Herzlich Willkommen. zur. BDMV Info-Veranstaltung

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1 Herzlich Willkommen zur BDMV Info-Veranstaltung Stand Seite 1

2 zur Person Name Harald Stütz Tätigkeit Abteilungsleiter Firmen / Gewerbe Haftpflicht- / Unfall-Betrieb SV-Zugehörigkeit seit Stand Seite 2

3 Agenda: Marktstellung der SV SparkassenVersicherung Vorstellung der Rahmenverträge Nachlässe / Aktionen / Hilfsmittel Ihre Fragen Stand Seite 3

4 Die der größte Gebäudeversicherer in Deutschland Im Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung leben 20 Millionen Menschen, d. h. rund 24 % der deutschen Bevölkerung 2,7 Mrd. Beitragseinnahmen - 1,53 Mrd. in der Lebensversicherung - 1,14 Mrd. in der Schaden-/Unfall- und Rückversicherung 7,8 Mio. Versicherungsverträge 19,4 Mrd. Kapitalanlagen rund Arbeitsplätze Personen im Innendienst Personen im Außendienst Auszubildende Stand Seite 4

5 Die Top-Gebäudeversicherer gebuchte Bruttobeiträge in der Sparte Wohngebäudeversicherung 2007 in Mio. 1 SV Gebäudeversicherung Allianz Westfälische Provinzial Provinzial Rheinland R+V Allgemeine AXA Bayerische Landesbrand VGH Zürich Allgemeine Gothaer Allgemeine 106 insgesamt 122 Versicherer Stand Seite 5

6 Die Top-Sach-Versicherer gebuchte Bruttobeiträge in der industriellen Sachversicherung (inkl. TV) 2007 in Mio. 1 HDI-Gerling Industrie Allianz AXA Zurich Versicherung R+V Allgemeine Gothaer SV Gebäudeversicherung Victoria VGG AIG Europe 84 insgesamt 115 Versicherer Stand Seite 6

7 Die Top-Gewerbe-Versicherer gebuchte Bruttobeiträge 2007 in Mio. 1 Allianz 728,3 2 AXA 118,8 3 SV Gebäudeversg. 106,8 4 Westfälische Provinzial 95,6 5 Victoria 92,6 6 Württembergische 90,6 7 R+V Allgemeine 84,4 8 Provinzial Rheinland 82,1 9 Bayer. Landesbrand 79,3 10 VGH 75,6 insgesamt 114 Versicherer 2.607,2 Stand Seite 7

8 Die Top-Landwirtschaft-Versicherer gebuchte Bruttobeiträge 2007 in Mio. 1 Vereinigte Hagelversicherung 71,6 2 Bayerische Landesbrand 53,9 3 VGH 38,7 4 Vereinigte Tierversicherung 37,3 5 SV Gebäudeversicherung 29,6 6 R+V Allgemeine 25,9 7 Münchener u. Magdeburger Agrar 21,0 8 Westfälische Provinzial 20,7 9 LVM Sach 20,0 10 Bayerischer Versicherungsverband 19,5 insgesamt 72 Versicherer 495,9 Stand Seite 8

9 Die Top-Schaden-Unfall-Versicherer gebuchte Bruttobeiträge 2007 in Mio. 1 Allianz 8.904,4 2 AXA 2.598,1 3 R+V Allgemeine 2.440,0 4 Zurich Versicherung 1.948,3 5 HDI-Gerling 1.658,5 6 Victoria 1.486,4 7 LVM Sach 1.339,9 8 HUK Coburg 1.336,5 9 Württembergische 1.295,8 12 SV Gebäudeversg ,4 insgesamt 221 Versicherer ,8 Stand Seite 9

10 über 50 - jährige Partnerschaft Rahmenverträge der BDMV & DHV Stand Seite 10

11 Rahmenverträge o Vereins-Haftpflicht- und Unfallversicherung einschl. Veranstaltungen o Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag o Musikinstrumentenversicherung o Zeltversicherung o sonstige Versicherungen Stand Seite 11

12 Der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Besteht aus: o Vereins-Haftpflichtversicherung o Gruppen-Unfallversicherung Stand Seite 12

13 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Bei einer Probe wurde der Parkettboden des Probenlokals durch heruntergefallene Wunderkerzen beschädigt. Da der Verein die Mietsachschäden am Probenlokal mitversichert hatte konnte im Rahmen dieser Versicherung die Neuversiegelung des Parkettbodens mit EUR erstattet werden. Der Verein musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen. Stand Seite 13

14 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Anläßlich des Frühlingsfestes des Musikvereins.. wurde das Festzelt auf dem Schulsportplatz aufgestellt. Aufgrund starker Regenfälle wurden während des Festes Laufbohlen aus Holz bis zum Eingang des Festzeltes gelegt, da sich große Pfützen gebildet hatten. Als Frau M. beim Verlassen des Festzeltes gerade an den Stoß zweier Bohlen kam, betrat von der anderen Seite ein anderer Festbesucher die Bohle, so dass diese auf Frau M s Seite nach oben schnappte, mit der Folge, dass Frau M. zu Fall kam und sich den Arm brach. Der Schadenfall konnte im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung reguliert werden. An Zahlungen entstanden EUR Schmerzensgeld sowie 850 EUR Rechtsanwaltskosten und 170 EUR Gutachterkosten. Stand Seite 14

15 Die Leistungen der Haftpflichtversicherung o Prüfung der Haftpflichtfrage Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind. o Ablehnung unberechtigter Ansprüche Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht. Ø Passive Rechtsschutzfunktion o Zahlung gerechtfertigter Ansprüche Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer. Stand Seite 15

16 Vereins-Haftpflicht Versicherungssummen EUR pauschal für f r Personen- und/oder Sachschäden EUR für f r Vermögenssch gensschäden Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. Stand Seite 16

17 Vereins-Haftpflicht Versicherungsumfang o o o o o o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstands einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten) Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten Stand Seite 17

18 Stand Seite 18

19 Vereins-Haftpflicht Besonderheiten des Rahmenvertrags o Mitversicherung von bis zu dreitägigen vereins-internen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (Freizeiten, Probenwochenenden, Konzertreisen; aber auch z.b. Schwimmbadbesuche, Fußballspiele usw.) o Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind Aufsichtspflicht Stand Seite 19

20 Vereins-Haftpflicht die wichtigsten Ausschlüsse sse o Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers (Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag), Wasser- oder Luftfahrzeugs o Schäden der mitversicherten Personen untereinander (vgl. aber Personenschäden bei Aufsichtspflichtigen) Stand Seite 20

21 Vereins-Haftpflicht Standard -Erweiterungsmöglichkeitenglichkeiten o Einschluss von Mietsachschäden am Probenlokal und Abhandenkommen fremder Türschlüssel Mietsachschäden am Probenlokal Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme: EUR für Schäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion EUR für sonstige Mietsachschäden EUR für bewegliche Sachen Stand Seite 21

22 Vereins-Haftpflicht Standard -Erweiterungsmöglichkeitenglichkeiten o Mietsachschäden an beweglichen Sachen Nicht versichert sind Schäden an: Kraftfahrzeugen EDV-, Musik und Videoanlagen Ausstellungsgütern und Kunstgegenständen Musikinstrumenten sowie sonstigen akustischen und elektronischen Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann) Mobilfunktelefonen Wertsachen und Wertpapieren, Schmuck, Geld und sonstigen Zahlungsmitteln eingelagerte Verwahrstücke Stand Seite 22

23 Vereins-Haftpflicht Standard -Erweiterungsmöglichkeitenglichkeiten Schlüsselrisiko Für Türschlüssel, insbesondere von Schließanlagen, die dem Verein überlassen werden, kann ebenfalls Versicherungsschutz beantragt werden. Versichert ist die Auswechslung der Schließanlage und sofern notwendig ein Objektschutz bis zu 14 Tage. Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme: EUR Ø Jahresbeitrag für beide Risiken zusammen pauschal: 40,93 EUR Stand Seite 23

24 Vereins-Haftpflicht Mietsachschäden o Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. Normaler Sachschaden Mietsachschaden Normaler Sachschaden Normaler Sachschaden o Selbstbeteiligung je Schadenfall 100,00 EUR Stand Seite 24

25 Vereins-Haftpflicht Sonstige Erweiterungsmöglichkeitenglichkeiten o o Abschluss einer Umwelt-Versicherung für eigene Heizöltankanlagen usw. Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei verpachteten Vereinsgaststätten Stand Seite 25

26 Unfallversicherung Standard-Leistungsarten o In der Gruppen-Unfallversicherung werden unterschiedliche Summen- Kombinationen angeboten o Bei allen Kombinationen sind immer die folgenden Leistungsarten enthalten: o Invaliditätsfall mit Verdoppelung der Leistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % o Todesfallleistung o Bergungskosten o 20 EUR Krankenhaustagegeld Stand Seite 26

27 Unfallversicherung Leistungsumfang Stand Seite 27

28 Unfallversicherung Invaliditätsleitung o Im Invaliditätsfall wird der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. o Bemessungsgrundlage ist die Gliedertaxe gemäß Ziff der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008). o Lässt sich der Invaliditätsgrad nicht nach der Gliedertaxe bemessen gilt Ziff AUB Todesfallleistung o Führt der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tod, wird die Todesfallsumme geleistet. Stand Seite 28

29 Unfallversicherung Gliedertaxe Stand Seite 29

30 a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Kombination A b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 0,95 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Kombination B a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,42 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Stand Seite 30

31 Kombination C a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,72 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Kombination D a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,06 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Stand Seite 31

32 Kombination E a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,37 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Stand Seite 32

33 Stand Seite 33

34 Stand Seite 34

35 Stand Seite 35

36 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht o Grundbeitrag Kombination A Kombination B Kombination C Kombination D Kombination E 0,95 EUR 1,42 EUR 1,72 EUR 2,06 EUR 2,37 EUR o Mietsachschäden/Schlüsselrisiko 40,93 EUR o Krankenhaustagegeld je weitere 6,00 EUR 0,10 EUR Stand Seite 36

37 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungen: Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 46,00 EUR 91,20 EUR 92,10 EUR 182,40 EUR Stand Seite 37

38 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Jahresvertrag Veranstalter-Haftpflicht Haftpflicht- und Unfallversicherung Für welche Vereine eignet sich dieser Jahresvertrag? Musikvereine, welche dem Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag noch nicht beigetreten sind. Welche Veranstaltungen können über den Jahresvertrag versichert werden? Alle Arten von Veranstaltungen, Reisen/Freizeiten u. Altmaterialsammlungen Welche Veranstaltungen können nicht über einen Jahresvertrag versichert werden? o Landesmusikfeste o Bundesmusikfeste sowie sonstige Großveranstaltungen Stand Seite 38

39 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht Jahresvertrag Veranstaltungen Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 69,00 EUR 136,80 EUR 138,15 EUR 273,60 EUR Stand Seite 39

40 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Besteht aus: o Dienstreise-Kaskoversicherung o Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt- Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung) Stand Seite 40

41 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Die Fahrerin schleuderte auf schneeglatter Fahrbahn, beschädigte die Leitplanke und den Gartenzaun, danach kam sie im Bachbett zum Stehen. Die Fahrerin hatte das Auto 14 Tage vor dem Unfall für EUR gekauft. An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall, bei die Motoraufhängung gebrochen ist, der Tank, die Ölwanne und der Auspuff aufgerissen wurden, entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin, die ihren Führerschein gerade einmal 28 Tage besaß, erhielt nach Abzug der Selbstbeteiligung von 300 EUR den Wert ihres Fahrzeugs mit EUR ersetzt. Stand Seite 41

42 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Stand Seite 42

43 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Stand Seite 43

44 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Deckungsumfang o Versicherungsschutz besteht während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.b.: Fahrten zu und von Proben Fahrten zu und von Versammlungen Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen o Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein! Es sind auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren. Stand Seite 44

45 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag o Dienstreisekasko: Selbstbeteiligungen o 300,00 EUR bei Vollkaskoschäden o 150,00 EUR bei Teilkaskoschäden o KH-SFR-Versicherung o Keine Selbstbeteiligung Stand Seite 45

46 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag o Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer - Grundbeitrag je Verein Personenkraftwagen und motorangetriebene Zweiradfahrzeuge 255,54 EUR Personenkraftwagen, motorangetriebene Zweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5 t. Nutzlast, Wohnmobile und PKW-Anhänger solange sie mit dem genutzten Fahrzeug verbunden sind 409,27 EUR - je aktives Mitglied, Jugendlichem/Schüler 2,48 EUR Stand Seite 46

47 Vermögensschaden gensschaden- Haftpflicht-Rahmenvertrag Stand Seite 47

48 Vermögensschaden gensschaden-haftpflichtversicherung Für eine Großveranstaltung wurde von einem Verband bei verschiedenen Hotels vor Ort Zimmerkontingente reserviert. Nachdem die Anmeldungen nicht ganz den Stand erreichten wurde vergessen die Kontingente abzusagen. Von drei Hotels, bei denen Kontingente bestellt waren, aber nicht abgerufen und storniert wurden, wurden Stornierungsgebühren von insgesamt EUR geltend gemacht. Die SV SparkassenVersicherung übernahm EUR. Der Verband musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen. Stand Seite 48

49 Vermögensschaden gensschaden-haftpflichtversicherung o Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig? Die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe; Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen. Stand Seite 49

50 Vermögensschaden gensschaden-haftpflichtversicherung o Versicherungsschutz besteht für Ansprüche von o außen (Drittansprüche) o durch den Verein (Eigenansprüche) Stand Seite 50

51 Vermögensschaden gensschaden-haftpflichtversicherung o Prüfung der Haftpflichtfrage Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind. o Ablehnung unberechtigter Ansprüche Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht. Ø Passive Rechtsschutzfunktion Zahlung gerechtfertigter Ansprüche Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer. Stand Seite 51

52 Vermögensschaden gensschaden-haftpflichtversicherung o Versicherungssumme EUR für Vermögensschäden o Selbstbeteiligung 100 EUR je Versicherungsfall Stand Seite 52

53 Vermögensschaden gensschaden-haftpflichtversicherung o Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer - bis zu 200 Mitglieder 119,00 EUR - je weiteres Mitglied 0,46 EUR Stand Seite 53

54 Vermögensschaden gensschaden-haftpflichtversicherung o Welche Ansprüche können entstehen? o Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern o Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen o Übersehen von fehlenden Zahlungseingängen o Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren o Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenzangebote eingeholt werden o Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer die Entschädigung für die Reisekosten und ggf. die Veranstaltung selbst fordern Stand Seite 54

55 Musikinstrumenten- Rahmenvertrag Stand Seite 55

56 Musikinstrumentenversicherung Vom auf den fand im Probelokal eine musikalische Videonacht statt. Am nächsten Tag veranstaltete die Jugendgruppe eine Altmaterialsammlung. Zur Generalreinigung des Probelokals wurde dieses komplett ausgeräumt, einige Instrumente waren hierbei in den Instrumentenkoffern im Hof zwischengelagert. Sie sollten für eine weitere Veranstaltung in Fahrzeugen abtransportiert werden. Da im Hof durch parkende Fahrzeuge die Räumlichkeiten sehr beengt waren, hat ein Transportfahrzeug beim wegfahren einen Instrumentenkoffer mit Inhalt überfahren, sicher ohne es zu bemerken. Die Kosten für das Instrument wurden nach Abzug der Selbstbeteiligung mit EUR von der SV SparkassenVersicherung übernommen. Stand Seite 56

57 Musikinstrumentenversicherung Stand Seite 57

58 Musikinstrumentenversicherung Stand Seite 58

59 Musikinstrumentenversicherung Welche Gegenstände können versichert werden? Musikinstrumente aller Art Futterale, Etuis, Kästen etc. Noten, Notenständer Beschallungs- und Verstärkeranlagen Was versichern wir nicht? Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder Plattenspieler sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte Stand Seite 59

60 Musikinstrumentenversicherung Welche Schadenfälle sind versichert? ALLGEFAHREN - Deckung, d.h. wir ersetzen insbesondere Schäden durch - Transport, Transportmittelunfall - Diebstahl, Abhandenkommen - Veruntreuung, Unterschlagung - Raub, räuberische Erpressung - Vertauschen, Liegenlassen - Brand, Blitzschlag, Explosion - Wasser und elementare Ereignisse Stand Seite 60

61 Musikinstrumentenversicherung Für welche Gefahren und Schäden treten wir nicht ein? - Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit eines bestimmten Personenkreises - Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden - Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie - mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige - gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung - Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden Stand Seite 61

62 Musikinstrumentenversicherung Wo gilt die Versicherung? weltweit Sind die versicherten Sachen während der Nachtzeit ( Uhr) auch in einem unbewacht im freien abgestellten Fahrzeug versichert? für Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen besteht für Vereine der BDMV und des DHV trotz der allgemein gültigen Nachtzeitklausel Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen ist Wie hoch ist die Versicherungssumme? die Versicherungssumme muß mindestens dem Zeitwert des jeweiligen Instruments entsprechen (siehe Entwertungstabelle vom BDMV / DHV) ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht Unterversicherung!!! Stand Seite 62

63 Musikinstrumentenversicherung Welche Kosten werden von uns im Schadenfall übernommen? Wir ersetzen : - bei einem Teilschaden die Reparaturkosten - bei einem Totalschaden den Zeitwert, maximal die Versicherungssumme Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 50,00 EUR selbst beteiligt. nicht bei Schäden durch Brand Blitzschlag Explosion höhere Gewalt Stand Seite 63

64 Musikinstrumentenversicherung Was kostet die Versicherung? Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Gesamtversicherungssumme pro Vertrag - ab EUR Versicherungssumme = 0,7% mindestens 135,00 EUR zuzüglich 19% Versicherungssteuer Wir übernehmen keine kurzfristigen Versicherungen! Stand Seite 64

65 Zeltversicherung Stand Seite 65

66 Zeltversicherung Welche Gegenstände können versichert werden? - Zelte aller Art - Mobiliar Bühne Tische, Bänke, Stühle Fußboden Zapfanlagen Kühlschränke Friteusen Grillgeräte Licht- und Beschallungsanlagen Was versichern wir nicht? Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä. Stand Seite 66

67 Zeltversicherung Welche Schadenfälle sind versichert? Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren : Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis Brand, Blitzschlag, Explosion Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar) höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm Stand Seite 67

68 Zeltversicherung Wo gilt die Versicherung? Geltungsbereich ist nur Deutschland Beitrag (Berechnung nach dem Wert des Zeltes) bei einem Jahresvertrag 4,00 % bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen 0,36 % sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird 0,27 % Mindestbeitrag jeweils 75 EUR zuzüglich 19% Versicherungssteuer Stand Seite 68

69 Nachlässe / Aktionen / Hilfsmittel Welche Nachlässe sind möglich? Jubiläumsrabatt von 25% bei Neuabschlüssen auf alle vorgenannten Rahmenverträge (nicht jedoch auf kurzfristige Verträge wie z.b. Zeltversicherung) gültig für das erste Versicherungsjahr Stand Seite 69

70 Nachlässe / Aktionen / Hilfsmittel Was ist, wenn ein Verein derzeit beim Wettbewerb besser versichert ist? unter der Voraussetzung, dass Haftpflicht und Unfall beim Wettbewerber besteht, sichern wir Besitzstand zu, d.h. wir policieren mit unseren Bedingungen. Sollte wir einen Schadensfall ablehnen, der jedoch nach den heutigen vereinbarten Wettbewerbsbedingungen versichert wäre, zahlen wir ebenfalls. Diese Zusicherung geben wir für 5 Jahre. Der Verein sollte uns die Bedingungen zukommen lassen. sollte der Preis bei gleichem Vesicherungsumfang günstiger sein, übernehmen wir diesen Preis (Vorsicht bei Veranstaltungen, die bei uns pauschal mitversichert werden können. Bei einem Vergleich sind diese normalerweise einzeln abzuschließenden Versicherungen in den Beiträgen zu berücksichtigen!) Stand Seite 70

71 Nachlässe / Aktionen / Hilfsmittel Wie können wir vorab einen Beitragsvergleich rechnen? die Landesverbände erhalten von uns einen Excel-Rechner per Mail, mit dem ein erstes Vergleichsangebot erstellt werden kann Infos erhalten Sie auch auf der Homepage der BDM ( Sie können sich für Auskünfte (auch zu Infomaterialien wie z.b. unseren Flyer) und Angebote an unsere Ansprechpartnerin wenden: Frau Roswitha Schmidt Tel-Nr.: 0711 / Fax: 0711 / Mail: roswitha.schmidt@sparkassenversicherung.de Stand Seite 71

72 Nachlässe / Aktionen / Hilfsmittel Wir möchten auch aus erster Hand unsere Kreisverbände informieren? bei allen interessierten Landesverbänden werden wir im Frühjahr 2009 und 2010 gerne die Rahmenverträge unter einer Kostenbeteiligung der Raummiete präsentieren die Rabattaktion von 25% auf das erste Versicherungsjahr bleibt damit für alle Neuverträge bis einschl bestehen Stand Seite 72

73 Nachlässe / Aktionen / Hilfsmittel Sind Bedingungsänderungen / -erweiterungen in den Rahmenverträgen möglich? ja, denn wir versuchen nach besten Wissen und Gewissen den Versicherungsschutz für Musikvereine darzustellen, den Sie auch benötigen die Änderungen fließen in aller Regel in die Jahresgespräche mit dem Präsidium ein, können sicherlich aber nach Abstimmung mit Herrn Sassik bei Bedarf auch unterjährig angepasst werden Stand Seite 73

74 Ihre Fragen Stand Seite 74

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