Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

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1 Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN Stand: 9. Januar 2017 Stadt Paderborn Der Bürgermeister -Amt 37- Feuerwehr 1

2 Sehr geehrte Damen und Herren, für bestimmte bauliche Anlagen und Gebäude besonderer Art oder Nutzung sind Feuerwehrpläne nach DIN erforderlich. Dieses Schreiben soll die DIN (Stand ) erläutern und aus Sicht der Feuerwehr wesentliche Dinge für die Erstellung eines solchen Feuerwehrplanes herausstellen. Feuerwehrpläne dienen in erster Linie den Einsatzleitern der Feuerwehr zur schnellen Orientierung in Ihrem Objekt und verbessern eventuell entscheidend die Beurteilung der Schadenslage. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat darüber hinaus den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Der Plan wird bewusst einfach gehalten, denn die erste Orientierung der Einsatzleiter geschieht schon bei der Anfahrt zum Objekt. Das Format der Feuerwehrpläne darf DIN A4 im Hochformat oder DIN A 3 im Querformat nicht überschreiten, denn der begrenzte Raum in den Fahrzeugkabinen lässt größere Formate einfach nicht zu. Maße sind in Feuerwehrplänen nur störend. Baupläne sind deshalb nicht als Feuerwehrpläne verwendbar; die für die Feuerwehr wesentlichen Informationen müssen im Vordergrund stehen. Eine Übersicht schafft ein über das gesamte Objektgelände gelegtes Raster von 10 x 10 Meter. Alle Entfernungen sind somit klar zu erkennen; insbesondere wichtig für erforderliche Schlauchlängen, Lauflängen der Atemschutzgeräteträger o. ä. Feuerwehrpläne sind an keinen Maßstab gebunden, nur das Raster von 10 x 10 m ist proportional dem Objekt anzupassen. Bei Übersichtsplänen sehr großer baulicher Anlagen besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit der Feuerwehr, das Rastermaß auf 20 m oder sogar auf 50 m zu erweitern. Die Hauptzufahrt mit eindeutiger Straßenbezeichnung zur baulichen Anlage soll immer auf dem unteren Ende des Blattes liegen. Angrenzende Straßen- und Grundstücksbezeichnungen sind zur besseren Orientierung mit in den Feuerwehrplan zu übernehmen. Die Eintragung des Nordpfeils auf dem Feuerwehrplan ist unerlässlich. Er dient der genauen Bestimmung von Windrichtungen bei der Ausbreitung von Brandrauch und Atemgiften. Anderen Dienststellen kann die Feuerwehr somit notwendige Angaben präzise übermitteln. Selbstverständlich benötigt der Einsatzleiter auch die Bezeichnung des Objektes, sowie deren Art oder Nutzung. Ein kleines freies Feld (Mindestmaß von 30 mm Breite und 10 mm Höhe), oben rechts auf dem Plan, dient der internen Einordnung bei der Feuerwehr, in dem die Objekt-Nr. eingetragen wird. Darüber hinaus muss jeder Plan eine Legende zur Erläuterung der jeweiligen Darstellungen und unten rechts einen Plankopf (Schriftfeld mit max. 80 mm Breite und max. 30 mm Höhe) enthalten. 2

3 Richtige einsatztaktische Maßnahmen müssen frühzeitig eingeleitet werden. Notwendig ist dazu die Information über die Anzahl der Geschosse von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Folgende Kurzformen schreibt die Norm vor, wobei immer die Lage zum Erdgeschoss erkennbar sein muss: - 2 Kellergeschosse (Minuszeichen vor Geschosse unter dem EG) E Erdgeschoss Obergeschosse (Pluszeichen f. alle Geschosse über dem EG) D für Dachgeschosse (Zahlenangabe nur für echte Dachgeschosse) z. B.: E D = 2 Kellergeschosse, Erdgeschoss, 3 Obergeschosse, Dachgeschoss Alle Feuerwehrzufahrten sind durch grüne Richtungspfeile zu kennzeichnen. Der Pfeil der Hauptzufahrt ist auffallend größer darzustellen. Alle Angriffswege für die Feuerwehr (Eingänge, Ausgänge, Notausgänge, Tore o.ä.) sind auf den Übersichtsplänen mit einem schwarzen Richtungspfeil (Dreiecksform) zu kennzeichnen. Dabei ist der Feuerwehrhauptzugang gegenüber den anderen Zugängen als entsprechend größerer Richtungspfeil darzustellen. Treppen sind mit Laufrichtungspfeil einzuzeichnen. Für die vorgehenden Trupps ist dies sehr wichtig, denn die Sicht in verrauchten Räumen ist gleich null. Ist Ihr Betrieb in Brandabschnitte eingeteilt? Lassen Sie es uns wissen! Wände, welche Brandabschnitte bilden sind deshalb unbedingt mit der Feuerwiderstandsklasse einzuzeichnen. Ebenso alle Feuerschutzabschlüsse (Feuerschutztore, -türen) mit Angabe der Feuerwiderstandsklasse in diesen Wänden. Zeichnen Sie in die Feuerwehrpläne Decken- bzw. Wandöffnungen ein. All diese Informationen können wir in die Einsatztaktik übernehmen und versuchen, eine Brandausbreitung oder das Übergreifen des Brandes auf andere Gebäudeteile zu verhindern. 3

4 Gemäß der DIN sind folgende Farbkennzeichnungen in Feuerwehrplänen vorgeschrieben: R O T RAL 3001 G E L B RAL 1003 G R A U RAL 7004 B L A U RAL 5005 G R Ü N RAL 6024 H E L L G R Ü N RAL 6019 für Brandwände und besondere Gefahrenbereiche, z.b. Gasflaschenlager, Lagerung von Gefahrgut, brennbaren Flüssigkeiten, Trafoanlagen o.ä. Erforderlich sind Angaben über Art und Menge der Stoffe, Gefahrengruppen oder Warnhinweise auf Löschmittel, welche nicht eingesetzt werden dürfen. für Flächen, welche nicht befahrbar und keine Gewässer sind. z.b. unbefestigte Flächen, Anpflanzungen, gestufte Flächen, Böschungen o.ä. für befahrbare Flächen gemäß DIN ( Flächen für die Feuerwehr ) Kennzeichnung für Löschwasser z.b. Hydranten, Löschwasserteiche, -brunnen, -behälter, Löschwassereinspeisungen, Sprinklerzentralen. vertikale Rettungswege; Treppenräume Pfeile für Feuerwehrzufahrten auf das jeweilige Gelände des Betriebes horizontale Rettungswege; (notwendige) Flure oder Rettungstunnel Damit wird für unsere Einsatzkräfte die Unterscheidung im Baurecht seit der 2000er BauO NRW für Flure in der Feuerwiderstandsklasse F 30 deutlich. Farbkennzeichnungen dürfen die Lesbarkeit der Schrift und Grafik nicht beeinträchtigen. Feuerwehrpläne müssen zusätzlich, je nach brandschutztechnischer Ausstattung der baulichen Anlage, folgende, für die Feuerwehr wichtige Informationen enthalten: ortsfeste Löschanlagen jeglicher Art (z.b. Sprinkleranlagen o.ä.) Angaben welche Gebäude oder Gebäudeteile mit einer ortsfesten Löschanlage geschützt sind Standorte: - Brandmeldezentrale (BMZ), - Feuerwehranzeigetableau (FAT), - Feuerwehrbedienfeld (FBF), - Feuerwehrschlüsseldepot (FSD oder Schlüsselsymbol), - Freischaltelement für FSD (FSE), - Bedienstellen f. Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen (RWA). besondere Rettungswege, z.b. Rettungstunnel, Rettungsleitern, Feuerwehraufzüge o.ä. Steigleitungen (nass / trocken) evtl. nicht begehbare Flächen (z.b. Glasdächer) 4

5 Bedienstellen zum Zweck der Löschwasserrückhaltung (z.b. Schieber, absperrbare Tore o.ä.) Feuerwehrpläne sind in der zuvor beschriebenen Art in 2-facher Ausfertigung bei der Feuerwehr Paderborn wassergeschützt in DIN A 3 Folientaschen im Querformat, Heftrand links einzureichen. Bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage ist ein dritter Satz Feuerwehrpläne ebenfalls in Folientaschen oder einlaminiert bei den Feuerwehrlaufkarten vor Ort zu hinterlegen. Darüber hinaus sind die Feuerwehrpläne der Feuerwehr Paderborn im PDF-Format (vorzugsweise auf einer CD-ROM) zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, Ihnen die notwendige Erstellung eines Feuerwehrplanes nach DIN hiermit zu erleichtern und Ihnen gleichzeitig einen kleinen Einblick in die Problematik der Feuerwehren verschafft zu haben. Mit Hilfe der so erstellten Feuerwehrpläne ist eine gute Basis im vorbeugenden Brandschutz geschaffen, auf die im abwehrenden Brandschutz hoffentlich nie aufgebaut werden muss. 5

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