei englischsprachigen Titeln), Auflage (abgekürzt: Aufl. oder ed. bei englischsprachigen Titeln mit Angabe des Umfangs der Überarbeitung, z.b.: 2., vollst. neu überarb. Aufl., ), Bei Werken in 1. Auflage entfällt die Angabe. Erscheinungsort(e) (Die Nennung des Verlages kann entfallen), Erscheinungsjahr. Beispiele: Zehbold, C. (1996): Lebenszykluskostenrechnung, Wiesbaden Günther, H.-O.; Tempelmeier, H. (2007): Produktion und Logistik, 7., überarb. Aufl., Berlin u.a

8 Seite von 10 Zitatrichtlinien oder ZEHB96 Zehbold, C. (1996): Lebenszykluskostenrechnung, Wiesbaden GÜTE07 Günther, H.-O.; Tempelmeier, H.: Produktion und Logistik, 7., überarb. Aufl., Berlin u.a Zeitschriftenartikel Verfassername(n), Vornamensinitiale(n) (Erscheinungsjahr): Titel des Aufsatzes, in: Titel bzw. Kurztitel der Zeitschrift, Band (Bd.) oder Jahrgang (Jg.), (Bei Verwendung von Kurztiteln, z.b. zfbf, sind diese im Abkürzungsverzeichnis aufzuführen!) Erscheinungsjahr (in Klammern), Heft Nr. (abgekürzt H.), Erste - letzte Seite des Artikels. Beispiel: Weber, J. (1990): Change Management für die Kostenrechnung. - Zum Veränderungsbedarf der Kostenrechnung, in: Controlling, 2. Jg. (1990), H. 3, S Beiträge in Sammelwerken (Handwörterbücher, Tagungsbände, Festschriften etc.) Verfassername(n), Vornamensinitiale(n) (Erscheinungsjahr): Titel des Beitrages, in: Name(n) des (der) Herausgebers, Initiale(n) oder Institution (Hrsg.): Titel des Sammelwerkes, Band (Bd.), Auflage (Aufl.), Erscheinungsort(e), Erscheinungsjahr (in Klammern), Erste - letzte Seite des Beitrags. Beispiele: Horváth, P. (1990 a): Revolution im Rechnungswesen: Strategisches Kostenmanagement, in: Horváth, P. (Hrsg.): Strategieunterstützung durch das Controlling, Stuttgart 1990, S Baumgarten, H. u. a. (1993): Make or Buy - Eine Strategie zur Optimierung der Logistik, in: Baumgarten H. u. a. (Hrsg.): HLo, RKW Handbuch Logistik, Berlin 1993, Ziffer 4360.

9 Seite von 10 Zitatrichtlinien 4.4 Gesetzes- und Urteilsverzeichnis (Gesetze, Kommentare, Entscheidungen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsanweisungen) Verzeichnis der Gesetze (Beispiel) Einkommenssteuergesetz 1997 (EStG 1997) vom , BGBl I 1997, S. 821, zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl I 1999, S 388 u Entscheidungsregister (Beispiele) Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Beschluss vom , GrS 2/96, BStBI II 1969, S Urteil vom , II R 50/97, BStBI II 1999, S. 79. Entscheidungen der Oberlandesgerichte OLG Hamm, Urteil vom , 13 U 132/98, DB 1999, S Verzeichnis der Rechtsverordnungen (Beispiel) Rat der Europäischen Gemeinschaften: Vierte Richtlinie des Rates vom aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. G des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (78/660/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, vom , Nr. L 222/11-31 (4. EG-Richtlinie). Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen (Beispiele) Bundesministerium der Finanzen Schreiben vom , IV B 2 - S /95, BStBl I 1996, S. 9. Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Erlass vom , S V A 2, DB 1999, S Kommentare (Beispiele) Adler/Düring/Schmaltz (1997): Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 6. Aufl., Stuttgart Schmidt, Ludwig (Hrsg.) (1999): Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., München Loseblatt-Kommentare (Beispiele) Herrmann/Heuer/Raupach (1997): Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, Loseblatt, 21. Aufl., Köln 1950/1996 f. (Stand 1997, Ergänzungslieferung Dezember 1999) Tipke, K./Kruse, H. W. (1999): Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt, 16. Aufl., Köln 1965/96 f. (Stand 89. Ergänzungslieferung Oktober 1999)

10 Seite von 10 Zitatrichtlinien 5. Internet-Quellen In einer wissenschaftlichen Arbeit sind nur zuverlässige, d.h. qualitätsgesicherte Quellen zitierfähig (Wikipedia gehört nicht dazu!). Auch hierfür gilt analog das Prinzip des eindeutig belegten Zitates und der nachvollziehbaren Quellenangabe. Da sich die Inhalte und Adressen der Fundstellen häufig ändern (Fehlermeldung 404!) ist jede verwendete Quelle als Ausdruck in den Anhang aufzunehmen bzw. auf CD- ROM gespeichert beizufügen. In Abstimmung mit dem Betreuer kann evtl. auf dieses sehr aufwändige Verfahren verzichtet werden. Seriöser ist die Verwendung von Quellen, die mit einem DOI (Digital Object Identifier) ähnlich einer ISBN-Nummer versehen sind, die dauerhaft erhalten bleiben. Verfassername(n), Vornamensinitiale(n) (Erscheinungsjahr): Titel des Beitrages, Internet-Adresse der Seite (URL Uniform Resource Locator): Datum der Aktualisierung bzw. Abrufdatum. Beispiel: Bernard, R. (1997): Building a Corporate Intranet, URL: Stand: Sonstige Quellen Nicht öffentlich zugängliche Angaben sind möglichst präzise zu dokumentieren und gesondert aufzulisten. Firmenanschriften sind, um Wiederholungen zu vermeiden, nur bei der ersten Nennung anzugeben. Urkunden und Akten (ungedruckte Quellen) Benennung und Inhaltsbeschreibung der ungedruckten Quellen Standort Evtl. Signatur Beispiel: Organisationsplan 2006 der Firma Wolf & Co. Registratur der Firma Wolf & Co., Hamburg, St. Paulistr. 7, Dokumenten-Nr. 1023/11 Mündliche Quellen Name und Anschrift bzw. Firmenanschrift Position im Unternehmen bzw. Beruf Art der mündlichen Mitteilung (z.b. Interview, Vorträge) Tag der mündlichen Mitteilung Beispiel: Wagner, F., PLZ Bonn, Beuler-Str. 117 Prokurist der Firma Grün & Schwarz, Bonn Vortrag im Industrieclub Düsseldorf

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