Rahmenkonzept Sexualität Leitbild und Handlungsrichtlinien bei den
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- Herta Förstner
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1 Rahmenkonzept Sexualität Leitbild und Handlungsrichtlinien bei den Lebenshilfe Wohnstätten Mainfranken Lebenshilfe Wohnstätten Mainfranken Ein Ort zum Leben
2 Projektgruppe Sexualpädagogisches Rahmenkonzept 2015
3 1 EINLEITUNG HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG EINE GELEBTE KONZEPTION ZUR UMSETZUNG UND ZUM GEBRAUCH DIESER KONZEPTION 4 2 SEXUALITÄT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IM SPANNUNGSFELD VERSCHIEDENER PROBLEMATIKEN - BEISPIELE 5 3 LEITGEDANKEN UND KONZEPTION NORMEN UND WERTE AUFKLÄRUNG FÜR UNSERE BEWOHNER(INNEN) POSITIVES KÖRPERBILD, POSITIVES KÖRPEREMPFINDEN, SELBSTBEFRIEDIGUNG KÖRPERPFLEGE SPANNUNGSFELD NÄHE UND DISTANZ BEZIEHUNGEN AUF GUTE ART SEX MITEINANDER HABEN MÖGLICHE FOLGEN VON GESCHLECHTSVERKEHR KINDERWUNSCH UND SCHWANGERSCHAFT UMGANG MIT UNERFÜLLBAREN WÜNSCHEN UND TRAUER STERILISATION PORNOGRAFIE TELEFONSEX, SEXANZEIGEN, SEX-SEITEN IM INTERNET PROSTITUTION: BEWOHNER(INNEN) PROSTITUIEREN SICH SEXUELLE DIENSTLEISTUNGEN FÜR UNSERE BEWOHNER(INNEN): PROSTITUTION UND SEXUALBEGLEITUNG ABWEICHENDES SEXUELLES VERHALTEN SELBSTBEHAUPTUNG SEXUELLE ÜBERGRIFFE, SEXUELLE GEWALT UND SEXUALISIERTE GEWALT 11
4 1 Einleitung 1.1 Hintergrund und Zielsetzung Für viele Bereiche des alltäglichen Lebens haben die Lebenshilfe Wohnstätten ein Leitbild, eine Konzeption und fachlich inhaltliche Standards vorgegeben. Nach unserem Verständnis gehört Sexualität zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Dies gilt unabhängig vom Lebensalter, Entwicklungsstand oder einer Beeinträchtigung. Die Rechte von Menschen mit Behinderung auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit sind unter anderem in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie in den allgemeinen Menschenrechten festgelegt. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das Thema Sexualität bisher nicht einheitlich bearbeitet wurde, hat eine Projektgruppe 2015 das vorliegende Konzept erarbeitet. Die Lebenshilfe Wohnstätten haben sich zum Ziel gesetzt, den Bewohner(innen) Begleitung im Bereich der Sexualität als Teil einer ganzheitlichen pädagogischen Förderung zu bieten. Wir wollen uns hierbei, wie auch sonst in unserer Arbeit, an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Bewohner(innen) orientieren. Über allem stehen Selbstbestimmung und ein ganzheitlicher Blick auf unsere Bewohner(innen). Diese Konzeption versucht die Themen aussagekräftig und mit konkreten Handlungsmöglichkeiten versehen, darzustellen 1.2 Eine gelebte Konzeption - Zur Umsetzung und zum Gebrauch Dieses Konzept ist als lebendiges Konzept gedacht: Mitarbeiter(innen) geben Rückmeldung, die in zukünftigen Fortschreibungen eingearbeitet wird. Auch die Rückmeldungen von Bewohner(innen), Eltern und gesetzlichen Betreuer(innen) sind uns willkommen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Thema Sexualität, das dem Wandel gesellschaftlicher Anschauungen, Werte und Normen unterliegt, immer der aktuellen Diskussion angepasst bleibt. Unsere Mitarbeiter(innen) sollen mit diesem Konzept die nötigen fachlichen Informationen erhalten. Zur Reflexion des eigenen Handelns arbeiten die Mitarbeiter(innen) in den Dienstbesprechungen regelmäßig mit diesem Konzept. Wir gehen intern mit dem sensiblen Thema der Sexualität diskret und vertrauenswürdig um. Bewohner(innen) haben ein Recht darauf, dass ihre intimen Anliegen, Wünsche und Gedanken auch innerhalb der Einrichtung nicht breit besprochen und dokumentiert werden. Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner(innen) stehen bei uns im Vordergrund. Im Falle von Übergriffen und sexuell motivierter Gewalt handelt die Einrichtung transparent und im Interesse der Betroffenen nach einem festgelegten Handlungsleitfaden. 4
5 2 Sexualität von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld verschiedener Problematiken - Beispiele Leugnen von Sexualität Menschen mit Behinderung werden häufig als Wesen ohne Sexualität wahrgenommen und behandelt. Unterstützung kann Geld kosten Das Ausleben sexueller Bedürfnisse ist auch mit Kosten verbunden Begleitung und Unterstützung wird von Krankenkassen und Kostenträgern nur selten finanziert. Sexuelle Übergriffe/ Gewalterfahrungen Menschen mit Behinderungen erleben überdurchschnittlich häufig Übergriffe und sexuelle Gewalt. Einsatz von Medikamenten Menschen mit Behinderungen erhalten oft Medikamente, die als Nebenwirkungen auch Auswirkungen auf ihre Sexualität haben. Sexualität von Menschen mit Behinderung Räumliche Ausstattung von Einrichtungen Menschen mit Behinderungen finden in Einrichtungen nicht immer die nötigen Rückzugsmöglichkeiten zum Beispiel wenn sie im Doppelzimmer leben. Überforderung Menschen mit Behinderung können sich auf einem sexuellen Entwicklungsniveau befinden, welches nicht dem Lebensalter entspricht. Sie haben dementsprechende Bedürfnisse. Sorge um die soziale Verträglichkeit Wenn Menschen mit Behinderungen sexuelle Neigungen ausleben wollen, die von der gesellschaftlich akzeptierten Norm abweichen, dann stoßen sie oft auf gut gemeinte Vorbehalte in ihrem sozialen Umfeld sie sind doch sowieso schon stigmatisiert. Mangel an Gelegenheiten......in einem relativ durchstrukturierten Alltag mit einer relativ hohen Dichte an Begleitung 5
6 3 Leitgedanken und Konzeption 3.1 Normen und Werte Es ist uns wichtig, über Normen und Werte aufzuklären. Selbst wenn die Regeln des Zusammenlebens nicht verinnerlicht werden können, sind sie doch erlernbar. Genauso sollte auch die Entwicklung einer gesunden Scham Beachtung finden. Bei diesem Thema geht es auch darum, Freiräume und Bedürfnisse einzugrenzen. Es ist daher umso wichtiger, mögliche Freiräume zu öffnen. Unsere Mitarbeiter(innen) nehmen in Bezug auf Normen und Werte eine gemeinsame Grundhaltung ein, wie sie in unserem Leitbild beschrieben ist. Regeln für das Zusammenleben sind (wie in Leitbild und Hausordnung vorgeschrieben): Private und Öffentliche Bereiche erfordern ein jeweils angemessenes Verhalten. Anklopfen und eine Antwort abwarten, bevor man ein Zimmer betritt. Das gilt genauso für Bewohner(innen) als auch für Mitarbeiter(innen). Nur im privaten Bereich darf man sich selbst (intim) berühren oder sich selbst befriedigen. Türe schließen, wenn man zur Toilette geht. Mitarbeiter(innen) und Bewohner(innen) achten darauf, dass niemand während der Körperpflege oder Ähnlichem stört. Zu den Regeln gehört es, die Türe zu schließen vor dem Umziehen und z.b. einen Sichtschutz am Fenster zu befestigen. Nur wer das möchte und sein Einverständnis zu erkennen gibt, darf angefasst werden. Verbale sexistische Äußerungen dulden wir nicht. 3.2 Aufklärung für unsere Bewohner(innen) Unsere Mitarbeiter(innen) leisten auf Grundlage ihrer guten Beziehung und genauer Kenntnis der einzelnen Personen unter Wahrung der professionellen Distanz Unterstützung, Beratung und Aufklärung. Zum Beispiel anhand von Aufklärungsmaterial. Bewohner(innen) haben außerdem zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen des Schulungsangebotes der Unternehmensgruppe (z.b. ibis) oder externen Anbietern (z.b. pro familia) aufgeklärt zu werden. Wenn Bewohner(innen) das Thema ablehnen, respektieren wir diesen Wunsch. 3.3 Positives Körperbild, Positives Körperempfinden, Selbstbefriedigung Unsere Mitarbeiter(innen) sind bereit, eine sexuelle Aufklärung durch Beratung und durch Hinweise auf geeignete Hilfsmittel zu unterstützen. Sie vermitteln ein positives Körperbild und zeigen durch ihre Haltung, dass Sexualität ein normaler Bestandteil des Lebens ist. Darüber hinaus leisten wir keine aktiven Hilfestellungen. Eine sexuelle Aufklärung/Beratung kann für unsere Bewohner(innen) lebenslang notwendig sein. Die eigene Sexualität und die Bedürfnisse verändern sich. Ein positives Körpergefühl und die Entwicklung der Sexualität bieten große Chancen zu persönlicher Entwicklung. Folgende Inhalte können in der Aufklärung/Beratung Beachtung finden: Benennung aller Körperteile Unterschied zwischen Mann und Frau Welche Berührungen sind angenehm, welche nicht? Kennen lernen des eigenen Körpers, der eigenen Gefühle Wie finde ich heraus, ob der Andere mich auch mag? Unterscheidung angenehmer und unangenehmer Gefühle und Wahrnehmungen 6
7 Selbstbefriedigung als gute Möglichkeit, den eigenen Körper zu erleben. (Was ist das? Wie funktioniert das? Wo ist das erlaubt?) 3.4 Körperpflege Unsere Mitarbeiter(innen) sind dazu qualifiziert, über die richtige Pflege des Körpers aufklären zu können. Sie achten auf die persönliche Hygiene der Bewohner(innen) und übernehmen die Pflege stellvertretend, wenn nötig. Das Spannungsfeld von Nähe und Distanz muss auch hier sorgfältig reflektiert werden. Mitarbeiter(innen) unterstützen die Bewohner(innen) dabei, ein positives Körper- und Selbstbild entwickeln zu können. In der Pflege sind die Wahrung der Würde und der Intimsphäre für uns selbstverständlich. Wenn es die Situation erfordert, achten wir darauf, dass die Pflege von Mitarbeiter(innen) des gleichen Geschlechts durchgeführt wird. Mögliche Themenbereiche für Beratung und Aufklärung sind zum Beispiel: Waschen des Penis bzw. der Scheide Pflege während der Menstruation Wechsel der Unterwäsche Häufigkeit des Duschens oder Badens Benutzen von Pflegeprodukten, Parfüm, Schminken 3.5 Spannungsfeld Nähe und Distanz Wir wahren in unserer Arbeit mit den Bewohner(innen) eine professionelle Ebene und verzichten trotzdem nicht auf einen wertschätzenden und zugewandten Umgang. Berührungen und auch Umarmungen zwischen Mitarbeiter(innen) und Bewohner(innen) sind als Ausdruck einer guten und zugleich professionellen Beziehung erlaubt. Voraussetzung dafür ist Einverständnis und Erlaubnis der Beteiligten. Mitarbeiter(innen) reflektieren diese Themen regelmäßig unter Verwendung des Leitbilds. Mitarbeiter(innen) nehmen an Fortbildungen zu diesen Themen teil. 3.6 Beziehungen Wir unterstützen unsere Bewohner(innen) darin, die von ihnen gewählte Form der Beziehung (Freundschaft, Partnerschaft, Ehe...) zu verwirklichen, solange diese gesellschaftlich toleriert ist und im rechtlich erlaubten Rahmen liegt. Mitarbeiter(innen) intervenieren lediglich dann, wenn die Rechte und die Selbstbestimmung eines Partners gefährdet sind, zum Beispiel mit folgenden Inhalten und in folgenden Situationen: Im Zentrum stehen Wunsch und Wille der von uns betreuten Menschen. Sex darf einvernehmlich auch außerhalb einer Beziehung stattfinden. Die Einrichtung ist offen für weitere Formen der Beziehung im Sinne von gelebter Hetero-, Homo- und Bisexualität. Wir unterstützen unsere Bewohner(innen) beim Knüpfen von Kontakten, bei der Partnersuche vor Ort, im Wohnheim, in der WfbM, in der Umgebung sowie beim Zugang zu geeigneten Partnerbörsen. Wir geben Rückhalt bei der Gestaltung einer Beziehung und beim respektvollen Umgang miteinander in der Partnerschaft. 7
8 3.7 Auf gute Art Sex miteinander haben Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen haben oft ein großes Aufklärungsdefizit. Sie wissen wenig über sexuelle Praktiken und es kommt nicht selten zu Unsicherheiten, großer Ängstlichkeit, Übergriffigkeiten oder Verletzungen bei den Versuchen miteinander Sex zu haben. Unsere Mitarbeiter(innen) leisten vor Ort auf Grundlage ihrer guten Beziehung und genauer Kenntnis der einzelnen Person Beratung und Aufklärung. Wichtig ist ein fachlich professioneller Umgang bei der Aufklärung. Bewohner(innen) erhalten auch hier die Möglichkeit, bei externen Anbietern (z.b. pro familia) Beispiele für Themen der Aufklärung für Bewohner(innen) in diesem Bereich: Was ist ein Vorspiel? Sexuelle Techniken Was bedeutet sexuelle Erregung bei der Frau und beim Mann? Was geschieht da mit dem Körper? Welche Dinge soll man beim Sex beachten? Rücksicht aufeinander nehmen, respektvoll miteinander umgehen Sich gegenseitig Wünsche und Grenzen mitteilen Welche Empfindungen gibt es beim Sex? Was bedeutet miteinander intim sein? Muss man miteinander schlafen? 3.8 Mögliche Folgen von Geschlechtsverkehr Die Bewohner(innen) entscheiden über die Art der Verhütung selbst, wenn sie hierzu in der Lage sind. Sie erhalten hierbei Unterstützung bei Mitarbeiter(innen), aber auch beim Arzt oder der Ärztin. Sofern dies nicht möglich ist, entscheiden die gesetzlichen Betreuer(innen) bzw. das Betreuungsgericht. Mitarbeiter(innen) klären außerdem über Geschlechtskrankheiten und über Krankheiten, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden können, auf, und wie man sich vor ihnen schützen kann. Besondere Aufmerksamkeit sollte deshalb z.b. der Verwendung von Kondomen zukommen, vor allem dann, wenn Bewohner(innen) Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partner(innen) praktizieren. 3.9 Kinderwunsch und Schwangerschaft Mitarbeiter(innen) sind sich darüber im Klaren, dass der Wunsch nach Familie und Kindern auch bei Menschen mit Behinderung natürlich und ebenso ausgeprägt ist wie bei anderen Menschen. Es gibt nach dem Grundgesetz keinerlei Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder zu bekommen. Zurzeit ist eine Betreuung von Bewohner(innen) mit Kindern in den Wohnstätten der LHW nicht möglich. Wenn bei einer Bewohnerin eine Schwangerschaft vorliegt, muss nach einer anderen geeigneten Betreuungsform Ausschau gehalten werden. Im Rahmen des Ambulant unterstützten Wohnens ist eine Begleitung von Menschen mit Behinderung mit eigenem Kind/ mit eigenen Kindern im Einzelfall möglich. Der Kinderwunsch der Bewohner(innen) wird ernst genommen: Mitarbeiter(innen) gehen offen mit dem Thema um und stellen eigene Wertvorstellungen nicht in den Vordergrund. Mitarbeiter(innen) vermitteln den Bewohnern ein realistisches Bild davon, was ein Kind mit sich bringt und was es braucht. 8
9 Wenn Bewohner(innen) bereits Kinder haben, unterstützen wir sie im Kontakt und im Umgang mit dem eigenen Kind. Im Bedarfsfall kooperieren wir eng mit dem Jugendamt und den Beratungsstellen Umgang mit unerfüllbaren Wünschen und Trauer Mitarbeiter(innen) begleiten Bewohner(innen) im Umgang mit unerfüllbaren Wünschen und der Trauer um erlebte Verluste. Zum Beispiel wenn ein bestehender Kinderwunsch nicht realisierbar ist, wenn ein Partner nicht gefunden werden kann, wenn der Wunsch nach Beziehung und Sexualität nur einseitig besteht, wenn eine Partnerschaft oder Ehe nicht möglich ist, nach Abbruch einer Beziehung oder Verlust des Partners Trauer um Unerfülltes wird wahrgenommen und ernst genommen. Mitarbeiter(innen) bieten Gespräche an: Einzeln oder in Gruppen. Wir vermitteln bei Bedarf therapeutische Unterstützung Sterilisation Wir gehen mit dem Thema nicht leichtfertig um und orientieren uns am Willen der Bewohner(innen). Eine Sterilisation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die Sterilisation gegen den Willen des oder der Betroffenen ist verboten. Sie kann aus individuellen Gründen unumgänglich sein, dann ist eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht notwendig. Grundsätzlich ist dieses Thema zwischen den Bewohner(innen) und deren gesetzlichen Betreuern angesiedelt Pornografie Pornografie gehört, sofern keine verbotenen Inhalte weitergegeben werden, zur Normalität in unserer Gesellschaft. Für manche Bewohner(innen) kann Pornografie eine Möglichkeit zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse darstellen. Allerdings besteht für Menschen mit geistiger Behinderung die Gefahr der Überforderung. Bewohner(innen) erhalten von uns Beratung und Aufklärung möglichst vor dem Konsum von Pornografie, z.b. über die Nutzung im Rahmen von Selbstbefriedigung. Bewohner(innen) erhalten im Gespräch Begleitung in der Abgrenzung von Fiktion und Wirklichkeit sowie im Umgang mit gezeigter Gewalt. Pornografie dient in keinem Fall als Ersatz einer sexuellen Aufklärung, kann sie aber unterstützen. Wir sind uns darüber bewusst, dass Pornosucht eine Krankheit ist und entsprechend behandelt werden muss. Pornos dürfen nur im privaten Bereich angesehen werden, ohne Mitbewohner(innen) zu belästigen. Manche Arten von Pornografie sind verboten (Kinderpornografie, gewaltverherrlichende Darstellungen, nicht frei verkäufliches Material ). Wir lassen es nicht zu, wenn unsere Bewohner(innen) solches Material besitzen oder weitergeben. Wenn wir Kenntnis davon haben, sind wir verpflichtet rechtliche Schritte einzuleiten. 9
10 3.13 Telefonsex, Sexanzeigen, Sex-Seiten im Internet Wir sind darüber im Bilde, dass Telefonsex-Angebote in großer Vielfalt vorliegen und Sexanzeigen leicht realisierbar sind. Besonders Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen sind hier sehr leicht zu manipulieren. Wir informieren über diese Themen und mögliche Risiken. Wir bieten im Rahmen unserer Möglichkeiten Schutz vor Manipulation und Schulden. Gesetzliche Betreuer(innen) beziehen wir mit ein, wenn wir Kenntnis davon bekommen, dass Bewohner(innen) in dieser Richtung aktiv geworden sind Prostitution: Bewohner(innen) prostituieren sich Bewohner(innen) die sich, Bilder von sich, ihre Stimme, oder ihre Sexualität gegen Geld oder schlicht eine Gegenleistung anbieten, prostituieren sich. In solchen Fällen informieren wir die gesetzlichen Betreuer(innen). Gesetzliche Aspekte sind mit zu berücksichtigen, oft handelt es sich um Straftaten. Fachliche professionelle Beratung ist hier oft unabdingbar Sexuelle Dienstleistungen für unsere Bewohner(innen): Prostitution und Sexualbegleitung Wenn unsere Bewohner(innen) den Wunsch haben, sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, informieren wir sie über die Möglichkeiten und Formen einer solchen Dienstleistung. Wir kennen und respektieren den Unterschied zwischen Prostitution und Sexualbegleitung. Wir klären ausgehend vom Wunsch unserer Bewohnerinnen und Bewohner über die Möglichkeit des Kontaktes zu Prostituierten oder Sexualbegleiter(innen) auf. Wir informieren gesetzliche Betreuer(innen) über diesen Wunsch unserer Bewohner(innen). Wir klären über den Charakter der jeweiligen Dienstleistung auf: Es handelt sich nicht um Liebe, auch nicht um den Ersatz einer Partnerschaft, sondern um bezahlte Dienstleistungen. In Abstimmung mit den gesetzlichen Betreuer(innen) unterstützen und begleiten wir unsere Bewohner(innen) auf dem Weg zur sexuellen Dienstleistung (z.b. Fahrt zum Bordell). In unseren Räumen ist Prostitution und Sexualbegleitung aus rechtlichen Gründen nicht möglich unsere Wohnstätten befinden sich in Sperrbezirken Abweichendes sexuelles Verhalten Wir sind uns darüber im Klaren, dass Bewohner(innen) abweichende sexuelle Wünsche und Verhaltensweisen haben können wie andere Menschen auch. Zum Beispiel Exhibitionismus, Fetische, Masturbation in der Öffentlichkeit etc. Wir intervenieren dann, wenn eine Gefährdung für Bewohner(innen) oder Andere für uns erkennbar wird. Wenn wir Kenntnis von Straftaten unserer Bewohner(innen) haben, informieren wir die Behörden und die gesetzlichen Betreuer(innen). 10
11 3.17 Selbstbehauptung Menschen mit Behinderungen werden überdurchschnittlich häufig Opfer von sexuellen Übergriffen oder sexueller Gewalt. Das Angewiesen sein auf andere Menschen macht sie besonders verletzlich. Auch eigene Verhaltensweisen der Bewohner(innen), zum Beispiel distanzloses Verhalten oder körperbetonte Kommunikation, werden falsch verstanden oder ausgenutzt. Es ist uns wichtig, Bewohner(innen) in ihrem Selbstbewusstsein und in ihrer Selbstbehauptung zu stärken. Sexuelle Aufklärung ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen vor sexuellen Übergriffen! 3.18 Sexuelle Übergriffe, Sexuelle Gewalt und Sexualisierte Gewalt Auch in Wohngruppen kann es zu sexuellen Übergriffen, Sexueller Gewalt und Sexualisierter Gewalt (sexuellem Missbrauch) kommen. Prävention und Aufklärung sind der beste Schutz vor Übergriffen dieser Art: Die Einrichtung hat zum besseren Überblick für die Mitarbeitenden eine Definition zum Sachverhalt formuliert. Die Einrichtung hat Richtlinien und Handlungsanweisungen zusammengestellt. Diese befinden sich in jeder Wohngruppe und sind Bestandteil der Dokumentation. Mitarbeiter(innen) sind sensibel für das Thema und verfügen über die notwendigen fachlichen und persönlichen Grundlagen. Bei der Erstellung dieser Konzeption hat mitgewirkt: Mirka Schulz, Systemische Therapeutin, Sexualtherapeutin verwendete Literatur: Erik Bosch und Ellen Suykerbuyk: Begleitete Sexualität: Leitbild und Konzeption für Sexualität im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung. Handreichungen für die Praxis Gebundene Ausgabe Juli
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