SFCR Incura AG. Zur Erfüllung der Anforderung an die Berichts- und Offenlegungspflichten gem. Solvency II Säule 3

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1 SFCR 2017 Zur Erfüllung der Anforderung an die Berichts- und Offenlegungspflichten gem. Solvency II Säule 3 1

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3 Inhalt Inhalt... 3 Zusammenfassung... 5 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis... 6 A.1 Geschäftstätigkeit... 6 A.2 Versicherungstechnische Leistung... 6 A.3 Anlageergebnis... 7 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten... 7 A.5 Sonstige Angaben... 8 B. Governance System... 8 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance System... 8 B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit... 9 B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risikound Solvabilitätsbeurteilung B.3.1 Risikomanagementsystem B.3.2 ORSA (Bericht über die interne Bewertung des Risikos und der Solvabilität) B.4 Internes Kontrollsystem B.5 Funktion der Internen Revision B.6 Versicherungsmathematische Funktion B.7 Outsourcing B.8 Sonstige Angaben C. Risikoprofil C.1 Versicherungstechnisches Risiko C.2 Marktrisiko C.3 Kreditrisiko C.4 Liquiditätsrisiko C.5 Operationelles Risiko C.6 Andere wesentliche Risiken C.7 Sonstige Angaben D. Bewertung für Solvabilitätszwecke D.1 Vermögenswerte D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen D.3 Sonstige Verbindlichkeiten

4 D.4 Alternative Bewertungsmethoden D.4.1 Vermögenswerte D.4.2 Versicherungstechnische Rückstellungen D.4.3 Sonstige Verbindlichkeiten D.5 Sonstige Angaben E. Kapitalmanagement E.1 Eigenmittel E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung E.6 Sonstige Angaben

5 Zusammenfassung Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um den erstmalig erstellten Solvency and Financial Condition Report (SFCR, Bericht über Solvabilität und Finanzlage) der. Bei der handelt es sich um die konzerneigene Captive Rückversicherung des Boehringer Ingelheim Konzerns, die ausschließlich Risiken aus diesem Konzernverbund übernimmt. Die Risikoübernahme findet in den Sparten Sach- und Betriebsunterbrechung, Transport und Haftpflicht statt. Für die beschriebene Geschäftstätigkeit ist die regulatorisch durch Solvency II verpflichtet, Eigenmittel in bestimmter Höhe vorzuhalten. Die Höhe dieser Eigenmittel ergibt sich mit Hilfe des Solvency II Standardmodells. Die Kapitalanforderung ist zu 282,82% bedeckt. Die erachtet ihr Risikoprofil insgesamt als wenig komplex. Diese Einschätzung fußt auf der Tatsache, dass lediglich konzerneigene, versicherungstechnische Risiken durch Rückversicherung übernommen werden und damit Risiken, die überdurchschnittlich gut bekannt sind. Darüber hinaus wird mit namhaften und bonitätsstarken Erstversicherern zusammengearbeitet. Die mit den Prämieneinnahmen aktivseitig einhergehende Kapitalanlage ist ebenfalls äußerst vorsichtig. Sie besteht ausschließlich aus zentraleuropäischen Staatsanleihen und Pfandbriefen. Bei der Emittentenauswahl wird der Ausfallsicherheit höchste Priorität eingeräumt. Das beschriebene wenig komplexe Risikoprofil spiegelt sich im System of Governance wider. Dieses besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie den vier nach Solvency II einzurichtenden Schlüsselfunktionen (Unabhängige Risikocontrolling Funktion, Versicherungsmathematische Funktion, Compliance Funktion und Interne Revision). Eine enge Verzahnung und Integration in die Unternehmenssteuerung ist durch die teilweise Personalunion von Vorstand und unabhängiger Risikocontrolling Funktion gewährleistet. Darüber hinaus greift die gezielt auf externe Fachexpertise zurück und gliedert die Versicherungsmathematische Funktion, die Interne Revision sowie die Compliance-Funktion aus. Insgesamt lässt sich aus Sicht der konstatieren, dass sie ihren aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich Kapitalisierung und Organisationsstrukturen nachkommt. Darüber hinaus kommt sie zu dem Ergebnis, dass ihre Strukturen ihrem Risikoprofil angemessen sind. 5

6 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis A.1 Geschäftstätigkeit # Fragestellung Situation a) Name und Rechtsform des Unternehmens b) Name und Kontaktdaten der für die Finanzaufsicht über das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls Name und Kontaktdaten der für die Beaufsichtigung der Gruppe, der das Unternehmen angehört, zuständigen Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str Bonn c) Name und Kontaktdaten des externen Prüfers des Unternehmens d) Angaben zu den Haltern qualifizierter Beteiligungen an dem Unternehmen e) detaillierte Angaben zur Stellung des Unternehmens innerhalb der rechtlichen Struktur der Gruppe f) wesentliche Geschäftsbereiche und wesentliche geografische Gebiete, in denen es seinen Tätigkeiten nachgeht g) etwaige wesentliche Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse im Berichtszeitraum, die sich erheblich auf das Unternehmen ausgewirkt haben PricewaterhouseCoopers GmbH Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt am Main Die befindet sich zu 100% im Eigentum des Boehringer Ingelheim Konzerns. Die ist eine 100-prozentige Tochter der Boehringer Ingelheim International GmbH. Die gewährt den Erstversicherern der Einheiten des Unternehmensverbandes Boehringer Ingelheim Rückversicherungsschutz für die Sparten Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung (außer für diejenigen in Deutschland, Japan und USA), Haftpflichtversicherung (außer für diejenigen in Deutschland und USA) sowie Transportversicherung für alle Gesellschaften im BI Unternehmensverband. Im Berichtszeitraum gab es keine Geschäftsvorfälle, die sich erheblich auf das Unternehmen ausgewirkt haben. A.2 Versicherungstechnische Leistung Das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung der gemäß ihres nach HGB erstellten Jahresabschlusses beträgt im Geschäfts- # Fragestellung Situation a) Qualitative und quantitative Informationen über die versicherungstechnische Leistung des Unternehmens im Berichtszeitraum auf aggregierter Ebene sowie aufgeschlüsselt nach wesentlichen Geschäftsbereichen und wesentlichen geografischen Gebieten, in denen es seinen Tätigkeiten nachgeht, zusammen mit einer Gegenüberstellung der Informationen mit den für den vorangegangenen Berichtszeitraum vorgelegten und jahr 2016 nach Sparte: Sach/BU: ,10 EUR Haftpflicht: ,08 EUR Transport: ,94 EUR Das entsprechende Ergebnis über alle drei Sparten hinweg beträgt ,12 EUR. Eine Auswertung der Erträge und Aufwendungen nach verschiedenen geographischen Gebieten ist 6

7 im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Informationen nicht verfügbar, da das Geschäft in Deutschland gezeichnet ist, während die Risiken selbst global verteilt sind. A.3 Anlageergebnis # Fragestellung Situation a) Erträgen aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte, aufgeschlüsselt nach Vermögenswertklassen, sowie, soweit für eine angemessene Einschätzung der Erträge und Aufwendungen erforderlich, zu deren Zusammensetzung Die Kapitalanlagen der bestehen vollständig aus festverzinslichen Wertpapieren. Mit diesen wurden im Geschäftsjahr 2016 Erträge in Höhe von 1,5 Mio. EUR erzielt. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen in Höhe von ,00 EUR gegenüber. b) Informationen über direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste c) Informationen über Anlagen in Verbriefungen Für das Geschäftsjahr 2016 wurden folgende Zuund Abschreibungen auf Wertpapiere direkt im Eigenkapital verbucht: Zuschreibungen: EUR Abschreibungen: EUR Die Erträge aus Zuschreibung resultieren aus höheren Zeitwerten in Relation zu den Buchwerten zum Abschlussstichtag. Bei den Abschreibungen auf Kapitalanlagen handelt es sich um auf den niedrigeren Börsenkurs bzw. Marktwert vorgenommene Abschreibung von Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren. Die betreibt derzeit keine Anlagen in Verbriefungen. A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten # Fragestellung Situation a) sonstigen wesentlichen Einnahmen und Aufwendungen das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen im Berichtszeitraum zu In der nicht-versicherungstechnischen Rechnung gemäß des HGB Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 weist die folgende wesentlichen Erträge und Aufwendungen aus: verzeichnen hatte, zusammen mit Sonstige Erträge: ,99 EUR einer Gegenüberstellung der Informationen mit den für den vorangegangenen Sonstige Aufwendungen: ,44 EUR Berichtszeitraum vorgelegten und im Abschluss des Im Geschäftsjahr 2015 betrugen die entsprechenden Werte: Unternehmens enthaltenen Informationen. Sonstige Erträge: ,50 EUR Sonstige Aufwendungen: ,93 EUR 7

8 A.5 Sonstige Angaben Neben den in den Abschnitten A.1 bis A.4 erteilten Auskünften erachtet die keine weiteren Informationen hinsichtlich Geschäftstätigkeit und Leistung als wesentlich. B. Governance System B.1 Allgemeine Angaben zum Governance System # Fragestellung Situation a) Struktur des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans Der Vorstand der besteht aus den folgenden Mitgliedern: des Unternehmens mit einer Beschreibung Andreas Fuchs (Vorsitz) seiner Hauptaufgaben Peter Sassin. und -zuständigkeiten, einer Kurzdarstellung der Abgrenzung der Zuständigkeiten innerhalb dieser Organe, insbesondere Angaben dazu, ob innerhalb der Organe einschlägige Ausschüsse bestehen, sowie einer Beschreibung der Hauptaufgaben und - zuständigkeiten der Schlüsselfunktionen In Personalunion ist Herr Sassin zudem Inhaber der Schlüsselfunktion der unabhängigen Risikocontrollingfunktion (urcf) und Herr Fuchs ist Ausgliederungsbeauftragter für die Interne Revision. Infolge dieser Personalunion besteht eine enge Einbindung der Vorstände in das Tagesgeschäft der sowie die Aufgaben der Schlüsselfunktionen. Daher gibt es keine weiteren formalen Ausschüsse. Darüber hinaus nehmen die Vorstände ihre gesetzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahr. Eine Funktionstrennung wird zudem durch die Verteilung der vier Schlüsselfunktionen auf vier verschiedene Personen gewährleistet. b) Wesentlichen Änderungen des Governance-Systems im Berichtszeitraum c) Grundsätze der Vergütungspolitik mit einer Erläuterung der relativen Bedeutung fester und variabler Vergütungsbestandteile d) Informationen über individuelle und kollektive Erfolgskriterien, an die Aktienoptionen, Aktien und variable Vergütungsbestandteile geknüpft sind e) Beschreibung der Hauptcharakteristika von Zusatzrenten- oder Vorruhestandsregelungen für die Mitglieder des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans und anderer Inhaber von Schlüsselfunktionen Im Laufe des Geschäftsjahres 2016 wurde die Compliance Funktion konzernintern an die Konzern- Compliance von Boehringer Ingelheim ausgelagert. Darüber hinaus wurde der versicherungstechnische Teil der Compliance Funktion an den Dienstleister Q_PERIOR subausgelagert. Der Vorstand der wird im Wege eines Dienstleistungsvertrages von einem konzernverbundenen Unternehmen gestellt. Die Vergütungspolitik folgt den regulatorischen und aktienrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der konzerninternen Vorgaben zur leistungsbezogenen Vergütung. Dieser Punkt ist aufgrund des unter B.1 c) Gesagten auf die nicht anwendbar. Dieser Punkt ist aufgrund des unter B.1 c) Gesagten auf die nicht anwendbar. 8

9 f) Informationen über wesentliche Transaktionen im Berichtszeitraum mit Anteilseignern, Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, und Mitgliedern des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans g) Bewertung der Angemessenheit des Governance-Systems des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens vor dem Hintergrund von Art, Umfang und Komplexität der seinen Geschäftstätigkeiten inhärenten Risiken Im Berichtszeitraum gab es keinerlei derartige Transaktionen. Die ist der Auffassung, dass ihr Governance- System ihrem in Abschnitt C ausführlich dargestellten Risikoprofil angemessen ist. B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit # Fragestellung Situation a) Beschreibung der spezifischen Anforderungen des Unternehmens an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben Die stellt sicher, dass die Geschäftsleiter zumindest in ihrer Gesamtheit und ggf. durch Hinzuziehung weiterer, ggf. auch externer, Experten sowie alle Personen, die wesentlichen Einfluss auf das Geschäft der haben, über die Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten hinsichtlich des betriebenen Geschäftes und der spezifischen Aufgaben der Incura AG verfügen. Dies sind im Wesentlichen Kenntnisse in den Bereichen: Industrie-Versicherungsgeschäft und -märkte Finanzmärkte Gezeichnete Risiken der Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell Governance-System Versicherungsmathematische Analysen (ggf. auch durch externe Aktuare oder andere Experten) Regulatorischer Rahmen und regulatorische Anforderungen Die Inhaber von Schlüsselfunktionen oder ggfs. weiterer Schlüsselaufgaben sowie Ausgliederungsbeauftragte müssen zudem für ihre jeweiligen spezifischen Aufgaben entsprechend qualifiziert sein: urcf: Risikoverständnis und Kenntnisse im Bereich Risikomanagementprozesse VMF: Kenntnisse im Bereich Versicherungs- und Finanzmathematik Compliance: Kenntnisse des Versicherungsbetriebes und / oder Rechtskenntnisse Interne Revision: Kenntnisse im Bereich Organisationsabläufe und Prozesse. 9

10 Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen als Kontrollfunktion über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Geschäfte des Unternehmens angemessen beurteilen, überwachen und kritisch hinterfragen zu können. Die Anforderungen nach 100 Abs. 5 AktG sind zu berücksichtigen. b) Beschreibung der Vorgehensweise des Unternehmens bei der Bewertung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben Der Erstbewertungsprozess im Rahmen von Fit & Proper umfasst folgende 5 Schritte: Schritt 1: Beiholen der von der anzuzeigenden Person vorzulegenden Unterlagen Lebenslauf, ggf. inkl. Zeugnisse/Zertifikate Privates polizeiliches Führungszeugnis oder vergleichbares ausländisches Dokument Auszug aus dem Gewerbezentralregister unterschriebenes BaFin Formular Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit (Vorlage siehe Annex 1) Schritt 2: Formale Prüfung der notwendigen Unterlagen Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit Falls nötig, Anforderung fehlender Unterlagen Prüfung von Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Prüfung der Qualifikationen/Referenzen Schritt 3: Bewertung bei Interessenkonflikten Die anzuzeigende Person hat alle möglichen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der zu besetzenden Position schriftlich offenzulegen. Wenn ein tatsächlicher oder potentieller Interessenkonflikt identifiziert wird, muss eine Einschätzung getroffen werden, ob die Person trotzdem ihren Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß nachkommen kann bzw. ob der Interessenkonflikt ein wesentliches Risiko für das Unternehmen darstellt. Die Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung des Interessenkonfliktes sind schriftlich festzuhalten. Schritt 4: Fit Bewertung (fachliche Qualifikation) Individuelle Fit Bewertung: Durchführung der Bewertung im Rahmen des Bestellungs-Prozesses bzw. der Erstbewertung anhand der vorgelegten Unterlagen gemäß Schritt 2 oben. Fit Bewertung durch den Gesamtvorstand: Nach Durchführung aller individuellen Bewertungen ist die gesamthafte Bewertung durchzuführen. Die Ergebnisse der Fit Bewertung sind zusammen mit den Belegen zu dokumentieren. 10

11 Schritt 5: Proper Bewertung (persönliche Qualifikation) Durchführung der Proper Bewertung anhand des Führungszeugnisses und dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Unzureichende oder fehlende Unterlagen führen zwangsläufig zu einem negativen Ergebnis der Bewertung. Die Ergebnisse der Proper Bewertung sind zusammen mit den Belegen zu dokumentieren. Zuständig für Schritt 1 und 2 ist der Vorsitzende des Vorstandes resp. bei dessen Fehlen oder Verhinderung ein vom Gesamtvorstand delegiertes Mitglied des Vorstands. Für die Schritte 3-5 ist der Gesamtvorstand zuständig. Sofern Zweifel an der Qualifikation bestehen, der Gesamtvorstand sich letztlich aber dennoch für den Bewerber entscheidet, so sind Schlüsselfunktionen zu unterrichten, soweit dies eine Relevanz für ihre Aufgaben hat. B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung B.3.1 Risikomanagementsystem # Fragestellung Situation a) Beschreibung des Risikomanagementsystems, einschließlich Strategien, Das Risikomanagementsystem der basiert auf den folgenden Elementen: Prozessen und Berichtsverfah- ren, sowie der Art und Weise, wie Vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand das Unternehmen die Risiken, denen es ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein Aufsichtsrechtlich erforderliche Tätigkeiten und Berichte könnte, kontinuierlich und effektiv auf Einzelebene und auf aggregierter Pflege und gezielter Ausbau des Limit- und Schwellenwertsystems Ebene ermittelt, misst, über- wacht, managt und darüber Bericht erstattet Pflege und gezielter Ausbau des Internes Kontrollsystems Die Berichterstattung an den Vorstand der erfolgt im Rahmen des vierteljährlichen Risikoberichtes. Dieser Bericht liefert eine aktuelle Auswertung des Limitund Schwellenwertsystems sowie eine Darstellung der einzelnen Risiken aus den verschiedenen Bereichen. b) Beschreibung, wie das Risikomanagementsystem, einschließlich der Risikomanagementfunktion, umgesetzt und in Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse des Un- Das Risikomanagementsystem besitzt keine formalen Organisationseinheiten. Es besteht vielmehr aus der Schlüsselfunktion urcf, die gemeinsam mit dem Captive Management und teilweise unter Hinzuziehung externer Dienstleister die Aufgaben und Themen des Risi- 11

12 ternehmens integriert wird komanagements bearbeitet. Die Integration in die Entscheidungsprozesse des Unternehmens ist dadurch sichergestellt, dass die urcf in Personalunion auch Vorstandsmitglied ist. B.3.2 ORSA (Bericht über die interne Bewertung des Risikos und der Solvabilität) # Fragestellung Situation a) Beschreibung des Verfahrens, das das Unternehmen durchführt, um seiner Verpflichtung nachzukommen, im Rahmen seines Risikomanagementsystems eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung vorzunehmen, einschließlich Angaben dazu, wie die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung in Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert wird; Der turnusmäßige ORSA Prozess findet im ersten Halbjahr statt mit dem Ziel, den fertiggestellten ORSA Bericht spätestens zum bei der BaFin einzureichen. Zentrales Element des Prozesses ist der mehrtägige sogenannte ORSA Workshop (mit Vorstandsbeteiligung und Beteiligung aller Schlüsselfunktionen außer Interne Revision), bei dem die dem Standardmodell zugrundeliegenden Annahmen, ihre Angemessenheit für die, die notwendigen unternehmensindividuellen Stresstests, die Annahmen für die Projektionsrechnungen etc. diskutiert werden. Im Anschluss an diesen Workshop erfolgt dann die Abarbeitung der einzelnen Themen. b) Erklärung darüber, in welchen Intervallen die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung überprüft und vom Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan gebilligt wird; c) Erklärung darüber, wie das Unternehmen vor dem Hintergrund seines Risikoprofils seinen eigenen Sovabilitätsbedarf bestimmt und wie sich die Interaktion zwischen seinem Kapitalmanagement und seinem Risikomanagementsystem gestaltet. Die dem ORSA Prozess zugrundliegende ORSA Leitlinie wird zu Beginn des Prozesses jeweils aktualisiert und dann vom Vorstand der bestätigt. Der turnusmäßige Prozessdurchlauf erfolgt jährlich. Die hält ihre aktuelle Kapitalisierung für angemessen, um die übernommenen Risiken tragen zu können. Die Kapitalanlageaktivitäten sind in das Risikomanagementsystem eingebunden. Diese Einbindung erfolgt regelmäßig über das Limit- und Schwellenwertsystem sowie das Interne Kontrollsystem. Darüber hinaus werden Kapitalanlagerisiken im Rahmen der unternehmensindividuellen Stresstests analysiert. B.4 Internes Kontrollsystem # Fragestellung Situation a) Beschreibung des internen Kontrollsystems des Unternehmens Das Interne Kontrollsystem der versieht alle wesentlichen Prozesse mit Kontrollhandlungen, um operationelle Risiken auf ein Mindestmaß zu reduzieren. b) Beschreibung, wie die Compliance- Die Compliance Funktion ist konzernintern an die Kon- 12

13 Funktion umgesetzt wird zern-compliance von Boehringer Ingelheim ausgelagert. Für den Bereich der versicherungstechnischen Compliance besteht eine weitere Subausgliederung an einen externen Dienstleister. Die Berichtserstattung erfolgt mindestens vierteljährlich im Rahmen der Vorstandssitzungen. Ausgliederungsbeauftragte ist Frau Dr. Dr. Susanne Listl-Nörr. B.5 Funktion der Internen Revision # Fragestellung Situation a) Beschreibung, wie die Funktion der internen Revision innerhalb des Unternehmens umgesetzt wird Die Interne Revision ist derzeit an den Dienstleister Ernst &Young GmbH ausgelagert. Ausgliederungsbeauftragter für diese Auslagerung ist Herr Andreas Fuchs. b) Beschreibung, wie gewährleistet wird, dass die Funktion der internen Revision des Unternehmens ihre Objektivität und ihre Unabhängigkeit von den Tätigkeiten gewährleistet, deren Überprüfung ihr obliegt Für die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen besteht ein dreijähriger Prüfplan. Darüber hinaus wird zu jeder Prüfung ein Prüfbericht mit den zentralen Ergebnissen verfasst sowie ein jährlicher Revisionsbericht. Als eine der vier mit Solvency II eingeführten Schlüsselfunktionen hat die Interne Revision ihre Aufgaben unabhängig wahrzunehmen. Die Interne Revision erhält dazu uneingeschränkten Zugang zu allen für die Ausübung ihrer Zuständigkeiten benötigten Informationen. Die mit der internen Revision beschäftigten Mitarbeiter dürfen ferner grundsätzlich nicht mit revisionsfremden Aufgaben betraut werden. B.6 Versicherungsmathematische Funktion # Fragestellung Situation a) Beschreibung, wie die versicherungsmathematische Funktion des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens umgesetzt wird Die VMF ist derzeit an den Dienstleister Q_PERIOR ausgelagert. Ausgliederungsbeauftragter für diese Auslagerung ist Herr Matthias Schmidt. Die zentralen Aufgabenfelder der VMF der sind: Koordinierung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Solvabilitätsübersicht: Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt im Rahmen der Erstellung der jährlichen Solvabilitätsübersicht. Mit der jährlichen und quartärlichen Erstellungen der Solvabilitätsübersichten ist wiederum der Dienstleister Q_PERIOR beauftragt, der unter Zulieferung der erforderlichen Daten durch die die Solvabilitätsübersicht operativ erstellt. Die VMF nimmt dabei die koordinierende Rolle hinsichtlich Methoden, 13

14 Vorgehen und Validierung ein. Bewertung der Qualität der Daten zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Solvabilitätsübersicht: Während des Berechnungsprozesses erfolgt seitens des mit der Erstellung der Solvabilitätsübersicht beauftragten Dienstleisters Q_PERIOR sowie der validierenden VMF eine erste grundsätzliche Einschätzung hinsichtlich der Verwendbarkeit der Daten sowie ihrer Vollständigkeit für den beabsichtigten Zweck. In einem zweiten Schritt muss die VMF die Daten bewerten hinsichtlich der Kriterien Vollständigkeit, Exaktheit und Angemessenheit. Die Angemessenheit ist bereits mit dem oben beschriebenen gegeben, eine Bewertung der Vollständigkeit und Exaktheit erfolgt im Rahmen des jährlichen VMF Berichtes an den Vorstand der Vergleich der besten Schätzwerte mit Erfahrungswerten Unterrichtung des Vorstands: Zu diesem Zweck erstellt die VMF mindestens einmal jährlich einen VMF Bericht. Beitrag zur wirksamen Unterstützung des Risikomanagements B.7 Outsourcing # Fragestellung Situation a) Darstellung der Outsourcing-Politik des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, der Auslagerung kritischer bzw. wichtiger operativer Die von der durchgeführten Auslagerungen werden anhand der Ausgliederungsleitlinie und dem darin festgehaltenen Prozess durchgeführt. Die zentralen Elemente von Prozess und Leitlinie sind: Funktionen oder Tätigkeiten Definition wichtiger Ausgliederungen des Unternehmens sowie des Risikobeurteilung und Due Diligence Prozess Rechtsraums, in dem die Dienstleister, Subdelegation die die betreffenden Funktionen Berichterstattung oder Tätigkeiten ausüben, ansässig Outsourcing Controlling sind. Notfallplanung Mindestinhalte von Ausgliederungsverträgen Anzeigepflichten Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Ausgliederungsbeauftragten Alle Dienstleister, mit denen die eine Ausgliederung eingegangen ist, sind in der EU ansässig. Aktuell sind folgende Funktionen und Aufgaben ausgegliedert: Finanz- und Rechnungswesen inkl. Steuern Vermögensanlage und -verwaltung Tagesgeschäft inkl. Schadenerledigung, Administration, Verwaltung 14

15 Versicherungsmathematische Funktion Interne Revision Compliance B.8 Sonstige Angaben Neben den in den Abschnitten B.1 bis B.7 erbrachten Informationen sieht die keine weiteren Informationen als relevant an. C. Risikoprofil C.1 Versicherungstechnisches Risiko # Fragestellung Situation a) Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, einschließlich seiner Exponierung aufgrund außerbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften Das versicherungstechnische Risikoprofil ergibt sich aus den drei gezeichneten Rückversicherungssparten, in denen ausschließlich Risiken des Konzerns Boehringer Ingelheim übernommen werden. Der größte Anteil des versicherungstechnischen Risikos entfällt dabei gemessen an den vereinbarten Deckungsstrecken auf die Sparte Haftpflicht, während die Sparte Transport den geringsten Teil ausmacht. b) Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bewertung dieser Risiken innerhalb des Unternehmens getroffen werden, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtzeitraum c) Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtszeitraum d) Beschreibung, wie die Vermögenswerte im Einklang mit dem in Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt wur- Die regelmäßige und kontinuierliche Bewertung der versicherungstechnischen Risiken im Limit- und Schwellenwertsystem erfolgt anhand der Gesamt- Combined-Ratio sowie anhand der Überdeckung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs mit ökonomischen Eigenmitteln. Eine weitergehende Bewertung im Rahmen des ORSAs erfolgt nach Deckungssummen sowie mit unternehmensindividuellen Stresstests. Die sieht folgende versicherungstechnischen Risiken als wesentlich an: Pharma-Produkthaftpflichtschaden mit einer Vielzahl von Einzelschäden Großschaden in der Umwelthaftpflichtversicherung Großschaden durch Feuer und / oder Naturgefahren in der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung Kumulierung von Einzelrisiken An dieser Einschätzung hat sich im Berichtszeitraum nichts geändert. Die Angaben zu Vermögenswerten sind auf das versicherungstechnische Risiko nicht anwendbar. 15

16 den, wobei auf die in jenem Artikel erwähnten Risiken und den angemessenen Umgang mit diesen Risiken einzugehen ist e) Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, denen das Versicherungsoder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist f) Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Techniken sowie der Verfahren für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Risikominderungstechniken g) Beschreibung der verwendeten Methoden, der zugrunde gelegten Annahmen und der Ergebnisse der Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse Die Ursprungsländer der gezeichneten Risiken sind global verteilt. Darüber hinaus gibt es zwar große versicherte einzelne Produktionsstandorte, aber keine besondere Konzentration dieser. Eine weitere Vermeidung von Konzentrationen ist durch den Ausschluss der Ländern Deutschland, USA und Japan gegeben. Die geht die gezeichneten versicherungstechnischen Risiken bewusst und gezielt ein und betreibt daher keinen weiteren Risikotransfer, sondern behält die gezeichneten Risiken zu 100%. Im Rahmen des ORSA untersucht die, inwieweit die aktuelle Kapitalisierung es gestattet, einen Maximalschaden der Sparte Haftpflicht zu verkraften. Darüber hinaus wird anhand reverser Stresstests untersucht, welche Schadenhöhe die Eigenmittel der unter den SCR sowie unter den Gesamtsolvabilitätsbedarf sinken lässt. Im Ergebnis kann die einen Maximalschaden verkraften, würde anschließend jedoch den SCR und ihre Gesamtsolvabilitätsanforderung nicht mehr erfüllen. C.2 Marktrisiko # Fragestellung Situation a) Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, einschließlich seiner Exponierung aufgrund außerbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften Das Marktrisiko der besteht primär aus dem Marktpreisrisiko in der Kapitalanlage, die aus europäischen Staatsanleihen und Pfandbriefen besteht, und dem mit den Emittenten verbundenen Ausfallrisiko. Darüber hinaus gibt es eine geringe Zinsabhängigkeit der Passivseite. Außerbilanzielle Geschäfte sowie Risikotransfer finden nicht statt. b) Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bewertung dieser Risiken innerhalb des Unternehmens getroffen werden, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtzeitraum c) Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, Die Marktrisiken werden bewusst eingegangen mit dem Ziel, die entsprechenden Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten. Dadurch spielen Marktpreisschwankungen eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus liegen für alle Emittenten anerkannte Ratings der Stufe A und besser vor. Im Berichtszeitraum gab es keine wesentliche Änderung der Risikobewertung. Die Kapitalanlage besteht aus Staatsanleihen der Länder Deutschland, Finnland, Frankreich, Nieder- 16

17 einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtszeitraum d) Beschreibung, wie die Vermögenswerte im Einklang mit dem in Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt wurden, wobei auf die in jenem Artikel erwähnten Risiken und den angemessenen Umgang mit diesen Risiken einzugehen ist e) Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, denen das Versicherungsoder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist f) Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Techniken sowie der Verfahren für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Risikominderungstechniken g) Beschreibung der verwendeten Methoden, der zugrunde gelegten Annahmen und der Ergebnisse der Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse lande und Österreich sowie Pfandbriefen, die von den Landesbanken Baden-Württemberg und Hessen Thüringen emittiert wurden. Eine wesentliche Veränderung fand im Berichtsraum nicht statt. Bei der Kapitalanlage wird ein höherer Wert auf die Ausfallsicherheit des Emittenten als auf den Werterhalt und die laufende Verzinsung gelegt. Das Anlagerisiko ist stark in Zentraleuropa konzentriert, wobei allerdings auf keinen Emittenten mehr als 20% entfallen. Neben der Streuung der Kapitalanlage und der Auswahl von Emittenten guter Bonität werden keine weiteren Risikominderungstechniken eingesetzt. Die entsprechenden Risiken sollen vielmehr bewusst eingegangen werden. Die dauerhafte Wirksamkeit wird durch die Einbindung der Kapitalanlagetätigkeit in das Limit- und Schwellenwertsystem gewährleistet. Im Rahmen des vierteljährlichen Kapitalanlagenreportings werden Marktwertstresse untersucht, die bislang keine Gefährdung für die anzeigen. Darüber hinaus sind die Kapitalanlagen in die reversen Stresstests einbezogen, welchen Verlustes es bedarf, um SCR oder Gesamtsolvabilitätsbedarf (GSB) zu gefährden. C.3 Kreditrisiko # Fragestellung Situation a) Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, einschließlich seiner Exponierung aufgrund außerbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften Die ist einem Kreditrisiko ausgesetzt in Bezug auf die Prämieneinnahmen von den vorzeichnenden Erstversicherer in den drei Sparten. Darüber hinaus besteht ein Kreditrisiko gegenüber den Cash-Pool-Einlagen bei der Konzernmutter Boehringer Ingelheim. b) Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bewertung dieser Risiken innerhalb des Unternehmens getroffen werden, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtzeitraum c) Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, einschließlich etwaiger wesentlicher Än- Die Bewertung des Risikos erfolgt anhand der Ratings der Gegenparteien. Dabei gab es im Berichtszeitraum keine wesentlichen Veränderungen. Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen der Risiken, da sowohl die Konzernmutter als auch die involvierten Erstversicherer 17

18 derungen im Berichtszeitraum d) Beschreibung, wie die Vermögenswerte im Einklang mit dem in Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt wurden, wobei auf die in jenem Artikel erwähnten Risiken und den angemessenen Umgang mit diesen Risiken einzugehen ist e) Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, denen das Versicherungsoder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist f) Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Techniken sowie der Verfahren für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Risikominderungstechniken g) Beschreibung der verwendeten Methoden, der zugrunde gelegten Annahmen und der Ergebnisse der Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse gleichgeblieben sind. Durch die Streuung des Risikos auf drei verschiedene Erstversicherer wurde dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen. Es besteht eine wesentliche Risikokonzentration in Form der Einlage (Cash-Pool) bei der Konzernmutter. Die Kreditrisiken werden dadurch begrenzt, dass die involvierten Erstversicherer aktuell Ratings von A und besser aufweisen. Für die reversen Stresstests gilt das bereits unter C.1 g) Dargelegte. C.4 Liquiditätsrisiko # Fragestellung Situation a) Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, einschließlich seiner Exponierung aufgrund außerbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften Die ist nur einem sehr geringen Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Dieses besteht hinsichtlich einer im Schadenfall benötigten Liquidität, die die Höhe der jederzeit verfügbaren Cash-Pool-Einlagen bei der Konzernmutter übersteigt. b) Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bewertung dieser Risiken innerhalb des Unternehmens getroffen werden, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtzeitraum c) Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtszeitraum d) Beschreibung, wie die Vermögenswerte im Einklang mit dem in Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt wurden, wobei auf die in jenem Artikel erwähnten Risiken und den angemessenen Umgang mit diesen Risi- Die Bewertung des Liquiditätsrisikos erfolgt anhand eines Vergleichs der in der Vergangenheit beobachteten Liquiditätsanforderungen durch eingetretene Schäden und den aktuell verfügbaren Barmitteln. Im Berichtszeitraum gab es kein wesentliches Liquiditätsrisiko und auch keine wesentliche Änderung gegenüber Vorjahren. Die Angaben zu den Vermögenswerten sind für das Liquiditätsrisiko nicht anwendbar. 18

19 ken einzugehen ist e) Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, denen das Versicherungsoder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist f) Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Techniken sowie der Verfahren für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Risikominderungstechniken g) Beschreibung der verwendeten Methoden, der zugrunde gelegten Annahmen und der Ergebnisse der Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse Aktuell besteht keine wesentliche Konzentration im Liquiditätsrisiko. Wie in C.4 a) beschrieben wird das Liquiditätsrisiko als gering eingeschätzt. Das verbleibende Restrisiko wird bewusst eingegangen. Für die reversen Stresstests gilt das bereits unter C.1 g) Dargelegte. C.5 Operationelles Risiko # Fragestellung Situation a) Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, einschließlich seiner Exponierung aufgrund außerbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften Das operationelle Risikoprofil der ist wenig komplex. Hintergrund sind das einfache Geschäftsmodell als Captive und die damit einhergehenden wenig komplexen Geschäftsprozesse. Darüber hinaus gibt es keine außerbilanziellen Geschäfte. b) Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bewertung dieser Risiken innerhalb des Unternehmens getroffen werden, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtzeitraum c) Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtszeitraum d) Beschreibung, wie die Vermögenswerte im Einklang mit dem in Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt wurden, wobei auf die in jenem Artikel erwähnten Risiken und den angemessenen Umgang mit diesen Risiken einzugehen ist e) Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, denen das Versicherungsoder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist f) Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Techniken sowie der Verfahren für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Risikominderungstechniken Die operationellen Risiken wurden wie die übrigen Risiken auch hinsichtlich ihrer potentiellen Schadenhöhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts bewertet. Dabei gab es im Berichtszeitraum keine wesentlichen Änderungen. Im Berichtszeitraum gab es keine operationellen Risiken, die die als wesentlich erachtet hat. Die Angaben zu den Vermögenswerten sind für das operationelle Risiko nicht anwendbar. Hinsichtlich des operationellen Risikos gibt es keine wesentlichen Risikokonzentrationen bei der Incura AG. Zur Reduktion der Prozessrisiken dient das Interne Kontrollsystem mit den damit verbundenen regelmäßigen Risikokontroll-Bewertungen zur Ermittlung der Wirksamkeit der Kontrollhandlungen. 19

20 g) Beschreibung der verwendeten Methoden, der zugrunde gelegten Annahmen und der Ergebnisse der Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse Für die reversen Stresstests gilt das bereits unter C.1 g) Dargelegte. C.6 Andere wesentliche Risiken # Fragestellung Situation a) Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, einschließlich seiner Exponierung aufgrund außerbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften Alle wesentlichen Risiken der lassen sich den Abschnitten C.1 C.5 zuordnen. Daher ergeben sich keine weiteren wesentlichen Risiken, die an dieser Stelle dargestellt werden können. b) Beschreibung der Maßnahmen, die zur Bewertung dieser Risiken innerhalb des Unternehmens getroffen werden, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtzeitraum c) Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen im Berichtszeitraum d) Beschreibung, wie die Vermögenswerte im Einklang mit dem in Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt wurden, wobei auf die in jenem Artikel erwähnten Risiken und den angemessenen Umgang mit diesen Risiken einzugehen ist e) Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, denen das Versicherungsoder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist f) Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Techniken sowie der Verfahren für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Risikominderungstechniken g) Beschreibung der verwendeten Methoden, der zugrunde gelegten Annahmen und der Ergebnisse der Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse Aufgrund der Ausführungen in C.6 a) für die Incura AG nicht relevant. Aufgrund der Ausführungen in C.6 a) für die Incura AG nicht relevant. Aufgrund der Ausführungen in C.6 a) für die Incura AG nicht relevant. Aufgrund der Ausführungen in C.6 a) für die Incura AG nicht relevant. Aufgrund der Ausführungen in C.6 a) für die Incura AG nicht relevant. Aufgrund der Ausführungen in C.6 a) für die Incura AG nicht relevant. 20

21 C.7 Sonstige Angaben Neben den obengenannten Informationen, werden keine weiteren Informationen als relevant angesehen. D. Bewertung für Solvabilitätszwecke D.1 Vermögenswerte # Fragestellung Situation a) für jede Klasse von Vermögenswerten den Wert der Vermögenswerte sowie eine Beschreibung der Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen, auf die sich die Bewertung für Solvabilitätszwecke stützt Die Kapitalanlage besteht aus europäischen Staatsanleihen sowie Pfandbriefen. Zur Aufstellung der Solvabilitätsübersicht wurden diese zu Marktwerten bewertet, was im Unterschied zur HGB Bewertung gemäß dem Niederstwertprinzip erfolgt. Da es sich um börsengehandelte Papiere handelt, wurden die Marktwerte entsprechend den Depotauszügen aus der Kapitalanlage ermittelt. Darüber hinaus bestehen Abrechnungsforderungen aus dem Versicherungsgeschäft mit Fälligkeit von weniger als einem Jahr, deren Wert aus der HGB-Bilanz übernommen wird, ebenfalls übernommene Rechnungsabgrenzungsposten und der unter Darlehen ausgewiesene Cash-Pool. Weitere Differenzen bestehen bei den sich aus den Differenzen zwischen der SII- und der HGB-Bilanz ergebenden latenten Steuern. b) für jede Klasse von Vermögenswerten eine quantitative und qualitative Erläuterung etwaiger wesentlicher Unterschiede zwischen den Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen, auf die sich das Unternehmen bei der Bewertung für Solvabilitätszwecke stützt, und den Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen, auf die es sich bei der Bewertung in seinem Abschluss stützt Position HGB SII Delta Anlage Forderungen Darlehen Sonstiges Latente Steuern Die entsprechenden Informationen sind bereits in Punkt D.1 a) enthalten. 21

22 D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen # Fragestellung Situation a) für jeden wesentlichen Geschäftsbereich den Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen, einschließlich des Betrags Die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen beträgt in den verschiedenen betriebenen Sparten: des besten Schätzwerts und der Risikomarge, Sach / Betriebsunterbrechnung: sowie eine Beschreibung der o Best Estimate: ,49 EUR Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen, o Risikomarge: ,22 EUR auf die sich die Bewertung für Transport: Solvabilitätszwecke stützt o Best Estimate: ,21 EUR o Risikomarge: ,76 EUR Haftpflicht: o Best Estimate: ,94 EUR o Risikomarge: ,21 EUR b) Angaben zum Grad der Unsicherheit, mit dem der Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen behaftet ist Die versicherungstechnischen Rückstellungen unterteilen sich in Rückstellungen für bekannte Schäden (RBNS) sowie Rückstellungen für unbekannte, aber bereits eingetretene Schäden (IBNR). Im Falle der RBNS entspricht die Rückstellung gerade dem Barwert des geschätzten Gesamtschadens abzüglich des bereits regulierten Teiles. Im Falle der IBNR werden diese spartenabhängig als Prozentsatz der Prämien oder der RBNS basierend auf den Erfahrungswerten der führenden Erstversicherer ermittelt. Zudem wird für die Produktund Umwelthaftpflicht eine Abwicklungsdauer von 2 Jahren unterstellt. Darüber hinaus erhebt die einen Zuschlag für Events not in Data (ENID), d.h. Ausreißer, die sich nicht aus den vorhandenen Daten ableiten lassen. Dieser wird so gewählt, dass die Summe aus RBNS, IBNR und ENID-Zuschlag gerade der HGB Großrisikorückstellung entspricht. Aufgrund der bisherigen Schadenfreiheit hält die diese Pauschale nach HGB für angemessen. Der Best Estimate (Beste Schätzung) wird dann als Summe von RBNS, IBNR und ENID-Zuschlag ermittelt und die Risikomarge als Prozentsatz dieser Summe. Neben den Schadenrückstellungen werden Prämienrückstellungen gebildet mit Hilfe der Prämien sowie der erwarteten Kosten- und Schadenquoten. Der größte Teil der Rückstellungen entfällt auf die Sparte Produkthaftpflicht, in der zwar sehr selten, dann aber tendenziell sehr große Schäden auftreten, was allerdings seit Existenz der noch nie geschah. Diesem Unsicherheitsniveau wird damit Rechnung getragen, dass in dieser Sparte 75% der Prämien für IBNR zurückgestellt werden, während es in der Sparte Sach / BU 30% sind. Die Rechnungen zeigen allerdings eine spürbare Sensitivität 22

23 c) für jeden wesentlichen Geschäftsbereich eine quantitative und qualitative Erläuterung etwaiger wesentlicher Unterschiede zwischen den Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen, auf die sich das Unternehmen bei der Bewertung für Solvabilitätszwecke stützt, und den Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen, auf die es sich bei der Bewertung in seinem Abschluss stützt d) eine Beschreibung der Matching- Anpassung und des Portfolios der Verpflichtungen und der zugeordneten Vermögenswerte, auf die die Matching- Anpassung angewandt wird, sowie eine Quantifizierung der Auswirkungen, die eine Änderung der Matching-Anpassung auf null auf die Finanzlage des Unternehmens hätte, unter anderem auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen, die Solvenzkapitalanforderung, die Mindestkapitalanforderung, die Basiseigenmittel und den Betrag der auf die Mindestkapitalanforderung und die Solvenzkapitalanforderung anrechenbaren Eigenmittel; e) Erklärung dazu, ob die Volatilitätsanpassung gemäß Artikel 77d der Richtlinie 2009/138/EG vom Unternehmen verwendet wird, sowie eine Quantifizierung der Auswirkungen, die eine Änderung der Volatilitätsanpassung auf null auf die Finanzlage des Unternehmens hätte, unter gegenüber den verwendeten Parametern. Bei der Bewertung für die Solvenzbilanz entfallen die Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen im Vergleich zu HGB. Hinzu kommen IBNR Rückstellungen in den Sparten Sach / BU sowie Produkt- und Umwelthaftpflicht und der Events not in Data (ENID) Zuschlag in der Sparte Haftpflicht. Die Unterschiede zwischen der Bewertung für HGB und für Solvency II sehen im Einzelnen wie folgt aus: Position HGB SII Delta RBNS Haftpflicht RBNS Sach / BU RBNS 1,200, Transport IBNR Haftpflicht IBNR Sach BU IBNR Transport ENID Haftpflicht SchwaRü u.ä. Risikomarge Die nutzt keine Matching-Anpassung. Daher ist dieser Punkt nicht relevant. Die nutzt keine Volatilitäts-Anpassung. Daher ist dieser Punkt nicht relevant. 23

24 anderem auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen, die Solvenzkapitalanforderung, die Mindestkapitalanforderung, die Basiseigenmittel und den Betrag der auf die Mindestkapitalanforderung und die Solvenzkapitalanforderung anrechenbaren Eigenmittel f) Erklärung dazu, ob die vorübergehende risikolose Zinskurve gemäß Artikel 308c der Richtlinie 2009/138/EG angewandt wird, sowie eine Quantifizierung der Auswirkungen, die eine Nichtanwendung der Übergangsmaßnahme auf die Finanzlage des Unternehmens hätte, unter anderem auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen, die Solvenzkapitalanforderung, die Mindestkapitalanforderung, die Basiseigenmittel und den Betrag der auf die Mindestkapitalanforderung und die Solvenzkapitalanforderung anrechenbaren Eigenmittel g) Erklärung dazu, ob der vorübergehende Abzug gemäß Artikel 308d der Richtlinie 2009/138/EG angewandt wird, sowie eine Quantifizierung der Auswirkungen, die eine Nichtanwendung des Abzugs auf die Finanzlage des Unternehmens hätte, unter anderem auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen, die Solvenzkapitalanforderung, die Mindestkapitalanforderung, die Basiseigenmittel und den Betrag der auf die Mindestkapitalanforderung und die Solvenzkapitalanforderung anrechenbaren Eigenmittel h) i) Angaben zu den einforderbaren Beträgen aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften h) ii) Angaben zu etwaigen wesentlichen Änderungen der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugrunde gelegten relevanten Annahmen gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum Die wendet keine Übergangsbestimmungen an. Der genannte Artikel behandelt ein anderes Thema. Daher kann die keine Aussage treffen. Im Berichtsjahr wurde keine Retrozession betrieben und es wurden keine Zweckgesellschaften in Anspruch genommen. Die Berechnung wurde methodisch überarbeitet für die Erstellung der Solvabilitätsübersicht zum Dies geschah in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und betrifft die folgenden Punkte: Aufnahme einer Prämienrückstellung Berechnungsmethodik Risikomarge Aufnahme eines Zuschlages für ENID D.3 Sonstige Verbindlichkeiten # Fragestellung Situation a) für jede Klasse anderer Verbindlichkeiten den Wert der Verbindlichkeiten sowie eine Beschreibung der Grundlagen, Me- Es gibt keine wesentlichen sonstigen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus bestehende (nichtwesentliche) sonstige Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von 24

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