Sammlung betrieblicher Vorschriften

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1 Bekanntgabe durch: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh Tullastraße Karlsruhe Telefon: Fax: Registergericht: Registergericht Mannheim Registernummer: HRB Zuständige Abteilung: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh A2-NB Schöllbronner Straße Ettlingen Telefon: Fax: Gültig ab Anwenderkreis: Infrastrukturbetreiber Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständige Aufsichtsbehörden Seite 1 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

2 Modul 0 Allgemeines Nachweis der Berichtigungen Nummer der Berichtigung: Gültig ab: Berichtigt am: Berichtigt durch: Revision 01a K. Sommer Diese Seite ersetzt Seite 1 der Revision 01 Seite 1 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

3 Inhaltsübersicht Modul 0 Allgemeines Nachweis der Berichtigungen Seite 12 Inhaltsübersicht Seite 13 Zuständige Behörden Seite 16 Geltungsbereich Seite 1 7 Dienstvorschriften Seite 18 Abkürzungsverzeichnis Seite 9 Modul 1 Ergänzungen zur FV-NE Ergänzungen zum 1. Abschnitt: Allgemeines Seite 15 Ergänzungen zum 2. Abschnitt: Fahrdienst auf Betriebsstellen Seite 17 Ergänzungen zum 3. Abschnitt: Zugfahrdienst Seite 21 Ergänzungen zum 4. Abschnitt: Rangierdienst Seite 23 Ergänzungen zur Anlage 1 & 9 Seite 26 Modul 2 Zusatzbestimmungen zum Signalbuch Ergänzungen zum Signalbuch Ril 301 Seite 32 Zusätzliche Signale Seite 36 Modul 3 AVG Zusatzbestimmungen Bestimmungen für den Betrieb auf zweigleisigen Strecken Seite 50 Bestimmungen für das Fahren im Sichtabstand Seite 52 Bestimmungen für den AVG-Betriebsfunk Seite 53 Bestimmungen für den Systemwechsel 750 V/15 kv Seite 56 Bestimmungen für das Befahren von Weichen Seite 57 Bestimmungen für den elektrischen Zugbetrieb Seite 58 Bestimmungen für das Fahren mit Zugbeeinflussungsanlagen Seite 60 Modul 4 Strecken- und Bahnhofsbücher Kraichtal- und Katzbachbahn Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Seite 67 Erreichbarkeiten Seite 68 Betriebliche Angaben Seite 69 Kilometrierung/Verzeichnisse Seite 70 Maßgebende Neigungen Seite 75 Streckengeschwindigkeiten Seite 76 Mindestbremshundertstel Seite 77 Fahrstrom Seite 78 Besondere Streckenabschnitte Seite 79 Bahnhofsbücher 9412 Bruchsal Odenheim Seite 80 Bahnhofsbücher 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Seite 82 Anlage: Signallagepläne Seite 101 Seite 3 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

4 Modul 5 Strecken- und Bahnhofsbücher Albtalbahn Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Seite 123 Erreichbarkeiten Seite 125 Betriebliche Angaben Seite 127 Kilometrierung/Verzeichnisse Seite 129 Maßgebende Neigungen Seite 137 Streckengeschwindigkeiten Seite 139 Mindestbremshundertstel Seite 140 Fahrstrom Seite 141 Besondere Streckenabschnitte Seite 143 Bahnhofsbücher 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb Seite 145 Bahnhofsbücher 9421 Busenbach Ittersbach Seite 172 Bahnhofsbücher 9422 Ettlingen Stadt Ettlingen West Seite 182 Anlage: Signallagepläne Seite 183 Modul 6 Strecken- und Bahnhofsbücher Hardtbahn Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Seite 207 Erreichbarkeiten Seite 208 Betriebliche Angaben Seite 209 Kilometrierung/Verzeichnisse Seite 210 Maßgebende Neigungen Seite 216 Streckengeschwindigkeiten Seite 217 Mindestbremshundertstel Seite 218 Fahrstrom Seite 219 Besondere Streckenabschnitte Seite 220 Bahnhofsbücher 9429 Karlsruhe Linkenheim Seite 221 Anlage: Signallagepläne Seite 230 Modul 7 Zusatzbestimmungen für Zugleiter Zugmeldungen / Zuglaufmeldungen Seite 244 Arbeitsunterlagen Seite 245 Signalisierter Betrieb Seite 247 Sicherung von Weichen Seite 249 Sperren von Gleisen Seite 250 Fahrweg prüfen Seite 250 Räumungsprüfung Seite 253 Streckenbesonderheiten Seite 256 Seite 4 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

5 Zuständige Behörden Oberste Aufsichtsbehörde: LfB (EBA): Regierungspräsidium: Landratsamt: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Hauptstätter Straße Stuttgart Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht Südendstraße Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz Karlsruhe Telefon Telefax Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Telefon Telefax Landratsamt Calw Vogteistraße Calw Telefon Telefax Staatsanwaltschaft: Staatsanwaltschaft Karlsruhe Akademiestraße Karlsruhe Telefon Telefax Staatsanwaltschaft Tübingen Charlottenstraße Tübingen Telefon Telefax Seite 5 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

6 Polizei: Polizeipräsidium Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Telefon Telefax Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt Stettiner Straße Karlsruhe Telefon Polizeirevier Ettlingen Pforzheimer Straße Ettlingen Telefon Polizeirevier Calw Schlossberg Calw Telefon Polizeirevier Bruchsal Schönbornstr Bruchsal Telefon Polizeirevier Bad Schönborn Hauptstr Bad Schönborn Telefon Verkehrsunfalldienste: Autobahnpolizeirevier Karlsruhe Alte Karlsruher Str Karlsruhe Telefon Seite 6 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

7 Geltungsbereich Die Albtalbahn, die Hardtbahn sowie die Kraichtal- und Katzbachbahn sind nichtbundeseigene Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs. Diese werden als Nebenbahnen von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh Karlsruhe betrieben. Es gilt die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) (Fassung 2013) mit der im Modul Ergänzungen zur FV-NE genannten Berichtigung Kraichtal- und Katzbachbahn, Bruchsal Odenheim 9413 Kraichtal- und Katzbachbahn, Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Die Kraichtal- und Katzbachbahn ist regelspurig (1435 mm) und elektrifiziert (15 kv~). Der Bahnhof Bruchsal ist Übergangsbahnhof der Kraichtal- und Katzbachbahn in das Netz der DB AG Albtalbahn, Karlsruhe Albtalbahnhof Bad Herrenalb 9421 Albtalbahn, Busenbach Ittersbach 9422 Albtalbahn, Ettlingen West Ettlingen Stadt Die Albtalbahn ist regelspurig (1435 mm) und elektrifiziert (750 V=). Die Bahnhöfe Ettlingen West und Albtalbahnhof sind Übergangsbahnhöfe der Albtalbahn in das Netz der DB AG. Die Albtalbahn besitzt einen direkten Zugang zur nach BOStrab betriebenen Infrastruktur der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Hardtbahn, Karlsruhe Nordweststadt Linkenheim 4025 Hardtbahn, Karlsruhe-Knielingen Neureut Die Hardtbahn ist regelspurig (1435 mm) und elektrifiziert (750 V=). Die Strecke Karlsruhe Knielingen Neureut ist nicht elektrifiziert. Der Bahnhof Karlsruhe-Knielingen ist Übergangsbahnhof der Hardtbahn in das Netz der DB AG. Die Hardtbahn besitzt einen direkten Zugang zur nach BOStrab betriebenen Infrastruktur der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Seite 7 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

8 Dienstvorschriften Für die Durchführung des Betriebsdienstes gelten, zusätzlich zu dieser SbV, folgende Rechtsverordnungen und en in jeweils aktueller Ausführung: Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) Ril 301 Signalbuch (SB) Bedienen von Signalanlagen (Sig-VB-NE) Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (BUVO-NE) Ril 408 Fahrdienstvorschrift Ril 481 Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen Ril 483 Zugbeeinflussungsanlagen bedienen für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseinenen Eisenbahnen (BÜ- NE) Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) VDV-Schrift 754 Richtlinie über Anforderung an die Befähigung von Mitarbeitern im Betriebsdienst (BMB-NE) VDV-Schrift 755 Streckenkenntnisrichtlinie VDV-Schrift 757 Bremsen bedienen und prüfen VDV-Schrift 758 Prüfen von Güterwagen im Eisenbahnbetrieb Diese Sammlung der betrieblichen en (SbV) enthält Ausführungsbestimmungen des Eisenbahnbetriebsleiters zur Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE), zum Signalbuch (SB) und zu den übrigen Betriebsvorschriften sowie Zusatzbestimmungen für den Betrieb auf AVG- Infrastruktur. Die Ergänzungen in der SbV sind innerhalb der Abschnitte in der Reihenfolge der Paragrafen der FV-NE und der Ausführungsbestimmungen des Signalbuches geordnet. Jeder Mitarbeiter hat der Abteilung A2-NB zu melden, wenn er wahrnimmt, dass die Bestimmungen der SbV mit den bestehenden Verhältnissen nicht mehr übereinstimmen oder im Betriebsdienst von den erlassenen en regelmäßig abgewichen wird. Seite 8 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

9 Abkürzungsverzeichnis Abzweigstelle Ankunft Anschlussgleis Anschlussstelle Arbeiten Ausfahrsignal Ausfahrt Automatischer Hilfseinschalttaster Ausschalttaste außerplanmäßig Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh Ausweichanschlussstelle Bahnhof Bahnhofsteil Bahnmeisterei Bahnübergang Bahnübergangsposten Befehl, schriftlicher Befehl besetzt Bau- und Betriebsanweisung Blocksignal Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen Deutsche Bahn AG Deckungssignal Durchrutschweg Einfahrsignal Einschalttaster Empfangsgebäude Eisenbahnbetriebsleiter Eisenbahnbau- und betriebsordnung Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen Elektrisch ortsgestellte Weiche Fahrdienstleiter Fahrplan Fahrplananordnung Fernsprecher Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen Güterzug Haltepunkt Hilfseinschalttaste Höchstgeschwindigkeit Induktive Meldeübertragung Kreuzung Abzw Ank Angl Anst Arb Asig Ausf AutoHET AT apl AVG Awanst Bf Bft Bm BÜ BüP Bef bes Betra Bksig BOStrab DB Dsig D-Weg Esig ET EG EBL EBO EVU EOW Fdl Fpl Fplo Fspr FV-NE Gz Hp HET Hg IMU X Lademaßüberschreitung Langsamfahrstelle Leichte Nahverkehrstriebwagen Lichtzeichenanlage Lichtzeichenanlage mit Halbschranke Mindestbremshundertstel mündlich Nutzlänge örtliche Aufsichtsbedienstete Örtlicher Betriebsleiter Personenzug Punktförmige Zugbeeinflussung Rangierfahrt Richtlinie 408 Fahrdienstvorschrift (DB Netz AG) Schlüsselsperre Sicherheitsfahrschalter Signal Sonderzug Sperrfahrt Sperrsignal (Lichtsignal) Stadtbahnfahrzeug Stellwerk Triebfahrzeug Triebfahrzeugführer Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Verband Deutscher Verkehrsunternehmen vorsichtige Einfahrt Weiche Zugbegleiter Zugfolgestelle Zugführer Zugfunk Zuglaufmeldestelle Zuglaufmeldung Zugleiter Zugleitung Zugleitstrecke Zugmeldestelle Zugmeldung Zwangsbremsung Lü Lfst LNT Lz LzH Mbr mdl NL öa ÖBL Pz PZB Rf Ril 408 SbV Ssp Sifa Sig Sdz Sperrf Ls GT Stw Tfz Tf VBK VDV ve W Zub Zfst Zf ZF Zlmst Zlm Zlr ZL Zlstr Zmst Zm ZB Seite 9 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

10 (bleibt frei) Seite 10 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

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14 (bleibt frei) Seite 14 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

15 Modul 1 Ergänzungen zur FV-NE Berichtigung Abschnitt: Allgemeines 1 Inhalt und Gestaltung (3) Abweichungen zur FV-NE für den zweigleisigen Betrieb sind im Teil 4 der SbV AVG geregelt. Regelungen, die nur Zugleiter betreffen und Regelungen zum Streckenblock werden ebenfalls in einem gesonderten Anhang dargestellt. Bestimmungen, die nur vorübergehende Bedeutung haben oder bis zu ihrer Aufnahme in die SbV angeordnet werden, werden durch Betriebsanweisungen geregelt. Zusätzlich liegen in den Bahnhöfen Dauerbetriebsanweisungsordner aus. (4) Ergänzungen zur Anlage 1 der FV-NE für den elektrischen Bahnbetrieb sind im Modul 4 der SbV AVG geregelt. Abweichungen, Ausnahmen, Sammlungen betrieblicher en Elektrischer Bahnbetrieb 2 Mitarbeiter im Betriebsdienst Die Tauglichkeit für den Betriebsdienst stellt der Bahnarzt nach VDV Schrift 714 fest. Die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit sind vor der vom EBL beauftragten Person in einer praktischen und theoretischen Prüfung nachzuweisen. Befähigung Mitarbeiter im Bahnbetrieb dürfen Ton-, Funk-, Fernseh- und Datenverarbeitungsgeräte nur betreiben, wenn dies für das Verrichten der Ihnen übertragenen Fähigkeiten erforderlich ist. 3 Begriffserklärungen (19) Kleinlokomotiven werden wie Lokomotiven behandelt. Triebfahrzeuge 5 Fahrpläne (2) Es werden folgende Dienstfahrpläne ausgegeben: Bildfahrpläne, Buchfahrpläne und Fahrplananordnungen. (4) Die Bahnhofsfahrordnung ist, soweit erforderlich, in den Strecken- und Bahnhofsbüchern festgelegt. (8) Auf der Zugleitung wird ein Merkblatt in digitaler Form geführt. Arten Bahnhofsfahrordnung Merktafel, Merkblatt Seite 15 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

16 6 Fahrdienstliche Unterlagen der Betriebsstellen (1) Für den Zugmeldebetrieb wird ein Zugmeldebuch für eingleisige Strecken (Anlage 5 FV-NE) geführt. Für den Zugleitbetrieb wird das Belegblatt für den Zugleiter, angelehnt an die Anlage 6 der FV-NE, geführt. Zugmeldebuch, Belegblatt für den Zugleiter, Meldebuch für den Zugleiter (3) Auf der Zugleitung ist ein Fernsprechbuch nach Vordruck V V41 der DB AG zu führen. (5) Der Nachweis der Dienstübergabe wird im Belegblatt für den Zugleiter dokumentiert. Fernsprechbuch Nachweis der Dienstübergabe Seite 16 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

17 2. Abschnitt: Fahrdienst auf Betriebsstellen 7 Allgemeines über die Leitung und Überwachung des Fahrdienstes (4) Ist der Triebfahrzeugführer Zugführer, so wird auf die Signalpfeife verzichtet. (5) An den höhengleichen, nicht technisch gesicherten Bahnsteigzugängen gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV-NE. Aufsicht am Zuge Sichern der Reisenden 9 Schriftliche Befehle für Züge (1) Die Befehle sind fortlaufend kalendermonatlich, beginnend mit der Nummer 101, zu nummerieren. Im Übermittlungsvermerk wird als Ort Ubstadt (für die Kraichtal- und Katzbachbahn) bzw. Ettlingen (für die Albtal- und Hardtbahn) eingetragen. Ausfertigung Dabei ist es unerheblich, ob der Befehl von der Leitstelle oder vom Notbedienplatz aus ausgestellt wird. (2) Wenn kein Fahrtbericht geführt wird, sind die durch das Zugpersonal erledigten Befehle zu durchkreuzen und der Abteilung A2-NB zuzuführen. Aushändigung 11 Führen von Zugmeldebuch, Belegblatt und Meldebuch (1) Die Zugleiter führen das Belegblatt für den Zugleiter, angelehnt an die Anlage 6 der FV-NE. Anwendung Seite 17 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

18 12 Abweichung vom Zugmelde- oder Zugleitverfahren (4) Strecken der AVG werden in der Regel signalisiert betrieben. Regelungen der FV-NE für das Zugleitverfahren finden nur nach Anordnung des EBL Anwendung. Zugsicherungssystem 14 Prüfung des Fahrweges (5) Besetzte Einfahrgleise werden in der Regel durch Signal Hp2 bzw. Zusatzsignale gekennzeichnet (siehe Zusatzbestimmungen zum Signalbuch bzw. Bahnhofsbücher). Kennzeichnung besetzter Einfahrgleise 15 Weichen, Gleissperren und Sperrsignale, Signalabhängigkeit (10) Die Schlüssel für handbediente Weichen und Gleissperren sind in elektrischen Schlüsselsperren verschlossen, die vom Zugleiter freigegeben werden können. Die Standorte sind im Strecken- und Bahnhofsbuch beschrieben. (12) Wurde eine Weiche unerlaubt aufgefahren, darf sie erst wiederbefahren werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand von einem Weichenschlosser festgestellt worden ist. Aufbewahrung der Schlüssel Maßnahmen nach Auffahren 16 Haupt- und Vorsignale (5) Einfahrsignale dürfen für durchfahrende LNT-Züge auf Fahrt gestellt werden, auch wenn das dazugehörige Ausfahrsignal noch Hp 0 zeigt. (6) Die Zugschlussstellen sind im Strecken- und Bahnhofsbuch benannt. Durchfahrten Zurückstellen auf Halt Seite 18 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

19 17 Einfahrt, Ausfahrt und Durchfahrt der Züge (6) Das Strecken- und Bahnhofsbuch regelt, wo örtliche Betriebsbedienstete der Abfahrt zustimmen müssen. Zustimmung zur Abfahrt, Fahrerlaubnis 18 Dienst der Schrankenwärter, Bahnübergangsposten, Streckenwärter und Rottenaufsichtsbediensteten (1) Bahnübergangsposten werden durch den Streckenfahrplan über den Zugverkehr informiert. Die Benachrichtigung über jede einzelne Fahrt erfolgt durch das Mithören von Zugmeldungen oder durch die fernmündliche Ankündigung der Ab- oder Durchfahrtszeit durch den ablassenden Zug- oder Fahrdienstleiter. 20 Kreuzungen und ihre Verlegung (2) Kreuzungen können auf allen Bahnhöfen durchgeführt werden (3) Auf die Bekanntgabe der Kreuzungen wird verzichtet. (9) Zusätzliche und ausfallende Kreuzungen, sowie Kreuzungsverlegungen werden nur bekannt gegeben, wenn auf besonderen Auftrag gefahren wird. Die Bekanntgabe erfolgt mündlich. Benachrichtigung der Bahnübergangsposten Kreuzungsbahnhöfe Bekanntgabe Verständigung des Zugpersonals bei Abweichungen 21 Überholungen und ihre Verlegung (2) Bahnhöfe, die für planmäßige Überholungen zugelassen sind, werden im Strecken- und Bahnhofsbuch bezeichnet. Auf anderen Bahnhöfen sind Überholungen im Störungsfall oder wenn sie in einer Fahrplananordnung angeordnet sind erlaubt. Überholungsbahnhöfe 25 Verkehren von Sonderzügen und Ausfall von Zügen (2) Wird der Fahrplan durch den Zugleiter eingelegt, kann dieser bei LNT- Fahrzeugen auch mündlich bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe erfolgt durch den Hinweis auf einen Vergleichsfahrplan. Fahrplan Seite 19 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

20 26 Sperren von Gleisen (4) Zuständigkeiten für das Aussprechen von Gleissperrungen werden im Strecken- und Bahnhofsbuch genannt. Sperrmeldung, Benachrichtigung der Beteiligten 30 Fahrdienstliche Behandlung der Nebenfahrzeuge (3) Als geeignete Nebenfahrzeuge gelten Fahrzeuge mit EBO-Zulassung. Im Einzelfall kann der EBL Ausnahmen erteilen. (5) Erforderliche en für das Verkehren von Nebenfahrzeugen auf Strecken, auf denen Dienstruhe herrscht oder kein Zugmelde- oder Zugleitverfahren durchgeführt wird, werden in einer Betra festgelegt. Sonderregelung Seite 20 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

21 3. Abschnitt: Zugfahrdienst 31 Zugpersonal (2) Es gilt VDV Schrift 755. Fahrten ohne oder nur mit eingeschränkter Streckenkenntnis sind nicht erlaubt. Streckenkenntnis 32 Bilden der Züge (1) Einschränkungen der Zuglängen, die aus Gründen beschränkter Strecken- oder Bahnhofsverhältnisse notwendig sind, sind im Strecken- und Bahnhofsbuch genannt. (5) Wagen, die nur durch die Ladung oder zusätzlich durch Steifkupplungen verbunden sind, dürfen nicht in Züge eingestellt werden. (8) Einschränkungen in der Zulassung von Wagen oder besondere Bedingungen für die Beförderung von Wagen infolge ihrer Radsatzlast, ihres Fahrzeuggewichts je Längeneinheit, ihrer Bauart, Abmessungen oder Begrenzungen sowie ihrer Ladung auf bestimmten Strecken sind im Strecken- und Bahnhofsbuch verzeichnet. Länge der Züge Wagen durch Ladung oder Steifkupplung Einschränkung in der Zulassung von Wagen 38 Fahrtbericht (1) Über die Art oder den Verzicht des Fahrtberichts entscheidet der EBL des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Führen des Fahrtberichts 41 Bremstafeln (1) Die maßgebenden Neigungen zur Ermittlung der Mindestbremshundertstel sind im Strecken- und Bahnhofsbuch verzeichnet. Werden die Mindestbremshundertstel nicht erreicht, so ist die zulässige Geschwindigkeit entsprechend den vorhandenen Bremshundertsteln nach der Bremstafel herabzusetzen. Anlage Fahrt auf der Strecke (7) Ist ein Zug an einem Halt zeigenden Signal oder an einer Stelle, an der laut Befehl zu halten war, unerlaubt vorbeigefahren, ist sofort anzuhalten und der zuständige Zugleiter zu verständigen. Dies gilt auch bei einer Zwangsbremsung an einem Haupt- oder Sperrsignal, das eine Fahrtstellung oder Kennlicht zeigt. Für die Weiterfahrt erteilt der Zugleiter schriftlichen Befehl 2. Der Befehl darf erst übermittelt werden, wenn die Voraussetzungen für die Zustimmung zur Weiterfahrt erfüllt sind. Der Notfallmanager AVG ist vor Erteilung der Zustimmung zur Weiterfahrt zu verständigen. Die Verständigung des Notfallmanagers ist nicht erforderlich, falls offensichtlich eine technische Störung (z. B. vorzeitiger Signalhaltfall) ursächlich für die Signalverfehlung ist. Der Vorfall ist in jedem Fall vom Zugleiter im Betriebsmeldungserfassungssystem zu dokumentieren. Überfahren von Haltsignalen Seite 21 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

22 (12) Wenn wegen einem Halt zeigenden Signal angehalten werden muss, ist möglichst nah an das Signal heranzufahren. Die Ursache des Halts ist beim Zugleiter spätestens zwei Minuten nach dem Anhalten zu erfragen. Anhalten auf freier Strecke 45 Fahrgeschwindigkeiten (4) Für LNT-Fahrzeuge ist das Rangieren mit maximal 40 km/h zugelassen. Geschwindigkeit 47 Unregelmäßigkeiten während der Fahrt, Verletzung von Personen und Schäden an Fahrzeugen (1) Bleibt ein Zug liegen, so ist der Zugleiter unter Angabe der Ursache der Störung - soweit bekannt - unverzüglich zu verständigen. Entgegen 47 (1) FV-NE darf auf die Verständigung nicht verzichtet werden. (6) Kann der Zug nach Beseitigung der Störung weiterfahren, ist der Zugleiter über die Weiterfahrt zu verständigen. Bis zur Verständigung des Zugleiters, ist auf Sicht weiterzufahren. (7) Das Zurücklassen eines Zugteils ohne Verständigung des Zugleiters ist verboten. Muss ein Zugteil stehen gelassen werden, ist der Zugleiter darüber zu verständigen und die Sperrung des Gleises zu veranlassen. Solange dies nicht geschehen ist, ist es verboten, in einen Bahnhof - auch bei Fahrtstellung des Einfahrsignals - einzufahren. Beim stehenbleibenden Zugteil sind die Fahrzeuge nach 58 FV-NE und Ergänzungen (SbV) zu sichern. Liegenbleiben eines Zuges Weiterfahrt des Zuges oder eines Zugteils Stehenlassen eines Zugteils (9) Aufgrund der Ergänzungen gemäß Abs. 7, kann auf das Nichtanbringen des Schlusssignals (Zg 2) am weiterfahrenden Zugteil verzichtet werden. 48 Unregelmäßigkeiten während der Fahrt, Störungen an der Infrastruktur (6) Die Zusatzbestimmungen zu 44 (7) gelten entsprechend. (9) Vor einem baulich nicht gesicherten Schienenbruch ist zu halten. Für die Beurteilung eines baulich gesicherten Schienenbruchs sind Maßnahmen bei Schienenbrüchen sowie das Merkblatt für Schienenbrüche aus der Oberbaurichtlinie Obri NE, AzObri 37) zu beachten. Die Entscheidung trifft der Bahnunterhaltungsbedienstete. Weiterfahrt nach Zwangsbremsung Schienenbrüche Seite 22 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

23 4. Abschnitt: Rangierdienst 51 Rangierdienst: Allgemeines (13) Örtliche Besonderheiten für das Rangieren sind im Strecken- und Bahnhofsbuch angegeben. Örtliche Besonderheiten 52 Vorbereiten (1c) Bei LNT-Fahrzeugen wird auf die Verständigung der Reisenden vor dem Bewegen des Fahrzeugs oder vor dem Heranfahren an Fahrzeuge verzichtet. (4f) Bei automatischen Kupplungen muss unmittelbar vor dem Zusammenfahren angehalten werden. Erst danach ist zusammenzufahren. Verständigen durch Triebfahrzeugführer Kuppeln/ Entkuppeln 53 Durchführen (2) Die Rangiergeschwindigkeit beträgt bei LNT-Fahrzeugen höchstens 40 km/h, bei Fahrzeugen der EBO-Regelbauart 25 km/h, wenn im Bahnhofsbuch nichts anderes festgelegt ist. (5) Betriebsstellen mit mehr als 2,5 Gefälle und ggf. besondere Anordnungen hierfür werden im Strecken- und Bahnhofsbuch angegeben. Abgestellte Wagen und Zugteile auf diesen Betriebsstellen sind gegen Abrollen zu sichern. Bei abgestellten Zugteilen ist mindestens eine Handbremse anzuziehen. LNT-Fahrzeuge sind durch Abrüsten zu sichern. Es darf maximal ein Wagen/LNT-Fahrzeug ungebremst rangiert werden. (10) Fahrzeuge dürfen nicht ohne Rangierpersonal verschoben werden. (12) Ortsfeste Rangieranlagen sind nicht vorhanden. Fahrbare Rangierhilfsmittel dürfen nur innerhalb der Werkstatt nach besonderer Weisung zum Einsatz kommen. (13) Wo das Bewegen von Fahrzeugen ohne Triebfahrzeug erlaubt ist, regelt das Strecken- und Bahnhofsbuch. Geschwindigkeit Rangieren im Gefälle Verschieben ohne Rangierpersonal Verschieben mit Rangierhilfsmitteln und Rangieranlagen Verschieben durch Menschen, Tiere und straßenfahrbare Geräte, Kraftfahrzeuge Seite 23 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

24 55 Befahren von Übergängen (1a) Nähere Regelungen enthalten das Strecken- und Bahnhofsbuch oder die jeweiligen Bedienungsanweisungen. (1c) Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge sind durch Pfeifsignal oder Übersicht gesichert. (2) Zur Sicherung der Übergänge für Reisende und der Übergänge, die ausschließlich dem Verkehr innerhalb der Bahnhöfe dienen, gilt Fahren auf Sicht. Sichern von Bahnübergängen Sichern anderer Übergänge 56 Abstoßen und Ablaufen (1) Das Abstoßen und Ablaufenlassen von Wagen ist verboten. Ablauf- und Abstoßverbot 57 Aufhalten von Fahrzeugen (9) Die Verwendung eines Luftbremskopfes kann in einer Betra oder Fplo angeordnet werden. Luftbremskopf 58 Abstellen und Festlegen von Fahrzeugen (2) Es werden keine Hemmschuhe oder Radvorleger vorgehalten. (3) Gleisbereiche, in denen die Wagen stets festzulegen sind, sind im Strecken- und Bahnhofsbuch genannt. Festlegemittel Festlegepflicht 59 Rangieren auf den Hauptgleisen (1) Das Abstellen von Fahrzeugen auf durchgehenden Hauptgleisen während der Betriebsruhe wird im Strecken- und Bahnhofsbuch oder in einer Betra geregelt. (2) Die Erlaubnis, über die Rangierhaltetafel bzw. die Einfahrweiche hinaus zu rangieren, erteilt der Zugleiter mündlich. Wird in den Bereich der Streckengleisfreimeldeanlage rangiert und sind danach Blockeinrichtungen nicht in Grundstellung, sind sie in Grundstellung zu bringen, nachdem das Rangierpersonal die Rückkehr aller Fahrzeuge gemeldet hat. War der Blockabschnitt bei Zulassung der Rangierfahrt noch mit einem Zug besetzt, ist vor Herstellung der Grundstellung bei diesem Zug eine Einzelräumungsprüfung durchzuführen. Benutzen der Hauptgleise Rangieren über die Rangierhalttafel oder Einfahrweiche hinaus Seite 24 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

25 (3) Der Zugleiter ordnet das Einstellen gefährdender Rangierbewegungen an. Gefährdende Rangierbewegungen 60 Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt (1) Wenn eine Rangierfahrt ohne Halt in eine Zugfahrt übergeht, beginnt die Zugfahrt an dem Hauptsignal, welches die Zustimmung zur Zugfahrt erteilt. (2) Eine Zugfahrt darf ohne Halt am gewöhnlichen Halteplatz in eine Rangierfahrt übergehen, wenn die Zustimmung durch Signal Sh 1 signalisiert wird. Die Rangierfahrt beginnt an dem Signal, das die Rangierfahrt zulässt. Übergang Rangierfahrt in Zugfahrt Übergang Zugfahrt in Rangierfahrt 61 Auffahren von Weichen (1) Ausnahmen werden im Strecken- und Bahnhofsbuch geregelt. (4) Wurde eine Weiche unerlaubt aufgefahren, darf sie erst wiederbefahren werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand von einem Weichenschlosser festgestellt worden ist. Grundsatz Maßnahmen nach Auffahren Seite 25 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

26 Anlage 1 zur FV-NE Besondere Bestimmungen für den Betrieb auf elektrifizierter Infrastruktur Punkt I (1) Für Betrieb und Instandhaltung der Anlagen der Bahnstromversorgung ist die Abteilung V2-IH 4 verantwortlich. Diese benennt die Anlagenzuständigen. Für Betrieb und Instandhaltung der elektrischen Triebfahrzeuge der AVG ist der Unternehmensbereich V3 verantwortlich. (6) Bei Einfahrt mit angelegtem Stromabnehmer in spannungslose oder mit anderen Spannungen oder Stromsystemen betriebene Abschnitte gilt im Modul 3 der Abschnitt: Bestimmungen für den Systemwechsel 750 V/15 kv. Punkt II (8) Es gilt die Anlage: Bestimmungen für elektrischen Zugbetrieb. Anlage 9 zur FV-NE: Richtlinien für den Funksprechverkehr Punkt I (1) Die einzelnen Funkbereiche sind im Strecken- und Bahnhofsbuch genannt. Fahrzeuge, die auf AVG Infrastruktur verkehren, haben ein AVG- Betriebsfunkgerät mitzuführen. Dieses wird ggf. zur Verfügung gestellt. Seite 26 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

27 (bleibt frei) Seite 27 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

28 (bleibt frei) Seite 28 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

29 (bleibt frei) Seite 29 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

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31 (bleibt frei) Seite 31 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

32 Modul 2 Zusatzbestimmungen zum Signalbuch Ril Ergänzungen zum Signalbuch Hp 2 Langsamfahrt Ril Abschnitt 4 Durch das Signal Hp 2 wird angezeigt, dass im anschließenden Weichenbereich abzweigende Weichen befahren werden oder, bei Fahrt auf Einfahrsignal, vor dem gewöhnlichen Halteplatz zu halten ist. Ist für abzweigende Weichen im anschließenden Weichenbereich eine solche Grundstellung vorgeschrieben, kann auf das Signal Hp 2 verzichtet werden. Ausnahmeregelung für LNT-Fahrzeuge: LNT-Fahrzeuge haben die Geschwindigkeit bei Einfahrsignalen mit Stellung Hp 2 im anschließenden Weichenbereich so einzurichten, dass vor einer abzweigenden Weiche die Geschwindigkeit auf 40 km/h oder auf die vom Zs 3 abweichende Geschwindigkeit reduziert bzw. vor einem haltzeigenden Sperrsignal angehalten werden kann. Lf 2 Anfangsscheibe Signal Lf 2 ist aufzustellen. Auf Beleuchtung wird verzichtet. Ril Abschnitt 4 Seite 32 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

33 Lf 3 Endscheibe Signal Lf 3 ist aufzustellen. Auf Beleuchtung wird verzichtet. Ril Abschnitt 5 Seite 33 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

34 Ril Wo Schutzsignale nicht unmittelbar rechts neben dem Gleis aufgestellt sind, ist dies im Strecken- und Bahnhofsbuch vermerkt. El 1 Ril Abschnitte 2-4 Das Signal kennzeichnet auch Streckentrenner und kann sich über dem Gleis befinden. Nach Vorbeifahrt am Signal und Wiederkehr der Fahrleitungsspannung darf das Fahrzeug auch ohne Signal El 2 wieder eingeschaltet werden. El 1 hat die gleiche Bedeutung wie das zusätzliche Signal St 7. Ne 4 Schutzsignale Ausschaltsignal Schachbretttafel Ril Abschnitt 4 Wo Hauptsignale nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis aufgestellt sind, ist dies im Fahrplan, Strecken- und Bahnhofsbuch vermerkt. Auf das Aufstellen von Schachbretttafeln wird verzichtet. Bü 5 Läutetafel Ril Abschnitt 11 Ist das Signal in Verbindung mit dem Signal Bü 4 -Pfeiftafelaufgestellt, ist über der Läutetafel eine rechteckige weiße Tafel mit einem Triebwagensymbol angebracht. Die Läutetafel gilt dann für LNT-Fahrzeuge, die Pfeiftafel für andere Züge. Auf Strecken, wo das Befahren des Gegengleises auf Hauptsignal mit Signal Zs 6 ständig eingerichtet ist, ist das Signal Bü 5 nur am Regelgleis aufgestellt. Es gilt für beide Gleise. Seite 34 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

35 Weiß-gelbweiß-gelbweißes Mastschild Ril Abschnitt 8 Punkt 1 b Fährt ein Zug nach den Bestimmungen im Signalbuch am Halt zeigenden Signal (mit weiß-gelb-weiß-gelb-weißen Mastschild) vorbei, so sind im anschließenden Weichenbereich die spitzbefahrenden Weichen durch den Tf auf Befahrbarkeit zu prüfen. Seite 35 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

36 2. Zusätzliche Signale Vf 1 Ein weißer Lichtstreifen nach rechts steigend über einem Signal Ne 2 -Vorsignaltafel-. Das Signal zeigt an, dass am zugehörigen Hauptsignal ein Fahrtbegriff zu erwarten ist. Der Fahrtanzeiger steht im Bremswegabstand vor dem Hauptsignal. Hw 1 Halt erwarten aufgehoben Haltewunsch Ein weißes Kennlicht in Verbindung mit der Zusatztafel Haltewunsch. Das Signal zeigt an, dass am folgenden Bedarfshalt angehalten werden muss. Haltewunsch Ra 14 Ende des Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Lichtraumprofils nach die das Regellichtraumprofil der Anlage 1 BOStrab überschreiten, Aufschrift Halt! und Dampfloksymbol. Zug- und Rangierfahrten, EBO dürfen am Signal Ra 14 nicht vorbeifahren. Seite 36 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

37 Signale für Bahnübergänge Bü 200 Halt vor dem BÜ Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung Ein weißer waagrechter Lichtstreifen über einer schwarz umrandeten weißen Tafel mit der schwarzen Aufschrift BÜ. Diese Überwachungssignale stehen unmittelbar vor dem lokführerüberwachten Bahnübergang. BÜ Bü 201 BÜ gesichert Der Bahnübergang darf befahren werden Ein weißer senkrechter Lichtstreifen über einer schwarz umrandeten weißen Tafel mit der Aufschrift BÜ. Diese Überwachungssignale stehen unmittelbar vor dem lokführerüberwachten Bahnübergang. BÜ Bü 200v Halt vor dem BÜ erwarten Halt vor dem Bahnübergang erwarten Eine schwarz umrandete gelbe Tafel mit schwarzer Aufschrift V. Das Signal dient der Unterrichtung des Tf, dass am Bahnübergang das zugehörige Signal Bü 200 zu erwarten ist. Bü 201v BÜ gesichert erwarten Der Bahnübergang darf befahren werden erwarten Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander über einer schwarz umrandeten gelben Tafel mit schwarzer Aufschrift V. Das Signal dient der Unterrichtung des Tf, dass am Bahnübergang das zugehörige Signal Bü 201 zeigen kann. Seite 37 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

38 Fahrsignale F 0 Halt! Halt! Ein weißer oder gelber waagrechter Lichtstreifen. An Fahrsignalen, die gestört oder erloschen sind, darf nur auf mündlichen Auftrag vorbeigefahren werden. F 1 Fahrt erlaubt Fahrt erlaubt Ein weißer oder gelber senkrechter Lichtstreifen, kann auch mit einem Zielgleis gemeinsam angezeigt werden. Das Signal zeigt an, dass ein durch Signal F 0 ausgesprochenes Fahrverbot aufgehoben ist. oder Seite 38 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

39 Schaltsignale St 7 Ausschalten! Streckentrenner Eine quadratische blaue Tafel mit einem weißen T. Das Signal kennzeichnet Streckentrenner und befindet sich über der Fahrleitung. Nach Vorbeifahrt am Signal und Wiederkehr der Fahrleitungsspannung darf das Fahrzeug wieder eingeschaltet werden. St 7 hat im Geltungsbereich der SbV AVG die gleiche Bedeutung wie das Signal El 1. St 9 Fahr- oder Bahnübergangssignal angefordert Ein weiß- oder gelbleuchtendes A, das über einem Signal F 0 oder Bü 200 steht. Das Signal zeigt die zugbewirkte Anforderung eines Fahr- oder Bahnübergangssignals an. BÜ Abfertigungssignale A 1 Streckentrenner Anforderungssignal Abfertigungssignal Türen schließen Ein weiß- oder gelbleuchtendes T. Seite 39 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

40 Sondersignale So 1 Beginn der Strecke mit Zugsicherung Eine quadratische schwarz umrandete weiße Tafel mit zwei schwarzen Punkten übereinander. Das Signal kennzeichnet die Stelle, ab der die Zugfolge signaltechnisch geregelt wird. So 2 Zugsicherung Zugsicherung Ende Ende der Strecke mit Zugsicherung Eine quadratische schwarz umrandete weiße Tafel mit zwei schwarzen Punkten übereinander und einem nach rechts steigenden roten Streifen. Das Signal kennzeichnet die Stelle, ab der die Zugsicherung endet. Seite 40 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

41 Weichenvorrücksignale Wv 0 Halt! Halt! Weiche belegt Ein gelber waagrechter Lichtbalken. Das Signal zeigt an, dass die Weiche durch den vorausfahrenden Zug noch belegt ist und der Empfangsmagnet nicht befahren werden darf. Am Signal Wv 0 darf nur vorbeigefahren werden, wenn sich zwischen dem Signal und der dazugehörigen Weiche kein Fahrzeug befindet und ein vorausfahrendes Fahrzeug die Weiche zweifelsfrei vollständig verlassen hat. Vor der Vorbeifahrt am Signal Wv 0 ist die Zugleitung zu verständigen. Die Weiche ist dann mit besonderer Vorsicht unter Beachtung der Weichenlage zu befahren. Ist das Signal dunkel, ist die dazugehörige Weiche gestört. In diesem Fall ist wie bei Wv 0 zu verfahren. Wv 1 Weiche anfordern Weiche stellbereit Ein gelb leuchtendes W. Das Signal zeigt an, dass die Weiche betriebsbereit ist und der Empfangsmagnet befahren werden darf. Seite 41 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

42 Weichensignale W 1 Weiche gerade W 2 Weiche rechts Weiche steht für Fahrt gerade Ein gelb leuchtender Winkel mit der Spitze nach oben. Das Signal bedeutet, dass die Weiche für die Fahrt durch den geraden Zweig liegt. Die Weiche darf mit höchstens 30 km/h befahren werden. Weiche steht für Fahrt rechts Ein gelb leuchtender Winkel mit der Spitze nach rechts. Die Weiche steht für Fahrt nach rechts mit dem Gleisbogen angepasster Geschwindigkeit, jedoch höchstens 30 km/h. W 3 Weiche links Weiche steht für Fahrt links Ein gelb leuchtender Winkel mit der Spitze nach links. Die Weiche steht für Fahrt nach links mit dem Gleisbogen angepasster Geschwindigkeit, jedoch höchstens 30 km/h. W 4 Weiche gestört W 5 Weiche stellbereit W 11 Weiche gerade W 12 Weiche rechts Weiche gestört Ein gelb blinkendes Kreuz. Das Signal zeigt an, dass die Weiche gestört ist. Nachdem der Tf sich von der Ordnungsstellung der Weiche überzeugt hat, darf die Weiche mit höchstens 15 km/h befahren werden. Weiche stellbereit Ein gelb leuchtendes Kreuz. Das Signal zeigt an, dass die Weiche betriebsbereit ist und der Empfangsmagnet befahren werden darf. Leuchtet das gelbe Kreuz nach dem Befahren des Empfangsmagnets noch auf und das Signal wechselt nicht in W 1, W 2, W 3, W 11, W 12 oder W 13, ist die Weiche gestört. In diesem Fall ist die Weiche mit besonderer Vorsicht unter Beachtung der Weichenlage zu befahren. Weiche steht für Fahrt geradeaus Ein gelb leuchtender Winkel mit der Spitze nach oben und Basisbalken unten. Das Signal bedeutet, dass die Weiche für die Fahrt durch den geraden Zweig liegt. Die Weiche darf mit Streckengeschwindigkeit befahren werden. Weiche steht für Fahrt nach rechts Ein gelb leuchtender Winkel mit Spitze nach rechts und Basisbalken links. Die Weiche steht für Fahrt nach rechts mit dem Gleisbogen angepasster Geschwindigkeit. blinkend Seite 42 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

43 W 13 Weiche links Weiche steht für Fahrt nach links Ein gelb leuchtender Winkel mit Spitze nach links und Basisbalken rechts. Die Weiche steht für Fahrt nach links mit dem Gleisbogen angepasster Geschwindigkeit. Seite 43 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

44 We 1 Weiche gerade Weiche steht für Fahrt geradeaus Zwei gelbe Lichter senkrecht übereinander. Die Weiche steht für Fahrt durch den geraden Zweig. Die Weiche darf mit höchstens 30 km/h befahren werden. We 2 Weiche rechts Weiche steht für Fahrt nach rechts Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend. Die Weiche steht für Fahrt durch den gebogenen Zweig nach rechts. Die Weiche darf mit höchstens 30 km/h befahren werden. We 3 Weiche links Weiche steht für Fahrt nach links Zwei gelbe Lichter nach links steigend. Die Weiche steht für Fahrt durch den gebogenen Zweig nach links. Die Weiche darf mit höchstens 30 km/h befahren werden. We 4 Weiche gestört Weiche gestört Vier blinkende gelbe Lichter in Form eines T Das Signal zeigt an, dass die Weiche gestört ist. Nachdem der Tf sich von der Ordnungsstellung der Weiche überzeugt hat, darf die Weiche mit höchstens 15 km/h befahren werden. We 1 bis We 4 befinden sich nur noch im Bahnhof Rüppurr-Battstraße. blinkend Seite 44 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

45 (bleibt frei) Seite 45 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

46 (bleibt frei) Seite 46 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

47 (bleibt frei) Seite 47 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

48 (bleibt frei) Seite 48 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

49 (bleibt frei) Seite 49 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

50 Modul 3 AVG-Zusatzbestimmungen Bestimmungen für den Betrieb auf zweigleisigen Strecken Allgemeines (1) Für den Betrieb auf zweigleisigen Strecken gilt die FV-NE mit folgenden Ausnahmen bzw. Ergänzungen: Gültigkeit der FV-NE Fahrordnung (2) Auf zweigleisigen Strecken ist rechts zu fahren. (3) Das Befahren eines Streckengleises gegen die gewöhnliche Fahrtrichtung wird angeordnet, wenn: Gewöhnliche Fahrtrichtung Abweichungen Züge das Gleis für die gewöhnliche Fahrtrichtung vorübergehend nicht befahren dürfen (z.b. Gleissperrung, liegengebliebener Zug). der Zweck der Fahrt es erfordert (z. B. Hilfszug). Auf Strecken auf denen das Fahren im Gleiswechselbetrieb möglich ist, darf ein Gleis auch ohne besonderen Grund gegen die gewöhnliche Fahrtrichtung befahren werden. (4) Wird auf zweigleisigen Strecken von der Fahrordnung abgewichen, sind folgende Betriebsweisen zugelassen: Betriebsweisen Das Befahren von Streckengleisen gegen die gewöhnliche Fahrtrichtung auf dem Gegengleis mit Befehl. im Gleiswechselbetrieb. Fahren auf dem Gegengleis mit Befehl (5) Das Befahren des Gegengleises wird durch eine Betra, Fplo oder durch den Zugleiter im Störungsfall angeordnet. (6) Bevor das Fahren auf dem Gegengleis mit Befehl zwischen Dammerstock und Rüppurr Battstraße eingeführt wird, ist auf den beteiligten Bahnhöfen der Selbststellbetrieb zurückzunehmen und Befahrbarkeitssperren einzugeben. Vor Zulassung einer Fahrt im Gegengleis ist bei der zuletzt durchgeführten Fahrt im selben Gleis eine Räumungsprüfung durchzuführen. (7) Fahren auf dem Gegengleis mit Befehl zwischen Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal ist nur zugelassen, wenn sie mit einem örtlichen Betriebsbediensteten besetzt sind. Anordnung Vorbereitende Maßnahmen Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal Seite 50 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

51 (8) Züge auf dem Gegengleis dürfen einander nur im Abstand der Zuglaufmeldestellen folgen. Zugfolge (9) Der Auftrag das Gegengleis zu befahren, wird durch Befehl Nummer 4 erteilt. (10) Die Geschwindigkeit auf dem Gegengleis entspricht der Geschwindigkeit auf dem Regelgleis. (11) Für lokführerüberwachte Bü wird Befehl 8 erteilt. (12) Bei der Ankunft im Bahnhof am gewöhnlichen Halteplatz ist eine Ankunftmeldung abzugeben. (13) Die Einfahrt vom Gegengleis in den Bahnhof erfolgt auf Befehl Nummer 6. (14) Falls ein Zug nicht mit den Türen an einem Bahnsteig halten kann (Einrichtungsfahrzeug), darf das Ein- und Aussteigen der Reisenden nur an einem Bahnübergang oder Bahnsteigzugang erfolgen. (15) Entsprechend der Richtung, in der ein Streckengleis befahren wird, ist es entweder als Regelgleis oder als Gegengleis zu bezeichnen. Auftrag zum Fahren auf dem Gegengleis Geschwindigkeit Bahnübergänge Ankunftsmeldung Einfahrt in den Bahnhof Sicherung der Reisenden Bezeichnung der Gleise Seite 51 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

52 Bestimmungen für das Fahren im Sichtabstand (1) Die Fahrgeschwindigkeit ist entsprechend der Wirksamkeit der Bremsen und den Sichtverhältnissen so einzurichten, dass der im Sichtabstand folgende Zug vor einem vorausfahrenden Zug mit Sicherheit zum Halten gebracht werden kann. (vgl. Anlage 12 Abs. 2 FV-NE) (2) Fahrzeuge sind bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu beleuchten. (3) Wird ein Gleis gesperrt, ist eine Wärterhaltscheibe Sh 2 aufzustellen. Geschwindigkeit Beleuchtung Gleissperrung Seite 52 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

53 Bestimmungen für den AVG-Betriebsfunk Beim Befahren von AVG-Schieneninfrastruktur ist in der Regel ein funktionstüchtiges AVG Funkgerät mitzuführen. Der Kanal ist entsprechend den Angaben im Streckenbuch einzustellen. Es ist ein Sprachspeicher vorhanden. In Ausnahmefällen kann ein Mobiltelefon als Ersatz mitgeführt werden. Allgemeines Die Übermittlung von betriebsdienstlichen Aufträgen und Meldungen durch Funk dient der ordnungsgemäßen Durchführung des Personen- und Güterverkehrs. Hierzu gehören alle Nachrichten über den Verkehrsablauf sowie über Störungen und Unfälle. Private Funkgespräche sind verboten. Der Funkverkehr wird als Wechselsprechverkehr durchgeführt. Es sind zu unterscheiden: 1. Ortsfeste Stationen Zugleitstellen Notbedienplätze 2. Bewegliche Stationen Fahrzeuge örtliches Personal Folgende Sprechmöglichkeiten bestehen: Zwischen einer ortsfesten Station und einer beweglichen Station. Zwischen einer ortsfesten Station und mehreren beweglichen Stationen. Zwischen zwei beweglichen Stationen (nur nach vorheriger Genehmigung der ortsfesten Station gestattet) Folgende Frequenzen sind festgelegt: Albtalbahn/Hardtbahn Kanal 4 149,21 MHZ BMO Kanal 5 150,91 MHZ Ortsfeste Stationen Bewegliche Stationen Arten des Funksprechverkehrs Frequenzen Der Funksprechverkehr darf nur mit den vorgeschriebenen Rufzeichen abgewickelt werden. Die Verwendung anderer Rufzeichen ist verboten. Die Zugleitungen haben im Funkverkehr folgende Rufzeichen: Zugleitung Ettlingen Stadt: AVAU Zugleitung Ubstadt Ort: BEMO Rufzeichen Die beweglichen Stationen haben das Rufzeichen bei Zügen die Zugnummer bei Rangierfahrten die Betriebsnummer des Fahrzeugs bei tragbaren Funkgeräten die Funktion des Teilnehmers (z. B. Sicherungsaufsichtskraft (Sakra), Zugführer (Zugnummer), Aufsicht (Name der Betriebsstelle) oder alternativ die Betriebsnummer des jeweiligen Funkgerätes. Auf der Albtal- und Hardtbahn ist bei allen Fahrzeugen der Lautsprecher ständig eingeschaltet zu lassen. Die Lautstärke ist so zu regulieren, dass ein Anruf der Zugleitstelle jederzeit wahrgenommen werden kann. Lautsprecher Mithören Seite 53 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

54 Der Funkverkehr wird als Wechselsprechverkehr durchgeführt. Wechselsprechen bedeutet abwechselndes Sprechen mit der Gegenstelle. Es kann also entweder nur gehört oder gesprochen werden (nur ein Teilnehmer kann sprechen, der andere Teilnehmer kann in dieser Zeit nur hören). Zur reibungslosen Gesprächsabwicklung ist eine strenge Sprechdisziplin erforderlich unter Beachtung nachfolgender Regeln: Durchsagen kurz fassen, zugelassene Abkürzungen verwenden. Auf Höflichkeitsfloskeln verzichten, jedoch Schimpfwörter vermeiden. Nicht zu laut, aber klar und deutlich in natürlicher Betonung sprechen. Wechselsprechen Ein Funkgespräch darf nur dann begonnen werden, wenn der Sprechkanal frei ist, das heißt, kein anderes Gespräch gleichzeitig geführt wird (Ausnahme: Notruf ). Abwicklung des Funkverkehrs Die Zugleitstelle wird von Zügen mit dem Rufnamen gerufen: (Rufname Zugleitung) für (Rufname Zugnummer) kommen! Die Zugleitstelle wird von Rangierfahrten mit dem Rufnamen gerufen: (Rufname Zugleitung) für (Rufname Fahrzeugnummer) kommen! Züge werden von Zugleitstelle mit dem Rufnamen gerufen: (Rufname Zugnummer) für (Rufname Zugleitung) kommen! Rangierfahrten werden von Zugleitstelle mit dem Rufnamen gerufen: (Rufname Fahrzeugnummer) für (Rufname Zugleitung) kommen! Die angerufene Gegenstelle meldet sich mit Rufzeichen, wiederholt die Rufzeichen des Teilnehmers und endet ebenfalls mit der Aufforderung kommen. Hier (Rufname), (Rufname) kommen! Kann die angerufene Gegenstelle nicht sofort antworten, ist bei der Anrufantwort die Aufforderung kommen durch das Wort warten zu ersetzen. Die Station, die zum Warten aufgefordert hat, muss sich unaufgefordert wieder melden. Ist die Verbindung in der vorgeschriebenen Weise hergestellt, wird die Meldung durchgegeben. Das Gesprächsende ist von den Sprechern mit dem Wort Ende anzugeben. Im Notfall darf ein bestehendes Funkgespräch durch Zwischenruf unterbrochen werden. Hierzu muss eine Sprechpause der Gegenstelle abgewartet werden. Nothaltauftrag Antwortet die Gegenstelle nicht sofort, ist der Nothaltauftrag in kurzen Abständen zu wiederholen. Alle anderen Funkteilnehmer haben ihre Gespräche unverzüglich so lange zu unterbrechen, bis das Gespräch beendet hat. Bei folgenden Ereignissen sind Meldungen abzugeben: Rangiervereinbarungen Einsetzende und aussetzende Züge auf unbesetzten Betriebsstellen (Funkbereitschaft und Funktionsprüfung) Unfälle Fahrzeugschäden Schäden auf der Infrastruktur (Gleis-, Fahrleitungs- und Signalanlagen usw.) Dienstunfähigkeit Störungen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes alle durch die FV-NE vorgeschriebenen Meldungen und Aufträge Vorgeschriebene Aufträge und Meldungen Seite 54 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

55 Bei Meldungen über die Weichenlage ist nur folgender Wortlaut zu verwenden: Weiche liegt zur Fahrt nach links oder Weiche liegt zur Fahrt nach rechts. Ausschlaggebend ist die Blickrichtung von der Zungenspitze in Richtung Herzstück. Meldung von Weichenlagen Bei Funkmeldungen sind folgende Abkürzungen zu verwenden: Günther Rotkreuz Florian VU VU mit V ZB BÜ RÜ Resi IV FG für Polizei für Erste Hilfe für Feuerwehr für Unfall ohne Personenschäden für Unfall mit Angabe der Anzahl der Verletzten für Zwangsbremsung für Bahnübergang für Reisendenübergang für Reisendensicherungsanlage für Individualverkehr für Fundgegenstand Abkürzungen Seite 55 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

56 Bestimmungen für den Systemwechsel 750 V/15 kv (1) Auf der Infrastruktur der AVG gibt es Systemwechselstellen zwischen 750 Volt Gleichstrom und Volt 16,7 Hertz Wechselstrom. Die Systemwechselstellen haben eine Länge von ca m, sind spannungslos und dürfen von fahrstromversorgten Fahrzeugen nur befahren werden, wenn diese mit 750 V Gleichstrom und 15 kv Wechselstrom betrieben werden können. Systemwechsel werden mit einer Hinweistafel gekennzeichnet. Allgemein (2) Bei der Durchfahrt durch eine Systemwechselstelle ist eine Fahrstromaufnahme nicht möglich. Die Geschwindigkeit bei Einfahrt in die Systemwechselstelle ist so einzurichten, dass das Fahrzeug die gesamte Strecke durchrollen kann. (3) Kommt ein Triebfahrzeug in der Systemwechselstelle zum Stehen und kann seine Fahrt nicht fortsetzen, ist umgehend der zuständige Fahrdienstleiter/Zugleiter zu verständigen. Befahren einer Systemwechselstelle Stillstand in einer Systemwechselstelle Beispiel: Aufbau Systemwechselstelle Seite 56 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

57 Bestimmungen für das Befahren von Weichen (1) Auf dem Netz der AVG werden verschiedene Weichentypen und Weichensteuerungen eingesetzt. Es wird in fernbediente und in ortsgestellte Weichen unterschieden. In besonders im Strecken- und Bahnhofsbuch aufgeführten Bahnhöfen sind elektrisch ortsgestellte Weichen (EOW) in Betrieb. (2) Rückfallweichen dürfen in Grundstellung aufgefahren werden und kehren nach dem Befahren wieder in die Regellage zurück. Um die Entgleisungssicherheit zu gewährleisten, ist durch das Fahrzeug eine Festhaltekraft von 5000 N beim Auffahren von Rückfallweichen zu überwinden. Es gelten besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen. Öldruckverzögerte Rückfallweichen fallen erst nach einigen Sekunden in die Regellage zurück. Die Örtlichkeiten der Rückfallweichen sind im Strecken- und Bahnhofsbuch benannt. (5) EOW sind Weichen, die vor Ort durch Bedienung von Schlagschaltern oder Schlüsseltastern gestellt werden können. Alle EOW sind nur mit Zustimmung der Zugleitung zu bedienen. (6) Die Befahrbarkeit von Weichen wird durch Überprüfung des Klammerspitzenverschlusses sichergestellt. Der Auftrag zur Überprüfung der Weiche erfolgt mit schriftlichem Befehl. Befindet sich der Klammerspitzenverschluss in Endlage, darf die Weiche nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Bei mit Stelleisen zu stellenden Weichen (ohne Weichengewichte, außer Weiche 33W02 im Bf Zeutern), reicht eine Prüfung der Weichenzungenlage als Befahrbarkeitsprüfung aus. Diese Weichen sind dann mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Die Befahrbarkeit der Weiche 33W02 im Bf Zeutern ist wie bei den anderen Handweichen festzustellen. Allgemein Rückfallweichen (3) Bei Ausfall der Stellwerksfernbedienung schalten die im Strecken- und Bahnhofsbuch Ausfall der genannten fernbedienten Weichen automatisch auf Ortstellbetrieb um. Diese können Stellwerksdann über Schlüsseltaster umgestellt werden. Bei jeder elektrischen Weiche und fernbedienung Gleissperre ist dafür ein Schlüsseltaster angebracht. Bei vollständigem Ausfall der Anlage müssen die Weichen und Gleissperren von Hand gekurbelt werden. Die Umstellung der Weichen in o.g. Fällen darf nur auf ausdrückliche des Zugleiters erfolgen! (4) Nur im Ausnahmefall (Ausfall der Stellwerksfernbedienung und der Schlüsseltaster) Kurbeln von müssen elektrische Weichen durch Kurbeln in Endlage gebracht werden. Ausnahmen Weichen regelt das Strecken- und Bahnhofsbuch. Die Kurbeln zur Bedienung der Weichen befinden sich an den im Strecken- und Bahnhofsbuch bezeichneten Stellen. Die Umstellung der Weichen in o.g. Fällen darf nur auf ausdrückliche des Zugleiters erfolgen! Elektrische ortsgestellte Weichen (EOW) Befahrbarkeitsprüfung von Weichen Seite 57 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

58 Bestimmungen für den elektrischen Zugbetrieb Das Oberleitungs- und Speiseleitungsnetz steht auf der Kraichtal- und Katzbachbahn in der Regel unter einer Spannung von 15 kv Wechselstrom. Auf der Albtal- und Hardtbahn beträgt die Spannung 750 V Gleichstrom. Gefahren des Elektrischen Zugbetriebes Hohe Spannungen können tödlich wirken durch: 1. unmittelbare Berührung unter Spannung stehender Teile, 2. mittelbare Berührung durch Gegenstände (z.b. Stangen, Äste oder Wasserstrahl), 3. Annäherung an Anlagenteile, die unter Spannung stehen. Wenn Oberleitungen oder Speiseleitungen nicht ausgeschaltet und bahngeerdet sind: 1. müssen Schutzabstände von mindestens 1,5 m von elektrounterwiesenen Personen eingehalten werden.(nicht nur mit dem Körper, sondern auch mit evtl. mitgeführten Geräten und Werkzeugen), 2. dürfen Tritte und Bühnen, die höher als 2 m über der Schienenoberkante liegen, nicht bestiegen werden, 3. dürfen Dächer von Fahrzeugen nicht bestiegen werden. Jeder Betriebsbedienstete hat in seinem Bereich auf den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Bahnanlagen im Besonderen der Oberleitungsanlage (lose Hänger, angerissene Trag- und Spannseile, durchhängender Fahrdraht, gebrochene Isolatoren, schiefe Masten, Verschlüsse von Schaltern usw.) zu achten. Über festgestellte Mängel ist der zuständige Zugleiter sofort zu verständigen. Bei Gefahren im Verzug ist das Erforderliche für die Sperrung des Gleises und der Herbeiholung von Hilfe zu veranlassen. Alle Mitarbeiter, die Unregelmäßigkeiten oder Schäden an den Oberleitungsanlagen bemerken, haben diese unverzüglich dem Zugleiter zu melden. Bei drohender Gefahr ist jedermann berechtigt, das Ausschalten von Anlagenteilen bei der Zentralen Schaltstelle (Zes) (gilt nur für den V-Bereich) oder dem Zugleiter zu beantragen. Ausnahmsweise ist in diesen Fällen jedermann auch berechtigt, Schalter selbst auszuschalten. Die ausgeschalteten Oberleitungen sind in diesen Fällen umgehend bahnzuerden. Die Ausschaltung muss unverzüglich dem Schaltdienstleiter der Zes oder dem Zugleiter gemeldet werden. Nach Abschluss der Rettungsmaßnahmen ist der Anlagenverantwortliche mit der Überprüfung der Oberleitungsanlage zu beauftragen. Aufgaben des Betriebsdienstes Verhalten bei Unregelmäßigkeiten und Störungen Seite 58 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

59 Bleibt ein gerissener Fahrdraht auf dem Triebwagendach oder in unmittelbarer Nähe des Triebwagens liegen, dürfen keine Personen ein- oder aussteigen, bis die Oberleitung freigeschaltet und bahngeerdet sind. Die DIN VDE 0132 lässt unter bestimmten Bedingungen das Löschen unter Spannung zu. Diese Entscheidung trifft der Einsatzleiter Feuerwehr. Allgemein gilt: Für Löscharbeiten sind Oberleitungsanlagen auszuschalten und bahnzuerden. Befindet sich ein Verunglückter noch im Gefahrenbereich der Oberleitung (z.b. auf dem Fahrzeugdach, Leitungsmast), ist wie folgt zu verfahren: 1. Ausschalten der Oberleitung beim Zugleiter oder bei der Zes veranlassen oder selbst ausschalten. 2. Notruf veranlassen 3. Sichern der Ereignisstelle veranlassen 4. Nach bestätigter Ausschaltung unverzügliches Bahnerden durch berechtigte Person 5. Erste Hilfeleistung 6. Sofort einem Arzt vorstellen, auch wenn die Person die Berührung unter Spannung stehender Teile ohne sichtbare Verletzung überstanden hat. Müssen Oberleitungsanlagen wegen Arbeiten ausgeschaltet werden, sind in der Betra oder Schaltanweisung evtl. erforderliche Rangierverbote für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern in angrenzenden Schaltgruppen oder freien Strecken festgelegt. Evakuierung von Fahrgästen Löscharbeiten im Bereich von Oberleitungsanlagen Sofortmaßnahmen bei elektrischen Unfällen Planmäßiges Schalten von Oberleitungsanlagen Seite 59 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

60 Bestimmungen für das Fahren mit Zugbeeinflussungsanlagen (1) Auf genannten Strecken der AVG Infrastruktur sind Zugbeeinflussungsanlagen vom Typ IMU und PZB in Betrieb. Diese löst durch induktive Datenübertragung, bei entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen, Zwangsbremsungen bei der Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen aus. (2) Ist die IMU/PZB-Streckeneinrichtung eines Hauptsignals gestört, wird der Zug mündlich durch die Zugleitung unterrichtet. Es wird angegeben, ob die gestörte IMU/PZB-Zugbeeinflussung ständig wirksam oder unwirksam ist. Die Durchführung der Zugfahrt erfolgt auf Befehl. Zugbeeinflussungsanlage Typ IMU/PZB Störung der Zugbeeinflussungsanlage (3) Ist die IMU/PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört, so hat der Tf die zuständige Zugleitung zu verständigen. Seite 60 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

61 (bleibt frei) Seite 61 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

62 (bleibt frei) Seite 62 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

63 (bleibt frei) Seite 63 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

64 (bleibt frei) Seite 64 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

65 (bleibt frei) Seite 65 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

66 Modul 4 Strecken- und Bahnhofsbücher Kraichtal- und Katzbachbahn 9412 Bruchsal Odenheim 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Seite 66 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

67 Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Kurzbeschreibung Bahnart: Nebenbahn Streckenklasse: D4 Mehrgleisigkeit: nein Elektrifizierung: 15 kv 16,7 Hz Wechselstrom Spurbreite: 1435 mm Gleisabstand: zwischen 3,5 m und 4,5 m Neigungen: maximal 13,5 Kleinster Bogenmesser: 155,19 m Zugbeeinflussung: PZB Informations- und Kommunikationssysteme: AVG-Betriebsfunk Kanal 5 mit Bahnhofsruf 3 Anbindung an benachbarte : DB Netze AG (Bf Bruchsal) Streckenhöchstgeschwindigkeit: 50 km/h (90 km/h LNT-Fahrzeuge) Maximale Zuglänge: PZ 80 m (Bruchsal Ubstadt Ort 120 m), GZ 300 m Betriebsverfahren: Bremsweg: Bremsstellung: Besondere Schienenwege ( 19 EIBV): Verbot einzelner Traktionsarten: Einschränkungen der Verkehrsart: Fahrzeuganforderungen bei Abweichungen vom Regelbetrieb: Betriebliche Einschränkungen: Zugleitbetrieb/Zugmeldeverfahren (FV-NE) 400 m (700 m Bruchsal Ubstadt Ort) P nein nein nein nein nein Verkehrlichbetriebliche Einschränkungen Radsatzlast ( 8 EBO): Lichtraumprofil: KV-Kodifizierung: Gefahrgutrestriktionen: Besetzung der Tfz/Züge mit Personal: Höchstzulässige Oberströme: 22,5 t gemäß EBO nein nein nein 600 A Allgemeine Erreichbarkeit Zugleitung Ubstadt Ort Telefon AVG-Funk: BEMO Fdl Bruchsal (DB) Telefon Diese Seite ersetzt Seite 67 der Revision 01 Seite 67 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

68 Erreichbarkeiten: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh Tullastraße Karlsruhe Streckenverantwortlich: Infrastrukturfragen: AVG Abteilung Netzbetrieb Streckenmanager: Herr Torsten Vogel Schöllbronner Straße 12 Telefon: Ettlingen Fax: Trassenanmeldungen: AVG Abteilung Netzbetrieb Sachbearbeiter: Herr Stephan Link Schöllbronner Straße 12 Telefon: Ettlingen Fax: Zugleitung: (Zugleitstelle, Unfallmeldestelle, Streckensperrungen) Zugleitung Ubstadt Ort Telefon: AVG Betriebsfunk Kanal 5, Bahnhofsruf 3: Ruf: BEMO Notbedienplatz: Bahnhof Ubstadt Ort Hochstattweg Ubstadt-Weiher Telefon: Seite 68 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

69 Betriebliche Angaben Die AVG-Infrastruktur beginnt mit km 0,0 im Bf Bruchsal Gleis 7/8. Grenzen zur DB Netze AG Infrastruktur sind die Weichen 45, 37 und 5 im Bf Bruchsal. Zugleitbetrieb (signalisiert): Ubstadt Ort Menzingen (Baden) (9413) Ubstadt Ort Odenheim (9412) Betriebsverfahren Zugmeldebetrieb: Bf Bruchsal (DB) Bf Ubstadt Ort (9412) Zugmeldestellen: Bf Bruchsal (DB) Bf Ubstadt Ort Zuglaufmeldestellen: Bft Ubstadt Ort Mülldeponie Bf Ubstadt Ort Bf Stettfeld Bf Zeutern Bf Odenheim Bf Unteröwisheim Bf Münzesheim Bf Gochsheim Bf Menzingen (Baden) Zugmeldestellen Für die betriebliche Kommunikation zwischen Fahrzeug und Zugleitung wird der AVG- Betriebsfunk verwendet. Fahrzeuge ohne entsprechende Funkausrüstung müssen über Mobiltelefon erreichbar sein. Die Funkgeräte sind auf Kanal 5 einzustellen, für diesen Kanal ist ein Sprachspeicher vorhanden. Die Zugleitstelle Ubstadt Ort wird mit dem Rufnamen BEMO gerufen. Funkkanal 5 und Telefonnummer: Für das Einschalten/Hilfseinschalten von Leit- und Sicherungstechnik sind AVG-Schlüssel zur Betätigung von Schlüsseltastern von jedem Tf mitzuführen. Tf müssen streckenkundig nach VDV 755 sein. Fahrten ohne oder nur mit eingeschränkter Streckenkenntnis sind nicht erlaubt. Verständigung Infrastrukturgrenzen Zuglaufmeldestellen Sprachaufzeichnung Schlüsseltaster Streckenkunde Seite 69 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

70 Kilometrierung/Verzeichnisse Verzeichnis der Bahnhöfe und Haltepunkte 9412 Bruchsal Odenheim 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Lage/km Lage/km 0,00 Bruchsal Bf Gleis 7/8 (Ril 408) 0,72 Ubstadt Salzbrunnenstraße Hp 0,60 Bruchsal Schloßgarten Hp (Ril 408) 3,06 Unteröwisheim Martin-Luther-Str. Hp 1,20 Bruchsal Stegwiesen Hp 3,54 Unteröwisheim Bf 5,04 Oberöwisheim Hp Ubstadt Ort Bf 7,80 Münzesheim Bf 4,45 Ubstadt Ort Hp 8,71 Münzesheim Ost Hp 10,60 Gochsheim Bf 5,16 Ubstadt Uhlandstraße Hp 12,65¹ Bahnbrücken Hp 7,30 Stettfeld Bf 14,60 Menzingen (Baden) Bf 9,31 Zeutern Sportplatz Hp 9,87 Zeutern Bf 11,80 Zeutern Ost Hp 14,40 Odenheim West Hp 15,00 Odenheim Bf ¹ -0,053 km Streckenfehlbetrag/Kilometrierungssprung Seite 70 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

71 Verzeichnis der Bahnübergänge mit öffentlichen Verkehr 9412 Bruchsal Odenheim Lage/km Bezeichnung Ausstattung Überwachung 4,365 Hochstattweg Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 4,745 Kreisstraße 3523 Halbschranke Signalabhängigkeit 5,110 Uhlandstraße Halbschranke Überwachungssignal 5,480 Kolpingstraße Halbschranke Überwachungssignal 7,190 B 3 Halbschranke Signalabhängigkeit 7,508 Bergstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 7,665 Ringstraße Halbschranke Überwachungssignal 7,924 Feldweg Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 8,614 L 552 Halbschranke Überwachungssignal 9,105 Zeutern Sportplatz Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 9,280 Fußweg Umlaufgitter 9,531 Falltorstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 9,644 Besingstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 9,784 L 552 Hauptstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 9,911 Kapellenstraße Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 10,161 Oberdorfstraße Halbschranke Überwachungssignal 11,105 Gemeindestraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 11,712 Zeutern Ost I Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 11,851 Zeutern Ost II Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 13,088 Feldweg Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 13,485 Beim Klärwerk Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 14,360 Breitwiesenstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 14,766 Industriestraße Halbschranke Überwachungssignal 15,046 Betriebsweg Umlaufgitter Alle Überwachungssignale sind mit PZB-Ausstattung. Alle Bahnübergänge mit Überwachungssignal sind mit einer AutoHET ausgestattet. Seite 71 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

72 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Lage/km Bezeichnung Ausstattung Überwachung 0,300 Bruchsaler Straße B 3 Halbschranke Signalabhängigkeit 0,446 Fußweg Umlaufgitter 0,763 Salzbrunnenstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 2,567 Im Eiselbrunnen Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 3,284 Firmeneinfahrt Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 3,610 Eisenbahnstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 4,241 Beim Wasserschloß Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 4,885 K 3517 Neuenwegstraße I Halbschranke Überwachungssignal 5,093 Neuenwegstraße II Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 5,466 Feldweg Altenheim Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 5,731 Feldweg Rieth Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 7,693 Beim Mühltor Halbschranke Signalabhängigkeit 8,015 Obere Torstraße Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 8,660 L 554 Münzesheim Ost Halbschranke Überwachungssignal 10,550 Berthold-Bott-Straße Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 10,690 Untere Bergstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 11,150 Gemeindeverbindungsweg Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 11,951¹ Am Weinberg Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 12,603 Hp Bahnbrücken Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 13,385 Kreisstraße 3512 Halbschranke Überwachungssignal Alle Überwachungssignale sind mit PZB-Ausstattung. Alle Bahnübergänge mit Überwachungssignal sind mit einer AutoHET ausgestattet. Seite 72 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

73 Verzeichnis der Bahnübergänge mit Abschlussschranken 9412 Bruchsal Odenheim 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Lage/km Lage/km 3,976 Moorhütte 1,800 Feldweg 5,832 Feldweg Klingelrain 3,745 Fußweg 8,230 Feldweg 6,004 Feldweg 10,005 Tuchbleiche 6,573 Feldweg 10,740 Kleintierzuchtverein 6,882 Feldweg 12,082 Feldweg Die Benutzung von Abschlussschranken ist nur dem Personenkreis gestattet, dem die besonderen Benutzungsbedingungen bekannt sind. Verzeichnis der Anschlussgleise 9412 Bruchsal Odenheim 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Lage/km Lage/km 2,960 BRLK 9,850 Firma Refratechnik Cement GmbH Seite 73 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

74 Verzeichnis der Hauptsignale mit Signal Zs 12 -M-Tafel Bruchsal Odenheim Lage/km Bezeichnung Bahnhof 2,642 Esig 31A 4,122 Zsig 31ZR1 Ubstadt Ort 4,803 Esig 21F 7,076 Esig 32A 7,560 Esig 32F Stettfeld 9,596 Esig 33A 10,018 Esig 33F Zeutern 14,895 Esig 34A Odenheim 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Lage/km Bezeichnung Bahnhof 0,415 Esig 31G Ubstadt Ort 3,170 Esig 35A 3,806 Esig 35F Unteröwisheim 7,630 Esig 36A 8,065 Esig 36F Münzesheim 9,500 Esig 37A 10,420 Zsig 37ZR2 Gochsheim 10,820 Esig 37F 14,293 Esig 38A Menzingen (Baden) Seite 74 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

75 Maßgebende Neigungen 9412 Bruchsal Odenheim km von Bezeichnung Maßgebende Neigung 0,000 bis 1,050 Bf Bruchsal (AVG) 3,50 1,050 bis 2,650 Strecke Bruchsal Ubstadt Ort 2,22 2,650 bis 4,805 Bf Ubstadt Ort 5,00 4,805 bis 6,963 Strecke Ubstadt Ort Stettfeld 7,03 6,963 bis 7,550 Bf Stettfeld 4,97 7,550 bis 9,590 Strecke Stettfeld Zeutern 2,14 9,590 bis 10,022 Bf Zeutern 3,41 10,022 bis 14,897 Strecke Zeutern Odenheim 4,57 14,897 bis 15,253 Bf Odenheim 3, Ubstadt Ort Menzingen (Baden) km von... bis Bezeichnung Maßgebende Neigung 0,000 bis 3,180 Strecke Ubstadt Ort Unteröwisheim 2,27 3,180 bis 3,810 Bf Unteröwisheim 2,91 3,810 bis 7,650 Strecke Unteröwisheim Münzesheim 2,90 7,650 bis 8,050 Bf Münzesheim 2,98 8,050 bis 9,500 Strecke Münzesheim Gochsheim 5,80 9,500 bis 10,820 Bf Gochsheim 6,50 10,820 bis 14,290 Strecke Gochsheim Menzingen (Baden) 7,31 14,290 bis 14,780 Bf Menzingen (Baden) 5,78 Seite 75 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

76 Streckengeschwindigkeiten Die zulässigen Geschwindigkeiten betragen allgemein: Bruchsal Ubstadt Ort: 90 km/h für alle Züge Zulässige Geschwindigkeiten Ubstadt Ort Odenheim sowie Ubstadt Ort Menzingen (Baden): 80 km/h für LNT-Fahrzeuge 50 km/h für Züge nach EBO-Regelbauart Zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen 60 km/h LNT-Fahrzeuge im Bremswegabstand vor Hauptsignalen ohne Vorsignale, die Stellung des Signals zweifelsfrei erkannt wird. (Gilt auf den Strecken Ubstadt Ort Odenheim und Ubstadt Ort Menzingen (Baden).) 40 km/h Züge beim Auffahren von Rückfallweichen. Rangierfahrten von LNT-Fahrzeugen. Seite 76 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

77 Mindestbremshundertstel Zwischen Bruchsal und Ubstadt Ort ist ein Bremsweg von 700 m vorhanden. Auf den Streckenabschnitten Ubstadt Ort Odenheim/Menzingen (Baden) gilt allgemein ein 400 m Bremsweg. Ausnahme sind Bahnübergänge mit Überwachungssignalen, hier sind nur 200 m Bremsweg vorhanden. Mindestbremshundertstel Zur Berechnung der Mindestbremshundertstel wird die Bremstafel der FV-NE angewendet. Es gilt jeweils die größte maßgebende Neigung des befahrenen Streckenabschnittes gemäß des Strecken- und Bahnhofsbuchs. Züge und Sperrfahrten nach EBO-Regelbauart und Nebenfahrzeuge haben grundsätzlich in Bremsstellung P zu fahren. Seite 77 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

78 Fahrstrom Das gesamte Streckennetz ist mit Ausnahme der Gleisanschlüsse mit einer Oberleitungsanlage ausgerüstet. Die Bauweise der 15 kv Oberleitungsanlage entspricht der Bauart Re 100 entsprechend DB-Richtlinien. Fahrstrom Der Fahrdraht liegt in der Regel 5,5 m über Schienenoberkante. Im Bereich der DB- Überführung vor dem Bahnhof Ubstadt Ort wurde der Fahrdraht auf die minimale zulässige Höhe von 4,95 m abgesenkt. Die 15 kv-versorgung erfolgt vom Schaltposten Bruchsal aus über eine schaltbare Speiseleitung. Diese endet im Bahnhof Ubstadt-Ort am Mast Die Versorgung des Bahnhofes übernimmt der Schalter S1 (Mast 4-11). Die Streckenabschnitte Ubstadt Menzingen (Baden) und Ubstadt Odenheim werden über die Speiseschalter U3 (Mast 0-9) bzw. U13 (Mast 5-8) über ein 15 kv-kabel versorgt. Der Streckenabschnitt Bruchsal Ubstadt Ort wird über den Schalter U1 gespeist. Speisekonzept Das Speisekonzept ist in einem schematischen Übersichtsplandargestellt. Seite 78 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

79 Besondere Streckenabschnitte Streckenabschnitt Bruchsal Ubstadt Ort (km 1,060 bis km 2,650) Richtlinie 408 Im Abschnitt zwischen Bf Bruchsal und Blocksignal auf der Strecke 9412 gilt die Fahrdienstvorschrift 408 der DB Netz AG. Für das Sperren dieses Abschnitts ist der Fdl Bruchsal zuständig. Sperren von Gleisen Ab Blocksignal in Richtung Ubstadt Ort gilt die FV-NE. Streckenabschnitt Stettfeld Zeutern (BÜ s in km 7,550 bis km 9,590) BÜ Zeutern Ost I+II In den BÜ ist jeweils eine Induktionsschleife eingebaut, mit der festgestellt wird, ob sich ein Kraftfahrzeug auf dem BÜ befindet. Befindet sich ein Kraftfahrzeug auf dem BÜ, wird trotz korrekter BÜ-Sicherung an den Überwachungssignalen Bü 0 signalisiert. Fährt ein Zug am Bü 0 zeigenden Überwachungssignal vorbei und räumt das Kraftfahrzeug inzwischen den BÜ, wird dem Tf dies durch am BÜ aufgestellte Wiederholer des Überwachungssignals mit Signal Bü 1 signalisiert. Diese Seite ersetzt Seite 79 der Revision 01 Seite 79 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

80 Bahnhofsbücher 9412 Bruchsal Odenheim Bf Bruchsal (AVG) Der Bf Bruchsal erstreckt sich von km 0,0 bis km 1,06. Der Bahnhof Bruchsal gehört zur Infrastruktur der DB Netze AG. Gleis 7 und 8 mit dazugehörigen Bahnsteigen, Gleis 30 und 31 gehören zur AVG Infrastruktur. Ebenfalls die Hpe Bruchsal-Schlossgarten und -Stegwiesen. Infrastrukturgrenzen zur DB Netz AG sind die Weichen 45, 37 und 5. Bahnhofsgrenze aus Richtung Ubstadt Ort ist das Einfahrsignal 37C. Der gesamte Bahnhof wird nach Fahrdienstvorschrift 408 betrieben. Es gilt das Betriebsstellenbuch mit örtlichen Zusätzen der DB Netz AG. Die FV-NE findet keine Anwendung. 2,333 (Gleis 7/8 Bf. Bruchsal), 2,900 (Hp Schlossgarten) 37C aus Richtung Ubstadt Ort 37P7 aus Gleis 7 in Richtung Ubstadt Ort 37P8 aus Gleis 8 in Richtung Ubstadt Ort Allgemein Größte Neigung Einfahrsignal Ausfahrsignale Gleis 7 und 8 im Bf Bruchsal (Ril 408) km 0,00; Höhe 115m ü. NN Seitenlage Gleis 7 (Länge: 173 m; Höhe: 0,5 m), Mittellage zwischen Gleis 1 und 8 (173 m; Bahnsteighöhe: 0,45 m) Bahnsteig Hp Bruchsal-Schlossgarten im Bf Bruchsal (Ril 408) km 0,8; Höhe 114 m ü. NN Seitenlage (118 m; Bahnsteighöhe: 0,38 m) Bahnsteig Hp Bruchsal Stegwiesen km 1,3; Höhe 112 m ü. NN Seitenlage (120 m; Bahnsteighöhe: 0,38 m) Bahnsteig Seite 80 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

81 Bf Ubstadt Ort [31] Der Bf Ubstadt Ort erstreckt sich von km 2,642 bis km 4,803. Im Bf Ubstadt Ort befinden sich der Haltepunkt Ubstadt Ort, sowie der Bahnhofsteil Mülldeponie. 0,966 (Hp Ubstadt Ort) Gleis 1 Hauptgleis Gleis 2 durchgehendes Hauptgleis Gleis 3 Hauptgleis Gleis 111 Hauptgleis Gleis 122 Stumpfgleis Bft Mülldeponie (NL = 21 m) Gleis 123 Nebengleis Bft Mülldeponie Gleis 124 Nebengleis Bft Mülldeponie (NL = 200 m) Gleis 125 Nebengleis Bft Mülldeponie (NL = 198 m) Gleis 126 Stumpfgleis Bft Mülldeponie (NL = 30 m) 31A aus Bruchsal 31F aus Odenheim 31G aus Menzingen 31P1 aus Hp Ubstadt Ort Richtung Bruchsal 31P5 aus Anschluss BRLK Richtung Bruchsal 31N11, 31N2 Richtung Odenheim 31N1, 31N2, 31N3 Richtung Menzingen 31ZU1, 31ZU2 31ZR1, 31ZU1, 31ZU2 BÜ Hochstattweg (km 4,365) 31N1, 31N2, 31N3, 31G BÜ Bruchsaler Straße B 3 (km 0,300) 31N1, 31N2, 31N11, 31F BÜ Kreisstraße 3523 (km 4,745) 31N2, 31ZU2, 31L03Y Alle Weichen mit Ausnahme der ortsgestellten Weichen 31W23 und 31W24 sind elektrisch angetrieben. Weiche 31W23 wird mit Stelleisen gestellt. Weiche 31W24 ist eine Rückfallweiche, der Schlüssel befindet sich in einem Blechkasten am östlichen Widerlager unterhalb der EÜ des DB-SFS-Abschnitts Abzw Ubstadt-Weiher Kraichtal. Die Weichenkurbel befindet sich für die Weichen 31W21 und 31W22 im Kasten neben den Weichen, für die übrigen Weichen in einem Kasten am Betonschalthaus. Allgemein Größte Neigung Gleise Einfahrsignale Ausfahrsignale Zwischensignale BÜ-Deckungssignale Signale nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis Weichen Schlüssel Kurbel für Elektroweichen Seite 81 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

82 Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5 auf Gleis 1/2, bei Einfahrt nach Gleis 111 am Signal 31L11Y bzw. 31N11, bei Einfahrt nach Gleis 3 am Signal 31L03Y bzw. 31N3. Der gewöhnliche Halteplatz für Züge in den Anschluss BRLK ist am Signal Ne 1 -Trapeztafel- Gleis 123. Gewöhnlicher Halteplatz Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 31ZR1 Gleis 1 Grenzzeichen 31W01 31ZR1 Gleis 2 Grenzzeichen 31W01 31ZR1 Gleis 3 Grenzzeichen 31W01 31G Gleis 1 Spitze 31W03 31G Gleis 2 Spitze 31W05 31G Gleis 3 Grenzzeichen 31W07 31F Gleis 111 Grenzzeichen 31W04 31F Gleis 1 Spitze 31W03 31F Gleis 2 Spitze 31W05 31A Bft BRLK Spitze 31W22 Zugschlussstellen Seite 82 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

83 Betriebliche Besonderheiten An den höhengleichen Bahnsteigzugängen gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV- NE. Alle Hauptsignale und Vorsignale sind mit PZB-Streckeneinrichtung ausgerüstet. Gleichzeitige Einfahrten sind, mit Ausnahme von LNT-Fahrzeugen, wegen fehlendem Durchrutschweg nicht zugelassen. Die Bedienung des Anschlusses ist in einer Bedienungsanweisung geregelt. LNT-Fahrzeuge mit IMU, die in Richtung Odenheim/Menzingen durch Abhängen ( Flügelung ) auf Gleis 1 beginnen, fordern ihre Fahrstraße ca. 40 Sekunden vor der Abfahrtszeit durch Betätigen der Standanforderungen (Taste links nach Odenheim, Taste rechts nach Menzingen) an. LNT-Fahrzeuge mit IMU in Richtung Bruchsal aus Gleis 2 fordern ihre Fahrstraße ca. 20 Sekunden vor der Abfahrtszeit durch Betätigen der Standanforderung (Taste geradeaus ) an. Züge, die am Gleis 111 in Richtung Odenheim beginnen, können sich die Fahrstraße auch durch Betätigen des Schlüsseltasters am Signal 31N11 anfordern. Alle elektrischen Weichen können mit einem Schlüsseltaster ortsgestellt werden. Reisezüge fahren im Regelbetrieb von Bruchsal kommend nach Gleis 1, von Odenheim / Menzingen (Baden) kommend nach Gleis 2. Dies gilt auch, wenn Gleis 1 oder Gleis 2 besetzt ist. Werden Züge weder verstärkt noch geflügelt, verkehren, zur Entlastung des Gleiskreuzes sowie zur Beschleunigung des Betriebsablaufes, Züge von / nach Odenheim nach Gleis 1, Züge von / nach Menzingen nach Gleis 2. Dabei ist der Selbststellbetrieb im Bahnhof Ubstadt Ort zurückzunehmen. Muss bei Betriebsstörungen oder beim Verkehren von Zugverbänden in Dreifachtraktion von der Regelfahrordnung abgewichen werden, ist der Selbststellbetrieb im Bahnhof Ubstadt Ort zurückzunehmen. Signale Gleichzeitige Einfahrten Anschlussgleis LNT-Fahrzeuge mit IMU- Ausstattung Ortsstellbetrieb Höhengleiche Bahnsteigzugänge Bahnhofsfahrordnung Güterzüge fahren im Regelfall durch Gleis 3. Bei Güterzügen ist grundsätzlich der Selbststellbetrieb im Bahnhof Ubstadt Ort zurückzunehmen. Betriebssituationen, die in dieser Ergänzung nicht aufgeführt sind, regelt der Zugleiter. Hp Ubstadt Ort im Bf Ubstadt Ort km 4,45; Höhe 114 m ü. NN Zwischen Gleis 1 und 2 (116 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m) Seitenlage Gleis 111 (83 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m) Bahnsteig Hp Ubstadt Uhlandstraße km 5,16; Höhe 114 m ü. NN Seitenlage (91m, Bahnsteighöhe: 0,38 m) Bahnsteig Diese Seite ersetzt Seite 83 der Revision 01 Seite 83 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

84 Bf Stettfeld [32] km 7,30; Höhe 125 m ü. NN Der Bf Stettfeld erstreckt sich von km 7,076 bis km 7,560. Bahnhofsgrenzen sind die Einfahrsignale 32A und 32F. 5,040 Gleis 1 Hauptgleis Gleis 2 durchgehendes Hauptgleis Züge Richtung Ubstadt fahren in der Regel durch Gleis 1. Züge Richtung Zeutern fahren in der Regel durch Gleis 2. 32A aus Ubstadt 32F aus Zeutern 32P1 Richtung Ubstadt 32N2 Richtung Zeutern 32A, 32P1 BÜ B 3 (km 7,190) 32N2, 32F BÜ Bergstraße (km 7,508) 32A Alle Weichen sind öldruckverzögerte Rückfallweichen mit Endlagenprüfern. Für die Weichen 32W01 und 32W02 befinden sich die Schlüssel in der Schlüsselsperre am Schalthaus. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5 an Gleis 1 und 2. Mittellage (81 m, Bahnsteighöhe: 0,55 m) Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 32A Gleis 2 Grenzzeichen 32W01 32F Gleis 1 Grenzzeichen 32W02 Allgemein Größte Neigung Gleise Einfahrsignale Ausfahrsignale BÜ-Deckungssignale Signal nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis Weichen Schlüssel Gewöhnlicher Halteplatz Bahnsteig Zugschlussstellen Seite 84 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

85 Betriebliche Besonderheiten An den höhengleichen nicht technisch gesicherten Bahnsteigzugängen gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV-NE. Alle Haupt- und Vorsignale sind mit PZB-Streckeneinrichtung ausgerüstet. Gleichzeitige Einfahrten sind, mit Ausnahme von LNT-Fahrzeugen, wegen fehlendem Durchrutschweg nicht zugelassen. Höhengleiche Bahnsteigzugänge Signale Gleichzeitige Einfahrten Seite 85 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

86 Hp Zeutern Sportplatz km 9,31; Höhe 124 m ü. NN Seitenlage (86 m, Bahnsteighöhe: 0,55 m). Der Haltepunkt ist mit einer richtungsabhängigen Haltewunscheinrichtung ausgestattet. Bahnsteig Haltewunsch Seite 86 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

87 Bf Zeutern [33] km 9,87; Höhe 126 m ü. NN Der Bf Zeutern erstreckt sich von km 9,596 bis km 10,018. Bahnhofsgrenzen sind die Einfahrsignale 33A und 33F. 2,237 Gleis 1 Hauptgleis Gleis 2 durchgehendes Hauptgleis Züge Richtung Stettfeld fahren in der Regel durch Gleis 1. Züge Richtung Odenheim fahren in der Regel durch Gleis 2. 33A aus Stettfeld 33F aus Odenheim 33P1 Richtung Stettfeld 33N2 Richtung Odenheim 33A, 33P1 BÜ Besingstraße (km 9,644), BÜ L 552 Hauptstraße (km 9,784) 33N2, 33F BÜ Kapellenstraße (km 9,911) 33F Alle Weichen sind öldruckverzögerte Rückfallweichen mit Endlagenprüfern. Die Weichen werden mit einem Weichenstelleisen gestellt. Zur Befahrbarkeitsprüfung siehe Abschnitt (6) in den Bestimmungen für das Befahren von Weichen. Für die Weichen 33W01 und 33W02 befinden sich die Schlüssel in der Schlüsselsperre am Schalthaus. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5 an Gleis 1 und 2. Mittellage (75 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m) Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 33A Gleis 2 Grenzzeichen 33W01 33F Gleis 1 Grenzzeichen 33W02 Allgemein Größte Neigung Gleise Einfahrsignale Ausfahrsignale BÜ-Deckungssignale Signal nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis Weichen Schlüssel Gewöhnlicher Halteplatz Bahnsteig Zugschlussstellen Seite 87 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

88 Betriebliche Besonderheiten An den höhengleichen nicht technisch gesicherten Bahnsteigzugängen gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV-NE. Alle Haupt- und Vorsignale sind mit PZB-Streckeneinrichtung ausgerüstet. Gleichzeitige Einfahrten sind, mit Ausnahme von LNT-Fahrzeugen, wegen fehlendem Durchrutschweg nicht zugelassen. Höhengleiche Bahnsteigzugänge Signale Gleichzeitige Einfahrten Seite 88 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

89 Hp Zeutern Ost km 11,80; Höhe 134 m ü. NN Seitenlage (86 m, Bahnsteighöhe: 0,55 m). Bahnsteig Hp Odenheim West km 14,40; Höhe 146 m ü. NN Seitenlage (92 m, Bahnsteighöhe: 0,55 m). Der Haltepunkt ist mit einer richtungsabhängigen Haltewunscheinrichtung ausgestattet. Bahnsteig Haltewunsch Seite 89 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

90 Bf Odenheim [34] km 15,00; Höhe 147 m ü. NN Der Bf Odenheim erstreckt sich von km 14,895 bis km 15,253. Bahnhofsgrenze ist das Einfahrsignal 34A. 5,449 Allgemein Größte Neigung Gleis 1 Gleis 2 Gleis 421 Gleis 422 Gleis 423 durchgehendes Hauptgleis Hauptgleis Nebengleis (in Halle) Nebengleis (in Halle) Nebengleis Gleise 34A, aus Zeutern 34P1, 34P2 Richtung Zeutern 34P2 Die Weichen 34W01 und 34W02 sind elektrisch angetrieben, die Weichen 34W03 und 34W04 sind ortsgestellte Weichen ohne Regellage. Die Weichenkurbel befindet sich in einem Kasten bei den Weichen. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5. Seitenlage von Gleis 1 und 2 (je 91 m, Bahnsteighöhe: 0,55 m) Einfahrsignal Ausfahrsignale Signal nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis Weichen Kurbel für Elektroweichen Gewöhnlicher Halteplatz Bahnsteig Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 34A Gleis 1/2 Grenzzeichen 34W01 Zugschlussstellen Seite 90 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

91 Betriebliche Besonderheiten An den höhengleichen nicht technisch gesicherten Bahnsteigzugängen gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV-NE. Alle Hauptsignale mit PZB-Streckeneinrichtung ausgestattet. Abfahrbereite Züge müssen durch Betätigen der Schlüsseltaster am Bahnsteig ca. 20 Sekunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit ihre Fahrerlaubnis einholen. Da mit Anforderung der Ausfahrstraße auch der BÜ Odenheim Industriestraße eingeschaltet wird, ist darauf zu achten, dass dies nicht zu früh geschieht. Alle elektrischen Weichen können mit einem Schlüsseltaster ortsgestellt werden. Signale Höhengleiche Bahnsteigzugänge Abfahrbereitschaft Ortsstellbetrieb Seite 91 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

92 Bahnhofsbücher 9413 Ubstadt Ort Menzingen (Baden) Hp Ubstadt Salzbrunnenstraße km 0,72; Höhe 116 m ü. NN Seitenlage (80 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m). Der Haltepunkt ist mit einer richtungsabhängigen Haltewunscheinrichtung ausgestattet. Bahnsteig Haltewunsch Hp Unteröwisheim Martin-Luther-Straße km 3,06; Höhe 122 m ü. NN Seitenlage (100 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m). Bahnsteig Seite 92 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

93 Bf Unteröwisheim [35] km 3,54; Höhe 123 m ü. NN Der Bf Unteröwisheim erstreckt sich von km 3,170 bis km 3,806. Bahnhofsgrenzen sind die Einfahrsignale 35A und 35F. 5,417 Gleis 1 durchgehendes Hauptgleis Gleis 2 Hauptgleis Züge Richtung Ubstadt fahren in der Regel durch Gleis 1. Züge Richtung Münzesheim fahren in der Regel durch Gleis 2. 35A aus Ubstadt 35F aus Münzesheim 35P1 Richtung Ubstadt 35N2 Richtung Münzesheim 35A, 35P1 BÜ Firmeneinfahrt (km 3,284) 35N2, 35F BÜ Eisenbahnstraße (km 3,610) Die Weichen 35W02 und 35W03 sind öldruckverzögerte Rückfallweichen mit Endlageprüfern. Für die Weichen 35W02 und 35W03 befinden sich die Schlüssel in der Schlüsselsperre auf dem Bahnsteig an Gleis 2. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5. Seitenlage von Gleis 1 und 2 (je 78 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m) Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 35A Gleis 2 Grenzzeichen 35W02 35F Gleis 1 Grenzzeichen 35W03 Allgemein Größte Neigung Gleise Einfahrsignale Ausfahrsignale BÜ-Deckungssignale Weichen Schlüssel Gewöhnlicher Halteplatz Bahnsteig Zugschlussstellen Seite 93 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

94 Betriebliche Besonderheiten Alle Haupt- und Vorsignale sind mit PZB-Streckeneinrichtung ausgestattet. Gleichzeitige Einfahrten sind, mit Ausnahme von LNT-Fahrzeugen, wegen fehlendem Durchrutschweg nicht zugelassen. Signale Gleichzeitige Einfahrten Hp Oberöwisheim km 5,04; Höhe 128 m ü. NN Seitenlage (90 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m). Der Haltepunkt ist mit einer richtungsunabhängigen Haltewunscheinrichtung ausgestattet. Bahnsteig Haltewunsch Seite 94 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

95 Bf Münzesheim [36] km 7,80; Höhe 135 m ü. NN Der Bf Münzesheim erstreckt sich von km 7,630 bis km 8,065. Bahnhofsgrenzen sind die Einfahrsignale 36A und 36F. 3,927 Gleis 1 Hauptgleis Gleis 2 durchgehendes Hauptgleis Züge Richtung Unteröwisheim fahren in der Regel durch Gleis 1. Züge Richtung Gochsheim fahren in der Regel durch Gleis 2. 36A, aus Unteröwisheim 36F aus Gochsheim 36P1 Richtung Unteröwisheim 36N2 Richtung Gochsheim 36A, 36P1 BÜ Beim Mühltor (km 7,693) 36N2, 36F BÜ Obere Torstraße (km 8,015) Die Weichen 36W01 und 36W02 sind öldruckverzögerte Rückfallweichen mit Endlageprüfern. Für die Weichen 36W01 und 36W02 befindet sich der Schlüssel in der Schlüsselsperre am Betonschalthaus auf Höhe der Weiche 36W01. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5. Mittellage (75m, Bahnsteighöhe: 0,55 m) Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 36A Gleis 2 Grenzzeichen 36W01 36F Gleis 1 Grenzzeichen 36W02 Allgemein Größte Neigung Gleise Einfahrsignale Ausfahrsignale BÜ-Deckungssignale Weichen Schlüssel Gewöhnlicher Halteplatz Bahnsteig Zugschlussstellen Seite 95 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

96 Betriebliche Besonderheiten Alle Haupt- und Vorsignale sind mit PZB-Streckeneinrichtung ausgestattet. An den höhengleichen Bahnsteigzugängen gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV- NE. Gleichzeitige Einfahrten sind, mit Ausnahme von LNT-Fahrzeugen, wegen fehlendem Durchrutschweg nicht zugelassen. Signale Höhengleiche- Bahnsteigzugänge Gleichzeitige Einfahrten Hp Münzesheim Ost km 8,71; Höhe 138 m ü. NN Seitenlage (85 m, Bahnsteighöhe: 0,38 m). Bahnsteig Seite 96 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

97 Bf Gochsheim [37] km 10,60; Höhe 147 m ü. NN Der Bf Gochsheim erstreckt sich von km 9,500 bis km 10,820. Bahnhofsgrenzen sind die Einfahrsignale 37A und 37F. 3,345 Gleis 1 Hauptgleis Gleis 2 durchgehendes Hauptgleis Züge Richtung Münzesheim fahren in der Regel durch Gleis 1. Züge Richtung Menzingen fahren in der Regel durch Gleis 2. 37A aus Münzesheim 37F aus Menzingen 37P1 Richtung Münzesheim vom Halteplatz am Bahnsteig aus 37P5 Richtung Münzesheim vom Anschlussgleis der Firma Refratechnik Cement GmbH 35N2 Richtung Menzingen 37ZR2 37ZR2, 37P1 BÜ Berthold-Brecht-Straße (km 10,550) 37N2, 37F BÜ Untere Bergstraße (km 10,690) 37A Die Weichen 37W01 und 37W02 sind öldruckverzögerte Rückfallweichen mit Endlageprüfern. Die Weichen 37W21 und 37W22 sind elektrisch angetrieben. Für die Weichen 37W01 und 37W02 befinden sich die Schlüssel in der Schlüsselsperre am Betonschalthaus. Die Weichenkurbel befindet sich in einem Kasten in der Nähe der betreffenden Weichen. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5. Mittellage (105m, Bahnsteighöhe: 0,55 m) Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 37A Gleis 2 Grenzzeichen 37W01 37A Anschlussgleis Spitze 37W22 37F Gleis 1 Grenzzeichen 37W02 Allgemein Größte Neigung Gleise Einfahrsignale Ausfahrsignale Zwischensignal BÜ-Deckungssignale Signal nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis Weichen Schlüssel Kurbel für Elektroweichen Gewöhnlicher Halteplatz Bahnsteig Zugschlussstellen Diese Seite ersetzt Seite 97 der Revision 01 Seite 97 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

98 Betriebliche Besonderheiten Alle Haupt- und Vorsignale sind mit PZB-Streckeneinrichtung ausgestattet. An den höhengleichen Bahnsteigzugängen gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV- NE. Gleichzeitige Einfahrten sind, mit Ausnahme von LNT-Fahrzeugen, wegen fehlendem Durchrutschweg nicht zugelassen. Alle elektrischen Weichen können mit einem Schlüsseltaster ortsgestellt werden. Die Bedienung des Anschlussgleises ist in einer Bedienungsanweisung geregelt. Signale Höhengleiche- Bahnsteigzugänge Gleichzeitige Einfahrten Ortsstellbetrieb Anschlussgleis Hp Bahnbrücken km 12,65; Höhe 160 m ü. NN Seitenlage (80 m, Bahnsteighöhe: 0,55 m). Der Haltepunkt ist mit einer richtungsunabhängigen Haltewunscheinrichtung ausgestattet. Bahnsteig Haltewunsch Seite 98 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

99 Bf Menzingen (Baden) [38] km 14,60; Höhe 170 m ü. NN Der Bf Menzingen (Baden) erstreckt sich von km 14,293 bis km 14,780. Bahnhofsgrenze ist das Einfahrsignal 38A. 8,391 Allgemein Größte Neigung Gleis 1 Gleis 2 Gleis 3 Gleis Gleis durchgehendes Hauptgleis Hauptgleis Nebengleis Nebengleis Nebengleis Gleise 38A, aus Gochsheim 38P1 und 38P2 Richtung Gochsheim 38P2, 38L30X Die Weichen 38W01 bis 38W04, 38W09 und 38W10 sind elektrisch angetrieben. Weiche 38W06 ist eine Handweiche mit Regellage und Endlageprüfern. Die Weichen 38W05 und 38W11 sind ortsgestellte Weichen mit Regellage. Die Weichen 38W12 und 38W13 sind ortsgestellte Weichen ohne Regellage. Der Weichenschlüssel für 38W05 befindet sich in der Schlüsselsperre bei der Weiche 38W05, nach Umstellen der Weiche wird an der Weiche der Schlüssel für die Weiche 38W06 freigegeben. Die Weichenkurbel befindet sich in einem Kasten am Oberleitungsmast bei der Weiche 38W03. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich an dem Signal Ne 5. Seitenlage (je 80 m, Bahnsteighöhe 0,55 m) Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) 38A Gleis 1/2 Grenzzeichen 38W02 Einfahrsignal Ausfahrsignale Signal nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis Weichen Schlüssel Kurbel für Elektroweichen Gewöhnlicher Halteplatz Bahnsteig Zugschlussstellen Seite 99 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

100 Betriebliche Besonderheiten Alle Haupt- und Vorsignale sind mit PZB-Streckeneinrichtung ausgestattet. Abfahrbereite Züge müssen durch Betätigen der Schlüsseltaster am Bahnsteig ca. 20 Sekunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit ihre Fahrerlaubnis einholen. Rangierfahrten, die von Gleis 1 über die Weichen 38W06/38W05 nach Gleis 3 fahren, erhalten am Signal 38P1 die Zustimmung zur Rangierfahrt durch Kennlicht, nachdem die Weichen umgestellt sind. Alle elektrischen Weichen können mit einem Schlüsseltaster ortsgestellt werden. Wird im Bf Menzingen die Oberleitung ausgeschaltet, muss wegen der Lage des Streckentrenners gleichzeitig die Strecke Gochsheim Menzingen für Fahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer gesperrt werden. Signale Abfahrbereitschaft Rangierfahrten Ortsstellbetrieb Ausschalten der Oberleitung Diese Seite ersetzt Seite 100 der Revision 01 Seite 100 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

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108 Diese Seite ersetzt Seite 108 der Revision 01 Seite 108 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

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122 Modul 5 Strecken- und Bahnhofsbücher Albtalbahn 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb 9421 Busenbach Ittersbach 9422 Ettlingen West Ettlingen Stadt Seite 122 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

123 Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Kurzbeschreibung Bahnart: Streckenklasse: Mehrgleisigkeit: Elektrifizierung: Spurbreite: Gleisabstand: Nebenbahn D4 zwischen Ettlingen und Bad Herrenalb/Ittersbach Albtalbahnhof Busenbach 750 V Gleichstrom 1435 mm zwischen 3,5 m und 4,5 m Neigungen: max. 39 Streckenast Busenbach Ittersbach, max. 25 Streckenast Albtalbahnhof Bad Herrenalb Kleinster Bogenmesser: 23 m (Wendeschleifen und Albtalbahnhof Ettlingen Stadt ausschließlich) Zugbeeinflussung: AVG-IMU/PZB Informations- und Kommunikationssysteme: AVG-Betriebsfunk Kanal 4 Anbindung an benachbarte : Streckenhöchstgeschwindigkeit: Maximale Zuglänge: EBO (700 m) DB Netze AG (Ettlingen West, Albtalbahnhof) 80 km/h (40 km/h Ettlingen West Ettlingen Stadt) Betriebsverfahren: Zugleitbetrieb/Zugmeldeverfahren/ Fahren im Sichtabstand Bremsweg: Von Rüppurr Battstraße bis Ettlingen Stadt 300 m, (Signale mit Vorsignalfunktion in verkürztem Bremswegabstand sind nicht besonders gekennzeichnet), sonst 400 m Bremsstellung: Besondere Schienenwege ( 19 EIBV): Verbot einzelner Traktionsarten: Einschränkungen der Verkehrsart: Fahrzeuganforderungen bei Abweichungen vom Regelbetrieb: P, G nein Verbot von Elektrotraktion mit EBO-Regelfahrzeugen nein nein Betriebliche Einschränkungen: nein Diese Seite ersetzt Seite 123 der Revision 01 Seite 123 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

124 Verkehrlichbetriebliche Einschränkungen Radsatzlast ( 8 EBO): 12 t (Albtalbahnhof Ettlingen Wasen), sonst 22,5 t Lichtraumprofil: gemäß BOStrab (Albtalbahnhof Ettlingen Stadt ausschließlich und Wendeschleifen), sonst gemäß EBO KV-Kodifizierung: Gefahrgutrestriktionen: Besetzung der Tfz/Züge mit Personal: Höchstzulässige Oberströme: nein nein nein 2600 A Allgemeine Erreichbarkeit Zugleitung Ettlingen Telefon AVG-Funk: AVAU Fdl Karlsruhe Gbf 2 DB (zust. f. Ettlingen West (DB)) Telefon (Nur Ettlingen West Ettlingen Stadt) Seite 124 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

125 Erreichbarkeiten: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh Tullastraße Karlsruhe Streckenverantwortlich: Infrastrukturfragen AVG Abteilung Netzbetrieb Streckenmanager: Herr Torsten Vogel Schöllbronner Straße 12 Telefon: Ettlingen Fax: Trassenanmeldungen: AVG Abteilung Netzbetrieb Sachbearbeiter: Herr Stephan Link Schöllbronner Straße 12 Telefon: Ettlingen Fax: Zugleitung: (Zugleitstelle, Unfallmeldestelle, Streckensperrungen) Zugleitung Albtal-/Hardtbahn Telefon: AVG Betriebsfunk Kanal 4: Ruf: AVAU Zugrevisor Albtalbahnhof: (Disposition im Albtalbahnhof) Telefon: AVG Betriebsfunk Kanal 3: Ruf: Zugrevisor Albtalbahnhof Fdl Karlsruhe Gbf 2 DB (zust. f. Ettlingen West (DB)): (Fahrten in den Bf Ettlingen West) Telefon: Notbedienplätze: Bahnhof Spielberg Holderäckerweg Karlsbad Telefon: Ettlingen Albgaubad Im Ferning Ettlingen Telefon: Seite 125 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

126 Karlsruhe Albtalbahnhof Ebertstr Karlsruhe Telefon: Seite 126 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

127 Betriebliche Angaben Die Strecke 9420 grenzt im Albtalbahnhof an den Zwischensignalen 1ZR3, 1ZR4 und1zr5 an den BOStrab-Bereich des Albtalbahnhofs an. Im Bf Ettlingen West liegt die Infrastrukturgrenze zwischen AVG und DB Netze AG auf Höhe des Grenzzeichens Weiche 19. Zugleitbetrieb (signalisiert): Rüppurr Battstraße Bad Herrenalb (9420) Busenbach Ittersbach (9421) Betriebsverfahren Zugmeldebetrieb: Ettlingen Stadt Ettlingen West (9422) Fahren im Sichtabstand: Albtalbahnhof Rüppurr Battstraße (9420) Zugmeldestellen: Bf Ettlingen Stadt Bf Ettlingen West Karlsruhe Hbf Zuglaufmeldestellen: Bf Albtalbahnhof Bf Rüppurr Battstraße Blocksignal 305, 307, 309, 313, 315, 317, 321, 323 (Richtung Ettlingen) Blocksignale 302, 306, 308, 310, 314, 318, 320, 322, 324 Bf Ettlingen Stadt BÜ Untere Spinnerei Bf Busenbach Bf Etzenrot Bf Fischweier Bf Marxzell Bf Frauenalb-Schielberg Bf Bad Herrenalb Bf Reichenbach Bf Langensteinbach Bf Spielberg Bf Ittersbach-Industrie Bf Ittersbach Zugmeldestellen Infrastrukturgrenzen Zuglaufmeldestellen Seite 127 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

128 Es gilt das EBO-Lichtraumprofil. Wo angegeben gilt das BOStrab-Lichtraumprofil. Für die betriebliche Kommunikation zwischen Fahrzeug und Zugleitung wird der AVG- Betriebsfunk verwendet. Fahrzeuge ohne entsprechende Funkausrüstung werden mit tragbaren Funksprechgeräten ausgerüstet. Die Funkgeräte sind auf Kanal 4 einzustellen, für diesen Kanal ist ein Sprachspeicher vorhanden. Die Zugleitstelle wird mit dem Rufnamen AVAU gerufen. Funkkanal 4 und Telefonnummer: Für das Einschalten/Hilfseinschalten von Leit- und Sicherungstechnik sind AVG-Schlüssel zur Betätigung von Schlüsseltastern von jedem Tf mitzuführen. Tf müssen streckenkundig nach VDV 755 sein. Fahrten ohne oder nur mit eingeschränkter Streckenkenntnis sind nicht erlaubt. Lichtraumprofil Verständigung Sprachaufzeichnung Schlüsseltaster Streckenkunde Diese Seite ersetzt Seite 128 der Revision 01 Seite 128 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

129 Kilometrierung/Verzeichnisse Verzeichnis der Bahnhöfe und Haltepunkte/Haltestellen 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb 9421 Busenbach Ittersbach Lage/km Lage/km 0,053 Albtalbahnhof Bf 2,066 Reichenbach Kurpark Hp 1,328 Dammerstock Hp 2,666 Reichenbach Bahnhof Bf 1,647 Schloss Rüppurr Hp 2,308 Ostendorfplatz Hp Langensteinbach Bf 2,881 Tulpenstraße Hp 4,211 Schießhüttenäcker Hp 3,515 Rüppurr Battstraße Bf 4,919 Langensteinbach Bahnhof Hp 4,968 Ettlingen Neuwiesenreben Hp 5,678 Langensteinbach St. Barbara Hp 5,864 Ettlingen Wasen Hp 8,220 Spielberg Bf Ettlingen Stadt Bf 11,495 Ittersbach Industrie Bf 6,485 Ettlingen Erbprinz Hp 6,988 Ettlingen Stadt Hp Ittersbach Bf 7,456 Ettlingen Albgaubad Hp 13,813 Ittersbach Bahnhof Hp 14,131 Ittersbach Rathaus Hp 9,560 Ettlingen Spinnerei Hp 10,441 Busenbach Bf 12,245 Etzenrot Bf 15,261 Fischweier Bf 18,122 Marxzell Bf 21,382 Frauenalb-Schielberg Bf 23,367 Steinhäusle Hp 24,622 Kullenmühle Hp 25,513 Bad Herrenalb Bf Seite 129 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

130 Verzeichnis der Bahnübergänge mit öffentlichem Verkehr 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb Lage/km Bezeichnung Ausstattung Überwachung 1,176 Rad- und Fußweg Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 1,245 Nürnberger Straße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 1,715 Rastatter Straße & Fußweg Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 2,255 Ostendorfstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 2,824 Tulpenstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 3,431 Allmendstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 4,916 Breitscheidstraße Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 5,540 Hermann-Löns-Weg Halbschranke Signalabhängigkeit 5,751 Fußweg Wasen Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 5,818 Wasenstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 5,908 Rheinstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 5,948 Karl-Friedrich-Straße Halbschranke Signalabhängigkeit 6,261 Rohrackerweg Halbschranke Signalabhängigkeit 6,559 Rastatter Straße Halbschranke Signalabhängigkeit 6,683 Türkenlouisstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 6,845 Drachenrebenweg Halbschranke Signalabhängigkeit 7,006 Wilhelmstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 7,582 Schöllbronner Straße Halbschranke Signalabhängigkeit 8,121 Waldstraße Halbschranke Überwachungssignal 8,635 Graf-Rhena-Weg Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 8,784 Pforzheimer Straße Halbschranke Signalabhängigkeit 10,022 Obere Spinnerei Halbschranke Signalabhängigkeit 12,112 Heuweg Halbschranke Signalabhängigkeit 12,336 Fabrikstraße Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 15,181 Kreisstraße 3554 Halbschranke Signalabhängigkeit 21,532 Klosterweg Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 22,245 Gummi Hartig Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 23,266 Steinhäusle 1 Lichtzeichenanlage 23,368 Steinhäusle 2 Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 24,701 Bernbacher Straße Halbschranke Überwachungssignal 25,160 Fußweg Thermalbad Umlaufgitter 25,379 Fußweg Umlaufgitter 25,456 Parkplatzzufahrt ohne technische Sicherung Seite 130 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

131 25,512 Bahnhofstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 25,565 Bahnhofplatz ohne technische Sicherung Bü Steinhäusle 1 und Steinhäusle 2 haben ein gemeinsames Überwachungssignal Seite 131 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

132 9421 Busenbach Ittersbach Lage/km Bezeichnung Ausstattung Überwachung 0,751 Fußweg ohne technische Sicherung 1,550 Waldweg ohne technische Sicherung 2,094 Waldweg ohne technische Sicherung 3,387 Feldweg ohne technische Sicherung 3,509 Feldweg ohne technische Sicherung 4,236 Schießhüttenäcker Halbschranke Überwachungssignal 4,556 Froschgärten Halbschranke Überwachungssignal 5,103¹ St. Barbarastraße Halbschranke Signalabhängigkeit 5,355 Keltenstraße Halbschranke Signalabhängigkeit 5,726 St. Barbaraweg Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 7,111 Waldweg ohne technische Sicherung 7,406 Fußweg ohne technische Sicherung 9,203 Hamberg Halbschranke Überwachungssignal 10,360 Bienenzüchterweg ohne technische Sicherung 11,556 Ittersbach Industrie Halbschranke Signalabhängigkeit 13,775 Zufahrt Verkehrsbetriebe Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit 13,813 Zufahrt Schönthaler Lichtzeichenanlage Signalabhängigkeit ¹ -0,022 km Streckenfehlbetrag/Kilometrierungssprung (km 4,878 = km 4,900) 9422 Ettlingen West Ettlingen Stadt Lage/km Bezeichnung Ausstattung Überwachung 0,388 Dieselstraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 0,558 Goethestraße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 0,826 Karl-Friedrich-Straße Lichtzeichenanlage Überwachungssignal 1,158 Schleinkoferstraße Halbschranke Signalabhängigkeit Seite 132 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

133 Verzeichnis der Bahnübergänge mit Abschlussschranken 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb Lage/km 11,360 Schottmühle 13,723 Überfahrt Pferdehof 14,572 Hebeanlage 15,904 Feldweg 1 Katzbachbrücke 15,999 Feldweg 2 Katzbachbrücke 16,374 Feldweg (Fotokurve) 16,812 Feldweg Gertrudenhof 17,203 Feldweg Parkplatz 17,554 Feldweg 17,717 Zufahrt Rückhaltebecken 18,332 Zufahrt Bf Marxzell 19,501 Feldweg 20,147 Zufahrt Rückhaltebecken 20,433 Feldweg 21,929 Feldweg 22,867 Feldweg 23,805 Feldweg Die Benutzung von Abschlussschranken ist nur dem Personenkreis gestattet, dem die besonderen Benutzungsbedingungen bekannt sind. Seite 133 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

134 Verzeichnis der Hauptsignale mit Signal Zs 12 -M-Tafel Albtalbahnhof Bad Herrenalb Lage/km Bezeichnung Bahnhof 9,975 Esig 4A 9,975 Esig 4AA Busenbach 10,960 Esig 4G 12,037 Esig 5A 12,452 Esig 5F Etzenrot 15,112 Esig 6A 15,472 Esig 6F Fischweier 17,875 Esig 7A 18,53,7 Esig 7F Marxzell 21,131 Esig 8A 21,595 Esig 8F Frauenalb-Spielberg 25,154 Esig 9A Bad Herrenalb 9421 Busenbach Ittersbach Lage/km Bezeichnung Bahnhof 0,532 Esig 4F Busenbach Diese Seite ersetzt Seite 134 der Revision 01 Seite 134 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

135 Verzeichnis der Hauptsignale mit PZB-Streckeneinrichtung 2000 Hz 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb Lage/km Bezeichnung Bahnhof 0,285 Esig 3B 0,406 Asig 3P7 1,107 Zsig 3ZR7 6,395 Asig 3P3 6,548 Zsig 3ZS3 6,548 Zsig 3ZX3 6,863 Zsig 3ZW2 6,861 Zsig 3ZW3 7,002 Zsig 3ZT2 Ettlingen Stadt 7,000 Zsig 3ZT3 7,159 Zsig 3ZV2 7,078 Zsig 3ZV3 7,506 Asig 3N2 7,456 Asig 3N3 7,706 Esig 3F 7,706 Esig 3FF 8,601 Bksig 401 8,851 Bksig 402 8,601 Bksig 403 8,851 Bksig ,336 Asi 4P1 10,336 Asig 4P2 10,458 Asig 4N1 Busenbach 10,487 Asig 4N2 12,186 Asig5P1 12,321 Asig 5N2 Etzenrot 15,237 Asig 6P1 15,321 Asig 6N2 Fischweier 18,095 Asig 7P1 18,251 Asig 7N2 Marxzell 21,2178 Asig 8P2 21,423 Asig 8P1 Frauenalb-Schielberg 25,298 Asig 9P1 Bad Herrenalb Seite 135 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

136 9421 Busenbach Ittersbach Lage/km Bezeichnung Bahnhof 2,596 Asig 11P1 2,718 Asig 11N2 Reichenbach 4,031 Asig 12P1 5,002 Zsig 12ZR2 5,710 Asig 12N1 Langensteinbach 5,936 Esig 12F 8,178 Asig 13P2 8,260 Asig 13N1 Spielberg 11,370 Asig 14P2 11,539 Asig 14N1 Ittersbach Industrie 11,539 Asig 14N2 13,534 Asig 15P1 Ittersbach Seite 136 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

137 Maßgebende Neigungen 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb km von Bezeichnung Maßgebende Neigung 0,000 bis 1,143 Bf Albtalbahnhof 12,76 1,143 bis 3,450 Strecke Albtalbahnhof Battstraße 1,20 3,450 bis 3,770 Bf Battstraße 6,12 3,770 bis 6,190 Strecke Battstraße Ettlingen Stadt 12,03 6,190 bis 7,700 Bf Ettlingen Stadt 12,91 7,700 bis 9,975 Strecke Ettlingen Stadt Busenbach 8,67 9,975 bis 10,957 Bf Busenbach 15,56 10,957 bis 12,080 Strecke Busenbach Etzenrot 20,04 12,080 bis 12,450 Bf Etzenrot 16,96 12,450 bis 15,110 Strecke Etzenrot Fischweier 20,02 15,110 bis 15,480 Bf Fischweier 4,75 15,480 bis 17,870 Strecke Fischweier Marxzell 21,33 17,870 bis 18,540 Bf Marxzell 15,17 18,540 bis 21,130 Strecke Marxzell Frauenalb 20,47 21,130 bis 21,590 Bf Frauenalb 9,62 21,590 bis 25,155 Strecke Frauenalb Bad Herrenalb 17,36 25,155 bis 25,678 Bf Bad Herrenalb 9, Busenbach Ittersbach km von... bis Bezeichnung Maßgebende Neigung 0,000 bis 2,150 Strecke Busenbach Reichenbach 29,35 2,150 bis 2,976 Bf Reichenbach 37,15 2,976 bis 3,671 Strecke Reichenbach - Langensteinbach 27,20 3,671 bis 5,880¹ Bf Langensteinbach 29,16 5,880 bis 7,880 Strecke Langensteinbach Spielberg 33,55 7,880 bis 8,578 Bf Spielberg 8,78 8,578 bis 11,037 Strecke Spielberg Ittersbach Industrie 12,00 11,037 bis 11,864 Bf Ittersbach Industrie 4,23 11,037 bis 11,864 Strecke Ittersbach Industrie - Ittersbach 4,44 13,404 bis 14,215 Bf Ittersbach 4,18 ¹ -0,022 km Streckenfehlbetrag/Kilometrierungssprung (km 4,878 = km 4,900) Seite 137 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

138 9422 Ettlingen West Ettlingen Stadt km von... bis Bezeichnung Maßgebende Neigung gesamt Strecke Ettlingen West Ettlingen Stadt 8,35 Seite 138 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

139 Streckengeschwindigkeiten Die zulässigen Geschwindigkeiten betragen allgemein: 80 km/h für LNT-Fahrzeuge 50 km/h für Züge nach EBO-Regelbauart in Bremsart P 40 km/h für Züge nach EBO-Regelbauart in Bremsart G Zulässige Geschwindigkeiten Zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen 70 km/h Albtalbahnhof Rüppurr Battstraße 60 km/h Im Bremswegabstand vor Hauptsignalen ohne Vorsignale, bis Fahrtstellung des Signals zweifelsfrei erkannt wird. 40 km/h Züge beim Auffahren von Rückfallweichen. Rangierfahrten von LNT-Fahrzeugen. 35 km/h Züge nach EBO-Regelbauart in Bremsart P in der Einschaltstrecke von lokführerüberwachten Bahnübergängen und im Bremswegabstand Hauptsignalen. 30 km/h Auf spitzbefahrenen Weichen im geraden Strang m Weichenüberwachungssignalen W 1, W 2, W 3, We 1, We 2, We km/h Züge nach EBO-Regelbauart in Bremsart G in der Einschaltstrecke von lokführerüberwachten Bahnübergängen und im Bremswegabstand vor Hauptsignalen. 10 km/h In Wendeschleifen. Seite 139 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

140 Mindestbremshundertstel Zur Berechnung der Mindestbremshundertstel wird die Bremstafel für 300 bzw. 400 m Bremsweg der FV-NE angewendet. Es gilt jeweils die größte maßgebende Neigung des befahrenen Streckenabschnittes gemäß des Strecken- und Bahnhofsbuches. Mindestbremshundertstel In der Einschaltstrecke von lokführerüberwachten Bahnübergängen und in der Annäherungsstrecke vor Hauptsignalen muss die Bremstafel für 200 m Bremsweg angewendet werden. Seite 140 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

141 Fahrstrom Das gesamte Streckennetz der Albtalbahn ist mit Ausnahme der in den Strecken- und Bahnhofsbüchern genannten Gleise mit einer Oberleitung überspannt. Die Fahrdrahthöhe an Bahnübergängen beträgt mindestens 4,7 m. Fahrstrom Die mit Gewichten nachgespannte Oberleitung mit teilweise festem Tragseil ist an Spannbetonmasten bzw. Stahlmasten aufgehängt, an denen auch die Verstärkungsleitung angebracht ist. Die Nennspannung beträgt 750 Volt (+20 %/-30 %) Gleichstrom. Der Streckenabschnitt Albtalbahnhof Rüppurr wird aus dem Mittelspannungsnetz versorgt. Zur Umwandlung der 20 kv-wechselspannung auf die 750 V Fahrdrahtspannung sind insgesamt 9 Gleichrichterstationen vorhanden: 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb Lage/km Rüppurr 2,014 Seehof 4,600 Ettlingen 7,648 Busenbach 10,780 Fischweier 15,560 Frauenalb 22, Busenbach Ittersbach Lage/km Reichenbach 3,200 Hamberg 9,700 Ittersbach 14,250 Die Gleichrichteranlagen sind mit der Fernwirkanlage fernsteuerbar. Durch die Fernwirkanlage erfolgen auch Störungsmeldungen von den einzelnen Anlagen. Mitarbeiter der Zugleitstelle dürfen nur Notabschaltungen durchführen. Versorgungsbereiche der Gleichrichterstationen Das gesamte Oberleitungsnetz der AVG ist als Verbundnetz geschaltet, so dass die Oberleitung, außer bei Ausläufern, von zwei Stationen gespeist wird. Am Albtalbahnhof sind die Oberleitungsnetze der AVG und der VBK über Schaltfelder der VBK-Station G 6 zusammengeschaltet. Seite 141 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

142 Die Oberleitung ist mit Streckentrennern in einzelne Abschnitte aufgeteilt. Die Lage der einzelnen Trennschalter und Streckentrenner ist einem gesonderten Plan zu entnehmen. In der Regel sind die Streckentrenner durchgeschaltet, die gesamte Oberleitungsanlage, auch auf den Abstell- und Freiladegleisen, steht unter Spannung. Müssen Güterwagen be- oder entladen werden, ist die Oberleitung zuvor auszuschalten und zu erden. Die Streckentrenner sind durch Signal St 7 oder Signal El 1 -Ausschaltsignalgekennzeichnet. Seite 142 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

143 Besondere Streckenabschnitte Wendeschleifen Alle Wendeschleifen der Albtalbahn sind nur für Fahrzeuge zugelassen, welche einen 23 m Kurvenradius befahren können und das Lichtraumprofil nach BOStrab einhalten. Einschränkungen Streckenabschnitt Albtalbahnhof Rüppurr Battstraße (km 0,0 bis km 3,524) Auf der Strecke Albtalbahnhof Rüppurr Battstraße fahren die Züge im Sichtabstand. Es gilt das Lichtraumprofil nach BOStrab. Die Bahnübergänge sind mit Signalen Bü 200/201 bzw. Bü 200v/201v ausgestattet. Fahren im Sichtabstand Lichtraumprofil Bahnübergänge Die BÜ Rad- und Fußweg Nürnberger Straße Rastatter Straße Ostendorfstraße Tulpenstraße Allmendstraße sind mit Hilfseinschalttastern (HET) ausgestattet. Die HET befinden sich im blauen Schlüsseltaster am Signalmast. Auf das Aufstellen des Signals Bü 2 wird verzichtet. Sind auch die Signale der Straßenverkehrslichtzeichenanlage dunkel, wird auf das Bedienen der HET verzichtet. Der BÜ ist dann nach 48 (2) FV-NE zu befahren. Streckenabschnitt Rüppurr Battstraße Ettlingen Stadt (km 3,770 bis km 6,190) Es gilt das Lichtraumprofil nach BOStrab. Ausfall der technischen Sicherung an Bahnübergängen Lichtraumprofil 305, 307, 309, 313, 315, 317, 321, 323 (Richtung Ettlingen) 302, 306, 308, 310, 314, 318, 320, 322, 324 (Richtung Rüppurr-Battstraße) Blocksignale Seite 143 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

144 305, 306, 307, 308 BÜ Breitscheidstraße (km 4,916) 313, 314, 315, 316 BÜ Hermann Löns-Weg (km 5,540) 315, 317, 318, 320 BÜ Wasenstraße (km 5,818) 321, 322, 323, 324 BÜ Rheinstraße (km 5,908)/Karl-Friedrich-Straße (km 5,948) Alle Hauptsignale sind mit IMU-Fahrsperren ausgerüstet. BÜ-Deckungssignale Signale Streckenabschnitt Ettlingen Stadt Busenbach (km 7,700 bis km 10,435) 401, 402, 403, 404 BÜ Pforzheimer Straße (km 8,784) Streckenabschnitt Frauenalb-Schielberg Bad Herrenalb (km 21,590 bis km 25,155) In den BÜ ist eine Induktionsschleife eingebaut, mit der festgestellt wird, ob sich ein Kraftfahrzeug auf dem BÜ befindet. Befindet sich ein Kraftfahrzeug auf dem BÜ, wird trotz korrekter BÜ-Sicherung an den Überwachungssignalen Bü 0 signalisiert. Blocksignale, BÜ Deckungssignale BÜ Gummi Hartig Fährt ein Zug am Bü 0 zeigenden Überwachungssignal vorbei und räumt das Kraftfahrzeug inzwischen den BÜ, wird dem Tf dies durch am BÜ aufgestellte Wiederholer des Überwachungssignals mit Signal Bü 1 signalisiert. Streckenabschnitt Busenbach-Ittersbach (km 0,0 bis km 14,300) Im Bf Langensteinbach befindet sich ein Kilometrierungssprung (km 4,1700 = km 4,1977, Fehllänge 21,770 m). Kilometersprung Seite 144 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

145 Bahnhofsbücher 9420 Albtalbahnhof Bad Herrenalb Albtalbahnhof [1] km 0,550; Höhe 115 m ü. NN Der Albtalbahnhof erstreckt sich von km 0,0 bis km 1,143 und grenzt nördlich und westlich an die Infrastruktur der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH und südlich an die Infrastruktur der DB Netze AG sowie an die Streckengleise der Albtalbahn (9420). Allgemeines Bahnhofsgrenzen des Albtalbahnhofs sind: Weichenspitzen der Weichen 1W01 und 1W02 (km 0,0) (Übergang zur VBK-Infrastruktur) Weichenspitze der Weiche 1W95 (Übergang zur VBK-Infrastruktur) Esig 1F/1FF aus Ettlingen (Streckengleise 9420 Albtalbahn (FV-NE)) Signal P225 aus Karlsruhe Hbf (Übergang zur Infrastruktur der DB Netze AG) Im Bereich von den Einfahrweichen 1W01/1W02 bis in Richtung o Rüppurr zu den Zwischensignalen 1ZR3, 1ZR4 und 1ZR5 o DB Netz AG (Rampe) zum Signal N226 bzw. So 2 im Gleis 2 wird der Albtalbahnhof nach BOStrab betrieben. Die Grenzen FV-NE/Ril 408 sind die Standorte der Signale N226 und 1L12Y. Unfallmeldungen der Tf im BOStrab-Bereich des Albtalbahnhofs sind über ITCS- bzw. RBL-Unfallruf abzusetzen. Die Entgegennahme und die weitere Abwicklung erfolgt durch die Betriebsleitstelle der VBK. 39,942 (0,0 Bahnsteig) P225 aus Forchheim/Karlsruhe West 1ZR4/1ZR3/1ZR5 Richtung Rüppurr 1ZU4/1ZU3 aus Rüppurr Unfallmeldestelle Größte Neigung Zwischensignale Seite 145 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

146 Gleis 1 durchgehendes Hauptgleis aus Karlsruhe Innenstadt Richtung Forchheim / Karlsruhe West Gleis 2 durchgehendes Hauptgleis Richtung Karlsruhe Innenstadt aus Forchheim/Karlsruhe West Gleis 3 durchgehendes Hauptgleis aus Karlsruhe Innenstadt Richtung Rüppurr Gleis 4 durchgehendes Hauptgleis aus Rüppurr Richtung Karlsruhe Innenstadt Gleis 95 durchgehendes Hauptgleis (NL = 90 m) Gleis 94 Hauptgleis (NL = 80 m) Gleise Nebengleis (nur BOStrab-Fahrzeuge, Fahrzeugbreite maximal 2,65 m) (NL Gleis 81-83, 85 = 78 m, Gleis 84 = 38 m) Gleis 87 Hauptgleis Gleise Nebengleis (nur BOStrab-Fahrzeuge, Fahrzeugbreite maximal 2,65 m) (NL Gleis = 115 m, Gleis 93 = 117 m) Gleise Müssen Züge im Störungsfall das linke Gleis Richtung Forchheim / Karlsruhe West befahren, so gibt der Fdl Karlsruhe Hbf die Zustimmung dazu mit Befehl. 1F (1FF Gegengleis) aus Rüppurr Einfahrsignale Seite 146 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

147 N226 Richtung Forchheim/Karlsruhe West 1N3/1N4 Richtung Rüppurr Weichen-Nr. Antrieb Bemerkungen 1W01 IMU 1W02 Hand Auffahrbar 1W03 Elektrohydraulisch 1W04 Hand Auffahrbar 1W05 1W06 1W07 1W08 1W09 1W10 1W11 1W12 1W13 1W14 1W15 1W16 1W17 1W18 1W19 1W81 1W82 1W83 1W91 1W92 Elektrohydraulisch 1W93 1W94 1W95 Hand Auffahrbar Ausfahrsignale Weichen Alle spitz befahrenen Weichen in Hauptgleisen haben einen Verschluss. Der gewöhnliche Halteplatz befindet sich am Signal Ne 5 der Bahnsteige der Gleise 1, 2, 3 und 4. Gewöhnlicher Halteplatz Seite 147 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

148 Seitenlage (je 80 m, Bahnsteighöhe 0,16 m) Zugschlussstellen sind bei Einfahrt: von Signal nach (Zugschlussstelle) P225 Gleis 2 Spitze 1W08 1F Gleis 4 Spitze 1W12 1F Gleis 3 Grenzzeichen 1W11 1FF Gleis 4 Spitze 1W12 1FF Gleis 3 Grenzzeichen 1W11 Bahnsteig Zugschlussstellen Betriebliche Besonderheiten Zwischen den Signalen 1ZR3, 1ZR4, 1ZR5 und 1F und 1FF gilt Fahren im Raumabstand. Im Albtalbahnhof findet ein Wechsel zwischen 750 V Gleichstrom und 15 kv Wechselstrom statt. Der Systemwechsel liegt zwischen den Signalen P225 und N226. Es sind die Bestimmungen für den Systemwechsel 750 V / 15 kv zu beachten. Zugfahrten Richtung Forchheim/Karlsruhe West melden sich über AVG-Betriebsfunk beim Fdl Karlsruhe Hbf an. Durch Befahren des IMU-Magnets der Weiche 1W01 wird dem Fdl der Zug angezeigt. Dies wird dem Tf durch ein weiß aufleuchtendes A am Mast des Fahrtanzeigers angezeigt. Ist der IMU-Magnet gestört, lässt sich der Zug auch durch Betätigen eines Schlüsseltasters, der bei der Wechselsprechsäule Gleis 1 am Bahnhofsgebäude angebracht ist, beim Fdl ankündigen. Die Zustimmung des Fdl zur Abfahrt wird durch Asig N226 erteilt. Bedienung und Überwachung der Gleise 3 und 4 sowie des Streckenabschnitts zum Hp Dammerstock erfolgt durch die Zugleitung. Die Gleise 1 und 2 sowie die Abstellanlage werden durch den Zugrevisor Albtalbahnhof bedient. Außerhalb der Dienstzeiten des Zugrevisors erfolgt eine Fernbedienung durch den Zugleiter in der Leitstelle (Karlsruhe). Im Bereich der Gleise 1 und 2 sowie der Abstellanlage befinden sich Fahrsignale nach SbV AVG, die übrige Signalisierung erfolgt im Ks-System. Alle Hauptsignale sind mit IMU-Fahrsperre ausgestattet. Zugfahrten Systemwechsel Zugfahrten vom Albtalbahnhof Richtung Forchheim/ Karlsruhe West Zuständigkeiten Signale Diese Seite ersetzt Seite 148 der Revision 01 Seite 148 von 262/ Revision: 01a Druckdatum: geprüft/ freigegeben: Reiser/Müller Erstellungsdatum:

149 Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zwischen den Signalen 1ZR3, 1ZR4, 1ZR5 und 1F und 1FF beträgt 80 km/h. Geschwindigkeit In den übrigen Bereichen des Bahnhofes beträgt die Fahrgeschwindigkeit maximal 20 km/h. Bei Signalisierung Zs 7 erfolgt Fahren auf Sicht mit maximal 20 km/h. Die Rangiergeschwindigkeit beträgt im gesamten Albtalbahnhof mit Ausnahme des Systemwechselabschnittes abweichend 45 (4(e)) FV-NE maximal 20 km/h. Bei Rangierfahrten Richtung Karlsruhe Hbf beträgt die Geschwindigkeit ab dem Halteplatz am Bahnsteig bis Höhe Sig P km/h. Geschwindigkeitsprüfabschnitte sind vorhanden. Fahrten die am Albtalbahnhof enden, müssen sich beim Zugrevisor Albtalbahnhof vor Einfahrt anmelden. Außerhalb der Dienstzeiten des Zugrevisors erfolgt die Meldung an die Zugüberwachung (Leitstelle). Sonderzüge in Richtung Ettlingen müssen vor Abfahrt eine Fahranfrage ( 10 FV-NE) bei der Zugleitung stellen. Züge mit mehr als 5 Minuten Verspätung müssen eine Verlassensmeldung ( 10 FV- NE) mit Angabe der Uhrzeit abgeben. Vor Ausfahrt aus den Gleisen sowie ist die Rangiererlaubnis beim Zugrevisor Albtalbahnhof oder Zugleiter (Leitstelle) einzuholen. Anmeldung Fahranfrage Verlassensmeldung Rangieren Rangier- und Umsetzfahrten in die Gleise sowie sind bis an den Prellbock bzw. bis zum nächsten abgestellten Fahrzeug durchzuführen. Die Fahrstraßen müssen ausgefahren werden. Zwischen Ls 227 und Weiche 1W08 darf auch vorübergehend kein Fahrzeug abgestellt werden Tf ohne BOStrab-Ausbildung dürfen nach einer örtlichen Einweisung den Albtalbahnhof befahren. Abstellverbot Ausnahmen Seite 149 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

150 Für die Befahrung der eingleisigen Strecke in der südlichen Karlstraße wird zur Sicherung ein Einrichtungsverkehr vorgeschrieben. Die festgelegte Fahrtrichtung ist von Gleis 94/95 ab dem Grenzzeichen der Weiche 1W95 zur südlichen Karlstraße. Auf der südlichen Karlstraße ist ein kurzes Stück bis zur Handweiche W 174 die Fahrbahn entgegen der Fahrtrichtung des Individualverkehrs zu fahren. Dieser Abschnitt ist mit besonderer Vorsicht zu befahren, im Bedarfsfall ist dem Individualverkehr Vorfahrt zu gewähren. Befahren der eingleisigen Strecke der südlichen Karlstraße Eine Befahrung entgegen der festgelegten Fahrtrichtung darf nur bei Einhaltung entsprechender Sicherungsmaßnahmen erfolgen (z. B. Sicherung durch örtliches Aufsichtspersonal, Zugmeldeverfahren etc.). In der südlichen Karlstraße ist deshalb vor Einfahrt in den eingleisigen Bereich BOStrab-Signal Sh 1 (eine quadratische gelbe Tafel mit waagerechtem grünem Streifen) mit einem Zusatzschild Weiterfahrt nur nach in der Oberleitung angebracht. Am BOStrab-Signal Sh 1 darf nur auf der VBK-Betriebsleitstelle, der AVG-Leitstelle, von örtlichem Aufsichtspersonal oder nach Regelung in einer Betriebsanweisung vorbeigefahren werden. Sh 1 - Zwangshalt Hp Dammerstock km 1,320; Höhe 115 m ü. NN Seitenlage (je 110 m, Bahnsteighöhe 0,38 m). Am höhengleichen, technisch nicht gesicherten Bahnsteigzugang am Bahnsteigende gilt Fahren auf Sicht nach 45 (5) FV-NE. Bahnsteig Höhengleiche Bahnsteigzugänge Seite 150 von 262/ Revision: 01 Druckdatum:

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