Universitäre Hochschulen

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1 Universitäre Hochschulen Zwölf Hochschulen In der Schweiz existieren 12 anerkannte Hochschulen (davon 10 kantonale Universitäten und 2 eidgenössische Hochschulen) sowie einige weitere Institutionen mit Hochschulcharakter. In der deutschsprachigen Schweiz befinden sich die Universitäten Basel (BS), Bern (BE), Luzern (LU), St. Gallen (SG) und Zürich (ZH) sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ), weiter die beitragsberechtigten Hochschulinstitutionen Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer (WBZ) in Luzern, die Pädagogische Hochschule St. Gallen (PHS) und (seit 2004) die Stiftung Fernstudien Schweiz in Brig. In der französischsprachigen Schweiz haben ihren Sitz die Universitäten Genf (GE), Lausanne (LA), Neuchâtel (NE) sowie die Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) sowie die Institutionen Institut Universitaire de Hautes Etudes Internationales (IUHEI) in Genf, Institut Kurt Bösch in Sitten und das Institut de Hautes Etudes en Administration Publique (IDHEAP) in Lausanne. 1 Die Universität Freiburg (FR) ist in einem zweisprachigen Kanton gelegen. Darum werden die Lehrveranstaltungen auf Deutsch und / oder Französisch geführt. In der italienischsprachigen Schweiz gibt es seit 1996 die Università della Svizzera italiana (USI) in Lugano. Neben den genannten universitären Hochschulen und Universitätsinstitutionen gibt es in der Schweiz noch eine Reihe von privaten Hochschulen und Instituten, die eher dem angloamerikanischen Muster entsprechen. Die an diesen Institutionen angebotenen Studiengänge und Abschlüsse werden jedoch von der Schweiz nicht anerkannt. In dieser Gruppe sind auch viele unseriöse Angebote zu finden. Zurzeit befinden sich die Hochschulen voll in der Umstellung auf das zwei-gestufte System (Bachelor/Master), wie es im angelsächsischen Raum üblich ist. Bisher betrug diegesamtstudiendauer bis zum ersten akademischen Abschluss (Lizentiat, Diplom) je nach Studienplan 4 bis 5 Jahre, für die medizinischen Wissenschaften 6 Jahre. Die wirkliche Gesamtstudiendauer ist erfahrungsgemäss jedoch 1-2 Jahr länger. Im neuen System wird innert drei Jahren der Bachelor-Abschluss und in zusätzlichen 1 1/2-2 Jahre der Master-Degree erreicht. Veränderungen angesagt «Die Schweizer Universitäten werden in den nächsten Jahren Veränderungen in einem Ausmass erfahren, wie sie es in ihrer langen Geschichte selten erlebt haben. Auslöser des Wandels sind die Globalisierung der universitären Ausbildung und die Studiengebühren pro Semester 2 EPFL ETHZ BS BE FR GE LA LU NE SG ZH USI Kollegiengeldpauschale Semestergebühren Zusätzlich für AusländerInnen

2 Seite 2 neuen Lehr- und Lerntechnologien.» stellen führende Leute der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) fest. 3 Sie erwähnen dabei folgende Punkte: Der weltweite Wettbewerb um die besten Studierenden und Dozierenden eröffnet diesen eine Vielzahl attraktiver Angebote. Die neuen Lehr- und Lemtechnologien (virtuelle Universität) geben dem Unterricht ein völlig neues Gesicht. Die flächendeckende Einführung des Bachelorund Master-Systems (Bologna-Deklaration) setzt voraus, dass die Studienangebote von Grund auf neu gestaltet werden. Mobilität im Rahmen von Austauschsemestern oder der Wechsel des Studienortes erhalten bei vielen Studierenden immer mehr Priorität. Die Universitätslaufbahn muss bei den besten Absolventen mit vielfältigen Angeboten aus der Wirtschaft konkurrieren. 4 Auf die wichtigsten Themen gehen wir im folgenden ein. Bachelor und Master Die sichtbarste Veränderung im Hochschulbereich ist der Übergang von den traditionellen Abschlüssen zu einer am angelsächsischen Modell angelehnten Einteilung: Bachelor Master Ph.D oder Doktor. 5 Der Grundsatz geht auf einen Entscheid der europäischen Bildungsminister zurück, den sie 1999 in Bologna fällten, weshalb häufig vom «Bologna-Prozess» gesprochen wird. Ziele der beschlossenen Reform sind die bessere Abstimmung der einzelnen nationalen Hochschulsysteme aufeinander und die Verbesserung der internationalen akademischen Mobilität, die Stärkung des Bildungsstandortes Europa im weltweiten Wettbewerb (vor allem im Konkurrenzkampf mit den USA). Drei Massnahmen sind vorgesehen: 1. Die generelle Gliederung der Hochschulstudien in Bachelor- und Master-Studiengänge (BA/MA) 2. Die Einführung eines European Credit-Transfer Systems (ECTS) zur Erleichterung der studentischen Mobilität. 3. Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den Bereichen Qualitätssicherung und Akkreditierung beschloss eine nationale Konferenz für die Schweiz folgende Ziele: 1. Die Umsetzung der Reformvorschläge muss zu einer Steigerung der Bildungsqualität führen. 2. Jede Universität ist allein verantwortlich für Geschwindigkeit und Ausgestaltung der Reformen. Das Master-Diplom soll auch nach der Einführung des zweistufigen Studienmodells der Standardabschluss an den Unversitäten bleiben. Für Fachhochschulen gilt der Bachelor-Abschluss als Standard; Master-Studiengänge sind jedoch auch möglich. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten beschloss CRUS folgende beschloss (gekürzt): 1. Die Umsetzungsstrategie folgt dem föderalistischen Prinzip. Das duale System soll in der Schweiz erhalten bleiben: Bachelor- und Mastergrade werden sowohl von den Universitäten wie von den Fachhochschulen vergeben, Doktorate allerdings nur von den Universitäten. Die Reformen sollen bis 2010 umgesetzt sein. 2. Bachelor-Studiengänge erfordern 180 ECTS- Punkte (in der Regel 3 Jahre), Master-Studiengänge ECTS-Punkte (1-2 Jahre). Das Bachelor-Diplom vermittelt eine grundlegende wissenschaftliche Bildung und befähigt zum Weiterstudium an der eigenen oder an anderen Universitäten oder zum Uebertritt in wissenschaftlich orientierte Berufsfelder. Das Masterstudium dient der weiteren wissenschaftlichen Vertiefung und vermittelt erste Forschungserfahrungen. Integrierte Masterstudiengänge (von Kreditpunkten) sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Gestaltung der Doktorats- Studien bleibt den Universitäten überlassen. 3. Leistungsnachweise und kontrolle: Das ECTS- Kreditpunktesystem wird flächendeckend eingeführt und in der Anwendung vereinheitlicht. Die Studiengänge werden, wo sinnvoll und möglich, modularisiert. Die Diplome sollen durch detaillierte Leistungsnachweise ergänzt werden. 4. Zulassungsregelungen: Die Zulassung zu Bachelor-Programmen erfolgt analog zu den heute üb-

3 Seite 3 lichen Zulassungsregeln. Im ersten Studienjahr können explizite Assessment-Verfahren durchgeführt werden. Die Zulassungsbedingungen zu den Master-Programmen werden von den einzelnen Universitäten festgelegt. Die Zulassung zum Doktorat erfordert mindestens ein Master- Diplom von ECTS-Punkten. 5. Mobilität: Der Sicherung und Förderung der Mobilität soll auch im neuen System eine hohe Beachtung geschenkt werden. Dies betrifft v.a. auch die Ermöglichung von auswärtigen Gastsemestern im 2. und 3. Studienjahr. Der Bachelor-Abschluss wird zu neuen Mobilitätsformen führen (neues «Mobilitätsscharnier» für geographische und disziplinäre Mobilität). Ab 2001/02 begannen einzelne Universitäten, erste gestufte Studiengänge einzuführen, allen voran die Universität St. Gallen. Inzwischen dürften alle neu eintretenden Studierenden ihr Studium nach der neuen Struktur aufnehmen, bereits schliessen die ersten Studierenden mit einem Bachelor ab. Die Reform ist nicht unbestritten. So schreib St. Tschöpe, Co-Präsident VSS/UNES 2002: «Die Bologna-Deklaration ist von ihrer Konzeption her nicht dazu da, einen Hochschulraum, sondern einen Hochschulmarkt zu schaffen. Dieser Hochschulmarkt soll innerhalb kürzester Zeit für den Arbeitsmarkt qualifizierte Arbeitskräfte produzieren (Bachelor in 3 Jahren). Die Folgen: Verschulung der Studiengänge, Verlust von Interdisziplinarität, Ausbildung zum Fachidiotentum, Verlust von Mobilitätsmöglichkeiten, Verringerung der Chancengleichheit, Verschärfung der Studiumssituation für Frauen durch Nicht-Beachtung unterschiedlicher Karriereverläufe.» 6 Inzwischen ist die Einführung im Gange, die praktischen Erfahrungen zeigen, dass gewisse Vorbehalte nicht unbegründet waren. 7 ECTS Im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess wird ein Credit-System eingeführt. Im European Credit- Transfer Systems (ECTS) entsprechen 60 Kreditpunkte einem einjährigen Vollzeitstudium, 1 Punkt entspricht einer Arbeitsdauer der Studierenden von Stunden. Akkreditierung und Qualitätssicherung Der dritte wichtige Punkt der Bologna-Erklärung liegt in der Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden. Die Schweiz hat bereits mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 den Grundstein für die Bildung des Organs für Akkreditierung und Qualitätssicherung der schweizerischen Hochschulen oaq gelegt, das im Herbst 2001 seine Arbeit aufnahm. Es dient der Sicherung und Förderung der Qualität von Lehre und Studium an den schweizerischen universitären Hochschulen und führt, gestützt auf Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz Akkreditierungsverfahren für Institutionen durch, welche für sich eine Akkreditierung beantragen, insbesondere öffentliche und private Hochschulen. 8 Es legt in diesem Zusammenhang Anforderungen an die Qualitätssicherung fest und prüft regelmässig, ob diese erfüllt werden. ECVET Die europäische Bildungspolitik strebt an, die Grundsätze des ECTS-Systems auch auf das höhere Berufsbildungssystem (den Tertiär-B-Bereich, wie die europäische Sprachregelung lautet; der Teritiär-A-Bereich umfasst die Universitäten und Fachhochschulen) zu übertragen. Auch die höhere Berufsbildung soll transparenter werden, einheitlichere Abschlüsse aufweisen, die Mobilität der Berufsleute fördern und in durchlässig sein, horizontal über die Ländergrenzen hinweg und vertikal in Richtung Fachhochschulen oder Universitäten. Dahinter steht der Ehrgeiz der Ministerkonferenz von Lissabon, «die EU bis ins Jahr 2010 zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt» zu machen. Dabei kommt der Bildung auf allen Stufen eine herausragende Bedeutung zu. Das Ansinnen bekam im Bereich der Berufsbildung anlässlich der Konferenzen in Brügge (2001) und Kopenhagen (2002) konkrete Formen, die schliesslich in die «Erklärung von Kopenhagen über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung» mündeten. Man spricht deshalb vom «Brügge- Kopenhagen-Prozess». Die Arbeiten stehen noch am Anfang. Bbaktuell ( berichtet laufend darüber. Daniel Fleischmann

4 Seite 4 Es erarbeitet auch Empfehlungen für die Evaluation für die Universitäten. Es orientiert sich in all seinen Tätigkeiten an der internationalen Praxis und beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und Qualitätssicherung. Anerkennung von Diplomen Eine weitere Entwicklung ist die Diversifizierung der Hochschullandschaft. Sie hat zusammen mit der internationalen Mobilität zu vermehrten Forderungen nach der Anerkennung von Abschlüssen von Hochschulen geführt. Die Grundlage dafür bildet eine Konvention, die 1997 in Lissabon im Rahmen einer Konferenz von Europarat und UNESCO beschlossen wurde und 1999 in Kraft trat. Im erläuternden Bericht dazu wird die Entwicklung beschrieben, die sie notwendig machte: «Die Hochschulbildung in Europa hat sich [in den letzten 50 Jahren] dramatisch verändert. Auf nationaler Ebene liegt die vorherrschende Veränderung in der Diversifizierung der Hochschulbildung. Während nationale Hochschulsysteme in den 50er Jahren aus traditionellen Universitäten bestanden, die eindeutig von staatlichen Behörden geführt wurden... stellen sich die Systeme heute wesentlich vielfältiger dar. Die Studierenden in der Hochschulbildung besuchen heute zu einem großen Prozentsatz nichtuniversitäre Einrichtungen, die kürzere und mehr praxisorientierte Kurse anbieten, wie die deutschen Fachhochschulen oder die norwegischen statlige høgskoler, oder belegen in Universitäten nichttraditionelle Programme von kürzerer Dauer mit stärkerer Betonung auf der beruflichen Bildung, wie die französischen Instituts Universitaires de Technologie (I.U.T.). Diese Diversifizierung und Ausrichtung auf den Beruf reicht auch hinab bis in die darauf bezogenen Fachkurse des Sekundarschulbereichs, wodurch komplexe Zulassungsverhältnisse geschaffen werden, auf die das Konzept einer internationalen Gleichwertigkeit nur schwer anwendbar ist. Eine rasche Zunahme privater Einrichtungen ist außerdem zu verzeichnen.... Für die [Anerkennung von Diplomen] geht es nicht darum, ob eine Einrichtung öffentlich oder privat geführt wird, sondern ob dafür gesorgt ist, die Qualität ihrer Lehre und ihrer Qualifikationen zu gewährleisten.» 9 Zuständig für die Information über die Anerkennung ist die «Informationsstelle für Anerkennungsfragen / Swiss ENIC» 10, ein Organ der CRUS. Sie gibt Auskunft über: Die multilateralen Hochschulkonventionen des Europarates und der UNESCO Die bilateralen Äquivalenzabkommen der Schweiz mit Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich Die Anerkennungsrichtlinien der EU Die Zulassungsbedingungen der schweizerischen Hochschulen und die hierzu erforderlichen Reifezeugnisse Die Netzwerke der Informationsstellen für Anerkennungsfragen des Europarates und der UNESCO (ENIC) Die Anerkennung von Universitäten (beziehungsweise Nichtanerkennung von Privathochschulen) in der Schweiz und im Ausland Die Bestimmungen bezüglich des Schutzes akademischer Titel sowie des Tragens ausländischer akademischer Titel in der Schweiz Sie stellt (unverbindliche) Anerkennungsempfehlungen für schweizerische und ausländische akademische Diplome aus, insbesondere für Stellensuchende mit einem ausländischen Universitätsdiplom. Lehr- und Lernformen «Im Mittelalter wurde in den Universitäten das bestehende Wissen vor allem mit Hilfe von Vorlesungen weitergegeben. Dies war sinnvoll und notwendig, weil zu dem Zeitpunkt Bücher nur wenig verbreitet waren und das Wissen auf diese Weise am besten tradiert werden konnte. Mittlerweile sind Bücher frei verfügbar, und der Zugang zum Wissen dieser Welt ist nahezu unbegrenzt. An den Universitäten allderdings hat sich im Hinblick auf die Lehrmethoden bis heute wenig geändert.» meint Adi Winteler von der Universität Basel. Er verlangt «einen Wechsel vom Lehr- zum Lernparadigma. Die Aufgabe der Lehrenden in den Hoch-

5 Seite 5 schulen wird nunmehr darin gesehen, Lernumgebungen zu schaffen, in denen studentisches Lernen ermöglicht und erleichtert wird. Gute Lehre ist eine Lehre, die studentisches Lernen bewirkt und die zu hoher Qualität dieses Lernens führt. Die dem Lernparadigma zugrundeliegende konstruktivistische Sicht des Lernens, geht davon aus, dass Wissen für die Person erst dann Bedeutung gewinnt, wenn es aktiv durch individuelle Erfahrungen konstruiert, geschaffen und verändert wird. Lernen wird als das selbstgesteuerte Entstehen von Wissensstrukturen und als qualitative Entwicklung und Veränderung von Konzeptionen verstanden.» 11 Hier ein Auszug aus einer Anleitung an Lehrende von Hochschulen, die zeigt, wie diese Überlegungen in die Praxis umgesetzt werden sollen: «Lehr- und Lernformen lassen sich vereinfacht den drei Bereichen Kontaktstudium, Selbststudium und Übung zuordnen. Bei deren Verteilung in einem einzelnen Studiengang ist eine angemessene Berücksichtigung insbesondere schriftlicher und mündlicher Ausdrucksformen wichtig. Grundsätzlich sind Formen, die den Studierenden mehr Eigenaktivität ermöglichen, zu bevorzugen. Im Einzelnen können namentlich folgende Lehrund Lernformen unterschieden werden. Vorlesungen; Proseminare, Seminare; Übungen, Praktika; Selbstständige Einzel- oder Gruppenarbeiten; Selbstständiges Lernen; Mündliche Präsentationen; Schriftliche Arbeiten; Veranstaltungsbegleitender Einsatz von IKT (Diskussionsforen, Vorbereitungsarbeiten, Übungen usw.).» 12 Traditionell sind Universitäten in den Bereichen Lehre und Forschung tätig. In den letzten Jahren wurden überall Weiterbildungsprogramme aufgebaut. Aus einzelnen Kursen werden Nachdiplomkurse (NDK) zusammengestellt, aus NDKs Nachdiplomstudien (NDS). Schliessen NDKs mit Zertifikaten ab, so führen NDS zu Diplomen, die oft den Titel Master aufweisen. Master und Master Es gibt zwei Mastertypen: konsekutive und nichtkonsekutive. Ein konsekutiver Masterstudiengang ist die direkte Fortführung eines speziellen Bachelor-Studiengangs. Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich. Nicht-konsekutive Masterstudiengänge dienen dem Zweck, die Studenten in einem Fach weiterzubilden, das sie in ihren vorangegangenen Studien noch nicht vertieft belegt haben. Sie vermitteln in der Regel eher anwendungsorientiertes Wissen und schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an (z. B. einen Bachelor, aber auch an das traditionelle Diplom, an den Magister oder an einen ersten Master). Sie werden oft im Rahmen einer Weiterbildung besucht und führen dann zu einem Master of Advanced Studies (MAS), z. B. Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education (früher Berufsschullehrer-Diplom) oder Master of Business Administration (MBA). Viele dieser Titel werden aber ausserhalb der schweizerischen Universitäten erworben und auch an Personen vergeben, die eher eine praktisch orientierte Laufbahn hinter sich haben. So wirbt beispielsweise Hauswirtschaft Schweiz für den eidg. anerkannten (!) Master of Advanced Studies in Facility Management, der an der Weiterbildungsstufe Facility Management der Hochschule Wädenswil erworben werden kann. Weiterbildung ein neues Tätigkeitsfeld

6 Seite 6 Anmerkungen: 1 Verordnung zum Universitätsförderungsgesetz (UFV) vom 13. März 2000 (Stand am 5. Juli 2005) 2 Nach: Hochschulen in der Schweiz, Studiengebühren: Prof. Dr. Jean-Marc Rapp, Rektor der Universität Lausanne, ist Präsident der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus), Prof. Dr. Peter Gomez, Rektor der Universität St Gallen, leitet die Planungskommission der Crus. 4 Quelle soweit nicht anders erwähnt: Verschiedene Aufsätze aus Civitas, März/April 02 und Auskünfte von Dr. Rudolf A. Naegeli, Bologna-Koordinator der Crus 5 Der Text folgt weitgehend einer Publikation der Crus, vgl. 6 vpod-magazin 125/02 7 Weitere Informationen und alle zentralen Dokumente zur Bologna-Reform in der Schweiz finden sich auf: und 8 Vgl. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich vom (SR ) Adi Winteler in HSW 2/2002 (von O. Binet) 12 Universität Zürich, Prorektorat Lehre: Studiengänge. Fragenkatalog für die Entwicklung und Strukturierung von Curricula Zürich, 16. Januar dacacbc1f0c9 (16. März 07) Wt 7403

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