tourismus für alle Barrierefreier Tourismus in Schleswig-Holstein SCHLESWIG-HOLSTEIN
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- Karola Weiss
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1 tourismus für alle Barrierefreier Tourismus in Schleswig-Holstein Im Überblick Hintergrundinformationen Zertifizierung Reisen für Alle Schulungsangebote Beratungsprogramm Veranstaltungen Ansprechpartner vor Ort DER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEIN Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung SCHLESWIG-HOLSTEIN
2 PROJEKTPORTRAIT Projektbezeichnung Projektträger Barrierefreier Tourismus in Schleswig-Holstein Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH Projektlaufzeit 15. April März 2015 Förderung Dieses Vorhaben wird aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert. Projektpartner DEHOGA Schleswig-Holstein Eckernförde Touristik und Marketing GmbH OstseeFerienLand LTO Wagrien Herzogtum Lauenburg Marketing & Service GmbH Föhr Tourismus GmbH Dithmarschen Tourismus e. V. Stadt Bad Bramstedt Stadt Neumünster Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz Stadt Fehmarn Tourist-Service Ostseebad Schönberg Kooperationen Deutsches Seminar für Tourismus Berlin e. V. (DSFT) und Nationale Koordinierungsstelle Tourismus für Alle e. V. (NatKo), Projekt Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland Prof. Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein Lebenshilfe Ostholstein, Projekt Ostholstein erlebbar für Alle Bereit für Inklusion und Barrierefreiheit Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung e. V., Projekt Netzwerk Inklusion Kreis Segeberg Zielsetzung Einen Impuls in das Land zu geben, Schleswig-Holstein als barrierefreie Destination zu positionieren und die Qualität der Angebote vor Ort zu verbessern. Die verfügbaren Angebote für Gäste und Touristiker transparent zu gestalten. Handlungsfelder Transparenz Sensibilisierung, Qualifikation und Netzwerk Angebotsgestaltung Kommunikation 2
3 BARRIEREFREIHEIT ist für 10 % unentbehrlich, für 40 % notwendig und für 100 % komfortabel! WAS ist Barrierefreiheit? Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind ( 4 Behindertengleichstellungsgesetz [BGG]). Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft soll jeder Mensch die Möglichkeit erhalten, sich vollständig und gleichberechtig am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dieses meint auch deren Einbeziehung in Tourismus und Freizeit. WELCHE Barrieren gibt es? Bauliche Barrieren, z. B. Treppen Sensorische Barrieren, z. B. Mangel an visuellen Kontrasten oder akustischen Signalen Barrieren im Service, z. B. bei der Bedienung technischer Geräte Barrieren im zwischenmenschlichen Verhalten bzw. in der Kommunikation, z. B. durch Berührungsängste WARUM Barrierefreiheit im Tourismus? Demografische Entwicklung: die Alterung der Gesellschaft und ein deutlicher Zusammenhang zwischen Alter und Behinderung Reiseverhalten der Menschen mit Behinderung Reiseintensität deutlich unter dem deutschen Durchschnitt, Tendenz jedoch steigend Klare Präferenz des Inlandsurlaubes Saisonverlängerung: Vorliebe für Reisen im Frühjahr und Herbst Hohe Zielgebietstreue Zusätzliches Nachfragepotenzial durch mitreisende Begleitpersonen Zusätzliche Potenziale in allen touristischen Bereichen, beispielsweise Tagestourismus, Kongresstourismus, Incoming-Tourismus Standortfaktor: Steigerung der Lebensqualität vor Ort für Einwohner und Gäste Teilweise Voraussetzung einer Förderung Rechtlicher Rahmen: Gesetze, Normen und Richtlinien auf Landes-, Bundesund EU-Ebene Barrierefreiheit im Tourismus FÜR WEN? Menschen mit Hörbehinderung Gehörlose Menschen Menschen mit Gehbehinderung Rollstuhl- oder Rollator-Nutzer Menschen mit Sehbehinderung Blinde Menschen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Personen mit Kinderwagen Radfahrer Kinder Menschen mit vorübergehenden Unfallfolgen Menschen mit postoperativen Beeinträchtigungen Ältere Menschen Übergewichtige oder adipöse Menschen Personen mit schwerem Gepäck Schwangere Personen mit Lernschwierigkeiten Nicht-deutschsprachige oder deutsch-lernende Personen Durch mehr Barrierefreiheit im Deutschlandtourismus wären bis zu 4,8 Mrd. Euro Nettoumsatz und damit verbunden die Schaffung von bis zu neuen Vollarbeitsplätzen möglich, die Ausgaben von Begleitpersonen sowie Tages- und Geschäftsreisen, Konferenz- und Eventreisen sowie Reisen ausländischer Gäste nicht einberechnet (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie [BMWi], Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für Alle, Dokumentation Nr. 526, 2003). Der Anteil mobilitäts- und aktivitätseingeschränkter Personen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands wird in den kommenden 15 bis 20 Jahren voraussichtlich auf einen Anteil von % ansteigen (siehe oben). 3
4 ZERTIFIZIERUNG REISEN FÜR ALLE VERLÄSSLICH. DETAILLIERT. GEPRÜFT. Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal in Deutschland Reisen für Alle Reisen für Alle Reisen für Alle ist die bundesweit einheitliche Kennzeichnung im Bereich Barrierefreiheit. Sie wurde in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit zahlreichen Betroffenenverbänden sowie allen touristischen Verbänden, Landesmarketingorganisationen und weiteren Akteuren entwickelt. Die Akzeptanz der Kennzeichnung ist Ihnen somit sicher! Um was geht es? Für Gäste mit Einschränkungen aufgrund des Alters oder einer Behinderung sind verlässliche Informationen eine wesentliche Grundlage für eine Reiseentscheidung. Mit dem bundesweit gültigen und neuen Kennzeichnungssystem Reisen für Alle besteht nun erstmals die Möglichkeit, die für die Gäste notwendigen Informationen mit einheitlichen Erhebungsbögen und nach klaren Qualitätskriterien zu erfassen und darzustellen. Die Kennzeichnung ist für die folgenden Gästegruppen hilfreich: Rollstuhlfahrer, Gäste mit Geh-, Hör- oder Sehbehinderung, Gehörlose oder blinde Gäste sowie Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen, Senioren, Familien mit Kindern und ausländische Gäste alle profitieren von Reisen für Alle. Wer kann mitmachen? Die Kennzeichnung Reisen für Alle ist für jeden Betrieb und Ort möglich Angebote von der Anreise bis zur Abreise der Gäste, von der Information über Unterkunft, Essen und Freizeitaktivitäten werden gekennzeichnet. Sie verfügen über Angebote für Gäste mit spezifischen Bedürfnissen oder wollen Ihr Angebot und Ihre Dienstleistungen weiter ausbauen? Dann machen Sie mit und lassen Ihren Betrieb oder Ihren Ort mit den entsprechenden Angeboten erheben und kennzeichnen. Beispiele für Betriebe und Objekte, die erhoben und gekennzeichnet werden können: Bahnhof, Flughafen, Taxi Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus Campingplatz, Ferienwohnung, Ferienhaus Hotel, Gasthof, Pension, Jugendherberge Restaurant, Café, Gasthaus, Bar Naturerlebnisse, z. B. Strand, Radwege, Wanderwege, Themen-/Erlebnispfade Reisebüro, Touristinfo Freizeiteinrichtungen, z. B. Schwimmbad, Freizeitpark, Therme, Zoo Parks und Gärten Museen und Galerien Sehenswürdigkeiten, z. B. Kirche, Schloss, Denkmal Veranstaltungsorte, z. B. Theater, Kino Öffentliche Einrichtungen, z. B. Bank, Post 4
5 ZERTIFIZIERUNG Wer profitiert von der Kennzeichnung Reisen für Alle? Ihre Gäste erhalten detallierte, verlässliche und geprüfte Informationen, so dass sie eine ideale Reiseentscheidung treffen können. So erleben Ihre Gäste keine unangenehmen Überraschungen und können sich ganz auf ihre Gastgeber und ihre Aktivitäten vor Ort freuen. Ihre Mitarbeiter kennen die Anforderungen der verschiedenen Gästegruppen und können professionell beraten und unterstützen. Ihre Gäste werden gern wiederkommen. Ihr Unternehmen erschließt eine neue, große Zielgruppe, bindet Stammgäste und steigert so Umsatz und Gewinn. Ihr Ort, Ihre Region, Ihre Destination wird Reiseziel für zahlreiche Gäste, denn Sie verfügen über Angebote entlang der gesamten Servicekette. IN 5 SCHRITTEN ZUR KENNZEICHNUNG REISEN FÜR ALLE 1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir besprechen die Auftragsdetails mit Ihnen. 2. Senden Sie uns das Auftragsformular mit Ihren Angaben unterzeichnet zu. Ein speziell ausgebildeter und zertifizierter Erheber wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und führt die Erhebung durch. 3. Sie erhalten Zugang zu einem modernen Online-Schulungsangebot des DSFT/NatKo, welches Wissen über die spezifischen Anforderungen von mobilitäts- und aktivitätseingeschränkten Gästen vermittelt, oder Sie haben die Möglichkeit, an einem (kostenpflichtigen) Präsenzseminar teilzunehmen (siehe Schulungsangebote). 4. Sie erhalten nach der Auswertung durch die Prüfstelle einen Bericht, das Zertifikat über die Kennzeichnung sowie die Logos und Piktogramme. In folgenden Regionen und durch folgende Kooperationspartner sind Sonderkonditionen verfügbar. OstseeFerienLand Neumünster Holsteinische Schweiz Eckernförde Ostseebad Schönberg DEHOGA Schleswig-Holstein Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und weitere Sprechen Sie uns an! 5. Sie erhalten speziell für Ihre Gäste detaillierte, aufbereitete Informationen von der Prüfstelle. Zudem wird Ihr Betrieb auf der Internetplattform der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TASH) sowie einer bundesweiten Plattform präsentiert. Was kostet die Kennzeichnung? Die zentrale Prüfstelle Reisen für Alle erhebt für die beschriebenen Leistungen ein Kennzeichnungsentgelt in Höhe von ab 79, zzgl. MwSt. je nach Größe und Komplexität Ihres Betriebes. Zudem fallen Kosten für die Erhebung an, die ebenfalls nach Umfang und Komplexität gestaffelt sind, ab 118,50 zzgl. MwSt. Unsere Pilotregionen und Partner bieten Ihnen Sonderkonditionen bei dem Erheberhonorar an. Ein detailliertes Angebot über die Kosten der Erhebung und der Kennzeichnung erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner bei der TASH. Wie lange ist die Kennzeichnung gültig? Sie können drei Jahre mit der Kennzeichnung werben. Nach drei Jahren können Sie die Kennzeichnung verlängern. 5
6 ZERTIFIZIERUNG DIE KENNZEICHNUNGEN Information zur Barrierefreiheit Barrierefreiheit geprüft Stufe 1 Barrierefreiheit geprüft Stufe 2 Musterkennzeichnung Barrierefreiheit geprüft Erhoben und dargestellt werden Informationen für alle Gästegruppen. Die Piktogramme geben dann die Information, welche Anforderungen für die jeweilige Gästegruppe erfüllt werden. INFORMATION ZUR BARRIEREFREIHEIT Die Auszeichnung Information zur Barrierefreiheit stellt die Basis für Reiseentscheidungen dar: Die Kennzeichnung liefert in Detailtiefe alle Informationen, die für die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Gästegruppen relevant sind. Sie zeichnet Betriebe, Angebote und Orte aus, die von speziell geschulten Erhebern besucht wurden, und stellt eine einheitliche Informationsqualität und -tiefe sicher. Alle Gäste profitieren von den ausführlichen, detaillierten, zuverlässigen und geprüften Informationen, auf deren Grundlage sie eine ideale Reiseentscheidung treffen können. Welchen Mehrwert hat die Kennzeichnung Information zur Barrierefreiheit für meine Gäste? Wer kommt als Gast, wenn nicht alles perfekt ist? Jeder Gast ist individuell in seinen Fähigkeiten, Einschränkungen etc., daher ist es vor allem wichtig, dass sich potenzielle Gäste vor Ihrer Reise ein möglichst detailliertes Bild von den Angeboten und Dienstleistungen vor Ort machen können, um die Zugänglichkeit für sich selbst einschätzen zu können. Zudem gibt es für manche ausgefallenere Angebote kein Raster keine Mindeststandards, die messbar wären. Das heißt aber nicht, dass diese Angebote und Dienstleistungen nicht ein wunderbarer Mehrwert und ein wahres Erlebnis für Gäste mit Behinderungen sind. Jeder Gast soll auf Basis der Informationen selbst entscheiden können, ob ein Angebot für ihn geeignet ist! Das Zeichen Information zur Barrierefreiheit signalisiert ihm geprüfte und verlässliche Informationen zur Zugänglichkeit des Angebotes bzw. der Dienstleistung. Um dem Gast mehr Übersichtlichkeit zu bieten und die Recherche zu vereinfachen, wenn für ihn bestimmte Anforderungen, wie Basisanforderungen erfüllt sein müssen, gibt es zudem wie eine Art Filter zur Vorauswahl die Kennzeichnungen Barrierefreiheit geprüft Stufe 1 und Barrierefreiheit geprüft Stufe 2. 6
7 ZERTIFIZIERUNG BARRIEREFREIHEIT GEPRÜFT STUFE 1 Allgemeine Kriterien der Stufe 1 Gehbehinderte Gäste Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Zugänge zum und im Gebäude bzw. Angebot sind über maximal eine Stufe zu erreichen. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Durchgänge und Engstellen haben eine Mindestbreite von 70 cm. Rollstuhlfahrer Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Zugänge zum und im Gebäude bzw. Angebot sind stufenlos, ggf. über eine Rampe mit einer Neigung von 6 % oder einen Aufzug, zu erreichen. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Durchgänge und Engstellen haben eine Mindestbreite von 90 cm. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Bewegungsflächen weisen eine Mindestabmessung von 150 cm x 150 cm auf, sofern dies gefordert ist. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Flure weisen eine Mindestabmessung von 150 cm bzw. 120 cm (< 6 m Länge) auf. Sehbehinderte Gäste Wesentliche Informationen werden nach dem Zwei-Sinne-Prinzip dargeboten, d.h. sie sind für sehbehinderte Menschen auch kontrastreich, akustisch und/oder taktil wahrnehmbar. Blinde Gäste Wesentliche Informationen werden nach dem Zwei-Sinne-Prinzip dargeboten, d. h. sie sind für blinde Menschen auch akustisch und/oder taktil wahrnehmbar. Hörbehinderte Gäste Wesentliche Informationen werden nach dem Zwei-Sinne-Prinzip dargeboten, d. h. sie sind für hörbehinderte Menschen auch visuell wahrnehmbar. Gehörlose Gäste Wesentliche Informationen werden nach dem Zwei-Sinne-Prinzip dargeboten, d. h. sie sind für gehörlose Menschen auch visuell wahrnehmbar. Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen Wesentliche Informationen werden in Sprachausgabe oder bildhafter Darstellung gegeben. Setzen Sie ein Zeichen für Ihre Gäste, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb und seien Sie von Anfang an dabei! Ihre Ansprechpartner Sie wollen Ihren Betrieb erheben lassen oder haben Fragen hierzu? Fenja Gengelazky Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH) Wall Kiel Tel. (04 31) Fax (04 31) gengelazky@sht.de Sie wollen das bundesweite Kennzeichnungssystem für Ihren Ort, Ihre Stadt oder Ihre Destination einführen? Gerne besprechen wir die Details mit Ihnen. Melanie Landau Rolf Schrader Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. Charlottenstr Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) info@dsft-berlin.de Weitere Informationen zum Kennzeichnungssystem Reisen für Alle finden Sie unter: 7
8 SCHULUNGSANGEBOTE ONLINE-SCHULUNG REISEN FÜR ALLE Seminar des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. Barrierefreie touristische Angebote bieten vor dem Hintergrund des demografischen Wandels noch viele Wachstumspotenziale sowie Wettbewerbsvorteile. Doch was bedeutet Barrierefreiheit konkret? Welche spezifischen Anforderungen an Ausstattung und Service haben Menschen mit einer Seh- oder Gehbehinderung? In der Online- Schulung werden Sie praxisnah mit dem Thema Barrierefreiheit und den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen vertraut gemacht. Es werden die Besonderheiten der Vermarktung erläutert und Hinweise zur Entwicklung von barrierefreien Serviceketten erarbeitet. Sie erhalten wichtige Informationen zu den Anforderungen der unterschiedlichen Zielgruppen sowie zu den Inhalten der Zielvereinbarung im barrierefreien Tourismus und den aktuellen DIN-Normen. Ihre Ansprechpartner Gebühr: 39, / kostenfrei für Betriebe, die sich zertifizieren lassen bzw. im Kennzeichnungsentgelt enthalten Gesamtdauer: ca. 75 Min. Zugang: über die TASH oder das DSFT Lernziele / Schulungsinhalte: Kathrin Hiller Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. Charlottenstr Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) kathrin.hiller@dsft-berlin.de Die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe zu kennen Mit den Gästen der jeweiligen Zielgruppe richtig umzugehen Barrieren für unterschiedliche Zielgruppen zu erkennen Hinweise zum Abbau bzw. Vermeidung von Barrieren umzusetzen Die Bedeutung des Marketings im barrierefreien Tourismus zu definieren Die zentralen Erfolgsfaktoren und Handlungsfelder für die Vernetzung zu kennen Kooperationsmöglichkeiten aufzuzeigen Da sich die Schulung an verschiedene Zielgruppen/Leistungsträger der touristischen Servicekette mit unterschiedlichen Wissensansprüchen zum Thema Barrierefreiheit richtet, erfolgt der Aufbau der Online-Schulung modular: In insgesamt neun Modulen werden neben Grundlagen Inhalte zu Infrastruktur/Einzelhandel, öffentlicher Infrastruktur, Verkehr, Information, Führungen, Marketing, Zertifizierung und Vernetzung vermittelt. Fenja Gengelazky Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH) Wall Kiel Tel. (04 31) Fax (04 31) gengelazky@sht.de 8
9 SCHULUNGSANGEBOTE PRÄSENZSEMINAR REISEN FÜR ALLE BARRIEREFREIHEIT ALS QUALITÄTS- UND KOMFORTMERKMAL Seminar des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. in Kooperation mit der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH Sind Sie auf die Zielgruppen der Zukunft eingestellt? Barrierefreie touristische Angebote bieten vor dem Hintergrund des demografischen Wandels noch viele Wachstumspotenziale sowie Wettbewerbsvorteile. Doch was bedeutet Barrierefreiheit konkret? Welche spezifischen Anforderungen an Ausstattung und Service haben seh- oder gehbehinderte Menschen? In der Sensibilisierungsschulung werden Sie praxisnah mit dem Thema Barrierefreiheit und den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen vertraut gemacht. Es werden die Besonderheiten der Vermarktung erläutert und gemeinsam Marketingmaßnahmen zur Entwicklung von barrierefreien Serviceketten erarbeitet, damit Sie zukünftig alle Marktpotenziale nutzen können und auf die Zielgruppen der Zukunft eingestellt sind. Gebühr: 199, inkl. Unterlagen Mindestteilnehmerzahl: 12 Maximalteilnehmerzahl: 20 Termine 2014 Alle Schulungstermine unter barrierefreier-tourismus Ihre Ansprechpartner Themen: Barrierefreiheit, Demografischer Wandel Markt, Trends, Wirtschaftskraft, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Bedürfnisse der Zielgruppe mobilitäts- bzw. aktivitätseingeschränkter Personen Anforderungen an Infrastruktur, Service und Marketing Bundesweites Kennzeichnungssystem: u. a. Erhebung, Kriterien (Information zur Barrierefreiheit, Barrierefreiheit geprüft Stufe 1 / Stufe 2) etc. Strategien und Maßnahmen zur Entwicklung von örtlichen und regionalen barrierefreien Serviceketten Methoden: Vortrag, praktische Simulationsübung, Workshop Melanie Landau Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. Charlottenstr Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) melanie.landau@dsft-berlin.de Sie möchten an einer Schulung teilnehmen oder für Ihren Betrieb intern ein Seminar ausrichten? Sprechen Sie uns an und wir informieren Sie über Termine und Veranstaltungsorte. Fenja Gengelazky Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH) Wall Kiel Tel. (04 31) Fax (04 31) gengelazky@sht.de 9
10 BERATUNG VERANSTALTUNGEN BERATUNGSPROGRAMM Das Beratungsprogramm soll Sie, touristische Leistungsträger, öffentliche Einrichtungen sowie Institutionen unterstützen, wenn Sie eine barrierefreie Angebotsgestaltung für Ihre Einrichtung oder Ihren Ort beabsichtigen und diese vorbereiten möchten. Das Beratungskonzept dient hierbei der professionellen Begleitung, um die Effektivität und Effizienz der Maßnahmen zu gewährleisten. In diesem Bereich kooperiert die TASH mit der RQP Schleswig-Holstein GmbH als neutralem Ansprechpartner im Land für Beratungsleistung. Die Aufgabe der RQP ist die Vermittlung von eigens zertifizierten Unternehmensberater(innen) sowie die anschließende Qualitätssicherung der Beratung. Bei Bedarf erfolgt eine Unterstützung bei der Einwerbung möglicher Beratungskostenzuschüsse. Einstiegsberatung Im Rahmen der Einstiegsberatung erhalten Sie eine individuell auf Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung ausgerichtete Bewertung hinsichtlich der Relevanz einer barrierefreien Ausrichtung. Ferner erhalten Sie erste individuelle Hinweise und Anregungen zur systematischen Weiterentwicklung dieser Thematik. Die RQP Schleswig-Holstein GmbH vermittelt Ihnen den für Ihre Betriebsart passenden Berater zur Durchführung einer Einstiegsberatung. Ihre Ansprechpartnerin Christiane Tiemann RQP Schleswig-Holstein GmbH Fraunhoferstraße Kiel Tel. (04 31) Fax (04 31) Beratungsdauer: 2,5 bis 3 Stunden Beratungsort: in Ihrem Betrieb Beratungshonorar: 250, zzgl. MwSt. und Fahrtkosten Beratungsinhalte: Die Umsetzung eines barrierefreien Konzeptes hat Auswirkungen auf folgende Bereiche: Gegebenheiten vor Ort Sensibilisierung des Personals und der Geschäftsführung Marketing Wirtschaftliche Überlegungen Im Rahmen der Einstiegsberatung erhalten Sie erste Hinweise, was Sie in den jeweils genannten Punkten bei der Umsetzung eines barrierefreien Konzeptes beachten müssen. Berücksichtigt werden dabei die verschiedenen Behinderungsarten: Hörbehinderung, Gehörlosigkeit, Gehbehinderung, Rollstuhlnutzung, Sehbehinderung, Blindheit sowie kognitive Einschränkungen. Beratung Sie haben Interesse an einer tiefgehenden Beratung in einem bestimmten Fachgebiet? Die RQP GmbH vermittelt Ihnen gern den für Sie passenden Berater! Qualifizierte Berater stehen Ihnen beispielsweise in folgenden Fachgebieten zur Verfügung: Personalangelegenheiten, i. S. v. Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Marketing und Vertrieb Fördermöglichkeiten Wirtschaftliche Aspekte Bauliche Beratung Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern VERANSTALTUNGEN Sie möchten sich zum Thema Barrierefreiheit austauschen, möchten praktische Einblicke gewinnen und interessante Kontakte knüpfen? Wir laden Sie herzlich zu unseren Fachforen und regionalen Fachtagen ein! Alle Termine und Programme finden Sie unter 10
11 7 3 Orth IHRE ANSPRECHPARTNER VOR ORT 1 Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH Fenja Gengelazky Tel. (04 31) gengelazky@sht.de 2 DEHOGA Schleswig-Holstein Stefan Scholtis Tel. (04 31) stefan.scholtis@dehoga-sh.de 3 Eckernförde Touristik und Marketing GmbH Marnie Schaefer Tel. ( ) m.schaefer@ostseebad-eckernfoerde.de LTO Wagrien Manfred Wohnrade Tel. ( ) m.wohnrade@hvbkg.de 4 5 OstseeFerienLand Martin Riedel Tel. ( ) martin.riedel@kellenhusen.de 6 Herzogtum Lauenburg Marketing & Service GmbH Günter Schmidt Tel. ( ) schmidt@hlms.de 12 Stadt Fehmarn Beate Burow Tel. ( ) umweltrat@stadtfehmarn.de 13 Tourist-Service Ostseebad Schönberg Folkert Jeske Tel. ( ) folkert.jeske@schoenberg.de 7 Föhr Tourismus GmbH Armin Korok Tel. ( ) tourismus-gmbh@foehr.de 8 Dithmarschen Tourismus e. V. Monja Thießen Tel. (04 81) thiessen@echt-dithmarschen.de 14 Lebenshilfe Ostholstein Susanne Voß Tel. (04 51) voss@lebenshilfe-ostholstein.de 9 Stadt Bad Bramstedt Hans-Jürgen Kütbach Tel. ( ) kuetbach@bad-bramstedt.de 15 Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung e. V. Wolfgang Arnhold Tel. (01 73) arnhold@lebenshilfe-badsegeberg.de 10 Stadt Neumünster Cynthia Wester Tel. ( ) cynthia.wester@neumuenster.de 16 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Karen Reimers Tel. ( ) kreimers@lksh.de 11 Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz Per Köster Tel. ( ) leitung@eutin-tourismus.de 11 12
12 Impressum Herausgeber Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH Wall Kiel Tel. (04 31) Redaktionsleitung: Fenja Gengelazky Gestaltung Strandgut, Kiel Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos Titel: michaeljung/ S. 3 u. S. 9 unten: Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, S. 4: S. 5: Ina Penning/panthermedia.net, S. 6 alle: Fenja Gengelazky, S. 7: Nord-Ostsee-Bahn GmbH, S. 8 unten: Foto Oliver Franke Urheberrechtshinweis zur Karte: Kartengrundlage: ATKIS Internetkarte LVermA SH, Kartenbearbeitung alta4 Geoinformatik,
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