Beilage, zur. Erledisuns Fin-1095/25-Gf-197'^ r a g

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1 Beilage, zur. Erledisuns Fin-1095/25-Gf-197'^ K ' o ' l l e k t i v v e r t r a g.;.. abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich,. A Linz, Klosterstraße 7!,.einerseits und dem Österreichischen Gev/erk- "v-schaf tsbund, Gewerkschaft Kunst und freie. Beruf e, Sektio.n^ -Musiker, A-1090 Wien JX., Maria-Theresien-Straße 11, anderersei^tsj. betreff end die Änderung des Kollektivvertrages vom.. '17. Juli 1972., abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich, 4010 Lina/Donau, Klosterstraße 7? einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst und freie '. BerufGj Sektion Musiker, 1090 Y/ien X., Maria-Theresien-Straße 115. andererseits,. über das Menstverhältnls der Dienstnehmer des Bruckner-Orchesters Linz /Erste Kovelle. suin prchkollvr^^^ t Artikel. Der Kollektivvertrar^^ vom Juli 1972, abgeschlossen zv/icchcn^ dorn.land Oberösterreich, 4010 Lins/Donau/ Klosterstraße 7, einerseits und dem Ooterreichisciien Gev/erkschaftsoundj Gewerkschaft Kunst, und, frej-e. Berufe,. Rektion Musikerj 1"090 ^^ien X., Maria-Theresien^-Straße- 11-, andererseits, über das Dienstverhältnis der ip?.ens'tnerjr;??\ deß. 3f'uc;<ne?'-'^^^ Lj-nz, --.folgenden kurz *'0rchKollV-. genannt v/ird wie folgt geändert: f^die-prüfungskoifl^issxon- setzt sich aus dem künstlerischen Leiter des* Orchesters* oder- einem vom Dienstgeber zu be- Btellenden* Stellvertreter als Vorsitzenden, zwei vom Dienstgeber zu bestellenden Sachverständigen, einem dirigierenden Ka-nellmeister des Landestheaters Linz, einem Konzertmeister, j/) pineui; D Abs.* Stiuimflinr^r. 5- erster-satz-orchlcolly» oder Stimnif ührer-stellvertreter hat zu lauten: der instrument^r^grvippp,, für v/elche die Aufnahme, erfolgen soll. una zwei. vlii.tgl^ed^r;!. aes iieürieosraöcs zusammen" b. w

2 2 - ^0 15 Abs. 1 OrchKollV, hat zu lauten; t "(1) Bie Dienstnehmer, sind dem...dienstgeber gegenüber verpflichtet, zu d'er ^Sendjjng. einer.'^^^^^ Könzertveranstaltung (direkt' oder über Schallträger^, an v/elcher sie mitwirken, durch die österreichischer Runafunic Gesellschaft m.b.h. im folgenden kurz "OR?" genannt ;,ünd zu einer z7/eiinali^e.rl~vj^_derholuj2f!: dieser Sendung ihre Einwilligung ( 70 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz) zu geben, wenn - der Dienst- «geber sich verpflichtet, jedem Dienstnehmer, welcher an dieser "Theater- oder Konzertveranstaltung-mitwirkt:, -einen einmaligen. Betrag voiis ös 350, zu bezahlen-fund) der ORF dem Dienstgeber - -gegenüber die Verpflichtung überninmit, die Sch all träger,, auf denen diese Theater- oder Konzertveranstaltung festgehalten «' isty nach der zweiten Wiederholung zu löschen.". " *' *. - ^- t - - ^ t - V--'- ^ - t " - ',30 Abs. 5 OrchKollVc - haf zu=-la:uten.: ; - " - ; ' ^^"^ '. "(5) Der Anfangsbezug, die Dienstalterszulage und- die rnonatlichen.funktionszulagen verändern sich m.it Y/irkung ab dem' 1\ Juli 1974 jeweils um den Prozentsatz und in dem Zeitpunkt, in welchem s.lch das Monatsentgelt eines Vertragsbediensteten des Bundes, v/elcher dem Entlohnungsschema, Entlohnungn.-^ruppe b," Ent].ohnun;-/,sstufe 1, angehört, auf Grund und nach fvlaßgabe der Bestimmungen des 5 11 Abs. 1 Vortragübodlenstetongesetz 1948, BGB.Nr. 86, in ihrer jeweilsgoltonden Fassung, verändert. 4.) Die "Be;.ug3ordnung" 'des OrchKollV» hat zu lautens "i)cr Anfangsbezug und die Dienst alters zulage betragen ab dorn U r.'iärz 1974 im. 1. VJvl 2* Dienst jähr 6.682,00 S 2. urd 4. Dienstj.-hr oc 6,85/^00 3 und 6. Dienstjahr,\ * 7.238,00 3., " 7 ^-nd 8. Diens t jähr c < 7-720, 00 S..9. und 10. Dienst jähr. 8,303,00 3 'n* und 12.' Dienstjahj:... S.390, «" und. 14- Dienst jahr^ c <> ^.< c c - c <, ^ , S 15«und' 16c Dienst jähr ^.'t c ^».c. 9 «309 $ «und 18. Dienstjahr......»o 9-7^6, und 2^, Dienstjahr ,00 3 nach dem vollendeten 25. Dienst jähr ;?, 00 3 Die.monatlichen S^uni<:t ions Zulagen betr-r.gen:. - - n der Purjktionszulagengruppe 1.300,00 S f" n der Funktionszulagengruppe ^ - v ,00 S n der«funlztionszuleigengruppe..., 8^0, 00.3 n der Funktionszulagengruppe... c... ^» c 560,00 3 Die monatliche Beistellungsgebühr gemäß 32 Absc 3 beträgt: Für ein nstrument j.c. c... c ^», ^ ^ , 00 3 Für^^ zwei n'strum.ente c 150, 00 S Für drei nstrumente... c ,00 S; die monatliche Beistellungs^ebühr gebülirt zv/ölfmal im Jahr.

3 3 Als monatliche nstrumenteninstandhaltungsgebühr gemäß 32 Abs.- 3 und 5 erhalten: Blechbläser, Schlagwerker und Flötisten 104,00 S Geiger, Bratscher und Kontrabassisten 130,00 3 Holzbläser.*c '195,00 S Cellisten ^ 195,00 S Harfenisten ^. 455v00 3. st der Dienstnehmer.auf Grund seines Dienstvertrages verpflichtet, mehrere eigene nstrumente zu benützen, so erhöht sich"die nstrumenteninstandhaltungsgebühr für das zweite und jedes - weitere nstrument um je 50?J des genannten Betrages.... ' " -v. ;.r:; r BeitieiUungs Zulage, " Die (nonatliche Bekleidungszulage beträgt S 150?" ^ sie gebülu-t. zwölfmal im Jahr«". ',» Der "Stellenplan" des OrchKollV. hat zu lauten:.^ _ ^ "S-tellenplan: ' " "^ / -i"!".^..- r.-' Fur die Musiker gilt folgender Stollonplant./... ^ -\ '. : Dienst- Funktionslimit-- Zulagen...- ' gruppe - - gruppe ; - f:-\-:....:: -..' ' -^-^T" , Violinen " " ", 1. " >:0n z :t r t;mc j. a t e r, (( 3 ond e r- ^ertrar^ ^ -- i 2, Konzertmeister '.f^'sonaervi vertra^^. 3o Konzertmeister ;..--^Sonder--".v... 1 Y e r t r ag /.. Stim.rafiihrer.7""?^. 10 Tutti-Violinen 3. ' '. Violinen... 1 Stiriijni üiirer ' 1 Stimmführer-Stellvertreter.5 *.1 9 Tutti-Violinen "' 4 7 Bratschen -. 1 Stimm:f ülirer.. 2 ' i 1 Stimmführer-Stellvertreter 3 5 Tutti-Bratschen 4.

4 /4 Dienstlimitgruppe Funktionszulagengruppe 6 Ceilli' ' ' - -!l Soroc'eliist'... *..1 -Stimmführer 4 Tutti-Celli. ' ' - ' ' p 5 Bässe 1 Stimmführer 1 Stiramführer-Stellvertreter 3 Tutti Bässe ;1 Harfe. _ \. \ 1.Harfe. 4 Flöten ' ". 1 erste Flöte.und piccolo 1 G Til to und stellv. dritte Flöte und Piccolo 1 zweite und stellv.; dritte Flöte und Piccolo 1 zweite Flöte (Piccolo) 4 Oboen '' ' ' 1 oratc Oboe. (Englischhorn) 1 erste Oboe und stellv. dritte Oboe (Englischhorn) 1 zweite und stellv. dritte "Oboe (Englischhorn) 1 zv/eite Oboe (Englischhorn) 4 -Klarinetten 1 erste Klarinette und C-Klarinette '' 1 erste Klarinette und dritte Klarinette (C- und Es- Klarinette) 1 Z'Weite Klarinette und stellv. dritte Klarinette (Baßklar. u. Saxophon) 1 zweite Klarinette (Ss- Klar. u. Saxophon) -.. * f : 1 a (Zulage auf ) :.r i l l ^ (Zulage "... auf" 11) ' ' ' (Zulage auf ) ' ' ':.

5 " 5 - Dienstliraitgruppe Funktions' zulagengruppe 4 Fagotte erstes Fagott.' erstes und-stellv«drittes Fagott zweites und stellv. drittes Fagott (Kontrafagott) ' zweites Fagott \.. Hörner '' ', ' erstes Horn (Horntuba) ' * erstes Horn, stellv. drittes Horn (Horntuba) zweites Horn, stellv» drittes Horn (Horntuba) - drittes Horn, stellv. erstes Horn (Horntuba) zweites Horn, stellv«viertes Horn (Horntuba) viertes Horn Trompeten (Horntuba) erste Trompete (Jazztrompote) erste Trompete und stellv.. dritte Trompete (Jazztrompete) dritte, sbe 11 v. zwe i te und vierte Trompe te (Jazztrompote) 'i!v/eite*,* 'stellv.* 'dritte "Und vierte Trompete (Jazztrompete) 4 Posaunen. erste Posaune (jazzposaune) erste Posaune, stellv. zweite., stellv. dritte (Jazzposaune) 'dr*itt'e' Tösäühes" 'stellvc "erste Posaune (Jazzposaune) zweite Posaune, stellv. dritte Posau2ie (Jazzposaune) Tuba erste Tub. und Kontrabaß Schlagwerker erste Pauke und Schlagwerk SChiagwe rker ü. s tellv. Pauke Schla^-vverker ) 1 Schlagwerker erhält die Zulage auf die Funl-:t lap-eukru-qoe,". (Zulage auf^) " ^ - la (Zulage auf '. oni 7 u-

6 6 - Artikel.. (l) Die: Bestimmung des Artikel z. 4 tritt mit-v/irkung ab*: dem. 1. März 1974 in.kraft..- ^ '/[y^^ - (2),Der Dienstgeber ist bereit, den'dienstnehmern in - der' Zeit vom 1. März 1974 bis einschließlich 31. Mai-^1974 Vor-'/-: Schüsse (Vorauszahlungen) im Sinne des 1154 a ABGB. ^uf jene Bezüge, v^relche,im Artikel Z. 4 umschrieben.sind,. zu.. leisten. Linz, am 18«März 1974 V/-, -. -?: Für das Land Oberösterreich: Für den ÜHterreichischen Gowerkscha.f tsbund, Gewerkschaft Kunst und freie Berufe,.,. Lande sha-ud tmann r^äsident r -. Zentralsekretär <. Sekretär

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