Situation/Trends im. Winterdienst in Österreich
|
|
- Hinrich Böhm
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Situation/Trends im Übersicht über die österreichischen Winterdienstrichtlinien Anforderungen an Streumittel Winterdienstorganisation u. Streustrategien 1 Straßennetz in Österreich Autobahnen und Schnellstraßen km-nl Landesstraßen B km-nl Landesstraßen L km-nl Gemeindestraßen km-nl Straßennetz insgesamt: km-nl Anmerkung: km-nl (km Netzlänge) 2 1
2 Straßennetz in Österreich Aufteilung nach Betreuungsarten Salzstreustrecken: Autobahnen und Schnellstraßen: 100% Landesstraßen B und L: 75% ( FS-km) Splittstreustrecken: Landesstraßen B und L: Gesamtlänge Landesstraßen B und L: 25% ( FS-km) FS-km Anmerkung: FS-km (Fahrstreifen-km) 3 Winterdienst-Fahrzeuge und Salzlagerkapazitäten Winterdienstfahrzeuge Landesstraßen B und L: eigene LKW eigene Geräteträger angemietete LKW angemietete Geräteträger WiDi-Fahrzeuge gesamt: Salzlagerkapazitäten Landesstraßen B und L: Salzlagerkapazitäten Salzverbrauch (2010/2011) 798 Stk. 445 Stk. 659 Stk. 123 Stk Fzg to to 4 2
3 Rechtsgrundlagen Räum- und Streuverpflichtung Wegehalterhaftung 1319a ABGB Liegenschaftseigentümer 93 StVO Räumungsunternehmen (Vertrag) Hausbesorger (Vertrag) 5 ABGB 1319a Haftung des Wegehalters (1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Ist der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen, Benützung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem Benützer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verbotszeichen, eine Abschrankung oder eine sonstige Absperrung des Weges erkennbar gewesen, so kann sich der Geschädigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen. 6 3
4 StVO 93 Pflichten der Anrainer (1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. 7 Richtlinien für den Winterdienst (RVS) RVS Winterdienst Allgemeines RVS Schneeräumung und Streuung RVS Schneezäune RVS Glatteisfrühwarnanlagen RVS Minimierung Umweltauswirkungen RVS Streumittel RVS Einweisungsunterlagen RVS Arbeitspapier Nr.21: Einweisungsunterlagen RVS Schneestangen Ausbildung RVS Schneestangen Aufstellung 8 4
5 RVS Schneeräumung und Streuung Inhalt der RVS Grundsätze für die Schneeräumung und Streuung Winterdienstkategorien - Kategorien A bis D für Bundes- und Landesstraßen - Kategorien P1 bis P7 für den urbanen Bereich - Wintersperren Einsatzleitung Wetterinformation und Straßenzustandsüberwachung Information, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit Organisatorische Voraussetzungen - Personal - Alarm- und Notfallplan - Winterdienstfahrzeuge - Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte - Anmietung von Fahrzeugen und Geräten von Dritten - Winterdienst mittels Vertrag an Dritte 10 5
6 Inhalt der RVS Schneeräummaßnahmen Räumplan Räumgeräte - Schneepflüge - Schneeräummaschinen mit rotierenden Werkzeugen Schneeräumung - Räumung der Verkehrsflächen - Abtransport von Schnee Streuung Streuplan Streumittel - Abstumpfende und auftauende Streumittel - Bevorratung von Streumitteln - Qualitätsprüfungen - Ökobilanzen Streugeräte, Arten und Anforderungen Anwendung der Streumittel - Streuung zur Vermeidung von Schnee- und Eisglätte - Streuung zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte - Automatische Taumittelsprühanlagen 11 Winterdienstkategorien A bis D Bundes- und Landesstraßen für Asfinag und Landesstraßenverwaltungen im Anhang 1 der RVS Winterdienstkategorien P1 bis P7 Verkehrsflächen im urbanen Bereich für Städte und Gemeinden im Anhang 2 der RVS Wintersperren Die Straßenverwaltungen können in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbehörden einzelne Straßenzüge und Verkehrsflächen (Parkplätze usw.) während des Winters sperren. 12 6
7 Winterdienstkategorien Mindeststandard: Die vorgegebenen Betreuungsanforderungen (Umlaufzeiten, Betreuungszeiten usw.) sind ein Mindeststandard. Verkehrsstärke JDTV: Die Verkehrsstärke JDTV in [Kfz/24h] ist die maßgebliche Einflussgröße für die Zuordnung der Verkehrsflächen zu einer Winterdienstkategorie. 13 Winterdienst - Anforderungsniveaus Kategorie A: (Autobahnen, Schnellstraßen) - Winterdienstbetreuung 0 bis 24 Uhr - Streuung mit Auftaumitteln - Umlaufzeit eines Winterdiensteinsatzes max. 3 Stunden Kategorie B: (Landesstraßen mit JDTV > Kfz/24h) - Winterdienstbetreuung 4 bis 22 Uhr - Streuung vorwiegend mit Auftaumitteln - Umlaufzeit eines Winterdiensteinsatzes max. 5 Stunden Kategorie C: (Landesstraßen mit < JDTV < 5.000) - Winterdienstbetreuung 5 bis 20 Uhr - Streuung mit Auftaumitteln oder mit Splitt - Umlaufzeit eines Winterdiensteinsatzes max. 5 Stunden Kategorie D: (Landesstraßen mit JDTV < Kfz/24h) - Winterdienstbetreuung 8 bis 20 Uhr - Streuung mit Splitt oder Auftaumitteln - keine Mindestumlaufzeit 14 7
8 15 Anforderungsniveau - urbaner Bereich Kategorien P1 P7 P1: Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen, Einfahrtstraßen, Straßen mit Linien/Straßenbahn, Zufahrten zu öffentlichen Krankenhäusern und Feuerwachen P2: Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, Zubringerstraßen in Siedlungs- und Gewerbegebiete, Bergstraßen P3: Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, Gemeindestraßen mit ländlichem Charakter (Güter- und Verbindungswege, Zufahrtstraßen etc.) P4: Getrennt geführte Radwege als Verbindung von Ortsteilen bzw. mit Bedeutung für den Berufsverkehr/Schulverkehr P5: Getrennt geführte Radewege als Verbindung mit einer örtlichen Erschließungsfunktion bzw. Freizeitverkehr P6: Ausgewiesene Gehwege, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen, Schulwege, Wege im Bereich von Krankenhäusern u.ä. Einrichtungen, Haltestellen von Öffis soweit diese im Aufgabenbereich der Kommune liegen P7: Parkplätze, Abstellflächen, Parkwege, sonstige Verkehrsflächen 16 8
9 Anforderungsniveau - urbaner Bereich 17 Anforderungsniveau - urbaner Bereich 18 9
10 Anforderungsniveau - urbaner Bereich 19 Anforderungsniveau - urbaner Bereich 20 10
11 Anforderungsniveau - urbaner Bereich 21 Anforderungsniveau - urbaner Bereich 22 11
12 Einsatzleitung im Winterdienst Innerhalb eines Betreuungsbereiches ist der Einsatzleiter (z.b. Straßenmeister) für die Durchführung der Schneeräumung und Streuung verantwortlich. Personaleinteilung In Dienstplänen ist die Einsatzbereitschaft (Rufbereitschaft, Telefonlisten) festzulegen. Ersatzmöglichkeiten sind für außerordentliche Situationen (länger dauernde Einsätze, Krankheitsfälle u.dgl.) vorzusehen. 23 Räumplan ist für jeden Betreuungsbereich aufzustellen an den Betreuungsgrenzen abzustimmen Grundlage ist das Winterdienstanforderungsniveau Leerfahrten sind gering zu halten Streuplan ist für jeden Betreuungsbereich aufzustellen mit den Nachbarbereichen abzustimmen jedem Fahrzeug ist eine Streustrecke zuzuweisen Grundlage sind das Winterdienstanforderungsniveau und das verwendende Streumittel die Streugut-Nachlademöglichkeiten sind zu berücksichtigen 25 12
13 Salzlagerung in Silos und Hallen 26 RVS Streumittel im Winterdienst 13
14 Inhalt der RVS Anforderungen an Streumittel Abstumpfende Streumittel Auftauende Streumittel - Natriumchlorid (NaCl) - Calziumchlorid (CaCl2) - Magnesiumchlorid (MgCl2) - Gemische von Auftaumitteln - Flüssige Auftaumittel Gemische von abstumpfenden und auftauenden Streumitteln Qualitätsprüfungen Abstumpfende Streumittel Auftauende Streumittel Anhang: Produktbeschreibung abstumpfende Streumittel Produktbeschreibung auftauende Streumittel Protokoll über die Entnahme einer Probe zur Qualitätskontrolle 28 Mindestanforderungen an abstumpfende Streumittel 29 14
15 Anforderungen an NaCl NaCl-Gehalt 97,5% Korngrößen 0,125 3,15 mm 90% < 0,125 mm max. 5% > 3,15 mm max. 5% max. Korngröße 5 mm Feuchtigkeitsgehalt max. 5% Sulfatgehalt max mg/kg 30 Mindestanforderungen an auftauende Streumittel 31 15
16 Produktbeschreibung für abstumpfende Streumittel 32 Produktbeschreibung für auftauende Streumittel Seite
17 Produktbeschreibung für auftauende Streumittel Seite 2 34 Protokoll Entnahme einer Probe zur Qualitätskontrolle 35 17
18 Allgemeines einheitliche und übersichtliche Schulungsunterlage für neues Winterdienstpersonal durch klare Aufgabenzuordnungen soll dem Winterdienstpersonal geholfen werden, richtige Entscheidungen zu treffen die Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Qualität des Winterdienstes soll erhöht sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden diese Einweisungsunterlage für das Winterdienstpersonal ist in folgende beide Teile getrennt: RVS-Merkblatt ( statischer Teil ) RVS-Arbeitspapier Nr. 21 ( regelmäßig zu ändernder Teil )
19 42 Prinzip der Schneeablagerung 43 19
20 Winterdienstbilanzen 47 20
21 Winterdienstbilanzen 48 Winterdienstbilanzen 49 21
22 Winterdienstbilanzen 50 Winterdienstforschung in Österreich Forschungsprojekt Optimierung der Feuchtsalzstreuung 2009 im Arbeitsausschuss Winterdienst des FSV (Forschungsgesellschaft für Straße Schiene Verkehr) beschlossen alle neun Bundesländer, die ASFINAG und das BMVIT sind beteiligt TU Wien mit der Durchführung beauftragt 51 22
23 Winterdienstforschung in Österreich Optimierung der Feuchtsalzstreuung Ziel dieses Forschungsvorhabens - Feuchtsalztechnik soll optimiert und weiterentwickelt werden - ideale Streumengen und Salzlösungen für: - verschiedene Fälle von Straßenglätte - unterschiedliche Temperaturbereiche - verschiedene Verkehrsbelastungen Vorgehensweise - Feldversuche mit Griffigkeitsmessungen und Restsalzmessungen - Laborversuche zur Wirkweise von Salzen und Salzlösungen 52 Winterdienstforschung in Österreich Leitfaden Winterdienst auf Basis der Forschungsergebnisse zusammengestellt enthält Hinweise für das Winterdienstpersonal zur Sicherstellung einer effektiven Salzstreuung steht Projektpartnern zur Verfügung Winterdienstschulungen bauen darauf auf 53 23
24 Leitfaden Winterdienst 54 Wirkmechanismen präventives Streuen Streugrundsätze in Standardsituationen und anlassbezogenes Nachstreuen Leitfaden Winterdienst 55 24
25 Winterdienstschulungen 56 Winterdienstforschung in Österreich Optimierung der Feuchtsalzstreuung Tauleistungsversuche im Klimaschrank: eigens für dieses Forschungsprojekt angeschafft Versuchsreihen für: - verschiedene Salze und Solelösungen - bei unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen Erkenntnisse sind im Leitfaden Winterdienst eingearbeitet 57 25
26 Klimaschrank für Tauleistungsversuche 58 Eisprobe und Solelösung 59 26
27 Aufbringen der Sole und Abwiegen der Probe im Klimaschrank 60 Winterdienstforschung in Österreich Veröffentlichung der Forschungsarbeit als Download von der Homepage des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie);
28 Winterdienstrichtlinien (RVS) sind erhältlich: Österreichische Forschungsgesellschaft Straße Schiene - Verkehr Karlsgasse 5 A-1040 Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Mail: office@fsv.at
29
30 Danke für die Aufmerksamkeit DI Josef Neuhold 66 NÖ Straßendienst 30
SCHNEE UND EIS IN WIEN: Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer
SCHNEETELEFON: 546 48 WIENER UMWELTHOTLINE: 4000-8022 SCHNEE UND EIS IN WIEN: Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer Neuauflage 2012 - inkl. Rechtsvorschriften Stand 1. 9. 2012 WWW.ABFALL.WIEN.AT
MehrSatzung. über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996. 1 Allgemeines
Satzung 6 2 / 1 über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996 1 Allgemeines (1) Die Stadt Attendorn betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
MehrWinterdienst und Straßenzustandsinformationssysteme
Winterdienst und Straßenzustandsinformationssysteme DI Dieter DRESSLER, Boschung Verkehrstechnik GmbH Spannungsfeld Winterdienst Wetter Mensch Verkehr, Straße Technik Ökonomie Ökologie Ergeben: Unterschiedliche
MehrWinterdienst im Land Schleswig-Holstein
Winterdienst im Land Schleswig-Holstein 1 1. Grundlagen des Winterdienstes 1.1 Einleitung Ein auch im Winter leistungsfähiges Straßennetz ist unverzichtbare Voraussetzung für eine funktionierende Volkswirtschaft.
MehrASTRAD SYMPOSIUM 2007. NEUES VOM BOSCHUNG Straßenzustandsmanagement. Surface Condition Management. Boschung Verkehrstechnik Wien 2007-04-18
ASTRAD SYMPOSIUM 2007 NEUES VOM BOSCHUNG Straßenzustandsmanagement Surface Condition Management Boschung Verkehrstechnik Wien 2007- Inhalt 1. Überblick über Boschung in Österreich 2. StraßenZustandsManagement
MehrWinterdienst-Konzept. (gültig ab Winter 2011/2012)
Winterdienst-Konzept (gültig ab Winter 2011/2012) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 4 1.1 Zweck des Konzepts... 4 1.2 Geltungsbereich... 4 1.3 Ziele des Winterdienstes... 4 1.4 Zuständigkeiten... 4 1.4.1
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Az. Drucksachen-Nr. 19/1182 18.11.2011 Anfrage gem. 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - Gerda Azadi, Anke Ehlers, Vasco Schultz
MehrRadwegeanlagen Beschilderung und Markierung. Richtlinie. Aktualisiert: Mai 2013
Radwegeanlagen Beschilderung und Markierung Richtlinie Aktualisiert: Mai 2013 1 Bearbeitung: Kühn Radwege- Beschilderung und Markierung Erläuterungen Allgemeines Die vorliegende Richtlinie des Landes Salzburg
MehrSatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Dassendorf (Straßenreinigungssatzung)
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Dassendorf (Straßenreinigungssatzung) 1 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Die Gemeinde betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
MehrSatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schacht-Audorf
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schacht-Audorf Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und von 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
MehrWinterdienst-Management in Straßenmeistereien
Winterdienst-Management in Straßenmeistereien Vortrag auf dem Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb Karlsruhe 8.2.2006 Dr.- Ing. Horst Hanke Landesbetrieb für Straßenbau, Neunkirchen /Saarland
Mehr1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 Aufgrund von 7 der Gemeindeordnung für das
MehrReinigung und Pflege von Außenanlagen, Grün- und Verkehrsflächen, Dachbegrünung und Winterdienste
Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Grün- und Verkehrsflächen, Dachbegrünung und Winterdienste Leistungsbeschreibung Stand: 04.12.2012 Vergabe-Nr.: 1160/V04/2012 Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1.
MehrSatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bornhöved (Straßenreinigungssatzung)
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bornhöved (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des 45 des Straßenund Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Mehr1 Inhalt der Reinigungspflicht
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Olfen vom 12.12.2006 inkl. 1. Änderung vom 30.06.2008 inkl. 2. Änderung vom 22.12.2008 inkl. 3. Änderung vom 12.05.2010 inkl. 4. Änderung vom 29.09.2011
MehrSatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der z.zt. geltenden Fassung, des 45 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG)
MehrSo bereiten wir uns auf den Winterdienst vor...
- 1 - So bereiten wir uns auf den Winterdienst vor... Lange bevor genervte Autofahrer das Eis von den Scheiben kratzen müssen und lange bevor in den schönen Schwarzwaldbergen die ersten Schneeflocken fallen,
MehrStraßenreinigungssatzung der Gemeinde Thumby
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Thumby Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) und der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSatzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 8. Dezember 2008
Satzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 8. Dezember 2008 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl.
MehrNEUES UMWELTFREUNDLICHES STREUMITTEL. Joseph Mucaria Strassenbauamt, La Chaux-de-Fonds, Schweiz joseph.mucaria@ne.ch
NEUES UMWELTFREUNDLICHES STREUMITTEL ZUSAMMENFASSUNG Joseph Mucaria Strassenbauamt, La Chaux-de-Fonds, Schweiz joseph.mucaria@ne.ch Das Strassenbauamt der Stadt La Chaux-de-Fonds in der Schweiz hat ein
MehrSatzung über die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ahrensbök (Straßenreinigungssatzung)
Satzung über die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ahrensbök (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 1.4.1996 (GVOBl.
MehrSatzung über die Reinigung der Straßen in der Gemeinde Groß Buchwald
Satzung über die Reinigung der Straßen in der Gemeinde Groß Buchwald Aufgrund der 4 und 17 (2) der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOB1.
MehrIX/2.3.2. 1 Allgemeines
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09 [redaktioneller Hinweis: zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011 zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09]
MehrStrassenreglement 01.01.2010
GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Strassenreglement 0.0.00 7..009 Strassenreglement Seite INHALTSVERZEICHNIS Seite STRASSENREGLEMENT 3 A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche
MehrSatzung der Gemeinde Großhansdorf über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 23.07.1996 (GVOBl. Schl.-H., Seite 529), zuletzt
MehrStreusalz verboten! Aichtal Berlin. Donaueschingen Bräunlingen Hüfingen Duisburg
Streusalz verboten! Auflistung bundesdeutscher Kommunen, in denen die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen strikt verboten beziehungsweise nur unter besonderen Umständen erlaubt ist. Diese Liste wurde
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6517 20. Wahlperiode 22.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke und Dr. Till Steffen (GRÜNE) vom 14.01.13 und
MehrFür Sie der aktuelle AUER Newsletter! März 2009
Newsletter Für Sie der aktuelle AUER Newsletter! März 2009 AUER auf der BAU in München Das neue Jahr 2009 hat für die Firma AUER gleich mit einem Auftritt auf der Messe BAU in München begonnen. Auf dem
MehrGemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT
STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan
MehrLiebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, wie in jedem Jahr möchten wir Sie rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit an Ihre Winterdienstpflichten erinnern und gleichzeitig offene Fragen aus diesem Themenbereich
Mehr1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal
1.4 S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal vom 06.07.1988 Inhaltsübersicht Präambel...3 1 Allgemeines...3 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer...3
MehrSind die vorgelegten Zählergebnisse, Annahmen und Berechnungen des Fachbereichs Verkehr als plausibel anzusehen?
D I P L O M I N G E N I E U R T H O M A S S E I D E L I N G E N I E U K O N S U L E N T F Ü R T E C H N. P H Y S I K 4 0 3 0 L i n z, R u d o l f - K u n s t - G a s s e 2 4 Gutachterliche Stellungnahme
MehrPrivatstrassen und (Fuss-) Wege sind von Privaten erstellte Strassen und Wege, die nicht dem Gemeingebrauch zugänglich sind.
Strassenreglement vom 7. Juni 03 Die Gemeindeversammlung Densbüren, gestützt auf 34 Abs. und 03 ff des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen des Kantons Aargau (BauG) vom 9. Januar 993 sowie
Mehr1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
S a t z u n g vom 22. Dezember 1994 über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Niederzier in der Fassung der 14. Änderungssatzung
MehrRadwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland
Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland In Österreich ist nach 68 StVO auf Straßen mit einer Radfahranlage diese mit einspurigen Fahrrädern
MehrGartenpflege mit Persönlichkeit und Herz
Gartenpflege mit Persönlichkeit und Herz Peter Mies e.u. Vordere Sonnleitenstr.19 A-2630 Ternitz Baumpflege 0676/95 139 95 petermies@gmx.at Winterdienst ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN WINTERDIENST
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES III ZR 8/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Oktober 2003 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrGemeinde Gansingen. Strassenreglement
Gemeinde Gansingen Strassenreglement Gültig ab 1. Oktober 2009 Seite Inhaltsverzeichnis 54 A Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck, Geltungsbereich 55 2 Öffentliche Strassen und Wege, Privatstrassen und Wege,
Mehr(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19. 12.1984 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das
MehrGemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT
STRASSENREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht STRASSENEINTEILUNG 5 Strassenrichtplan. Einteilung nach Benützung 6 Kantons- und
MehrGEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement
GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan
MehrSatzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Tremsbüttel (Straßenreinigungssatzung)
Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Tremsbüttel (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ( GO ) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl.
MehrSatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 3.
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 3. November 1980 (zuletzt geändert durch Satzung vom 22.11.2007) Aufgrund des
MehrStraßenreinigungs- und Gebührensatzung 60.7
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 60.7 Satzung der Stadt Monheim am Rhein über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 16.12.2008
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl und David Ungar-Klein am 4. Mai 2015 Presseclub, Saal A, 4020 Linz, 11:00 Uhr zum Thema Erster Infrastrukturreport
MehrSatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrGEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200
GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1
MehrProjekt e-government für Sondertransporte
Sondertransporttagung 2007, Pertisau, 24.-25.5.2007 Projekt e-government für Sondertransporte oder: wie Bund, Länder und ASFINAG im Sinne der Sache an einem Strang ziehen DI Dr. techn. Eva-Maria Eichinger
MehrStraßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 *
7.2 Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 * Der Rat der Stadt Witten hat aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984
MehrStraßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis
Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis Rechtsgrundlagen - Organisation - Aufgaben Von Dr. Manfred Wichmann Hauptreferent beim Städte- und Gemeindebund Nordrhcin-Wcstfalcn 5., überarbeitete
MehrBICYCLE RESEARCH REPORT NR. 151
BICYCLE RESEARCH REPORT NR. 151 Juni 2003 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (Hg.): Ausbaubedarf Radwege außerorts an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg Hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis
MehrGemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung
STRASSENREGLEMENT Mai 05 / Gemeindeversammlung INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG 6 Strassenrichtplan.
MehrAllgemeines. 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 03. Oktober 978 in der Fassung der 2. Änderung vom 06. April 2005 Allgemeines
MehrS a t z u n g über die Straßenreinigung in der Stadt Werther (Westf.) (Straßenreinigungssatzung) vom 15.10.2010
S a t z u n g über die Straßenreinigung in der Stadt Werther (Westf.) (Straßenreinigungssatzung) vom 15.10.2010 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
Mehrder jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen.
Satzung der Stadt Rüthen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 28. Nov. 1985 ( 6 Abs.1 geändert durch Beschluss der Stadtvertretung
MehrInformationen rund um den. Winterdienst
Schwelm Haus & Grund Schwelm Hauptstr. 141 58332 Schwelm Informationen rund um den Winterdienst Der letzte schneereiche Wintereinbruch im Dezember 2010 hat nicht unerhebliche Probleme mit sich gebracht.
MehrBericht an den Gemeinderat
Bericht an den Gemeinderat BerichterstatterIn: BearbeiterIn: DI Günther Lorber GZ: A10/6-033238/2012 Graz, 25.04.2013 GIP.at_Erweiterungen: Zusammenführung der GIP Datenbanken der Stadt Graz und Land Steiermark
MehrStVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH
StVO-Ratgeber Die!Straßenverkehrsordnung!(StVO)! ist!das!zentrale!gesetz,!das! Verhaltensregeln!für!die!Teilnahme!im! Straßenverkehr!vorgibt.!Um!sich! korrekt!und!sicher!im!verkehr!zu! bewegen,!sollte!man!diese!regeln!
MehrPrototypische Aufgaben VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBEZOGENE KOMPETENZEN
Prototypische Aufgaben VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBEZOGENE KOMPETENZEN GRUNDSCHULE Gefahrenpotenzial erkennen Toter Winkel SEKUNDARSTUFE I Gefahrenpotenzial erkennen Toter Winkel und Schleppkurve SEKUNDARSTUFE
MehrVERKEHRSSICHERHEITSVEREINES VON/FÜR
PROJEKTBESCHREIBUNG über die Errichtung eines VERKEHRSSICHERHEITSVEREINES VON/FÜR UNTERNEHMER mit dem Vereinsnamen ZVÖ Zentrum Verkehrssicherheit Österreich Wien, im Dezember 2013 I n h a l t s v e r z
Mehr1 Das Strassenreglement gilt für alle öffentlichen Strassen; für Privatstrassen nur soweit, als diese erwähnt sind.
Strassenreglement vom. Dezember 00 Der Einwohnerrat Zofingen - gestützt auf, 9 und 0 ff. des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 9. Januar 99 (Fassung vom. August
MehrGemeinde Böttstein STRASSENREGLEMENT
Gemeinde Böttstein STRASSENREGLEMENT - - A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrasse, Definition 3 3 Erstellung, Anforderung 3 4 Übergeordnetes
Mehr2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28
MehrExperten-Workshop Qualitätsmanagement: Der Einfluss der Haftung. Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent
Experten-Workshop Qualitätsmanagement: Der Einfluss der Haftung Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent Unfälle durch Mängel der Infrastruktur Fahrradunfälle durch Stürze oder Kollisionen mit Hindernissen 12.000
MehrSchnell gebildet und rasch erklärt
Schnell gebildet und rasch erklärt Einführung Rettungsgasse Die wichtigsten Fragen und Antworten Was ist die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen
MehrDr. Reinhard Priebe Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat Ackerbau und Grünland 14641 Paulinenaue
Mehr Sicherheit durch effektive Zaungestaltung Dr. Reinhard Priebe Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat Ackerbau und Grünland 14641 Paulinenaue 1 Rechtsgrundlagen
MehrAnschlussbahn- und Terminalförderung 2014
Anschlussbahn- und Terminalförderung 2014 Förderprogramm Anschlussbahnen bzw. intermodale Umschlagsanlagen Mag. Christine KIERNER, SCHIG DI Franz SCHWAMMENHÖFER, bmvit Wien, im September 2014 Vorwort Ausgangslage
MehrSoundPLAN GMBH. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung
SoundPLAN GMBH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Kritische Betrachtung von aktuellen Berechnungen nach der Vorläufigen Richtlinie für den Schallschutz an Straßen, Ausgabe Dezember
MehrS a t z u n g. 1 Allgemeines
S a t z u n g über die Reinigung von Straßen und Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 31.12.1976 in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 13.12.2006
MehrAWMF Tagung am 26./27.04.2013 in Würzburg
AWMF Tagung am 26./27.04.2013 in Würzburg Fall: Haftung eines Pathologen bei Verwechslung einer Gewebeprobe mit der Konsequenz zweier unnötiger operativer Eingriffe im Hinblick auf ein unterstelltes Mamarkarzinom
MehrGEMEINDE JONEN. Strassenreglement. der Gemeinde Jonen
GEMEINDE JONEN Strassenreglement der Gemeinde Jonen gültig ab. Juli 005 - - Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen Zweck, Geltungsbereich Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen,
MehrSatzung. 1 Reinigungspflichtige
Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 24.11.1989, zuletzt geändert durch Euroanpassungssatzung vom 11.02.2002 1 Reinigungspflichtige (1) Die Straßenreinigungspflicht,
Mehr- 56 lit. a) des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 - die Verordnung über das kantonale Bodenverbesserungswesen vom 27.
einwohnergemeinde Stand: 19. Dezember 2003 Gestützt auf - 56 lit. a) des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 - die Verordnung über das kantonale Bodenverbesserungswesen vom 27. Dezember 1960 - das kantonale
Mehr6. Besprechungsfall. Welche Rechte hat Endres gegen Achtlos und Ratlos?
6. Besprechungsfall Kraftfahrzeugmechaniker Endres hat seine gesamten Ersparnisse aufgewendet, um sich für 75.000 einen neuen Mercedes zu kaufen, der sein ganzer Stolz ist. Schon drei Tage nach Abholung
MehrSatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrArbeitsplatz Straße. Es geht um Sicherheit. Sicherheit geht vor! Die Straße ist Arbeitsplatz für 923 000 Berufskraftfahrer in Deutschland, die tagtäglich mit ihren Brummis Güter verteilen und so das tägliche
Mehr6.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF PFLICHTENHEFT FÜR DIE WEGMA- CHEREQUIPE
6.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF PFLICHTENHEFT FÜR DIE WEGMA- CHEREQUIPE Der Gemeinderat Oberdorf erlässt, gestützt auf 11 des Personalreglementes vom 8. Dezember 1997, folgendes Pflichtenheft für die Wegmacherequipe.
MehrForschungsbericht Optimierung der Feuchtsalzstreuung
Forschungsbericht Optimierung der Feuchtsalzstreuung TU Wien - Institut für Verkehrswissenschaften Dipl. -Ing. Dr. techn. Markus Hoffmann Univ. Prof. Dipl. -Ing. Dr. techn. Ronald Blab Dipl. -Ing. Peter
MehrG E M E I N D E U N T E R K U L M. Strassenreglement
G E M E I N D E U N T E R K U L M Strassenreglement gültig ab 0. April 006 Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen, Wege und Privatstrassen,
MehrH2 1862 mm. H1 1861 mm
1747 mm 4157 mm H2 1862 mm H1 1861 mm L1 4418 mm L2 4818 mm H2 2280-2389 mm H1 1922-2020 mm L1 4972 mm L2 5339 mm H3 2670-2789 mm H2 2477-2550 mm L2 5531 mm L3 5981 mm L4 6704 mm H1 2176-2219 mm L1 5205
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung 02. Februar 2011 1 Übersicht 1. Privathaftpflicht: Die wichtigsten Fakten 2. Tierhalterhaftpflicht: Die wichtigsten Fakten 3. Die
Mehr(6) Erschlossen ist ein Grundstück dann, wenn ein Zugang oder eine Zufahrt von einer öffentlichen Straße möglich ist.
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 07.12.2004 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung
MehrBenützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos
Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4
MehrFumo, Tremo und CityMaster aus dem Hause HAKO zählen zu den Top-Fahrzeugen, wenn es um Kommunaldienste und vor allem auch um Winterdienst geht.
Die wahrscheinlich besten Fahrzeuge, wenn es um qualitativen Winterdienst und Kommunaldienstleistungen geht! 100% Qualität erhalten, aber weniger als 40% dafür bezahlen! FUHRPARK-VERKAUF Jung, nahezu neuwertig
MehrSATZUNG über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege
SATZUNG über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege Die Gemeinde Schiffweiler erlässt aufgrund 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, Teil A Gemeindeordnung- in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGemeinde Suhr. Strassenreglement 2005
Gemeinde Suhr Strassenreglement 2005 01.01.2006 Inhaltsverzeichnis A Gesetzliche Grundlagen 3 B Strassenreglement 3 I. Allgemeine Bestimmungen 3 1-2 ll. Strasseneinteilung und Benützung 3 3 3 4-6 4 7-8
Mehr(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
Hinweis: Die im Internet veröffentlichte Satzung enthält alle Änderungen und ist auf dem Stand des Ratsbeschlusses vom 30.09.2010, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21 vom 04.10.2010 Satzung über die Straßenreinigung
MehrStraßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis
Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis Rechtsgrundlagen Organisation Aufgaben Von Dr. Manfred Wichmann Hauptreferent beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 6., neu bearbeitete
MehrBielefeld. Antrag. Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister. Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde. von bis Uhr. Veranstalter
Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Bielefeld Antrag Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde August-Bebel-Str. 92 Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hedrich 1. Etage / Zimmer 106 Telefon (0521) 51 3017 Telefax
MehrVerkehrsinformationsmanagement am hochrangigen Netz am Beispiel ASFINAG
Verkehrsinformationsmanagement am hochrangigen Netz am Beispiel ASFINAG DI(FH) Martin Müllner ASFINAG Maut Service GmbH AGIT 2015 Salzburg, 09.07.2015 ASFINAG Kurzüberblick Verkehrsinformation aus Sicht
MehrStraßenreinigungssatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort vom 30.10.1997
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort vom 30.10.1997 Aufgrund der 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 249) und 50
MehrGemeinde Fahrwangen. Strassenreglement
Gemeinde Fahrwangen Strassenreglement 2006 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung,
MehrGemeinderat. Sanierung Werkgebäude Vordere Zelglistrasse 2 Kreditbewilligung. Der Gemeinderat beschliesst
Gemeinderat Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 25. März 2014 Sanierung Werkgebäude Vordere Zelglistrasse 2 Kreditbewilligung L2.01.2 Der Gemeinderat beschliesst 1. Der Gemeindeversammlung wird folgender
Mehrgefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen
Öffentlicher/nicht öffentlicher Verkehrsraum gefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen 9. Forum protect Bad Wildungen 28.11.2007 9. Forum protect Rainer Hummel 1
Mehrech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender
E-Government-Standards Seite 1 von 9 ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitekur
MehrGrundlagen Veranstaltungssicherheit Klaus Vögl
Grundlagen Veranstaltungssicherheit Klaus Vögl Mehr Veranstaltungssicherheit in Österreich, 5 bändige Schriftenreihe der Service GmbH der WKO in Zusammenarbeit mit dem FV Freizeit- und Sportbetriebe, Band
MehrBaustellenordnung (Leitfaden) der Kraftwerk Mehrum GmbH
Teil I Anlagenübergreifend 1. Allgemeines 1.1 Zweck Die nachfolgenden Bestimmungen dienen als verbindlicher Verhaltensleitfaden auf Baustellen. Die Bauaufsicht (AG) behält sich vor, sie durch schriftliche
MehrStreuplan. der Stadt Ebersbach a. d. Fils 2013 / 2014
Bau- und Umweltamt SG Tiefbau Ebersbach an der Fils Ramiris 659 31 (659 02) Streuplan der Stadt Ebersbach a. d. Fils 2013 / 2014 Aufgestellt: Bau- und Umweltamt Ebersbach a. d. Fils Den 11. 11. 2013 Ludwig
MehrVolkswirtschaftlicher Aspekt von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Volkswirtschaftlicher Aspekt von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Forschungsforum Mobilität für alle Reinhard Haller TU Wien, Institut für Verkehrswissenschaften Forschungsbereich Verkehrsplanung
Mehr(4) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
1 II-7-5 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Warstein (SRS) vom 16.12.1999 in der Fassung der 10. Änderungssatzung
Mehr