INFORMATIONSBLATT ZUR PSYCHOTHERAPIE

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1 Dr. phil. Eva-Maria Glofke-Schulz Brahmsstraße 4a Psychologische Psychotherapeutin Rosenheim Transaktionsanalytikerin Verhaltenstherapeutin Tel.: ( ) Psychotherapie Supervision Fax: ( ) Stand: April 2017 INFORMATIONSBLATT ZUR PSYCHOTHERAPIE Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, zusammen die Rahmenbedingungen der gemeinsamen Arbeit zu klären. Grundlagen sind die Psychotherapie-Richtlinien in ihrer seit 1. April 2017 gültigen Fassung sowie einige wesentliche inhaltliche und ethische Grundprinzipien: 1. Schweigepflicht Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher erhalten selbst Angehörige oder mitbehandelnde Ärzte keine Information über die Psychotherapie, es sei denn, dass Sie dies selbst ausdrücklich wünschen. 2. Supervision Um eine verantwortungsvolle therapeutische Arbeit zu gewährleisten, nehme ich Supervision. Das heißt, dass ich von Zeit zu Zeit mit Kollegen besondere oder schwierige Situationen in laufenden Therapien bespreche. Dies geschieht selbstverständlich anonym. 3. Kostenübernahme Psychotherapeutische Behandlungen gehören grundsätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistung ist zuzahlungsfrei. Eine Überweisung ist nicht notwendig, bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit. Voraussetzung ist, dass eine psychische oder psychosomatische Störung von Krankheitswert vorliegt. Selbsterfahrung bei voller psychischer Gesundheit, Coaching und Supervision müssen ebenso selbst bezahlt werden wie die Behandlung von Symptomen, die nicht als Ausdruck einer krankheitswertigen Störung anzusehen sind (Beispiel: Flugangst). Paarberatung und Familientherapie sind ebenfalls keine Kassenleistung, es sei denn, die Einbeziehung von Angehörigen ist im Rahmen einer Einzeltherapie angezeigt. Die Kostenübernahme muss bei der Krankenkasse beantragt werden. 4. Sprechstunde Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und somit eine Psychotherapie zu Lasten der

2 gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden kann. Dem Patienten können ggf. auch Hinweise auf alternative Behandlungsverfahren oder andere Hilfemöglichkeiten gegeben werden. Der Patient ist in der Regel verpflichtet, vor Aufnahme einer Psychotherapie eine solche Sprechstunde aufzusuchen. Termine werden telefonisch vereinbart. Das Ergebnis der Sprechstunde mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen wird dem Patienten kurz schriftlich mitgeteilt. Die Sprechstunde wird nicht auf die begrenzten Stundenkontingente (s. Punkt 7) angerechnet. 5. Probatorische Sitzungen (Vorgespräche) Vor der Entscheidung über eine psychotherapeutische Zusammenarbeit ist es wichtig, sich gegenseitig gut kennen zu lernen, denn Vertrauen wächst am besten dann, wenn "die Chemie stimmt". Dazu gibt es maximal 4 probatorische Sitzungen. Diese dienen außerdem der diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, der Indikationsstellung und der Einschätzung, welches Therapieverfahren im vorliegenden Fall am geeignetsten ist. Erwartungen, Ziele und Motivation sowie eine realistische Einschätzung der Prognose sollen so weit wie möglich geklärt werden. Erst nach den probatorischen Sitzungen entscheiden Therapeutin und Patient(in) gemeinsam über die weitere Zusammenarbeit und stellen einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Sie haben im übrigen das Recht, auf Kosten Ihrer Krankenkasse Vorgespräche bei mehr als einem Therapeuten/einer Therapeutin durchzuführen, um vergleichen und eine für Sie sinnvolle Wahl treffen zu können. 6. Psychotherapeutische Akutbehandlung Die Akutbehandlung ist eine, soweit möglich, zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunde. Ziel ist, falls möglich, eine Entlastung von akuter Symptomatik. Akute Krisen oder seelische Ausnahmezustände sollen im Rahmen des Möglichen stabilisiert werden. Die Akutbehandlung strebt dabei keine umfassende Bearbeitung der zugrunde liegenden, meist komplexen Problematik an. Die erbrachten Sitzungen der Akutbehandlung werden auf das Stundenkontingent (siehe Punkt 7) angerechnet. 7. Kurz- und Langzeittherapie Es kann eine Kurzzeittherapie (2x12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen mit Verlängerungsmöglichkeit auf 80 Sitzungen) beantragt werden. Für eine Langzeittherapie muss vom Therapeuten ein ausführlicher Befundbericht abgefasst werden. Dieser wird zusammen mit einem ärztlichen Konsiliarbericht in anonymisierter Form von einem unabhängigen Gutachter beurteilt. Ihr Sachbearbeiter bei der Krankenkasse erhält den Bericht in einem verschlossenen Umschlag, den er nicht öffnen darf. So bleibt gegenüber Ihrer Kasse die Schweigepflicht gewahrt. Entsprechend der Empfehlung des Gutachters entscheidet die Krankenkasse über die Kostenübernahme. Private Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Behandlungen. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse vor Aufnahme einer Psychotherapie klären und sich schriftlich bestätigen lassen! Bitte beachten Sie, dass die sinnvolle Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung

3 nicht zwangsläufig identisch mit der von der Kasse übernommenen Stundenzahl ist. So stellt sich manchmal die Frage, ob Sie die Therapie auf eigene Kosten weiterführen möchten und können! Zwei Jahre nach Abschluss der Psychotherapie kann bei Bedarf ein erneuter Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Falls nötig, kann dieser Zweijahres-Zeitraum durch sporadische Sitzungen überbrückt werden. 8. Durchführung der therapeutischen Sitzungen Psychotherapeutische Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. Die Sitzungsfrequenz wird in gemeinsamer Absprache vereinbart. Kontinuität der therapeutischen Arbeit ist eine Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Therapieverlauf. Soweit vorhersehbar, teile ich Ihnen meine Abwesenheiten (Urlaube, Fortbildungstermine etc.) bereits zu Beginn des Jahres mit. Es wäre günstig, wenn Sie Ihre Urlaube hierauf abstimmen könnten, damit nicht zu viele Stunden ausfallen. Vereinbarte Stunden sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin, besser jedoch so bald wie möglich ab. Ansonsten muss ich - unabhängig vom Grund der Absage - ein Bereitstellungshonorar in Höhe des Stundensatzes einer Therapiestunde privat in Rechnung stellen. 9. Selbstgefährdung Manchmal treten im Rahmen schwerer seelischer Krisen Impulse auf, sich das Leben zu nehmen. Mit Vereinbarung einer Psychotherapie verpflichten Sie sich, sich nichts anzutun, bevor Sie mich telefonisch oder persönlich erreicht und mit mir gesprochen haben. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung kann zu Ihrem Schutz ein stationärer Klinikaufenthalt erforderlich und im Notfall auch gegen Ihren Willen veranlasst werden. 10. Therapieende Das Ende der Therapie ist in der Regel eine gemeinsame Entscheidung von Patient(in) und Psychotherapeut(in). Sollten Sie die Behandlung vorzeitig beenden wollen, so ist es wichtig zu klären, worin die Gründe für diesen Wunsch bestehen. In der Regel werden für diesen gemeinsamen Klärungsprozess 4 Sitzungen benötigt. Nur so kann auch ein vorzeitiges Therapieende, sofern nach gemeinsamem Nachdenken weiterhin gewünscht, ein guter Abschied und kein resignierter, trauriger oder wütender Abbruch werden. Ich möchte Sie bitten, dies zu Ihrem eigenen Schutz zu beachten. 11. Nachsorgegespräche In der letzten Therapiephase kann es zur Stabilisierung, Rückfallvorbeugung und zur allmählichen Ablösung aus der therapeutischen Beziehung sinnvoll sein, einige Sitzungen über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Dieses dient dazu, die Stabilität erreichter Therapieerfolge gemeinsam zu überprüfen und über die persönliche Entwicklung seit Beendigung der therapeutischen Arbeit nachzudenken. Nach meiner Erfahrung unterstreichen solche Gespräche die Ernsthaftigkeit des gemeinsamen Bemühens und können noch einmal wichtige Impulse geben. Bitte setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit mir in Verbindung, damit wir einen Nachsorgetermin vereinbaren können. Bevor Sie auf nachstehendem Formular Ihr Einverständnis mit den oben genannten

4 formalen Voraussetzungen meiner therapeutischen Arbeit schriftlich erklären, bitte ich Sie, alle eventuellen offenen Fragen oder Unklarheiten im persönlichen Gespräch mit mir durchzugehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Eva-Maria Glofke-Schulz

5 Name, Anschrift: ERKLÄRUNG DES PATIENTEN Ich habe das Informationsblatt für Patienten zur Kenntnis genommen, alle eventuellen Fragen oder Unklarheiten besprochen und erkläre mich mit den genannten formalen Voraussetzungen der therapeutischen Arbeit mit Frau Dr. Eva-Maria Glofke-Schulz einverstanden.... (Ort, Datum, Unterschrift)

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