Das Pensionskassenmodell. der. Universität Wien

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1 Das Pensionskassenmodell der Universität Wien Stand 12/2010

2 Inhaltsverzeichnis Die Pensionskasse... 3 Notwendige Ergänzung zur staatlichen Pension... 3 Dreifache Sicherheit für Pensionisten... 3 Für jeden Fall vorgesorgt... 3 Sicherheit wird großgeschrieben... 4 So kommt ein Pensionskassenvertrag zustande... 4 Gemeinsam Steuern sparen... 5 Steuerliche Aspekte in der Anwartschaftsphase... 5 Steuerliche Aspekte in der Leistungsphase... 5 Das Pensionskassenmodell der Universität Wien... 6 Grundlagen... 6 Einbeziehungsvoraussetzung... 6 Leistungen aus der Pensionskasse... 6 Beiträge... 7 Arbeitgeberbeitrag (verpflichtend)... 7 Bemessungsgrundlage... 8 ArbeitnehmerInnenbeitrag (freiwillig)... 8 Zahlung der Beiträge... 8 Unverfallbarkeit der Ansprüche... 8 Tarif... 8 Valida Pension AG... 9 Seite 2 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

3 Die Pensionskasse Notwendige Ergänzung zur staatlichen Pension Trotz laufender Reformen im Pensionssystem bedarf die staatliche Pension dringend einer Ergänzung. Immer mehr Pensionisten stehen immer weniger beitragszahlenden Aktiven gegenüber. Entweder die Beiträge steigen oder die Pensionen sinken. Dabei besteht bereits eine deutliche Lücke zwischen letztem Gehalt und staatlicher Pension. Frühzeitiger Pensionsantritt verschärft die Situation. Je höher das aktive Einkommen, desto größer ist die Pensionslücke. Eine Betriebspension ist eine sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Pension. Dreifache Sicherheit für Pensionisten Die Pensionsleistungen kommen in Österreich aus drei Quellen: 87 % gesetzliche Pension 4 % betriebliche Pension 9 % individuelle Pension 1 Neben der gesetzlichen gewinnt die betriebliche wie auch die individuelle Pensionsvorsorge immer mehr an Bedeutung. In anderen europäischen Ländern ist diese Entwicklung jedoch schon weiter fortgeschritten als in Österreich. Auch in Österreich bieten Pensionskassen die Gelegenheit, die 2. Säule zu stärken und die staatliche Pension zu ergänzen. Eine EU-weite Richtlinie soll die wesentlichsten Parameter der betrieblichen Vorsorgemodelle möglichst vereinheitlichen. Für jeden Fall vorgesorgt Die Leistungen der Pensionskasse bieten dem Arbeitnehmer und dessen Angehörigen umfassende Sicherheit und Vorsorge: Arbeitgeber- Beiträge (gemäß Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag) Arbeitnehmer- Beiträge Pensionskasse Veranlagung Risikoausgleich Alterspension Berufsunfähigkeitspension Witwen(r)pension Waisenpension 1 Quelle: Url, Thomas, Die Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich Kurzfassung, WIFO-Studio, Wien, März 2003 (S 6) Seite 3 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

4 Durch die zusätzliche Alterspension ist der Lebensstandard auch nach der aktiven Berufstätigkeit gesichert. Durch eine Hinterbliebenenpension sind Ehepartner/Lebensgefährten und Kinder im Todesfall des Arbeitnehmers besser versorgt. Ein Berufsunfähigkeitsschutz sichert das Einkommen bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Diese Leistungen bieten auch dem Arbeitgeber zusätzliche Vorsorge. Sicherheit wird großgeschrieben Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer genießen durch einen Pensionskassenvertrag höchstmögliche Sicherheit: Die Pensionskasse veranlagt die Beiträge ertragsorientiert und risikobewusst nach sehr genauen gesetzlichen Vorschriften. Sparsame Verwaltung und Einhaltung der Veranlagungsvorschriften werden von verschiedenen Prüforganen (z.b. Finanzmarktaufsicht) laufend geprüft. Beim Arbeitsplatzwechsel kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche an die Pensionskasse grundsätzlich nicht verlieren, auch wenn er aus eigenem Antrieb das Unternehmen verlässt. Die Verpflichtung, Beiträge zu leisten, endet mit dem Arbeitsverhältnis. Sollte das beitragszahlende Unternehmen nicht mehr bestehen, sind die Pensionen jedenfalls sicher: Sie werden von der unabhängigen Pensionskasse weiter ausgezahlt. So kommt ein Pensionskassenvertrag zustande So kommt ein Pensionskassenvertrag zugunsten des Arbeitnehmers zustande: Arbeitgeber Betriebsvereinbarung Vorsorgevereinbarung Arbeitnehmer Pensionskassenvertrag Pensionsleistung Pensionskasse Der Arbeitgeber schließt mit der Valida Pension einen Pensionskassenvertrag ab. Zusätzlich vereinbart der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern die Zusatzpension. Wird der Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat vertreten, erfolgt der Beitritt mittels Betriebsvereinbarung, sonst durch Einzelverträge (sog. Vorsorgevereinbarungen ). Seite 4 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

5 Gemeinsam Steuern sparen Pensionskassen helfen, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Steuern zu sparen. Steuerliche Aspekte in der Anwartschaftsphase Beim Arbeitnehmer sind Beiträge des Arbeitgebers von der Lohnsteuer und von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Der Arbeitnehmer kann seine zusätzlichen Beiträge (ArbeitnehmerInnenbeiträge) innerhalb seines persönlichen Sonderausgaben-Rahmens zu 25 % von der Lohnsteuer absetzen oder bei Inanspruchnahme des Euro- Prämienmodells eine staatliche Prämie von 8,5 % (Stand 2011) lukrieren. Steuerliche Aspekte in der Leistungsphase Pensionszahlungen, die aus prämienbegünstigten Beiträgen finanziert wurden, sind zur Gänze steuerfrei. Sonstige Pensionszahlungen, die durch die ArbeitnehmerInnenbeiträge finanziert wurden, sind zu 75 % einkommensteuerfrei. Pensionszahlungen, die aus Arbeitgeberbeiträgen resultieren, sind wie laufendes Einkommen zu versteuern. Tipp: Die Inanspruchnahme des 1000-Euro-Prämienmodells für Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse berührt nicht die der individuellen prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, d.h. die beiden Förderungen ( 108a und 108g ff EStG) können parallel genutzt werden. Seite 5 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

6 Das Pensionskassenmodell der Universität Wien Grundlagen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten (KollV) Betriebsvereinbarung betreffend die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge vom Einbeziehungsvoraussetzung Umfasst sind alle ArbeitnehmerInnen, die länger als 24 Monate ununterbrochen bei der Universität Wien beschäftigt sind und deren Arbeitsverhältnis nach dem begründet wurde oder gemäß 126 Abs 5 und 7 UG 2002 auf die Universität Wien übergeleitet oder als UniversitätsprofessorIn im Sinne des 97 UG 2002 gemäß 126 Abs 1 UG 2002 von der Universität Wien übernommen wurde. Für ProjektmitarbeiterInnen, deren Arbeitsverhältnis vor begründet wurde, gilt die Betriebsvereinbarung ab Nicht erfasst sind geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge. Leistungen aus der Pensionskasse Alterspension Pensionsantritt ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, wenn das Arbeitsverhältnis mit der Universität Wien beendet wurde. Berufsunfähigkeitspension Gebührt, wenn und solange eine Berufsunfähigkeitspension von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger zuerkannt wird und kein Arbeitsverhältnis mit der Universität Wien besteht. Hinterbliebenenpension in Summe bis zu 100 % des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitspension bzw. Alterspension Witwen(r)pension Gebührt dem hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin bzw. dem eingetragenen Partner/der eingetragenen Partnerin, sofern diese Person Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension aus der österreichischen Sozialversicherung oder eine vergleichbare Pension aus einer ausländischen sozialen Sicherungseinrichtung hat. Der Anspruch erlischt bei Wiederverehelichung bzw. bei Eingehen einer neuen Partnerschaft. Seite 6 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

7 Höhe der Witwen(r)pension: 60 % des jeweiligen Anspruchs auf Berufsunfähigkeits- bzw. Alterspension Waisenpension 20 % für Halbwaisen bzw. 30 % für Vollwaisen des jeweiligen Anspruchs auf Berufsunfähigkeits- bzw. Alterspension Auszahlung der Pensionen Die Pensionen werden monatlich im Nachhinein, 12x jährlich, zuzüglich Sonderzahlungen im Juni und November, ausgezahlt. Beiträge Arbeitgeberbeitrag (verpflichtend) Nachzahlung für Dienstzeiten zwischen dem und dem (Einmalbetrag): 10 % für UniversitätsprofessorInnen 0,75 % für alle anderen ArbeitnehmerInnen Für den Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. September 2011: 7,27 % für UniversitätsprofessorInnen 2,18 % für alle anderen ArbeitnehmerInnen Beiträge ab dem 1. Oktober 2011: 10 % für UniversitätsprofessorInnen 3 % bis zur Höchstbeitragsgrundlage und 10 % für den darüber hinausgehenden Teil für alle anderen ArbeitnehmerInnen Für ProjektmitarbeiterInnen, deren Arbeitsverhältnis vor begründet wurde, hat der Arbeitgeber ausschließlich für Zeiträume ab einen laufenden monatlichen Beitrag, jedoch keine Nachzahlungen für Zeiträume vor dem , zu leisten. Seite 7 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

8 Bemessungsgrundlage Zum monatlichen Bruttobezug zählen das laufende Bruttomonatsgehalt (gemäß Kollektivvertrag) und eine allfällige Journaldienstzulage, Gefährdungszulage, Schmutzzulage oder Rufbereitschaftsentschädigung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, nicht jedoch Vergütungen für Lehr- und Prüfungstätigkeit. Die Arbeitgeberbeiträge sind inklusive Verwaltungskostenanteil gemäß Pensionskassenvertrag und exklusive Versicherungssteuer (2,5 %). ArbeitnehmerInnenbeitrag (freiwillig) bis zu 100 % des Arbeitgeberbeitrages oder bis zu Euro 1.000,-- pro Jahr gemäß 108a EStG (Prämienmodell) Zahlung der Beiträge Die Zahlung der Beiträge erfolgt monatlich mit Fälligkeit der Gehalts- bzw. Entgeltauszahlung. Die ArbeitnehmerInnenbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse überwiesen. Unverfallbarkeit der Ansprüche Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalles Unverfallbarkeit aus Arbeitgeberbeiträgen: sofort Unverfallbarkeit aus Arbeitnehmerbeiträgen: sofort Verfügungsmöglichkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß 5 Abs 3 Betriebspensionsgesetz (BPG): die Umwandlung des Unverfallbarkeitsbetrages in eine beitragsfrei gestellte Anwartschaft die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages in die Pensionskasse, die betriebliche Kollektivversicherung, die Einrichtung im Sinne des 5 Z 4 PKG oder in eine Gruppenrentenversicherung eines neuen Dienstgebers oder in eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages in eine direkte Leistungszusage eines neuen Dienstgebers die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages in eine ausländische Altersversorgungseinrichtung die Fortsetzung nur mit eigenen Beiträgen Möglichkeit der steuerbegünstigten Abfindung bei einem Unverfallbarkeitsbetrag bis max. EUR ,00 (Stand 2011). Tarif Valida Top Pension (Verrentungsmodell) Seite 8 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

9 Valida Pension AG Die Valida Pension zählt zu einer der führenden überbetrieblichen Pensionskassen in Österreich. Das Know-how und die breite Erfahrung der Mitarbeiter der Valida und ihrer Aktionäre sichern höchste Beratungsqualität. Die Leistungsstärke, Sicherheit und Kompetenz ihrer Eigentümer ist eine hervorragende Visitenkarte der Valida Pension: Banken: Raiffeisen Zentralbank Österreich Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Raiffeisenlandesbank Burgenland Raiffeisenlandesbank Kärnten Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien Raiffeisenverband Salzburg Raiffeisenlandesbank Steiermark Raiffeisenlandesbank Tirol Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Oberösterreichische Landesbank Bankhaus Schelhammer & Schattera Volkskreditbank Versicherungen: UNIQA Versicherungen AG Oberösterreichische Versicherung Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Valida Pension AG ausgeschlossen ist. Seite 9 von 9 erstellt von Valida Pension AG 12/2010

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