Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen) (Vergabeverfahren gemäß VOL/A) für die

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1 1 KMK-Sekretariat Bonn, Graurheindorfer Straße Bonn Tel.: Fax: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen) (Vergabeverfahren gemäß VOL/A) für die Fernmeldeanlage und Fernmeldeanschlüsse für das KMK-Sekretariat in Berlin und Bonn Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung und Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten. 1. Auftraggebende Stelle: KMK-Sekretariat Graurheindorfer Straße Bonn Raum: W Tel.: Fax: edv@kmk.org 2. Ausschreibende Stelle: wie bei Verfahrensart: öffentliche Ausschreibung 4. Art der Leistung: Verkauf und Wartung einer Telefonanlage einschließlich Telefonanschluss für beide Standorte des KMK- Sekretariats (Bonn und Berlin) 5. Orte der Leistung: Bonn, Graurheindorfer Straße a Berlin, Taubenstraße 10 Zeit für Anlieferungen: 8 16 Uhr 6. Wesentlicher Leistungsumfang: siehe beigefügtes Leistungsverzeichnis 7. Aufteilung in Lose: nein 8. Ausführungszeit: Ab Zuschlagserteilung bis x Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

2 2 9. a) Ablauf der Angebotsfrist: Uhr: 16 Uhr b) Angebote können abgegeben werden: X elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. Nur schriftlich. c) Bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. d) Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind die Angebote dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.b. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind: KMK-Sekretariat ID, Innerer Dienst, Raum W Graurheindorfer Straße Bonn Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Es ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Anschrift (9.d) zu versehen. Daneben ist er besonders zu kennzeichnen mit: x Ausschreibungsnummer: Bezeichnung der Ausschreibung: Telefonanlage Ablauf der Angebotsfrist: x dem mitgelieferten Aufkleber (Anlage 1) Sonstiges: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. 10. Erklärungen und Nachweise Als Anlage 2 zu diesem Anschreiben ist eine Übersicht (Checkliste) der zu erbringenden Erklärungen und Nachweise beigefügt (Muster Wirt 320) a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: Eignungserklärung nach Muster Wirt 321 Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung etc. nach Muster Wirt 322 gem. gem. Nr. 6 Leistungsverzeichnis Einverständnis Vertragstreue- und Mängelbürgschaft gem. Nr. 3.4 Leistungsverzeichnis Erklärung zur Bereitschaft, erbrachte Teilleistungen vorab abzurechnen gem. Nr. 3.4 Leistungsverzeichnis Selbstbeschreibung des Bieters (Unternehmensgröße, durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den Jahren , Umsatz in den letzten drei Jahren, Tätigkeitsfelder) alle weiteren Erklärungen gem. Checkliste in Anlage 2 b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren gem. Nr. 8.6 Leistungsverzeichnis Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

3 3 alle weiteren Nachweise gem. Checkliste in Anlage 2 Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen. c) Folgende Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: 11. Sonstige Erfordernisse: Der Bieter ermöglicht es dem Auftraggeber, die Standardendgeräte im Rahmen einer Präsentation möglichst am Standort Bonn spätestens eine Woche vor Ablauf der Zuschlagsfrist zu besichtigen und einem Funktionstest zu unterziehen. 12. Inhalt der Angebote: Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter (Wirt 313) zu erfolgen (Anlage 3). Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 13. Nebenangebote: sind nicht zugelassen 14. Auskunft über die Vergabeunterlagen: KMK-Sekretariat Herr Böcker Graurheindorfer Straße 157, Bonn Tel.: Fax: christian.boecker@kmk.org Erreichbarkeit: 9:00-17:00 Uhr 15. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum in Textform zu beantragen. 16. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien x der niedrigste Preis Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

4 4 oder das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium: Gewichtung in %: Sonstiges: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. 17. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 10) zu erbringen. 19. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. zugelassen ist auch die folgende Sprache: Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 10 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

5 5 20. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Abschnitt 1. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 21. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen (jeweils ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von ,- netto werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig. Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

6 6 Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen enthalten Anschreiben Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit Vordruck Aufkleber (Anl. 1 zum Anschreiben) Checkliste beizufügende Erklärungen und Nachweise Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313) mit Preisliste Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Eigenerklärung zur Eignung Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Leistungsbeschreibung mit o Anl. 1 Bürgschaftsbereitschaftserklärung o Anl. 2 Lagepläne EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstleistung AGB EVB-IT Kauf AGB EVB-IT Instandhaltung AGB EVB-IT Dienstleistung Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

7 7 Anlage 1 Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben: Bitte nicht öffnen Angebot für: KMK-Sekretariat, Graurheindorfer Straße 157, Bonn Vergabeverfahren: : Fernmeldeanlage und anschluss für das KMK- Sekretariat in Berlin und Bonn Raum: W Abgabetermin: , 16:00 Uhr Bitte nicht öffnen Erläuterungen für den Auftraggeber: Die Angaben sind vom Auftraggeber (oder der Vergabestelle) vorzugeben. 1. Angebot: Anzugeben ist die Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind. 2. Vergabeverfahren: Bezeichnung oder Nummer des Vergabegegenstands 3. Raum: Raum, in dem die Angebote abgegeben werden können 4. Abgabetermin: Datum und Uhrzeit des Abgabetermins Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

8 8 Anl. 2 zum Anschreiben Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise Eigenerklärungen max. Alter Freiberufler Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG über die Eignung (Wirt 321) aktuell X X X X X X zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) aktuell X X X X X X zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) aktuell X X X X X X über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) aktuell X X X X X X Umsatz letztes Jahr X X X X X X jährliches Mittel der Mitarbeiter aktuell X Selbstbeschreibung des Bieters (Unternehmensgröße, durchscnittl. Anz. Mitarbeiter, Umsatz 2015 u. 2016, Tätigkeitsfelder) aktuell X X X X X X Erklärung zur Bereitschaft über Abrechnung von Teilleistungen aktuell X X X X X X Leistungsverzeichnis einschl. Dokumentation und Konzeption (Nr. 10 der Leistungsbeschreibung) Erklärung Einverständnis Vertrags- und Mängelbürgschaft (Nr. 3.4 Leistungsbeschreibung) In Fotokopie: Nachweise max. Alter Freiberufler Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Bonitätsauskunft 3 Monate X X X X X X Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr. X X X X X X Bilanz, Bilanzauszug aktuell X X X X X X BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) Sonstiges max. Alter GbR GmbH OHG KG AG Einzelfirma Freiberufler X X X X X X BVB zur Frauenförderung (Wirt 325) X X X X X X Wirt Checkliste ( ) Seite 1 von 2

9 9 Anl. 3 zum Anschreiben Name und Anschrift des Bieters Vergabe Nr.: Zuschlags- und Bindefrist endet am: Angebotsfrist: :00 Uhr Datum Uhrzeit Name und Anschrift der Stelle, bei der das Angebot einzureichen ist KMK-Sekretariat Graurheindorfer Straße Bonn Angebot Fernmeldeanlage und Fernmeldeanschluss für das KMK-Sekretariat in Bonn und Berlin Dem Angebot sind als Anlagen beigefügt: Leistungsbeschreibung Preisblatt(blätter) gem. Nr. 18 Leistungsbeschreibung Verfahrensbeschreibungen/Datenblatt(blätter) zu Nr. 12 und zu Nr. 13 Leistungsbeschreibung Selbstbeschreibung des Bieters (Unternehmensgröße, durchschnittl. Anzahl der Beschäftigten in den Jahren , Umsatz der letzten drei Jahre, Tätigkeitsfelder) Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gem. Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung Erklärung Frauenförderverordnung, gem. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung Erklärung über Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, gem. Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung Weitere Nachweise gemäß Checkliste Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns genannten Preisen und unter Anerkennung aller vorgegebenen Vertragsbestandteile an. An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Das Angebot wurde unterzeichnet von: Datum / Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Hinweis: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, ist wie vorgegeben zu signieren.

10 Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Preistabelle Geräte LV Nr. Einzelpreis Menge Endpreis 1 TK-Anlage Graurheindorfer Straße 157/149a inkl. Anschluss an 2 x PMX (Kosten p.a.) 12.3, TK-Anlage Taubenstraße 10 inkl. Anschluss an 1 x PMX (Kosten p.a.) 12.3, Redundante Auslegung der TK-Anlagen-Komponenten BN und Berlin Endgerät einfache Ausführung Funktionsräume etc Endgerät Standardausführung Endgerät Chef-Sekretärinnenanlage Endgerät Konferenztelefone Preistabelle Gesprächskosten 8 Anschlusskosten (Grundgebühr PMX-er p.a.) LV Nr. Einzelpreis Beispiel Bonn 05/2017: Minuten 9 Gesprächskosten für externe Gespräche innerdeutsch Festnetz pro Minute Gesprächskosten für externe Gespräche innerdeutsch Mobilfunk / Minute Ausland Europa Ausland Nichteuropa Mobilfunk Ausland 46 Endpreis Beispiel Preistabelle Dienstleistungen 1 LV Nr. 13 Einbau, Konfiguration, Inbetriebnahme usw. TK-Anlagen BN und Berlin Aufstellung, Konfiguration und Inbetriebnahme der Endgeräte Wartungspauschale monatlich TK-Anlagen BN u. Berlin Dokumentation 10 Einzelpreis Preistabelle Dienstleistungen 2 LV Nr. Einzelpreis Menge Schulungen Endpreis 17 Dienstleistung Schulung Administratoren (Preis pro Werktag a 6 Stunden) Dienstleistung Schulung Mitarbeiter (Preis für 3 Veranstaltungen insg.) (Unterschrift, Datum, Firmenstempel)

11 11 Eigenerklärung zur Eignung zum Angebot für Fernmeldeanlage und anschluss für das KMK-Sekretariat Bonn/Berlin Ich erkläre/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. 21 Mindestlohngesetz von mehr als belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA- BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Wirt 321 Eigenerklärung ( )

12 12 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass unter bestimmten Voraussetzungen - eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Wirt 321 Eigenerklärung ( )

13 13 Vergabenummer Maßnahmenummer Maßnahme Telefonanlage für KMK-Sekretariat einschließlich Telefonanschlüssen Leistung/CPV Fernmeldeanlage Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 9,00 Euro brutto zu bezahlen. die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte maßgeblich sind. sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a. Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Verpflichtungen gelten nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Wirt 322 Tariftreue Mindestententgelt ( ) Seite 1 von 2

14 14 Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre / Wir erklären, mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1), meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (falls gefordert: die elektronische Signatur) die händische Unterschrift. Wirt 322 Tariftreue Mindestententgelt ( ) Seite 2 von 2

15 15 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Ich erkläre/wir erklären, dass die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware gemäß 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Wirt 326 Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen ( )

16 16 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 324 BVB ILO-Kernarbeitsnormen ( )

17 17 Auftrag/Ausschreibung Nr.: Erklärung gemäß 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen A. Anwendbarkeit von 13 Absatz 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen 1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl 1) 1) II. Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 1 FFV sind drei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 2 FFV sind drei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 4 FFV ist eine der in 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist 23 Absatz 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß 7 FFV führen können. (Datum, Unterschrift, Stempel) Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Wirt 359 FFV ( )

18 18 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. abhängig von der Unternehmensgröße gemäß 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 359 FFV ( )

19 19 Leistungsbeschreibung Lieferung und Instandhaltung einer Telefonanlage KMK-Sekretariat Stand: , V 2 Leistungsbeschreibung LV Seite- 1 -

20 20 Inhalt Leistungsbeschreibung Gegenstand und Ziel der Auftragsvergabe Allgemeine Leistungsbeschreibung Termine und Anschriften Liefertermin Lieferanschriften Rechnungsanschrift Vertragserfüllungs-und Mängelansprüchebürgschaft Ansprechpartner Rechnungslegung und Zahlung Vertraulichkeit Tariftreue und Nachunternehmer gemäß 1 BerlAVG Rechtliche Bedingungen Besondere Vertragsbedingungen EVB-IT Kauf Anlage und Endgeräte EVB-IT Instandhaltung EVB-IT sonstige Dienstleistung (Schulung und weitere Dienstleistungen) Vergabeverfahren Ausschreibungsunterlagen Gesamtvergabe Angebotspreis Liefer-und Verpackungskosten gemäß 1 VOL/B Bewertung der Angebote Referenzen Vorschriften, Normierungen, Empfehlungen Dokumentation, Konzeption Beschreibung der Infrastruktur und des IST-Standes Netz Räumliche Gegebenheiten Mengengerüst Leistungsverzeichnis zur neuen TK-Anlage Leistungsbeschreibung LV Seite- 2 -

21 Allgemeine Anforderungen Anschluss zum öffentlichen Telefonnetz Anforderungen TK-Anlage Sprachkommunikationslösung einschl. der Sprachleistungsmerkmale Digitale Telefonendgeräte Digitale Systemendgeräte für Geschäftszimmer, Zentrale Konferenztelefon Kostenstellen und Protokollierung Leistungsanforderung Voic Einweisung des Auftraggebers in die Administration der TK-Anlage Leistungsbeschreibung Gesprächs-und Gebührendatenerfassung Administrationswerkzeug Administration Gesprächs-und Gebührendatenerfassung Verfügbarkeit der TK-Anlage Systemeinheit Monitoring Tool Backup-Sicherung Dienstleistungen Erstellung, Implementierung und Verwaltung der TK-Anlage Übernahme Telefonanschlüsse Verteilung und Inbetriebnahme Endgeräte Schulung der Mitarbeiter Preisliste Anlage 1: Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft Anlage 2: Lagepläne Leistungsbeschreibung LV Seite- 3 -

22 22 1. Gegenstand und Ziel der Auftragsvergabe Das Land Berlin, vertreten durch das KMK-Sekretariat bei der Senatskanzlei des Landes Berlin, vergibt im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung die Lieferung und Instandhaltung einer vor Ort zu installierenden Voice-over-IP-Telefonanlage (TK-Anlage) einschließlich der Telefonanschlüsse zum öffentlichen Netz. 2. Allgemeine Leistungsbeschreibung Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ersatzbeschaffung für die sich derzeit im Einsatz befindliche IP-basierte TK-Anlage Siemens Hipath 4000 sowie einer Cisco-CuCM-Anlage. Außerdem sollen die vorhandenen Telefonanschlüsse einschließlich der Rufnummern übernommen werden. Der Auftragnehmer liefert die TK-Anlage an die nachfolgenden Lieferanschriften mit allen Komponenten, stellt die Betriebsbereitschaft her und konfiguriert die TK-Anlage nach den Vorgaben des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis. Der Auftraggeber unterweist die Mitarbeiter des Auftraggebers in die Handhabung und Verwaltung der TK-Anlage. Das Verpackungsmaterial entsorgt der Auftragnehmer auf eigene Rechnung. 3. Termine und Anschriften Dem Bieter bzw. Bewerber wird im Rahmen der Angebotserstellung die Möglichkeit einer Besichtigung eingeräumt Liefertermin Möglichst ab bis spätestens Lieferanschriften KMK-Sekretariat Graurheindorfer Straße 157 einschl. Graurheindorfer Straße 149a Bonn KMK-Sekretariat Taubenstraße Berlin 3.3. Rechnungsanschrift KMK-Sekretariat Graurheindorfer Straße Bonn 3.4. Vertragserfüllungs-und Mängelansprüchebürgschaft Sollte eine Lieferung bzw. Leistung bis zum Stichtag seitens des Bieters nicht zugesichert werden können, erklärt sich der Bieter mit Abgabe des Angebots bereit, dem Auftraggeber zum 15. Dezember 2017 eine Vertragserfüllungs-und Mängelansprüchebürgschaft (Anlage) vorzulegen. Der Bieter leistet Leistungsbeschreibung LV Seite- 4 -

23 23 die Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung einschließlich Erfüllung der Mängelansprüche in Form dieser Bürgschaft. Der Bieter fügt dem Gebot eine entsprechende Erklärung über seine Bereitschaft bei, im Fall eines Zuschlags eine Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft einer Bank über 100% des Brutto-Kaufpreises bis spätestens zum vorzulegen. Der Bieter erklärt sich bereit, erbrachte Teilleistungen (z.b. Übereignung von detailliert aufgelisteten Kaufgegenständen) zum abzurechnen Ansprechpartner Für Rückfragen und Terminabsprachen zur Besichtigung steht Herr Böcker (Tel ) zur Verfügung. 4. Rechnungslegung und Zahlung Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der 15 Rechnung und 17 Zahlung VOL/B. In dem Fall, in dem die förmliche Abnahme der Leistung gemäß 13 VOL/B im Dezember 2017 erfolgt, wird abweichend vom Regelungsgehalt des 17 Nr. 1 S. 3 VOL/B als Zahlungsziel für die Lieferung und Inbetriebnahme der TK-Anlage einschließlich aller Komponenten der Stichtag vertraglich vereinbart. 5. Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen des Auftraggebers dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrages genutzt werden. Jegliche Benutzung für andere Zwecke ist nicht zulässig. Alle sonstigen Informationen, sowohl schriftlicher, mündlicher und/oder elektronischer Art, die der Bieter zur Angebotserarbeitung erhält, sind auch nach Beendigung der Aufgabe vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Bieter, die keinen Zuschlag erhalten haben, sind verpflichtet, die Verdingungsunterlagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist zu vernichten. Eine Verwendung des Auftrages zu Referenzzwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 6. Tariftreue und Nachunternehmer gemäß 1 BerlAVG Der Auftrag wird gemäß 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) erteilt. Beabsichtigt der Bieter, für die Leistungserbringung einzelne Leistungen von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, sind diese im Angebot explizit zu benennen und auszuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten aufzuerlegen, vgl. 1 Abs. 6 BerlAVG. Der Auftrag kann nur an einen Auftragnehmer vergeben werden, der sich in dem Gebot schriftlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) ein Stundenentgelt von 8,50 zu zahlen ( 1 Abs. 4 BerlAVG). Leistungsbeschreibung LV Seite- 5 -

24 24 7. Rechtliche Bedingungen Mit Erteilung des Zuschlages ist der Vertrag zu den Ausschreibungsbedingungen zustande gekommen. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages Besondere Vertragsbedingungen Nach 13 Landesgleichstellungsgesetz Berlin ist der Auftragnehmer verpflichtet, Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Maßgabe von 2 Frauenförderverordnung vorzunehmen. Bieter müssen die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene Erklärung zur Frauenförderung ausfüllen und dem Angebot beifügen. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung enthalten, werden nicht geprüft ( 5 Frauenförderverordnung) EVB-IT Kauf Anlage und Endgeräte Der Abschluss eines EVB-IT Kauf beinhaltet die Anlieferung der TK-Anlage sowie aller technischen Komponenten einschließlich Endgeräten an den Installationsorten innerhalb der Dienstgebäudes des Auftraggebers, die Installation und Inbetriebnahme sowie die Einweisung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die TK-Anlage EVB-IT Instandhaltung Für die TK-Anlage gelten die Regelungen des EVB-IT Kauf Nr. 5 für den Leistungszeitraum von 2 Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Eine Instandhaltung im Wege der Ferndiagnose sowie -wartung wird nach Absprache im Einverständnis mit dem Auftragsgeber eingeräumt. Alle Instandhaltungsleistungen beim Auftraggeber vor Ort müssen ausschließlich durch Fachpersonal durchgeführt werden. Der Instandhaltungsvertrag beinhaltet folgende Leistungen: - Wartung und Instandhaltung der Amtsleitungen - Instandsetzung durch einen Techniker vor Ort. Hierzu zählen u.a. Austausch oder Reparatur von Austauschbaugruppen oder -komponenten, Softwarepflege bzw. Aufspielen von Software-Updates, Fehlerbereinigung etc., - Annahme der Störungsmeldung (Telefon oder ) innerhalb der garantierten Servicezeit - Beseitigung von Störungen vor Ort einschl. aller für die Wiederherstellung der einwandfreien Funktionsfähigkeit benötigten Materialien, Ersatzteile - Serviceleistungen, wie z.b. Telefonische Beratung und Unterstützung auf Anforderung des Auftraggebers - An-und Abfahrt der Techniker - Arbeitsleistung der Techniker - Ersatzteil- und Austauschbaugruppenservice - Die Störungen soll werktags mindestens zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gemeldet werden können. - Zentrale Störungen (Ausfall Telefonie in einem Gebäude) sind innerhalb von 4 Stunden zu entstören. Eine erste Reaktion (Bestätigung der Störungsmeldung) soll nach 30 Minuten erfolgen. - Reaktionszeit bei kleineren Störungen: 8 Stunden innerhalb der Servicezeit Leistungsbeschreibung LV Seite- 6 -

25 25 - Statusmeldungen zum Stand der Bearbeitung sollen bei zentralen Störungen alle zwei Stunden erfolgen, bei kleineren Störungen zweimal täglich. Der Endgeräte-Tausch erfolgt durch den Auftraggeber in eigener Zuständigkeit und ist nicht Gegenstand des EVB-IT-Instandhaltungsvertrages. Der Bieter beschreibt in seinem Angebot, über welches Medium (Telefon, FAX, Internet, ) Störungsmeldungen bzw. Serviceleistungen beauftragt werden und ob ggf. zusätzliche Kosten, z.b. bei Nutzung einer Hotline entstehen. Die Prozessbeschreibung erfolgt formlos und soll eine Seite nicht überschreiten EVB-IT sonstige Dienstleistung (Schulung und weitere Dienstleistungen) Der EVB-IT Dienstleistung regelt die sonstigen Leistungen, die nicht Gegenstand der Leistungen von Nr. 7.2 und 7.3 sind sowie Leistungen, die nur bei Bedarf durch den Auftraggeber beauftragt werden. Die Vergütung für die Telefonanschlusskosten einschließlich Gesprächskosten sowie für den Schulungsaufwand gem werden entsprechend 8.3 Angebotspreis berechnet. Die Vergütung sonstiger Dienstleistungen erfolgt nach Aufwand. 8. Vergabeverfahren 8.1. Ausschreibungsunterlagen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Abweichungen und Ergänzungen zur Leistungsbeschreibung, die maßgeblich zur Erfüllung der seitens des Auftraggebers geforderten Aufgabenstellung notwendig sind und Einfluss auf den Leistungsumfang und daraus resultierend auf die Preisermittlung haben, sind ebenfalls unverzüglich vor Angebotsabgabe der Vergabestelle anhand einer gesonderten, vollständigen Erklärung schriftlich zu erläutern. Die Anzeige der Unklarheiten, Abweichungen und Ergänzungen erfolgt per an die Adresse edv@kmk.org bzw. per FAX an Für telefonische Rückfragen zu den Ausschreibungsbedingungen steht H. Böcker ( ) zur Verfügung Gesamtvergabe Die Vergabe erfolgt als Gesamtvergabe. Weitere Hauptangebote sind zugelassen, sie müssen als solche deutlich gekennzeichnet und mit jeweils eigenem Preisblatt und Leistungsbeschreibung eingereicht werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen Angebotspreis Der Bieter hat die von ihm angebotene Leistung zu beschreiben, einzeln auszupreisen und auf die Anforderungen lt. Leistungsbeschreibung einzugehen. Um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen, überträgt der Bieter seinen Angebotspreis in das Preisblatt des Auftraggebers bzw. ergänzt dieses. Leistungsbeschreibung LV Seite- 7 -

26 26 Zusätzlich dazu legt der Bieter dem Angebot eine detaillierte Aufstellung mit Ausweis aller Einzelpositionen bei, aus der für den Auftraggeber alle geforderten Leistungsmerkmale gemäß Leistungsbeschreibung nachvollziehbar beschrieben und kalkuliert sind: - Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und erstmalige Konfiguration der TK-Anlage(n) - Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Endgeräte, - Einweisung des Personals in die Administration der TK-Anlage einschließlich aller aufgeführten Komponenten, - Dokumentation, - Instandhaltungskosten. Der Bieter kalkuliert in seinem Angebot den Kauf inkl. Instandhaltung für eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Die Endgeräte kalkuliert der Bieter in dem Preisblatt entsprechend der dort vorgegebenen Anzahl. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Ende der Installation auf der Basis der tatsächlich installierten Geräte. Die Preise sind im Preisblatt im Feld Einzelpreis pro Jahr anzugeben. Mit Endpreis ist der Preis für 2 Jahre anzugeben. Sämtliche Preise sind in EURO anzugeben. Der Bieter berechnet für die Erstellung des Angebotes keine Kosten. Der Bieter kalkuliert die Preise für die Gesprächskosten pro Minute anhand einer Beispielsrechnung für die im Mai in Bonn geführten Gespräche Liefer-und Verpackungskosten gemäß 1 VOL/B Die Lieferung der Technik sowie sämtlicher Zubehörteile erfolgt kostenfrei an o.a. Lieferadressen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Verpackungsmaterial kostenfrei beim Auftraggeber abzuholen und auf eigene Kosten zu entsorgen Bewertung der Angebote Der Zuschlag wird auf den niedrigsten Angebotspreis erteilt. Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist die Erfüllung der Anforderungen aus Nr. 12 Leistungsverzeichnis zur neuen TK-Anlage und die Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Leistung im Wege einer Vertrags-und Gewährleistungsbürgschaft Referenzen Der Bieter fügt dem Gebot eine Liste von mindestens drei Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre bei. Die Referenzen müssen einen Ansprechpartner aus den Einrichtungen beifügen, bei denen sie bereits eine Telefonanlage vergleichbarer Größenordnung installiert haben. 9. Vorschriften, Normierungen, Empfehlungen Die nachfolgend ausgeschriebene TK-Anlage ist nach den neuesten gültigen Normen und Vorschriften zu erstellen. Die nachfolgend aufgeführten Vorschriften gelten grundsätzlich für die zu beschaffende Telekommunikationsanlage. Die Telekommunikationsanlage muss auf Empfehlungen des ITU/TS (International Telecommunication Union) und der ETSI ( European Telecommunications Standards Institute) basieren. Darüber hinaus sind die DIN Vorschriften (Deutsche Institut für Normung e. V.), VDE- Vorschriften (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) zwingend zu beachten. Leistungsbeschreibung LV Seite- 8 -

27 Dokumentation, Konzeption Mit dem Angebot sind nachfolgend dargestellte Konzepte beim Auftraggeber einzureichen: - Konzept zur Einführung der neuen TK-Anlage (zeitlicher Rahmen, organisatorische, infrastrukturelle Rahmenbedingungen, erforderliche Personalgestellung seitens Auftraggeber, Ablaufplan, Migration) - Produkt- und Datenblätter zur Hardwareausstattung Die Beschreibung zu Spiegelstrich 1 erfolgt formlos und soll jeweils insgesamt zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Mit Abnahme der Leistung ist dem Auftraggeber eine ausführliche Dokumentation in deutscher Sprache in Papier-und digitaler Form als pdf-datei auf Datenträger zu übergeben. Folgende Anforderungen an die Dokumentation müssen dabei erfüllt sein: - Stückliste (Hersteller, Bestellnummer, etc.), - TK-Konfiguration in elektronischer Form - Kurzbedienungsanleitung für alle Komponenten, - Bedienungsanleitungen/Handbücher für die TK-Anlage, Gesprächs- und Gebührendatenerfassung und die Endgeräte - Technische Dokumentation zu Gesprächs-und Gebührendatenerfassung und TK-Anlage. Die Aufwände für die Erstellung der Dokumentation sowie der Konzepte sind im Angebot zu verpreisen, vergleiche Nr.8.3 Angebotspreis. 11. Beschreibung der Infrastruktur und des IST-Standes Das KMK-Sekretariat ist eine Behörde des Landes Berlin. Es hat zur Zeit (August 2017) 304 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon arbeiten 65 am Standort Berlin in einem Dienstgebäude (10117 Berlin, Taubenstraße 10) und 239 am Standort Bonn in zwei Dienstgebäuden (Graurheindorfer Straße 157 und Graurheindorfer Straße 149a) Netz Mit dem öffentlichen Telefonnetz ist der Standort Berlin über einen Primärmultiplex-Anschluss ( xx) verbunden. Am Standort Bonn stehen zwei Primärmultiplex-Anschlüsse ( xxx) für die Verbindung ins öffentliche Netz zur Verfügung. Derzeit ist eine Telefonanlage der Fa. Siemens (Hipath 4000) im Einsatz, die etwa 250 Endgeräte (meist Siemens Openstage 40) in Bonn und ca. 70 Endgeräte am Standort Berlin versorgt. Die derzeitige Verteilung der Endgeräte ergibt sich aus Nr Mengengerüst. Ca. 50 Endgeräte in der Graurheindorfer Straße 149a werden über eine Cisco CuCM Anlage mit Cisco 8811-Endgeräten versorgt. Die Endgeräte gehören dem KMK-Sekretariat. Leistungsbeschreibung LV Seite- 9 -

28 28 Nebenstellennummern im Bereich von 400 bis 499 befinden sich am Standort Berlin, Taubenstraße 10, Nebenstellen im Bereich von 500 bis 599 befinden sich in Bonn im Gebäude Graurheindorfer Straße 149a, alle übrigen Nebenstellen befinden sich im Dienstgebäude Graurheindorfer Straße 157. Das Gebäude Taubenstraße 10 in Berlin ist mit dem Standort Bonn über einen VPN-Tunnel netzwerktechnisch verbunden. Das Gebäude Graurheindorfer Straße G 149a ist per VPN-Tunnel mit dem Netz des Gebäudes Graurheindorfer Straße 157 verbunden und wird telefontechnisch von der Anlage in der Graurheindorfer Straße 157 mit versorgt. Die Arbeitsplätze sind an allen Standorten mit einer strukturierten Verkabelung (Cat 5 bzw. Cat5e) über Switche (Ethernet durchgängig 100BaseT - Cisco-Catalyst 4500 bzw. 2960x) vernetzt. Eine eigene Telefon-Verkabelung existiert nicht. Die Stromversorgung der Endgeräte erfolgt über Power-over- Ethernet (PoE) Räumliche Gegebenheiten Das Gebäude Graurheindorfer Straße 157 (Wagenhalle) besteht aus einem zweigeschossigen Bürokomplex, der Ende der 90er Jahre in einem ehemaligen Industriegebäude eingerichtet wurde. Die Büroflächen im Gebäude Graurheindorfer Straße 149a liegen im 1. Obergeschoss eines etwa 10 Jahre alten Bürogebäudes in ca. 100 m Entfernung von der Wagenhalle. Das Gebäude Taubenstraße 10, Berlin, besteht aus einem sechsgeschossigen Bürogebäude in Berlin Mitte aus Anfang des 20. Jahrhunderts Die als Lagepläne in Anlage 2 beigefügten Übersichten sind nicht maßstabsgetreu und dienen der Orientierung. Die Arbeitsplätze in der Graurheindorfer Straße 157 (Wagenhalle) sind über eine Sternverkabelung von zwei unter einander vernetzten Datacenter-Räumen erreichbar. Die Arbeitsplätze in der Taubenstraße 10 sind über Etagenverteiler zum Datacenter im 5. Obergeschoss erreichbar. Die Arbeitsplätze in der Graurheindorfer Straße 149a sind wiederum über zwei Datacenter erreichbar. In den Serverräumen ist die Telefonanlage in Bonn und in Berlin in 19 -Schränken montiert (Einbautiefe 70 cm). Leistungsbeschreibung LV Seite- 10 -

29 Mengengerüst Mitarbeiterbereiche Anz. GS 4 Z 15 I 28 II 33 NN III 19 Taubenstr 10 2 B IV 24 Graurheindorfer Str BN V 80 Graurheindorfer Str. 149a 2 BN VI 100 sonstige 1 Summe 304 Summe NN 12 Teilnehmer in Berlin: 66 Analoge Anschlüsse in Bonn 238 Berlin BN G157 G 149a Fax und Aufzug Taubenstr. 10 Berlin 66 B Sitzungss Graurheindorfer Str BN Funktionsnummern Graurheindorfer Str. 149a 47 BN Sanitätsraum Anschluss Kanäle PMX Bonn PMX Berlin Bedarf Endgeräte Chef 2 CTI Lizenzen 100 Vorzimmer 3 Sammelrufschaltung 10 normale Endg. 299 AB 100 Analoge Anschl. 19 Sitzungsräume 8 Funktionsnummern 13 Sanitätsräume 2 Konferenzspinne 5 Leistungsbeschreibung LV Seite- 11 -

30 Leistungsverzeichnis zur neuen TK-Anlage Allgemeine Anforderungen Die TK-Anlage muss alle Anforderungen digitaler Telekommunikation erfüllen. Gefordert wird eine offene Systemarchitektur, die es erlaubt, alle wesentlichen Schnittstellen, Protokolle und Leistungsmerkmale in das System zu implementieren. Die TK-Anlage muss über eine volle TK-Anlagenfunktionalität z.b. Anrufer-ID, Rufweiterleitung, Telefonkonferenz, Voice Messaging verfügen. Die TK-Anlage wird an zwei Standorten (in Berlin mit einem Dienstgebäude und eigenem Amtskopf, in Bonn mit zwei Dienstgebäuden und eigenem gemeinsamen Amtskopf) betrieben, soll jedoch erweiterbar für die mögliche Anbindung eines weiteren Dienstgebäudes sein. Die Standorte müssen im Notfall (z.b. Ausfall der Standortverbindung) unabhängig voneinander funktionsfähig bleiben. Die TK-Anlage muss mit dem internen NTP-Server synchronisierte Zeitangaben (Datum und Uhrzeit) bereitstellen. Die TK-Anlage muss bei den Anschlüssen für aus-und eingehende Telefonate sowohl S2M als auch IP unterstützen. Die Inbetriebnahme der neuen TK-Anlage erfolgt mittels der derzeit verfügbaren S2M- Anschlüsse. Jedoch muss die TK-Anlage technisch in der Lage sein, bei einem Technologiewechsel auf IP diese Technologie zu unterstützen Anschluss zum öffentlichen Telefonnetz Der Anbieter bietet zusätzlich zur TK-Anlage auch die Übernahme der vorhandenen Primärmultiplex- Anschlüsse an und bepreist die Anschlusskosten und die Telefongebühren. Zur Orientierung kann das Gesprächsaufkommen im Mai 2017 gelten; der Anbieter kann zusätzlich zu einer Abrechnung nach Gesprächsvolumina auch eine Flatrate anbieten. Gesprächsvolumen Mai 2017 Minuten Bonn Gespräche Deutschland Mobilfunk Deutschland Ausland Europa 157 Ausland Nichteuropa 245 Mobilfunk Ausland 46 Berlin Gespräche Deutschland Mobilfunk Deutschland 500 Ausland Europa 91 Ausland Nichteuropa 30 Mobilfunk Ausland 0 Das Gesprächsvolumen Mai 2017 für Bonn dient als Grundlage für die Gesamtkosten in der dem Angebot beizufügenden Preisliste Anforderungen TK-Anlage Der Anbieter soll die Telefonie aus einer Hand bereitstellen. Er soll sowohl die Telefonanlage wie auch den Anschluss an das öffentliche Netz mit den bisherigen Telefonnummern anbieten. Leistungsbeschreibung LV Seite- 12 -

31 31 Die TK-Anlagen sind in 19 -Technik zu konzipieren. Der von der vorhandene Telefonanlage in Anspruch genommene Platz in den Serverschränken (Einbautiefe 70 cm, Einbauhöhe in Bonn ein eigener Schrank, in Berlin ½ Schrankhöhe) kann genutzt werden. Amtsleitungs-Schnittstellen o 3 PRI-Anschlüsse (Primärmultiplex Schnittstellen für bis zu 30 Kanälen 2x Bonn, 1x Berlin) o Erweiterbar um einen weiteren PRI-Anschluss o Bereitstellung einer Schnittstelle zur Anbindung an IPV4 und IPV6. Der Bieter sichert in seinem Angebot zu, dass die Schnittstelle mindestens 5 Jahre verfügbar ist. Die Telefonanlage soll die vorhandene inhouse-verkabelung (Cat 5e mit RJ45-Buchsen) benutzen (keine gesonderte Telefonverkabelung). Die Telefonanlage soll aus der Sicht des Endanwenders eine einheitliche Anlage, unabhängig vom jeweiligen Standort, darstellen. Teilnehmerstammdaten (z.b. Name, Nebenstelle, ) sollen mit vorhandenem Microsoft Active Directory synchronisiert (z.b. LDAP) werden. Namensänderungen eines Teilnehmers sollen nicht händisch in die Anlage eingepflegt werden. Individuelle Definition der Amtsberechtigung von Nebenstellen (intern, national, international EU, international global) Sammel- und Gruppenrufschaltung: ein Anruf geht an bis zu 10 Nebenstellen gleichzeitig oder nacheinander (Beispiel: Auskunfts- und Beratungsstelle ZAB); Überlaufansage (Beispiel: der nächste Mitarbeiter ist gleich für Sie bereit ). Chef-Sekretärin-Schaltung für Generalsekretär und Stellvertretung sowie 3 Sekretärinnen- Apparate mit mind. 12 zusätzlichen Zielwahltasten Warteschleifen-Musik konfigurierbar (z.b. mp3, kein proprietäres Musikformat) Die Telefonanlage soll bis zu 20 Faxgeräte (Multifunktionsgeräte, zumeist Konica-Minolta bizhub 364) versorgen können. Die Telefonanlage insgesamt soll in Berlin bis zu 10 analoge Endgeräte, in Bonn bis zu 20 analoge Endgeräte (Konferenz-Spinne Polycom, Aufzug, Sprechstelle Eingangstür) versorgen. Die Telefonanlage soll eine Computer-Telephony-Integration (CTI) für Arbeitsplatzrechner (Betriebssystem Windows 7, ab 2020 Windows 10) enthalten. Die Telefonanlage soll eine Gesprächsauswertung (Anrufer-Nummer, Datum, Uhrzeit, Dauer) und eine nicht-propietäre (offene) CRM-Schnittstelle (Customer-Relationship-Management) bereitstellen; alternativ kann die Telefonanlage auch ein eigenes Mini-CRM mitbringen, das folgende wesentlichen Funktion erfüllt: o Nummer des Anrufers wird erkannt und die Karteikarte des Anrufers wird am PC geöffnet o Ist der Anrufer nicht bekannt, öffnet sich eine Blank-Karteikarte o Die Karteikarte enthält: Name des Anrufers, Bearbeitungsnummer, Geburtsdatum, E- Mailadresse, Anschrift, Feld für freie Notizen. o Mindestens eine Million Kunden sollen möglich sein. automatische Anrufervorsortierung für bis zu 10 Sammelanrufstellen - Kategorisierung nach automatischer Ansage und Weiterleitung ( Drücken Sie 1 für ) Weiterleitung ankommender Faxe (mit dem Nummernschema: Amtskopf-Faxkennung- Nebenstelle) per zu der Mitarbeiterin, der die Nebenstelle zugeordnet ist. Soft-Client für die Telefonie mittels eines an den PC angeschlossenen Headsets (Jabra-Headset) Leistungsbeschreibung LV Seite- 13 -

32 32 Handy- und Home-Office-Integration ( one number ): Weiterleitung der Nebenstelle auf ein Mobilfunkgerät die dienstliche Festnetz-Nebenstelle wird dem Anrufer auch bei Weiterleitung auf Handy oder an das Home-Office angezeigt. Einrichtung von insgesamt 350 Nebenstellen, erweiterbar auf bis zu 500 Nebenstellen Integrierte Voic Rufweiterleitung, Telefonbuch, Abruf von Sprachnachrichten PIN-geschützt Bereitstellung von Gesprächs-und Gebührendatenerfassung und Administrationstool. Der Bieter beschreibt in seinem Angebot die technische Realisierung. Derzeit befinden sich 50 Stück Systemendgeräte vom Typ Cisco CP 8811 im Einsatz. Sollte die neue TK-Anlage diese Gerätetypen technisch unterstützen, kann die Zahl der Endgeräte der Nr entsprechend reduziert werden Sprachkommunikationslösung einschl. der Sprachleistungsmerkmale Die TK-Anlage muss volle Sprach-Funktionalität mit nachfolgend aufgeführten Sprachleistungsmerkmale erfüllen: Anklopfen Anrufaufzeichnung mit Voice Mail Recorder: Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Anruf auf der Mailbox eines Benutzers aufzuzeichnen. Anrufkennzeichnung: Auf dem Telefon eines Benutzers muss eine Textnachricht angezeigt werden, wenn ein Anruf vermittelt ( Transfer ) wird. Anrufprotokoll (Wahlwiederholung, letzte Anrufe) Anrufrückholung: Es muss möglich sein, den letzten eingehenden Anruf an einer Nebenstelle zurückzuholen, der bereits weitervermittelt wurde. Anrufsperre: Anrufe zu bestimmten Rufnummern, wie z.b. internationale oder kostenintensive Nummern, müssen für bestimmte Benutzer oder für das gesamte System gesperrt bzw. zugelassen werden können Der Administrator muss für einzelne Benutzer Gespräche mit internationalen Rufnummern sowie kostenpflichtigen Sonderrufnummern freischalten können bzw. durch das Hinterlegen von definierten PIN-Codes eine Freischaltung hierfür ermöglichen (z.b. bei der Nutzung eines anderen Systemendgerätes). Automatischer Rückruf o Rückruf bei freier Leitung und o Rückruf bei nächster Benutzung Freisprecheinrichtung: Die TK-Anlage muss die Freisprechfunktion des Systemendgerätes unterstützen Halten Konferenzfunktion: Integrierte Konferenzfunktionalität mit bis zu 3 parallelen Konferenzschaltungen mit jeweils bis zu 10 Konferenzteilnehmern (Nebenstellen). Möglichkeit, weitere Teilnehmer in eine laufende Konferenz einzuladen. Gruppen- und Sammelruf: Mit dieser Funktion müssen mehrere lokale Endgeräte miteinander gekoppelt werden können, so dass sie nach außen wie ein Telefon auftreten. Ankommende Anrufe Leistungsbeschreibung LV Seite- 14 -

33 33 werden auf eine freie Endstelle des Sammelrufs verteilt. Dem Anrufer wird nur eine einzige Durchwahlnummer angezeigt, unabhängig davon, welche Nebenstelle den Anruf annimmt. Es muss technisch sichergestellt sein, dass bei der Annahme des Telefonats an einem Endgerät ein gleichzeitiges Mithören an den anderen Geräten nicht möglich ist. Der Bieter beschreibt in seinem Angebot, wie technisch eine Mithörfunktion ausgeschlossen ist. Makeln Rufnummernanzeige Rufumleitung Rufweiterleitung Rückfrage Sammelanschluss: Der Sammelruf soll bei allen definierten Nebenstellen im Sammelanschluss gleichzeitig auftreffen, konfigurierbar danach, ob es an allen Apparaten oder nur an einem Apparat klingelt. Tasten-und Lampenfunktionen: Die TK-Anlage muss mindestens nachfolgend beschriebene Tastenund Lampenfunktionen auf den Systemendgeräten bieten. Zu diesen Funktionen gehören: o Anrufpräsentation o o o Anzeige ein-oder ausgehender Anrufe sowie deren Status Notruf wählen: An dem Systemendgerät muss es möglich sein, mittels Funktionscode Notrufnummern anzuwählen, unabhängig davon, ob eine Rufsperre eingerichtet oder ein Telefon gänzlich gesperrt ist Programmierbare Tasten: Die Endgeräte der TK-Anlage müssen neben den üblichen Zifferntasten über spezielle Funktionstasten (z.b. für Stummschalten, Lautstärke, Halten, Konferenzgespräche, Vermitteln) verfügen Darüber hinaus müssen auf Endgeräten Sonderfunktionen (z.b. Direktwahl, Rufumleitung) programmiert werden können o Telefonbuch: Über Funktionstasten muss der Bearbeiter das Telefonbuch abrufen können Wählen bei aufliegendem Hörer Telefonbuch: o Bereitstellung eines zentralen Telefonbuches in der TK-Anlage o Änderungen am Telefonbuch erfolgen zentral in der TK-Anlage durch den Systemadministrator des Auftraggebers o Möglichkeit, am Systemendgerät ein persönliches Telefonbuch einzurichten Digitale Telefonendgeräte Die Endgeräte sollen die von der TK-Anlage bereitgestellten Merkmale möglichst vollständig unterstützen. Die Mindestausstattung der Endgeräte umfasst: Die Telefon-Endgeräte sollen einen Switch (mind. 100 Mbit/s) enthalten, der einen Anschluss der Arbeitsplatzrechner am Telefon ermöglicht; unauffällige Farbgebung (vorzugsweise grau oder schwarz) HD-Audio-Standard (Hörer-Lautstärke verstellbar) Deutsche Benutzer-Oberfläche Tasten für Wahlwiederholung, Halten Stromversorgung mittels Power-over-Ethernet (PoE) Nicht stören-schaltung Do-not-disturb Leistungsbeschreibung LV Seite- 15 -

34 34 Standfestes Tischgerät, das auch als Wandgerät montiert werden kann, mit zuverlässig aufliegendem Hörer (Maße: Breite cm, Tiefe cm, Höhe 7 15 cm: Gerät oder Display schräg oder flach aufstellbar; Hörergewicht: g) Die Standard-Arbeitsplätze sollen darüber hinaus folgende Merkmale erfüllen: Hinterleuchtetes mind. 4-zeiliges Display mind. 4 Ziel-/Funktionstasten mit LEDs interaktive Softkeys, 4-Wege Navigationstaste Schnittstelle für Jabra-Headset mit passendem Adapterkabel für Jabra-Headsets Freisprechen Senden von DTMF-Tönen Unterstützung der zentralen Anrufliste, Kontakte und Statusmeldungen Nachrichten-/Anruf-Anzeige Lautstärketasten, Stummtaste, Ruhe-vor-dem Telefon, Lautsprecher-/Freisprechtaste, Anklopfen Grundsätzlich Stromversorgung über PoE (Möglichkeit zur Stromversorgung über Steckernetzteil) Digitale Systemendgeräte für Geschäftszimmer, Zentrale Zusätzlich zu den Merkmalen von 12.5 Digitale Telefonendgeräte sollen die drei Vorzimmergeräte und die zwei Geräte in den Zentralen Berlin und Bonn über folgende Merkmale verfügen: mind. 12 Ziel-/ Funktionstasten mit LEDs Display mit verstellbarem Betrachtungswinkel Anschlussmöglichkeit von max. 3 Beistellmodulen Standfuß verstellbar Geliefert werden sollen zudem Erweiterungsmodule für die Systemendgeräte in den Geschäftszimmern wie folgt: Bis zu 12 Tasten in zwei Ebenen belegbar bis zu 12-zeiliges hinterleuchtetes Grafikdisplay mind. einfarbige LED für Statusanzeige Konferenztelefon Für Endgeräte in Besprechungsräumen sollen folgende Erweiterungen geliefert werden: digitale Erweiterung für 5 Telefonendgeräte Anschluss für zusätzliche Lautsprecher und Mikrofone Möglichkeit der Gesprächsaufzeichnung Vorrüstung mit mind. 2 Zusatzmikrofonen Telefonbuchfunktionalität Kostenstellen und Protokollierung Kostenstellen für Nebenstellen und Nebenstellengruppen einrichtbar Protokollierung externer Gespräche mind. 90 Tage Leistungsbeschreibung LV Seite- 16 -

35 Leistungsanforderung Voic Die TK-Anlage muss mittels einer Voic -Anwendung die Möglichkeit bieten, dass jeder Anruf (selbst nach der Geschäftszeit oder bei Belegung aller Leitungen) als Sprachnachricht gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt abgehört und bearbeitet werden kann. Die folgenden Funktionen müssen verfügbar sein: Automatische Weitervermittlung bei definierter Zeitüberschreitung an die Voic Individualisierung der Ansage am Endgerät Einweisung des Auftraggebers in die Administration der TK-Anlage Der Auftraggeber unterweist 3-4 Administratoren des Auftraggebers in die Administration und Verwaltung der TK-Anlagen, der Gesprächs-und Gebührendatenerfassung sowie sonstiger implementierter Anwendungen. Die Einweisung findet nach Abschluss der förmlichen Abnahme der TK-Anlage einschließlich aller angeschlossenen Komponenten und Anwendungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Diese Leistung ist als Bestandteil der Hauptleistung im Angebot zu kalkulieren und wird nicht separat vergütet, vergleiche Angebotspreis. Der Bieter gibt in seinem Angebot an, wie viele Werktage á 6 Stunden für die Einweisung der Administratoren des Auftraggebers im Angebot kalkuliert wurden. 13. Leistungsbeschreibung Gesprächs-und Gebührendatenerfassung Die Gesprächs-und Gebührendatenerfassung muss die Erfassung, Verwaltung, Auswertung der ein- und ausgehenden Verbindungsdaten und Telekommunikationskosten sowie deren Abrechnung (nach dem Verursacher-Prinzip) ermöglichen. Die Gesprächs-und Gebührendatenerfassung muss mit der TK-Anlage technisch gekoppelt sein. Die Einweisung des Auftraggebers in die Administration der Gesprächs-und Gebührendatenerfassung ist Bestandteil der Einweisung in die Administration der TK-Anlage gemäß Nr Einweisung des Auftraggebers in die Administration der TK-Anlage. Mit dem Angebot ist eine technische Beschreibung über die Realisierung einzureichen. Die Beschreibung erfolgt formlos und soll insgesamt zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten. 14. Administrationswerkzeug Für den Betrieb, die Administration und die Wartung der TK-Anlage einschließlich der implementierten Anwendungen müssen dem Auftraggeber geeignete Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter prüft, ob die Administrationswerkzeuge der TK-Anlage sowie der einzelnen Komponenten auf einem Arbeitsplatz inklusive Monitor zusammengefasst werden können. Die Administration erfolgt über einen browser-gestützten und passwort-geschützten Zugang zur TK- Anlage. Die Administration kann auch über einen Arbeitsplatz (PC inklusive mind. 22 -Monitor) erfolgen. Leistungsbeschreibung LV Seite- 17 -

36 36 Der Bieter beschreibt in seinem Angebot, wie er die Administration der TK-Anlage sowie der angeschlossenen Anwendungen technisch realisiert. Die Beschreibung erfolgt formlos und soll insgesamt zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Folgende Funktionen müssen implementiert sein: - Client mit graphischer Benutzeroberfläche - Administrierung muss im Offline-Modus möglich sein - Unterstützung für die Erstellung von benutzerspezifischen Profilen/Vorlagen und Systemeinstellungen - Konfiguration der Automatischen Anrufersortierung (vgl Anforderungen TK-Anlage) 15. Administration Gesprächs-und Gebührendatenerfassung Für die Gesprächs-und Gebührendatenerfassung soll ein Administrations-und Auswertewerkzeug angeboten werden. Folgende Funktionen müssen implementiert sein: - Client mit graphischer Benutzeroberfläche - Es muss möglich sein, einem ausgehenden Anruf einen Verrechnungscode (Privatgespräch) zu zuweisen. Der verwendete Verrechnungscode muss in das Anrufprotokoll aufgenommen werden - Eingabe der Gebühreneinheiten durch den Systemadministrator des Auftraggebers - Mittels der Anrufdatensätze müssen Anrufe nach Verrechnungscodes zum Zwecke der Kostenrechnung und Verfolgung von Anrufen gruppiert werden können - Kürzung der letzten drei Stellen der Rufnummer bei Privatgesprächen - Bei der Berichterstellung muss zwischen unterschiedlichen Auswahlfeldern (wie z. B. Kostenstelle, Privatnutzung) ausgewählt werden können. Erstellung von individuellen Berichten auf Anfrage des Auftraggebers (Abrechnung nach Aufwand) - Die Ergebnisse müssen in einem druckfähigen sowie in einem speicherbaren PDF-Format erstellt und elektronisch ausgelagert werden können. Die Auswertung ist durch eine eigene Administrationsoberfläche oder alternativ über einen Auswerterechner als Arbeitsplatz-PC inklusive mind. 22 -Monitor und Laserdrucker (schwarz-weiß) anzubieten. 16. Verfügbarkeit der TK-Anlage Um die Ausfall-, Funktions- und Betriebssicherheit der TK-Anlage (ohne Gesprächs-und Gebührendatenerfassung) zu erhöhen, ist diese durch die Bereitstellung funktional gleicher oder vergleichbarer Ressourcen redundant auszulegen Systemeinheit Die Systemeinheit ist mit einer Standby-Redundanz mit einem Fail-Safe Ausfallverhalten auszulegen. Hierfür sind bei der Systemeinheit alle funktionswichtigen Baugruppen fehlertolerant auszulegen, um sicher zu stellen, dass bei Ausfall einer dieser Baugruppen die zusätzlich installierten Komponenten die vorgesehene Aufgabe übernehmen, um einen Totalausfall des Gesamtsystems zu vermeiden. Leistungsbeschreibung LV Seite- 18 -

37 37 Der Bieter beschreibt in seinem Angebot, wie er technisch diese Anforderung realisiert und welche Baugruppen redundant ausgelegt werden. Die Beschreibung erfolgt formlos und soll insgesamt zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten Monitoring Tool Die TK-Anlage muss mit einem Monitoring Tool (SNMP-Protokoll - Monitoring via Icinga/Nagios; soweit nötig einschließlich geeigneter Agenten) ausgestattet sein, welche für Administratoren den aktuellen Status (überwachen oder überprüfen) der TK-Anlage sowie Einzelheiten von allen aufgetretenen Problemen lokal anzeigt. Die Gesprächsdatenerfassung soll an das Monitoring Tool angeschlossen sein. Folgende Probleme sollten sich mindestens in der Überwachung befinden: - Anzeigen eines Hardwarefehlers - Stromausfall - Ausfall einer Amtsleitung Die Einweisung in das Monitoring erfolgt im Rahmen der Einweisung in die Administration der TK-Anlage gemäß Nr Einweisung des Auftraggebers in die Administration der TK-Anlage. Der Bieter beschreibt in seinem Angebot die technische Realisierung, den Leistungsumfang sowie die Bedienung des Monitoring Tools. Wünschenswert seitens des Auftraggebers ist es, die einzelnen Administrationswerkzeuge der TK- Anlage(n) sowie das Monitoring Tool auf einem Arbeitsplatz inklusive Monitor physisch zusammenzufassen. Der Bieter prüft die Machbarkeit. Sofern dies technisch realisierbar ist, ist die Umsetzung technisch zu konzipieren, zu beschreiben und zu kalkulieren. Die Beschreibung erfolgt formlos und soll insgesamt zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten Backup-Sicherung Grundsätzlich ist durch den Bieter im Angebot ein automatisiertes wöchentliches Backup der hinterlegten Konfiguration sowie der Verbindungsdaten zu konzipieren und anzubieten. Das Backup ist wöchentlich in ein gesondertes Verzeichnis auf einem vom Auftraggeber benannten Dateiserver (OES oder Windows Server 2012) zu schreiben. Die Beschreibung der Backup-Funktion erfolgt formlos und soll insgesamt eine DIN A4 Seite nicht überschreiten. 17. Dienstleistungen Erstellung, Implementierung und Verwaltung der TK-Anlage Der Auftragnehmer liefert und installiert die TK-Anlage sowie die Endgeräte und richtet die Administrations-, Backup- und Monitoring-Werkzeuge ein Übernahme Telefonanschlüsse Der Auftraggeber kündigt in Absprache mit dem Auftragnehmer die Telefonanschlüsse. Der Auftragnehmer übernimmt die Rufnummern der bisherigen Anschlüsse und schaltet die Rufnummern mit dem Freiwerden der Anschlüsse auf seinen eigenen Anschluss. Das Umschalten der Telefonanschlüsse erfolgt außerhalb der Dienstzeiten (ab 19:30 bis 07:00 Uhr). Leistungsbeschreibung LV Seite- 19 -

38 Verteilung und Inbetriebnahme Endgeräte Der Auftragnehmer liefert und installiert/konfiguriert die Telefonendgeräte an den Arbeitsplätzen des Auftraggebers entsprechend einer vom Auftraggeber bereitgestellten Liste (Excel-Liste) Schulung der Mitarbeiter Der Auftragnehmer unterweist in einer gesonderten Veranstaltung die Mitarbeiter des Auftraggebers in die Handhabung der Systemendgeräte. Die Schulung findet in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Der Auftraggeber plant die Durchführung von drei Veranstaltungen á 30 Teilnehmer (ca. 1 Std./Veranstaltung). Der Bieter weist in seinem Angebot die Aufwände einschließlich Nebenkosten (Reisezeit, Reisekosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwände) für die Durchführung der Schulungsveranstaltung separat aus. 18. Preisliste Die Preisliste ist dem Angebotsvordruck beigefügt und muss zusammen mit dem Angebot unterschrieben abgegeben werden. Leistungsbeschreibung LV Seite- 20 -

39 39 Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis TK-Anlage KMK-Sekretariat Ort, Datum Anlage 1: Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft Zustimmungserklärung zum Gebot vom Hiermit stimme ich der Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen im Wege einer Vertragsund Mängelansprüchebürgschaft zu. (Unterschrift, Firmenstempel) Leistungsbeschreibung LV Seite- 21 -

40 40 Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis TK-Anlage Anlage 2: Lagepläne Leistungsbeschreibung LV Seite- 22 -

41 0-44 I/B ID IB IB ID Kasse IA Alte Wagenhalle Graurheindorfer Straße 157 Erdgeschoss Stand: Treppenhaus 0-63 VI E a Kopier VI E -raum VI E VI E VI A VI A I/IA III D III D 670 Treppenhaus 0-36 VI A III C/D WC-D Behindert.W c Teeküche 0-41 IA III A Postverteiler 0-37 Poststelle ID Materiallager III Teeküche 0-32 III A WC-H WC-D 0-50 Archiv Kopier 0-25a Sanitätsraum 0-51 IB IC IC IT und TK VI E WC- H WC-D 0-68 Teeküche 0-87 VI E VI E VI E GS / GSV / Z1 / Z VI E VI A VI A VI A Einzelzimmer für Referenten Archivflächen Erdgeschoss 701 Abt. I Doppelzimmer für Sachbearbeiter etc. übrigen 0-23a VA Hotline 0-23 VF /VG VF VI D Archiv V Material NA 0-81 Kopierraum 0-17 IT und TK ID Druckerei Postausgang VF/VD Teeküche WC-D WC-H 0-09 VA2 250 Abt. III Abt. V Abt. VI / Lissabon Berlinstellen 0-05 VA a VA 1/ VA a VB ID Empfang /Pförtner 693 Tr ep pe Tr ep pe 0-29 VG VG a VG , 0-24 VG VG VF Treppenhaus 0-10 VA a VA V VB a VB b VB

42 1-59a GS Z GSV III B Z Z Teeküche WC-D WC-H III B Archiv Kopie 1-64 Z Z II B IV B / Z Z1 /Z Z VI D Archivflächen im 1. Obergeschoss Alte Wagenhalle Graurheindorfer Straße 157 Obergeschoss Stand: Treppenhaus 1-71 Registratur VI 1-76 II B VI D Kopie WC H VI D WC-D Teeküche 1-77 VI D a VI D VI A VI D 207 GS / GSV / Z1 / Z2 Abt. I Sitzungssaal 86,5 m Bereich 2: 47,5 m Bereich 1: 38,0 m VI A Gard- VI A Erobe Kopier VI A Tr ep pe 1-52 III C 651 Treppenhaus 1-46 VE VF a III B III B VI D Zugang zur Lüftungsanlage VI D 714 IIIA /D IIIA VF WC 1-40 VF VF VF WC 1-42 Teeküche 1-34 VF Archiv V 1-31 VF / VA VF VG VG VE VE III C Archiv Kopierraum 1-98 a VI D VI D Hotline 1-20 VE/VG Treppenhaus 1-15 VE Teeküche WC-H WC-D 1-12 VD/C Archiv 1-11a VE 108 Abt. III Abt. V Abt. VI / Lissabon Berlinstellen 1-10 VD VD VD VD VD VC VC VC VC Tr ep pe

43 43 Raumbelegung Graurheindorfer Str. 149 a Stand: G 29 Sitzungsraum 39,90 m² 505 G 28 VIF G 27 VIF-565 G 26 VIF-564 G 25 VIF Treppe G 24 Drucker Server, Material 591 G 23 VIC 545 G 22 RL-VIC 530 G 21 VIC 542 G 20 VIC G 30 VIC 547 VIC 546 VIB 521 Sanitär Sanitär G 12 VIF-RL 560 G 13 VIF G 14 VIC G 15 VIC G 16 VIC G 17 VI C G 18 VIC 537 G 19 VIC G Flur Drucker KM 364e Sanitär G 11 Sanitär G 1 14,60m² Server 590 G 2 VIB 512 VIB 511 VIF 576 G 3 VIB 513 VIF G G 9 VIB 519 G 8 VIB 518 G 4 VIB 514 G 7 VIB 517 G 5 VIB G 6 VIB 510

44 44 Taubenstraße OG Stand: A Putz T ,29m² Treppe 103 A Putz 104 A T ca. 25 m² I D Poststelle 430 T T A 111 A Kopier ecke ca. 16 m² 16,37 m² WC Da II C RL II C II C Teek Elek T ,92m² WC Da II C 421 II C A Aufzug T m² II C 444 WC He T 102 I D ,29m² T ,22m² Kopierraum T 113 II C 408 II C ,92m² T ,67m² II C Aktenraum T m² Sanitätsraum Lager Büromaterial T ,03m² T m² T m² II C II C Aktenraum Aktenraum/Prüfungsbüro 471 Akten Akten II C 419

45 45 Taubenstraße OG T 210 II/II A AL 409 Treppe 203 A Putz 204 A T ,03 m² T ,48 m² T ,59 m² 210 A 21 A Kopierecke WC Da IV/IV A AL IV A IV A Teek Elek T ,17m² WC Da II A ,69m² 202 A Putz Elektr o 201 A Aufzug T m² II A 461 WC He T ,16m² IV A 438 T ,33m² II A 445 T 213 II A 460 II A ,17m² T ,67 m² IV A 433 T m² IV A 31,13m² caca 437 ca T m² II A 423 T m² II A 449 Akten Akten T 214 II A 447 II A ,17m² (

46 46 Taubenstr OG T ,57m² 302 A Putz Treppe 303 A Putz 304A T ,03m² II B 425 T ,48m² T ,37m² 310 A 311 A Kopier ecke WC Da IV C 463 IV C 412 Teek Elek T ,17m² WC Da IV C 470 IV C 432 II B 440 II B A Aufzug T ,74m² II B 469 WC He T ,29m² IV C 404 T ,22m² II A 426 T 313 II B ,17m² T ,67m² IV C 427 T ,01 m² IV C 422 T 315 II A 487 II A ,81m² Akten Akten T 314 II B RL ,29m²

47 47 Taubenstr OG T ,57m² 402 A Putz Treppe 403 A Putz 404 A T405 24,02m² T ,48m² T ,37m² 410 A 411 A Kopier ecke WC Da Kopier IV B RL 473 Teek Elek T ,17m² WC Da IV B 417 IV B A Treppe T ,74m² IV B WC He 479 IV B 468 II A 414 T ,63m² IV B 407 T 416 IV B ,22m² T 413 IV B ,17m² T ,01m² IV D 475 T ca12m² Personalrat 466 T ,29m² T ,35 m² DQR-Geschäftsstelle 472 T ca12m² II A 474 Akten Akten IV B 416

48 48 Taubenstr OG T ,20m² Treppe 503 A Putz 504 A T505 18,64m² T506 17,63m² T507 11,49m² T508 10,88m² WC Da I D Z 3 EDV-Raum Teek Elek T ,78m² WC Da EDV- Serverraum 510 A 511 A Kopie r 502A Putz T ,39m² ecke Z Z A Treppe GSV WC He 402 T ,87 m² T 515/516 42,2m² Besprechungsraum 480 Generalsekretär 400 T ,23m² Tagungsbüro 405/ ZBV / T ,00m² Vorzimmer GS/GSV

49 49 Taubenstraße 10 EG T m² T 006 7,86 m² T ,92 m² Treppe Buffetraum T ,36 m² Küche 430 T 011 Pförtner Empfang Wartebereich T ,46 m² I D 499 T ,05 m² Plenarsaal Treppe TF Länderzimmer 2 TF 007 Haupteingang Garderobe 81,8 m² T 020 Länderzimmer 1

50 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 50 Vertrag über den Kauf von Hardware Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages Vertragsgegenstand Vertragsbestandteile 2 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 3 3 Kauf von Hardware 3 4 Lieferung 4 5 Instandhaltung Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) Sonstige Instandhaltungsleistungen Beginn / Dauer Kündigung von Instandhaltungsleistungen Vergütung Preisanpassung Dokumentation 6 6 Servicezeiten 6 7 Fälligkeit und Zahlung Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale 7 8 Rechnungsadresse 7 9 Ansprechpartner 7 10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 7 11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 7 12 Garantien Auftragnehmergarantien Herstellergarantien 8 13 Hotline 8 14 Teleservice* 8 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 8 16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 8 17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 8 18 Erfüllungsort und Lieferort 8 19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer 8 20 Sonstige Vereinbarungen 9 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

51 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 2 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 51 Vertrag über den Kauf von Hardware zwischen KMK-Sekretariat Graurheindorfer Straße Bonn Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: im Folgenden Auftraggeber genannt und Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Kaufvertrages ist der Kauf von Hardware ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung. 1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 9 und den folgenden Anlagen: Anlagen Anlage Nr. Bezeichnung Datum/ Version Anzahl Seiten Teleservice (Fernwartungszugriff) Leistungsbeschreibung V 2.0, ohne Anlagen Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

52 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 3 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB) sowie, soweit Instandhaltung vereinbart ist, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB), die Hardware mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware gekauft wird, gelten für diese Software die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Typ A (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)), jeweils einschließlich der dort einbezogenen Muster und in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Instandhaltungs-AGB und EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter und die VOL/B unter zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Kauf-AGB, in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB oder in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen für vorinstallierte* Betriebssystemsoftware erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr aufgelistet werden. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen x x x Kauf von Hardware inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware x und Aufstellung* Instandhaltungsleistungen sonstige Leistungen gemäß Leistunsbeschreibung 3 Kauf von Hardware Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. ggf. einschließlich Bezeichnung von vorinstallierter* Betriebssystemsoftware Menge EXP 1 GewF 3 Kaufpreis Aufstellung* der Hardware Einzelpreis Gesamtpreis ja / nein 2 Einzelpreis Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber folgende Hardware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoftware: Liefertermin Gesamtpreis Telefonanlage Bonn 1 J 2 Telefonanlage Berlin 1 J Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

53 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 4 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 53 3 Telefonendgeräte einfach 23 J 4 Telefonendgeräte Standard (Abrechnung gem. tatsächlich installierten Geräten) 350 J 5 Chef-Sekretärinnen-Endgeräte 3 J 6 Konferenztelefone 5 J Zwischensummen Vergütung Gesamtvergütung für den Kauf US = unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = unterliegt Exportkontrollvorschriften Gewährleistungsfrist in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) j in Spalte 9 = Aufstellung vereinbart, n = keine Aufstellung vereinbart Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. in der folgenden Rangfolge: Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr., Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. 4 Lieferung Die Lieferung umfasst gemäß Ziffer 1.2 der EVB-IT Kauf-AGB soweit vereinbart auch die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3, Spalte 2 und/oder die Aufstellung* der Hardware. x Die Lieferung aus Nummer 3, lfd. Nr. 1-6 erfolgt an folgende Lieferadresse(n): Bonn, Graurheindorfer Str. 157 und 149a sowie Berlin Taubenstraße 10 zu den nachstehenden Zeiten: 8 Uhr - 16 Uhr. x Weitere Vereinbarungen zu Anlieferung und Aufstellung* gemäß Leistungsbeschreibung Weitere Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware gemäß Anlage Nr.. 5 Instandhaltung 5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) Leistungsumfang x Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware aus Nummer 3 gemäß Ziffer 2.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zu beseitigen. x Ausgenommen hiervon ist die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

54 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 5 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 54 Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gemäß Anlage Nr.. Die Störungsmeldung erfolgt an (z.b. Postanschrift, Telefon, Fax, oder Anlage Nr.): Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* x Es werden für die Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. 1-2 folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* vereinbart: Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernde Störung* 0,5 4 Betriebsbehindernde Störung* 8 24 Leichte Störung* 8 24 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*.Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer erlangen können. Abweichend von Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei Überschreitung von Reaktions- und/oder Wiederherstellungszeiten keine Vertragsstrafe geschuldet Sonstige Instandhaltungsleistungen konkret beschriebenen sonstigen Instandhaltungsleistun- Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. gen. 5.2 Beginn / Dauer Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit folgendem Datum: x jeweils x dem Tag nach der Inbetriebnahme jeweils an den Standorten Bonn und Berlin zu dem/n in Anlage Nr. unbefristet, vereinbarten Zeitpunkt(en) mindestens jedoch für die Dauer von für die Dauer von 24 Monaten für den/die in Anlage Nr. die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume Monaten (Mindestvertragsdauer) Der Auftraggeber kann die Vereinbarung über Instandhaltungsleistungen zweimal jeweils um ein Jahr verlängern. 5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Ablauf eines (z.b. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Monat(e) zum Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt. Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

55 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 6 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 55 einer Kündigung gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Hardware) aus Anlage Nr.. Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart. 5.4 Vergütung x Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) beträgt monatlich Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Hardware wird eine abweichende monatliche Instandhaltungspauschale in Höhe von Euro vereinbart. Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig Euro. Ausgenommen von der jeweiligen Instandhaltungspauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert zu den in Anlage Nr. genannten Vergütungssätzen vergütet werden. Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage genannten Kosten für die dort ausgewiesenen Ersatzgegenstände* enthält. Die Instandhaltung (bei fester Laufzeit) ist mit der Gesamtvergütung für den Kauf abgegolten. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart für die Instandhaltungspauschale 5.6 Dokumentation gemäß Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. gemäß Anlage Nr.. Abweichend von Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen nicht in deutscher sondern in Sprache. 6 Servicezeiten für Störungsbeseitigung im Rahmen der Instandhaltung gemäß Nummer für sonstige Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer für Hotline, wenn gemäß Nummer 13 vereinbart von bis von bis von bis an Arbeitstagen Mo-Do 7 Uhr 20 Uhr 7 Uhr 20 Uhr an Arbeitstagen Freitag 7 Uhr 20 Uhr 7 Uhr 20 Uhr an Samstagen an Sonntagen an Feiertagen am Erfüllungsort 7 Fälligkeit und Zahlung 7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware Die Vergütung für den Kauf ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Kauf-AGB fällig Tage nach. und ist abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Kauf-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Fälligkeit und Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

56 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 7 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 56 Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen. 7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum einmalig zum. gemäß Anlage Nr.. des laufenden Jahres. Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen. 8 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Bonn, Graurheindorfer Straße Ansprechpartner Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, ): H. Böcker, IT-Abteilung, Graurheindorfer Straße 157, Bonn, , christian.boecker@kmk.org Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, ): 10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren* auf:. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: Anlage Nr.. 11 Mängelhaftung (Gewährleistung) x 12 Garantien. Näheres siehe Anlage Nr.. Näheres siehe Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr.. Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.3 EVB-IT Kauf-AGB gemäß Anlage Nr.. Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.b. Postanschrift, Telefon, Fax, oder Anlage Nr.): Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die in Nummer 5 für die Instandhaltungsleistungen vereinbart sind Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung) die in Anlage Nr. aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.b. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie). die in Anlage Nr. aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.b. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie). Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs-AGB bzw. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

57 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 8 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Herstellergarantien x 13 Hotline x Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. 3-6 eine Garantie von 24 Monaten übernimmt (Geräteaustausch, Versand an den Lieferort, Aufstellung durch Auftraggeber). Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline) x in deutscher Sprache, zu den in Anlage Nr. x zu den Servicezeiten gemäß Nummer 6, zu den Zeiten gemäß Anlage Nr., festgelegten Zeiten in englischer Sprache, während 14 Teleservice* x der Dauer der Instandhaltung gemäß Nummer 5 gemäß Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. gemäß Anlage Nr.. der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) gemäß Anlage Nr.. folgenden Zeitraums: von bis gemäß Anlage Nr.. Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: remote-wartungszugriff gem. Anlage Nr. 1 (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. 1 genügen. 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB und/oder ggf. Ziffer 16 Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9 EVB- IT Überlassung-AGB (Typ A) gelten für die Haftungsbeschränkung die Regelungen gemäß Anlage Nr.. Abweichend von Ziffer 9.4 EVB-IT Kauf-AGB, ggf. Ziffer 16.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. 16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.4 der EVB-IT Kauf-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. 17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB und ggf. Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr.. Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr.. Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. 18 Erfüllungsort und Lieferort x Erfüllungsort ist Bonn, Graurheindorfer Straße 157. x Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist der Erfüllungsort sowie zusätzlich Berlin, Taubenstraße 10 und Bonn, Graurheindorfer Straße 149a. 19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer Soweit der Auftraggeber gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Kauf-AGB die Entsorgung wünscht, erfolgt diese gemäß Euro Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

58 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) Seite 9 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 58 Anlage Nr. durch (Mehrfachauswahl möglich) Beseitigung, Verwertung einschl. Recycling, Wiederverwendung. für Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr.. Die Entsorgung der Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. erfolgt nicht durch den Auftragnehmer. 20 Sonstige Vereinbarungen x Sonstige Vereinbarungen: Für die Erbringung von Einweisungs- und Schulungsdienstleistung gelten die Regeln des EVB-IT Dienstleistung Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr..,, Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom

59 59 EVB-IT Kauf Anlage Teleservicevereinbarung Stand: Der Auftragnehmer ist nur nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, sich auf die Telefonanlage mittels eines Fernwartungszugriffs aufzuschalten 2. Der Zugriff erfolgt vorzugsweise über den Telefonanschluss (PMX). Alternativ kann der Zugriff auch über VPN per Internet erfolgen. Der Verbindungsaufbau wird grundsätzlich von Seiten des Auftraggebers initiiert. 3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass keine unautorisierten Personen auf die Anlage zugreifen und dass das autorisierte Personal auf das Fernmeldegeheimnis gem. 88 TKG verpflichtet wird. 4. Auftraggeber und Auftragnehmer benennen jeweils den Ansprechpartner für die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Teleservicevereinbarung 5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, a. Unbefugten den Zutritt zu den Systemen, mit denen Daten des Auftraggebers verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren b. zu verhindern, das seine zur Erbringung des Teleservice eingesetzten Systeme von unbefugten genutzt werden können, c. dafür Sorge zu tragen, dass Daten des Auftraggebers bei Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung in Systemen des Auftragnehmers nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, d. dafür ss0rge zu tragen, dass bei einer elektronischen Übertragung von Daten des Auftraggebers im Einvernehmen mit diesem die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität getroffen werden, e. dafür Sorge zu tragen, dasss Weisungen des Auftraggebers zur Verarbeitung Daten bei der Erbringung von Pflegeleistungen mittels Teleservice beachtet werden. 6. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich zu informieren, wenn Verstöße gegen das Datenschutzrecht oder die Pflicht zur Verschwiegenheit festgestellt werden oder ein solcher Verdacht besteht.

60 60 EVB-IT Kauf-AGB Seite 1 von 7 Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware EVB-IT Kauf-AGB Inhaltsangabe 1 Gegenstand des Vertrages 2 2 Art und Umfang der Leistung 2 3 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer 3 4 Vergütung 3 5 Verzug 3 6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand 3 7 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Gewährleistung) 4 8 Schutzrechte Dritter 4 9 Haftungsbeschränkung 5 10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 5 11 Zurückbehaltungsrechte 6 12 Textform 6 13 Anwendbares Recht 6 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom

61 61 EVB-IT Kauf-AGB Seite 2 von 7 Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware EVB-IT Kauf-AGB 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Kauf von Hardware und deren Lieferung. 1.2 Die Aufstellung* der Hardware obliegt dem Auftraggeber soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Aufstellung* von Hardware oder die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, umfasst die Lieferung auch diese Leistungen. 2 Art und Umfang der Leistung 2.1 Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. 2.2 Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.b. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. 2.3 Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.4 Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.b. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.b. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hardund/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ( opt-in ) wurde. 2.5 Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.6 Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts anderes vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. 2.7 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware beeinträchtigen könnten. 2.8 Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. 2.9 Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom

62 62 EVB-IT Kauf-AGB Seite 3 von 7 3 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer 3.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistung durch Personal, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen qualifiziert ist. Soweit vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Erbringung von ggf. geschuldeten Leistungen vor Ort nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist. 3.2 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Subunternehmer nur einsetzen oder eingesetzte Subunternehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden. Die Einarbeitung des neuen Subunternehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten Subunternehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. 4 Vergütung 4.1 Die Vergütung wird nach der Lieferung der Hardware fällig. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen. 4.2 Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung an die vereinbarte Rechnungsadresse zu zahlen. Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5 Verzug 5.1 Die Termine für die Lieferung der Hardware bzw. für etwaige Teillieferungen sind im Vertrag festgelegt. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt. 5.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Termins um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Gesamtvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet. 5.4 Abweichend von 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung für die jeweilige Lieferung geltend gemacht werden. 6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand 6.1 Der Erfüllungsort ist beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. 6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Lieferung über. 6.3 Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Auftragnehmer die Versand- und Verpackungskosten. 6.4 Die Unterzeichnung eines etwaigen Lieferscheines bestätigt nur die räumliche Verbringung der Hardware in den Einflussbereich des Auftraggebers, nicht aber deren Vollständigkeit oder Mangelfreiheit. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom

63 63 EVB-IT Kauf-AGB Seite 4 von 7 7 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Gewährleistung) 7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 24 Monate nach der Lieferung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist endet in diesem Falle jedoch nicht vor der Frist gemäß Satz Der Auftraggeber hat Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist, wird er diese in der Regel auf dem Störungsmeldeformular entsprechend Muster 1 vornehmen; nimmt er ausnahmsweise die Meldung nur telefonisch oder mündlich vor, ohne dass dies vereinbart war, ist die Störung nachträglich in der vereinbarten Form zu dokumentieren. 7.3 Meldet der Auftraggeber vor Ablauf der Verjährungsfrist Mängel, und verhandeln die Parteien im Sinne des 203 BGB, ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftragnehmer oder der Auftraggeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 7.4 Der Auftragnehmer hat ihm gemeldete Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zu beseitigen. Dies erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung oder Neulieferung. Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und muss diesem zumutbar sein. Bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter gilt vorrangig Ziffer 8. Der Auftragnehmer hat gemäß 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten zu tragen. Erfolgt die Nacherfüllung durch Neulieferung entfällt der Nutzungsherausgabeanspruch des Auftragnehmers. Enthält die Hardware Daten des Auftraggebers, kann dieser statt der Rückgewähr der mangelhaften Hardware diese insgesamt oder Teile davon (z.b. die Datenträger) einbehalten und dem Auftragnehmer insoweit den Zeitwert (unter Berücksichtigung des Mangels) erstatten. 7.5 Sind Reaktions-* oder Wiederherstellungszeiten*, jedoch keine Servicezeiten vereinbart, gelten die Zeiträume von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Erfüllungsort) als Servicezeiten. 7.6 Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfolgreich ab, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer entweder eine weitere angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf die Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Ein Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist jedoch ausgeschlossen. 7.7 Der Auftraggeber kann darüber hinaus bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensoder Aufwendungsersatz gemäß 437 Nr. 3 BGB verlangen. 8 Schutzrechte Dritter 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungen geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 7 wie folgt: Der Auftragnehmer kann auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktionsund Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen. Ist die Nacherfüllung dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom

64 64 EVB-IT Kauf-AGB Seite 5 von 7 Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.b. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt. 8.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 8.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen. 9 Haftungsbeschränkung Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende Regelungen: 9.1 Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf die Gesamtvergütung beschränkt. Beträgt die Gesamtvergütung weniger als ,-, wird die Haftung jedoch auf ,- beschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer abweichend von Sätzen 1 und 2 mindestens aber auf bis zu ,- je Schadensereignis und insgesamt mindestens auf bis zu , Die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Verzug wird insgesamt auf 50 % der Haftungsobergrenzen gemäß Ziffer 9.1 beschränkt. Im Falle weiterer leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen überschreitet die Haftung des Auftragnehmers für den Vertrag jedoch nicht die in Ziffer 9.1 vereinbarten Haftungsobergrenzen. 9.3 Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. 9.4 Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist. 10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 10.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, werden die Parteien eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der Erfahrungsaustausch des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom

65 65 EVB-IT Kauf-AGB Seite 6 von Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Subunternehmer weiterzugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Subunternehmer erforderlich sind ( need-to-know -Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der Subunternehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen durch den Subunternehmer ausgeschlossen sein, soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden. 11 Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. 12 Textform Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. 13 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*). Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom

66 66 EVB-IT Kauf-AGB Seite 7 von 7 Begriffsbestimmungen Aufstellung CISG Datensicherung Nutzungssperre Reaktionszeit Schaden stiftende Software Teleservice Wiederherstellungszeit Vorinstallation Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim Auftraggeber und Durchführen eines Gerätetests United Nations Convention on Contracts for the international Sales of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf). Datensicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der auf dem IT-System gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten und Software. Maßnahmen zur Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit. Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Mängelmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten. Software mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.b. Viren, Würmer, Trojanische Pferde. Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der Hardware. Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die Mängelbehebungsarbeiten erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Mängelmeldung und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Installation von Software auf der Hardware vor deren Lieferung. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom

67 67 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite 1 1 Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware EVB-IT Instandhaltungs-AGB 1 Gegenstand des Vertrages Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen Verlagerung bzw. Modifikation von Hardware durch den Auftraggeber Störungsklassifizierung Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* Ersatzgegenstände* Dokumentation Mitteilungspflichten des Auftragnehmers Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer Vergütung Verzug Mitwirkung des Auftraggebers Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der Instandhaltungsleistungen Schutzrechte Dritter Pflichtverletzung bei Dienstleistungen Haftungsbeschränkung Laufzeit und Kündigung Änderung der Leistung nach Vertragsschluss Haftpflichtversicherung Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Erfüllungsort Zurückbehaltungsrechte Textform Anwendbares Recht Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

68 68 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite 2 2 Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware EVB-IT Instandhaltungs-AGB 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand des Vertrages sind die dort vereinbarten Instandhaltungsleistungen des Auftragnehmers für die vereinbarte Hardware. 1.2 Die Instandhaltungsleistungen werden in der Regel als Werkleistungen erbracht. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer die Instandhaltungsleistungen zu dem bei Leistungserbringung aktuellen Stand der Technik. 1.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vereinbarten Instandhaltungsleistungen mit Hilfe von automatisierten Verfahren nur dann berechtigt, wenn er im Angebot das zu verwendende Produkt benennt und gleichzeitig den Tatsachen entsprechend gewährleistet, dass dieses Produkt keine Kommunikationsfunktionen zu Dritten und keine andere den Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufende Funktionalität aufweist. Insbesondere darf das Produkt keine Funktionalitäten zum Ausspähen von Daten enthalten, keine Informationen über die IT-Systeme, deren Daten, deren Lizenzierung oder das Benutzerverhalten an Dritte übermitteln, zu anderen Zwecken als für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen oder derart speichern, dass Dritte darauf Zugriff nehmen könnten. Die Auswechslung bzw. der Einsatz eines neuen Releases* des Produktes bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers im Einzelfall. Der Auftraggeber wird einwilligen, wenn der Auftragnehmer in Bezug auf das neu einzusetzende Produkt die oben genannte Gewährleistung übernommen hat. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass das Produkt den vorgenannten Anforderungen nicht entspricht und kann der Auftragnehmer diese nicht ausräumen, kann der Auftraggeber den Einsatz des Produktes untersagen. 1.5 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Instandhaltung Hard- und/oder Software bzw. Teile davon überlässt, dürfen diese keine Schaden stiftende Software*, z.b. in der Firmware, enthalten. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt jeweils, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.b. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hard- und/oder Software frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch: Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität oder ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ( opt-in ) wurde. 1.6 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Instandhaltungsleistungen für Hardware zu erbringen, soweit diese vom Herstellersupport abhängen, der Hersteller diesen Support nicht mehr anbietet und der Auftragnehmer die betroffenen Leistungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen auch nicht anderweitig ihm zumutbar erbringen kann. 2 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen 2.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) Ist Störungsbeseitigung vereinbart, trifft der Auftragnehmer die dafür notwendigen Maßnahmen. Der Auftragnehmer erklärt die Betriebsbereitschaft der instand gesetzten Hardware und weist diese auf Verlangen des Auftraggebers soweit technisch möglich in angemessenem Umfang nach. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

69 69 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite 3 3 Tritt die gleiche Störung* binnen sieben Tagen nach Erklärung der Betriebsbereitschaft wieder auf und beruht die Störung* auf der gleichen Ursache, gilt sie als nicht beseitigt. Hat der Auftraggeber die Störung* vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und ist eine Pauschalvergütung für die Instandhaltung vereinbart, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Vergütung für die Störungsbeseitigung verlangen. 2.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware gehören alle zur Vermeidung zukünftiger Störungen* z.b. in einem Wartungskonzept vereinbarten Maßnahmen des Auftragnehmers. Dies umfasst z.b. den regelmäßigen Austausch von Verschleißteilen* und den Austausch von Hardwareteilen rechtzeitig vor Ende ihres Lebenszyklus. Erfasst ist auch die Überlassung und Installation von neuen Programmständen* von hardwarenaher Software, z.b. Firmware, Microcodes und Treibersoftware, jeweils soweit diese zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlich sind. 2.3 Übernahme von Ersatzhardware* oder Ersatzteilen* Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Ersatzhardware* und Ersatzteile* durch den Auftraggeber zu übernehmen, wenn sie der Beseitigung oder Vermeidung von Störungen* dienen. Zur Übernahme ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, wenn Ersatzhardware* bzw. Ersatzteile* zusätzlich zu vergüten sind oder ihm dies nicht zuzumuten ist, z.b. weil diese wesentlich von der zu ersetzenden Hardware abweichen. Übernimmt der Auftraggeber eine neue Hardware aus einem solchen Grunde nicht, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers eine andere Lösung vorschlagen, sofern eine solche möglich und zumutbar ist. Übernimmt der Auftraggeber eine neue Hardware, gilt Folgendes: 2.4 Hotline Enthält die neue Hardware mehr Funktionalität als die im Vertrag aufgeführte Hardware ( Mehrleistung ), ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Mehrvergütung nur verpflichtet, wenn er diese Mehrleistung nutzen will. Dazu zählt auch der Fall, dass er die Mehrleistung nutzt, obwohl er die neue Hardware auch ohne die Mehrleistung vertragsgemäß nutzen könnte, nicht jedoch der Fall, dass er die bisherige Funktionalität nur zusammen mit der Mehrleistung nutzen kann. Eine Mehrvergütung entfällt, soweit die Überlassung der neuen Hardware bereits Gegenstand der Leistungsverpflichtung gemäß Ziffer 2.1 ist. Entstehen ihm durch die Nutzung der neuen Hardware höhere Kosten als zuvor, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht, soweit diese höheren Kosten darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber vorhandene Mehrleistungen nutzen will. Satz 2 des ersten Aufzählungspunktes dieser Ziffer 2.3 gilt entsprechend Ist eine Hotline vereinbart und finden sich keine abweichenden Regelungen dazu im Vertrag, nimmt der Auftragnehmer telefonische Störungsmeldungen, soweit eine Störungsbeseitigung vereinbart ist und, soweit vereinbart, Fragen zur Nutzung der Hardware auf. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* durch telefonische Anleitung oder, soweit vereinbart, durch Teleservice* noch während des Telefonats beseitigen und, wenn vereinbart, Fragen zur Nutzung der Hardware beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per zu übermitteln bzw. die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Störungsbeseitigung gemäß Ziffer 2.1 vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Störungsbeseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen. Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Störungsmeldung nebst erläuternder Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Störungsmeldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

70 70 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite Soweit nicht anders vereinbart, ist jeder geschulte Nutzer beim Auftraggeber zur Nutzung der Hotline berechtigt Der Auftragnehmer wird für die Hotline nur Personal einsetzen, das zur Erfassung und ersten Klärung der Störungsmeldung qualifiziert ist. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Hotline deutschsprachig zu besetzen Soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung von automatisierten Sprachdialogsystemen (Interactive Voice Response Systemen, IVR) nur zur Entgegennahme und einer ersten Zuordnung von Anrufen zulässig Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Fragen bzw. Störungsmeldungen sicher zu stellen. Kann die Beseitigung einer Störung* bzw. die Beantwortung komplexer Anwenderfragen nicht durchgängig von demselben Mitarbeiter des Auftragnehmers bis zum erfolgreichen Abschluss betreut werden, ist der Vorgang und dessen Bearbeitungsfortschritt so zu protokollieren, dass durch den Mitarbeiterwechsel kein wesentlicher Zeitverlust entsteht Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Hotline über Mehrwertdienste-, Mobilfunkrufnummern, Auslandsrufnummern oder andere Rufnummern anzubieten, die gegenüber dem Inlandsfestnetztarif Zusatzkosten verursachen. 3 Verlagerung bzw. Modifikation von Hardware durch den Auftraggeber Der Auftraggeber ist zur Verlagerung von Hardware an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Standort bzw. zu deren Modifikation berechtigt. Er hat dies dem Auftragnehmer unter Nennung der Details rechtzeitig anzuzeigen. Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass der Vertrag entsprechend den Modifikationen, die der neue Standort bzw. die Modifikation der Hardware für die Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht, angepasst wird. Soweit keine einvernehmliche Vereinbarung über etwaige Anpassungen erzielt werden kann, gehen mögliche Einschränkungen in den Auftragnehmer- oder Herstellergarantien zu Lasten des Auftraggebers, trägt der Auftraggeber bei Modifikationen die Beweislast dafür, dass eine spätere Störung nicht auf der Modifikation beruht. 4 Störungsklassifizierung 4.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird zwischen folgenden drei Störungsklassen unterschieden: Eine betriebsverhindernde Störung* liegt vor, wenn die Nutzung der Hardware unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist Eine betriebsbehindernde Störung* liegt vor, wenn die Nutzung der Hardware erheblich eingeschränkt ist. Eine betriebsbehindernde Störung* liegt auch vor, wenn die leichten Störungen* insgesamt zu einer nicht unerheblichen Einschränkung der Nutzung der Hardware führen Eine leichte Störung* liegt vor, wenn die Nutzung der Hardware ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist. 5 Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* 5.1 Sind keine Servicezeiten* vereinbart, gelten die Zeiträume von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Erfüllungsort) als Servicezeiten*. 5.2 Sind keine Reaktionszeiten* vereinbart, ist mit den Instandhaltungsleistungen unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* zu beginnen. Sind keine Wiederherstellungszeiten* vereinbart, sind die Instandhaltungsleistungen in angemessener Frist abzuschließen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

71 71 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite Hält der Auftragnehmer vereinbarte Reaktions- und/oder Wiederherstellungszeiten* nicht ein, gerät er nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. 5.4 Bei werkvertraglichen Instandhaltungsleistungen genügt bei erfolgreicher und fristgemäßer Erledigung zur Fristwahrung eine Wiederherstellungserklärung, z.b. bei Beseitigung einer Störung* die Erklärung der Betriebsbereitschaft. 6 Ersatzgegenstände* 6.1 Ersatzgegenstände* müssen von mindestens gleicher Qualität und zum Zeitpunkt des Austausches neuwertig sein. 6.2 Ersatzgegenstände* sind nur einzusetzen, soweit eine Störung* nicht anders zu beseitigen bzw. soweit dies zur vereinbarten Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich und der Einsatz dem Auftraggeber zumutbar ist. Soweit Ersatzgegenstände* vom Auftraggeber zu vergüten sind, gilt Ziffer Führt eine Instandhaltungsleistung zum Einsatz von Ersatzgegenständen*, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt das Eigentum daran ein. Er wird dem Auftraggeber die zur Aktualisierung des Inventarverzeichnisses nötigen Informationen übermitteln. Hierzu gehören insbesondere Gerätebezeichnungen, Seriennummern sowohl der Ersatzgegenstände* als auch der ausgetauschten Gegenstände. 6.4 Der Auftragnehmer wird die ausgetauschten Gegenstände auf Wunsch des Auftraggebers gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung entsorgen oder recyclen. Dies gilt auch für die Entsorgung oder das Recycling der Verpackung des Ersatzgegenstandes*. Die Entsorgung oder das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen und erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Wahl des Auftragnehmers. 6.5 Enthält der zu entsorgende Gegenstand Datenträger, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei dessen Austausch auf diese Tatsache gesondert hinzuweisen und ihm anzubieten, die Datenträger vor der Mitnahme zu übergeben. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, hat die Entsorgung des Datenträgers durch den Auftragnehmer so zu erfolgen, dass die gespeicherten Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. 6.6 Der Auftraggeber ist vor der Mitnahme berechtigt, zur Entsorgung Teile des Gegenstandes zu entfernen. 7 Dokumentation Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Instandhaltungsleistungen in angemessener Art und Weise und, soweit nicht anders vereinbart, in deutscher Sprache in einem üblichen elektronischen Format und macht sie dem Auftraggeber zugänglich. Zur Dokumentation gehört auch die Führung einer Übersicht über den Einsatz von Ersatzgegenständen* und neuen Programmständen* hardwarenaher Software. Ebenso übergibt er eine Aufstellung der Seriennummern und Begleitunterlagen und vom Hersteller zur Verfügung gestellte Handbücher und Dokumentationen der Ersatzgegenstände*. 8 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers 8.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteilen, wenn eine Vorgabe, oder Forderung des Auftraggebers oder eine sich aus den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers ergebende Handlung in wesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder nicht wie vereinbart ausführbar ist, bzw. eine für den Auftraggeber wirtschaftlichere Lösung besteht. Er wird darüber hinaus mitteilen, wenn die Hardware und/oder deren Betriebssituation nicht oder nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik oder den Anforderungen an die IT-Sicherheit entspricht. 8.2 Er haftet für die Nichterfüllung dieser Pflichten dann nicht, wenn er diese Umstände anlässlich der Erbringung der Instandhaltungsleistungen nicht hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen in Textform mitzutei- Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

72 72 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite 6 6 len. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Untersuchungen und Prüfungen vorzunehmen, die nicht für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen erforderlich sind. 9 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer 9.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistung durch Personal, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen qualifiziert ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Erbringung von ggf. geschuldeten Leistungen vor Ort nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist. 9.2 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Subunternehmer nur einsetzen oder eingesetzte Subunternehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden. Die Einarbeitung des neuen Subunternehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten Subunternehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. 10 Vergütung 10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich vereinbarte Pauschalen stets als Pauschalfestpreise*. Nachforderungen durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, soweit die Parteien keine Änderung der Leistungen oder des Preises vereinbaren Ist im Vertrag für eine Instandhaltungsleistung Vergütung nach Aufwand vereinbart, gilt Folgendes: Die Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten* werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Auftragnehmer muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch die Nichterbringung seiner Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Zahlung einer Vergütung nach Aufwand setzt vom Auftragnehmer unterschriebene Nachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten, z.b. entsprechend Muster 2 - Leistungsnachweis Instandhaltungsvertrag - voraus Ist bei Vergütung nach Aufwand eine Obergrenze vereinbart, ist der Auftragnehmer auch bei Überschreitung dieser Grenze zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer ist jedoch in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Leistung gegen zusätzliche Vergütung nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen vollständig zu erbringen, sofern der Auftraggeber dies verlangt Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer bei Vergütung nach Aufwand innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit* nach Wahl des Auftraggebers entweder ein Pauschalfestpreisangebot oder einen verbindlichen Kostenanschlag auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten Preise vorzulegen. Zu benennen sind darüber hinaus Art und Umfang der Leistungen sowie verbindliche Ausführungsfristen. Eine Vergütung für den Kostenanschlag und die Angebotserstellung erfolgt nicht. Der Auftraggeber wird das Angebot unverzüglich annehmen oder ablehnen Je Kalendertag wird nicht mehr als ein Tagessatz vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein vereinbarter Tagessatz kann nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens acht Zeitstunden geleistet wurden. Wurden weniger als acht Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Ist ein Stundensatz vereinbart, werden angefangene Stunden anteilig vergütet. Pausen sind auszuweisen und werden nicht vergütet. Werden mehr als sechs Zeitstunden geleistet, wird vermutet, dass der Auftragnehmer eine halbstündige Pause eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer mit dem Leistungsnachweis nachweist, keine Pause gemacht zu haben. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder etwas anderes vereinbart wurde, sind Leistungen nur in den Zeiten zu erbringen, für die weder ein Zuschlag noch ein anderer erhöhter Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

73 73 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite 7 7 Vergütungssatz vereinbart ist. Wird der Auftragnehmer ohne eine solche Zustimmung oder Vereinbarung tätig, kann er weder einen Zuschlag noch einen erhöhten Vergütungssatz verlangen Vereinbarte Pauschalen für wiederkehrende Leistungen und andere regelmäßig zu zahlende Vergütungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, jeweils zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats fällig. Die Vergütung für Dienstleistungen nach Aufwand ist monatlich nachträglich fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Voraussetzung für die Fälligkeit bei Werkleistungen ist darüber hinaus die Abnahme der jeweiligen Leistung, soweit eine solche vereinbart ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Instandhaltungsleistung nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist Sind Ersatzgegenstände* zusätzlich zu vergüten, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und ihm unter Berücksichtigung eventueller Preisvereinbarungen die dafür zu zahlende Vergütung mitzuteilen, den Auftraggeber zur Beauftragung aufzufordern und seine Beauftragung abzuwarten. Soweit weder konkrete Preise noch ein Berechnungsmaßstab vereinbart sind, kann der Auftragnehmer höchstens die unter Berücksichtigung üblicher Rabatte gebildeten marktüblichen Preise verlangen. Hiervon unberührt ist der Auftraggeber berechtigt, den Einsatz der Ersatzgegenstände* abzulehnen, diese nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer in angemessener Qualität selbst beizustellen oder vom Auftragnehmer zu verlangen, eine andere Lösung vorzuschlagen, sofern eine solche möglich und zumutbar ist. Die Vergütung für Ersatzgegenstände* ist fällig mit Ablauf des Monats, in dem deren Einsatz erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle wiederkehrender Vergütungen ist eine einmalige prüfbare Dauerrechnung ausreichend, solange sich die Vergütung nicht geändert hat Ist eine Preisanpassung für Leistungen vereinbart, gilt, falls keine anderweitige Regelung vorgesehen ist, Folgendes: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig 12 Monate nach Beginn der Leistungserbringung aus dem Vertrag, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 11 Verzug 11.1 Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber den Vertrag ganz oder teilweise entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, das heißt bei einer Teilkündigung nur bezogen auf die in Verzug befindliche Instandhaltungsleistung kündigen und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Der Auftraggeber kann bei Verzug von Teilleistungen vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung vereinbarter Reaktions- und/oder Wiederherstellungszeiten* berechtigt, für jeweils angefangene 25% Überschreitung der Reaktionsund /oder Wiederherstellungszeit* innerhalb der Servicezeiten* eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% der jährlichen Vergütung, maximal jedoch 1% der jährlichen Gesamtvergütung pro Verzugsfall zu verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung pro Vertragsjahr zu zahlenden Vertragsstrafen nicht Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

74 74 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite 8 8 mehr als 5 % der jährlichen Gesamtvergütung pro Vertragsjahr betragen. Die Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet Abs. 3 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Strafe bis zum Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Verwirkung geltend gemacht werden kann. 12 Mitwirkung des Auftraggebers 12.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur rechtzeitig gewähren und die bei ihm vorhandenen Dokumentationen rechtzeitig übergeben, jeweils soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die gesetzlichen und vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.b. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG -) erfüllt sind. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst anstelle des Auftraggebers zu erbringen. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt Der Auftraggeber hat Störungen* bzw. Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist, z.b. eine telefonische Meldung oder der Eintrag in ein Ticketsystem*, wird er diese in der Regel auf dem Störungsmeldeformular entsprechend Muster 1 vornehmen; nimmt er ausnahmsweise die Meldung nur telefonisch oder mündlich vor, ohne dass dies vereinbart war, ist die Störung nachträglich in der vereinbarten Form zu dokumentieren. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Analyse der Störung* bzw. des Mangels ermöglichen, z.b. die ihm zur Verfügung stehenden technischen Informationen rechtzeitig bereit zu stellen Bei vereinbartem Teleservice* wird der Auftraggeber entsprechend den Festlegungen in einer Teleservicevereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen beim Auftraggeber bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. 13 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der Instandhaltungsleistungen 13.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche 24 Monate für Ersatzgegenstände und im Übrigen 12 Monate. Abweichend davon verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist endet in diesem Falle jedoch nicht vor den Fristen gemäß Satz Die Rechtsmängelhaftung erstreckt sich nicht auf Ansprüche wegen Patentverletzungen und Gebrauchsmusterverletzungen im Sinne der deutschen Rechtsordnung, die Dritte gegen den Auftraggeber geltend machen, wegen dessen Nutzung der Instandhaltungsleistungen außerhalb der Mitgliedsstaaten von EU und EFTA Meldet der Auftraggeber vor Ablauf der Verjährungsfrist Mängel und verhandeln die Parteien im Sinne des 203 BGB, ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftragnehmer oder der Auftraggeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein Der Auftragnehmer hat ihm gemeldete Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter gilt vorrangig Ziffer 14. Der Auftragnehmer hat gemäß 439 Abs. 2 BGB bzw. 635 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Erfolgt die Nacherfüllung durch Neulieferung entfällt der Nutzungsherausgabeanspruch des Auftragnehmers. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

75 75 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite 9 9 Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist erfolgreich ab, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine weitere angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf den Vertrag ganz oder teilweise kündigen oder die Vergütung angemessen herabsetzen. Bei werkvertraglichen Instandhaltungsleistungen kann der Auftraggeber zuvor eine weitere angemessene Nachfrist verbunden mit der Ankündigung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf den Mangel selbst zu beseitigen. Läuft diese Frist fruchtlos ab, ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Auftraggeber kann darüber hinaus bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensoder Aufwendungsersatz verlangen. 14 Schutzrechte Dritter 14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Instandhaltungsleistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 13 wie folgt: Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen. Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers z.b. auf Rücktritt, Kündigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen. 15 Pflichtverletzung bei Dienstleistungen Wird eine Instandhaltungsleistung, die als Dienstleistung zu qualifizieren ist (z.b. Hotline), nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz und Kündigung, bleiben hiervon unberührt. 16 Haftungsbeschränkung Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende Regelungen: Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

76 76 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert* beschränkt. Die Haftung in diesem Fall beträgt jedoch maximal das Doppelte der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr zu zahlen ist. Bei der Bestimmung der vorgenannten Vergütungen bleibt eine etwaige vereinbarte Reduktion wegen Mängelansprüchen unberücksichtigt. Ergibt sich nach dieser Regelung eine Haftungsbeschränkung von weniger als ,-, wird die Haftung jedoch auf ,- beschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer abweichend von Sätzen 1 bis 3 bis zur Höhe des Auftragswerts, mindestens aber auf bis zu ,- je Schadensereignis und insgesamt mindestens auf bis zu , Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung* durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung* Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist. 17 Laufzeit und Kündigung 17.1 Ist kein Ende der jeweiligen Laufzeit im Vertrag vereinbart, kann dieser mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer. Im Vertrag kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden Ist ein Ende der jeweiligen Laufzeit im Vertrag vereinbart, kann der Auftraggeber nur dann und nur insoweit vorzeitig ganz oder teilweise kündigen, als er den Betrieb der Hardware endgültig einstellt. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, der in der Mitte der Restlaufzeit liegt. In der Restlaufzeit ist der Auftragnehmer von der Instandhaltungsleistung bezüglich der gekündigten Hardware befreit. Davon abweichend können die Parteien gesonderte Vereinbarungen treffen Zudem kann der Vertrag von jedem Vertragsteil bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß 314 i.v. mit 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. 18 Änderung der Leistung nach Vertragsschluss Für Änderungen der Leistung nach Vertragsschluss gilt 2 der VOL/B (Fassung 2003). 19 Haftpflichtversicherung 19.1 Soweit vereinbart, weist der Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

77 77 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 20.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten gemäß Ziffern 20.1 und 20.2 schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, weil der Auftragnehmer Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der Erfahrungsaustausch des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Subunternehmer weiterzugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Subunternehmer erforderlich sind ( need-to-know -Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der Subunternehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen durch den Subunternehmer ausgeschlossen sein, soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden. 21 Erfüllungsort Der Erfüllungsort ist beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. 22 Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. 23 Textform Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem* ausreichend. 24 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*). Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

78 78 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite Begriffsbestimmungen Auftragswert Der Auftragswert ist die Summe aller zu zahlenden Vergütungen. CISG United Nations Convention on Contracts for the international Sales of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf). Datensicherung Datensicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der auf dem IT-System gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten und Software. Ersatzgegenstand Oberbegriff für Ersatzhardware*, Ersatzteile*, Verschleißteile*und Verbrauchsmaterialien* Ersatzhardware Neue Hardware, die eine defekte Hardware ersetzt. Ersatzteil Teil zum Ersatz eines defekten Teils einer Hardware, um deren ursprüngliche Funktion wiederherzustellen. Nebenkosten Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und keine Reisekosten sind. Pauschalfestpreis Einseitig nicht änderbare Gesamtvergütung, die für die Instandhaltungsleistung geschuldet ist, soweit nicht für einzelne Leistungen eine gesonderte, ggf. pauschalierte Vergütung vereinbart ist. Materialkosten, Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten* und Kosten für Ersatzgegenstände* sind in dem Pauschalfestpreis* enthalten. Programmstand Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release/Version*. Reaktionszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit der Störungsbeseitigung zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Meldung innerhalb der Servicezeiten* und läuft ausschließlich während der Servicezeiten*. Geht eine Meldung außerhalb der Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Release Neue Entwicklungsstufe einer Software, die sich gegenüber dem vorherigen Release* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.b. Änderung der Versionsnummer von Version zu 5.0.0). Schaden stiftende Software Software mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

79 79 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Seite Ressourcen oder Leistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.b. Viren, Würmer, Trojanische Pferde (u.a.). Servicezeit Zeiten, innerhalb derer der Auftraggeber Anspruch auf vertraglich geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer hat. Störung Beeinträchtigung der Eignung der Hardware oder der Instandhaltungsleistung zur vertraglich vereinbarten, bzw. soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Abschluss des Vertrages vorlag oder nicht. Teleservice Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der Hardware. Ticketsystem Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT- System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. Verbrauchsmaterialien Teile der Hardware, die auch bei bestimmungsbemäßen Gebrauch innerhalb der voraussichtlichen Lebensdauer der Hardware stofflich verwertet und damit aufgebraucht werden. Verschleißteil Teile der Hardware, die auch bei bestimmungsbemäßen Gebrauch innerhalb der voraussichtlichen Lebensdauer der Hardware ihre Funktionsfähigkeit verlieren und dies keinen Mangel darstellt, es sei denn, das Verschleißteil verlöre seine Funktionsfähigkeit vor Ablauf seiner voraussichtlichen Lebensdauer. Wiederherstellungszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die Störungsbeseitigung erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Meldung innerhalb der Servicezeiten* und läuft ausschließlich während der Servicezeiten*. Geht eine Meldung außerhalb der Servicezeiten* ein, beginnt die Wiederherstellungszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Instandhaltungs-AGB definiert. (vo Version 2.0 vom

80 80 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen KMK-Sekretariat Graurheindoerfer Straß 157, Bonn im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-/Vertragsbezeichnung Dienstleistungen für die neue Telefonanlage und die Telefonanschlüsse des KMK-Sekretariats 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von. zuzüglich Reise- und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet, soweit die Dienstleistungen nicht schon Bestandteil der Leistungsbeschreibung (Schulung Mitarbeiter, Schulung Administratoren) sind. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seite 1 bis 5) mit Anlage(n) Nr. 1 Leistungsbeschreibung vom Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. EVB-IT Dienstleistung und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

81 81 EVB-IT Dienstvertrag Seite 2 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: x Beratung Projektleitungsunterstützung x Schulung Einführungsunterstützung x Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit sonstige Dienstleistungen: 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Anlage(n) Nr. x folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Anlage(n) Nr. folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge: x Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten): 3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren: Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

82 82 EVB-IT Dienstvertrag Seite 3 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. 4 Ort der Dienstleistungen / Leistungszeitraum 4.1 Ort der Dienstleistungen Bonn, Graurheindorfer Straße 157/149a und Berlin Taubenstraße Zeiträume der Dienstleistungen Leistungen (gemäß Nummer 3.1) Geplanter Leistungszeitraum Verbindlicher Leistungszeitraum Beginn Ende Beginn Ende 4.3 Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) 8 Uhr bis 18 Uhr von bis Uhr bis von bis Uhr während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr 5 Vergütung 5.1 Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines Leistungsnachweises entsprechend Muster 1 Leistungsnachweis Dienstleistung ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von Bezeichnung des Personals (Leistungskategorie) Preis (netto) innerhalb der Zeiten gemäß gemäß je Stunde je Tag je Stunde je Tag Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich x nach Leistungserbringung Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

83 83 EVB-IT Dienstvertrag Seite 4 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart 5.2 Festpreis gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr.. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: 5.3 Reisekosten und Nebenkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.3 Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. 6.4 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

84 84 EVB-IT Dienstvertrag Seite 5 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. 7 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: H. Böcker, Graurheindorfer St. 157, des Auftragnehmers: 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers x Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: Personalgestellung aus der IT-Abteilung Realisierung des Zutritts zu den Dienstgebäuden und Stellung einer Begleitperson 9 Schlichtungsverfahren Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung x Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. 11 Sonstige Vereinbarungen, Bonn, Ort Datum Ort Datum Firma Auftraggeber Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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