Satzung mit Entgeltordnung für das Kinder- und Jugendtheater BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis

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1 Satzung mit Entgeltordnung für das Kinder- und Jugendtheater BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis Der Erzgebirgskreis erlässt auf Grund von 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 49), rechtsbereinigt mit Stand vom sowie der Betriebssatzung für den Kulturellen Bildungsbetrieb des Erzgebirgskreises vom (Amtsblatt des Erzgebirgskreises Amtliche Mitteilungen des Erzgebirgskreises Landkreiskurier Ausgabe 5, vom 10. Dezember 2008, S. 25) durch Beschluss des Kreistages des Erzgebirgskreises am folgende Satzung mit Entgeltordnung für das Kinder- und Jugendtheater BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis: 1 Rechtsstatus (1) Das Kinder- und Jugendtheater BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum ist eine Einrichtung des Eigenbetriebes Kultureller Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis (KBB) und in diesen wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. (2) Es führt den Namen Kinder- und Jugendtheater BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum (nachfolgend TPZ). (3) Der Sitz des TPZ ist in Stollberg. 2 Leitung des TPZ Die Leitung des TPZ besteht aus einem Leiter. (1) Der Leiter ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die zur Durchführung der theaterpädagogischen Ausbildung und des Spielbetriebs nötigen Maßnahmen zu treffen sowie allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang dieser Anordnungen ergeben sich aus dem Zweck der Betriebssatzung für den Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis. (2) Der Leiter zeichnet unter dem Namen des TPZ. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis. 3 Lehrkräfte und Mitarbeiter (1) Im TPZ werden Lehrkräfte als fest angestellte Theaterpädagogen und als neben- und freiberufliche Lehrkräfte tätig. (2) Die Lehrkräfte des TPZ müssen entsprechend fachlich, künstlerisch und pädagogisch qualifiziert sein. (3) Die fest angestellten Lehrkräfte sind Angestellte des Landkreises.

2 2 (4) Die Aufgaben und Vergütung der neben- und freiberuflichen Lehrkräfte richten sich nach den mit ihnen abgeschlossenen Verträgen. (5) Im TPZ sind zudem weitere Mitarbeiter tätig. 4 Auszubildende (1) Im TPZ werden Kinder und Jugendliche theaterpädagogisch ausgebildet. (2) Die Teilnahme richtet sich nach dieser Satzung. 5 Ausbildungsformen (1) Der Landkreis ist Mitglied im Bund deutscher Amateurtheater e. V. (BDAT). (2) Die Ausbildung richtet sich nach den Rahmenrichtlinien des BDAT. (3) Die Ausbildung im TPZ geschieht in folgenden Stufen: Basismodul Darstellende Kompetenz und Rollenarbeit Aufbaumodul Sprechtechnik, Körpersprache und Bewegung Fachmodul Schauspiel Ferner werden ergänzend Workshops und Seminare angeboten. 6 Spieljahr Das Spieljahr im TPZ beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. 7 Vertragsabschluss und Kündigung (1) Die Aufnahme erfolgt entsprechend den bestehenden Kapazitäten des TPZ durch Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrages zu dem in diesem Vertrag bestimmten Termin. Lese- und Rechtschreibkenntnisse sind Voraussetzung für die Aufnahme. (2) Der Ausbildungsvertrag (im folgenden Vertrag) ist von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Bei Minderjährigen ist der Vertrag mit dem gesetzlichen Vertreter zu schließen. (3) Der Vertrag gilt grundsätzlich für das jeweilige Spieljahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Spieljahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. (4) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform und ist bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Sie ist grundsätzlich zum Ende des Spieljahres möglich und muss bis zum des laufenden Spieljahres dem TPZ vorliegen.

3 3 (5) In begründeten Ausnahmefällen kann der Vertrag einvernehmlich aufgehoben werden. Gründe können insbesondere sein: Umzug, schwere Krankheit, Nichteignung. Die Gründe müssen schriftlich mitgeteilt werden. (6) Erhebliches Stören des theaterpädagogischen Unterrichts oder des Spielbetriebs stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar und führt zum Ausschluss vom theaterpädagogischen Unterricht und Spielbetrieb. 8 Versicherung und Haftung Die Schüler sind während der theaterpädagogischen Ausbildung und des Spielbetriebs, auf dem Weg zu oder von Proben und Auftritten im Rahmen der sächsischen Unfallkasse unfall- und im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs haftpflichtversichert. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. 9 Entgeltpflicht Für die Teilnahme an der theaterpädagogischen Ausbildung und am Spielbetrieb des TPZ, den Besuch von Inszenierungen im TPZ, Gastspiele, Unterrichtsstunden eines Theaterpädagogen, für den Verleih von Kulissen und Kostümen sowie die Vermietung des Theatersaals werden Entgelte auf privatrechtlicher Basis erhoben. 10 Zahlungsweise (1) Das Entgelt für die Teilnahme an der theaterpädagogischen Ausbildung und dem Spielbetrieb des TPZ ist im Voraus zu zahlen. Die Zahlung des Entgelts erfolgt bargeldlos. Einzelheiten, insbesondere die Fälligkeit des Entgelts werden vertraglich geregelt. (2) Die Nichtzahlung trotz erfolgter Mahnung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar und führt zum Ausschluss vom theaterpädagogischen Unterricht und Spielbetrieb. (1) Ausbildungsentgelt 11 Entgelte Das Ausbildungsentgelt ist als Jahresentgelt festgesetzt und beträgt 45,00. (2) Verwaltungspauschale Mit Vertragsschluss wird eine einmalige Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 erhoben.

4 4 (3) Eintrittsentgelte a) Für die Inszenierungen des TPZ (= Kinder-Märchen-Theater) im TPZ werden folgende Entgelte pro Person erhoben: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,50 Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 4,00 Für Kindergarten- und Hortgruppen sowie Schulkassen gilt: Beim Kauf von mehr als 10 Eintrittskarten ist eine Karte für den Betreuer kostenfrei. b) Kinder-Märchen-Theater-Abonnement pro Person: 10,00 c) Entgelte für Einzelveranstaltungen und Programme anderer Veranstalter werden individuell festgelegt. Es muss jedoch ein Kostendeckungsgrad von mind. 30 % auf Vollkostenbasis erreicht werden. (4) Entgelte für Ensembleauftritte des TPZ Ensembleentgelte für Gastspiele und Tourneen des TPZ werden individuell durch einen gesonderten Vertrag geregelt. (5) Unterrichtsentgelt für Theaterpädagogen des TPZ Erteilen Theaterpädagogen des TPZ im Rahmen ihrer Ausbildung fachbezogenen Unterricht an anderen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen etc.), beträgt das Entgelt pro Unterrichtseinheit á 45 Minuten 20,00. (6) Mietentgelt für TPZ-Saal a) Im Rahmen freier Kapazitäten kann der Saal des TPZ zu folgenden Stundensätzen vom TPZ vermietet werden: bis zu 2 Stunden á 60 Minuten 130,00 bis zu 4 Stunden 180,00 bis zu 6 Stunden 250,00 Mieten für ganztägige Vermietungen werden individuell festgelegt. b) Der Kreiskrankenhaus Stollberg ggmbh werden die nach Abs. 1 der Nutzungsvereinbarung vom durch das Krankenhaus zur Nutzung überlassenen Räume nach vorheriger Absprache entgeltfrei überlassen. (7) Miete für Kostüme und Kulissen Kostüme und Kulissen des TPZ können im Rahmen des Ermessens des TPZ gemietet werden. Ein Anspruch auf Miete besteht nicht. Die Dauer des Mietverhältnisses kann individuell bestimmt werden. Die Miete berechnet sich pro Stück und beträgt für Kostüme 3,00 Kulissenteile 5,00 Ganze Kulissen 10,00

5 5 12 Inkrafttreten Die Satzung mit Entgeltordnung für das Kindertheater BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum tritt ab dem in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung des Kinder- und Jugendtheaters BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum des Landkreises Stollberg vom , die Entgeltordnung des Theaterpädagogischen Zentrums des Landkreises Stollberg vom und die 1. Änderung der Entgeltordnung des Kinder- und Jugendtheaters BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum des Landkreises Stollberg vom , die Honorarordnung des Theaterpädagogischen Zentrums des Landkreises Stollberg vom sowie die 1. Änderung der Honorarordnung des Kinder- und Jugendtheaters BURATTINO Theaterpädagogisches Zentrum des Landkreises Stollberg vom außer Kraft. Annaberg-Buchholz, den F. Vogel Siegel Landrat

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