Vom 4. September 1985 (GVB1 S. 502), geändert durch V vom 7. Juni 1991 (GVB1 S. 164)
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1 Schulordnung für die^^(jj tc< hschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege BFSOHwKiSo) Vom 4. September 1985 (GVB1 S. 502), geändert durch V vom 7. Juni 1991 (GVB1 S. 164) Auf Grund von Art. 23 Abs. 2 Satz 1, Art. 24 Abs. 2, Art. 25 Abs. 3 Satz 3, Art. 28 Sätze 2 lind 3, Art. 30 Abs. 3, Art. 31 Abs. 4, Art. 34 Abs. 1 Nr. 6, Art. 37 Abs. 6, Art. 40 Abs. 8 Satz 1, Art. 41 Abs. 4, Art. 46, 47 Abs. 5, Art. 61 Abs. 1 Satz 2, Art. 63 Abs. 9, Art. 66 und 97 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und UnterTichtswesen (BayEUG) sowie Art. 34 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen (GbSch) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: / Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 7 2 Ausbilaungsziele 7 3 Wahlpflichtfächergruppen Ausbildungsdauer 7 Zweiter Teil Wahl des schulischen Bildungswegs 5 Aufnahme 8 6 Anmeldung 9 7 Probezeit 9 8 Ubertritt 9 Dritter Teil Inhalte des Unterrichts 9 Stundentafeln Religionsunterricht Ethikunterricht Fachpraktische Ausbildung außerhalb der Berufsfachschule Lehr- und Lernmittel 11 Vierter Teil Grundsätze des Schulbetriebs 14 Klassen und andere Unterrichtsgruppen an öffentlichen Berufsfachschulen Wahlpflichtfächer, Wahlfächer Stundenplan, Unterrichtszeit, Ferien Teilnahme, Verhinderung Befreiung Beurlaubung Beaufsichtigung Höchstausbildungsdauer Fünfter Teil Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse 23 Hausaufgaben Nachweise des Leistungsstandes Schulaufgaben, Kurzarbeiten Stegreifaufgaben, mündliche Leistungsnachweise Besprechung, Aufbewahrung, Einsichtnahme Nachholung von Leistungsnachweisen Bewertung der Leistungen Bildung der Jahresfortgangsnoten Entscheidung über das Vorrücken Notenausgleich Vorrücken auf Probe Verbot des Wiederholens Schülerbogen Zwischen- und Jahreszeugnisse Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
2 Sechster Teil Prüfungen " Abschnitt I Staatliche Abschlußprüfung für Schüler öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsfachschulen 38 Zeitpunkt Prüfungsausschuß Niederschrift Festsetzung der Jahresfortgangsnoten Inhalt und Verfahren der Prüfung an der Berufsfachschule für Hauswirtschaft Inhalt und Verfahren der Prüfung - an der Berufsfachschule für Kinderpflege 22 43a Inhalt und Verfahren der Prüfung an der Berufsfachschule für Sozialpflege Bewertung der Prüfungsleistungen Festsetzung des Prüfungsergebnisses Abschlußzeugnis 23 46a Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluß Verhinderung an der Teilnahme Unterschleif 24 Abschnitt II Staatliche Abschlußprüfung für andere Bewerber 49 Zulassung Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren Festsetzung des Prüfungsergebnisses 26 51a Zusätzliche Regelungen für Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen 26 Abschnitt III Abschlußprüfung.im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin - Schwerpunkt städtische Hauswirtschaft 52 Zuständigkeit und Verfahren a Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluß 27 Siebter Teil Schulleiter, Lehrerkonferenz, Klassenkonferenz 53 Schulleiter Aufgaben der Lehrerkonferenz Sitzungen Einberufung Teilnahmepflicht Tagesordnung Beschlußfähigkeit Stimmberechtigung Beschlußfassung Niederschrift Lehr- und Lernmittelausschuß, Disziplinarausschuß Klassenkonferenz 29. Achter Teil Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens Abschnitt I Schülermitverantwortung 65 Allgemeines Klassensprecher, Klassensprecherversammlung Schülersprecher, Schülerausschuß Verbindungslehrer Uberschulische Zusammenarbeit Geschäftsordnung Finanzierung und. finanzielle Abwicklung von Veranstaltungen der Schülermitverantwortung (SMV) Schülerzeitung Abschluß von Rechtsgeschäften.. 31 Abschnitt II Elternvertretung 74 Mitwirkung des Elternbeirats Amtszeit des Elternbeirats Mitgliedschaft Geschäftsgang 32' 78 Wahl des Elternbeirats Wahl des Vorsitzenden 33 Abschnitt III Schulforum 80 Schulforum 33 3
3 Neunter Teil Zwölfter Teil Schule und Erziehungsberechtigte Schlußvorschriften 81 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten Volljährige Schüler 34 Zehnter Teil Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen 83 Veranstaltungen nicht zur Schule gehöriger Personen, Informationsbesuche Sammlungen f Pausenverkauf, Sammelbestellungen Druckschriften, Plakate Bild-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen Erhebungen 36 Elfter Teil Folgen von Pflichtverletzungen 89 Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen Entlassung Schulaufsicht Rechtsschutz der Schüler und der Erziehungsberechtigten Finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer Veranstaltungen Verbot von Rauschmitteln und Rauchen, Wegnahme von Gegenständen Haftpflichtversicherung Gemeinsame SMV und gemeinsame Elternvertretung (aufgehoben) Inkrafttreten, Außerkrafttreten.. 39 Anlagen Anlage 1: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft Wahlpflichtfächergruppe I 40 Wahlpflichtfächergruppe III Anlage 2: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege 43 Anlage 3: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Sozialpflege 44 4
4 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Vom 10. September 1982 (GVB1 S. 743) in der Neufassimg'vom (GVB1 S. 61; KWMB11 S. 95) ERSTER TEIL Grundlagen Inhaltsübersicht Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag Art. 2 Aufgaben der Schulen 45 Art. 3 Öffentliche und private Unterrichtseinrichtungen 45 Art. 4 Schuljahr und Ferien 46 ZWEITER TEIL Die öffentlichen Schulen Abschnitt VI: Grundsätze des Schulbetriebs Art. 28 Jahrgangsstufen, Klassen, Unterrichtsgruppen 52 Art. 29 Fächer, Kurse, fachpraktische Ausbildung. 52 Art. 30 Lernmittel, Lehrmittel 52 Art. 31 Nachweise des Leistungsstandes, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse Art. 32 Vorrücken und Wiederholen 53 Art. 33 Abschlußprüfung 54 Art. 34 Beendigung des Schulbesuchs 54 Abschnitt I: Gliederung des Schulwesens Art Abschnitt VII: Schüler Art. 35 Rechte und Pflichten 55 Abschnitt II: Die Schularten Art. 6 Die Grundschule und die Hauptschüle* (die Volksschule) 46 Art. 7 Die Realschule* 46 Art. 8 Das Gymnasium* 47 Art. 9 Schulen für Behinderte und Kranke (Sonderschulen)* 47 Art. 10 Die Berufsschule 47 Art. 11 Die Berufsaufbauschule 47 Art. 12 Die Berufsfachschule 47 Art. 13 Die Wirtschaftsschule 47 Art. 14 Die Fachschule 48 Art. 15 Die Fachoberschule 48 Art. 16 Die Berufsoberschule 48 Art. 17 Die Fachakademie 48 Art. 18 Schulen des Zweiten Bildungsweges Art. 19 Mittlerer Schulabschluö 49 Abschnitt III: Errichtung und Auflösung von öffentlichen Schulen Art. 20 Staatliche Schulen 49 Art. 21 Kommunale Schulen 49 Art. 22 Berücksichtigung der Landesplanung Abschnitt IV: Wahl des schulischen Bildungswegs Art. 23 [Schulaufnahme] 50 Abschnitt V: Inhalte des Unterrichts. Art. 24 Lehrpläne, Stundentafel und Richtlinien.. 51 Art. 25 Religionsunterricht 51 Art. 26 Ethikunterricht 51 Art. 27 Familien- und Sexualerziehung 52 Abschnitt VIII: Schulleiter, Lehrerkonferenz, Lehrer Art. 36 Schulleiter 55 Art. 37 Lehrerkonferenz 56 Art. 38 Lehrer 56 Art. 39 Pädagogische Assistenten, Heilpädagogen im Sonderschuldienst* 56 Abschnitt IX: Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens a) Schülermitverantwortung Art. 40 Schülermitverantwortung Schülervertretung 57 Art. 41 Schülerzeitung 58 b) Elternvertretung Art. 42 Einrichtungen 58 Art. 43 Bedeutung und Aufgaben 58 Art. 44 Zusammensetzung des Elternbeirats Art. 45 Unterrichtung des Elternbeirats 59 Art. 46 Durchführungsvorschriften 59 c) Schulforum Art d) Berufsschulbeirat Art. 48 Berufsschulbeirat* 60 Art. 49 Aufgaben* 60 Art. 50 Durchführungsvorschriften* 60 e) Landesschulbeirat Art Abschnitt X: Schule und Erziehungsberechtigte Art. 52 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten 61 Art. 53 Pflichten der Schule 62 Art. 54 Pflichten der Erziehungsberechtigten
5 Abschnitt XI: Besondere Einrichtungen Art. 55 Schulberatung 62 Art. 56 Bildstellenwesen 62 Art. 57 Schulgesundheitspfiege 62 Abschnitt XII: Schulversuche Art. 58 Zweck* 63 Art. 59 Zulässigkeit* 63 Art. 60 Organisation* 63 Abschnitt XIII: Kommerzielle und politische Werbung, Erhebung und Verarbeitung von Daten Art. 61 Kommerzielle und politische Werbung.. 63 Art. 62 Erhebung und Verarbeitung von Daten.. 63 Abschnitt XIV: Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen Art. 63 Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen 64 Art. 64 Entlassung 65 Art. 65 Ausschluß 65 Abschnitt XV: Schulordnung Art DRITTER TEIL Private Unterrichtseinrichtungen Art. 76 Beendigung und Erlöschen der Genehmigung.*. 69 Art. 77 Änderungen aer Genehmigungsvoraussetzungen, Auflösung einer Schule Art. 78 Staatlich anerkannte Ersatzschulen Art. 79 Ersatzschulen mit dem Charakter öffentlicher Schulen 70 c) Ergänzungsschulen Art. 80 Begriffsbestimmung, Anzeigepflicht Art. 81 Untersagung 70 Art. 82 Anerkannte Ergänzungsschulen 70 Abschnitt II: Lehrgänge und Privatunterricht Art VIERTER TEIL Heime für Schüler Art. 84 Heimschulen 71 Art. 85 Schülerheime 71 Art. 86 Untersagung 71 FÜNFTER TEIL Schulaufsicht Art. 87 Allgemeines 71 Art. 88 Befugnisse der Schulaufsichtsbehörden.. 72 Art. 89 Sachliche Zuständigkeit 72 Art. 90 Beteiligung an der Schulaufsicht Art. 91 Übertragung der Zuständigkeit 73 Abschnitt I: Private Schufen (Schulen in freier Trägerschaft) a) Aufgaben Art b) Ersatzschulen Art. 68 Begriffsbestimmung 67 Art. 69 Genehmigung 67 Art. 70 Mindestlenrplöne, Mindeststundentafeln, Prüfungsordnungen 68 Art. 71 Einrichtungen 68 Art. 72 Ausbildung der Lehrer 68 Art. 73 Untersagung der Tätigkeit 68 Art. 74 Keine Sonderung der Schüler 68 Art. 75 Wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrer 69 SECHSTER TEIL Ubergangs- und SchluBbestimmungen Art. 92 Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes 73 Art. 93 Besondere Bestimmungen 73 Art. 94 Ordnungswidrigkeiten 74 Art. 95 Aufrechterhaltung von Sondervorschriften. 74 Art. 96 Wahrung des Rechtsstandes 74 Art. 97 Rechts- und Verwaltungsvorschriften Art. 98 Staatsinstitute für die Ausbildung von Fachlehrern und Pädagogischen Assistenten... / 75 Art. 99 Aufhebung und Änderung von Gesetzen 75 Art.100 Inkrafttreten. 7 5 * Diese Artikel sind für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege nicht relevant. Sie sind deshalb in dieser Textausgabe nicht abgedruckt. 6
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