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1 Berufsfeuerwehr München INFO Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: April 2017 Info - Blatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen Zur Beratung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Branddirektion, Abt. Einsatzvorbeugung (089) (Vermittlung). 2017_04_04 Ihre Münchner Feuerwehr

2 1 Allgemeines Die Bayerische Bauordnung sieht bei Gebäuden, von denen im Schadensfall Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Gefahren für Gesundheit und Leben der Benutzer ausgehen, weitergehende Maßnahmen vor. Darunter fällt als geeignete Maßnahme zur Unterstützung der Gefahrenabwehr unter anderem auch das Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN Feuerwehrpläne können auch im Nachgang einer Feuerbeschau aus brandschutztechnischer Sicht erforderlich sein. 2 Dieses Info Blatt soll Ihnen helfen, einen Feuerwehrplan schnell und ohne Probleme, mit den von der DIN leicht abweichenden münchenspezifischen Anforderungen, zu erstellen. Die Grundlage für die Erstellung der Feuerwehrpläne ist die DIN 14095: Diese gilt in allen hier nicht erwähnten Punkten entsprechend. Begriffsbestimmung 2.1 Der Feuerwehrplan nach DIN 14095: Der Einsatzplan nach DIN 14011: Der Feuerwehrplan ist gemäß Begriffsbestimmung nach DIN Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. Der Einsatzplan beinhaltet neben den im Feuerwehrplan nach DIN geforderten Informationen zusätzliche Hinweise über mögliche Gefahren, Anfahrts-, Zugangs- und Anleitermöglichkeiten, Löschhinweise usw. in Form einer Objektinformation. Der Feuerwehrplan soll dem Einsatzleiter und den Einsatzkräften die für den Einsatz notwendigen Informationen liefern. Er dient der raschen Orientierung in und an einem Objekt (Gedankenstütze für den Objektkundigen und Orientierung für den Objektfremden) und kann ggf. Hinweise auf einsatztaktische Maßnahmen geben. Ein Feuerwehrplan kann auch dazu verwendet werden, Kräfte in eine Lage einzuweisen. Er kann als Grundlage für das Erstellen von Lagekarten im Feuerwehreinsatz dienen. Geplante Abweichungen von diesem Info Blatt sind vor der Ausführung mit der Abteilung Einsatzvorbeugung abzustimmen. Der Einsatzplan kann deshalb auf der Grundlage des Feuerwehrplanes nach DIN aufgebaut werden. Er wird erst dann zu einem echten Einsatzplan, wenn sich die Feuerwehr hinsichtlich seiner Verwendbarkeit als Hilfsmittel für den Einsatz überzeugt bzw. ihn entsprechend ergänzt hat. Einsatzpläne müssen nicht zwingend objektbezogen aufgestellt werden. Sie können ebenfalls Einsatzoder Situationsbezogen erstellt werden, z. B. für Großveranstaltungen. Der Einsatzplan ist also als ein objekt- und ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen. Er ist Entscheidungs- und Planungshilfe beim Führungsvorgang. Feuerwehrplan nach DIN Taktische Angaben und Ergänzungen der Feuerwehr Feuerwehr Einsatzplan

3 2.3 Objektinformation (Objekt-Info) Zur Erstellung des Feuerwehrplanes gehört auch die durch den Ersteller des Feuerwehrplanes auszufüllende Objektinformation gemäß, dem Muster der Berufsfeuerwehr München. Die notwendigen Angaben müssen vom Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber des Objektes zur Verfügung gestellt werden. Die Objektinformation mit Kontaktdaten wird vor Ort hinterlegt, um einen einheitlichen und den taktischen Erfordernissen entsprechenden Stand für den Einsatzleiter zu gewährleisten. (MusterObjektinformation siehe Anlage 1) Diese Vorlage dient als Grundlage für die Objektinformation, die durch die Branddirektion München angefertigt und im Einsatz mitgeführt wird. Diese enthält in Textform wichtige einsatztaktische Angaben. Die nachfolgende Darstellung soll Ihnen eine Hilfestellung beim Ausfüllen der Objektinformation geben. Bei Fragen wenden Sie sich an die Branddirektion Abteilung Einsatzvorbeugung.

4 3 Wann wird ein Feuerwehrplan aufgestellt? Feuerpläne werden bei besonderen Objekten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Betreiber / Bauherrn gefordert und sind der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. aufhalten (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime) in denen sich besonders viele Personen aufhalten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Kinos, Hotels) in denen durch die Bauweise oder Nutzung mit besonderen Gefahren zu rechnen ist (z. B. Hochhäuser, Bahnanlagen, Tunnels) bei denen die öffentliche Löschwasserversorgung nicht ausreichend ist Bei unterirdischen Großgaragen zur Darstellung der Ausdehnung der Tiefgarage und Zugänge. Ein Feuerwehrplan ist erforderlich für Objekte in denen radioaktive Stoffe der Gefahrengruppe II A oder III A, biologische Gefahrstoffe II B oder III B und/oder chemische Gefahrstoffe II C oder III C vorhanden sind für die er gesetzlich bzw. baurechtlich vorgeschrieben wurde (z. B. Störfallverordnung) mit außergewöhnlicher Ausdehnung bzw. Komplexität und / oder Brandgefahr in denen sich besondere Personengruppen 4 Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wie wird ein Feuerwehr-Einsatzplan ausgeführt? 4.1 Aufbau des Feuerwehrplans Branddirektion München Abteilung Einsatzvorbeugung An der Hauptfeuerwache München Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten enthält ein Feuerwehr-Einsatzplan eine Objektinformation, einen Übersichtsplan, einen Objektplan und eventuell notwendige Detailpläne. Dabei ist folgendes zu beachten: Der / die zuständige Sachbearbeiter/in in der Abteilung Einsatzvorbeugung berät den Planzeichner beim Erstellen der Feuerwehrpläne, genehmigt die fertigen Pläne und stellt eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Lokalbaukommission (Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV) oder anderen notwendigen Stellen (z. B. Prüfsachverständige) aus. geliefert werden. Die Pläne dürfen nicht gefaltet werden. Der Betreiber/Planersteller muss einen kompletten Plansatz, in einem roten Ordner (DIN A 4) mit der Aufschrift Feuerwehrpläne, in der Brandmeldezentrale (BMZ) oder an einem anderen mit der Branddirektion vereinbarten Ort hinterlegen. Gefahrstoff- und Kontaktinformationen sind mit den Feuerwehreinsatzplänen zu einer Einsatzakte für die Feuerwehr zusammen zu fassen. 4.2 Gestaltung von Feuerwehrplänen Feuerwehrpläne sind der Feuerwehr in der Regel in 3-facher oder 6-facher (abhängig von der Alarmund Ausrückeordnung) Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Bei umfangreichen Plänen kann nach Absprache mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Abteilung Einsatzvorbeugung die Anzahl der Detailpläne reduziert werden. Feuerwehrpläne sind nach DIN zu erstellen. Um die Übersichtlichkeit der Pläne zu verbessern und die schnelle Orientierung im Einsatzfall zu gewährleisten, sind die Pläne mit möglichst vereinfachter Darstellung der Grundrisse (ohne Maßangaben, Maßlinien, eingezeichnete Möblierung) zu fertigen. Zusätzlich wird der Plansatz in digitaler Form als pdf-datei benötigt. Es ist eine Gesamtdatei zu erstellen. Die Datei muss druckbar sein und Änderungen zulassen (keine Verschlüsselung). Folgendes ist hinsichtlich der Darstellung zu beachten: Die Feuerwehrpläne müssen in Klarsichthüllen (mit Heftrand links an der Schmalseite, Größe DIN A 3) an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter/innen bei der Die Pläne sind in DIN A 3 Querformat anzulegen. In bestimmten Fällen kann es zweckmäßig oder sogar notwendig sein, auf andere Formate auszuweichen. Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit der Branddirektion möglich.

5 doppelseitige Laminierung bei Sonderformaten mit einer maximalen Gesamtdicke von nicht mehr als 80 mic Papierstärke mindestens 80 g / m², Papierfarbe weiß, kein wasserfestes Papier Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist. Feuerwehrpläne (außer Übersichtsplan) müssen mit einem Raster versehen sein, mit dessen Hilfe Entfernungen von 10 m oder 20 m, je nach Größe des Objekts, erkennbar sind. Das Raster darf nicht durch Straßen, Gebäude und/oder Geschosse führen. Alle Pläne müssen so gestaltet sein, dass Sie einen Nordpfeil enthalten und in kartografischer Richtung gleich ausgerichtet sind. Die Hauptzufahrt oder der Hauptzugang liegt i.d.r. am unteren Rand des Blattes. 4.3 Textfelder und Textgestaltung Kann ein Text nicht direkt eingetragen werden, so kann dieser mit einer Bezugslinie nach außen verlagert werden. Ist auch dies nicht möglich, so darf in diesen Fällen eine, von einem Kreis umrandete Ziffer, deren Bedeutung einer nebenstehenden Legende zu entnehmen sein muss, verwendet werden. Textliche Angaben müssen gut lesbar und im Klartext geschrieben werden. Es sind möglichst kurze, verständliche Angaben zu machen. 4.4 Nummer des Feuerwehr-Einsatzplanes (xxxx) Alle Planunterlagen tragen rechts oben die Plannummer nach Vorgaben der Branddirektion in einem Kästchen von 30 x 10 mm in gut lesbarer Schriftgröße. Die Plannummer ist bei der Branddirektion abzufragen. 4.5 Beschriftungsfeld (siehe Beschriftungsfeld im Musterplan) Rechts unten ist ein ca. 80 x 30 mm Beschriftungsfeld nach Vorgaben des Musterplans einzuzeichnen, das folgende Informationen beinhaltet: Objektname Straßenangabe mit Hausnummer Planbezeichnung (Übersichtsplan, Objektplan, Detailplan) Dargestelltes Geschoss / Gebäudeteil Erstelldatum Planersteller mit Telefonnummer 4.6 Geschossangaben Die Anzahl der Geschosse muss gegliedert sein nach Kellergeschossen, Erdgeschoss, Obergeschossen und Dachgeschossen (Dachaufbauten oder Aufenthaltsräume im Dachraum). Z.B.: -3+E+6 für 3 Kellergeschosse, Erd- und 6 Obergeschosse -1+E+2+D für 1 Kellergeschoss, Erd-, 2. Oberund Dachgeschoss 4.7 Zahlreiche Detailpläne Bei zahlreichen Detailplänen (>5 Einzelpläne) oder mehreren Gebäuden sind diese zur Verbesserung der Übersichtlichkeit gebäudeweise zusammen zu fassen und übersichtlich zu unterteilen. Dabei sind die in der BMZ hinterlegten Pläne durch Reiter am oberen Rand eindeutig kenntlich zu machen. Es besteht die Möglichkeit Regelgeschosse zusammen zu fassen. 4.8 Grafische Symbole Die Fülle von Informationen ist im Einsatzplan durch graphische Symbole nach DIN und GUV-V A 8 unmissverständlich darzustellen. Mittels einer Legende auf dem jeweiligen Plan sind die Symbole zu erklären. Kann aus Platzgründen die Legende auf dem Plan nicht erstellt werden, kann ein eigenes Legenden-Blatt erstellt werden. Farblich unterlegte Flächen dürfen die Lesbarkeit der Beschriftung und Erkennbarkeit von Symbolen nicht beeinträchtigen. Die unter Anlage 2 beigefügte Tabelle stellt die Symbole dar, die als Standard im Feuerwehrplan verwendet werden. Sonderzeichen können nach Rücksprache mit der Branddirektion verwendet werden. 4.9 Musterpläne Die Musterpläne befinden sich im Anhang unter Anlage 3.

6 5 Was gehört in den Feuerwehrplan? 5.1 Inhalte im Übersichtsplan Hauptzufahrt und Nebenzufahrten Der Übersichtsplan enthält Informationen, die zur Durchführung erster einsatztaktischer Maßnahmen notwendig sind. Dies sind unter anderem: Zugänge; Notausgänge nur, wenn mit einer Vielzahl an Personen zu rechnen ist (z. B. Verkaufsstätte, Versammlungsstätte, Hochhaus, usw.) Treppen mit Geschoßerreichbarkeitsangabe und ggf. Bezeichnung/Nummerierung, Treppenräume (geschützt, ungeschützt) Aufzüge, Feuerwehr- und/oder Evakuierungsaufzüge mit Geschoßerreichbarkeitsangabe und Angaben zur Lage von Aufzugmaschinenräumen Besondere Angriffs- und Rettungswege (z. B. Fluchttunnel mit Bezeichnung/Nummerierung) Brandwände, Brandabschnitte (sofern vorhanden, Wandverlauf rot) Lage der Wasserentnahmestellen (z.b. Unterflur- bzw. Überflurhydranten, Löschwasserbehälter) Die Nennweite von Hydrantenzuleitungen ist immer anzugeben die Darstellung der baulichen Anlage die Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (ortsüblich oder betriebsintern) den Hauptzugang und die Hauptzufahrt zum Objekt die Anzahl der Geschosse angrenzende benachbarte Gebäude mit Hausnummern und deren Nutzung Lage der Wasserentnahmestellen (z.b. Unterflur- bzw. Überflurhydranten, Löschwasserbehälter) Die Nennweite von Hydrantenzuleitungen ist immer anzugeben. Maßstab / Längenbalken (kein 10m/20m Raster) Feuerwehrzufahrten und -bewegungsflächen nicht befahrbare Flächen BMZ und FSD (Mehrere BMZ sind in Absprache mit der Branddirektion zu nummerieren) Standort Hauptfeuermelder und Brandmeldezentrale ( = Erstanlaufstelle: BMZ) Lage Schlüsselrohr/e (SR) Schließbarkeit von Toren / Schranken usw. Lage Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Nordpfeil Gebäudefunk und ggfs. Teilversorgung Lage Parallelanzeigen von FeuerwehrAnzeigetableau (FAT) oder Feuerwehrbedienfeld (FBF) Feuerwehrbewegungsflächen Nicht befahrbare Flächen (unter Brückenklasse 16t) Anleiterstellen (wenn sonst zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung stehen) Bedienstellen und Auslöseeinrichtungen von Rauch- und/oder Wärmeabzugsanlagen (RWA) Ortsfeste Löschanlagen mit Angabe der Art und Menge der Löschmittel, sowie die Lage der Technikzentralen (z. B. Sprinklerzentrale), mit Geschossangabe. 5.2 Inhalte im Objektplan Ein Objektplan ist in der Regel erforderlich, da aus Platzgründen die Vielzahl von Informationen im Übersichtsplan nicht mehr eingetragen werden kann. Ein Objektplan kann nach Absprache mit der Branddirektion bei sehr einfachen Objekten (z. B. Schule) entfallen. Er soll folgende Angaben enthalten: 10m / 20m Raster (Abstand zu Gebäudeumrissen 3 5 mm) Nordpfeil Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (ortsüblich oder betriebsintern) Steigleitungen (Löschwasserversorgung für die Feuerwehr im Gebäude nass und/oder trocken) Einspeisestellen für Steigleitungen, Sprinklerzentrale, Wandhydranten usw. Löschwasserrückhaltung Bereiche mit erhöhter Brandgefahr (Lager brennbarer Flüssigkeiten >1.000l, Gaslager >2 Flaschen bzw. 0,1m³ Einzelbehälter), besondere Gefahrenbereiche (radioaktive und biologische Stoffe, Explosivstoffe, Gifte usw.). Nutzung der Gebäude und Anlagenteile Anbindung der Grundstücke an die öffentliche Verkehrsfläche Anzahl und Bezeichnung von Ober- und Untergeschossen Durchfahrten mit Angabe der Höhe und Breite

7 Gefährdung durch Elektrizität (Hochspannung: > 1.000V AC oder > 1.500V DC) Absperrschieber (z.b. Wasserhaupthahn, Gashaupthahn), mit Geschossangabe Festgelegte Sammelstelle/n Nicht begehbare Flächen (z. B. Dächer) Brandwände (Verlauf rot) und Öffnungen in Decken und Wänden Bereiche und Räume, in denen radioaktive, biologische und/oder chemische Gefahrstoffe gelagert oder verwendet werden (z. B. Labore, Lager ab Gefahrengruppe II gemäß FwDV 500) inkl. Raumnummer/-bezeichnung gemäß Gefahrstoff- und Kontaktinformation Sonstige Gefahrenquellen (z. B. supraleitende Magnete wie Magnetresonanztomographen, Druckgasflaschen (>2 Flaschen), Elektrische Hochspannungsanlagen, Batterieräume, dezentrale Stromerzeugungsanlagen > 1000V AC / 1500V DC) Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen bestimmte Löschmittel (z. B. Wasser) nicht eingesetzt werden dürfen Wirkbereiche von ortsfesten Löschanlagen, oder Beschriftung auf Plan Geschoss / Gebäude komplett gesprinklert mit Sprinklersymbol Löschanlagen mit Angaben über Art und Menge der Löschmittel sowie Lage der zugehörigen Technikzentrale (z. B. Sprinklerzentrale) Löschwassereinspeisestellen, Steigleitungen, Sprinklerzentrale, Wandhydranten Auslösestellen von Brandschutzanlagen und sonstigen betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen (z. B. Rauchabzüge, RWA, Alarmierungseinrichtungen) Hauptabsperreinrichtungen für Gas, Wasser und Strom Werden für ein Objekt aufgrund der geringen Größe nur Übersichts- und Objektpläne erstellt, müssen diese die notwendigen Angaben der Detailpläne mit enthalten. 5.3 Inhalte im Detailplan Zusätzliche Detailpläne sind dann notwendig, wenn in bestimmten Geschossen oder Gebäudeteilen besondere Gefahrenschwerpunkte oder sonstige Besonderheiten vorliegen, die den Einsatzerfolg wesentlich beeinflussen können. Diese Pläne enthalten detaillierte Zugangsmöglichkeiten, Angaben über die Nutzung sowie die Art und Menge dort vorhandener Gefahrstoffe und Gefahrenquellen: Sie sollen folgenden Angaben enthalten: 10m / 20m Raster (Abstand zu Gebäudeumrissen 3 5 mm) Nordpfeil Schematischer Schnitt Personen-, Lasten-, Evakuierungs- und Feuerwehraufzüge mit Geschosserreichbarkeit Sämtliche vorhandenen Angriffs- und Rettungswege (Treppen, Treppenräume, Rettungstunnel, Ausgänge/Notausgänge, notwendige Flure, Hauptgänge) Bezeichnung des dargestellten Geschosses Bezeichnung besonderer Raumnutzungen (z. B. Wohnungen in Gewerbebauten, Lager, Besprechungsräume, Versammlungsräume, Labore, Werkstätten, usw.). Die einzelne Bezeichnung von Bürobereichen, Toilettenanlagen usw. ist nicht erforderlich. Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, die nicht den allgemeinen Baurechtsanforderungen entsprechen (Abweichungen, Abtrennungen besonderer Nutzungen wie Labore, Öffnungen in Brandwänden) 5.4 Sonderpläne Als Sonderpläne gelten z. B. Abwasserpläne, Gasleitungspläne, Löschwasserrückhaltepläne, usw. Die Bearbeitung der Sonderpläne erfolgt immer in Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter der Branddirektion, Abteilung Einsatzvorbeugung, An der Hauptfeuerwache 8, München.

8 6 Wann müssen Feuerwehrpläne aktualisiert werden? Die Feuerwehrpläne sind für die erste Orientierung und das Einleiten der richtigen Maßnahmen an der Einsatzstelle ausschlaggebend. Enthalten die Pläne veraltete oder falsche Angaben, kann dies negative Auswirkungen auf den Einsatzerfolg (Menschenrettung, Schadensbegrenzung) haben. Der Betreiber muss stets die Pläne aktualisieren (z.b. aufgrund von Umbaumaßnahmen) und mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person* prüfen lassen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Feuerwehr stets über aktuelle Pläne verfügt und auch die Pläne ausgetauscht werden, die sich vor Ort befinden. *Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeit die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann. Normative Verweisung DIN 5381 Kennfarben DIN 14011: Begriffe aus dem Feuerwehrwesen DIN Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen Teil 6: Bauliche Einrichtungen DIN Flächen für die Feuerwehr GUV-V A8 Unfallverhütungsvorschriften "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" mit Durchführungsanweisung vom Juni 2002 Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (eingeführte technische Baubestimmung) 7 Anlagen Anlage 1: Objektinformation als doc-datei und pdf-datei für den Betreiber zum Ausfüllen Anlage 2: Standard - Muster - Symboltabelle der Feuerwehr München Anlage 3: Musterpläne der Feuerwehr München

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