Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095
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- Marie Hermann
- vor 7 Jahren
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1 Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen gemäß DIN Inhaltsverzeichnis: 1. Was ist ein Feuerwehrplan? Wofür muss ein Feuerwehrplan erstellt werden? Wer erstellt einen Feuerwehrplan? Allgemeine Anforderungen an den Feuerwehrplan Format der Feuerwehrpläne Anzahl der Feuerwehrpläne Bestandteile eines Feuerwehrplanes Weitere Auskünfte Was ist ein Feuerwehrplan? Der Feuerwehrplan soll den Einsatzleitern und Einsatzkräften der Feuerwehren zur schnellen Orientierung in einem Objekt dienen. Er ist zu unterscheiden von einem Fluchtwegeplan, der den Besuchern / Beschäftigten eines Objektes dient, und von den Laufkarten der Brandmeldeanlage. 2. Wofür muss ein Feuerwehrplan erstellt werden? Ein Feuerwehrplan muss erstellt werden für Schutzobjekte, für die er behördlich vorgeschrieben wurde (z.b. in der Baugenehmigung, im Brandschutzkonzept oder in Spezialgesetzen, z.b. Störfallverordnung), mit einer baurechtlich geforderten Brandmeldeanlage in denen radioaktive Stoffe der Gefahrengruppe II oder III vorhanden sind oder biologische Stoffe der Risikogruppe 4 in denen PCB-haltige elektrische Betriebsmittel (z.b. Transformatoren) enthalten sind, mit außergewöhnlicher Ausdehnung und/oder Brandempfindlichkeit, in denen sich besondere Personengruppen aufhalten (Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser) mit Menschenansammlungen (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Hotels, Kinos) und für Baudenkmäler und Museen
2 bei denen durch die Bauweise oder Nutzung mit besonderen Gefahren zu rechnen ist (z.b. Chemiebetriebe, medizinische-mikrobiologische Labors, Tanklager, Gaslager, Bahnanlagen, verkehrstechnische Anlagen) bei denen durch schwer erkundbare Eigenarten von Bauweise und Nutzung falsche einsatztaktische Entschlüsse wahrscheinlich sind, mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung (Löschwasserversorgung über lange Schlauchstrecken erforderlich). 3. Wer erstellt einen Feuerwehrplan? Für die Erstellung eines Feuerwehrplanes ist grundsätzlich der Betreiber des Objektes verantwortlich. Er beauftragt hierfür einen Sachkundigen (Architekt, Spezialfirma), der bei der Erstellung eng mit der Brandschutzdienststelle zusammenarbeiten muss. 4. Allgemeine Anforderungen an den Feuerwehrplan Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Feuerwehrpläne müssen so ausgeführt werden, dass sie auch unter ungünstigen äußeren Einsatzbedingungen (z.b. Regen) noch benutzt werden können. Die Feuerwehrpläne sind deshalb mit Klarsichthüllen (aber nicht ein laminiert) zu sichern. Die Feuerwehrpläne sind mit möglichst vereinfachter Darstellung der Grundrisse (ohne Maßangaben, Maßlinien, eingezeichnete Möblierung) zu fertigen. Einrichtungen sind in die Feuerwehrpläne nur aufzunehmen, wenn diese von einsatztaktischer Bedeutung für die Feuerwehr sein können (z.b. bei Regallagern, Verkaufsstätten, besondere technische Anlagen etc.). Ebenso sind keine Selbsthilfeeinrichtungen, tragbare Feuerlöscher, Löschdecken und Brandmelder in Feuerwehrplänen darzustellen. 5. Format der Feuerwehrpläne Die Feuerwehrpläne sind im Format DIN A 3 auszuführen. In bestimmten Fällen kann es jedoch zweckmäßig oder sogar notwendig sein (z.b. bei größeren baulichen Anlagen), auch andere Formate zu benutzen. Dies hat jedoch immer in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu erfolgen. Übersichtspläne haben in der Regel einen Maßstab 1 : 1000, Geschosspläne einen Maßstab 1 : 100. Die Pläne sind mit einem Raster zu versehen, der Ab-
3 stände (Entfernungen) von jeweils 10 m (Geschosspläne) oder 20 m (Übersichtplan) erkennen lässt. 6. Anzahl der Feuerwehrpläne Nach der Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle sind die Feuerwehrpläne an das Landratsamt Dachau, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit, zur Verteilung zu übersenden. Hierfür gelten je nach Objektart folgende Anzahlen: Schulen: 7fach Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser: 6fach Andere Objekte: 4fach liegen die Objekte in kleineren Ortsteilen, erhöht sich die Anzahl jeweils um eine. Ein Feuerwehrplan ist jeweils im Objekt (z.b. beim Feuerwehrbedienfeld FBF) zu hinterlegen. Zusätzlich werden die Feuerwehrpläne noch in elektronischer Form als PDF benötigt ( -Adresse: Oeffentliche-Sicherheit@Lra-dah.bayern.de) Der digitale Feuerwehrplan ist als 1 Dokument (keine Einzelpläne) zu übersenden und bei Aktualisierung jeweils komplett neu zu übersenden 7. Bestandteile eines Feuerwehrplanes Feuerwehrpläne bestehen aus: Allgemeinen Objektinformationen Ortslageplan Übersichtsplan Geschossplan / Geschossplänen Übersichtsplan der automatisierten Löscheinrichtungen (Sprinklergruppen etc.) Sonderplan / Sonderplänen und Zusätzlichen textlichen Erläuterungen. Jeder Plan muss eine Legende zur Erläuterung der jeweiligen Darstellungen, unten rechts einen Plankopf (Schriftfeld) und oben rechts die Plan-Nummer (z.b. C ; zu erfragen im Landratsamt Dachau, SG 30) enthalten. Hier ist auch der jeweilige Stand (Aktualisierungsdatum) zu erfassen. a. Objektinformationen Zusätzlich zu den Bestandteilen nach Anhang B der DIN 14095, die durch den Betreiber der Anlage erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten wird, wird durch das Landratsamt Dachau eine Objektinformation erstellt, die in Textform wichtige einsatztaktische Angaben enthält. Die notwendigen Angaben zur Erstel-
4 lung (z.b. Löschwasserrückhaltung, Photovoltaikanlage, Ansprechpartner 24/7) müssen jedoch vom Betreiber des Objektes zur Verfügung gestellt werden. b. Ortslageplan Der Ortslageplan besteht aus einem Stadt-/Ortsplanausschnitt im Format DIN A 4, aus dem die Lage und die Umgebung des Objektes ersichtlich ist. c. Übersichtsplan Der Übersichtsplan verfügt über die zur Durchführung erster einsatztaktischer Maßnahmen erforderlichen Informationen. Er muss deshalb mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung der baulichen Anlage Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (ortsüblich oder betriebsintern) Hauptzugang bzw. Hauptzufahrt zum Objekt Nicht befahrbare Flächen Anzahl der Geschosse befahrbare Flächen Flächen für die Feuerwehr nach DIN / Art. 15 BayBO Angrenzende und benachbarte Gebäude und deren Nutzung Standorte des Feuerwehrbedienfeldes (FBF), des Feuerwehrschlüsseldepots (FSD), des Freischaltelementes (FSE), und des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) Wasserentnahmestellen Verlauf der Hydrantenleitungen rund um das Objekt Lage der Hauptabsperreinrichtungen für Wasser, Gas, Strom und PV Anlagen freiliegende Rohrleitungen (Rohrbrücken) Lage von Transformatoren und Übergabestationen, elektrische Freileitungen Festgelegte Sammelstellen d. Geschosspläne Für jedes Geschoss sind Pläne zu zeichnen, die folgende Angaben enthalten müssen, soweit vorhanden: Die Bezeichnung des Objektes / Objektteils Art und Nutzung Zugänge und Notausgänge Treppen, Treppenräume Aufzüge, Feuerwehraufzüge, Fahrtreppen etc. Besondere Angriffs- und Rettungswege (z.b. Fluchttunnel) Öffnungen in Wänden und Decken mit Feuerwiderstand (z.b. Brandwände) Nicht begehbare Flächen (z.b. Dächer)
5 Bedienstellen von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (RWA) Steigleitungen (Löschwasserversorgung für die Feuerwehr im Gebäude nass und/oder trocken); Einspeisung für die Feuerwehr Ortsfeste Löschanlagen mit Angabe der Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage der Löschzentrale (z.b. Sprinklerzentrale) Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom und PV Anlagen sowie Rohstoff- und Produktenförderung im Gebäude Bereiche der Löschwasser-Rückhalteeinrichtung (Lage der Bedienstellen, Sperren, Verschlussmittel) Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen z.b. bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen Bereiche mit erhöhter Brandgefahr (Lager brennbarer Flüssigkeiten, Gaslager), besondere Gefahrenbereiche (radioaktive Strahler, Explosivstoffe, Gifte, Hochspannung etc.) Standort des Feuerwehrinformationszentrums (FIZ) Bei großen Objekten ist zur einfacheren Zuordnung der Einzelpläne eine schematische Darstellung des Gesamtobjektes mit Markierung des dargestellten Einzelgeschosses / -objektes in den Plankopf aufzunehmen e. Zeichnerische Hinweise Der Feuerwehrplan ist so anzulegen, dass die Hauptzufahrt im Übersichtsplan am unteren Rand des Blattes liegt. Die Geschosspläne sollten dann in der gleichen Lage wie der Übersichtsplan gefertigt werden. In den Plänen muss ein Nordpfeil eingezeichnet sein, um die kartografische Richtung festzulegen. Auf dem Übersichtsplan sind nur die Hauptzugänge zu den Gebäudeteilen anzugeben. Alle übrigen Zugangsmöglichkeiten sind in den Geschossplänen einzutragen. Besteht ein Feuerwehrplan aufgrund der geringen Größe nur aus einem Übersichtsplan, müssen alle notwendigen Angaben der Geschosspläne im Übersichtsplan eingezeichnet werden. Textliche Angaben müssen gut lesbar im Klartext geschrieben werden. Mittels einer Legende auf dem jeweiligen Plan sind die verwendeten Symbole zu erklären ein eigenes Legendenblatt kann verwendet werden. Es sind die grafischen Symbole der DIN und zu verwenden. (siehe Anhang) Die Größe der Symbole ist dem jeweiligen Planformat anzupassen.
6 Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit sind in Feuerwehrplänen folgende Farben zu verwenden: Farbe Bezeichnung nach DIN 5381 Bezeichnung nach RAL-F 14 bzw. RAL 840-HR BLAU Kennfarbe DIN Blau RAL 5005 Signalblau ROT Kennfarbe DIN Rot RAL 3001 Signalrot Verwendung für Löschwasser (Behälter und offene Entnahmestellen) Räume und Flächen mit besonderen Gefahren; Brandwände GELB Kennfarbe DIN Gelb RAL 1003 Signalgelb nicht befahrbare Flächen GRAU Kennfarbe DIN Grau RAL 7004 Signalgrau befahrbare Flächen nach DIN GRÜN - RAL 6019 Weißgrün GRÜN - RAL 6024 Verkehrsgrün horizontale Rettungswege (Flure oder Rettungstunnel) vertikale Rettungswege (Treppenräume) BRAUN Kennfarbe DIN Braun RAL 8002 Signalbraun Schmutzwasser Die Anzahl der Geschosse soll gegliedert sein nach Kellergeschossen, Erdgeschossen, Obergeschossen und Dachgeschossen. Beispiele: für 2 Kellergeschosse, Erd- und 3 Obergeschosse -2+E+3 für 1 Kellergeschoss, Erd-, 2 Ober- und Dachgeschoss -1+E+2+D 8. Weitere Auskünfte Landkreis Dachau Hr. Bründler Tel: 08131/ Fax: 08131/ franz.bruendler@lra-dah.bayern.de Stadt Dachau Feuerwehr Hr. Seifert Tel / Fax / feuerwehr@dachau.de
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