Neue Standesregeln für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler S. 4 MITGLIEDERZEITUNG DER WIENER FACHGRUPPE FINANZDIENSTLEISTER INHALT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neue Standesregeln für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler S. 4 MITGLIEDERZEITUNG DER WIENER FACHGRUPPE FINANZDIENSTLEISTER INHALT"

Transkript

1 4 13 MITGLIEDERZEITUNG DER WIENER FACHGRUPPE FINANZDIENSTLEISTER INHALT STANDESREGELN Erfolgreiche Umsetzung von Standesregeln... 4 STEUER Änderungen des 1. Stabilitätsgesetzes... 8 EINBLICKE EU-PANORAMA Was bringt das österreichische Pensionssystem ab 2014? Behördengänge persönlich oder doch lieber elektronisch? Neue Standesregeln für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler S. 4 NEWSSPLITTER BERUFSGRUPPEN SERVICE... 19

2 EDITORIAL 2 Sehr geehrte Damen und Herren, ein finanzpolitisch spannendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Ich freue mich, Ihnen an dieser Stelle als Ergebnis meiner ersten zwölf Monate als Obmann der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister eine positive Bilanz unserer Fachgruppenarbeit präsentieren zu können. Viele unserer Ziele, die wir uns zu Jahresbeginn gesetzt haben, konnten wir erfolgreich umsetzen. Öffentlichkeitswirksame Kommunikationsarbeit Die Imagearbeit ist uns ebenso wichtig wie die Bewusstseinsbildung im Bereich der finanziellen Allgemeinbildung. Diese Themen werden wir auch im nächsten Jahr forcieren und unseren Weg im Bereich der Kommunikationsarbeit weiter fortsetzen. Wir haben uns bereits in diesem Jahr in Form von zahlreichen Interviews und Artikeln in Tageszeitungen und Fachmedien Gehör verschafft. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit werden wir im Jahr 2014 unseren medialen Auftritt weiter verstärken, um so die positive Wahrnehmung der Finanzdienstleistung im Bewusstsein der Bevölkerung besser zu verankern. Insbesondere im Bereich der Pensionsberatung sind Finanzdienstleister zunehmend gefordert, eine gesellschaftspolitische Aufklärungsaufgabe wahrzunehmen. Wir werden unseren Mitgliedern dahingehend verstärkt Unterstützung zukommen lassen und unsere Informationsoffensive auch im fachlichen Bereich weiter ausbauen. Die Themen Bürgerkarte und Pensionskonto standen daher auch im Rahmen unseres vierten EU- Panoramas im Mittelpunkt. (Lesen Sie mehr dazu auf Seite 12.) Neue Serviceeinrichtungen Damit Sie als Mitglied der Wiener Fachgruppe besser an unseren Aktivitäten teilhaben können, haben wir in diesem Jahr zahlreiche neue Maßnahmen ins Leben gerufen. Diese sollen Ihnen ermöglichen, am Ball zu bleiben, damit Sie sich rechtzeitig auf neue Gesetzesvorhaben vorbereiten können. Aufgrund meiner langjährigen beruflichen Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich lege ich als Obmann der Wiener Fachgruppe besonderen Wert auf Transparenz und Kommunikation. Die Einrichtung einer Obmann- Sprechstunde lag mir daher besonders am Herzen. Die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch Ihre fachlichen Wünsche und Anregungen zu erörtern, ist im Sinne einer zielgerichteten und vor allem praxistauglichen Umsetzung von Gesetzesvorhaben wesentlich für den Erfolg. Ich möchte mich an dieser Stelle daher für Ihr Mitwirken bedanken und lade Sie ein, auch weiterhin meine Sprechstunde zu besuchen. Neue Mitgliederzeitung Seit Jahresbeginn erhalten Sie zudem als Wiener Mitglied unsere Zeitung Finanzdienstleistung aktuell. Wir haben dieses regionale Informationsmedium ins Leben gerufen, um Ihnen einen laufenden Überblick zu den Aktivitäten der Wiener Fachgruppe zu geben, Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus den Bereichen Recht und Steuer sowie über Wissenswertes zu den jeweiligen Berufsgruppen zu informieren. Als Mitglied erhalten Sie die Mitgliederzeitung viermal jährlich kostenlos an Ihre Postanschrift zugesandt. Topveranstaltungen Unsere ebenfalls in diesem Jahr neu etablierte Veranstaltungsreihe EU-Panorama hat zum Ziel, kontinuierlich über aktuelle EU- Vorhaben und deren Auswirkungen auf die heimische Finanzdienstleistungsbranche zu informieren. Damit können unsere Mitlieder den Gesetzgebungsprozess laufend mitverfolgen und sich rechtzeitig auf bevorstehende Änderungen vorbereiten. Wir werden diese Initiative der Europainformation auch im nächsten Jahr mit spannenden Themen und renommierten Referenten fortsetzen. Die Termine 2014 finden Sie auf Seite 19. Österreichweite Standesregeln beschlossen Ein zweijähriger Arbeitsprozess zur Formulierung von einheitlichen Standesregeln wurde im Herbst 2013 mit der Etablierung einer Ehrenschiedsgerichtsordnung erfolgreich abgeschlossen. Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler haben auf freiwilliger Basis nun die Möglichkeit, den Standesund Ausübungsregeln beizutreten. Das Regelwerk basiert auf ethischen Grundlagen, zielt vor allem auf kollegiales Marktverhalten ab und legt in den Allgemeinen Bestimmungen einfache Regeln zur Berufsausübung sowohl im Sinne der Finanzdienstleistungsbranche als auch der Konsumenten fest. Primär sollen die Standesregeln dazu dienen, das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung zu erhöhen und das Image unseres Berufsstands in der Öffentlichkeit zu stärken. Finanzielle Belastungen gesenkt Im Rahmen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2007) ist es uns gelungen, eine nachhaltige Senkung der Eigenkapitalvoraussetzungen für Wertpapierfirmen zu erzielen. Diese tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft und verringert die Eigenkapitallast unserer Mitglieder beträchtlich. Gleichzeitig haben wir erreicht, dass die Umsatzgrenze für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPD- LU) von Euro per 1. Juli 2013 auf nunmehr 2 Millionen Euro und dies ausschließlich auf Basis von Wertpapierdienstleistungen angehoben wurde. Im Bereich der Anlegerentschädigung konnten wir die unlimitierte Beitragspflicht in eine limitierte umwandeln. Darüber hinaus kann nun der Staat in massiven Anlegerentschädigungsfällen unterstützend einspringen. Steuerzuckerl erhalten Weiters konnten wir eine steuerliche Schlechterstellung unserer Mitglieder verhindern, die eine aktuelle Novellierung der Handelsvertreterpauschale mit sich gebracht hätte. Somit können Gewerbliche Vermögensberater weiterhin jährlich von einem Steuervorteil in der Höhe von 12 Prozent des Umsatzes profitieren. Grundsätzliches Provisionsverbot verhindert Das Jahr 2013 war darüber hinaus von zahlreichen neuen EU-Vorhaben geprägt. Auf den Gebieten Versicherung, Finanzierung und Wertpapierveranlagung stehen u.a. die Richtlinien für die Versicherungsvermittlung (IMD II), für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten (WIK-RL) und Finanzmarktinstrumente (MiFID II) auf Europaebene kurz vor Beschlussfassung. Damit sind auch die nächsten Jahre im Zuge der nationalen Umsetzung für die heimische Finanzdienstleistungsbranche von großer Bedeutung. Denn alle Entwürfe haben eines gemeinsam: Sie befassen sich mit dem Thema der Provisionen von der Offenlegung über die Weitergabe bis hin zum Verbot. Ein grundsätzliches Provisionsverbot konnte vorerst durch unsere massiven Interventionen abgewendet werden, was in dieser ersten Gesetzgebungsphase auf EU-Ebene als großer Erfolg zu werten ist. Bestens gerüstet für die Zukunft Als Interessenvertretung sind wir grundsätzlich bestens für die nationale Umsetzung

3 EDITORIAL 3 der EU-Richtlinien gewappnet: Was immer der österreichische Gesetzgeber zum Thema Provisionsverbot vorsieht, eines steht fest wir setzen uns auf breiter Front für ein duales System ein, das die Vergütung sowohl in Form von Provisionen als auch Honoraren ermöglicht. Weiterbildungsverpflichtung Die Etablierung des Gewerbes Wertpapiervermittler, das bereits per 1. September 2012 in Kraft trat, kann im Bereich der Erfüllungsgehilfen für Wertpapierunternehmen als eine qualitative Aufwertung des Berufsbildes gewertet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung haben wir nun lehrplanmäßig, in Form von modularen Seminareinheiten, auf Schiene gebracht und damit dieser modernen Berufsgruppe zu einem erfolgreichen Neustart verholfen. Termine zu den modularen Seminaren finden Sie auf Seite 18. Gratisseminare für Mitglieder Besonders freue ich mich, Ihnen abschließend unser jüngstes Projekt auf dem Gebiet der Weiterbildung vorstellen zu können: Neben profundem Fachwissen ist die persönliche Kompetenz ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zum nachhaltigen Erfolg. Wir haben daher ein persönlichkeitsbildendes Seminarpaket geschnürt, das Sie als Serviceleistung für Wiener Mitglieder kostenlos in Anspruch nehmen können. Den Auftakt bilden zwei eintägige Seminare zum Thema Sicher zum Verkaufserfolg und Systemisch verkaufen, welche seitens der renommierten Ausbildungsinstitutionen ÖPWZ und EWOS durchgeführt werden. In diesem Sinne freue mich auf Ihr Feedback sowie Ihre thematischen Anregungen schreiben Sie uns Ihre Meinung oder einen Leserbrief an diefinanzdienstleister@wkw.at. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Festtage und viel Erfolg für das neue Jahr! Ihr Siegfried Prietl Fachgruppenobmann MARKETING Präsentieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Dienstleistungen zielgruppengenau in Finanzdienstleistung aktuell - der Mitgliederzeitung der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien! Erscheinungstermine: viermal jährlich, jeweils zum Quartalsende Zielgruppen: Gewerbliche Vermögensberater, Versicherungsmakler, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und -firmen, Wertpapiervermittler, Bausparvermittler, Leasingunternehmen, Kreditauskunfteien, Zahlungsinstitute und sonstige Finanzdienstleister sowie Opinionleader aus Politik und Finanzwirtschaft; Nähere Informationen zu Tarifen und Buchung unter: diefinanzdienstleister@wkw.at

4 STANDESREGELN 4 Erfolgreiche Umsetzung von Standesregeln Mit der österreichweiten Einführung von einheitlichen Standesregeln und einer Ehrenschiedsgerichtsordnung für die Gewerbliche Vermögensberatung und die Wertpapiervermittler wurde ein langjähriges Ziel der Interessenvertretung nun in die Realität umgesetzt. Im Rahmen eines zweijährigen Evaluierungsprozesses wurden Ausübungsregeln ausgearbeitet mit dem Ziel, dem redlichen Standesbewusstsein der jeweiligen Berufsgruppe Rechnung zu tragen. Die Standesregeln sind ein großer Erfolg für unsere Branche. Sie sind als imagebildende Maßnahme zu bewerten, welche die Integrität und Seriosität der Finanzdienstleister hervorhebt und gleichzeitig den Qualitätsanforderungen im Sinne des Konsumentenschutzes entspricht, betont Fachgruppenobmann KommR Siegfried Prietl. Und mehr noch: Die Standesregeln sind als Qualitätsauszeichnung zu werten. Sie dienen primär dazu, beim Konsumenten Vertrauen aufzubauen und den Wert der Finanzdienstleistung respektive der Finanzberatung stärker ins Bewusstsein der allgemeinen Öffentlichkeit zu bringen. Mitgliedsunternehmen können sich durch die Anerkennung der standesrechtlichen Bestimmungen vom Mitbewerb abheben und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil erzielen. Wie sind die Standesregeln entstanden? Für die Umsetzung des Projekts wurden die beiden Fachausschüsse der Gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler beauftragt, einen Entwurf zu verfassen. In diesen Fachausschüssen waren Vertreter aller Bundesländerfachgruppen eingebunden, die wiederum in ihren jeweiligen Gremien die Texte und Vorschläge diskutiert haben. Welche Verpflichtungen bringen die Standesregeln mit sich? Der Beitritt zu den Standesregeln basiert auf freiwilliger Basis und ist ab sofort möglich. Grundsätzlich dienen die klaren und einfachen Regeln dazu, das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen. Neben einer Ethik- und Kollegialitätsklausel sind darin konkrete Bestimmungen zur redlichen Berufsausübung in den Bereichen Investition, Finanzierung und Risikoabsicherung und zum standesgemäßen Verhalten im Interesse der Kunden enthalten. Darüber hinaus besteht bei Anerkennung der Standes- und Ausübungsregeln die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, zur schriftlichen Dokumentation der Verbesserungen im Zuge einer Änderung von bestehenden Produkten, zur Weiterbildung im Ausmaß von 60 Stunden innerhalb von drei Jahren, wobei die 40 Stunden Weiterbildung für den Wertpapiervermittler zur Gänze angerechnet werden. (Die Standesregeln im Wortlaut finden Sie auf der Website Auf Basis welcher Inhalte wurden die Regelwerke verfasst? Bei der Erarbeitung der Bestimmungen wurde darauf geachtet, was in den verschiedenen Standesregeln der verschiedenen Wirtschaftskammerorganisationen sowie in den

5 STANDESREGELN 5 Standesregeln externer Berufsgruppen (wie z.b. der Rechtsanwälte) enthalten ist. Was bedeutet die Ehrenschiedsgerichtordnung? Aufgabe des Ehrenschiedsgerichts ist die Wahrung und Hebung der Ehre und des Ansehens der Mitglieder. Die Ehrenschiedsgerichtordnung ist eine sogenannte Prozessordnung, in der dargelegt wird, wie mit Mitgliedern verfahren wird, die sich den Standesregeln unterworfen, diese aber missachtet haben. Die Zuständigkeit des Ehrenschiedsgerichts beschränkt sich auf die Bewertung des Gewerberechts und Standesverhaltens. Die Ehrenschiedsgerichtordnung ist kein Schiedsgericht zwischen zwei Parteien, sondern konzentriert sich jeweils nur auf jene Mitglieder, denen standeswidriges Verhalten vorgeworfen wird. Nicht Gegenstand des Ehrenschiedsgerichts sind Zivilrechtssachen. Welche Konsequenzen drohen, wenn jemand verurteilt wird? Das Ehrenschiedsgericht kann folgende Strafen, auch in Kombination, verhängen: Verwarnung Geldbuße Empfehlung an die zuständige Behörde, die Zuverlässigkeit anhand der vorgelegten Fakten zu überprüfen Entzug der Privilegien, die durch die freiwillige Unterwerfung der Standesregeln geboten sind. Diese Maßnahme kann auch befristet werden. Welche Vorteile bringen die Standesregeln? Wer den Standesregeln beitritt, kann die folgenden werbeunterstützenden Maßnahmen nützen: Verwendung des Gütesiegels auf Geschäftspapieren auf der Firmen-Website als Aufkleber auf dem Firmenfahrzeug als Anstecknadel/Pin mit Kleidermagnet Aufnahme in die Liste derjenigen Mitglieder, welche die Standesregeln freiwillig anerkennen Verwendung der Bezeichnung Freiwillig zu den Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und die Wertpapiervermittler beigetreten. Diese werbeunterstützenden Maßnahmen können bei Missachtung der Regeln durch das Ehrenschiedsgericht im Sinne der Ehrenschiedsordnung entzogen werden. Die angeführten Maßnahmen dürfen erst nach Bestätigung des Beitritts durch die Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister verwendet werden. Wie erfolgt der Beitritt zu den Standesregeln? Der Beitritt zu den Standes- und Ausübungsregeln erfolgt mittels einer Beitrittserklärung, die auf der Website www. diefinanzdienstleister.eu zum Download zur Verfügung steht. Mit dem Beitritt, der Ihnen von der Wiener Fachgruppe schriftlich bestätigt wird, erhalten Sie eine Urkunde, das Gütesiegel in elektronischer Form sowie zwei Aufkleber mit dem Gütesiegel und je eine Anstecknadel und einen Pin mit Kleidermagnet. Sollten mehr Werbeartikel benötigt werden, können diese bei der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister gegen eine Schutzgebühr bestellt werden. Das Bestellformular finden Sie ebenfalls auf der Website Swiss Life Select veranstaltete 1. Produktpartnertag Anfang Oktober richtete das auf Financial Planning spezialisierte Finanzberatungsunternehmen für seine rund 400 selbständigen Berater den 1. Swiss Life Select Produktpartnertag in der Eventpyramide Vösendorf aus. Knapp 30 Partnergesellschaften von Swiss Life Select waren mit rund 100 Personen am Partnertag vertreten. Die Beraterinnen und Berater von Swiss Life Select konnten im Laufe des Tages eine Reihe von hochkarätigen Vorträgen rund um das Thema Zukunft genießen und sich über aktuelle Produktlösungen informieren. Vorstände und Produktverantwortliche der teilnehmenden Versicherungen, Investmentgesellschaften, Banken und Bausparkassen standen den interessierten Beraterinnen und Beratern von Swiss Life Select Rede und Antwort. Abwechslungsreiches und informatives Vortragsprogramm Im Rahmen des abwechslungsreichen Vortragsprogramms referierte Professor Karl Pinczolits über die Themen Schlagzahl- Schlagkraft in gewohnt niveauvoller und doch amüsanter Art und Weise. Weitere Vortragsthemen umfassten beispielsweise die private Pflege- und Gesundheitsvorsorge, die Neuregelungen bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, die aktuelle Situation an den Kapitalmärkten und die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Insgesamt wurde den Besucherinnen und Besuchern damit ein breites Themenspektrum geboten, das diese Wohl auch in ihrer laufenden Tätigkeit für ihre Kunden bestens verwerten können. Den Ausklang des Produktpartnertages bildete eine Verlosung von ipads sowie ein gemütliches Beisammensein mit einem regen und informativen Gedankenaustausch. Sowohl die Beraterinnen und Berater von Swiss Life Select als auch die Vertreter der Partnerge- Ein volles Plenum lauscht den interessanten Vorträgen am 1. Produktpartnertag von Swiss Life Select sellschaften zeigten sich von der Veranstaltung begeistert. Ich gratuliere Swiss Life Select zu dieser hochprofessionellen Veranstaltung. meinte der Vorstandsdirektor der Wiener Städtischen Versicherung, Dr. Ralph Müller. Für Christian Kaspar, Niederlassungsleiter der Janitos Versicherung war es sogar eine der besten Veranstaltungen, die ich bislang als Produktgeber besuchen durfte. Alle freuen sich jedenfalls auf eine Neuauflage im nächsten Jahr.

6 EINE INVESTITION IN WISSEN BRINGT IMMER NOCH DIE BESTEN ZINSEN. (Benjamin Franklin) Diplomlehrgang: AKADEMISCH GEPRÜFTE/-ER FINANZDIENSTLEISTER/-IN Wettbewerbsvorteil durch Qualifizierung: Mit der Absolvierung des Diplomlehrgangs erwerben Sie umfassendes Finanzfachwissen und sind in der Lage, die aktuellen Entwicklungen am Finanzmarkt richtig zu analysieren. Wissen schafft Vorsprung: Profitieren Sie von der Vermittlung praxisorientierter Lehrinhalte durch Top-Experten aus der Finanzbranche. Vielfältige Berufsmöglichkeiten: Der Lehrgangsabschluss dient als Wissensnachweis für die Erlangung der Gewerbeberechtigung Gewerblicher Vermögensberater. (Für die Berufsberechtigung zur Vermittlung von Personalkrediten ist darüber hinaus der Nachweis einer einjährigen fachspezifischen Berufspraxis nachzuweisen.) Wissensnachweis für die Erlangung der Gewerbeberechtigung Wertpapiervermittler. Ausgewählte Module entsprechen der Erfüllung der vorgeschriebenen Weiterbildungsverpflichtung (gem. Lehrplan des Fachverbandes Finanzdienstleister). Vorbildungsnachweis zur Erlangung der WAG-Konzession bei der Finanzmarktaufsicht. Zielgruppen: In der Finanz- und Versicherungsbranche tätige Personen mit dem Ziel, ein eigenes Unternehmen zu gründen bzw. selbstständig tätig zu werden, Finanzdienstleistungsassistenten bzw. Interessenten/Berufsanwärter für den Wertpapiervermittler u.a.m. Abschluss: Akademisch geprüfte/-er Finanzdienstleister/-in Dauer: 4 Semester Um den Lehrgang optimal berufsbegleitend besuchen zu können, haben Sie die Möglichkeit, zeitgleich die beiden Herbstsemester (Semester 1 und 2) sowie die beiden Frühjahrssemester (Semester 3 und 4) zu belegen. Start des nächsten Lehrgangs: Do, 9. Jänner 2014 Anmeldeschluss: Mo, 6. Jänner 2014 Kosten: EUR 1.770,- pro Semester (inkl. MwSt. und Unterrichtsmaterialien sowie schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfungsgebühren) Seminareinheiten: Berufsbegleitend, 12 Blockveranstaltungen, ca. alle 3 Wochen von DO-SA ganztags ( Uhr) Studienort: Spartenhaus der Wirtschaftskammer Wien, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien Kontakt: MMag. Dr. Mario Art, MBA MPA MSc. Tel. +43(0)1/ , info@faf.at BEZAHLTE ANZEIGE

7 UNSER SERVICE IHRE KOMPETENZ Entscheiden Sie sich für ein Seminar Ihrer Wahl und profitieren Sie vom unentgeltlichen Serviceangebot! (exklusiv für alle Mitglieder der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister) Und so funktioniert s: Wählen Sie Ihr Seminar (Thema 1 oder 2) und melden Sie sich am besten noch heute an (diefinanzdienstleister@wkw.at). Die Teilnehmerzahl ist je Seminar limitiert, um somit den maximalen persönlichen Nutzen für die Teilnehmer zu erzielen. Die Reservierung erfolgt nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung und wird schriftlich bestätigt. SEMINAR 1: SEMINAR 2: Sicher zum Verkaufserfolg Gute Ideen und Produkte verkaufen sich nicht von alleine. Kunden von einer Idee zu überzeugen, Lösungen anzubieten, den Nutzen der Produkte oder Dienstleistungen sicher darzustellen und dabei die Unterschrift vorzubereiten, das ist verkaufen. Dieses Intensiv- Training befähigt Sie, Ihre Produkte und Dienstleistungen in den Verkaufsgesprächen noch überzeugender darzustellen. Der Trainer arbeitet mit rhetorischen und verkaufspsychologischen Techniken und Verhaltensmustern. Durch intensives Üben gewinnen Sie fundiertes Handwerkszeug, mit dem es Ihnen leichter fallen wird, Ihre Produkte, Dienstleistungen und Services zukünftig noch überzeugender zu präsentieren und sicher Verträge abzuschließen. Inhalte/Ziele Der Aufbau des Verkaufsgesprächs Analyse Kundenverhalten - Eigenverhalten Die effektive Gesprächseröffnung Wirkungsvolle Fragetechnik als Grundlage erfolgreicher Verkaufsgespräche Kundenwünsche erkennen und Nutzen anbieten Professionelle kundenorientierte Argumentations- und Verhandlungstechniken Die wirkungsvolle optische Rhetorik im Verkaufsgespräch Kaufsignale richtig deuten Fragen und Einwände des Kunden versiert beantworten Effektiv zum Abschluss kommen Begrenzte Teilnehmerzahl Datum: Donnerstag, 27. März 2014 ( Uhr) Referent: Helmut S. Durinkowitz ist seit 1988 selbstständiger Unternehmensberater und Trainer und begleitet Unternehmen beim Einstieg in den russischen Markt. Der Schwerpunkt seiner Verkaufsseminare liegt im Kommunikationsund Verkaufsverhalten. Im Vordergrund steht die positive Kommunikation mit dem Kunden. Er ist Autor des Buches Crash-Kurs für Verkaufsleiter. MARKETING Wirtschaftlichkeits-Zentrum ÖPWZ Österreichisches Produktivitäts- und 1010 Wien, Rockhgasse 6 Systemisch verkaufen Der EWOS-Ansatz unterstützt Sie (auch als erfahrener) Verkäufer beim lösungsorientierten Verkauf von Dienstleistungen. Systemisch verkaufen stellt eine natürliche Verkaufslogik dar: jeder Kunde ist individuell, jeder Verkäufer ist individuell und die Situationen, in denen ge- und verkauft wird, sind sehr unterschiedlich. Es gibt nicht die eine, richtige Verkaufsmethode. Es gibt ebenso viele Verkaufsmethoden wie es Verkäufer gibt. Die besten Ergebnisse erzielen Sie, wenn Sie auf dem aufbauen, was Sie bereits sind. EWOS entwickelt in seinen Trainings für jeden Teilnehmer den persönlichen Verkaufsansatz. Inhalt/Ziele Einstiegsübung was hat Hollywood mit Verkauf zu tun? Systemisch verkaufen die wichtigen Faktoren im Verkaufsgespräch Der eigenen Verkaufspersönlichkeit auf der Spur Der Persönlichkeit des Kunden auf der Spur schnelle Einschätzung sichert den Erfolg Die Columbo-Technik als Detektiv unterwegs in Sachen wirkliches Motiv Die eigene Leistung verständlich vermitteln (Verkauf, Abschluss) Überleitung der Erkenntnisse auf die eigene Praxis was kann ich morgen anders machen? Begrenzte Teilnehmerzahl Datum: Donnerstag, 20. Februar 2014 ( Uhr) Referent: MMag. Dr. Wilfried Scheschy ist geschäftsführender Gesellschafter des EWOS-Instituts mit den Trainingsschwerpunkten Führungskräfte-Entwicklung und -Coaching, Systemisch verkaufen, Strategieentwicklung, Organisationsentwicklung EWOS Institut für Vertriebsentwicklung 4120 Neufelden, Veldnerstrasse 29 a Veranstaltungsort: Spartenhaus der Wirtschaftskammer Wien 1040 Wien Schwarzenbergplatz 14 Anmeldung per diefinanzdienstleister@wkw.at Online via Internet: Die Teilnahme ist für Mitglieder der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien kostenlos. Steigern Sie Ihre persönliche Kompetenz und erhöhen Sie Ihren unternehmerischen Wert!

8 STEUER 8 Neues zur An- und Vermietung ab ÄNDERUNGEN DES 1. STABILITÄTSGESETZES Im Bereich der Vermietung von Geschäftsräumen hat das 1. Stabilitätsgesetz 2012 einschneidende Änderungen, eigentlich Verschlechterungen bewirkt, die insbesondere bei jenen Vermietungen von Bedeutung sind, bei denen die Umsätze des Mieters (teilweise) einer unechten Steuerbefreiung unterliegen. Diese unechten Steuerbefreiungen betreffen beispielsweise Umsätze in Zusammenhang mit Vermittlung von Gesellschaftsanteilen, Gewährung von Krediten, Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentfondsgesetz und Wertpapiergeschäften. Die Änderungen betreffen insbesondere Folgendes: Ausschluss vom Vorsteuerabzug Eine Option zur 20%igen Umsatzsteuer bei der Geschäftsraumvermietung ist nur noch dann zulässig, wenn der Mieter das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze (5 %-Grenze) verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Aus praktischer Sicht betrifft dies vor allem Mieter mit unecht steuerbefreiten Umsätzen (z.b. Ärzte) oder Mieter, die keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind (z.b. Vereine). Ausgenommen sind Umsätze, die zu einer Beihilfe gemäß 1, 2 oder 3 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich- Beihilfengesetzes berechtigen. Die neuen Regelungen gelten für Mietund Pachtverhältnis, die nach dem beginnen, sofern nicht mit der Errichtung des Gebäudes vor dem begonnen wurde, bzw. für Wohnungseigentum, das nach dem begründet wird. Verlängerung des Zeitraums der Vorsteuerberichtigung Der Vorsteuerberichtigungszeitraum beträgt 20 Jahre (statt bisher 10 Jahre). Dies gilt für Grundstücke und Großreparaturen, die nach dem erstmals als Anlagevermögen genutzt oder verwendet wurden oder werden, und wenn bei der Vermietung zu Wohnzwecken der Mietvertrag nach dem abgeschlossen wurde oder wird. Die alte Rechtlage ist anzuwenden, wenn Grundstücke und Großreparaturen vor dem verwendet oder genutzt wurden oder wenn bei der Vermietung zu Wohnzwecken der Mietvertrag vor dem abgeschlossen wurde. Bei Verkauf besteht weiterhin die Möglichkeit, die Vorsteuerkorrektur durch Option zur 20%igen Umsatzsteuerpflicht zu verhindern (dadurch erhöht sich auch die Grunderwerbsteuer um 20 %). INKRAFTTRETENSREGELUNGEN Betreffend Inkrafttreten ist zwischen Errichtung und Anschaffung durch den Vermieter zu unterscheiden: Beginn der Errichtung Beginn des Mietverhältnisses Regelung Vor Vor Alte Regelung Vor Nach Alte Regelung Nach Vor Neue Regelung Nach Nach Neue Regelung

9 STEUER 9 Anschaffung Beginn des Mietverhältnisses Regelung Vor Vor Alte Regelung Vor Nach Neue Regelung Nach Vor Neue Regelung Nach Nach Neue Regelung AUSWIRKUNGEN In der Vergangenheit haben Vermieter häufig die Vorsteuern aus der Errichtung oder dem Erwerb einer Immobilie zur Gänze in Abzug gebracht und bei der späteren Vermietung unabhängig von der Qualität des Mieters zur 20%igen Umsatzsteuer optiert. Sofern dem Mieter kein Vorsteuerabzug zustand, musste dieser die Bruttomiete akzeptieren, wobei nach Ablauf des Berichtigungszeitraumes nach 10 Jahren (alte Regelung) ein Wechsel erfolgte, indem der Vermieter von der umsatzsteuerpflichtigen zur steuerfreien Vermietung umgestiegen ist. Hinsichtlich dieser Vorgehensweise ist nunmehr der VERMIETER sehr stark eingeschränkt, da eine solche Option zur 20%igen Umsatzsteuer bei gleichzeitiger Sicherung des ursprünglichen Vorsteuerabzuges nur noch dann möglich ist, wenn der Mieter bestimmte Kriterien erfüllt. Wird ein Geschäftsraum (kein Wohnraum) nämlich vom Mieter nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen, kann der Vermieter nicht mehr zur Umsatzsteuer optieren und muss der VERMIETER die geltend gemachten Vorsteuern berichtigen. Ferner wurde dieser Berichtigungszeitraum von 10 auf 20 Jahre verlängert. BETROFFENE MIETER Betroffen sind Vermieter, die an folgende Mieter vermieten wollen, insbesondere an Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Ärzte, Kleinunternehmer und (gemeinnützige) Vereine. Des Weiteren ist bei bestimmten beratenden oder vermittelnden Berufen (z.b. Unternehmensberater oder Immobilienmakler) Vorsicht geboten. Diese erfüllen die für die Umsatzsteuerpflicht erforderlichen Kriterien nämlich dann nicht, wenn in einem Jahr beispielsweise hohe steuerfreie Umsätze aus der Vermittlung von Anteilen erzielt werden. PRAKTISCHE UMSETZUNG UND KONTROL- LE DER UMSATZSTRUKTUR Zwecks richtiger Behandlung der eigenen Umsätze wird künftig der Vermieter bei Zutreffen der Neuregelung zumindest jährlich eine Bestätigung des Mieters verlangen, in welcher abgefragt wird, für welche Umsätze die angemieteten Geschäftsräume verwendet werden. Dabei muss der Mieter bekannt geben, ob er die angemieteten Geschäftsräume mindestens zu 95 % für Umsätze verwendet, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen; in der Regel sind das steuerpflichtige oder echt steuerbefreite (z.b. Exportlieferungen) Umsätze. Wird diese Umsatzgrenze nicht erfüllt, d.h., betragen die zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze des Mieters weniger als 95 %, so muss der VERMIETER seine Vorsteuern entsprechend berichtigen und an das Finanzamt zurückzahlen. HANDLUNGSBEDARF Da der Vermieter den sogenannten Vorsteuerschaden aus der Rückzahlung der Vorsteuern an das Finanzamt beim Mieter geltend machen wird, sollten betroffene Mieter bei Zutreffen der Neuregelung die (vertraglichen) Grundlagen zur Schadloshaltung aus Vorsteuerschäden genau prüfen. Insbesondere ist bei einem Vermieterwechsel oder einer Neuanmietung von Büroräumlichkeiten eine rechtliche und steuerliche (!) Prüfung des Mietvertrages durch den Mieter (bzw. dessen Steuerberater) zu empfehlen. Des Weiteren sollte zwecks Vermeidung böser Überraschungen idealerweise bereits vor Abschluss des Mietvertrages eine Berechnung des allfälligen Vorsteuerschadens vorgenommen werden. Darüber hinaus sollte bei gleichzeitigem Vorliegen von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, und bei Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, kontrolliert werden, ob eine Aufteilung der angemieteten Einheiten (z.b. zwei angemietete Büros) möglich wäre und die ausgeübten Tätigkeiten organisatorisch auf diese Bereiche aufgeteilt werden können, da diesfalls u.u. nur für einen Teil der Mietflächen keine Option zur Umsatzsteuer mehr möglich wäre. Abschließend ist zu beachten, dass der Wechsel von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung an einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mieter für den Vermieter nicht zwingend einen Nachteil bedeuteten muss, sondern die wirtschaftlichen Auswirkungen sich aus den zu berichtigenden Vorsteuern ergeben. Sofern nämlich der Vermieter vergleichsweise geringe Vorsteuern in Abzug gebracht hat oder bei ihm der Berichtigungszeitraum bereits ausgelaufen ist, kann der Vorsteuerschaden auch geringer sein als die verrechnete Umsatzsteuer. Autoren: Helmut Beer Steuerberater bei TPA Horwath Wien Gottfried Sulz Steuerberater bei TPA Horwath Wien

10 EINBLICKE 10 Mittwoch, 23. Oktober 2013 FAF-Diplomfeier Die Absolventen feiern gemeinsam mit den Vertretern der FAF-Sponsoren ihren erfolgreichen Abschluss. Im Bild v.l.n.r.: FAF-Präsident KommR Wolfgang K. Göltl (Obmann der Sparte Information und Consulting/WKW), Mag. Andreas Engelmeier (UNIQA Versicherungen MaklerService), Prok. Mag. Alastair McEwen (Geschäftsführer DONAU Brokerline), BAF-Geschäftsführer KommR Erich Mayer und KommR Siegfried Prietl (Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister/WKW), Carsten Ougaard (FAF-Referent, Ausschussmitglied in der Fachgruppe Finanzdienstleister/WKW), KommR Ing. Mag. Johann Wally (Finanzdienstleister-Ombudsmann), Georg Plesnik MBA MSc. (Geschäftsführer der FAF sowie der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister) Die Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF) veranstaltete auch heuer wieder ihre mittlerweile zur Tradition gewordene jährliche Abschlussfeier für die Diplomlehrgangsabsolventen. Die feierliche Überreichung der Diplome im Festsaal der Wirtschaftskammer Wien am Schwarzenbergplatz erfolgte durch KommR Wolfgang K. Göltl, FAF-Präsident und Spartenobmann der Wirtschaftskammer Wien, gemeinsam mit Georg Plesnik MBA MSc., Geschäftsführer der FAF sowie der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister. Der nächste FAF-Diplomlehrgang startet am Donnerstag, dem 9. Jänner 2014 (nähere Informationen: Fotos: Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF)/APA-Fotoservice/Rastegar Mittwoch, 13. November 2013 EU-PANORAMA: Bürgerkarte Pensionskonto Pensionsberatung Siegfried Prietl (rechts) mit KommR. Michael Butz MSc. (Geschäftsführer A-Trust), Ing. Sascha Dastl (Stv Obmann Fachgruppe Finanzdienstleister WKW), Arno Slepice (Geschäftsleitung VARIAS OG), Georg Plesnik MBA MSc. (Geschäftsführer Fachgruppe Finanzdienstleister/WKW) - v.l.n.r. Obmann KommR. Siegfried Prietl und Fachgruppengeschäftsführer Georg Plesnik MBA MSc. überreichen die erste Standesregelurkunde an Fachverbandsobmann KommR. Wolfgang K. Göltl (Mitte); Wie funktioniert die Bürgerkarte? Was kann das Pensionskonto? Wie wirkt sich die Pensionsreform 2014 aus? Die letzte Veranstaltung in diesem Jahr aus der Reihe EU-Panorama spannte einen thematischen Bogen rund um die Pensionsberatung und informierte vom e-tresor über die HandySignatur bis hin zum VARIAS Pensionsvorsorgerechner. Im Vorfeld des EU-Panoramas fand die Fachgruppentagung 2013 statt. (Lesen Sie mehr dazu auf Seite 12). Fotos: WKW/Fachgruppe Finanzdienstleister/APA-Fotoservice/Rastegar

11 EINBLICKE 11 Montag, 28. Oktober 2013 Wiener Fachgruppe lud Vertreter des Fachverbandsausschusses zu hochkarätig besetzter Podiumsdiskussion V.l.n.r.: FMA-Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller, MEP Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Fachverbandsobmann KommR Wolfgang K. Göltl, Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Mag. Philipp Bohrn, Fachverbands-Geschäftsführer, und Obmann KommR Siegfried Prietl, Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien Fotos: Martina Draper - Photography Im Anschluss an die Ausschusssitzung des Fachverbandes Finanzdienstleister (WKO) lud der Wiener Fachgruppenobmann KommR Siegfried Prietl die Ausschussmitglieder zu einer Podiumsdiskussion mit renommierten Gästen ein. Über die zukünftigen Herausforderungen im Finanzdienstleistungsbereich diskutierten MEP Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, sowie FMA-Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller. Dienstag, 12. November 2013 Dienstag, 12. November Offener Wertpapierausschuss Podiumsdiskussion Die Presse : Finanzplanung unter ethischen Aspekten Im Bild: KommR Siegfried Prietl mit Fachverbandsobmann KommR Wolfgang K. Göltl; Es diskutierten (v.l.n.r.): Mag. Helmut Siegler, Direktor Bank Austria AG, Private Banking Division MMag. Dr. Ferdinand Wirth, Partner und Geschäftsführer der Prime Assets Consulting GmbH Gerhard Hofer (Moderation) KommR Siegfried Prietl, Obmann der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister und Geschäftsführer der Bank Austria Finanzservice GmbH Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Veranstaltung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen berichtete Fachgruppenobmann Siegfried Prietl in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender über den Status quo aktueller Vorhaben und Gesetzesänderungen. Auf dem Programm standen dabei u.a. die Klage bezüglich des FMA-Kostenbescheids, die Bürgerkarte sowie die bevorstehenden Gesetzesänderungen aufgrund der Richtlinien AIFM, MiFID II, PRIPs, WIK-RL sowie des WAG Zahlreiche Wertpapierfirmen und -dienstleistungsunternehmen aus ganz Österreich nützten diesmal zudem die kostenlose Gelegenheit, zwei Workshops zum Thema MiFID II und ESMA-Leitlinien zu besuchen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Sitzung referierten Mag. Joachim HACKER und Mag. Helmut MOSSER (FMA) zu AIFM-G und Eigenkapitalanforderungen sowie Mag. Cornelius NECAS (NWT) über Erfahrungen mit Vor-Ort-Prüfungen der FMA bei WPU im Zusammenhang mit der Compliance. Fotos: Fachgruppe Finanzdienstleister (WKW) Bieten zertifizierte Finanzplaner, die einem strengen Ehrenkodex unterliegen, eine Möglichkeit, Kunden mehr Vertrauen in Finanzierungen und Investments zu geben? Diesem Teilaspekt und anderen Themen widmeten sich die Experten im Rahmen einer von der Tageszeitung Die Presse veranstalteten Diskussion unter der Moderation von Economist-Ressortleiter Gerhard Hofer ( Die Presse ). Fotos: Die Presse/Stanislav Jenis

12 EU-PANORAMA 12 Was bringt das österreichische Pensionssystem ab 2014? Ab treten Änderungen im österreichischen Pensionssystem in Kraft, von denen grundsätzlich jeder, aber vorrangig Personen zwischen 30 und 55 Jahren massiv betroffen sind. Im Rahmen des vierten EU-Panoramas beleuchtete Arno Slepice, Geschäftsführer der VARIAS OG, in seinem Vortrag die Auswirkungen im Detail. Verschiedene Berechnungsgrundlagen Bis 2005 wurden die Pensionen nach dem Bemessungsgrundlagensystem (Rechtsgrundlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz/ ASVG) berechnet. Seit 2005 gibt es zusätzlich das Pensionskontosystem (Rechtsgrundlage Allgemeines Pensionsgesetz/APG), sodass sich ab diesem Zeitpunkt für viele Österreicher die Pension aus zwei Pensionen zusammensetzt. Dies wird als Parallelrechnung bezeichnet. Nach Geburtsjahr und Arbeitsbeginn betrachtet, gibt es im Jahr 2013 drei verschiedene Berechnungsansätze (Gruppen) für die Pension: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Bemessungsgrundlagen- Pensionskonto nach APG mit Pensionskonto nach APG system Kontoerstgutschrift 2014 Vor Geborene Ab Geborene mit Ab Geborene kein mind. 1 Versicherungsmonat Versicherungsmonat vor dem vor dem Für alle vor 1955 Geborenen gilt ausschließlich das Bemessungsgrundlagensystem. Diese Personengruppe hat kein Pensionskonto und bekommt auch keines mehr. Für diese Gruppe muss die Pension mit einer aufwendigen Parallelrechnung aus dem Bemessungsgrundlagensystem und dem Pensionskontosystem ermittelt werden. Diese Gruppe hat zwar ein Pensionskonto, aber die nach dem Pensionskontosystem ermittelte Gesamtgutschrift entspricht nicht dem nach der Parallelrechnung ermittelten Pensionswert. Für ab 1955 Geborene, die erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, gilt ausschließlich das Pensionskonto. Der ermittelte Pensionswert ergibt sich aus der Gesamtgutschrift geteilt durch 14.

13 EU-PANORAMA 13 Was ändert sich nun ab 2014? Es wird weiterhin drei verschiedene Berechnungsansätze geben. Für die Gruppe 1 und die Gruppe 3 ändert sich nichts. Bei der Gruppe 2 werden alle Gutschriften der Versicherungszeiten vor 2014 durch eine Kontoerstgutschrift ersetzt. Damit entfällt künftig die Parallelrechnung und die Gesamtgutschrift stimmt nun auch für diese Gruppe mit dem ermittelten Pensionswert überein. Damit diese Erstgutschrift korrekt erstellt werden kann, erhalten alle Österreicher im Berechnungsmodus Gruppe 2 ihren Versicherungsdatenauszug und ein Ergänzungsformular mit der Aufforderung, die Daten zu kontrollieren und fehlende Zeiten zu ergänzen. Damit eine endgültige Kontoerstgutschrift errechnet werden kann, muss jeder, auch jene bei denen der Versicherungsdatenauszug korrekt ist, den Auszug bzw. das Ergänzungsformular unterschrieben an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zurücksenden. Im Laufe des kommenden Jahres 2014 wird jeder der Gruppe 2 schriftlich über die Eintragung und Höhe der Kontoerstgutschrift verständigt. Kontoerstgutschrift wie wird sie berechnet? Die Berechnung der Kontoerstgutschrift ist relativ aufwendig, da zuerst eine Ausgangspension ermittelt wird und diese mit einer Vergleichspension mit einer maximalen Abweichung von (altersabhängig) plus/minus 3,5 Prozent begrenzt wird. Die Vergleichspension ist die zum Stichtag berechnete Parallelpension, und wird in den meisten Fällen in etwa dem ermittelten Pensionswert zum auf dem Pensionskontoauszug entsprechen. Kontoerstgutschrift stimmt nicht was tun? In diesem Fall muss von der PVA bis spätestens ein Bescheid über die Kontoerstgutschrift angefordert und binnen 3 Monaten nach Zustellung ein Widerspruch bei der PVA eingebracht werden. Auswirkungen des Wegfalls der Parallelrechnung Im Parallelrechnungssystem bis 2013 wurden vereinfacht dargestellt für den Teil der Bemessungsgrundlagenpension die besten 15 Jahre (abzüglich des Verlustdeckels mit maximal 10 Prozent Verlust) herangezogen. Mehrere schlechte Einkommensjahre hatten dadurch kaum Auswirkung auf die Pensionshöhe. Durch den Wegfall der Parallelrechnung und die Umstellung auf das Pensionskontosystem zählt ab jedes Einkommensjahr zu 100 Prozent. Geringe Einkommen, z.b. Kindererziehungszeiten, Teilzeiten, Arbeitslosigkeit, wirken sich unmittelbar negativ auf die Pensionshöhe aus. Fazit Für ab 1955 Geborene zählt ab 2014 nun auch jedes schwache Jahr voll es gibt keine Joker mehr. Pensionen sinken durch die Pensionsreformen 2005 und 2012 (2. Stabilitätsgesetz) teilweise drastisch. Steigende und unregelmäßige Einkommen sind besonders stark betroffen. Der Pensionsverlust zwischen dem Bemessungsgrundlagensystem und dem Pensionskontosystem beträgt teilweise über 30 %. Für viele Österreicher gilt: Wer seinen Lebensstandard in der Pension annähernd halten will, wird zusätzlich für seine Pension vorsorgen müssen. Enormer Vorsorgeberatungsbedarf in der Zukunft Reformbedingt wird der Vorsorgebedarf in den nächsten Jahren stark anwachsen und somit die Bedeutung der Vorsorgeberatung enorm an Stellenwert gewinnen. Den Markt werden sich in naher Zukunft die qualifizierten Vorsorgeberater teilen. Die wichtigsten Kriterien für die qualifizierte Beratung: die aktuellen Werte des Pensionskontos der Pensionsanspruch zum Pensionsantrittsalter der Anspruch bei Berufsunfähigkeit und Invalidität Autoren: Josef Hausleithner Pensionsexperten der VARIAS OG Muster eines aktuellen Pensionskontoauszugs Arno Slepice Pensionsexperten der VARIAS OG

14 EU-PANORAMA 14 EU-Panorama Handy-Signatur und e-tresor Behördengänge persönlich oder doch lieber elektronisch? Es sind zwar lediglich 1,8 Amtswege pro Jahr, die man im Schnitt über die Bühne bringen muss. Dennoch hält sich die Freude in Grenzen, wenn man sich inmitten von oft unzumutbaren Warteschlangen wieder findet. Egal ob Meldebestätigung oder Gewerbeanmeldung diese und auch 200 andere Anträge kann man auch bequem von Zuhause aus stellen (24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche). Was man dazu benötigt, ist eine sichere Identität im Internet. Die bekommt man, indem man beispielsweise die Handy- Signatur (Bürgerkarte) freischalten lässt. Die Vorteile der Handy-Signatur ziehen sich durch alle Bereiche des Privat- und Arbeitslebens. Wir von A-Trust sind stets bemüht, unseren Beitrag zu einer innovativen Verwaltung zu leisten. Trotz der erfreulichen Tatsache, dass wir monatlich zwischen und Handy-Signatur-Freischaltungen verzeichnen, sind wir weiterhin bestrebt, dass alle BürgerInnen eine digitale Signatur bekommen, so Michael Butz, Geschäftsführer der A-Trust. Auch im Bereich der App-Entwicklung haben wir Großes vor. In Zukunft möchten wir neben der E-Tresor Cloud Lösung verstärkt benutzerfreundliche Apps für den sicheren Zugang in die Cloud anbieten. Elektronisch versus persönlich Die Nutzung der Handy-Signatur ist sehr einfach. Zur Identifikation müssen lediglich Mobilfunknummer und Handy-Signatur- Passwort, das bei der Registrierung selbst gewählt wird, eingetippt werden. A-Trust sendet via SMS einen Einmal-Code zu, der in die Web-Maske übertragen wird und somit die Authentifizierung bestätigt. Unter www. handy-signatur.at findet man die Auflistung aller Anwendungen, die man mittlerweile mit der Handy-Signatur nutzen kann. Der persönliche Gang zur Behörde kostet oft Zeit und Nerven. Nehmen wir als Beispiel den Steuerausgleich: Die Formulare müssen erst eingeholt und ausgefüllt werden, ehe man überhaupt den Weg zum Finanzamt antreten kann. Dann beginnt die Wartezeit auf den Bescheid. Dem gegenüber steht die Möglichkeit, den Steuerausgleich via gv.at zu erledigen. Man loggt sich mittels Handy-Signatur ein, ergänzt die ausständigen Daten und erhält noch vor dem endgültigen Versand einen Einblick in das Ergebnis, alles in kürzester Zeit, ohne lange Weg- und Wartezeiten, einfach von zu Hause aus. Für Informationen (beispielsweise zum Pensionskonto) einfach aufrufen, den Wohnort eingeben und das gewünschte Formular (in diesem Fall Pensionskonto ) auswählen. Die Ausweisung erfolgt mit Handynummer und Signaturpasswort. Innerhalb weniger Sekunden wird ein einmalig gültiger Code per SMS verschickt. Dieser wird in das vorgesehene Feld eingegeben und schon stehen alle Informationen des eigenen Pensionskontos zur Verfügung. Nach diesem Muster können sämtliche Anträge oder Bestätigungen abgewickelt werden. Die digitale Signatur ist per Gesetz der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und bietet Schutz vor Dokumentenfälschungen. Sie fungiert als elektronischer Ausweis, mit dem behördliche oder privatwirtschaftliche Schriftstücke einfach und schnell rechtsverbindlich unterschrieben werden können. Mögliche Manipulationen oder Übertragungsfehler sind damit sofort erkennbar. A-Trust garantiert dabei maximale Sicherheitsstandards, die allen EU-Richtlinien und Gesetzen entsprechen. Der digitale Datensafe Der e-tresor, der Unternehmen eine zentrale Plattform zur Archivierung elektronischer Dokumente mit optimaler Einbindung der elektronischen Signatur bietet, wurde in diesem Jahr weiterentwickelt. Besonders viel Wert wurde hier auf Übersichtlichkeit gelegt. In diesem Sinne wurde auch die Startseite optimiert. Als virtueller Posteingang zeigt sie auf einen Blick, ob neue Dokumente eingelangt sind, wie viele Dokumente freigegeben wurden oder welche Dokumente noch signiert werden müssen. Zudem wird die Möglichkeit geboten, den persönlichen Status individuell anzupassen und für andere e-tresor-benutzerinnen und Benutzer sichtbar zu machen. Im Zuge der Überarbeitung des e-tresors können auch Cookies gesetzt werden, damit persönliche Einstellungen beim nächsten Aufruf wieder zur Verfügung stehen. Neben diesen praktischen Features wurde auch die Funktion der Unterschriftenmappe überarbeitet. Diese funktioniert jetzt wie das entsprechende Pendant in der realen Welt, mit dem Unterschied, dass die Mappe nicht mehr physisch transportiert werden muss, sondern an allen erforderlichen Orten gleichzeitig vorhanden ist. Die betreffenden Personen finden das Dokument sofort in der eigenen Unterschriftenmappe vor. Zusätzlich kann nun auch direkt aus dem e-tresor heraus sichtbar signiert werden. Das bedeutet, dass im Dokument selbst ein optischer Hinweis auf die Signatur und deren Inhalt vermerkt ist. Mehr Informationen dazu siehe unter Über A-Trust: A-Trust GmbH ist ein österreichisches Unternehmen im Eigentum mehrerer Kammern und der österreichischen Banken. Sie bietet alle Leistungen rund um die elektronische Signatur. A-Trust arbeitet auf Basis des österreichischen Signaturgesetzes sowie europäischer Richtlinien und ist somit derzeit der einzige Zertifizierungsdienstanbieter für die Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung sicherer digitaler Signaturen. Autor: KommR Michael Butz, MSc. T E michael.butz@a-trust.at W

15 VARIAS VORSORGERECHNER 15 Neuer Qualitätsstandard in der Vorsorgeberatung Der VARIAS Vorsorgerechner und das Pensionskonto als Basis für professionelle Vorsorgeberatung Das Interesse der Österreicherinnen und Österreicher am Pensionskonto ist in diesem Jahr rasant angestiegen. Das lässt sich an der Anzahl der zur Bürgerkarte aktivierten Handys ableiten. Mit dem Vorsorgerechner von VARIAS können Finanzdienstleister unter der Annahme verschiedener Einkommensentwicklungen sehr einfach eine Vorschau über die ungefähr zu erwartende Pensionshöhe bzw. Pensionslücke erstellen und somit eine gute Orientierung für den Vorsorgebedarf liefern. Persönliche Pension: Ihre persönliche Pension ergibt sich aus Ihrem Pensionswunsch und der tatsächlichen Pension. Kann sich der Staat das aktuelle Pensionsniveau in Zukunft noch leisten? Sie glauben, dass Ihre tatsächliche Pension um ca. 20% niedriger sein wird als das heutige Pensionsniveau. Brutto 14 x p.a. Netto Pensionswunsch: 90% des Nettoeinkommens vor Pensionsantritt Annahme Pensionsverlust durch Reformen: 20 % der Bruttopension persönliche Pensionslücke 448 Dazu werden die Daten vom Pensionskonto in den VARIAS Rechner übernommen und in nur wenigen Minuten ist eine optisch ansprechende Auswertung für das Beratungsgespräch erstellt. Selbstverständlich können auch Berechnungen ohne Pensionskonto, lediglich auf Basis des aktuellen Einkommens, erstellt werden. Neben der gesetzlichen Versorgungslücke wird auch die persönliche Wunschsituation berücksichtigt. Sämtliche bestehende Vorsorgen der Kunden können mit dem Vorsorgerechner sehr einfach bewertet und in die Vorsorgeberechnung integriert werden. Zusätzlich zur Alterspension können auch die Bereiche Berufsunfähigkeitspension, Unfallund Todesfalllücke ausgewertet werden. Betreuung im Vorsorgebereich eignet. Der von VARIAS entwickelte Online-Vorsorgerechner revolutioniert die Vorsorgeberatung. Die Anwendung funktioniert unter allen gängigen Browsern sowie auf Tablets. Ein weiterer Vorteil des Online-Rechners ist, dass keine Installation und kein Einspielen von Updates erforderlich ist. Finanzdienstleisterinnen und Finanzdienstleister, die bereits jetzt die Vorsorgeberatung auf Basis der Echtdaten vom Pensionskonto anbieten, haben einen großen Marktvorsprung gegenüber dem Mitbewerb. Mittel- bis langfristig wird die Vorsorgeberatung auf Sonderkonditionen Den VARIAS Onlinevorsorgerechner gibt es für die Wiener Mitglieder der Fachgruppe Finanzdienstleister zu folgenden Sonderkonditionen: VARIAS Vorsorgerechner Professional EUR 36,00 (statt 70,80) (alle Module plus Datenbank plus eigenes Logo) VARIAS Vorsorgerechner Standard EUR 24,00 (statt 42,00) (wie Professional, nur ohne Datenbank) VARIAS Vorsorgerechner Basic EUR 15,00 (statt 23,88) (Module Alterspension, BU- Pension) VARIAS Vorsorgerechner Light EUR 12,00 (Modul Alterspension) Alle Preise verstehen sich als Monatspreise inkl. USt. Die Sonderkonditionen gelten für Bestellungen bis Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. VARIAS legt besonderen Wert auf einfache Bedienbarkeit der Software und eine übersichtliche und ansprechende Aufbereitung der Auswertung. Einmal gespeicherte Auswertungen werden chronologisch als PDF abgelegt und können bei Bedarf jederzeit wieder aufgerufen werden. Ebenso können die Berechnungen auch nochmals überarbeitet werden. Bei der Überarbeitung werden automatisch neue Rechtsgrundlagen der Pensionsversicherung berücksichtigt, weshalb sich der Rechner hervorragend zur langfristigen Basis der Echtwerte vom Pensionskonto zum neuen Qualitätsstandard in der Vorsorgeberatung werden. Bürgerinnen und Bürger, die ihr Handy zur mobilen Bürgerkarte aktivieren lassen, können selbst jederzeit online in ihr Pensionskonto Einsicht nehmen. Die Aktivierung des Handys können auch die Finanzdienstleister vornehmen. RO-Zertifizierung für Pensionskontofreischaltung VARIAS bildet Berater zum Registration- Officer (RO) aus VARIAS bietet regelmäßig die Ausbildung zum RO an. Damit können Berater in nur wenigen Minuten die digitale Handysignatur für Ihre Kunden freischalten. Die Schulung beinhaltet ebenfalls eine Grundeinschulung in den VARAIS-Online-Vorsorgerechner. Die Schulung dauert einen 1/2 Tag und der Sonderpreis für alle Mitglieder im Fachverband Finanzdienstleister beträgt EUR 84,00 pro Teilnehmer (inkl. Ust.). Alle aktuellen Termine sind auf der Website zu finden. Infos unter: Arno Slepice: Josef Hausleithner:

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Partnercollege. Noch besser bei KundInnen ankommen. Mit fundiertem Wissen. In Kooperation mit

Partnercollege. Noch besser bei KundInnen ankommen. Mit fundiertem Wissen. In Kooperation mit 2015 Partnercollege Noch besser bei KundInnen ankommen. Mit fundiertem Wissen. In Kooperation mit Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind. Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen, Sehr geehrte Vertriebspartner,

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkassen Graz, 2. September 2014 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum 2014

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker. Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Burgenland Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank und Sparkassen 13. Juli 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Österreich

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Österreich Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Österreich Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkassen Wien, 11. Juni 2014 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum 2014

Mehr

icloud nicht neu, aber doch irgendwie anders

icloud nicht neu, aber doch irgendwie anders Kapitel 6 In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, welche Dienste die icloud beim Abgleich von Dateien und Informationen anbietet. Sie lernen icloud Drive kennen, den Fotostream, den icloud-schlüsselbund und

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Mail-Signierung und Verschlüsselung

Mail-Signierung und Verschlüsselung Mail-Signierung und Verschlüsselung ab Release-Version 2013.02, ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Feature! Elektronische Post ist aus unserem privaten und beruflichen Leben nicht mehr wegzudenken.

Mehr

Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen Methodenblatt Finanzdienstleistungen Ein Quiz für junge Leute Zeit Material 30 bis 40 Minuten beiliegende Frage und Auswertungsbögen Vorbereitung Das Satzergänzungs oder Vier Ecken Spiel aus Projekt 01

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC Starten Sie in den Browsern Chrome oder Safari die Seite: www.mymeep.de Erstellen Sie Ihren persönlichen Account unter Eltern Login neu,

Mehr

Aktivieren von Onlinediensten im Volume Licensing Service Center

Aktivieren von Onlinediensten im Volume Licensing Service Center November 2014 Aktivieren von Onlinediensten im Volume Licensing Service Center Über das Microsoft Volume Licensing Service Center können Kunden im Open- Programm ihre neuen Microsoft Online Services im

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Fotostammtisch-Schaumburg

Fotostammtisch-Schaumburg Der Anfang zur Benutzung der Web Seite! Alles ums Anmelden und Registrieren 1. Startseite 2. Registrieren 2.1 Registrieren als Mitglied unser Stammtischseite Wie im Bild markiert jetzt auf das Rote Register

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

VERWALTUNG VON DER SCHNELLSTEN SEITE. usp.gv.at

VERWALTUNG VON DER SCHNELLSTEN SEITE. usp.gv.at VERWALTUNG VON DER SCHNELLSTEN SEITE. usp.gv.at Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien Fotos: BMF/Citronenrot, Fotolia

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard

Mehr

r? akle m n ilie ob Imm

r? akle m n ilie ob Imm das kann man doch alleine erledigen dann schau ich doch einfach in die Zeitung oder ins Internet, gebe eine Anzeige auf, und dann läuft das doch. Mit viel Glück finde ich einen Käufer, Verkäufer, einen

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

Die gewerblichen Buchhalter wer kennt sie wirklich?

Die gewerblichen Buchhalter wer kennt sie wirklich? Die gewerblichen Buchhalter wer kennt sie wirklich? August 2003 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Berufsgruppe Gewerbliche Buchhalter Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien Tel.

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Steiermark Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse 28. September 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Umstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann

Umstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann Umstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann In Österreich ist das Pensionsrecht in den letzten Jahren durch zahlreiche sich gegenseitig überlagernde Pensionsreformen undurchschaubar

Mehr

Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung Wilfried Tönnis, M.A. Installationshandbuch

Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung Wilfried Tönnis, M.A. Installationshandbuch Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung Wilfried Tönnis, M.A. Installationshandbuch Installationshandbuch Seite 2 1. Über diese Apps Auf dieser Seite stehen fünf verschiedene Apps zur Verfügung,

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Salzburg Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse 12. August 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Ihre Kundendaten online verwalten

Ihre Kundendaten online verwalten Ihre Kundendaten online verwalten Sie haben die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kundendaten über unseren Online-Service selbst zu verwalten. Melden Sie sich zunächst bei Mein Konto unter pitneybowes.de/meinkonto

Mehr

Stand 10.2011 vr bank Südthüringen eg 1 von 9. mobile TAN Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software

Stand 10.2011 vr bank Südthüringen eg 1 von 9. mobile TAN Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software Stand 10.2011 vr bank Südthüringen eg 1 von 9 mobile TAN Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software INHALTSVERZEICHNIS 1. Sicherheitshinweise 3 2. Schritt 1 die Anmeldung 4 3. Schritt 2 die Freischaltung

Mehr

HANDBUCH ZUR AKTIVIERUNG UND NUTZUNG DER HANDY-SIGNATUR APP

HANDBUCH ZUR AKTIVIERUNG UND NUTZUNG DER HANDY-SIGNATUR APP HANDBUCH ZUR AKTIVIERUNG UND NUTZUNG DER HANDY-SIGNATUR APP In diesem Dokument wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet A-Trust GmbH 2015 2 Handbuch Handy-Signatur

Mehr

Geld verdienen als Affiliate

Geld verdienen als Affiliate Geld verdienen als Affiliate Wie Sie Top-Provisionen mit dieser revolutionären und doch sehr einfachen Marketing-Methode erhalten! So starten Sie Ihr Business richtig! Eine Einführung in Affiliate-Marketing

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

Lieber SPAMRobin -Kunde!

Lieber SPAMRobin -Kunde! Lieber SPAMRobin -Kunde! Wir freuen uns, dass Sie sich für SPAMRobin entschieden haben. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen die Kontoeinrichtung erleichtern und die Funktionen näher bringen. Bitte führen

Mehr

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02)

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Aufgabe 1: Preisdiskriminierung dritten Grades (20 Punkte) Ein innovativer Uni-Absolvent plant,

Mehr

Der Kontowecker Leitfaden zur Einrichtung

Der Kontowecker Leitfaden zur Einrichtung Der Kontowecker Leitfaden zur Einrichtung Kontowecker Registrierung Für die Freischaltung des Kontoweckers melden Sie sich mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN im Online-Banking an. Klicken Sie in der

Mehr

Präsentieren Sie Ihr Unternehmen von der besten Seite!

Präsentieren Sie Ihr Unternehmen von der besten Seite! Präsentieren Sie Ihr Unternehmen von der besten Seite! Werden Sie auf unserem Portal selbst aktiv! Die Anmeldung auf mein.wko.at eröffnet Ihnen eine attraktive Plattform: Sie können Ihr Unternehmen im

Mehr

Leitfaden für das E-Mail-Forum des ÖVGD. Wir würden uns freuen, auch Sie im E-Mail-Forum begrüßen zu dürfen!

Leitfaden für das E-Mail-Forum des ÖVGD. Wir würden uns freuen, auch Sie im E-Mail-Forum begrüßen zu dürfen! Leitfaden für das E-Mail-Forum des ÖVGD I. Einleitung...1 II. Schritt-für-Schritt-Anleitung...2 1. Wie tritt man dem Forum bei?...2 2. Wie sendet man eine Nachricht an das Forum?...4 3. Wie kann man Einstellungen

Mehr

»Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser.

»Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser. »Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser. www.procheck24.de Damit Ihre Kundenberatung noch einfacher wird +++ Kredit machbar? Anonymer Quick-Check und Ampel-Check geben schnelle

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt Das Pensionskonto NEU Pensionskonto NEU - Im Überblick Ab wann und für wen hat es Gültigkeit? Ab 1.Jänner 2014 Für alle

Mehr

AZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"

AZK 1- Freistil. Der Dialog Arbeitszeitkonten Grundsätzliches zum Dialog Arbeitszeitkonten AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen

Mehr

Leitfaden Meine Daten ändern

Leitfaden Meine Daten ändern Finanzdirektion des Kantons Bern Einleitung BE-Login ist die elektronische Plattform des Kantons Bern. Nach erfolgter Registrierung und anschliessender Anmeldung können Sie diverse Behördengänge zentral

Mehr

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit www.volkswohl-bund.de Machen Sie jetzt mehr aus Ihrer BU Sie haben sich schon vor einiger Zeit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr

TELIS FINANZ Login App

TELIS FINANZ Login App Installation & Bedienung der TELIS FINANZ Login App 1. Voraussetzungen - Android Version 4.0 oder höher - Uhrzeit automatisch gestellt - Für die Einrichtung wird einmalig eine Internetverbindung benötigt

Mehr

Anleitung zur Benutzung des jobup.ch Stellensuchendekontos

Anleitung zur Benutzung des jobup.ch Stellensuchendekontos des jobup.ch Stellensuchendekontos Willkommen auf jobup.ch! Erstellen Sie ein Konto, stellen Sie Ihren Lebenslauf online, bewerben Sie sich und verwalten Sie Ihre Bewerbungen mit unseren Lösungen, die

Mehr

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN 1 Die Voraussetzungen Um unser Onlinebanking mit mobiletan durchführen zu können, benötigen Sie generell: einen Rechner

Mehr

Sicherheitslösung SMS-Code

Sicherheitslösung SMS-Code Sicherheitslösung SMS-Code Mit dieser Anleitung helfen wir Ihnen, den Einstieg ins e-banking mit dem neuen Verfahren SMS-Code mittels Telefon zu erleichtern. Inhalt Login mit SMS-Code... 1 1. Sie sind

Mehr

Identitäts-Check mit Online-Banking Handy-Signatur sofort freischalten NEU: Ab Mai 2015 erstmals für Bank Austria Kundinnen und Kunden

Identitäts-Check mit Online-Banking Handy-Signatur sofort freischalten NEU: Ab Mai 2015 erstmals für Bank Austria Kundinnen und Kunden SCHRITT-FÜR-SCHRITT Seite 1 von 9 BANKIDENT Identitäts-Check mit Online-Banking Handy-Signatur sofort freischalten NEU: Ab Mai 2015 erstmals für Bank Austria Kundinnen und Kunden Beim Bankident Verfahren

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

Anmeldeverfahren. Inhalt. 1. Einleitung und Hinweise

Anmeldeverfahren. Inhalt. 1. Einleitung und Hinweise Anmeldeverfahren Inhalt In dieser Anleitung finden Sie eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Anmeldeverfahren bzw. Zugangsberechtigungen anhand der verschiedenen Szenarien, die für Sie in der

Mehr

Der schnelle Weg zu Ihrer eigenen App

Der schnelle Weg zu Ihrer eigenen App Der schnelle Weg zu Ihrer eigenen App Meine 123App Mobile Erreichbarkeit liegt voll im Trend. Heute hat fast jeder Zweite in der Schweiz ein Smartphone und damit jeder Zweite Ihrer potentiellen Kunden.

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Jeunesse Autopiloten

Jeunesse Autopiloten Anleitung für Jeunesse Partner! Wie Du Dir mit dem Stiforp-Power Tool Deinen eigenen Jeunesse Autopiloten erstellst! Vorwort: Mit dem Stiforp Power Tool, kannst Du Dir für nahezu jedes Business einen Autopiloten

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Berechtigungen im Kalender Anleitung für die Rechtevergabe im Outlook Kalender 2010. FHNW, Services, ICT

Berechtigungen im Kalender Anleitung für die Rechtevergabe im Outlook Kalender 2010. FHNW, Services, ICT Berechtigungen im Kalender Anleitung für die Rechtevergabe im Outlook Kalender 2010 FHNW, Services, ICT Windisch, März 2013 Berechtigungen im Kalender 1 1 Gruppen 3 1.1 Die Gruppe/der Benutzer Standard

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Tutorial: Wie nutze ich den Mobile BusinessManager?

Tutorial: Wie nutze ich den Mobile BusinessManager? Tutorial: Wie nutze ich den Mobile BusinessManager? Im vorliegenden Tutorial erfahren Sie, wie Sie mit Hilfe des Mobile BusinessManagers über ein mobiles Endgerät, z. B. ein PDA, jederzeit auf die wichtigsten

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

ÜBERSICHT IN ALLEN LAGEN.

ÜBERSICHT IN ALLEN LAGEN. ÜBERSICHT IN ALLEN LAGEN. MARCO GERBER THORSTEN H. PFISTERER BEGEISTERUNG GARANTIERT. Was Sie davon haben, wenn wir uns für Ihre Immobilie begeistern können? Viel. Sehr viel sogar! Denn ganz gleich, ob

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Checkliste für die Planung einer neun Website

Checkliste für die Planung einer neun Website Checkliste für die Planung einer neun Website Sie planen Ihre Webseite zu erneuern oder eine neue Website zu erstellen? Aber Sie wissen nicht wo Sie anfangen sollen? Sie wissen auch nicht, worauf Sie achten

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Keine Scheidung ist einfach.

Keine Scheidung ist einfach. FLICK Scheidungen 02 Keine Scheidung ist einfach. Daher ist es wichtig, einen Fachmann als Ansprechpartner zu haben, der Sie in allen Belangen unterstützt. Kompetenz, persönliche Betreuung und gewissenhafte

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Anleitung Microsoft Select-Plus Registrierung

Anleitung Microsoft Select-Plus Registrierung Anleitung Microsoft Select-Plus Registrierung Sehr geehrter co.tec-kunde, vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Microsoft Produkten. Für den Erstbezug von Select-Lizenzen ist es erforderlich, dass Sie

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Finanzbuchhaltung Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter - mit Ihrem Wartungsvertrag

Mehr

Der inobroker Kfz-Versicherungsvergleich. ino24 ist eine Beteiligung der Hubert Burda Media

Der inobroker Kfz-Versicherungsvergleich. ino24 ist eine Beteiligung der Hubert Burda Media Der inobroker Kfz-Versicherungsvergleich ino24 ist eine Beteiligung der Hubert Burda Media Einfache Technik ino24 erstellt Techniken für Endkunden und stellt diese Versicherungsvermittlern zur Verfügung.

Mehr

Vorteile einstreichen

Vorteile einstreichen Vorteile einstreichen Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Wichtige Informationen für unsere Kunden Viele Vorteile für Sie als Kunden Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Robert Günther Versicherungsmakler

Robert Günther Versicherungsmakler Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung

Mehr

DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT

DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT Elektronische Unterschrift Neue Dokumente hochladen Dokumente direkt hochladen Dokumente aus KV Live Rechner hochladen Dokumente aus PKV Lotse hochladen

Mehr

Anleitung zum erfassen von Last Minute Angeboten und Stellenangebote

Anleitung zum erfassen von Last Minute Angeboten und Stellenangebote Anleitung zum erfassen von Last Minute Angeboten und Stellenangebote Zweck dieser Anleitung ist es einen kleinen Überblick über die Funktion Last Minute auf Swisshotelportal zu erhalten. Für das erstellen

Mehr

Vertrieb durch: h+f Informatik und Elektrotechnik Washingtonstrasse 32 CH-9400 Rorschach Tel: +41 (0)71 845 45 40 Mobile: +41 (0)79 600 80 57

Vertrieb durch: h+f Informatik und Elektrotechnik Washingtonstrasse 32 CH-9400 Rorschach Tel: +41 (0)71 845 45 40 Mobile: +41 (0)79 600 80 57 ELEKTRONISCHES RESERVIERUNGSSYSTEM Reservierung Version 9.0 Vertrieb durch: h+f Informatik und Elektrotechnik Washingtonstrasse 32 CH-9400 Rorschach Tel: +41 (0)71 845 45 40 Mobile: +41 (0)79 600 80 57

Mehr

FAQ. Hilfe und Antworten zu häufig gestellten Fragen

FAQ. Hilfe und Antworten zu häufig gestellten Fragen FAQ Hilfe und Antworten zu häufig gestellten Fragen Ich kann mich nicht einloggen 2 Wie kann ich die hinterlegte E-Mail Adresse in meinem Account ändern 2 Wie funktioniert die Bestellung 2 Wo kann ich

Mehr