Partizipation und Beschwerdemanagement als Herausforderungen und Methoden im Kinderschutz am Beispiel der Landeshauptstadt München
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- Achim Schulz
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2 Partizipation und Beschwerdemanagement als Herausforderungen und Methoden im Kinderschutz am Beispiel der Landeshauptstadt München Fachtagung: Qualität durch Beteiligung von Kindern!? in Nürnberg Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München
3 Interessenvertretung durch Ombudsstelle
4 Übersicht: 1) Rahmenbedingungen: Büro der Kinderbeauftragten der Landeshauptstadt München 2) Arbeitsauftrag und Ausstattung stadtweite Beschwerde- und Ombudsstelle (seit 2001) 3) So arbeitet die Beschwerde- und Ombudsstelle bislang 4) Erfahrungen aus 13 Jahren: Gelingensfaktoren, Hürden und Grenzen 5) Einblick: Strategieentwicklung Partizipation Beschwerdemanagement Ombudsschaft (P-B-O) - aus der Perspektive betroffener Kinder und Jugendlicher
5 Kinderrechte sind Menschenrechte Ausgangsbasis: UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 (UN-KRK) und deutsche Gesetze Definition Kinder : Menschen unter 18 Jahren, also: Kinder und Jugendliche
6 Kinder haben Rechte nach UN-KRK Alle Kinder und Jugendlichen eines Landes haben die selben Rechte: Keine Diskriminierung! Das Kindeswohl ist stets einzubeziehen, wenn der Staat und seine Einrichtungen handeln: Vorrang des Kindeswohls nach Artikel 3 UN-KRK Das Leben, Überleben und die Entwicklung eines jeden Kindes, jedes Jugendlichen - soweit irgend möglich - zu sichern, ist unbedingte Pflicht des Staates. Die drei Säulen des Kinderrechte-Gebäudes (die 3 P ): 1. P = provision = Unterstützung und Förderung 2. P = protection = Schutz 3. P = participation = Beteiligung Kinder und Jugendliche, die eine Meinung zu Dingen haben, die sie berühren, sind anzuhören, ihrer Meinung ist Gewicht zu geben
7 1. Rahmenbedingungen Büro der Kinderbeauftragten der Landeshauptstadt München Kommunale Kinderinteressenvertretung als referats- und trägerübergreifende Querschnittsaufgabe (seit 1997), partizipativ und kooperativ arbeitend Schon älter: Aufbau und Entwicklung von Partizipationsangeboten und -strukturen für Kinder und junge Jugendliche (seit 1989) Grundsatzbeschluss München-Stadt für Kinder (2001): freiwillige Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention für städtische Kinderpolitik: Stärkung und Ausbau von Kinderbeteiligung Aufbau einer stadtweiten Beschwerde- und Ombudsstelle zur Wahrung der Kinderrechte in der Stadt und Verfolgung von Kinderrechtsverletzungen kontinuierliche Bekanntmachung der Kinderrechte in München Münchner Kinder- und Familieninformation im Rathaus (seit 2007) Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendpartizipation (2013 Arbeitsstart)
8 Wichtigste Erfahrung über die Jahre: Wirkungsvoll und ernsthaft können Kinderrechte im Alltag von Kindern und Jugendlichen nur dann umgesetzt werden, wenn sich in allen Bereichen der Dreiklang P-B-O abbildet: Partizipation Beschwerdemanagement Ombudsschaft
9 2. Arbeitsauftrag und Ausstattung stadtweite Beschwerde- und Ombudsstelle Beschwerdestelle und Ombudsfunktion für Kinder und ihre Familien in München ( anwaltschaftliche, parteiische Vertretung von Kinderinteressen in Verwaltung und Öffentlichkeit seit 2001) Personelle Ressource: 1/2 Fachstelle (partiell übernimmt Kinderbeauftragte Aufgaben) Räumliche Ressource: Büro in Giesing (nicht zentral, nicht niederschwellig erreichbar) Finanzielle Ressourcen: Büro-Etat; Jahresplanung mit vereinbarten Zielen und Schwerpunkten; kurzfristig Maßnahmen und Vorhaben möglich Besonderheiten: eigene Öffentlichkeitsarbeit, flache Hierarchie
10 Idealtypisch: Beschwerde- und Ombudsstelle Eine Beschwerde- und Ombudsstelle arbeitet weisungsfrei und unabhängig prüft Anliegen neutral, schnell und unbürokratisch bietet Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche arbeitet mit allen Personen und Institutionen zusammen, die das Anliegen des Kindes/Jugendlichen betreffen vermittelt bei Konflikten zwischen Beteiligten (Kinder/Jugendliche, Eltern, Einrichtungen, Behörden etc.); dabei Sprachrohr (Interessenvertretung) für Kinder und Jugendliche vertritt Kinder- und Jugendinteressen auch über Einzelfall hinaus setzt sich für Verwirklichung der Kinderrechte ein.
11 3. Münchner Beschwerde- und Ombudsstelle Hauptsächlich Komm-Struktur : Sehr häufig Kontakte per Mail, Telefon; seltener: persönlich; Vor-Ort-Termine Gehstruktur ausbaufähig: regelmäßig Teilnahme an Münchner Kinder- und Jugendforen (stadtweit und in Stadtbezirken); Verfolgung komplexer, schwieriger (nicht öffentlicher) Kinderanträge und anliegen; Kinderrechte-Projekte: an Schulen, in Einrichtungen oder Gruppen; öffentliche (Kinder-) Veranstaltungen, Feste Übernahme komplexer Anfragen und eskalierter Konflikte aus der Münchner Kinder- und Familieninformation Zusammenarbeit: ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte der 25 Münchner Stadtbezirke (anlassbezogen) Zusammenarbeit mit Partnern (z.b. Mediation, Rechtsberatung)
12 Arbeitsabläufe Sensible, alters- und entwicklungsgerechte Aufnahme von Einzelanliegen - auch aus Partizipationsprojekten ( Vier-Augen-/Vier-Ohren-Prinzip wo nötig) Schriftliches Festhalten von Anliegen und ggf. Kontaktdaten Klärung Sachverhalt, Zuständigkeiten und Auftrag Verfolgung von Einzelanliegen (hauptsächlich: Hilfe zur Selbsthilfe ); häufig: Information, Beratung; seltener: Intervention Wo nötig: als Ombudsperson direkte Begleitung; teilweise Angebot von Mediation o. ä. Zeitnah nach Beendigung: Prüfen der Wirksamkeit Systematische Auswertung von Einzelfällen; Zusammenschau; Ermitteln struktureller Probleme und Defizite Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit Anregen struktureller Verbesserungen; Initiierung von Maßnahmen; evt. eigene Umsetzung
13 Themen, Entwicklungen, Erfahrungen 50% der Anfragen: Kinderlärm im Wohnumfeld Nach umfangreichen Maßnahmen, intensiver Öffentlichkeitsarbeit: weniger Fälle in diesem Themenschwerpunkt starke Zunahme von Konflikten in der Erziehung Zunahme von Konflikten mit Schulen und anderen Einrichtungen: eskalierte Konflikte, Krisen, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdungen Punktuell: Kontext Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanverfahren Konflikte komplexer und höher eskaliert als zu Beginn der Tätigkeit Direkte Begleitung (im Interesse) der Kinder und Jugendlichen häufiger nötig, teilweise lange andauernd Bekanntmachen der Stelle ist Daueraufgabe Erwachsene wenden sich zumeist an Stelle Gehstruktur für Kinder und Jugendliche zwingend erforderlich erfolgreiche Partizipationsprojekte führen zu mehr Kinder-Kontakten
14 4. Gelingensfaktoren Was ist wichtig? ++ Unabhängiges, sicheres, verbindliches Auftreten ++ hohe öffentliche Wertschätzung von Person(en) und Stelle ++ hoher Bekanntheitsgrad bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und erwachsenen MultiplipkatorInnen ++ Beständigkeit ++ Komm- und Gehstrukturen zugleich (auch anonym) + alters- und zielgruppengerechte Medien- und Öffentlichkeitsarbeit + Publikation hilfreicher, alltagstauglicher Materialien + viel (tradierte) Erfahrung + Auftrag, das Kindeswohl im Blick zu behalten + vielfältige Kooperationen, sehr gute Vernetzungen + bei Maßnahmen: alle ins Boot holen, insbesondere Kontrahenten + nicht skandalisieren, wertschätzender Umgangston
15 4. Hürden, Grenzen und Herausforderungen - hoher Arbeitsaufwand./. Stellenkapazitäten (saisonal bedingt; hoch eskalierte, dringliche Konflikte) - Gehstruktur und Vier-Augen-/Vier-Ohren-Prinzip nicht optimal - kein männlicher Ansprechpartner - benachteiligte Kinder und Jugendliche bzw. Eltern schwer erreichbar - bei Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend bekannt; teilweise auch nicht bei Eltern und tangierten Fachstellen - permanent hoher Aufwand für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Unabhängigkeit politisch u. strukturell nicht ausreichend abgesichert - Einmischungsauftrag, unbürokratisches Vorgehen nicht ausreichend abgesichert - Wenn Zusammenarbeit verweigert wird, wenig Handlungsspielraum
16 5. Münchner Strategie Partizipation Beschwerdemanagement - Ombudsschaft (P-B-O) Auftrag, kommunale Strategie P-B-O zu entwickeln Neue Rahmenbedingungen durch Bundeskinderschutzgesetz seit 2012: u.a. 45 SGB VII Ergebnisse der Runden Tische Heimerziehung der 50er bis 70er Jahre sowie Sexueller Missbrauch und Aufarbeitung Partizipation, Beschwerdemanagement und Ombudsschaft vom Kind/vom Jugendlichen aus denken! Stadtjugendamt Kinderrechte ernst nehmen: Individualbeschwerde-Rechte für Kinder und Jugendliche ermöglichen (Fakultativprotokoll zur UN-KRK seit 2014) Abschließende Bemerkungen des UN-Kinderrechte-Ausschusses 2014: Monitoring und Beschwerdemöglichkeiten bei Verletzungen der Kinderrechte auf Bundes-, Länder- und auf kommunaler Ebene
17 Wichtige Stationen: Strategieentwicklung
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20 Gemeinsame Definition: Partizipation Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen, und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden. Vergl.: Richard Schröder (1995): Kinder reden mit! Beteiligung an Politik, Stadtplanung und Stadtgestaltung Weinheim/Basel, S. 14
21 Recht auf Partizipation Was heißt das? Informationen über Sachverhalte Beistand durch Erwachsene Auskunft über die Berücksichtigung seiner Sicht Einbeziehen in Aushandlungen von Entscheidungen gemeinsame Ausarbeitung dessen, was dem Wohl und den Interessen von Kindern und Erwachsenen am besten entspricht Kinder/Jugendliche und Erwachsene bringen ihre Sicht ein, antworten einander, widersprechen, argumentieren und gestalten gemeinsames Leben Inklusion von allen Kindern und Jugendlichen Felerfreundlichkait (nach Lothar Krappmann Ergänzungen Strategiegruppe P-B-O)
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23 5 Münchner Mindeststandards Partizipation* Gute Beteiligung... nimmt Kinder und Jugendliche ernst klärt über Möglichkeiten und Grenzen für Mitsprache, Mitentscheidung und Mitwirkung von Anfang an auf greift die Themen von Kindern und Jugendlichen auf lohnt sich und bedeutet einen Zugewinn - für Kinder, Jugendliche und Andere (Ergebnisqualität) fördert die Bereitschaft, sich weiterhin zu beteiligen (Prozessqualität). * Vorschlag der Strategie-Gruppe P-B-O
24 Die 5 Mindeststandards bildreich übersetzt
25 Kinder und Jugendliche zu Beteiligung :
26 Was ist Beteiligung? Dass auch wir sagen können, was wir wollen und was wir machen wollen. Mitbestimmen, Entscheidung im Leben, Mitsprache, Singen, seine Meinung sagen können. Besonders kritische Anmerkungen: Hilfeplan-Verfahren: zu wenig beteiligt Gefühl, an die Wand zu laufen, wenn man sich beteiligen will
27 Kinder und Jugendliche zu: Beschwerden
28 Wichtige Ergebnisse: Beschweren Wenn man arbeitet, muss man 75% vom Gehalt ans Jugendamt abgeben! Altersspanne in der Gruppe: Da sind manche 13 und andere 20, das ist ein zu großer Unterschied! Kleider- und Essensgeld: Geld ist immer Stress. Ungerechte oder ungleiche Behandlung Eine externe Beschwerdestelle ist ausdrücklich gewünscht! Beschwerden in Einrichtungen werden oft für nicht aussichtsreich gehalten.
29 Kinder und Jugendliche zur Ombudsstelle
30 Wichtige Ergebnisse: Ombudsstelle Welche Eigenschaften: Ombudsperson? Erwachsene, nicht überall mit Piercings oder Emo; fürsorglich, höflich und vor allem nicht so von oben herab oder arrogant. Wo verortet? Nicht direkt um die Ecke und nicht in unserer Einrichtung! Eine zentrale Stelle wäre besser, denn der kann man leichter vertrauen. Der Name geht gar nicht!
31 Kinder und Jugendliche zu: Konfliktlotsen
32 Wichtige Ergebnisse: Konfliktlotsen Wir können uns Jugendliche als Lotsen vorstellen! Wir wollen Lotsen, denen wir vertrauen können, die unsere Probleme nicht weiter erzählen. Wir wollen nicht nur reden. Wir wollen unsere Probleme mit den Lotsen auch wirklich lösen. Idee soll versuchsweise ausprobiert werden, um Erfahrungen zu sammeln!
33 Kinder und Jugendliche zu: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit P-B-O
34 Wichtige Ergebnisse: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Beteiligung: Es muss viel klarer werden, was damit gemeint ist. Und wie und wo was geht und was nicht. Vorschlag: Ansprechendes Infomaterial für jedes Kind/jeden Jugendlichen ausgeben, von Beginn der Hilfe an. Beschwerden: Es gibt jetzt keine wirkliche Hilfe durch betreuende Erwachsene. Vorschlag: Anlaufstelle außerhalb der Einrichtungen, allen bekannt und gut erreichbar. Ombudsperson: Wichtig! Aber: Besseren Begriff suchen! Vorschlag: Secretman oder Secretwoman. Wir wissen keine Anlaufstelle im Jugendamt, wo wir uns beschweren können und uns wirklich jemand hilft. Sie muss außerhalb sein! - Zum Beispiel im Rathaus.
35 Idee: Statt Ombudsperson Secret(wo)man
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37 Verbundlösung angedacht: stadtweite Beschwerde- und Ombudsstelle München keine optimale Anbindung jede Variante hat Vor- und Nachteile jeweilige Nachteile müssen kompensiert werden transparente Regelungen von Aufgaben, Rechten, Verfahrensweisen und Unabhängigkeit notwendig Unabhängigkeit und hohe Fachlichkeit durch Kompetenz-Netzwerk stärken Zusammenarbeit mit internen Beschwerdestellen und Peer-to-Peer-Ansätzen
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Beteiligung! Stadtjugendamt
39 Nähere Informationen: Jana Frädrich Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München Sozialreferat/Stadtjugendamt S-II-LK Severinstraße München Telefon: 089/ Fax: 089/ kinderbeauftragte.soz@muenchen.de Herzlichen Dank: - den Mitgliedern der Strategiegruppe P-B-O, - den fast 80 Kindern und Jugendlichen - den inzwischen rund 300 Erwachsenen die uns viele wichtige Anregungen mit auf den Weg gegeben haben!
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