FUNKTIONSFÄHIGKEIT IM ERNSTFALL

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1 FUNKTIONSFÄHIGKEIT IM ERNSTFALL Instandhaltungen von Brandschutzeinrichtungen Minimax Mobile Services Kompetenz im Brandschutz MF I 1

2 Wir leben Service Instandhaltungen von Brandschutzeinrichtungen Stand Juni 2016 Photographie und Abbildungen 123RF: Titel- und Rückseite, Seite 2, 4, 6, 9 istock: Seite 14 Die Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden sowie Sachschäden, einen Produktionsausfall oder gar eine Betriebsschließung vermeiden. Hierfür ist die Durchführung von regelmäßigen Instandhaltungen unumgänglich. Diese Verantwortung stellt viele Unternehmen allerdings vor eine große Anzahl von zu beachtenden Vorschriften und zu bewältigenden administrativen Aufgaben. Minimax unterstützt Sie dabei mit umfassenden Serviceleistungen. Denn für uns bedeutet Service mehr als die reine Instandhaltung Ihrer Brandschutzeinrichtungen: Durch eine in sich greifende Organisationsstruktur bieten wir jedem unserer Kunden eine optimale Servicebetreuung, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum großen Konzern. Eine dezentrale Auftragsabwicklung mit deutschlandweit über 340 qualifizierten Vertriebs- und Kundendienstmitarbeitern, aufgeteilt auf 19 Minimax-Brandschutz- Center- und Generalvertretungs gebiete, sichert die regionale Nähe zu unseren Kunden inklusive kurzen Anfahrtswegen und schnellen Reaktionszeiten. Die dagegen zentrale Kundendienststeuerung sichert eine optimale Koordination von Terminen und die Überwachung der Wartungsintervalle. Überregional tätigen Unternehmen mit vielen Standorten, wie beispielsweise Filialisten, bieten wir einen zentralen Ansprechpartner sowie ein deutschlandweit einheitlich hohes Leistungsniveau. Den Unterschied machen vor allem unsere motivierten und sehr gut ausgebildeten Mitarbeiter. Für jedes der von uns bedienten Brandschutzsegmente gibt es Spezialisten mit einem tiefen technischen Wissen, durch das wir jeder Kundenanforderung gerecht werden. Folgende Themen möchten wir Ihnen in dieser Broschüre vorstellen: Ihre Minimax Vorteile Unternehmer- und Betreiberpflichten im Brandschutz Begriffe der Instandhaltung Brandschutzsegment: Tragbare Feuerlöscher Brandschutzsegment: Löschwassertechnik Brandschutzsegment: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Wir leben Service 2 I 3

3 Ihre Minimax-Vorteile im Überblick Instandhaltung unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten technischen Regeln Flächendeckende Präsenz in ganz Deutschland und Österreich Einsatz von eigenen, hoch qualifizierten Mitarbeitern Zentrale Kundendienststeuerung und Überwachung der Wartungsintervalle Zentraler Ansprechpartner für überregionale Kunden Verwendung von Original-Ersatzteilen Empfehlungen bzgl. notwendiger Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen inkl. eines kosten- und nutzenoptimalen Lösungskonzeptes Eigene Business Units für jedes Brandschutz - segment mit ausgewiesenen Spezialisten Zertifizierung nach DIN ISO 9001, ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektoindustrie e.v.) und BHE für elektrische Systeme und pneumatische Systeme (Bundesverband der Hersteller und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.v.) Nachweisliches Arbeitsschutzmanagementsystem (Gütesiegel Sicher mit System der Berufsgenossenschaft Holz und Metall) Ihre Minimax-Vorteile im Überblick 4 I 5

4 Unternehmer- und Betreiberpflichten im Brandschutz Aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Bestimmungen und Verordnungen sowie den unterschiedlichen Arbeitsweisen im Hinblick auf die Instandhaltung von Brandschutzanlagen am Markt, soll diese Informationsbroschüre einen Überblick über die vorgeschriebenen Grundlagen sowie die einzelnen durch Ihren Minimax-Service durchgeführten Instandhaltungsschritte geben. Unternehmer- und Betreiberpflichten im Brandschutz Im Brandschutz trägt das Unternehmen als Betreiber von Gebäuden und Anlagen die Verantwortung für den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer, der Sachgüter und der Umwelt außerhalb des Betriebes. Auf Grundlage von 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen, indem er alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände trifft, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass er die Arbeitsstätte instand hält und dafür sorgt, dass festgestellte Mängel umgehend beseitigt werden. Nach 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, wie z. B. Feuerlöscheinrichtungen, regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Folgen einer unterlassenen Instandhaltung können u. a. sein: Gefahr von Bußgeldern oder einer Betriebsschließung Verlust von Gewährleistungsansprüchen Zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen Einschränkung der Versicherungsleistung Unternehmer- und Betreiberpflichten im Brandschutz 6 I 7

5 Begriffe mit der Instandhaltung Instandhaltung Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass die geforderte Funktion erfüllt werden kann (DIN ) Wartung Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats Inspektion Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine zukünftige Nutzung Instandsetzung Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen Verbesserung Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die geforderte Funktion zu ändern Ziel der Instandhaltung ist die Sicherstellung einer möglichst hohen Anlagenverfügbarkeit und die Sicherheit der Anlage. Zusammenhänge/Begriffe Die DIN legt die Grundlagen der Instandhaltung fest, gliedert die Instandhaltung vollständig in Grundmaßnahmen und definiert Begriffe, die zum Verständnis der Zusammenhänge der Instandhaltung notwendig sind. Bei der Inspektion und Wartung werden Maßnahmen zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes sowie zur Bewahrung des Soll-Zustandes der Systeme und Geräte einer Anlage durchgeführt. Abnutzungserscheinungen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte entstehen, werden soweit möglich und wirtschaftlich behoben. Die Bewertung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt nach den Kriterien Sicherheit, Funktion und Werterhaltung. Abnutzung/Abnutzungsvorrat Der Abbau des Abnutzungsvorrates wird beispielsweise hervorgerufen durch chemische und/oder physikalische Vorgänge. Solche Vorgänge werden durch unterschiedliche Beanspruchungen, wie Reibung, Ermüdung, Korrosion, Alterung, Kavitation, Bruch etc., hervorgerufen. Abnutzung ist unvermeidbar. Begriffe mit der Instandhaltung 8 I 9

6 Brandschutzsegment: Tragbare Feuerlöscher Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen nach ASR A 2.2 Feuerlöscher müssen laut der ASR A 2.2 nach Art und Umfang der Brandgefährdung sowie nach Größe des zu schützenden Bereichs (Grundfläche) in ausreichender Zahl bereitgestellt werden. Durch die Berechnung der benötigten Löschmitteleinheiten (LE) ergibt sich die Anzahl der Feuerlöscher für die Grundausstattung mit dem entsprechenden Löschvermögen in den Brandklassen A und B. Erstreckt sich die Grundfläche über mehrere Geschosse, sollte die Anzahl der LE pro Geschoss separat berechnet werden. In jedem Geschoss muss mindestens ein Feuerlöscher bereitgestellt werden. Die Montagehöhe sollte zwischen 0,80 m und 1,20 m liegen. Bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern können andere geeignete Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Wandhydranten, berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie bei der Feuerlöscherauswahl folgende Punkte: Eignung des Löschmittels für den zu schützenden Bereich Handhabung des Feuerlöschers Funktionsdauer Feuerlöscher sollten der DIN EN 3 entsprechen und die Anerkennungsnummer einer akkreditierten Zertifizierungsstelle tragen Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereichs Für die Ermittlung der benötigten Löschmitteleinheiten zur Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern nach der ASR A 2.2 steht Ihnen eine speziell dafür entwickelte Minimax-App zur Verfügung, die Sie entweder über unsere Homepage online nutzen oder im IOS-Store sowie Google Play Store als App downloaden können. Brandschutzsegment: Tragbare Feuerlöscher 10 I 11

7 Brandschutzsegment: Tragbare Feuerlöscher Geltende Vorschriften oder Normen für die Instand haltung von tragbaren Feuerlöschgeräten ASR A 2.2 Kapitel 6 Die ASR beschreibt in diesem Kapitel, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Wenn Mängel festgestellt werden, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ersetzt werden. DIN Teil 4 Die DIN Teil 4 gilt für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3. Enthalten sind Regeln, welche die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige beschreiben. Weitergehend wird ein Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von maximal zwei Jahren vorgeschrieben. 35 StVZO Die Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt für tragbare Feuerlöschgeräte in Kraftomnibussen die wiederkehrende Inspektion innerhalb von 12 Monaten vor. 16 BetrSichV Nach 16 der Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung zu unterziehen. alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen. Die innere Prüfung nach 16 BetrSichV wird in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN Teil 4 alle 4 Jahre durchgeführt. Durch die innere Prüfung alle 8 Jahre, kann eine befähigte Person in Abhängigkeit von der Bauart des Feuerlöschers entscheiden, ob der Feuerlöscher einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden muss oder nicht. Die Festigkeitsprüfung kann entfallen, wenn bei der inneren Prüfung keine Mängel festgestellt wurden. Für Feuerlöscher mit einem Druckinhaltsprodukt < kann die Festigkeitsprüfung durch eine befähigte Person (TRBS 1203) durchgeführt werden. Ist das Druckinhaltsprodukt > erfolgt die Festigkeitsprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). 2-jähriger Inspektionsumfang bei tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN Teil 4 Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV Prüfung des Schutzanstriches (z. B. auf Korrosionserscheinungen) Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit Kontrolle auf Korrosionserscheinungen Prüfung von Dichtungen Bei Auflade-Feuerlöschern ist zusätzlich der Druck oder das Gewicht des Treibgases zu prüfen Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen Feuerlöscherhalterung hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher Dokumentation der durchgeführten Arbeiten Beachtung der Instandhaltungsanweisungen der Hersteller Brandschutzsegment: Tragbare Feuerlöscher 12 I 13

8 Brandschutzsegment: Löschwassertechnik (LWT) Geltende Vorschriften oder Normen für die Instandhaltung von Löschwassertechnikanlagen DIN EN Diese Europäische Norm gibt Empfehlungen für die Instandhaltung von Schlauchhaspeln und Wandhydranten. Diese sollen von einem Sachkundigen in Abständen überprüft werden, die von den Umgebungsbedingungen und/oder dem Brandrisiko bzw. der Brandgefahr abhängen, jedoch mindestens einmal jährlich. Erkannte Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass jede Schlauchhaspel oder jeder Wandhydrant am vorgesehenen Ort angebracht ist, frei zugänglich und gut sichtbar sowie nicht schadhaft, korrodiert oder undicht ist. spielsweise Rückflussverhinderer, Rohrbelüfter oder Druckerhöhungsanlagen. Zusätzlich zu dieser Norm sind die Angaben der Hersteller für Betrieb und Wartung zu beachten. DIN Nach der DIN ist die Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen und Löschwasseranlagen in regelmäßigen Abständen und nach jedem Gebrauch durchzuführen. Zusätzlich müssen die jeweiligen Herstellerangaben berücksichtigt werden. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind in Zeitabständen entsprechend den Herstellerangaben, bei Löschwasseranlagen trocken jedoch spätestens nach 2 Jahren und bei Wandhydrantenanlagen sowie Überflurund Unterflurhydranten spätestens nach 1 Jahr durchzuführen. Die Instandhaltung muss durch einen Sachkundigen erfolgen. DIN 1988 Teil 600 Die DIN 1988 Teil 600 bezieht sich insbesondere auf die Instandhaltung von in Leitungsanlagen eingebauten Sicherungseinrichtungen und Sicherungsarmaturen. Zu den Sicherungsarmaturen gehören bei- Brandschutzsegment: Löschwassertechnik (LWT) 14 I 15

9 Brandschutzsegment: Löschwassertechnik (LWT) Inspektionsumfang von Löschwassertechnikanlagen Jährlicher Inspektionsumfang von Löschwasseran lagen nass und nass/trocken Löschwasserleitungen in Anlehnung an die DIN Kontrolle der Löschwasserbereitstellung Kontrolle der selbsttätigen Spüleinrichtungen Kontrolle der Löschwasserübergabestelle einschließlich Durchführungen Funktionstests Wandhydranten gemäß DIN EN und DIN Wandhydrant am vorgesehenen Ort frei zugänglich, gut sichtbar angebracht Wandhydrant ist in der richtigen Höhe ein- bzw. angebaut (1400 ± 200 mm) und hat eine korrekte Beschilderung (inkl. Haspel) Sichtkontrolle auf Vollständigkeit und Beschädigungen sowie Leichtgängigkeit der Türen Schlauch vollständig von Haspel abrollen und mit vorhandenem Betriebsdruck beaufschlagen Prüfung der Bedienungsanleitung auf Vollständigkeit und Lesbarkeit Prüfung der Tragarme und Befestigungen zur Halterung auf Festigkeit Prüfung der Wasserdurchflussmenge mittels Volumenstrommessgerät Kontrolle des Wasserdruckes (Gebrauchsdruckprüfung) Prüfung des Schlauches auf Verformungen, Risse oder Verschleiß sowie auf die richtige Länge (in der Regel 30 m); bei Anzeichen von Beschädigung mit maximalem Betriebsdruck beaufschlagen Prüfung der Schlauchanschlüsse, der Schlaucheinbände und der Schlauchschellen auf korrekte Befestigung Kontrolle der Schlauchtrommel auf Beweglichkeit in beide Richtungen und Kontrolle der Schwenkbarkeit Prüfung der Schlauchabsperrventile auf Gängigkeit Kontrolle des Stahlrohrtyps Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft Dokumentation der durchgeführten Arbeiten 5-jährige Inspektion der Druckschläuche (Flachschläuche und formstabile Schläuche) in Anlehnung an die DIN EN Kontrolle auf Unversehrtheit Schlaucheinband und Kupplungsdichtungen prüfen Beaufschlagung mit dem höchstzulässigen Betriebsdruck von 1,2 MPa Dokumentation der durchgeführten Arbeiten Füll- und Entleerungsstation gemäß DIN Kontrolle der Absperrventile Kontrolle des Membranventils und der Membrane Kontrolle des Manometers, der Magnetventile, Magnetspulen und Schlusshülsen Kontrolle der Prüfbohrungen der hydraulischen Entleerungsventile, des Bodenablaufes und des Ablauftrichters Funktionsprobe Funktionsprüfung der Notauslösung Funktion der Schalt- und Versorgungszentrale, der Alarmhupe und des optischen Alarmgebers, falls vorhanden, des Anzeigetableaus Prüfung der Batterie- und Ladespannung der Notstromversorgung sowie des Batteriezustandes, der Kabel und Pole Kontrolle der Stromversorgung der Magnetventile Prüfung der Endwiderstände, der Kurzschlussüberwachung und der Grenztaster Messung der Flutungszeit Kontrolle der Entleerungs- und Signaleinrichtungen sowie der elektrischen Notauslösung Dokumentation der durchgeführten Arbeiten Brandschutzsegment: Löschwassertechnik (LWT) 16 I 17

10 Brandschutzsegment: Löschwassertechnik (LWT) Vorlagebehälter mit Druckerhöhungsanlagen in Anlehnung an die DIN 14462, DIN sowie Vorgaben des Herstellers Kontrolle des Vorlagebehälters mit freiem Auslauf auf Funktion von Nachspeiseeinrichtung, Überlaufmeldung, Wassermangelmeldung und Kontrolle der ausreichenden Nachspeisemenge Kontrolle der Druckerhöhungsanlage nach Herstellerangaben Kontrolle des Signaltongebers sowie elektrischer Anzeigen und Schnittstellen nach Herstellerangaben Dokumentation der durchgeführten Arbeiten Über- und Unterflurhydranten in Anlehnung an die DIN Prüfung auf Korrosion an sichtbaren Teilen Kontrolle der Beweglichkeit der Absperrkörper Prüfung auf Unversehrtheit der Klauen für den Standrohreinsatz Entleerung des Mantelrohres Zustand und/oder Vorhandensein des elastischen Standrohrverschlusses sowie richtiger Sitz des Abschlussdeckels Korrekter Einbau der Straßenkappe Kontrolle der Beschilderung Kontrolle des Fallmantels und der Deckkapseln Funktion des Entleerungsventils sowie der Hydranteninnenteile Dichtheit der Absperrung, Leckwasseraustritt und Mantelrohrentwässerung Aufbau einer Messstrecke mit elektronischem Messgerät Dokumentation der durchgeführten Arbeiten 2-jähriger Inspektionsumfang von Löschwasseranlagen trocken in Anlehnung an die DIN Kaltwasserdruckprüfung der Steigleitung und der Schlauchanschlusseinrichtungen Für die Prüfung gilt als zulässiger Betriebsüberdruck der Nenndruck von 1,6 MPa Zugänglichkeit der Einspeisung und Entnahme - stellen Prüfung auf Dichtheit Gängigkeit der Schlauchanschlussarmaturen Prüfung des Wasserdurchflusses Funktionsfähigkeit der Einspeisearmatur, der Be- und Entlüftungs- sowie der Entleerungseinrichtung Vollständigkeit der Beschilderung Gängigkeit der Türen Geodätische Höhe über 30 m, Prüfung der Druckerhöhungsanlage Dokumentation der durchgeführten Arbeiten Brandschutzsegment: Löschwassertechnik (LWT) 18 I 19

11 Brandschutzsegment: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Gesetzliche Vorschriften oder Normen für die Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 14 MBO Nach der Musterbauverordnung sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Außerdem muss bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine wirksame Löscharbeit möglich sein. DIN / VDE Elektrische Gefahrenmeldeanlagen, wozu auch elektrische Rauch- und Wärmeabzüge oder Rauchmelder gehören, müssen nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich inspiziert werden. Wird bei der Inspektion oder Wartung festgestellt, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage nicht mehr sichergestellt ist, muss unverzüglich eine Instandhaltung erfolgen, die mit dem Betreiber abzustimmen ist. Brandschutzsegment: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 20 I 21

12 Brandschutzsegment: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen VdS Richtlinie 4020, Abschnitt 12.2 Nach der VdS-Richtlinie sind Rauch- und Wärmeabzüge, die Rauchschürzen, vorhandene Bauteile, die Zuluftöffnungen sowie Energiezuleitungen und jegliches Zubehör in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, nach den Angaben des Errichters auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft zu prüfen, zu warten und gegebenenfalls instand zu setzen. Alle Arbeiten sind entsprechend zu dokumentieren. DIN Teil 2 Nach der DIN Teil 2 dürfen Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen nur von qualifizierten Fachfirmen nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal jährlich, durchgeführt werden. Dabei müssen alle Betätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und jegliches Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. VDI 3564, Abschnitt 4.6. Die VDI-Vorschrift 3564 gilt für Hochregallager, in denen alle Brandschutzeinrichtungen einschließlich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in regelmäßigen Abständen zu warten und zu überprüfen sind. Die Überprüfungen sind in Kontrollbüchern zu dokumentieren, aus denen Prüfdatum und Prüfbefund ersichtlich sind. Mängel sind unverzüglich abzustellen. Brandschutzsegment: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 22 I 23

13 Brandschutzsegment: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Jährlicher Inspektionsumfang bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Pneumatische RWA-Anlage: Überprüfung von Aufschaltungen auf andere Alarmsysteme (z. B. Brandmeldeanlagen) Sichtkontrolle der Anlage auf bauliche Veränderungen / Vollständigkeitsprüfung Sichtkontrolle auf Beschädigungen Sichtkontrolle der Schlauchanschlüsse Überprüfung der Schraubverbindungen Überprüfung der beweglichen Teile (Zylinder, Gasfedern etc.) Überprüfung der Glaskolben (Luftblase darf nicht größer als 2-3 mm sein) Überprüfung der Windleitwände Überprüfung der Verriegelung Sichtprüfung der Nadel am TAG (thermisches Auslösegerät) Füllgradbestimmungen von CO 2 -Patronen Abdrücken der CO 2 -Leitungen Auslösung der RWA an dem Alarmkasten, Überprüfung des reibungslosen Ineinander - greifens aller Systemkomponenten bei realem Einsatzfall Sichtprüfung der Sichtanzeige (auf/zu) Sichtprüfung der Nadel am Alarmkasten Ersatz von verbrauchten Materialien durch Originalteile des Herstellers Reinigung der Anlage Dokumentation der Arbeiten in einem Betriebsbuch Elektrische RWA-Anlage: Überprüfung von Aufschaltungen auf andere Alarmsysteme (z. B. Brandmeldeanlagen) Sichtkontrolle der Anlage auf bauliche Veränderungen / Vollständigkeitsprüfung Sichtkontrolle auf Beschädigungen Sichtkontrolle der Kabelanschlüsse Überprüfung der beweglichen Teile Überprüfung der Windleitwände Überprüfung der Verriegelung Prüfung der Akkumulatoren (Ladespannung) auf Belastbarkeit bzw. Austausch Funktionsprüfung der Rauchmelder mit Prüfgas Funktionsprüfung der Wärmemelder mit einer geeigneten Wärmequelle Funktionsprüfung aller Funktionen, Anzeigen und Signale Simulation des Notbetriebes Ersatz von verbrauchten Materialien durch Originalteile des Herstellers Reinigung der Anlage Dokumentation der Arbeiten in einem Betriebs - buch Brandschutzsegment: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 24 I 25

14 Ihr Partner vor Ort Minimax Mobile Services Brandschutz-Bausteine Beratung/ Begehung Sanierung Erstausrüstung Instandhaltung Schulung/ Training Hamburg Wilhelm-Bergner-Str Glinde Tel.: (040) Fax: (040) Berlin Warener Straße 5/ Haus 3A Berlin Tel.: (030) Fax: (030) Feuerlöscher Fahrbare Feuerlöschgeräte Löschwassertechnik Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Ruhr Alte Bottroper Str Essen Tel.: (0201) Fax: (0201) Hannover Am Pferdemarkt Langenhagen Tel.: (0511) Fax: (0511) Brandschutztüren und -tore Sicherheitsgrafiken Löschanlagen Ausrüstung und Zubehör Köln Welserstraße 10G Köln Tel.: (0221) Fax: (0221) Erfurt Alte Chaussee Erfurt-Waltersleben Tel.: (0361) Fax: (0361) Übersicht aller Minimax Brandschutzsegmente Frankfurt Heinrich-Hertz-Str Dreieich Tel.: (06103) Fax: (06103) Mobil_Frankfurt@minimax.de Stuttgart Schützenbühlstr Stuttgart Tel.: (0711) Fax: (0711) Mobil_Stuttgart@minimax.de Nürnberg Thomas-Mann-Straße Nürnberg Tel.: (0911) Fax: (0911) Mobil_Nuernberg@minimax.de Ihr Partner vor Ort 26 I 27

15 ÜP01IH 07/2016 Minimax Mobile Services GmbH & Co. KG Minimaxstraße Bad Urach Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) zentrale@minimax.de

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