Alkohol- und Tabakprävention: Schulanlässe ausserhalb des Schulareals Alkohol im Jugendalter

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1 Kanton St.Gallen Alkohol- und Tabakprävention: Schulanlässe ausserhalb des Schulareals Ein gemeinsames Projekt des Amtes für Volksschule, des Amtes für Gesundheitsvorsorge, der Sicherheitsberatung Kantonspolizei und des Amtes für Soziales

2 Grundlagen für einen Leitfaden zur Alkohol- und Tabakprävention bei Schulveranstaltungen ausserhalb des Schulareals: Schulreisen, Exkursionen, Lager Aufgabe jeder Schule ist es, ihren jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechend passende Regelungen zum Umgang mit Alkoholkonsum zu erarbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei eine gemeinsame Haltung aller an der Schule Beteiligten. Die Regeln müssen unbedingt von Schulleitung, Lehrpersonen und Schulbehörden mitgetragen werden. Neben den Schülerinnen und Schülern sind auch die Eltern resp. die Erziehungsberechtigten darüber zu informieren, denn sie sind für die Erziehung verantwortlich. Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs und des Alkoholgesetzes müssen unbedingt eingehalten werden. Daraus lässt sich für Schulen der Volksschulstufe und der Sekundarstufe II folgende Grundhaltung ableiten. Volksschule Auf den Ausschank von Alkohol wird grundsätzlich verzichtet. Veranstaltungen werden alkoholfrei gestaltet. Berufs- und Mittelschule Für Jugendliche über 16 Jahre erscheint eine vollständige Abstinenz wenig realistisch, vielmehr muss das Ziel die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol sein. Der Verzicht auf Hochprozentiges während des ganzen ausserschulischen Anlasses und der eingeschränkte, klar geregelte Konsum z.b. bei einer Maturareise senden positive Signale an Schülerschaft, Eltern und Lehrpersonen und unterstützen die Fähigkeit, sich im Umgang mit Alkohol bewusst zu entscheiden. Planung erfolgreicher Anlässe ausserhalb des Schulareals Schulen beider Stufen wollen mit solchen Anlässen die Klassengemeinschaft stärken Impulse für soziales Lernen geben neue Erfahrungen ermöglichen dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ausserhalb des Schulalltags kennen lernen Solche Anlässe stellen etwas Besonderes dar und brauchen daher eine besondere Vorbereitung. Eine Durchregulierung oder Daueraufsicht ist weder hilfreich noch sinnvoll. Sie kann die pädagogischen Ziele der Schule Entwicklung von Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler sogar beeinträchtigen. Klare Absprachen und Regelungen sind jedoch für ein gutes Miteinander unabdingbar. Ziel einer gesundheitsfördernden Pädagogik ist ein unschädlicher Umgang mit Alkohol, die Abstinenz oder mindestens eine Verzögerung des Einstiegs beim Zigarettenkonsum sowie die Abstinenz bei illegalen Suchtmitteln. 2/5

3 Vereinbarungen entwickeln und kommunizieren Vereinbarungen und Regelungen entfalten nur dann eine pädagogische Wirkung, wenn sie von der Schulgemeinschaft getragen werden. Daher ist es wichtig, dass sich die Schule als Ganzes (Lehrpersonen, Schulleitung und Schulbehörde) damit auseinandersetzt und dahintersteht. Muss-/ Kann-Kriterien Muss 1 Kann 2 Muss Kann Vereinbarung und Regelungen in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe entwickeln Entwurf im im Team unter Einbezug der Schulleitung und der Schulbehörde diskutieren Schülerschaft einbeziehen Änderungen oder Ergänzungen des Kollegiums aufnehmen Vereinbarung und Regelungen im Team gemeinsam beschliessen Alle an an der Schule Beteiligten darüber informieren Klare Regelungen und Vereinbarungen schaffen Transparenz und Berechenbarkeit für alle sorgen für Gerechtigkeit, weil alle Teilnehmenden gleich behandelt werden, unabhängig von den individuellen Normen der Lehrpersonen oder der Tagesform schaffen Verbindlichkeit stellen eine Entlastung für die verantwortliche Lehrperson dar, weil dadurch in schwierigen, komplexen Situationen nicht unter Zeitdruck Entscheidungen getroffen, sondern gut vorbereitet umgesetzt werden werden in in schriftlicher Form abgefasst Möglichkeiten für Freiräume definieren: Was ist ist Pflichtprogramm? Was ist Wahlprogramm? Prozedere für freien Ausgang der Schülerinnen und Schüler regeln (Ohne Aufsicht dürfen sie nur mindestens zu dritt unterwegs sein, damit sie sie sich in in einer schwierigen Situation [z.b. Unfall] gegenseitig unterstützen und Hilfe organisieren können.) 1 1 Muss-Kriterium: unbedingt unbedingt klären, klären, regeln und regeln durchführen und durchführen 2 2 Kann-Kriterium: entscheiden, entscheiden, ob dieser ob Punkt dieser von Punkt Bedeutung von Bedeutung ist, wenn ja klären, ist, wenn regeln ja und klären, durchführen regeln und durchführen 2011 Sammelordner «sicher/gsund» Band II Kapitel 6: 3/5

4 Verbindliche Zeiten für die Rückkehr in die Unterkunft, Nachtruhezeiten, Essenszeiten etc. festlegen Pflichten der Klasse (z.b. Tischdienst, Küchendienst etc.) festhalten Allgemeines Anlässe ohne Zigaretten- und Alkoholkonsum organisieren Vorgehen für Anlässe klar regeln, wo sich obige Lösung nicht umsetzen lässt Bestimmungen des Jugendschutzes strikt einhalten (siehe Broschüre Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton St.Gallen, Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten, Sammelordner sicher!gsund! Bd1 /Register 10 oder Konsequenzen bei Verstössen benennen Regelungen schriftlich festhalten und kommunizieren Vorbildfunktion der Lehrpersonen in Bezug auf Rauchen und Alkoholkonsum klären Regelung von Alkohol Grundsätzlich Anlässe ausserhalb des Schulareals ohne Alkohol durchführen Alkoholverbot für Klassen mit Schülerinnen und Schülern unter und über 16 Jahren, denn die Umsetzung lässt sich nur schwer realisieren und kontrollieren Spirituosen (Wodka, Rum, Schnaps etc.) verbieten Alkoholtrinken erst nach dem Abendessen erlauben Sich betrinken wird sanktioniert Fahrten am Ort sowie Hin- und Rückreise sind alkoholfrei Alkohol von zu Hause mitbringen verbieten 4/5

5 Regelung von Rauchen Generelles Rauchverbot zu jeder Zeit für alle Generelles Rauchverbot in allen Innenräumen Rauchen zeitlich beschränken (z.b. nur abends, nur in den gemeinsamen Pausen etc.) Regelung von illegalen Suchtmitteln (Cannabis, Heroin, Kokain usw.) Konsum illegaler Suchtmittel ist gesetzlich verboten Umgang mit Regelverstössen Konsequenzen, Sanktionen «Die Freiheit des Einzelnen endet, wo anderen Schaden zugefügt wird.» Regelungen und Konsequenzen auf Regelverstösse allen Beteiligten bekannt machen Konsequenzen in enger Verbindung zum Regelverstoss festlegen Mit einem praktikablen Aufwand für die Lehrpersonen sanktionieren Sanktionen unmissverständlich einhalten Pädagogisch sinnvolle und mögliche Konsequenzen/Sanktionen Mit betroffener Person reden Ziel: Gründe erfragen, Möglichkeiten der Wiedergutmachung besprechen, Sanktionen androhen, Vereinbarungen treffen Vorfall mit der Klasse besprechen, sofern die Gruppe als Ganzes betroffen war Ziel: gemeinsam nach Möglichkeiten der Wiedergutmachung suchen Mit Putzen, Extra-Küchendienst etc. bestrafen Eltern telefonisch informieren Heimreise auf eigene Kosten organisieren (z.b. Abholung durch die Eltern): nur bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten und wenn in der Vorbereitungsphase schriftlich angekündigt Schülerin / Schüler nicht unbegleitet heimreisen lassen Geeignete Massnahmen für zu Hause einleiten: Mit der Schulleitung reden, Eltern informieren, an Angebote der regionalen Suchtberatungsstelle verweisen, (temporär) vom Schulbesuch ausschliessen 5/5

6 Nachbereitung mit der Klasse Nicht nur Schwierigkeiten thematisieren und Regelverstösse ahnden, sondern bei einem positiven Verlauf eines Anlasses auch die Kooperationsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein der Klasse würdigen für die Schule Positive und negative Erfahrungen schriftlich festhalten und im Ordner «Anlässe ausserhalb der Schule» ablegen, damit alle Kolleginnen und Kollegen darauf zurückgreifen können Ordner «Anlässe ausserhalb der Schule» Ein frei zugänglicher Ordner «Anlässe ausserhalb der Schule» erleichtert allen, insbesondere neuen Lehrpersonen, die Planung. Er ermöglicht, dass das ganze Kollegium schnell und übersichtlich auf alle relevanten Informationen zurückgreifen kann. Er sollte Folgendes beinhalten: Handreichung «Anlässe ausserhalb der Schule» An die Gegebenheiten der Schule angepasste Vereinbarung zur Durchführung von Anlässen ausserhalb der Schule, die im Team diskutiert und beschlossen wurde Rechtliche Grundlagen Adressen von Unterkünften, Infos zu Regionen, Tipps von Kolleginnen / Kollegen Adressen von Beratungsstellen der eigenen Region Quelle: Villa Schöpflin Zentrum für Suchtprävention, Lörrach-Brombach (D) 6/5

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