USA: Neuer Entwurf des Formblatts IRS Form 1042-S

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "USA: Neuer Entwurf des Formblatts IRS Form 1042-S"

Transkript

1 Announcement Tax A Januar 2011 USA: Neuer Entwurf des Formblatts IRS Form 1042-S Derzeit senden wir unseren Kunden, die über meldepflichtige Einkünfte gemäß der US- Kapitalertragssteuervorschriften für das Jahr 2010 verfügen, einen Entwurf des IRS-Formblatts 1042-S ( Foreign Persons U.S. Source Income Subject to Withholding ) zur Erfassung ihrer Geschäftstätigkeit bei Clearstream zu. Dieser von uns per Post verschickte US-Informationsbericht dient ausschließlich Informationszwecken und sollte von Ihnen nicht weiterversandt werden. Zweck des Entwurfs des IRS Formblatts 1042-S Sie können Ihren Entwurf des IRS Formblatts 1042-S dazu verwenden, Ihre Positionen intern abzugleichen, welche Sie in Ihren eigenen IRS-Formblättern 1042 oder 1042-S angeben möchten und etwaige Abweichungen zu identifizieren, bevor Sie Ihre endgültige Version einreichen. Dieser Formularentwurf dient ausschließlich zu Informationszwecken und gewährleistet nicht die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten. Darüber hinaus stellen Informationen zur Steuererklärung keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Hinweis: Für Rückfragen oder Änderungswünsche räumen wir Ihnen eine Frist bis zum 7. Februar 2011 ein. US-Steuererklärungen bei Clearstream Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass umfassende Informationen zu Ihren zu versteuernden U.S.- Einkünften im US Withholding Tax Report, den Sie über CreationOnline anfordern können, verfügbar sind. Letzte Frist für die Steuererklärung Gemäß der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Steuererklärungen bei der IRS wird die endgültige IRS Form 1042-S am 15. März 2011 veröffentlicht. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Tax Help Desk oder an unseren Clearstream Banking Customer Service oder Ihren Relationship Officer Allgemeine Informationen zu unseren Produkten und Leistungen finden Sie auf Registrierte Kunden können unseren kostenlosen -Benachrichtigungsdienst abonnieren. um jeweils sofort, täglich und/oder wöchentlich über neue Kundeninformationen auf unserer Website informiert zu werden. Die Abmeldung ist jederzeit möglich - wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. 12. Januar 2011 A10005 (1)

2 Kundenmitteilung Tax A Januar 2011 USA: Wiederführung der bisherigen U.S. RIC-Ausschüttungsregeln Hintergrund Ergänzend zu unserer am 30. Dezember 2009 geänderten Kundenmitteilung A09170 und rückwirkend zum 1. Januar 2010 wird sich die Besteuerung von Ausschüttungserträgnissen für Regulated Investment Companies (RICs), deren Steuerjahr nach dem 31. Dezember 2009 beginnt, über RIC-Steuerjahre, die am/vor dem 31. Dezember 2011 beginnen, nicht ändern. Ende 2009 wurde angekündigt, dass die Ausschüttungsregeln geändert werden würden, aber gemäß dem Regulated Investment Company Modernisation Act of 2010 und dem Tax Relief, Unemployment Insurance Reauthorisation, and Jobs Creation Act of 2010 wurde die bevorzugte Behandlung für RIC-Ausschüttungen wieder in Kraft gesetzt und verlängert, insbesondere in Bezug auf zinsbezogene Dividenden und kurzfristige Kapitalertragsausschüttungen. Wäre diese Behandlung nicht wieder in Kraft gesetzt worden, wären solche RIC- Ausschüttungserträgnisse als normale Dividenden klassifiziert worden und würden daher den üblichen Quellensteuersätzen für Dividenden unterliegen. Auswirkung auf Kunden Mit der rückwirkenden Wiedereinführung der bisherigen RIC-Ausschüttungsregeln wird die Reklassifizierung von RIC-Erträgnissen in 2010 analog der für RIC-Erträgnisse in 2009 sein; entsprechend einer der folgenden Kategorien und der steuerlichen Behandlung. Erträgniskategorie Standard-Besteuerung Effektive Besteuerung Erträgnisscode Dividende Als gewöhnliche Dividende Besteuerung gemäß dem 06 besteuert mitgelieferten W-8-Zertifikat Zinsbezogene Dividende Besteuerung abhängig vom mitgelieferten US-Zertifikat Quellensteuerbefreit, wenn ein ordnungsgemäßes W-8-Zertifikat eingereicht wird Kapitalertrag Besteuert mit 35% Quellensteuerbefreit, wenn ein 36 ordnungsgemäßes W-8-Zertifikat eingereicht wird Kapitalrückzahlung Quellensteuerbefreit Keine Besteuerung 37 Sobald wir vom RIC über Einzelheiten zur Reklassifizierung der Ausschüttungserträgnisse informiert worden sind, wird dies in der RIC-Erträgnisausschüttung 2010 unserer Kunden angepasst. Nach dieser Reklassifizierung können zusätzliche Zertifikate angefordert werden, um eine Quellensteuerbefreiung von zinsbezogenen Dividenden zu erhalten. Infolgedessen kann eventuell eine Quellensteuerrückerstattung erforderlich werden, ebenso wie eine Anpassung des Berichts 1042-S Januar 2011 A11015 (1)

3 Weitere Informationen Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unserem Tax Help Desk in Kontakt: oder an unseren Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihren Relationship Officer. Weitere allgemeine Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen finden Sie unter Januar 2011 A11015 (2)

4 Kundenmitteilung Steuer A Februar 2011 USA: Jährliches Erinnerungsschreiben: Steuerbescheinigungsverfahren für "US Foreign Targeted"-Namensanleihen Wenn Sie US Foreign Targeted -Namensanleihen bei Clearstream Banking S.A. ( (CBL) oder Clearstream Banking AG, (CBF) halten, möchten wir Sie daran erinnern, dass das US Foreign Targeted Interest Certificate für 2011, durch das bescheinigt wird, dass der Endbegünstigte dieser Wertpapiere ein US-Steuerausländer ist, bei Clearstream Banking einzureichen ist. Die Liste der US Foreign Targeted -Anleihen ist unten aufgeführt und die entsprechende Bescheinigung finden Sie in Anhang 1 auf Seite 3. Wenn Sie US Foreign Targeted -Anleihen erwerben, sorgen Sie bitte dafür, dass das erste jährliche US Foreign Targeted Interest Certificate für 2011 frühestens 90 Tage vor der ersten Zinszahlung, für welche diese Bescheinigung gilt, jedoch nicht später als zwei Geschäftstage vor der entsprechenden Zinszahlung bei uns eingeht. Wenn Sie bereits zuvor eine Steuerbescheinigung eingereicht haben, aus der hervorgeht, dass der Endbegünstigte der US Foreign Targeted -Anleihen US-Steuerausländer ist, möchten wir Sie daran erinnern, dass spätestens 30 Kalendertage nach dem jeweiligen Zinstermin eine Mitteilung über den Endbegünstigten als US-Steuerinländer bei Clearstream Banking einzureichen ist, falls sich die Wertpapiere zu einem Zinstermin tatsächlich im Besitz eines US-Steuerinländers befinden. Diese Mitteilung muss eine Erklärung des Clearstream-Kunden enthalten, dass: der Endbegünstigte des Wertpapiers an einem oder mehreren Zinstermin(en) ein US- Steuerinländer war (anzugeben sind Wertpapier und Anzahl der im Besitz des Endbegünstigten befindlichen Wertpapiere sowie der jeweilige Zinstermin); der Endbegünstigte dem Kunden von Clearstream Banking einen Originalvordruck W-9 (oder ein gleichwertiges Formular) vorgelegt hat, von dem eine Kopie der Mitteilung über den Endbegünstigten als US-Steuerinländer beizufügen ist; der Kunde, die in Section 6049 des US Internal Revenue Code von 1986 (jeweils gültige Fassung) vorgeschriebenen Meldebestimmungen auch weiterhin erfüllen wird. Hinweis: Das Verfahren für US Foreign Targeted -Anleihen bleibt unverändert und die Vorschriften zur Quellensteuer in den USA mit Gültigkeit seit dem 1. Janaur 2001 haben auf dieses Verfahren bei Clearstream Banking keinen Einfluss. US Foreign Targeted -Anleihen akzeptiert bei Clearstream Banking 1 Common Code ISIN Wertpapierbezeichnung Fälligkeit GB CMO Trust 20. April US313400LV37 Federal Home Loan Mortgage 1. Mai Diese Liste kann unvollständig sein; wir gewährleisten nicht Richtigkeit oder Vollständigkeit. Diese Kundenmitteilung wird von Clearstream Banking, société anonyme publiziert. Eingetragen unter der Adresse 42, avenue John F. Kennedy, Luxembourg und im er Handelsregisterauszug B Februar 2011 A11018 (1)

5 Postanschrift Die ausgefüllten Originalvordrucke für US Foreign Targeted -Anleihen müssen an die folgende Adresse gesandt werden: Clearstream Banking S.A. Attn: OTL - Tax Services 42 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg Luxembourg Weitere Informationen Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter: oder vom Clearstream Banking Customer Service oder von Ihrem Relationship Officer. Allgemeinere Informationen zu Produkten und Services von Clearstream Banking sind der Clearstream Banking-Website unter zu entnehmen. Haftungsausschluss Circular 230 Angaben zu US-Steuerfragen in diesem Dokument (einschließlich Anhänge) dienen nicht der Vermeidung von Steuerstrafen in den Vereinigten Staaten, sind nicht zu diesem Zweck verfasst und können nicht dementsprechend verwendet werden. 1. Februar 2011 A11018 (2)

6 Anhang 1. U.S. Foreign Targeted Interest Certificate This statement must be completed by Clearstream Banking's customer, signed by the requisite authorised signatories and returned (by mail) to Clearstream Banking for the attention of OTL - Tax Services. We hereby state that: A. With respect to all of the foreign-targeted obligations of United States issuers that are held by us (such obligations being identified below (the Securities )) and every other such obligation to be acquired and held by us during the period beginning on the date of this statement and ending on the date the next such statement is required to be provided: i) The beneficial owner of each Security will not be a United States person on each interest payment date while we hold such Security; and ii) We will provide within 30 days after such interest payment date a United States beneficial ownership notification to you in accordance with A-15 of Section 35a of the United States Treasury Regulations in the event this statement is or becomes untrue with respect to any of such Securities. B. If this is not the first statement that we have sent to you, with respect to each of the Securities that has been held by us at any time since the date on which the immediately preceding statement was sent to you, that either: i) The beneficial owner of each such Security has not been a United States person on each interest payment date; or ii) If we are holding or have held a Security on behalf of a beneficial owner and such beneficial owner has been a United States person on one or more of the following interest payment dates (insert applicable payment dates), we have forwarded or will forward a United States beneficial ownership notification to you in accordance with A-15 of Section 35a of the Treasury Regulations; and C. If we are a Clearing Organisation, i) We have received from each of our members on whose behalf we hold a Security, a certificate in this form; and ii) We will forward to you any United States beneficial ownership notification that we receive from our members in accordance with A-15 of Section 35a of the Treasury Regulations. This statement pertains to the following Securities and is valid for any coupons due in 2011: Nominal value Security description Due date Currently held Held since (date of last statement) 1. Februar 2011 A11018 (3)

7 For the purposes of the foregoing: Beneficial Owner of a security means the person who is ultimately entitled to control the income from the security. It does not include a nominee or any person acting in a similar capacity. Clearing Organisation means a securities clearing organisation that is in the business of holding securities for member organisations and transferring securities among such members by credit or debit to the account of a member without the necessity of physical delivery of the security. United States Person means an individual who is a citizen or resident of the United States, a corporation, partnership or other entity created or organised in or under the laws of the United States or an estate or trust that is subject to United States Federal income taxation without regard to the source of its income. United States means the United States of America, the Commonwealth of Puerto Rico and each territory and possession of the United States of America and all areas subject to its jurisdiction. Foreign-Targeted Obligation means an obligation that is in registered form and was sold or resold in connection with its original issuance in accordance with procedures reasonably designed to ensure that it would be sold only outside the United States to a person that is not a United States person (other than a foreign branch of a United States financial institution). Such obligation, if evidenced by a physical document other than a confirmation receipt, will contain on its face a legend indicating that it has been sold or resold in connection with its original issuance in accordance with such procedures. We understand that this statement is required in connection with certain tax laws and regulations of the United States. We irrevocably authorise you to produce this statement, or a copy hereof, to any interested party in any administrative or legal proceedings or official inquiries in connection with which this statement is or would be relevant, and to deliver any Forms W-9 (or substitutes delivered pursuant hereto) to the appropriate authorities in compliance with applicable laws and regulations. For and on behalf of: Name of Clearstream Banking customer: Full address: By (authorised signature/s):. Authorised Signature Authorised Signature Name Name Title Title Place Date 1. Februar 2011 A11018 (4)

8 Announcement Tax A Februar 2011 USA: IRS veröffentlicht neue Vorlage des Formulars W-9 Wie in unserem Taxflash T10038 vom 17. November 2010 bereits angekündigt, tritt mit sofortiger Wirkung eine vom U.S. Internal Revenue Service (IRS) im Januar 2011 veröffentlichte überarbeitete Vorlage des Formulars W-9 Antrag auf Steueridentifikationsnummer und Zertifizierung in Kraft, welche die vorherige Vorlage ersetzt. Hintergrund Wie erwartet ist die wesentlichste Änderung in der überarbeiteten Vorlage die Neuaufnahme von Identifikationsfeldern zur Vereinfachung der Klassifizierung von Begünstigten gemäß neuer grundlegender Berichtsanforderungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Unter den neuen Kostenbasisregeln hat ein Qualified Intermediary (QI), der gemäß der aktuellen QI-Vereinbarung zur Vorlage des Formulars 1099-B Reporting verpflichtet ist, die Pflicht, dies gegenüber jeder Institution zu tun, bei der es sich um eine S Corporation handelt. Die neue Vorlage zu Formular W-9 ermöglicht dementsprechend einem Unternehmen, entweder als S Corporation (unterliegt der Mitteilungspflicht) oder als C Corporation (unterliegt nicht der Mitteilungspflicht) identifiziert zu werden. Zusätzliche Änderungen betreffen Begünstigte der Kategorien Trust/estate und Limited liability company (LLC). Auswirkung auf Kunden Von Clearstream Banking S.A. wird die Ausgabe des Formulars 1099-B Reporting (einschließlich Kostenbasis-Reporting) bei Verkäufen derzeit nicht gefordert. Daher müssen Kunden, die bereits ein gültiges Formular W-9 eingereicht haben, ihr Zertifikat nicht erneuern. Alle Begünstigten in den USA, die einen neuen Antrag auf Steuerbefreiung über Clearstream Banking einreichen, müssen das neue Formular W-9 verwenden. Unter Verwendung des alten W-9 Formulars gestellte Anträge werden zurückgewiesen. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Clearstream Banking Tax Help Desk unter oder an unseren Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihren Relationship Officer. Weitere allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen von Clearstream Banking finden Sie auf der Website von Clearstream Banking unter Diese Kundenmitteilung wird von Clearstream Banking, société anonyme publiziert. Eingetragen unter der Adresse 42, avenue John F. Kennedy, Luxembourg und im er Handelsregisterauszug B Februar 2011 A11026 (1)

9 Haftungsausschluss gemäß Rundschreiben 230 Die in dieser Mitteilung enthaltenen Erläuterungen zur US-amerikanischen Steuergesetzgebung (einschließlich der Anhänge) dienen nicht dem Zweck, US-Bundessteuerbußgelder zu hinterziehen. 16. Februar 2011 A11026 (2)

10 Announcement Tax A April 2011 USA: IRS veröffentlicht zweite FATCA-Mitteilung Am 8. April 2011 wurde die Mitteilung vom US-Finanzministerium und dem Internal Revenue Service (IRS) veröffentlicht; dieses Dokument ergänzt und ersetzt teilweise die Mitteilung vom 27. August Hintergrund Wie in unserer Kundenmitteilung A10050 vom 24. März 2010 mitgeteilt, wurde der Foreign Accounts Tax Compliance Act (FATCA) am 18. März 2010 ratifiziert und wird zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die FATCA-Bestimmungen der Paragrafen des Gesetzbuches ( Kapitel 4 ) sehen die Erhebung von Kapitalertragssteuern unter bestimmten Umständen als Maßnahme zur Erlangung zusätzlicher Informationen bei Meldungen, und dies in Bezug auf ausländische Konten, die von US- Bürgern gehalten werden. Außerdem haben das Finanzministerium und der IRS, wie in unserer Kundenmitteilung A10159 vom 30. September 2010 bekannt gegeben, am 27. August 2010 die Mitteilung veröffentlicht. Diese Mitteilung enthält zusätzliche Informationen in Bezug auf die allgemeinen Rahmenbedingungen, gemäß derer der IRS und das Finanzministerium nach Einführung dieser neuen Einbehaltungsregelung beabsichtigen vorzugehen. Mit der Mitteilung geht der IRS unter anderem auf Themen wie der Steuerpflicht unterliegende Zahlungen, die Klassifizierung von juristischen Personen sowie die FFI-Vereinbarung (Foreign Financial Institution Agreement) mitsamt entsprechenden Erläuterungen ein. Mitteilung Mitteilung gibt neue Richtlinien in Bezug auf folgende Themen vor: Verfahren, die von teilnehmenden FFIs bei der Identifizierung von US-Konten unter bestehenden Einzelkonten zu befolgend sind; Erläuterung der Definition des Begriffs Durchlaufzahlung (passthru payment) und Richtlinien hinsichtlich der Verpflichtung von FFIs zur Einbehaltung bei Durchlaufzahlungen; Verschiedene FFI-Kategorien, die als regelkonform eingestuft werden, ohne mit dem IRS eine FFI-Vereinbarung geschlossen zu haben (Deemed Compliant FFIs); Offenlegungspflichten von FFIs in Bezug auf US-Konten; Koordination von FATCA-Offenlegungsanforderungen für Qualified Intermediaries; Behandlung von Beteiligungsgesellschaften in erweiterten zugehörigen FFI-Gruppen; Das Datum des Inkrafttretens von FFI-Vereinbarungen. Als Antwort auf zahlreiche Kommentare, die nach der Veröffentlichung der Mitteilung eingereicht wurden, soll mit der Mitteilung eine zusätzliche vorläufige Richtlinie vor Veröffentlichung der umfassenden vorgeschlagenen Regularien, die sämtliche FATCA-Aspekte abdecken und im Laufe dieses Jahres erscheinen sollen, zur Verfügung gestellt werden. Infolgedessen konzentriert sich Mitteilung auf die durch die Kommentatoren identifizierten wesentlichen Probleme und fordert weitere Kommentare im Zusammenhang mit diesen und anderen Problemen, die in zukünftigen Richtlinien angesprochen werden sollen. Ferner sollen laut der Mitteilung das US-Finanzministerium und der IRS beabsichtigen, Entwürfe für FFI- Vereinbarungen sowie Melde- und Zertifizierungsformulare zu veröffentlichen. Diese Kundenmitteilung wird von Clearstream Banking, société anonyme publiziert. Eingetragen unter der Adresse 42, avenue John F. Kennedy, und im er Handelsregisterauszug B April 2011 A11050 (1)

11 Die oben aufgeführten Informationen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Wir werden die Veröffentlichungen des IRS und der Kommentatoren weiterhin beobachten und Sie umgehend informieren, sobald neue relevante Informationen zur Verfügung stehen. Die Mitteilung ist unter erhältlich. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Clearstream Banking Tax Help Desk unter: oder an unseren Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihren Relationship Officer. Weitere allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen von Clearstream Banking finden Sie auf der Website von Clearstream Banking unter Haftungsausschluss gemäß Rundschreiben 230 Die in dieser Kundenmitteilung enthaltenen Erläuterungen zur US-amerikanischen Steuergesetzgebung (einschließlich der Anhänge) dienen nicht dem Zweck, US-Bundessteuerbußgelder zu hinterziehen und können auch nicht in diesem Sinn verwendet werden. Als registrierter Kunde können Sie unseren kostenlosen Dienst für Benachrichtigungen per abonnieren, wenn Sie täglich oder wöchentlich über die aktuellen Kundenveröffentlichungen auf unserer Website informiert werden möchten. Die Abmeldung ist jederzeit möglich - wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. 15. April 2011 A11050 (2)

12 Announcement Tax A Juni 2011 USA: Besteuerung von Publicly Traded Limited Partnerships (PTLPs) Kunden, die im Namen von ausländischen Partnern Rechte an US-amerikanischen Publicly Traded Limited Partnerships (PTLPs) halten, möchten wir daran erinnern, dass die von PTLPs gezahlten Erträgnisse nicht in den Geltungsbereich von Non-Resident Alien (NRA) Withholding (Kapitalertragssteuer für Nichtansässige) fallen und dass folglich: Die von den Kunden im Rahmen der Richtlinien für Qualified Intermediaries (QIs) eingereichten Unterlagen für diese Wertpapiere nicht anwendbar sind; Die Erträgnisse als Effectively Connected Income (ECI) gelten und somit einer Kapitalertragssteuer von 35 % unterliegen. Anleger sollten sich direkt an die PTLPs oder die von ihnen bestellte Gesellschaft wenden, um entsprechende Informationen zu den auszuweisenden Unterlagen zu erhalten. Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für das Versäumnis, den PTLPs Angaben zu den Endbegünstigten anzuzeigen. Für diese Zahlungen werden wir das Formular IRS Form 1042-S mit dem Erträgniscode 27 einreichen. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Clearstream Banking Tax Help Desk unter: oder an unseren Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihren Relationship Officer. Weitere allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen von Clearstream Banking finden Sie auf der Website von Clearstream Banking unter Haftungsausschluss gemäß Rundschreiben 230 Die in dieser Kundenmitteilung enthaltenen Erläuterungen zur US-amerikanischen Steuergesetzgebung (einschließlich der Anhänge) dienen nicht dem Zweck, US- Bundessteuerbußgelder zu hinterziehen und können auch nicht in diesem Sinn verwendet werden. Als registrierter Kunde können Sie unseren kostenlosen Dienst für Benachrichtigungen per bestellen, wenn Sie sofort, täglich und/oder wöchentlich über die aktuellen Kundenveröffentlichungen auf unserer Website informiert werden möchten. Die Abmeldung ist jederzeit möglich wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. Die Veröffentlichung dieser Kundenmitteilung erfolgt durch Clearstream Banking, société anonyme, eingetragen unter der Adresse 42, avenue John F. Kennedy, und im er Handelsregisterauszug B Juni 2011 A11083 (1)

13 Announcement Tax A Juli 2011 USA: FATCA IRS veröffentlicht Zeitplan für Umsetzung Am 14. Juli 2011 haben das US-Finanzministerium (U.S. Treasury) und die US-Steuerbehörde (U.S. Internal Revenue Service; IRS) die FATCA-Mitteilung herausgegeben. Darin ist ein Zeitplan für die Einführung der Meldeformulare und der Regelungen für die Kapitalertragssteuer unter dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) angegeben. Hintergrund Das FATCA-Gesetz wurde am 18. März 2010 ratifiziert und sieht die Erhebung von Kapitalertragssteuern unter bestimmten Umständen als Maßnahme vor, um zusätzliche Informationen bei Meldungen bezüglich ausländischer Konten, die von US-Bürgern gehalten werden, zu erlangen. Die vom US-Finanzministerium und dem IRS veröffentlichten Mitteilungen und enthalten zusätzliche Informationen und Richtlinien zum geplanten Umsetzungsrahmen für die neuen Einbehaltungsregelungen. 1 Mitteilung In der Mitteilung ist ein Umsetzungsplan für die FATCA-Bestimmungen zu den Offenlegungspflichten und dem Einbehalt der Kapitalertragssteuer beschrieben. Zudem wird auf die folgenden Themen verwiesen, die in der Zukunft noch zu regeln sind: Registrierung und Vereinbarung von Foreign Financial Institutions (FFIs): - Die FFI-Registrierung soll spätestens am 1. Januar 2013 beginnen. - Bis zum 30. Juni 2013 müssen FFIs eine am 1. Juli 2013 in Kraft tretende Vereinbarung unterzeichnen, der zufolge sie von US-Steuerbeauftragten rechtzeitig als teilnehmende FFI und als ab dem 1. Januar 2014 von der Kapitalertragssteuer befreit identifiziert werden. Einbehalt der Kapitalertragssteuer - Der FATCA-Einbehalt beginnt für ab dem 1. Januar 2014 geleistete FDAP-Zahlungen (festgesetzte, bestimmbare, jährliche und periodische). - Die FATCA-Kapitalertragssteuer auf Bruttoerträge und Durchlaufzahlungen passthru payments wird ab dem 1. Januar 2015 erhoben. In Folge dessen ist die Berechnung der Prozentsätze von Durchlaufzahlungen erst im 1. Kalenderquartal 2014 verpflichtend. Reporting - Die Due-Diligence-Anforderungen bezüglich neuer und bereits vorhandener US-Konten werden per 2013 eingeführt. - Die Offenlegungspflichten werden ab 2014 gelten. Qualified-Intermediary-Vereinbarung (QI-Vereinbarung) - Sämtliche als FFI zugelassene QI-Vereinbarungen, die am 31. Dezember 2012 auslaufen, werden automatisch bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. - Von FFIs bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossene FFI-Vereinbarungen, gelten als Erneuerung der entsprechenden QI-Vereinbarung. 1. Eine allgemeine Übersicht zum FATCA-Gesetz entnehmen Sie bitte unseren Kundenmitteilungen A10050 vom 24. März 2010, A10159 vom 30. September 2010 und A11050 vom 15. April Die Veröffentlichung dieser Kundenmitteilung erfolgt durch Clearstream Banking, société anonyme, eingetragen unter der Adresse 42, avenue John F. Kennedy, und im er Handelsregisterauszug B Juli 2011 A11103 (1)

14 Das US-Finanzministerium und der IRS planen, die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinien der Mitteilung in der durch die Mitteilungen und geänderten und ergänzten Fassung bis zum 31. Dezember 2011 zu veröffentlichen. Die endgültigen Bestimmungen sollen bis zum Sommer 2012 herausgegeben werden. Darüber hinaus ist die Herausgabe von Entwürfen für die FFI-Vereinbarung und FATCA-Meldeformulare in Verbindung mit den vorgeschlagenen Richtlinien und den endgültigen Formularen zur Verwendung im Sommer 2012 vorgesehen. Die oben aufgeführten Informationen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Wir werden die Veröffentlichungen des IRS und der Kommentatoren weiterhin beobachten und Sie umgehend informieren, sobald neue relevante Informationen zur Verfügung stehen. Die Mitteilung ist unter erhältlich. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Clearstream Banking Tax Help Desk unter: oder an unseren Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihren Relationship Officer. Weitere allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen von Clearstream Banking finden Sie auf der Website von Clearstream Banking unter Haftungsausschluss gemäß Rundschreiben 230 Die in dieser Kundenmitteilung enthaltenen Erläuterungen zur US-amerikanischen Steuergesetzgebung (einschließlich der Anhänge) dienen nicht dem Zweck, US-Bundessteuerbußgelder zu hinterziehen und können auch nicht in diesem Sinn verwendet werden. Als registrierter Kunde können Sie unseren kostenlosen Dienst für Benachrichtigungen per bestellen, wenn Sie täglich und/oder wöchentlich über die aktuellen Kundenveröffentlichungen auf unserer Website informiert werden möchten. Die Abmeldung ist jederzeit möglich wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. 19. Juli 2011 A11103 (2)

15 Announcement Tax A Juli 2011 USA: Klärung des Verfahrens für US-Zustimmungszahlungen Diese Kundenmitteilung ergänzt und ersetzt unsere Kundenmitteilung A08022 vom 23. Januar 2008 zur Besteuerung von Zustimmungszahlungen. Wir möchten für US-Steuerzwecke die Behandlung von Zustimmungszahlungen für Schuldverschreibungen klarstellen und die zur Befreiung verfügbaren Verfahren mit sofortiger Wirkung neu festlegen. Hintergrund Die US-Steuerbehörde (U.S. Internal Revenue Service; IRS) hat vor Kurzem ein Private Letter Ruling veröffentlicht. Darin ist für US-Steuerzwecke die Behandlung von Zustimmungszahlungen für Schuldverschreibungen durch den Emittenten geklärt. Zwar klärt diese Regelung nicht die steuerliche Behandlung des Besitzers der Schuldverschreibungen, der die Zustimmungsgebühr erhält, doch stellt sie eine angemessene Grundlage dar, von der sich die Behandlung solcher Erträgnisse ableiten lässt. Unsere Verwahrstelle hat bestätigt, dass sowohl die mögliche Besteuerung einer Zustimmungszahlung als auch der Erträgniscode (Income Code), unter dem sie auszuweisen ist, für jeden Einzelfall separat und auf der Grundlage der vom Emittenten bereitgestellten Informationen bestimmt wird. Im Allgemeinen beträgt der Steuersatz für Zustimmungszahlungen, die der US-Kapitalertragssteuer unterliegen, 30 % und die Zustimmungszahlung wird unter dem Income Code 50 (Other Income) ausgewiesen. Für Endbegünstigte, deren Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA abgeschlossen hat, das eine Klausel zu anderen Erträgnissen (Other Income) enthält, ist eine Befreiung von der Steuer unter der Voraussetzung möglich, dass ein gültiges Formular W-8BEN mit einer US-Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number; TIN) 1 vorhanden ist. Unter besonderen Umständen können derartige Erträgnisse als Zinsen (Income Code 01) klassifiziert werden und gemäß Portfolio Exemption Rule ist Steuerbefreiung für nicht in den USA ansässige Endbegünstigte unter der Bedingung verfügbar, dass ein gültiges W-8BEN-Formular vorliegt. (In diesen Fällen muss das W-8BEN-Formular auch keine US-TIN enthalten.) Unterliegt die Zustimmungszahlung nicht der US-Kapitalertragssteuer, wird das Erträgnis brutto gezahlt und auf dem Formular 1042-S nicht ausgewiesen. Auswirkung auf Kunden Folgend auf die Mitteilung zu Kapitalmaßnahmen (Corporate Action Notification) mit Informationen zu Zustimmungsereignissen wird unsere Steuerabteilung eine zweite Mitteilung zur Kapitalertragssteuer und dem Befreiungsverfahren verschicken, sofern die Zustimmungszahlung einer US-Besteuerung unterliegt. Um die Zustimmungszahlung mit dem korrekten Satz zu erhalten, bitten wir Kunden, je nach ihrem Status die folgenden Dokumente bei uns einzureichen: Sofern die Zustimmungszahlung als Other Income (Income Code 50) klassifiziert ist: - Qualified Intermediaries (QI)-Kunden mit Primary NRA Withholding Responsibility erhalten Zustimmungszahlungen ohne Steuerabzug. Dafür sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 1. In Veröffentlichungen des IRS wird festgestellt, dass eine US-TIN auf dem Formular W-8BEN obligatorisch ist, sofern der Endbegünstigte Vergünstigungen im Rahmen eines Steuerabkommens beantragt (mit der Ausnahme von Zins- und Dividendenerträgnissen). Die Veröffentlichung dieser Kundenmitteilung erfolgt durch Clearstream Banking, société anonyme, eingetragen unter der Adresse 42, avenue John F. Kennedy, und im er Handelsregisterauszug B Juli 2011 A11106 (1)

16 - QI-Kunden ohne Primary NRA Withholding Responsibility müssen uns bis spätestens 10:00 Uhr MEZ zwei Geschäftstage vor dem Termin für die Zustimmungszahlung eine Aufstellung mit Angaben zu ihren Beständen und den entsprechenden anzuwendenden Steuersätzen (0 % oder 30 % Other Income ) zukommen lassen. - Non-QI-Kunden, die im Auftrag von nicht in den USA ansässigen Endbegünstigten Konten halten, für die ein gültiges Formular W-8BEN 1 eingereicht wurde, müssen uns bis spätestens 10:00 Uhr MEZ zwei Geschäftstage vor dem Termin für die Zustimmungszahlung eine Aufstellung mit Namen, Wohnsitz, Beständen und anzuwendenden Steuersätzen (0 % oder 30 % Other Income ) der Endbegünstigten zukommen lassen. - Kunden, die im eigenen Namen handeln und für die ein gültiges Formular W-8BEN 1 vorliegt, erhalten die Zustimmungszahlungen netto oder brutto in Abhängigkeit von ihrem Wohnsitz. Keine weiteren Maßnahmen sind erforderlich, da wir uns auf die im Formular W-8BEN enthaltenen Angaben stützen. Bei Konten, für die keine Unterlagen vorliegen oder keine Aufstellung bereitgestellt wird, wird ein Standardsteuersatz von 30 % auf die Zustimmungszahlung erhoben. Sofern die Zustimmungszahlung als Zinsen (Income Code 01) klassifiziert ist: - Das Standardverfahren für eine Quellensteuervorabbefreiung von Zinsen ist, so wie im Clearstream Banking Customer Tax Guide (United States of America) beschrieben, anzuwenden. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Clearstream Banking Tax Help Desk unter: oder an unseren Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihren Relationship Officer. Weitere allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen von Clearstream Banking finden Sie auf der Website von Clearstream Banking unter Haftungsausschluss gemäß Rundschreiben 230 Die in dieser Kundenmitteilung enthaltenen Erläuterungen zur US-amerikanischen Steuergesetzgebung (einschließlich der Anhänge) dienen nicht dem Zweck, US-Bundessteuerbußgelder zu hinterziehen und können auch nicht in diesem Sinn verwendet werden. Als registrierter Kunde können Sie unseren kostenlosen Dienst für Benachrichtigungen per bestellen, wenn Sie täglich und/oder wöchentlich über die aktuellen Kundenveröffentlichungen auf unserer Website informiert werden möchten. Die Abmeldung ist jederzeit möglich wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. 1. In Veröffentlichungen des IRS wird festgestellt, dass eine US-TIN auf dem Formular W-8BEN obligatorisch ist, sofern der Endbegünstigte Vergünstigungen im Rahmen von Steuerabkommen beantragt (mit der Ausnahme von Zins- und Dividendenerträgnissen). 22. Juli 2011 A11106 (2)

17 Announcement Tax A Juli 2011 U.S.A.: FATCA Geänderte Fassung der veröffentlichten Mitteilung Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A11103 vom 19. Juli 2011 informieren wir Sie hiermit darüber, dass das US-Finanzministerium und die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service; IRS) eine geänderte Fassung der Mitteilung veröffentlicht haben. Die geänderte Mitteilung legt unter anderem fest, dass die ab 1. Januar 2014 geltende Verpflichtung zur Einbehaltung von Steuern steuerpflichtige Zahlungen betrifft, die sowohl an ausländische Finanzinstitute (Foreign Financial Intermediaries; FFIs) als auch an ausländische Körperschaften geleistet werden, die keine Finanzinstitute (Non-financial foreign entities; NFFEs) sind. Die geänderte Mitteilung ist auf der IRS-Webseite unter verfügbar. Hinweis: Die oben aufgeführten Informationen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Wir werden die Veröffentlichungen des IRS und der Kommentatoren weiterhin beobachten und Sie umgehend informieren, sobald neue relevante Informationen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Clearstream Banking Tax Help Desk unter: oder an unseren Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihren Relationship Officer. Weitere allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen von Clearstream Banking finden Sie auf der Website von Clearstream Banking unter Haftungsausschluss gemäß Rundschreiben 230 Die in dieser Kundenmitteilung enthaltenen Erläuterungen zur US-amerikanischen Steuergesetzgebung (einschließlich der Anhänge) dienen nicht dem Zweck, US- Bundessteuerbußgelder zu hinterziehen und können auch nicht in diesem Sinn verwendet werden. Als registrierter Kunde können Sie unseren kostenlosen Dienst für Benachrichtigungen per bestellen, wenn Sie täglich und/oder wöchentlich über die aktuellen Kundenveröffentlichungen auf unserer Website informiert werden möchten. Die Abmeldung ist jederzeit möglich wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. Die Veröffentlichung dieser Kundenmitteilung erfolgt durch Clearstream Banking, société anonyme, eingetragen unter der Adresse 42, avenue John F. Kennedy, und im er Handelsregisterauszug B Juli 2011 A11108 (1)

Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts

Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts Mit Bank/QI ist nachfolgend die VP Bank AG gemeint. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit

Mehr

THE NEW YORK TAX GROUP

THE NEW YORK TAX GROUP Wichtige Steuertermine 2018 auf US-Bundesebene Steuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 3) Berichtspflichten für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 4) Steuererklärungen für beschränkt

Mehr

THE NEW YORK TAX GROUP

THE NEW YORK TAX GROUP Wichtige Steuertermine 2017 auf US-Bundesebene Steuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 3) Berichtspflichten für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 4) Steuererklärungen für beschränkt

Mehr

THE NEW YORK TAX GROUP

THE NEW YORK TAX GROUP Wichtige Steuertermine 2014 auf US-Bundesebene Steuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 3) Berichtspflichten für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 4) Steuererklärungen für beschränkt

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 9 ff BörseG Kingswood, 7..06 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

Form of Exercise Notice Muster der Ausübungserklärung. Exercise Notice Ausübungserklärung

Form of Exercise Notice Muster der Ausübungserklärung. Exercise Notice Ausübungserklärung Form of Exercise Notice Muster der Ausübungserklärung Exercise Notice Ausübungserklärung ING BANK N.V. (the Issuer ), [Details of issue] [the Certificates ]) [Bezeichnung der Emission] ([die Zertifikate

Mehr

VERSTÄNDIGUNGSVEREINBARUNG

VERSTÄNDIGUNGSVEREINBARUNG VERSTÄNDIGUNGSVEREINBARUNG Die zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten und der Schweiz schliessen hiermit die nachstehende Verständigungsvereinbarung ("die Vereinbarung") betreffend die Berechtigung

Mehr

Notice pursuant to article 93 section 2 BörseG (Austrian Stock Exchange Act)

Notice pursuant to article 93 section 2 BörseG (Austrian Stock Exchange Act) Notice pursuant to article 93 section 2 BörseG (Austrian Stock Exchange Act) Vienna, 5 May 2017 Pursuant to article 93 section 2 of the Austrian Stock Exchange Act (Börse Gesetz), Semperit AG Holding (ISIN

Mehr

Selbstauskunft für Einzelpersonen

Selbstauskunft für Einzelpersonen Selbstauskunft für Einzelpersonen Name des Vertragspartners: Policen-Nr.: Auf Grundlage der abkommensrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch

Mehr

FATCA Erklärung für Trusts und Stiftungen

FATCA Erklärung für Trusts und Stiftungen FATCA Erklärung für Trusts und Stiftungen Firmenname Stamm-Nummer Geschäftsadresse Gründungsland (nachfolgend der Kunde) Entsprechend den U.S. Quellensteuerregelungen (QI/FATCA) und um der Bank CIC (Schweiz)

Mehr

FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen

FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen IBM 100 Minuten Apéro: FATCA - Sind Sie bereit? vom Steigenberger Hotel Bellerive au Lac, Zürich Martin Naville / Peter Honegger Was ist FATCA? Foreign

Mehr

Owner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Owner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Owner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Firmenname Stamm-Nummer Geschäftsadresse Gründungsland (nachfolgend der Kunde) Der Kunde hat beantragt, dass die Bank CIC

Mehr

Englische Fassung der Bescheinigung im Sinne der Rn. 5 des BMF-Schreibens vom 22. Juli 2005 (BStBl I 2005 S. 829)

Englische Fassung der Bescheinigung im Sinne der Rn. 5 des BMF-Schreibens vom 22. Juli 2005 (BStBl I 2005 S. 829) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Gerd Müller Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Zentraler Kreditausschuss

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Paris, 27.6.2017 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Wien, 2.8.2016 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 9 ff BörseG London,.0.07 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

Selbstauskunft für Unternehmen (nicht natürliche Personen)

Selbstauskunft für Unternehmen (nicht natürliche Personen) Selbstauskunft für Unternehmen (nicht natürliche Personen) 1. Identifikation: a) Allgemeine Daten: Gamax Depotnummer Name des Unternehmens Registerland des Unternehmens Sitz des Unternehmens Straße/Hausnummer:

Mehr

Selbstauskunft für Unternehmen und Organisationen

Selbstauskunft für Unternehmen und Organisationen Selbstauskunft für Unternehmen und Organisationen Der U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verlangt von der Deutsche Bank AG und ihren Tochtergesellschaften (nachstehend "Deutsche Bank AG"),

Mehr

Titelbild1 ANSYS. Customer Portal LogIn

Titelbild1 ANSYS. Customer Portal LogIn Titelbild1 ANSYS Customer Portal LogIn 1 Neuanmeldung Neuanmeldung: Bitte Not yet a member anklicken Adressen-Check Adressdaten eintragen Customer No. ist hier bereits erforderlich HERE - Button Hier nochmal

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Paris, 27.6.2017 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei: STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Frankfurt/Main, 3.11.2016 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

The Receivers act as agents of the Company at all times and without personal liability.

The Receivers act as agents of the Company at all times and without personal liability. For Immediate Release 8th October 2008 TO ALL INVESTORS COMPANY ANNOUNCEMENT SIGMA FINANCE CORPORATION (IN RECEIVERSHIP) SIGMA FINANCE, INC. Appointment of Receivers Alan Robert Bloom, Margaret Elizabeth

Mehr

Nachtrag. gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz. vom 11. November zu den Basisprospekten. der. Citigroup Global Markets Deutschland AG,

Nachtrag. gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz. vom 11. November zu den Basisprospekten. der. Citigroup Global Markets Deutschland AG, Nachtrag gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz vom 11. November 2016 zu den Basisprospekten der Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main (der Emittent) Dieser Nachtrag der Citigroup

Mehr

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS 300 EAST 42ND STREET 17TH FLOOR NEW YORK, NY 10017 FON (212) 593-9900 FAX (212) 593-9997 www.augustinpartners.com 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE Termin r Form Beschreibung 31. Alle Unternehmen

Mehr

Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts,

Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts, Owner Documented FFI Reporting Statement Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts, die professionell

Mehr

Arbeitsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für eine

Arbeitsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für eine Arbeitsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für eine Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika

Mehr

FATCA Foreign Account Tax Compliance Act

FATCA Foreign Account Tax Compliance Act NEU Jetzt mit einem Kapitel zum Model Intergovernmental Agreement Andreas Ruckes FATCA Foreign Account Tax Compliance Act 3., ergänzte und überarbeitete Auflage (September 2012) FATCA Foreign Account Tax

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Wien, 28.6.2017 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG München, 10.10.2017 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

[ ] [ ] [ ] [ ] Name / Firmenname

[ ] [ ] [ ] [ ] Name / Firmenname VAUDOISE LEBEN - Versicherungs-Gesellschaft AG Place de Milan - Postfach 120 1001 Lausanne http://www.vaudoise.ch [ ] [ ] Antrag / Police Nr. Agentur Nr. Versicherungsnehmer / Vertragspartner: [ ] [ ]

Mehr

Zurich platziert erfolgreich nachrangige Anleihe in Höhe von EUR 750 Millionen mit begrenzter Laufzeit

Zurich platziert erfolgreich nachrangige Anleihe in Höhe von EUR 750 Millionen mit begrenzter Laufzeit Mitteilung Zurich platziert erfolgreich nachrangige Anleihe in Höhe von EUR 750 Millionen mit begrenzter Laufzeit Zürich, 17. Mai 2016 Zurich Insurance Group (Zurich) hat heute die erfolgreiche Platzierung

Mehr

Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag )

Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag ) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag 31.10.2012) Abkommen Quellensteuerabkommen (IQA) Zinsbesteuerungsabkommen

Mehr

GIPS 2010 Gesamtüberblick. Dr. Stefan J. Illmer Credit Suisse. Seminar der SBVg "GIPS Aperitif" 15. April 2010 Referat von Stefan Illmer

GIPS 2010 Gesamtüberblick. Dr. Stefan J. Illmer Credit Suisse. Seminar der SBVg GIPS Aperitif 15. April 2010 Referat von Stefan Illmer GIPS 2010 Gesamtüberblick Dr. Stefan J. Illmer Credit Suisse Agenda Ein bisschen Historie - GIPS 2010 Fundamentals of Compliance Compliance Statement Seite 3 15.04.2010 Agenda Ein bisschen Historie - GIPS

Mehr

Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper

Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper Disclaimer IMPORTANT LEGAL NOTICE This presentation does not constitute or form part of, and should not be construed as, an offer or invitation

Mehr

FATCA Häufig gestellte Fragen

FATCA Häufig gestellte Fragen FATCA Häufig gestellte Fragen 7. Oktober 2014 FATCA Häufig gestellte Fragen Inhalt Was bedeutet FATCA?... 3 Erfüllt UBS Global Asset Management den US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und die

Mehr

Registration of residence at Citizens Office (Bürgerbüro)

Registration of residence at Citizens Office (Bürgerbüro) Registration of residence at Citizens Office (Bürgerbüro) Opening times in the Citizens Office (Bürgerbüro): Monday to Friday 08.30 am 12.30 pm Thursday 14.00 pm 17.00 pm or by appointment via the Citizens

Mehr

Anfechtungsrecht: Rechtsvergleich USA

Anfechtungsrecht: Rechtsvergleich USA Prof. Dr. von Wilmowsky Insolvenzrecht I: Grundzüge (Vorlesung) Anfechtungsrecht: Rechtsvergleich USA I. Fraudulent Transfers (= Schuldnerfehlverhalten; = Anfechtbarkeit wegen Benachteiligung der Gesamtheit

Mehr

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Frage 1) Worum handelt es sich bei dem AIA? Frage 2) Wie funktioniert der AIA? Frage 3) Welche Länder haben sich

Mehr

Audi Investor and Analyst Day 2011 Axel Strotbek

Audi Investor and Analyst Day 2011 Axel Strotbek Audi Investor and Analyst Day 2011 Axel Strotbek Member of the Board of Management, Finance and Organization Economic development of key sales regions 2007 to [GDP in % compared with previous year] USA

Mehr

1. General information... 2 2. Login... 2 3. Home... 3 4. Current applications... 3

1. General information... 2 2. Login... 2 3. Home... 3 4. Current applications... 3 User Manual for Marketing Authorisation and Lifecycle Management of Medicines Inhalt: User Manual for Marketing Authorisation and Lifecycle Management of Medicines... 1 1. General information... 2 2. Login...

Mehr

Hypothekendeckungsstock

Hypothekendeckungsstock Hypothekendeckungsstock 30.06.2017 Deckungsstöcke Hypothekendeckungsstock Deckungsmasse nach Ländern EUR Milliarden (Nominal) 7,3 7,3 2,8 2,7 2,1 2,2 31.03.2017 Gesamt: EUR 16,0 Mrd. 1 30.06.2017 Gesamt:

Mehr

FATCA Erklärung für Gesellschaften

FATCA Erklärung für Gesellschaften FATCA Erklärung für Gesellschaften Gesellschaftsname Stammnummer Geschäftsadresse Gründungsland (nachfolgend der Kunde) Entsprechend den U.S. Quellensteuerregelungen (QI/FATCA) und um der Bank CIC (Schweiz)

Mehr

Deutsch. DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsch. DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsch DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 24.07.2017 / 21:36 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt

Mehr

Öffentlicher Deckungsstock

Öffentlicher Deckungsstock Öffentlicher Deckungsstock 30.06.2017 Deckungsstöcke Öffentlicher Deckungsstock Deckungsmasse nach Ländern EUR Milliarden (Nominal) 8,7 7,6 31.03.2017 / Gesamt: EUR 18,8 Mrd. 1 30.06.2017 / Gesamt: EUR

Mehr

Antrag auf Ausstellung eines Continuous Synopsis Record (CSR) Application for the issuance of a Continuous Synopsis Record (CSR)

Antrag auf Ausstellung eines Continuous Synopsis Record (CSR) Application for the issuance of a Continuous Synopsis Record (CSR) An Antrags-Nr.: 4714 / To No. of application: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Federal Maritime and Hydrographic Agency - Sachgebiet Abwehr äußerer Gefahren auf See - - Section Maritime Security

Mehr

Frankreich: CBF wird Tax Agent für den französischen Markt. 1. April 2011

Frankreich: CBF wird Tax Agent für den französischen Markt. 1. April 2011 Kundenmitteilung Steuer D11010 Frankreich: CBF wird Tax Agent für den französischen Markt Clearstream Banking Frankfurt (CBF) informiert ihre Kunden, dass Clearstream Banking ab dem 1. April 2011 die Funktion

Mehr

Öffentlicher Deckungsstock

Öffentlicher Deckungsstock Öffentlicher Deckungsstock 30.09.2017 Deckungsstöcke Öffentlicher Deckungsstock Deckungsmasse nach Ländern EUR Milliarden (Nominal) 7,6 7,2 4,2 4,2 2,8 2,7 30.06.2017 / Gesamt: EUR 17,7 Mrd. 1 30.09.2017

Mehr

NEWSLETTER I GERMAN DESK

NEWSLETTER I GERMAN DESK NEWSLETTER I GERMAN DESK März 2013 NEUE INFORMATIONEN ZUR ERKLÄRUNGSPFLICHT FÜR AUSLÄNDISCHES VERMÖGEN WER MUSS DIESE STEUERERKLÄRUNG EINREICHEN? 2 BETROFFENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND RECH TE 3 AUSNAHMEN

Mehr

FSSL Steinbauer/15.05.2014/Information_FSSL_GOINDUSTRY.doc

FSSL Steinbauer/15.05.2014/Information_FSSL_GOINDUSTRY.doc SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH (TIP) is a company, which is independent of GoIndustry DoveBid and provides the following services: 1. Preparation of export documents. Invoice showing invoiced

Mehr

Hypothekendeckungsstock

Hypothekendeckungsstock Hypothekendeckungsstock 31.12.2017 Deckungsstöcke Hypothekendeckungsstock Deckungsmasse nach Ländern EUR Milliarden (Nominal) 7,4 7,5 2,7 2,6 2,1 1,9 30.09.2017 Gesamt: EUR 16,4 Mrd. 1 31.12.2017 Gesamt:

Mehr

ECC Clearing Information No. 41/2012

ECC Clearing Information No. 41/2012 ECC Clearing Information 2012-12-21 No. 41/2012 Anpassung des Margining für Emissionszertifikate aus Primärmarktauktionen Mit diesem Rundschreiben informiert die ECC über die Anpassung der Marginberechnung

Mehr

Deutsch. DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsch. DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsch DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 31.05.2017 / 11:57 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt

Mehr

II, A3 - Regel - an Vorsorgeeinrichtungen R-GB-11 (860) R-GB-12 (861) Einkünfte aus Trusts R43 Steuergutschrift II, D

II, A3 - Regel - an Vorsorgeeinrichtungen R-GB-11 (860) R-GB-12 (861) Einkünfte aus Trusts R43 Steuergutschrift II, D V E R E I N I G T E S K Ö N I G R E I C H Stand 1.1.15 Inhalt Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens 1 Formular UK-REIT DT-Individual Pauschale Steueranrechnung (s. Bemerkung unter Ziff IV) 4 Formular

Mehr

HSC Optivita 2 Europe LV Index-Zertifikat. Gegenüberstellung von LV-Konzepten

HSC Optivita 2 Europe LV Index-Zertifikat. Gegenüberstellung von LV-Konzepten Gegenüberstellung von LV-Konzepten Gegenüberstellung von LV - Konzepten (1/2) Region, in der investiert wird Laufzeit Flexibilität Steuerpflicht Einkunftsart Erbschafts- / Schenkungssteuer Geschlossener

Mehr

Société d Investissement à Capital Variable

Société d Investissement à Capital Variable Société d Investissement à Capital Variable April 25, 2008 Dear Shareholders, This is to inform you of a revision of the audited 2007 Annual Report of the Global Advantage Funds SICAV to correct the misclassification

Mehr

Mustervorlage Zulassungsantrag Investmentfonds

Mustervorlage Zulassungsantrag Investmentfonds Ab sofort benötigen Sie zur Einreichung nicht mehr Ihr eigenes Briefpapier. Bei den neuen Zulassungsanträgen handelt es sich um Formulare der Clearstream Banking AG, Frankfurt, die in Ihrem Hause auf Blankopapier

Mehr

Chronologische Übersicht der Veröffentlichungen der Biofrontera AG zur Forschungskooperation mit Maruho (Stand: )

Chronologische Übersicht der Veröffentlichungen der Biofrontera AG zur Forschungskooperation mit Maruho (Stand: ) Chronologische Übersicht der Veröffentlichungen der Biofrontera AG zur Forschungskooperation mit Maruho (Stand: 05.04.2018) Hinweis: Hervorhebungen in Gelb sind nicht Teil der ursprünglichen Veröffentlichungen

Mehr

UNTERNEHMENS- REGISTER

UNTERNEHMENS- REGISTER Betreff: Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Angaben zum Emittenten Name: Adresse: Staat: Inhalt der Stimmrechtsmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft: Release according to Article 26, Section 1 of the

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 1 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 13. November 2008 Teil III 161. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am

Mehr

Aufsichtsrechtliche Konsequenzen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Aufsichtsrechtliche Konsequenzen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) FINMA-Mitteilung 59 (2014), 28. Februar 2014 Aufsichtsrechtliche Konsequenzen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Banken und Zweigniederlassungen von ausländischen Banken, Effektenhändler und

Mehr

4% bis 7% OEVAG ERG.KAP.ANL.04/14 (ISIN: AT ) 10J.FRN Ergänzungskapitalanleihe (ISIN: AT )

4% bis 7% OEVAG ERG.KAP.ANL.04/14 (ISIN: AT ) 10J.FRN Ergänzungskapitalanleihe (ISIN: AT ) AD-HOC NOTICE Vienna, 23 July 213 ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN AKTIENGESELLSCHAFT PUBLISHES THE RESULTS OF THE OFFER TO EXCHANGE SUPPLEMENTARY NOTES NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES OR TO ANY PERSON

Mehr

Deutsch. DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsch. DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsch DGAP Stimmrechtsmitteilung: Epigenomics AG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 16.10.2017 / 10:28 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt

Mehr

www.pwc.com FATCA implementieren in der Schweiz vom Projekt bis zum operativen Prozess SVV Präsentation 4. April 2013

www.pwc.com FATCA implementieren in der Schweiz vom Projekt bis zum operativen Prozess SVV Präsentation 4. April 2013 www.pwc.com FATCA implementieren in der Schweiz vom Projekt bis zum operativen Prozess Präsentation 4. Agenda 1. Einführung 2. FATCA-Hauptaufgaben 3. Versicherer in der Schweiz und FATCA 4. Implementierungsaspekte

Mehr

Disclaimer SAP SE or an SAP affiliate company. All rights reserved. Public

Disclaimer SAP SE or an SAP affiliate company. All rights reserved. Public Disclaimer Die Informationen in dieser Präsentation sind vertraulich und urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung von SAP offengelegt werden. Diese Präsentation unterliegt weder Ihrem

Mehr

SCHADENFORMULAR FINANZIELLER AUSFALL DES REISEVERANSTALTERS [FINANCIAL FAILURE OF TOUR ORGANISER CLAIM FORM] Name: Adresse [Address]:

SCHADENFORMULAR FINANZIELLER AUSFALL DES REISEVERANSTALTERS [FINANCIAL FAILURE OF TOUR ORGANISER CLAIM FORM] Name: Adresse [Address]: INTERNATIONAL PASSENGER PROTECTION LTD IPP House, 22-26 Station Rd, West Wickham, Kent, BR4 0PR, Vereinigtes Königreich Tel.: +44 (0)20 8776 3752 / Fax: +44 (0)20 8776 3751 [INTERNATIONAL PASSENGER PROTECTION

Mehr

Fachmitteilung Nr. 100 FATCA

Fachmitteilung Nr. 100 FATCA Schweizerischer Pensionskassenverband Association suisse des Institutions de prévoyance Associazione svizzera delle Istituzioni di previdenza Kreuzstrasse 26 8008 Zürich Telefon 043 243 74 15/16 Telefax

Mehr

CHANGE GUIDE AUSTRIA

CHANGE GUIDE AUSTRIA IATA TRAVEL AGENT CHANGE GUIDE AUSTRIA CHECK LIST Change of Ownership a) Sale of an IATA Location to an Outside Party If this represents a complete change of ownership of the Agency then the following

Mehr

which have already been paid by the remuneration debtor to the German tax office.

which have already been paid by the remuneration debtor to the German tax office. 1st copy - for the tax authority of the applicant / Kenn-Nummer Notice pursuant to the Federal Data Protection Act: The data to be given are requested under Sections 149 ff of the German Fiscal Code. Name,

Mehr

db x-trackers II Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d'investissement à capital variable)

db x-trackers II Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d'investissement à capital variable) db x-trackers II Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d'investissement à capital variable) Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-124.284 (die "Gesellschaft")

Mehr

Exercise (Part II) Anastasia Mochalova, Lehrstuhl für ABWL und Wirtschaftsinformatik, Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt 1

Exercise (Part II) Anastasia Mochalova, Lehrstuhl für ABWL und Wirtschaftsinformatik, Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt 1 Exercise (Part II) Notes: The exercise is based on Microsoft Dynamics CRM Online. For all screenshots: Copyright Microsoft Corporation. The sign ## is you personal number to be used in all exercises. All

Mehr

1. Assignment of rights a. Industrial property rights including experiences and knowledge (e. g plans, models) Type of right (e. g.

1. Assignment of rights a. Industrial property rights including experiences and knowledge (e. g plans, models) Type of right (e. g. 1 st copy - for the tax authority of the applicant / Kenn-Nummer Notice pursuant to the Federal Data Protection Act: The data to be given are requested under Sections 149 ff of the German Fiscal Code.

Mehr

US-Quellensteuer: FATCA

US-Quellensteuer: FATCA US-Quellensteuer: FATCA Auswirkungen auf Finanzinstitute Agenda I. Produkte II. Kundenidentifizierung III. Reporting und Quellensteuer 1 I. Produkte: Was sind withholdable payments? Zinsen (incl. OID),

Mehr

Selbstauskunft für natürliche Personen Common Reporting Standard (CRS) der OECD

Selbstauskunft für natürliche Personen Common Reporting Standard (CRS) der OECD Nach dem ist die Deutsche Bank AG und ihre verbundenen Unternehmen (nachstehend Deutsche Bank ) verpflichtet, bestimmte steuerliche Informationen über ihre Kunden zu erheben und zu melden. Bitte füllen

Mehr

ESG Pfandbrief. Quartalsreport: Q4 2017

ESG Pfandbrief. Quartalsreport: Q4 2017 ESG Pfandbrief Quartalsreport: Q4 2017 Inhaltsverzeichnis Umlauf ESG Pfandbrief und verwendete Deckungswerte 3 Beleihungsauslauf 4 Restlaufzeiten der Deckungsmasse 5 Deckungswerte nach Volumen 6 Forderungen

Mehr

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) turning ideas into value Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Michael Steiner, Senior Consultant, Banking Concepts AG michael.steiner@bankingconcepts.com Banking Concepts AG / mst / Ref: BC DAS Compliance

Mehr

Anzeige- und Informationsvorschriften zu ausländischem Vermögen (U.S. Foreign Asset Reporting Requirements)

Anzeige- und Informationsvorschriften zu ausländischem Vermögen (U.S. Foreign Asset Reporting Requirements) Anzeige- und Informationsvorschriften zu ausländischem Vermögen (U.S. Foreign Asset Reporting Requirements) Veranlagungszeitraum 2012 (2012 Tax Year ) Rödl & Partner 04.10.2011 Success beyond borders-

Mehr

Dun & Bradstreet Compact Report

Dun & Bradstreet Compact Report Dun & Bradstreet Compact Report Identification & Summary (C) 20XX D&B COPYRIGHT 20XX DUN & BRADSTREET INC. - PROVIDED UNDER CONTRACT FOR THE EXCLUSIVE USE OF SUBSCRIBER 86XXXXXX1. ATTN: Example LTD Identification

Mehr

/ Kenn-Nummer. Notice pursuant to the Federal Data Protection Act: The data to be given are requested under Sections 149 ff of the German Fiscal Code.

/ Kenn-Nummer. Notice pursuant to the Federal Data Protection Act: The data to be given are requested under Sections 149 ff of the German Fiscal Code. 1st copy - for the tax authority of the applicant / Kenn-Nummer Notice pursuant to the Federal Data Protection Act: The data to be given are requested under Sections 149 ff of the German Fiscal Code. Application

Mehr

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG Peter-Behrens-Str. 15 12459 Berlin First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190 21. August 2014 Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem

Mehr

INFORMATIONEN ZUR PARTNEREINRICHTUNG UND MANDAT

INFORMATIONEN ZUR PARTNEREINRICHTUNG UND MANDAT Annex zu Antragsformular INFORMATIONEN ZUR PARTNEREINRICHTUNG UND MANDAT Partnereinrichtung Vollständiger rechtsgültiger Name (in der Landessprache) Vollständiger rechtsgültiger Name (in lateinischen Buchstaben)

Mehr

Penal:es for viola:ons of labor legisla:on presumed by Labor Code

Penal:es for viola:ons of labor legisla:on presumed by Labor Code HWC, Buchhaltung Ukraine, Buchführung Ukraine, Outsourcing Buchhaltung, Outsourcing Buchführung, Outsourcing Ukraine, Buchhaltung, Buchführung, Accounting, Payroll, Accounting Ukraine, Payroll Ukraine,

Mehr

FATCA-Fragebogen für Unternehmen (jur. Pers. etc.)

FATCA-Fragebogen für Unternehmen (jur. Pers. etc.) FATCA-Fragebogen für Unternehmen (jur. Pers. etc.) Wichtige Hinweise Dieser Fragebogen dient dazu, beim Auftraggeber Informationen einzuholen, zu denen die Partner Bank AG aufgrund des U.S. Steuerrechts

Mehr

Untertitel A - Foreign Account Tax Compliance. Subtitle A - Foreign Account Tax Compliance PART I - INCREASED DISCLOSURE OF BENEFICIAL OWNERS

Untertitel A - Foreign Account Tax Compliance. Subtitle A - Foreign Account Tax Compliance PART I - INCREASED DISCLOSURE OF BENEFICIAL OWNERS Subtitle A - Foreign Account Tax Compliance PART I - INCREASED DISCLOSURE OF BENEFICIAL OWNERS SEC. 501. REPORTING ON CERTAIN FOREIGN ACCOUNTS. (a) IN GENERAL. - The Internal Revenue Code of 1986 is amended

Mehr

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG

Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG Wien, 28.12.2016 Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem 94a BörseG ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht

Mehr

VOLLMACHT. [Bitte Firmennamen eintragen], (nachstehend das Unternehmen genannt) mit eingetragenem Firmensitz in [bitte Adresse. Ort: Postleitzahl:

VOLLMACHT. [Bitte Firmennamen eintragen], (nachstehend das Unternehmen genannt) mit eingetragenem Firmensitz in [bitte Adresse. Ort: Postleitzahl: Anhang 3 Zum Anmeldeformular für den Stimmrechtsvertretungsservice VOLLMACHT Empfänger: Clearstream Banking AG ( CBF ) Institutional Shareholder Europe S.A. ( ISS ) Diese Vollmacht ist gültig ab [bitte

Mehr

Auszug aus. Post Merger Integration. Dr. Michael Bormann Dr. Christian Bornhorst. Dezember 2017

Auszug aus. Post Merger Integration. Dr. Michael Bormann Dr. Christian Bornhorst. Dezember 2017 Auszug aus Post Merger Integration Dr. Michael Bormann Dr. Christian Bornhorst Dezember 2017 Ausrichtung des Akquisitionsprozesses auf PMI verlangt frühzeitige Einbindung der PMI-Verantwortlichen Umsetzung

Mehr

TECHNISCHE MITTEILUNG VTM SERVICE BULLETIN NO. MSB

TECHNISCHE MITTEILUNG VTM SERVICE BULLETIN NO. MSB Lettenbachstrasse 9 Seite / Page 1 von / of 5 TECHNISCHE MITTEILUNG VTM 315-68 SERVICE BULLETIN NO. MSB 315-68 I. TECHNISCHE DETAILS / TECHNICAL DETAILS 1.1 Kategorie / Category: Vorgeschrieben / Mandatory

Mehr

Fragebogen Garantieversicherung (Guarantees & Bonds Questionnaire)

Fragebogen Garantieversicherung (Guarantees & Bonds Questionnaire) Fragebogen Garantieversicherung () Allgemeine Informationen (General Information) Firmenwortlaut: (Company Name) Adresse: (Address) Firmenbuch-Nr.: (Registration Number) UID-Nr.: (VAT-Nr.) Ansprechpartner:

Mehr

Notes. Erläuterungen

Notes. Erläuterungen Invitation Agenda Notes Notes relating to proxy appointments Erläuterungen zur Abgabe von Vollmachten und Erteilung von Weisungen airberlin Annual General Meeting 2016 21 1 Shareholders may appoint one

Mehr

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); Pensionsfonds im Sinne des Artikels 10 Absatz 11 DBA-USA

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); Pensionsfonds im Sinne des Artikels 10 Absatz 11 DBA-USA Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Carsten Berkau: Bilanzen Solution to Chapter 13

Carsten Berkau: Bilanzen Solution to Chapter 13 Task IM-13.4: Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity along IFRSs) ALDRUP AG is a company based on shares and applies the Company s act in Germany (AktG). ALDRUP AG has been established

Mehr

Ausfüllanleitung für Formular W-8BEN-E

Ausfüllanleitung für Formular W-8BEN-E Ausfüllanleitung für Formular W-8BEN-E (Stand Juli 2017) Bescheinigung des Status eines wirtschaftlich Berechtigten für den US-Quellensteuerabzug und zu Meldezwecken (Rechtsträger) Department of the Treasury

Mehr

Datum der Ausgabe des Themas:

Datum der Ausgabe des Themas: An das Studienbüro Geowissenschaften Kopie für die Betreuerin / den Betreuer der Abschlussarbeit Kopie für die Studierende / den Studierenden Hinweise zur Abschlussarbeit (gültig für alle BSc und MSc-Studiengänge

Mehr

Marktdaten Schuhe Europa - EU 15 / 2012

Marktdaten Schuhe Europa - EU 15 / 2012 Brochure More information from http://www.researchandmarkets.com/reports/2321013/ Marktdaten Schuhe Europa - EU 15 / 2012 Description: Was Sie erwartet: - Marktvolumen Schuhe zu Endverbraucherpreisen 2007-2011

Mehr

p^db=`oj===pìééçêíáåñçêã~íáçå=

p^db=`oj===pìééçêíáåñçêã~íáçå= p^db=`oj===pìééçêíáåñçêã~íáçå= Error: "Could not connect to the SQL Server Instance" or "Failed to open a connection to the database." When you attempt to launch ACT! by Sage or ACT by Sage Premium for

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Federal Republic of Germany

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Federal Republic of Germany Sixth Supplement dated June 15, 2012 to the Base Prospectus dated October 20, 2011 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Federal Republic of Germany 5,000,000,000 Credit Linked Note Programme

Mehr

Payment Center. Kurzanleitung. Version 1.0.1

Payment Center. Kurzanleitung. Version 1.0.1 Payment Center Kurzanleitung Version 1.0.1 This document has been created by the Wirecard AG. Its contents may be changed without prior notice. External web links are provided for information only. Wirecard

Mehr

SWIFT & Connectivity: Änderungen im November 2014

SWIFT & Connectivity: Änderungen im November 2014 SWIFT & Connectivity: Änderungen im November 2014 Clearstream Banking Frankfurt (CBF) stellt in dieser Kundeninformation die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem SWIFT Standard Release 2014 vor.

Mehr

TREATIES AND OTHER INTERNATIONAL ACTS SERIES 14-602. Agreement Between the UNITED STATES OF AMERICA. Signed at Bern February 14, 2013

TREATIES AND OTHER INTERNATIONAL ACTS SERIES 14-602. Agreement Between the UNITED STATES OF AMERICA. Signed at Bern February 14, 2013 TREATIES AND OTHER INTERNATIONAL ACTS SERIES 14-602 TAXATION Foreign Account Tax Compliance Agreement Between the UNITED STATES OF AMERICA and SWITZERLAND Signed at Bern February 14, 2013 with Annexes

Mehr