Ihre Events im historischen Kaispeicher B Veranstaltungsflächen
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- Jörn Klein
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2 Ihre Events im historischen Kaispeicher B Veranstaltungsflächen Foyer Erdgeschoss, ca. 350 m² bis zu 250 Personen zusammen mit Deck 1 und 2 bis zu 450 Personen Deck 10 Zehnter Stock, ca. 600 m² bis zu 200 Personen 2 Fahrstühle Nord- und Süd-Terrasse Deck 2 Zweiter Stock, ca. 80 m² bis zu 70 Personen 2 Fahrstühle innerhalb der Ausstellung Deck 1 Schwimmendes Klassenzimmer Erster Stock, ca. 40 m² bis zu 30 Personen Beamer, Leinwand, Flipchart
3 NEU IN DER VERMIETUNG! Fleet Lounge Erdgeschoss, ca. 150 m² bis zu 70 Personen teilbar in 2 Räume à 80 m² / 70 m² große Südterrasse Fleet Lounge
4 Fleet Lounge Fleet Lounge
5 Deck 2
6 Eingang Nord
7 Eingang Nord mit Check in
8 Foyer Theaterbestuhlung
9 Foyer Theaterbestuhlung
10 Foyer, Blick von Deck 1
11 Foyer und Deck 1, Theaterbestuhlung
12 Foyer Bühne
13 Foyer Stehempfang
14 Foyer und Deck 1 Stehempfang
15 Foyer Stehtische und Buffet
16 Foyer Stehempfang mit Counter
17 Foyertreppe
18 Deck 2 Bankett
19 Deck 2 Buffet
20 Deck 2 Stehtische
21 Deck 10 Bereich West Bankett
22 Deck 10 Bankett
23 Deck 10 Bereich Ost
24 Deck 10 Lounge
25 Deck 10 Lunch
26 Deck 10 Konferenz
27 Deck 10 Talkrunde
28 Deck 10 Tagung
29 Deck 10 Bereich West
30 Deck 10 Bereich Ost
31 Schwimmendes Klassenzimmer
32 Schwimmendes Klassenzimmer
33 Schwimmendes Klassenzimmer
34 Deck Boden, ca. 600 m², Nord- und Südterrasse Vermietung Kapazität: max. 200 Personen Mietstaffelung: Grundmiete 2.000,-- pro Tag ab 100 Personen 3.000,-- pro Tag ab 150 Personen 4.000,-- pro Tag Nebenkosten Eventmanagement 750,-- pro Veranstaltung* Endreinigung 450,-- pro Veranstaltung inklusive Toilettenpersonal während der Veranstaltung * mehrtägige Veranstaltungen werden gesondert kalkuliert. Deck 2 unter der Wapen von Hamburg 2. Boden im Ausstellungsbereich, ca. 80 m² Kapazität: max. 70 Personen Mietpreis 2.000,-- pro Tag Nebenkosten Eventmanagement 750,-- pro Veranstaltung Security 12,98 pro Stunde außerhalb der Museumsöffnungszeiten / ab Uhr 15% Nachtzuschlag Deck 1 Schwimmendes Klassenzimmer 1. Boden im Ausstellungsbereich, ca. 40 m², Beamer, Leinwand, Flipchart Kapazität: max. 30 Personen Mietpreis 500,-- pro Tag Nebenkosten Security 12,98 pro Stunde außerhalb der Museumsöffnungszeiten / ab Uhr 15% Nachtzuschlag
35 Vermietung Foyer und Fleet Lounge Kapazitäten: Foyer Fleet Lounge max. 250 Personen (erweiterbar bis zu 450 Personen) max. 70 Personen Mietpreise: Foyer ab 3.000,-- pro Tag Fleet Lounge 1.600,-- pro Tag Fleet Lounge geteilt 80 m² 900,-- pro Tag Fleet Lounge geteilt 70 m² 700,-- pro Tag Foyer inklusive Fleet Lounge ab 4.000,-- pro Tag (Sonderrabatt) Nebenkosten Eventmanagement 750,-- pro Veranstaltung* Endreinigung Foyer 450,-- pro Veranstaltung Endreinigung Flet Lounge 250,-- pro Veranstaltung inklusive Toilettenpersonal während der Veranstaltung Security 12,98 pro Stunde Anzahl der Security nach Aufwand / ab Uhr 15% Nachtzuschlag Eventmanagement Mobiliar, Medien- und Konferenztechnik, DJ, Fotograf, Künstler oder Musiker für Ihre Veranstaltung unser Eventmanagement berät Sie gern und stellt Ihnen unverbindliche Angebote zusammen. Eine Besichtigung der Eventflächen ist nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich.
36 Vermietung Museumsbesuch der Gäste Eintritt pro Person - frei - 60 Minuten Führung pro Gruppe 55,-- 90 Minuten Führung pro Gruppe 65, Minuten Führung pro Gruppe 80,-- außerhalb der Museumsöffnungszeiten 60 Minuten Führung pro Gruppe 70,-- 90 Minuten Führung pro Gruppe 85, Minuten Führung pro Gruppe 100,-- 1 Security pro Gruppe pro Stunde 12,98 ab Uhr 15% Nachtzuschlag Bitte teilen Sie Ihren Gästen mit, dass keine Getränke und Speisen mit in die Ausstellung genommen werden dürfen. Wichtige Information! Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung Ihrer Veranstaltung der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich ist. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Nach 24:00 Uhr übernimmt der Kunde die Kosten für eine Security, die mit 12,98 zzgl. 15% Nachtzuschlag bis zum Ende des Abbaus berechnet wird. Öffnungszeiten des Museums Di So Mo 10:00 Uhr 18:00 Uhr geschlossen (gilt nicht für Veranstaltungen)
37 Gastronomie Das Maritime Museum ist an keine Cateringfirma gebunden. Gerne möchten wir Ihnen aber unsere Gastronomie empfehlen, die von Tagungspaketen über Flying Buffets bis zum 10 Gänge Menü unverbindliche Angebote für Ihre Veranstaltung zusammenstellt. Bistro Catch of the Day Tilo Nordhaus 040/ (Hamburger Gastmahl) 0151/ Florian Scherer 040/ (Scherer Catering) 0170/ Restaurant Meerwein Guillaume Boullay Restaurantleiter 040/ (Restaurant) 040/ (Büro)
38 MUSTER MIETVERTRAG über Veranstaltungsflächen zwischen der Peter Tamm Sen. Stiftung, Koreastraße 1, Hamburg und -nachstehend Stiftung genannt- xxxxxxxx -nachstehend Veranstalter genannt- Präambel Der Veranstalter organisiert und realisiert die Veranstaltung xxxxxxxxxxx. Die Stiftung verfügt über die Räumlichkeiten des Kaispeicher B in Hamburg und stellt diesen in Einzelfällen für besondere Veranstaltungen zur Verfügung. Dieses vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes: 1 Leistungen der Stiftung 1. Die Stiftung stellt dem Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung folgende Räumlichkeiten im Kaispeicher B zur Verfügung:
39 2. a) Die in der Anlage dargestellten Teilflächen der Ebenen 10. Boden. Freitag, xxxxxx b) Aufbau, Veranstaltung und Abbau xxxx Uhr bis ca. xxxx Uhr Toiletten für das Auf- und Abbaupersonal sowie für die Gäste während der Veranstaltung stehen im 10. Boden zur Verfügung. 3. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich. Anfallende Gebühren aus öffentlich-rechtlicher Grundlage werden vom Veranstalter getragen. 2 Leistungen des Veranstalters Für die in 1 bezeichneten Leistungen der Stiftung zahlt der Veranstalter eine Vergütung von x.xxx,-- (in Worten: Euro xxxxxxxxxxx) zzgl. ges. MwSt. 1. Ein Teilbetrag in Höhe von 50% wird fällig bei Vertragsabschluss. Der Restbetrag von 50% wird fällig eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Überweisung ist vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. 2. Der Veranstalter übernimmt die Kosten, die der Stiftung durch die externe Veranstaltungsbetreuung während des Auf- und Abbaus sowie für die Dauer der Veranstaltung entstehen. Diese Leistungen werden pauschal mit 750,-- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Eventmanagement direkt in Rechnung gestellt. 3. Endreinigung inklusive Toilettenpersonal während der Veranstaltung sind in der Raummiete enthalten. 4. Der Veranstalter übernimmt am xx.xx.xxxx die Kosten für eine Sicherheitskraft
40 (Schließdienst) ab Uhr bis zum Ende des Abbaus, die mit 14,93 / Std. vom Sicherheitsdienst direkt in Rechnung gestellt werden. 3 Dauer der Vereinbarung Die Flächen werden vom xxxx (Aufbaubeginn xxxx Uhr) bis zum xxxx (Ende des Abbaus ca. xxxx Uhr) zur Verfügung gestellt. Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne das es einer Kündigung bedarf. Der Veranstalter gibt das Objekt inklusive Sanitäranlagen in geräumtem Zustand zurück. 4 Stornierungskosten Im Falle einer Stornierung des gebuchten Veranstaltungstermins nach Vertragsunterzeichnung werden die folgenden Stornogebühren des vereinbarten Mietpreises vom Veranstalter geschuldet: Nach Buchung und Vertragsunterzeichnung 500,-- Bearbeitungsgebühr ab 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90% Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, höhere ersparte Aufwendungen der Stiftung nachzuweisen, die bei Nachweis entsprechend abgezogen werden. 5 Haftung 1. Soweit vom Veranstalter vor Ort Leistungen (z.b. Technik, Catering) erbracht werden, muss die Ausführung dieser Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln erfolgen. 2. Die Stiftung haftet nicht, sofern sie ihre eigenen Vertragspflichten aufgrund höherer Gewalt oder einfacher Fahrlässigkeit nicht erfüllt. Die Stiftung weist insbesondere darauf hin, dass für das Objekt ein besonderer Hochwasserschutz gilt. Insbesondere bei Sturmfluten werden entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet. Sollte infolge dieser Schutzmaßnahmen eine Veranstaltung beeinträchtigt werden,
41 haftet die Stiftung hierfür nicht. 3. Im Übrigen trägt der Veranstalter das Haftpflichtrisiko für die Aufbauzeiten, die Dauer der Veranstaltung und für die Abbauzeiten gegenüber der Stiftung und hält diese auch von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die beiliegende Haftungsfreistellungserklärung ist Bestandteil des Vertrages. 4. Nach Rückgabe des Objektes findet eine Begehung mit Bevollmächtigten der Stiftung und des Veranstalters statt. Durch den Veranstalter und/oder deren Dienstleister verursachte Schäden am Objekt werden in einem Nachbegehungsprotokoll dokumentiert und unverzüglich der Versicherung des Veranstalters gemeldet. Der Veranstalter schuldet die Beseitigung der entstandenen Schäden. 6 Sonstige Vereinbarungen 1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages und dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dieses Die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welcher der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. 3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich Hamburg. Hamburg, den
42 (Veranstalter) (Peter Tamm Sen. Stiftung)
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