Alkohol- und Tabakprävention: Schulanlässe ausserhalb des Schulareals Alkohol im Jugendalter
|
|
- Edith Neumann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton St.Gallen Alkohol- und Tabakprävention: Schulanlässe ausserhalb des Schulareals Ein gemeinsames Projekt des Amtes für Volksschule, des Amtes für Gesundheitsvorsorge, der Sicherheitsberatung Kantonspolizei und des Amtes für Soziales
2 Grundlagen für einen Leitfaden zur Alkohol- und Tabakprävention bei Schulveranstaltungen ausserhalb des Schulareals: Schulreisen, Exkursionen, Lager Aufgabe jeder Schule ist es, ihren jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechend passende Regelungen zum Umgang mit Alkoholkonsum zu erarbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei eine gemeinsame Haltung aller an der Schule Beteiligten. Die Regeln müssen unbedingt von Schulleitung, Lehrpersonen und Schulbehörden mitgetragen werden. Neben den Schülerinnen und Schülern sind auch die Eltern resp. die Erziehungsberechtigten darüber zu informieren, denn sie sind für die Erziehung verantwortlich. Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs und des Alkoholgesetzes müssen unbedingt eingehalten werden. Daraus lässt sich für Schulen der Volksschulstufe und der Sekundarstufe II folgende Grundhaltung ableiten. Volksschule Auf den Ausschank von Alkohol wird grundsätzlich verzichtet. Veranstaltungen werden alkoholfrei gestaltet. Berufs- und Mittelschule Für Jugendliche über 16 Jahre erscheint eine vollständige Abstinenz wenig realistisch, vielmehr muss das Ziel die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol sein. Der Verzicht auf Hochprozentiges während des ganzen ausserschulischen Anlasses und der eingeschränkte, klar geregelte Konsum z.b. bei einer Maturareise senden positive Signale an Schülerschaft, Eltern und Lehrpersonen und unterstützen die Fähigkeit, sich im Umgang mit Alkohol bewusst zu entscheiden. Planung erfolgreicher Anlässe ausserhalb des Schulareals Schulen beider Stufen wollen mit solchen Anlässen die Klassengemeinschaft stärken Impulse für soziales Lernen geben neue Erfahrungen ermöglichen dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ausserhalb des Schulalltags kennen lernen Solche Anlässe stellen etwas Besonderes dar und brauchen daher eine besondere Vorbereitung. Eine Durchregulierung oder Daueraufsicht ist weder hilfreich noch sinnvoll. Sie kann die pädagogischen Ziele der Schule Entwicklung von Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler sogar beeinträchtigen. Klare Absprachen und Regelungen sind jedoch für ein gutes Miteinander unabdingbar. Ziel einer gesundheitsfördernden Pädagogik ist ein unschädlicher Umgang mit Alkohol, die Abstinenz oder mindestens eine Verzögerung des Einstiegs beim Zigarettenkonsum sowie die Abstinenz bei illegalen Suchtmitteln. 2/5
3 Vereinbarungen entwickeln und kommunizieren Vereinbarungen und Regelungen entfalten nur dann eine pädagogische Wirkung, wenn sie von der Schulgemeinschaft getragen werden. Daher ist es wichtig, dass sich die Schule als Ganzes (Lehrpersonen, Schulleitung und Schulbehörde) damit auseinandersetzt und dahintersteht. Muss-/ Kann-Kriterien Muss 1 Kann 2 Muss Kann Vereinbarung und Regelungen in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe entwickeln Entwurf im im Team unter Einbezug der Schulleitung und der Schulbehörde diskutieren Schülerschaft einbeziehen Änderungen oder Ergänzungen des Kollegiums aufnehmen Vereinbarung und Regelungen im Team gemeinsam beschliessen Alle an an der Schule Beteiligten darüber informieren Klare Regelungen und Vereinbarungen schaffen Transparenz und Berechenbarkeit für alle sorgen für Gerechtigkeit, weil alle Teilnehmenden gleich behandelt werden, unabhängig von den individuellen Normen der Lehrpersonen oder der Tagesform schaffen Verbindlichkeit stellen eine Entlastung für die verantwortliche Lehrperson dar, weil dadurch in schwierigen, komplexen Situationen nicht unter Zeitdruck Entscheidungen getroffen, sondern gut vorbereitet umgesetzt werden werden in in schriftlicher Form abgefasst Möglichkeiten für Freiräume definieren: Was ist ist Pflichtprogramm? Was ist Wahlprogramm? Prozedere für freien Ausgang der Schülerinnen und Schüler regeln (Ohne Aufsicht dürfen sie nur mindestens zu dritt unterwegs sein, damit sie sie sich in in einer schwierigen Situation [z.b. Unfall] gegenseitig unterstützen und Hilfe organisieren können.) 1 1 Muss-Kriterium: unbedingt unbedingt klären, klären, regeln und regeln durchführen und durchführen 2 2 Kann-Kriterium: entscheiden, entscheiden, ob dieser ob Punkt dieser von Punkt Bedeutung von Bedeutung ist, wenn ja klären, ist, wenn regeln ja und klären, durchführen regeln und durchführen 2011 Sammelordner «sicher/gsund» Band II Kapitel 6: 3/5
4 Verbindliche Zeiten für die Rückkehr in die Unterkunft, Nachtruhezeiten, Essenszeiten etc. festlegen Pflichten der Klasse (z.b. Tischdienst, Küchendienst etc.) festhalten Allgemeines Anlässe ohne Zigaretten- und Alkoholkonsum organisieren Vorgehen für Anlässe klar regeln, wo sich obige Lösung nicht umsetzen lässt Bestimmungen des Jugendschutzes strikt einhalten (siehe Broschüre Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton St.Gallen, Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten, Sammelordner sicher!gsund! Bd1 /Register 10 oder Konsequenzen bei Verstössen benennen Regelungen schriftlich festhalten und kommunizieren Vorbildfunktion der Lehrpersonen in Bezug auf Rauchen und Alkoholkonsum klären Regelung von Alkohol Grundsätzlich Anlässe ausserhalb des Schulareals ohne Alkohol durchführen Alkoholverbot für Klassen mit Schülerinnen und Schülern unter und über 16 Jahren, denn die Umsetzung lässt sich nur schwer realisieren und kontrollieren Spirituosen (Wodka, Rum, Schnaps etc.) verbieten Alkoholtrinken erst nach dem Abendessen erlauben Sich betrinken wird sanktioniert Fahrten am Ort sowie Hin- und Rückreise sind alkoholfrei Alkohol von zu Hause mitbringen verbieten 4/5
5 Regelung von Rauchen Generelles Rauchverbot zu jeder Zeit für alle Generelles Rauchverbot in allen Innenräumen Rauchen zeitlich beschränken (z.b. nur abends, nur in den gemeinsamen Pausen etc.) Regelung von illegalen Suchtmitteln (Cannabis, Heroin, Kokain usw.) Konsum illegaler Suchtmittel ist gesetzlich verboten Umgang mit Regelverstössen Konsequenzen, Sanktionen «Die Freiheit des Einzelnen endet, wo anderen Schaden zugefügt wird.» Regelungen und Konsequenzen auf Regelverstösse allen Beteiligten bekannt machen Konsequenzen in enger Verbindung zum Regelverstoss festlegen Mit einem praktikablen Aufwand für die Lehrpersonen sanktionieren Sanktionen unmissverständlich einhalten Pädagogisch sinnvolle und mögliche Konsequenzen/Sanktionen Mit betroffener Person reden Ziel: Gründe erfragen, Möglichkeiten der Wiedergutmachung besprechen, Sanktionen androhen, Vereinbarungen treffen Vorfall mit der Klasse besprechen, sofern die Gruppe als Ganzes betroffen war Ziel: gemeinsam nach Möglichkeiten der Wiedergutmachung suchen Mit Putzen, Extra-Küchendienst etc. bestrafen Eltern telefonisch informieren Heimreise auf eigene Kosten organisieren (z.b. Abholung durch die Eltern): nur bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten und wenn in der Vorbereitungsphase schriftlich angekündigt Schülerin / Schüler nicht unbegleitet heimreisen lassen Geeignete Massnahmen für zu Hause einleiten: Mit der Schulleitung reden, Eltern informieren, an Angebote der regionalen Suchtberatungsstelle verweisen, (temporär) vom Schulbesuch ausschliessen 5/5
6 Nachbereitung mit der Klasse Nicht nur Schwierigkeiten thematisieren und Regelverstösse ahnden, sondern bei einem positiven Verlauf eines Anlasses auch die Kooperationsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein der Klasse würdigen für die Schule Positive und negative Erfahrungen schriftlich festhalten und im Ordner «Anlässe ausserhalb der Schule» ablegen, damit alle Kolleginnen und Kollegen darauf zurückgreifen können Ordner «Anlässe ausserhalb der Schule» Ein frei zugänglicher Ordner «Anlässe ausserhalb der Schule» erleichtert allen, insbesondere neuen Lehrpersonen, die Planung. Er ermöglicht, dass das ganze Kollegium schnell und übersichtlich auf alle relevanten Informationen zurückgreifen kann. Er sollte Folgendes beinhalten: Handreichung «Anlässe ausserhalb der Schule» An die Gegebenheiten der Schule angepasste Vereinbarung zur Durchführung von Anlässen ausserhalb der Schule, die im Team diskutiert und beschlossen wurde Rechtliche Grundlagen Adressen von Unterkünften, Infos zu Regionen, Tipps von Kolleginnen / Kollegen Adressen von Beratungsstellen der eigenen Region Quelle: Villa Schöpflin Zentrum für Suchtprävention, Lörrach-Brombach (D) 6/5
Schulisches Regelwerk Suchtprävention
Schulisches Regelwerk Suchtprävention der Sekundarschule Elgg genehmigt am 3. Mai 2006 überarbeitet im August 2011 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Regelwerk Rauchen 1.1 Schülerinnen und Schüler...2
MehrKonzept der Schulen Jonen für Gesundheitserziehung, Suchtprävention und Früherkennung
Konzept der Schulen Jonen für Gesundheitserziehung, Suchtprävention und Früherkennung Grundhaltung Die Gesundheitsförderung und die Suchtprävention geniessen an unserer Schule einen hohen Stellenwert und
MehrHandreichung für Schulfeste
Handreichung für Schulfeste Villa Schöpflin Zentrum für Suchtprävention Franz-Ehret-Str. 7, 79541 Lörrach-Brombach Tel.: 07621-914 90 90 Fax: 0761-914 90 99 E-Mail: info@villa-schoepflin.de www.villa-schoepflin.de
MehrErziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm
Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm an den Schulen Signau 01. Januar 2016 Einleitung Bildung und Erziehung in der Schule vollziehen sich in der wechselseitigen Zusammenarbeit und Kommunikation von
MehrKarl-Friedrich-Gymnasium Mannheim. Suchtmittelvereinbarung. Präambel
Suchtmittelvereinbarung Präambel Die Suchtmittelvereinbarung ist ein Instrument der Sekundärprävention in der Schule. In der Suchtmittelvereinbarung wird der Umgang mit Schülerinnen und Schülern geregelt,
MehrJugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe)
Jugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe) vom 01. April 2008 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 3 Zielsetzung 3 Massnahmen zur Sicherung des Jugendschutzes 3 Umsetzung der Jugendschutzmassnahmen 4 Verkaufsstellen
MehrSchülerrechte Grundlegendes. Grundlegendes zum Thema Schulrecht
Schülerrechte Grundlegendes Grundlegendes zum Thema Schulrecht Index Grundrechte Sonderstatusverhältnis Grundrechte in der Schule Schule als Anstalt Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten Einzelfragen Grundrechte
MehrFeiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention
Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen Koordinationsstelle Suchtprävention Was kommt auf Sie / Euch zu Hinweis: wir liefern keine Rechtsberatung, unser Beitrag soll eine Hilfestellung zur
MehrAlkohol- und Tabakprävention: Schulanlässe auf dem Schulareal Alkohol im Jugendalter
Kanton St.Gallen Alkohol- und Tabakprävention: Schulanlässe auf dem Schulareal Alkohol im Jugendalter Ein gemeinsames Projekt des Amtes für Volksschule, des Amtes für Gesundheitsvorsorge, der Sicherheitsberatung
MehrArbeitsgruppe. Schule und Cannabis hintervention
Arbeitsgruppe Schule und Cannabis Regeln, Maßnahmen, Frühintervention hintervention Evelin Strüber Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln Cannabis-Konsum und dann? Kreis Stormarn, Fachdienst
MehrSuchtmittel. Party. Suchtmittel. Party. usgang. Ausgang
usgang Ausgang Party Party Suchtmittel Suchtmittel Eine Orientierungshilfe für Eltern von unter 16-jährigen und noch schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen Ausgangsregeln Jugendliche sind auf der Suche
MehrAlkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung
Alkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung Empfehlungen von Gastro Zug und dem Amt für Gesundheit des Kantons Zug Amt für Gesundheit des Kantons Zug Aegeristrasse 56, 6300 Zug T 041 728 39 39, gesund@zg.ch
MehrSchriftliche Befragung: Häufigkeitsverteilungen. Lehrpersonen Primar- und Kindergartenstufe. Lebenswelt Schule
Fachstelle für Schulbeurteilung Schriftliche Befragung: Häufigkeitsverteilungen Datenbasis: Alle Volksschulen des Kantons, Stand Juni 2016 Lehrpersonen Primar- und Kindergartenstufe Anzahl Lehrpersonen,
MehrKanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
Kanton Zug.7 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 0. Juni 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons
MehrDisziplinarreglement der Mittelschulen
4.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05) Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen. Dieses Reglement gilt für
MehrLeitbild 2007 Schule Gretzenbach
Leitbild 2007 Schule Gretzenbach In diesem Leitbild halten wir unsere gemeinsamen Visionen, Absichten und Ziele für eine gute Schule fest. Unser tägliches Wirken zielt auf eine Schule hin, in welcher es
MehrRichtlinien zur Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmittelkonsum, Sucht und Suchtgefährdung in den Schulen im Land Bremen
1 542.06 Richtlinien zur Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmittelkonsum, Sucht und Suchtgefährdung in den Schulen im Land Bremen Vom 01.05.2014 1. Suchtprävention und Suchtberatung in der Schule
MehrKollegiale Unterrichtsentwicklung Von- und miteinander lernen
KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Kollegiale Unterrichtsentwicklung Von- und miteinander lernen Kollegiale Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Konzepts Qualitätsentwicklung Sek II des
MehrErziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm
Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm an der Schule Oberburg August 2010 Einleitung Bildung und Erziehung in der Schule vollziehen sich in der wechselseitigen Zusammenarbeit und Kommunikation von
MehrKanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge. Früherkennung und Intervention. Rechtliche Aspekte. Gesundheitsdepartement
Kanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge Früherkennung und Intervention Rechtliche Aspekte Gesundheitsdepartement Fragestellungen im Zusammenanhang mit Suchtmittelkonsum und Schule Ein Hinweis auf
MehrSchulordnung. gewaltfrei miteinander umgehen. 1
Buchholzer Schulordnung Waldschule Einen wichtigen Teil unserer Zeit verbringen wir in unserer Schule. Kinder und Erwachsene lernen hier gemeinsam. Sie alle wollen sich wohl dabei fühlen. Dies gelingt
MehrVertrag für Studienfahrten am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim
Vertrag für Studienfahrten am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim (Neufassung Oktober 2010) bitte das Original unterschreiben und in der Schule abgeben Ziel der Schulfahrten in der Sek II (1) Eltern,
MehrSchulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)
Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,
MehrRauchen, Saufen, Kiffen
klickerminth - Fotolia.com Rauchen, Saufen, Kiffen Kinderheim Klösterli, 17.10.15 Themen Das habe ich gehört Bewusstsein schaffen, Sicherheit gewinnen Ursachen Aktuelles Wissen Handlungsmöglichkeiten:
MehrVerhaltensvereinbarungen
Verhaltensvereinbarungen der Schulgemeinschaft der Hauptschule Weißkirchen Weißkirchen, im April 2008 Jeder von uns ist für ein gutes Schulklima und für den Ruf der Schule verantwortlich Ich, als Schüler
MehrSchule Hausen. Eltern und Schule. arbeiten zusammen
Schule Hausen Eltern und Schule arbeiten zusammen Januar 2012 Zusammenarbeit Eltern - Schule Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 3 1 Einleitung... 3 1.1 Zweck... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.2.1 Verfassung...
MehrJugend und Alkohol Tipps für Eltern und Bezugspersonen
Tipps für Eltern und Bezugspersonen Koordinationsstelle Suchtprävention Wovon Sie ausgehen können an die Grenze zu gehen, gehört zu den typischen Verhaltensweisen von Mädchen und Jungen in der Pubertät.
MehrBlockzeiten. Organisatorische Hinweise. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne
Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil
MehrKonfliktbearbeitung am BRG in der Au
Konfliktbearbeitung am BRG in der Au Grundsätzliches Schule ist ein Ort des Lernens auf vielen verschiedenen Ebenen. Eine davon ist das weite Feld des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft. Jeder Mensch
MehrLeitbild der OS Plaffeien
Leitbild der OS Plaffeien Schritte ins neue Jahrtausend Unsere Schule ist Bestandteil einer sich rasch entwickelnden Gesellschaft. Dadurch ist sie laufenden Veränderungs- und Entwicklungsprozessen unterworfen.
MehrZeit Inhalt Organisation
Veranstaltung 29.11.2011 - Protokoll Teilnehmer: o Mittelschule Wilthen o Mittelschule Niederwiesa o 128 Mittelschule Dresden o Vitzthum Gymnasium Dresden o IBB Dresden o Gymnasium Dresden-Bühlau o Demokratiepädagogen
MehrErziehungsvereinbarung
Erziehungsvereinbarung für das Zusammenleben der Schulgemeinschaft an der Paul-Maar-Schule in Ober-Erlenbach, Bad Homburg v.d. Höhe. Wir verstehen die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler
MehrSTADT WEISSENFELS. und Schlägereien und damit insgesamt zu mehr Sicherheit und Vergnügen für ihre Gäste.
STADT WEISSENFELS Der Oberbürgermeister Für die Planung schöner, erfolgreicher und sicherer Feste: Empfehlungen, Planungshilfen und gesetzliche Grundlagen Mit diesen Tipps für Festveranstalter fassen wir
MehrInterventionsplan für Lehrkräfte bei Suchtmittelkonsum in der Schule
Interventionsplan für Lehrkräfte bei Suchtmittelkonsum in der Schule Die Einführung dieses Interventionsplanes zielt darauf ab, der Ohnmacht der Lehrkraft in der Begegnung mit dem Schüler vorzubeugen,
MehrDEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule. Januar 04 ELTERN-INFORMATION Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten Rechte Pflichten Art. 6 Bundesverfassung "Der Grundschulunterricht
MehrRatschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)
An den Grossen Rat 16.1388.01 16.5025.03 BVD/P165025 Basel, 7. September 2016 Regierungsratsbeschluss vom 6. September 2016 Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)
MehrPrimarschule Esslingen Schulprogramm 2008/ /2012
Primarschule Esslingen Schulprogramm 2008/2009 2011/2012 Entwicklungsziel: Entwicklung eines eigenen pädagogischen Profils Gesundheitsfördernde Schule Förderung der überfachlichen Kompetenzen Thema: Entwickeln
Mehr3. Auslegeordnung 4. Gewaltprävention in Schulen Einbettung 5. Gewaltprävention in Schulen - Ausrichtung 6. Herausforderungen
Gewaltprävention in der Volksschule im Kanton St. Gallen St.Gallen l Zürich 14. Mai 2013 Jürg Engler Gesundheitsdepartement Amt für Gesundheitsvorsorge Inhalt 1. Rückblick / Vorgehen im 2. Vernetzung /
MehrLeitbild www.bezirksschulenschwyz.ch Ziel und Dauer der Sekundarstufe 1 In der Sekundarstufe I werden die auf der Primarstufe erworbenen Erkenntnisse vertieft und erweitert und die Jugendlichen auf die
MehrJugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend
Jugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend Landratsamt Donau-Ries Kommunale Jugendpflegerin Martina Drogosch Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth jugendarbeit@lra-donau-ries.de Das Jugendschutzgesetz
MehrHandbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.
SCHULPROGRAMM 1. Bestimmungen Bildungsgesetz 59 Bildungsgesetz 1 Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. 2 Das Schulprogramm gibt insbesondere
MehrSchubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG
Schubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG Ohne Ordnung kann keine Gemeinschaft erfolgreich arbeiten. Wir als Schulgemeinschaft (Schüler/-innen, Lehrkräfte, Eltern, Schulpersonal) möchten uns immer in unserer
MehrK o n z e p t. Elternmitwirkung. Schule Romoos
Schule 6113 Romoos Lehrerzimmer 041 480 45 92 Schulleitung 041 480 45 93 Fax 041 480 45 94 E-Mail: schulleitung.romoos@bluewin.ch K o n z e p t Elternmitwirkung Schule Romoos 2009 Inhalt 1. Grundlagen.
MehrWelcher Platz für Gewaltprävention in der Schule? Wann, mit wem und wie?
Welcher Platz für Gewaltprävention in der Schule? Wann, mit wem und wie? Jürg Engler, Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung Fachstelle Gewaltprävention 1 8.7.2011
MehrZiel und Dauer. ...der Sekundarstufe I
Leitbild Ziel und Dauer...der Sekundarstufe I In der Sekundarstufe I werden die auf der Primarstufe erworbenen Erkenntnisse vertieft und erweitert und die Jugendlichen auf die berufliche oder eine weitere
MehrJugendliche & Alkohol Ratgeber für Eltern
Jugendliche & Alkohol Ratgeber für Eltern Als Eltern über Freizeitaktivitäten Bescheid wissen Sucht Info Schweiz hat das Verhalten der Eltern in Bezug auf das Rauschtrinken der Jugendlichen untersucht.
MehrStandortbestimmung zur Zusammenarbeit im Team. Forum Otto Bandli,
Standortbestimmung zur Zusammenarbeit im Team Forum 5 23.5.2014 Otto Bandli, 23.5.2014 1 Zu klärende Fragen: Warum braucht es Kooperation in der Schule? Welche Kooperationsformen gibt es in der Schule?
Mehr1. Wir fördern im schulischen Alltag und im Unterricht eine menschliche Atmosphäre und bemühen uns um Raum und Zeit für Begegnung.
A) Haltung der Schule 1. Wir fördern im schulischen Alltag und im Unterricht eine menschliche Atmosphäre und bemühen uns um Raum und Zeit für Begegnung. 2. Wir kennen unser Leitbild und den KZO-Kodex und
MehrSuchtpräventive Ansätze bei Cannabiskonsum
Suchtpräventive Ansätze bei Cannabiskonsum Balance zwischen Verbot und Entwicklung von Risikokompetenz Cannabis Quelle: Drogenaffinitätsstudie, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2015 JDH-Studie
MehrFür den Jugendschutz
Für den Jugendschutz In der Schweiz untersteht der Alkoholverkauf Einschränkungen. Diese sind kantonal geregelt und haben zum Ziel, Jugendliche vor missbräuchlichem Alkoholkonsum zu schützen. Die Gastwirtschaft
MehrRichtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal
Richtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal Liebe Veranstalter, liebe Organisatoren von Vereinsanlässen und Festen Sie wollen in Kürze eine Party, eine Festwirtschaft oder ein Event veranstalten?
Mehr2. Modul: 6. Klasse. 3. Modul: 8.Klasse. 1. Modul: 4. Modul: Gruppenangebot. 5. Modul: mobiles Gruppenangebot. 6. Modul: Abschluss Schüler
1. Modul: Elternbrief (Info zum Start des Projektes) 2. Modul: 6. Klasse Inhalt: stoffgebundene und nicht stoffgebundene Süchte, eigene Erfahrungen, life skill-training 3. Modul: 8.Klasse Inhalt: Aktionswoche
MehrLAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/
Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit Ansprechpartner: Weiter Infos unter Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/148-378 www.jugend-starnberg.de 1 Rechtliche Informationen
Mehr5-Stufen-Plan zum Nicht-Rauchen
5-Stufen-Plan zum Nicht-Rauchen Durch den Erlass Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule RdErl. d. MK v 7.12.2012-34-82 114/5 (SVBl. 1/2013 S.30) - VORIS 21069 sowie durch 10 des Jugendschutzgesetzes,
MehrAntrag: Suchtprävention - nur ab Klasse 5
Name der Schule/Schulart: Anzahl Klassen: Anzahl Schüler/innen: Ganztagesbetrieb an wie vielen Tagen?: Bewerbung um das Siegel Suchtprävention im Bodenseekreis im Jahr 2018 Suchtvorbeugung geht über das
MehrSchulprogramm Schule Feldhof 2012 / 2016 Entwicklungsziele
Schulprogramm Schule 2012 / 2016 Entwicklungsziele Thema und Ziele Bezug Ist-Zustand Das machen wir bereits Zielsetzung Das wollen wir erreichen Planung/Massnahmen So gehen wir es an Überprüfung Daran
MehrAn unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann.
Hausordnung Leitgedanken Lernen An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Leben in der Gemeinschaft Eine
MehrHerzlich Willkommen zu Start Elternmitwirkung Themenabend Nr. 1 vom 23. Juni 2010
Herzlich Willkommen zu Start Elternmitwirkung Themenabend Nr. 1 vom 23. Juni 2010 Volksschulamt Zürich & Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich Start Elternmitwirkung Herzlich Willkommen! Volksschulamt
MehrKONZEPT VORGEHEN BEI DISZIPLINARPROBLEMEN MIT SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN DER SCHULE BÖNIGEN
KONZEPT VORGEHEN BEI DISZIPLINARPROBLEMEN MIT SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN DER SCHULE BÖNIGEN Fassung 31.01.2012 Rahmen Das Konzept richtet sich an die Lehrpersonen (LP) die Personen der Schulsozialarbeit
Mehr$Stadt Luzern Volksschule
$Stadt Luzern Volksschule Konzept zur Elternmitwirkung Schulhaus Grenzhof Luzern Stadt Luzern Schulhaus Grenzhof Bernstrasse CH-6003 Luzern Telefon: 041 252 02 35 Fax: 041 250 46 25 E-Mail: monika.portmann2@stadtluzern.ch
MehrVereinbarungen über die Umsetzung von Beurteilung 04 am Oberstufenzentrum Täuffelen
Vereinbarungen über die Umsetzung von Beurteilung 04 am Oberstufenzentrum Täuffelen Überarbeitete Version vom März 2009 Vereinbarungen über die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern am OSZ Täuffelen
MehrLeitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen
für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen Verabschiedet durch die Schulleitenden: Riehen, 5. Mai 2011 Der Leitfaden des Elternrates der der Gemeinden Bettingen und Riehen basiert auf
MehrVerantwortung setzt die Grenze
Alkohol Verantwortung setzt die Grenze Elternbrief zum Alkoholkonsum Jugendlicher Liebe Erziehungsberechtigte, Die Anzahl der Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen steigt auffallend an. Wir
MehrRichtlinien für die Durchführung von Schulreisen, Exkursionen und Klassenlagern
Richtlinien für die Durchführung von Schulreisen, Exkursionen und Klassenlagern 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Schulreisen, Klassenlager und Exkursionen finden grundsätzlich innerhalb der Schweiz statt.
MehrKonzept der Elternarbeit
1. Bedeutung: Dieses Konzept dient uns Lehrerinnen und Lehrern als verbindliche Arbeitsgrundlage und informiert die Aufsichtsorgane über die Standards der Elternarbeit an der Oberstufenschule Dulliken.
MehrSchulprogramm Wie können Eltern mitwirken?
Schulprogramm Wie können Eltern mitwirken? Susanna Larcher Abteilung Weiterbildung und Beratung, Pädagogische Hochschule Zürich Lagerstrasse 2 8090 Zürich Inhalt und Ziele Inhalt Was ist ein Schulprogramm?
MehrZwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und
Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird
MehrDienstvereinbarung. zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten bzw. suchtmittelauffälligen Beschäftigten. Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen
Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten bzw. suchtmittelauffälligen Beschäftigten Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen Geltungsbereich: Die Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten
MehrElternabend Schulpflege 25. März 2015
Elternabend Schulpflege 25. März 2015 Agenda Interne Schulevaluation (ISE) Einführung Methodik Resultate Schlussfolgerungen Weiteres Vorgehen Strategische Zielsetzungen 2011 2015 überprüfen Pädagogik Wir
MehrEVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ
EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ www.jugendschutz-ooe.at MASSNAHMEN UND TIPPS FÜR FESTVERANSTALTER In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention Maßnahmen für Jugendveranstaltungen Damit
Mehr2.Faustlos Ein Unterrichtscurriculum zur Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen für die Klassen 1-4
1. Einführung: Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es nötig ist, in der Schule in allen Bereichen der Gewaltprävention und der Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen eine große
MehrDer Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort
Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter: Amt für Kinder, Jugendliche
MehrJugendschutz-Konzept
Jugendschutzkonzept Anlage zum Bescheid der Gemeinde Röttenbach über die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach 12 Gaststättengesetz (GastG) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
MehrHinweise zur Durchführung einer Befragung bei Lehrund Betreuungspersonen, SchülerInnen sowie Eltern
Quims Evaluationsinstrumente Hinweise r Durchführung einer Befragung bei Lehrund Betreuungspersonen, SchülerInnen sowie Eltern Handlungsfeld: Förderung des Schulerfolgs: Stufenübergang Qualitätsmerkmal:
MehrVerordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schülerverordnung)
Schülerinnen- und Schülerverordnung 0.0 Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schülerverordnung) Vom 7. Mai 0 (Stand 8. August 0) Der Regierungsrat des
MehrWirtschaft. Arbeitsanleitung: Wirtschaft von Luzern kennenlernen
L-Anweisung Arbeitsanleitung: Wirtschaft von Luzern kennenlernen Ziel: Verschiedenartigkeit von Betrieben und ihren Tätigkeiten kennen lernen Sch' kennen grösste Luzerner Firmen Selbstständiges Planen
MehrStrategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg
Strategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg Montag, 3. September 2012 Mirjam Obrist Leiterin Sektion Schulentwicklung, Abteilung Volksschule, BKS Steuerung der obligatorischen Schule
MehrEmpfehlungen für Gemeinden Durchführung von Monitoring-Testkäufen im Kanton St.Gallen. Kanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge
Kanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge Empfehlungen für Gemeinden Durchführung von Monitoring-Testkäufen im Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Informationen zu den Monitoring-Testkäufen Monitoring-Testkäufe
MehrGrundsätze für SCHULFAHRTEN
Grundsätze für SCHULFAHRTEN 1. Einleitung Schulfahrten gehören zum pädagogischen Gesamtkonzept einer Schule. Deshalb ist die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an diesen Höhepunkten des Schuljahres
MehrNotaufnahmegruppe für Jugendliche NAG. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie
Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Allgemeine Informationen Die Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG ist ein Angebot des Kompetenzzentrums Jugend und
MehrCode of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner
Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen
MehrBeurteilungspraxis. N. Bussmann
Beurteilungspraxis N. Bussmann Inhaltsverzeichnis: 1. Beurteilungen Seite 3 2. Kompetenzraster Orientieren und Referenzieren Seite 4 - Kompetenzraster Beispiel Seite 5 3. Selbsteinschätzung / Selbstbeurteilung
MehrVielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015
Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von
MehrSchulordnung Liederbach im November 2006
Schulordnung Liederbach im November 2006 Die Eltern werden gebeten, die Schulordnung mit den Kindern zu besprechen. Präambel Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln notwendig.
MehrElternarbeit an der Primarschule Altendorf
Elternarbeit an der Primarschule Altendorf Inhalt 1. Einleitung... Teil 1 2. Elternarbeit an der PS Altendorf... Teil 2 3. Aufgabenfelder... Teil 3 a. Eltern b. Lehrpersonen c. Begegnungszone Dossier Elternarbeit
MehrSFA ISPA CH JUGENDSCHUTZ
Liebe Eltern Alkohol und Tabak sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtig, auch im Alltag Ihres Kindes. Ihr Kind beobachtet, in welchen Situationen Sie oder andere Erwachsene Alkohol trinken und rauchen.
MehrZÜRI RAUCH F R E I. Auf dem Weg zur rauchfreien Schule Ein Beispiel für f r Nachhaltigkeit. Erfahrungsaustauschtreffen
Auf dem Weg zur rauchfreien Schule Ein Beispiel für f r Nachhaltigkeit Erfahrungsaustauschtreffen Luzern, 14. März 2007 Dr. Ute Herrmann Inhalt 1. Rauchen bei Jugendlichen 2. Massnahmen und Nachhaltigkeit
Mehr