Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN und Richtlinien der Feuerwehr der Stadt Hürth

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1 Feuerwehr der Stadt Hürth - Amt 37 Feuerschutz Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN und Richtlinien der Feuerwehr der Stadt Hürth Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth Stand: 01/2018

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Geltungsbereich und Zweck der Feuerwehrpläne Ablauf der Planerstellung Begriffsbestimmungen Übersichtspläne Objektpläne Teilobjektpläne Geschosspläne Teilgeschosspläne Zusatzpläne Textlicher Teil Grafische Anforderungen an die Feuerwehrpläne Allgemein Legende Planzeichnung Genehmigungsfeld Farben Wände Türen, Öffnungen und Feuerschutzabschlüsse Rettungswege ( Flur, Gänge, Treppenräume ) Räume Löschanlagen Gefahren ( Räume, Objekte, Anlagen ) Bedienstellen Feuerlöscher Symbole... 9 Seite 2 von 9

3 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Feuerwehrpläne Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmittel für die örtliche Feuerwehr. Sie ermöglichen eine schnelle und zielgerichtete Vorgehensweise der Feuerwehr. Durch die wachsende Anzahl der Objekte mit erhöhter Gefahrenneigung sind Feuerwehrpläne für den einsatztaktischen Erfolg von größter Bedeutung. Feuerwehrpläne sind für Objekte in der Stadt Hürth nach Maßgabe dieser Richtlinie zu erstellen! Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Feuerwehrpläne obliegt dem Eigentümer bzw. dem Betreiber der baulichen Anlage. Bei Änderungen oder Umbauten ist der Eigentümer oder Betreiber verpflichtet, die Feuerwehrpläne umgehend anzupassen. Bauordnungsrechtliche bzw. ordnungsrechtliche Vorgaben bleiben davon unberührt. Bedenken Sie, dass die Ihnen zur Hilfe eilenden Feuerwehren immer Fremde in ihren Anlagen sind. Dies ist im Besonderen der Fall, wenn sich die örtlich zuständige Feuerwehr im Einsatz befindet und eine ortsfremde Feuerwehr zu Maßnahmen in Ihrem Objekt ausrücken muss. Ohne Feuerwehrpläne ist die Erkundung sehr zeitintensiv. Es kommt mitunter zu erheblichen Verzögerungen bei der Schadensbekämpfung. 1.2 Ablauf der Planerstellung Die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth legen den Umfang der erforderlichen Feuerwehrpläne fest. Hiernach hat sich der Planersteller zu richten Der beauftragte Planersteller fertigt die Pläne nach den Vorgaben dieser Richtlinie. Sofern sich hieraus Fragen ergeben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth zur Verfügung. Ansprechpartner: Herr Wieczarkowiecz Rufnummer: +49 (0) sven.wieczarkowiecz@huerth.de Herr Stüßer Rufnummer: +49 (0) kurt.stuesser@huerth.de Es besteht auch die Möglichkeit einer umfassenden Beratung zur Planerstellung. Diese ist, gemäß der Entgeltordnung für Leistungen der Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth, kostenpflichtig. Seite 3 von 9

4 1.2.3 Nach Fertigstellung der Pläne werden diese als einfacher Satz auf Papier zur Genehmigung eingereicht. Die Richtigkeit der eingereichten Pläne ist der Brandschutzdienststelle mit der, unter Anlage 4.4 zu findenden Bescheinigung, mit Unterschrift zu bestätigen. Die Pläne werden durch die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth geprüft. Hierzu sind ggf. Objektbesichtigungen erforderlich. Die Pläne gelten als abgenommen, wenn die Freigabe schriftlich erteilt und die Genehmigungsnummer mitgeteilt wurde. Falls noch nicht vergeben erhält der Planersteller die erforderliche Objektnummer gleichzeitig mit dem Protokoll der Korrektur, bzw. der Genehmigung Nach Genehmigung der Pläne durch die Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth sind diese in der endgültigen Fassung in 6-facher Ausfertigung in der Größe DIN A3 im Querformat sowie in elektronischer Form vorzulegen. Die Plansätze sind wie folgt auszuführen: 3 x Plansätze in laminierter Ausrührung ( max. 40 Mikron) oder auf Polyester Laserfolie, weiß opak matt, 0,100mm, reißfest und wasserfest gedruckt, Faltung nach DIN 824 Form A, je einen in einem roten DIN A4 Ordner passender Breite mit Aufnahme für Einsteckschilder 1 x Plansatz in laminierter Ausrührung ( max. 40 Mikron) oder auf Polyester Laserfolie, weiß opak matt, 0,100mm, reißfest und wasserfest gedruckt, Faltung nach DIN 824 Form A, je einen in einem roten DIN A4 Ordner passender Breite mit Aufnahme für Einsteckschilder. Dieser Plansatz ist nach vorheriger Absprache mit der Brandschutzdienststelle unmittelbar im jeweiligen Objekt an zentraler und gut erreichbarer Stelle durch den Planersteller/Auftraggeber zusammen mit der Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth zu hinterlegen. Diese Stelle ist ebenfalls in den Feuerwehrplänen darzustellen. Insofern das Objekt über eine Brandmeldeanlage verfügt, ist dieser Plansatz am Feuerwehr-Informations-Zentrum zu hinterlegen. Das Einsteckschild wird durch die Brandschutzdienststelle zur Verfügung gestellt. 1 x Plansatz in Papierform, Faltung nach DIN 824 Form A 1 x Datenträger als CD oder DVD mit PDF- Dateien als Einzeldateien, welche nicht durch Passwörter geschützt sind. Gliederung wie folgt: 1x als Zusammenhängende Datei (Aufbau: Schriftlicher Teil, Übersichtsplan, Objektpläne vom Untergeschoss aufsteigend zum Dachgeschoss) Bezeichnung: (Objektnummer) Gesamtpläne 1x Schriftlicher Teil Bezeichnung: (Objektnummer) Schriftlicher Teil 1x Übersichtsplan Bezeichnung: ÜBERSICHTSPLAN 1x Objektpläne zusammengefügt vom Untergeschoss aufsteigend zum Dachgeschoss. Bezeichnung: Objektnummer Objektbezeichnung Seite 4 von 9 Beispiel: 7000(Objektnummer)Feuerwache Hürth(Objektbezeichnung) Bei größeren Objekten werden, in Absprache mit der Brandschutzdienststelle, einzelne Objektpläne in Teilbereiche aufgetrennt.

5 1.2.5 Diesseits wird darauf hingewiesen, dass die Abnahme der Pläne durch die Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth verbindlich und kostenpflichtig ist. Sofern Mängel festgestellt werden, sind nach entsprechender Korrektur erneute Abnahmen (kostenpflichtig) erforderlich. Vor Beginn des Prüfverfahrens ist die, als Anlage 4.5 anhängige, Kostenübernahmeerklärung der Brandschutzdienststelle mit den erforderlichen Angaben zu übermitteln. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor, wird die Prüfung der Feuerwehrpläne nicht durchgeführt. 2. Begriffsbestimmungen 2.1 Übersichtspläne Übersichtspläne sind Pläne einer baulichen Anlage; sie stellen dieselbe in ihrer Gesamtheit im Straßennetz der Stadt Hürth dar. Der Übersichtsplan dient u.a. - zur Feststellung der baulichen Lage im Straßennetz sowie zur schnellen Orientierung - zur Ortung des Zugangsweges - zur Beurteilung der vor Ort befindlichen Gefahren sowie deren Wirkung auf die Nachbarschaft - zur Lokalisierung der Löschwasserentnahmestellen - zur Festlegung von Aufstell- und Bewegungsflächen 2.2 Objektpläne Objektpläne zeigen das Objekt, analog einem Übersichtplan ohne benachbarte Bebauung. 2.3 Teilobjektpläne Hierbei handelt es sich um Objektpläne, die aufgrund ihrer Größe nicht mehr im Format DIN A3 leserlich dargestellt werden können und somit in mehrere Einzelpläne (Teilobjektpläne) unterteilt werden. Um die Teilobjektpläne wieder als Gesamtheit darstellen zu können, ist immer ein Gesamtübersichtsplan erforderlich, aus welchem die jeweilige Aufteilung ersichtlich ist. 2.4 Geschosspläne Geschosspläne sind detaillierte Darstellungen mit den Angaben der feuerwehrtechnisch relevanten Gegebenheiten im jeweiligen Geschoss. Sie dienen dem Einsatzleiter zur Gesamtorientierung, insbesondere jedoch der geschossspezifischen Orientierung. Seite 5 von 9

6 2.5 Teilgeschosspläne Hierbei handelt es sich um Geschosspläne, die aufgrund ihrer Größe nicht mehr im Format DIN A3 leserlich dargestellt werden können und somit in mehrere Einzelpläne (Teilgeschosspläne) zu unterteilen sind. Um Teilgeschosspläne wieder als Gesamtheit darzustellen, ist immer ein Gesamtgeschossplan erforderlich, aus dem die jeweilige Aufteilung ersichtlich ist. 2.6 Zusatzpläne Je nach Art des Objektes können durch die Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth zusätzliche Pläne gefordert werden. Ob und in welchem Umfang diese Pläne zu erstellen sind, legt der jeweilige Sachbearbeiter der Brandschutzdienststelle fest. 2.7 Textlicher Teil Der textliche Teil (Anlage 4.3) ist fester Bestandteil des Feuerwehrplanes nach DIN und in gleicher Anzahl wie die Plansätze zur Verfügung zu stellen. 3. Grafische Anforderungen an die Feuerwehrpläne 3.1 Allgemein Seite 6 von 9 Die Pläne sind im DIN A3 Format zu erstellen. Die Angaben der DIN Teil 1 in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten, sofern in dieser Richtlinie keine Befreiungstatbestände festgelegt sind. Jedes Blatt besteht aus einer Legende, der Planzeichnung und dem Genehmigungsfeld Legende Die Legende ist am rechten Rand des Blattes entsprechend der Mustervorlagen (Anlage 4.1 und 4.2) anzubringen. Sie darf nur die Symbole beinhalten, die auf dem jeweiligen Blatt Verwendung finden. Die Legende enthält darüber hinaus die Bezeichnung des Objektes mit seiner Anschrift sowie die Objekt-Nr. Der Name des Planherstellers und ein entsprechender Copyright- Vermerk können innerhalb der Legende im unteren Bereich angebracht werden. Die Objekt-Nr. ist bei der Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth zu erfragen Planzeichnung Der innere Teil des DIN A3 Blattes enthält die Planzeichnung. Diese beinhaltet den Lage-, Objekt- oder Geschossplan bzw. den entsprechenden Teilplan. Im Lageplan ist im oberen Bereich der Legende, unterhalb der Objektnummer, ein Ausschnitt einer Stadt Hürth-Karte darzustellen. Des Weiteren findet sich in diesem Bereich auf den Geschossplänen eine Querschnittsdarstellung des Objektes. Bei Umfangreichen Anlagen oder

7 Einrichtungen die nicht auf einen Geschossplan dargestellt werden können, ist ein verkleinerter Lageplan mit rot markierten Teilbereichen darzustellen der auf dem Geschossplan wieder zu finden ist. Auf jeder Planzeichnung ist ein Nordpfeil einzuzeichnen, der die kartographische Richtung erkennen lässt. Alle Planzeichnungen müssen mit einer Maßstabsleiste in Form eines angedeuteten Rasters versehen sein, mit dessen Hilfe Entfernungen von 10 m erkennbar sind. Die Maßstabsleiste ist an mindestens 2 nicht parallel zueinander liegenden Seiten einzuzeichnen. Das angedeutete Raster darf die Sicht auf das Objekt nicht beeinträchtigen. Bei Übersichtsplänen darf nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle ein anderer Maßstab (z.b. 20 m oder 50 m) verwendet werden Genehmigungsfeld Das Genehmigungsfeld ist in der Schriftart Arial im Schriftgrad 12 unten links auf jedem Plan einzuzeichnen. Der Wortlaut in rot lautet: Brandschutztechnisch geprüft Stadt Hürth / Amt 37 Feuerschutz Genehmigungsnummer: Das Genehmigungsfeld ist rot zu umranden (siehe Anlage 4.1 und 4.2). Die Genehmigungsnummer wird mit der Freigabe bekannt gegeben und ist nachträglich auf jeden Plansatz einzutragen. 3.2 Farben Farben auf den Plänen sind so zu wählen, dass auch unterschiedliche Bedeutungen einer Grundfarbe wie z.b. grün gut zu unterscheiden sind. Folgende Farben sind zu wählen: für Feuerwehrfahrzeuge befahrbare öffentliche Verkehrsflächen für Feuerwehrfahrzeuge befahrbare Flächen / Feuerwehrumfahrt nicht befahrbare Flächen Treppenräume Flure/Rettungswege Räume, Bereiche oder Objekte, von denen eine Gefahr ausgeht Räume/Bereiche, die mit einer Löschanlage geschützt werden Löschwasservorräte und Entnahmestellen Dunkelgrau Signalgrau Signalgelb Verkehrsgrün Weißgrün Signalrot Schraffiert blau Signalblau 3.3 Wände Wände mit unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen müssen gut erkennbar mit unterschiedlichen Strichstärken und Farben in folgender Abstufung dargestellt werden. Seite 7 von 9

8 Feuerwiderstandsklasse Farbe Strichstärke F- 0 schwarz Abgestufte Strichstärke, F-30 schwarz die Strichstärke richtet sich nach dem Maßstab F-60 schwarz der Pläne F-90 schwarz Größtnötige Strichstärke, entsprechend des Brandwand rot Maßstabes der Pläne 3.4 Türen, Öffnungen und Feuerschutzabschlüsse Alle Zugänge, Fenster und Türen müssen dargestellt werden. Türen, Fenster und andere Feuerschutzabschlüsse müssen einzeln gekennzeichnet werden. Es ist zulässig aus Platzgründen nur 1 Symbol zu verwenden. Hierbei werden vom Symbol aus Verbindungslinien für die einzelnen Feuerschutzabschlüssen gezogen. Die Übersichtlichkeit darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. 3.5 Rettungswege ( Flur, Gänge, Treppenräume ) Rettungswege und Angriffswege sind in dem unter 3.2 genannten Farben darzustellen. Treppenräume sind mit dem entsprechenden Symbol zu kennzeichnen. In das Symbol ist einzubringen, welche Geschosse durch diesen Treppenraum miteinander verbunden sind. Die Treppenräume sind zu ordnen ( Nummerierung ). 3.6 Räume Räume in den Feuerwehrplänen sind in Ihrer Nutzung zu Bezeichnen. Die Bezeichnung hat mit den Verantwortlichen abgestimmt zu werden. Es ist zu vermeiden, dass durch falsche Bezeichnungen Missverständnisse entstehen können. Räume die innerhalb der textlichen Darstellung des Feuerwehrplanes erwähnt werden, sind diese auch mit der gleichen Bezeichnung in den Planzeichnungen zu kennzeichnen. 3.7 Löschanlagen Bereiche in Räumen, Produktionsanlagen und Objektbereichen mit automatischen Löschanlagen sind blauschraffiert zu kennzeichnen. Das entsprechende Löschmittel, das dort eingesetzt wird, ist textlich in der Planzeichnung kenntlich zu machen. 3.8 Gefahren ( Räume, Objekte, Anlagen ) Räume und / oder Bereiche von denen eine Gefahr durch Lagerung oder Verarbeitung von gefährlichen und / oder brennbaren Stoffen ausgehen sind in Signalrot zu kennzeichnen. Sie sind mit dem entsprechenden Gefahrensymbol und ggf. zusätzlichen Hinweisen zu versehen. Seite 8 von 9

9 3.9 Bedienstellen Alle Absperrvorrichtungen in Objekten für Wasser-, Strom-, Gas-, Produkt- und Förderleitungen sind zu kennzeichnen Feuerlöscher Feuerlöscher sind nur dann aufzuführen und zu kennzeichnen, wenn sie Sonderlöschmittel ( z.b. Metallbrandpulver, CO², Fettbrandlöschmittel ) enthalten Symbole Symbole sind gemäß der DIN und der DIN ISO 7010 zu verwenden. Sofern erforderliche Symbole in diesen Regelwerken nicht aufgeführt sind, ist eine Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu treffen. Seite 9 von 9

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