Teilnahmebedingungen zum Affiliate-Partnerprogramm der ERGO Direkt
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- Vincent Berg
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1 Teilnahmebedingungen zum Affiliate-Partnerprogramm der ERGO Direkt 1 Begriffsbestimmung Affiliate-Partnerprogramm = Schaltung von elektronischen Werbemitteln (in Form von Bildund/oder Textlinks) der ERGO Direkt Versicherungen nachfolgend kurz ERGO Direkt genannt auf der Webseite des Affiliate-Partners mit Verlinkung auf Landing-Pages der ERGO Direkt Affiliate-Partner = Teilnehmer am Affiliate-Partnerprogramm Werbemittel = Alle von ERGO Direkt zur Verfügung gestellten Werbemittel in Form von Bannern, Texten und Textlinks 2 Vertragsgegenstand 2.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Werbedienstleistungen, die der Affiliate-Partner für ERGO Direkt erbringt. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit sind in den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zum Affiliate-Partnerprogramm der ERGO Direkt geregelt. 2.2 Das Affiliate-Partnerprogramm erlaubt dem Affiliate-Partner nur elektronische Werbemittel der ERGO Direkt auf seiner Webseite einzusetzen. Klickt ein Dritter (z.b. Endkunde) auf das Werbemittel und kommt es im Folgenden zu einem im Rahmen dieses Affiliate-Partnerprogramms näher beschriebenen Versicherungsvertragsabschluss, erhält der Affiliate-Partner eine von ERGO Direkt definierte Vergütung. 2.3 Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, im Rahmen des Schaltungsprozesses von Anzeigen in Internet-Suchmaschinen, insbesondere Google-Adwords, nicht für die Keywords ERGO und ERGO Direkt sowie für sonstige Keywords, die markenrechtlich geschützte Begriffe von ERGO Direkt und der ERGO Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf, enthalten, zu bieten bzw. diese zu buchen (sogenanntes Brand-Bidding). Unter dieses Brand-Bidding-Verbot fällt auch das Bieten auf und Buchen von Falschschreibweisen und Marken-Keyword- Kombinationen.
2 3 Affiliate-Partner der ERGO Direkt 3.1 Am Partnerprogramm teilnehmen können nur Gewerbe betreibende juristische und natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind, und deren Gewerbebetrieb in Deutschland sitzt. Jeder Bewerber für das Partnerprogramm muss zudem eine oder mehrere Webseiten im World Wide Web betreiben und ein Girokonto bei einem in Deutschland niedergelassenen Kreditinstitut führen. 3.2 Um sich für die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm zu bewerben, muss das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. 3.3 Der Vertrag zwischen dem Bewerber und ERGO Direkt über die Teilnahme am Affiliate- Partnerprogramm kommt zustande, wenn ERGO Direkt die Teilnahmebewerbung des Gewerbetreibenden annimmt. Über die Annahme und das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses wird der Gewerbetreibende per informiert. 3.4 Für die ordentliche Versteuerung der Einkünfte und Umsätze sowie die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ist allein der Affiliate-Partner verantwortlich. 3.5 ERGO Direkt und der Affiliate-Partner sind rechtlich selbstständig und betreiben ihre Internetseiten unabhängig voneinander. Das Affiliate-Partnerprogramm begründet keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis und keinen Vermittler- oder Vertretervertrag. Weder ERGO Direkt noch der Affiliate-Partner ist berechtigt im Namen des jeweils anderen aufzutreten und/oder Erklärungen für diesen abzugeben. 3.6 Für die Beachtung von Urheberrechten, geltender markenrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen seines Internetauftritts ist der Affiliate-Partner selbst verantwortlich. Eine Haftung von ERGO Direkt ist ausgeschlossen. Der Affiliate-Partner stellt ERGO Direkt von allen geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. 3.7 Die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm ist für den Affiliate-Partner kostenlos.
3 4 Werbemittel 4.1 ERGO Direkt stellt dem Affiliate-Partner Werbemittel zur Verfügung, die im Rahmen der Zusammenarbeit in eigener Verantwortung vom Affiliate-Partner auf seiner Webseite platziert werden. 4.2 Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und Quelltexte dürfen dabei nicht verändert werden. 4.3 Dem Affiliate-Partner ist es nicht gestattet die Werbemittel auf andere als auf der Anmeldung zum Partnerprogramm angegebenen und nach dem Telemediengesetz entsprechend gekennzeichneten Seiten einzubinden. 4.4 Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, auf dem zum Affiliate-Partnerprogramm angemeldeten Web-Auftritt keine pornografischen, sexuellen, radikalen, politischen, diskriminierenden, strafrechtlich relevanten oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte oder Links zu solchen Inhalten anzubieten. 4.5 Dem Affiliate-Partner ist es nicht gestattet, geschützte Markennamen von ERGO Direkt in Domainnamen oder in bezahlten Suchmaschinenaktivitäten zu verwenden oder in den zur Verfügung gestellten Werbemitteln in abweichender Form zu gebrauchen. 4.6 Jegliche Form des Missbrauchs, wie die die Erzielung von Versicherungsvertragsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, ist untersagt. ERGO Direkt nutzt Tools zur Fraud-Detection und verfolgt ggf. strafrechtliche Zuwiderhandlungen.
4 5 Vergütung 5.1 Der Affiliate-Partner erhält für seine Werbeleistungen eine erfolgsabhängige Vergütung (siehe folgende Tabelle), deren Höhe sich nach der Anzahl der auf seine Werbetätigkeit zurückgehenden, erfolgreichen Versicherungsvertragsabschlüsse richtet. Die Vergütung beträgt inkl. ggf. zahlbarer Umsatzsteuer: 60 pro Tarif: Risikolebensversicherung (Tarif 6) 40 pro Tarif: Sterbegeldversicherung (Tarif 10) 30 pro Tarif (bzw. Tarifkombi): Zahnzusatzversicherung (ZAB/ZAE) Zahnzusatzversicherung (ZBB/ZBE) Augenversicherung (AZB/AZE) 20 pro Tarif: Garantieversicherung (DG) Unfallversicherung (EU)
5 5.2 Ein auf seine Werbetätigkeit zurückgehender, erfolgreicher Versicherungsvertragsabschluss im Sinne von Ziffer 5.1. liegt vor, wenn ein Endkunde auf ein Werbemittel auf der Webseite des Affiliate-Partners klickt und nach Verlinkung auf eine Landingpage von ERGO Direkt im Online-Kundendialog einen Versicherungs-Vertrag mit ERGO Direkt online abschließt (Sale). Hat der Kunde innerhalb von 60 Tagen seine Vertragserklärung nicht widerrufen und die fälligen Beitragszahlungen, abweichend davon bei Verträgen mit zukünftigem Versicherungsbeginn mindestens den Erstbeitrag, geleistet, erfolgt die Vergütung. Das heißt, die Vergütung wird spätestens mit dem Ablauf des zweiten, auf den Versicherungsbeginn folgenden Monats für jeden (ungekündigt und unwiderrufen) fortbestehenden und bezahlten Versicherungsvertrag zur Zahlung fällig. 5.3 ERGO Direkt meldet die Sales (Versicherungsabschlüsse) zu Beginn eines jeden Quartals für das jeweils vorausgegangene Quartal an den Affiliate-Partner. Dieser stellt anschließend darauf basierend ERGO Direkt seine Vergütung, ggf. unter Ausweis der Umsatzsteuer, in Rechnung. Eine Auszahlung der Vergütung erfolgt jeweils spätestens bis zum folgenden Monatsende auf das Konto des Affiliate-Partners. D.h. drei Monate nach Vertragsbeginn erhält der Affiliate-Partner seine Vergütung, sofern kein Storno erfolgt. Einkünfte, die ein Affiliate-Partner erzielt, sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. ERGO Direkt zahlt die Vergütung inklusive einer vom Affiliate-Partner für seine Werbeleistungen ggf. zahlbaren Umsatzsteuer, alle den Affiliate-Partner treffenden steuer-, gebühren- und abgabenrechtlichen Pflichten sind von diesem selbst zu erfüllen. 6 Nutzungsrechte 6.1 ERGO Direkt räumt dem Affiliate-Partner das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht an den im Rahmen des Affiliate--Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein. 6.2 Die im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Rahmen der Zusammenarbeit verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte und jegliche Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt. 6.3 Die im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms eingesetzten Werbemittel sind unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einzusetzen.
6 7 Laufzeit und Kündigung 7.1 Der Vertrag über die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm beginnt, sobald wir dem Wunsch an einer Affiliate-Partnerschaft wie in Ziffer 3.3. beschrieben entsprechen. Er läuft auf unbestimmte Zeit. 7.2 Die Parteien können jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform (z. B. auch per ) kündigen. 7.3 Mit Beendigung des Affiliate-Partnerprogramms, ist der Affiliate-Partner verpflichtet unverzüglich sämtliche Werbemittel von seiner Webseite zu entfernen. 7.4 Die im Zusammenhang mit der Begründung und Durchführung dieses Vertrags gespeicherten Daten des Affiliate-Partners werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. 8 Schlussbestimmungen 8.1 ERGO Direkt hat das Recht, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Affiliate-Partner mindestens 7 Tage vor Inkrafttreten per mitgeteilt. Widerspricht der Affiliate-Partner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 7 Tagen, werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil. 8.2 Auf diese Teilnahmebedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (CISG). 8.3 Als Gerichtsstand gilt Nürnberg als vereinbart. 8.4 Soweit einzelne Klauseln dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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