Neue Märkte erschließen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (NME-KMU) 1

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1 Merkblatt zur Beantragung, Gewährung und Abrechnung von Zuwendungen im Rahmen des Programms Neue Märkte erschließen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (NME-KMU) 1 1. Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind, mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin. 2. Was wird gefördert? Teilnahme an Messen und Ausstellungen mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen. Teilnahme an Fachkongressen, Kooperations- und Zulieferbörsen sowie Delegationsreisen mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung. Erstellung von unternehmensspezifischen Markterschließungs- und Vertriebskonzepten, regionalen und sektoralen Marktanalysen, Vermarktungsstrategien und Machbarkeitsstudien für das Zielland. Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Außenwirtschaftsassistenten, der das Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland unterstützt. 3. Wie wird gefördert? Grundsätzlich mit nicht rückzahlbaren, zweckgebundenen Zuschüssen im Wege der Anteilfinanzierung bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot). Vorhaben, für die Fördermittel des Bundes (z. B. das Bundesmesseprogramm) zur Verfügung stehen, können nicht gefördert werden. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. 4. Zu welchen Konditionen? Teilnahme an Messen und Ausstellungen Mindestens EUR und maximal EUR Förderung je Einzelmaßnahme. 1 gemäß Richtlinie des Landes Berlin vom zum Programm Neue Märkte erschließen - Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (NME-KMU)", finanziert mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom Seite 1 von 8

2 Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann die mehrmalige Teilnahme an sich wiederholenden Veranstaltungen maximal viermal gefördert werden. Teilnahme an Kongressen, Börsen und Delegationsreisen Mindestens EUR und maximal EUR Förderung je Einzelmaßnahme. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann die mehrmalige Teilnahme an sich wiederholenden Veranstaltungen maximal viermal gefördert werden. Erstellung von Konzepten, Analysen, Strategien und Studien Mindestens EUR und maximal EUR Förderung je Einzelmaßnahme. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann dieses Modul dreimal gefördert werden. Nicht förderfähig sind Voruntersuchungen ohne spätere Umsetzung, wie zum Beispiel reine Adressangaben, allgemein zugängliche Marktanalysen, Prognosen und Darstellungen oder deren Zusammenstellung, sowie Beratungsleistungen zur Beantragung von Fördermitteln jeglicher Art. Die Förderung darf sich nicht auf Dienstleistungen beziehen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung. Einstellung eines Außenwirtschaftsassistenten Mindestens EUR und maximal EUR Förderung je Einzelmaßnahme. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann die Einstellung eines Außenwirtschaftsassistenten einmal gefördert werden. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ist am Standort Berlin unbefristet oder mindestens für 24 Monate abzuschließen. Vor einer Einstellung ist die zu besetzende Stelle auszuschreiben. Bei gleicher Qualifikation ist ein zuvor erwerbsloser oder in anderer Weise von Erwerbslosigkeit bedrohter Bewerber vorzuziehen. Der Außenwirtschaftsassistent darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Die Förderung eines Außenwirtschaftsassistenten schließt Beschäftigungsverhältnisse mit Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern und Anteilseignern am Antrag stellenden Unternehmen aus. Gleiches gilt für Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen ersten Grades von Anteilseignern, Inhabern und Geschäftsführern. 5. Wie verläuft die Antragstellung? Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Unsere Kundenberatung steht Ihnen für die Beantwortung von Fragen bei der Antragstellung gerne zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Berlin vor Beginn der Maßnahme. Ein Antrag sollte möglichst frühzeitig, in der Regel mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Das Antragsverfahren erfolgt komfortabel in elektronischer Form mittels geschütztem Upload- Verfahren. Nutzen Sie unser Online-Antragsformular und die Vorlagen im Upload-Center unter Seite 2 von 8

3 Es kann mit einem Antrag die Förderung von einer oder von mehrere Maßnahmen beantragt werden. Über jede beantragte Einzelmaßnahme wird dann mit separatem Bescheid entschieden. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (= Datum des Antragseingangs bei der IBB) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Vorhabens ist auch der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Ein Vertragsabschluss und/oder eine Anzahlung vor Antragstellung sind möglich, wenn sich der Vertragsabschluss und/oder die Anzahlung ausschließlich auf die Anmeldung zu einer Messe bei der Messegesellschaft beziehen. Vertragsabschlüsse und/oder Anzahlungen an Messebauer, Spediteure etc. führen dagegen zu einer Ablehnung des Antrages. 6. Mit dem Antrag einzureichende Unterlagen Teilnahme an Messen und Ausstellungen die Ihnen bereits vorliegenden Vergleichsangebote zu geplanten Auftragsvergaben Messeanmeldung, sofern vorliegend Ergebnis eines MesseNutzenChecks ( Teilnahme an Kongressen, Börsen und Delegationsreisen Ergebnis eines MesseNutzenChecks ( Erstellung von Konzepten, Analysen, Strategien und Studien Beraterangebote (Vergleichsangebote), soweit bereits vorliegend Ergebnis eines Außenwirtschaftstests ( Einstellung eines Außenwirtschaftsassistenten Nachweis der Stellenausschreibung, soweit bereits erfolgt Entwurf des Anstellungsvertrages, soweit bereits vorliegend Ergebnis eines Außenwirtschaftstests ( 7. Förderfähige / nicht förderfähige Ausgaben Ausschließlich folgende Positionen sind förderfähig (Positivliste): Teilnahme an Messen und Ausstellungen Standmiete Miete Messefläche Ausstellerausweise / Registrierungen (maximal zwei pro Antragsteller) AUMA-Gebühren Ausgaben für den gemieteten Messestand einschließlich Ausstattung (z. B. Mietmöbel, Mietstandsystem)* Seite 3 von 8

4 Raummiete, Miete Technik (sofern nicht in Miete für Messefläche enthalten)* Standbau* (inklusive Auf- und Abbau) (sofern nicht vom Messeveranstalter bereit gestellt) Betrieb des Standes Ausgaben für Strom- und Wasserversorgung (inklusive Verbrauch) Bereitstellung Internetanschluss (ggf. inklusive Flatrate) Entsorgungs- und Reinigungsgebühren Versicherung für Stand und Exponate* Sicherheitsdienst (Standbewachung)* Transport Transport Messestand* (bei eigenem Messestand), Exponate* (Spedition oder Mietfahrzeug ohne Tankquittung und ohne km-pauschale), messebezogene Informationsmaterialien* Carnet-Gebühren, Zoll, Transportversicherung* Kommunikation Katalogeintrag, Ausstellerverzeichnis Dolmetscher* Gestaltung, Druck und Übersetzung messebezogener Informationsmaterialien (nur Prospekte und Flyer)* Messeschulungen und -trainings* Übersetzungen von antrags- und abrechnungsrelevanten Unterlagen (z.b. von Rechnungen in nicht deutscher Sprache)* Teilnahme an Kongressen, Börsen und Delegationsreisen Teilnahmegebühren Raum- und Technikmiete (nur bei Delegationsreisen) Übersetzungen von antrags- und abrechnungsrelevanten Unterlagen (z.b. von Rechnungen in nicht deutscher Sprache)* Erstellung von Konzepten, Analysen, Strategien und Studien Beraterhonorar (Fremdleistungen)* Übersetzungen von antrags- und abrechnungsrelevanten Unterlagen (z.b. von Rechnungen in nicht deutscher Sprache)* Einstellung eines Außenwirtschaftsassistenten Monatliches, regelmäßig gezahltes Arbeitnehmerbruttogehalt für ein Jahr (ohne Zulagen und Sonderzahlungen) Übersetzungen von antrags- und abrechnungsrelevanten Unterlagen (z.b. von Rechnungen in nicht deutscher Sprache)* * Für diese Positionen sind Angebote einzuholen; siehe Nr. 8 Regelungen zur Vergabe von maßnahmebezogenen Aufträgen. Seite 4 von 8

5 Folgende Ausgaben nicht generell nicht förderfähig (nicht abschließende Negativliste) - Bewirtung, Verpflegung, Dekoration ( z. B. Blumen) - Reise und Übernachtung - Telefon-, Fax- und Internetgebühren (Verbrauch) - Personalausgaben für eigenes Personal (Ausnahme: Außenwirtschaftsassistent) - externes Standpersonal (z.b. Hostessen) - Gemeinkostenzuschläge, Pauschalen - Management-, Organisationsdienstleistungen - Parkgebühren (sofern nicht im Messepaket enthalten) - Eintrittskarten (Besucher) - Anzeigen, Banner (Produktion) - Versand - Herstellung/Kauf von Musterstücken, Mustergegenständen und Musterutensilien 8. Regelungen zur Vergabe von maßnahmenbezogenen Aufträgen Sofern im Rahmen der Maßnahmendurchführung die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsaufträgen geplant ist, ist eine im Sinne der Förderbestimmungen vorfristige Auftragserteilung zu vermeiden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung (= Datum des Antragseingangs bei der IBB) darf demnach der Abschluss von vorhabensbezogenen Lieferungs- oder Leistungsverträgen grundsätzlich abgesehen von der Anmeldung zu einer Messe noch nicht erfolgt sein. Die Einholung und Bewertung von Angeboten im Vorfeld der Antragstellung ist hingegen förderunschädlich. Für die Vergabe von maßnahmebezogenen Aufträgen gilt Nr. 3. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Nr. 3.2 ANBest-P regelt die freihändige Vergabe. Diese Vergabeart ist bei der Vergabe von Lieferungs- und Leistungsaufträgen grundsätzlich anzuwenden. Bei freihändiger Vergabe werden Aufträge ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Der Auftraggeber wendet sich mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung an mehrere in der Regel mindestens drei - ausgewählte Anbieter, um auf Basis einer Leistungsbeschreibung entsprechende (Auftrags-)Angebote zu erhalten. Hierbei darf er mit jedem Anbieter über die Auftragsmodalitäten, über Änderungen an der Leistung sowie über den Preis verhandeln. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie die vertrauliche Behandlung von Bieterdaten und Angebotsinhalten (keine vergleichenden Verhandlungen) sind zu beachten. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe ist zwingend in einem Vergabevermerk transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Für den Fall, dass weniger als drei Auftragnehmer für die Vergabe in Betracht kommen und somit keine drei Angebote einholbar sind, schließt dies eine entsprechende Begründung ein. Die Vergabeunterlagen mit den eingeholten Angeboten und dem Vergabevermerk sowie dem Vertrag sind der IBB spätestens mit dem Mittelabruf einzureichen. Die Bedienung von Mittelabrufen für Ausgaben im Zusammenhang mit Aufträgen ist an die Vorlage der benannten Unterlagen und im Falle mehrerer Auftragsvergaben einer Aufstellung über alle vergebenen Aufträge gebunden. Seite 5 von 8

6 Bei einem Auftragsvolumen bis 500,-- EUR (Nettobetrag ohne MwSt.) ist es ausreichend, einen formlosen Preisvergleich (z. B. durch Internetrecherche, Preiskataloge, telefonische Auskünfte) vorzunehmen. Auch in diesem Fall muss der formlose Preisvergleich (z. B. durch Internetausdruck) nachgewiesen und der IBB die Auswahl des Anbieters plausibel gemacht werden. Die skizzierten Anforderungen der Auftragsvergabe gelten für die in Nr. 7 mit * gekennzeichneten Ausgabepositionen. Die bei der IBB mit den Vergabeunterlagen einzureichenden Vergabevermerke müssen mindestens die in den Muster-Vergabevermerken auf den Seiten 7 und 8 dieses Merkblatts bezeichneten Angaben zur Auftragsvergabe enthalten. Die Mustervergabevermerke sind auch als Dateien im Downloadbereich des Programms Neue Märkte erschließen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (NME-KMU) verfügbar ( 9. Was gibt es sonst noch zu beachten? Es werden nur solche Vorhaben gefördert, bei denen die Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekte der Maßnahme im Land Berlin erwartet werden. Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn Umsätze aus der Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen bereits erzielt werden und die geschlossene Finanzierung der Fördermaßnahme(n) nachgewiesen ist. Im Rahmen der Antragstellung ist die Angabe einer Identifikationsnummer erforderlich, die zuvor bei der Senatsverwaltung für Finanzen unter registrierung@senfin.berlin.de zu beantragen ist. Mit dieser ID wird die Registrierung in der Ehrenamts- Organisationsdatenbank "bürgeraktiv Berlin", die in Kürze zu einer Transparenzdatenbank im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft zusammengeführt wird, dokumentiert. Für die Mittelabrufe und die Auszahlung der bewilligten Fördermittel gelten folgende Bestimmungen: - Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip unter Vorlage bezahlter Originalbelege (Rechnungs- und Zahlungsbelege) zusammen mit einem Sachbericht zum Fördererfolg in einer Summe. - Die Abforderung von Teilbeträgen ist mit Vorlage von Zwischennachweisen ab einem Betrag von 5.000,00 EUR möglich. - Die Auszahlung bei einer Förderung eines Außenwirtschaftsassistenten erfolgt quartalsweise. Seite 6 von 8

7 Muster-Vergabevermerk Freihändige Vergabe Programm Neue Märkte erschließen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (NME-KMU) Vergabedokumentation Freihändige Vergabe Daten der Vergabestelle Unternehmen:... Bearbeiter/in:..... Projekt:..... IBB-Antragsnummer:.. Art der Leistung.. Ausführungszeitraum von:. bis... Geschätzte Auftragssumme:.. EUR (netto ohne MwSt.) Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Anbieter / Firmen: Ergebnis / Angebotsübersicht Nr. Anbieter / Firma Ort Angebot in EUR Vergabevorschlag Dem Anbieter / der Firma soll der Zuschlag erteilt werden, weil sein / ihr Angebot vom. das wirtschaftlichste ist im Hinblick auf Preis Qualität / Referenzen Funktion Fristen bisherige Erfahrung Sonstige Gründe (Erläuterung zwingend) Erläuterungen:.. Sofern zutreffend, Begründung, warum nicht mindestens drei Angebote vorgelegt werden: Auftragserteilung Dem Anbieter / der Firma.. wird der Auftrag erteilt... Ort, Datum Unterschrift Prüfvermerk der IBB Begründung ausreichend und plausibel: ja nein Anmerkungen (ggf.):.. Datum / Unterschrift,. Stellenzeichen Seite 7 von 8

8 Muster-Vergabevermerk Formloser Preisvergleich Programm Neue Märkte erschließen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (NME-KMU) Vergabedokumentation Formloser Preisvergleich Daten der Vergabestelle Unternehmen:... Bearbeiter/in:..... Projekt:..... IBB-Antragsnummer:.. Art der Leistung... Ausführungszeitraum von:. bis... Geschätzte Auftragssumme:.. EUR (netto ohne MwSt., max. 500,-- Euro) Anzahl der angefragten Anbieter / Firmen: Die Preisanfragen erfolgten: telefonisch durch Katalogsichtung durch Internetrecherche Sonstiges:. per Fax schriftlich per Ergebnis Nr. Anbieter / Firma Ort Angebot in EUR Vergabevorschlag Dem Anbieter / der Firma (Angebot vom: ) soll der Zuschlag erteilt werden. Begründung: Sofern zutreffend, Begründung, warum nicht mindestens drei Anbieter angefragt wurden: Auftragserteilung Dem Anbieter / der Firma.. wird der Auftrag erteilt... Ort, Datum Unterschrift Prüfvermerk der IBB Begründung ausreichend und plausibel: ja nein Anmerkungen (ggf.):.. Datum / Unterschrift,. Stellenzeichen Seite 8 von 8

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