Gleichstellungsplan der Gemeinde Schladen-Werla. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert. nicht öffentlich. 12 öffentlich

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1 Gemeinde Schladen-Werla Absender: Fachbereich I Auskunft erteilt: Annemarie Ahlburg Datum: Aktenzeichen: FB I Ah Vorlage Gleichstellungsplan der Gemeinde Schladen-Werla Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert. Verwaltungsausschuss :30 Uhr 9 nicht öffentlich Rat der Gemeinde Schladen-Werla :00 Uhr 12 öffentlich Beratungsgegenstand Aufgrund des 15 des Nieders. Gleichsstellungsgesetzes (NGG) hat jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Der bisherige Gleichstellungsplan ist am abgelaufen. Aus diesem Grund wurde der Gleichstellungsplan entsprechend überarbeitet und der Gleichstellungsbeauftragten zur Stellungnahme übersandt. Seitens der Gleichstellungsbeauftragten bestehen keine Bedenken gegen den Gleichstellungsplan für die Zeit vom bis Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Begründung: [_Begruendung_]

2 Beschlussvorschlag: Der Gleichstellungsplan der Gemeinde Schladen-Werla für den Zeitraum vom bis wird in der vorliegenden Form beschlossen. (Andreas Memmert) Diese Vorlage enthält Anhänge

3 E n t w u r f Gleichstellungsplan der Gemeinde Schladen-Werla für den Zeitraum bis

4 Inhaltsverzeichnis: I. Einleitung... 3 II. Bestandsaufnahme... 4 Beamtinnen und Beamte... 4 Beschäftigte nach TVöD-BTV (Allgemeine Verwaltung)... 5 Beschäftigte nach TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst)... 7 Zusammenfassung... 8 Altersstruktur... 9 Erwartete Fluktuationen III. Analyse zur Beschäftigtenstruktur Beamtinnen/Beamte: Beschäftigte TVöD-BTV: IV. Maßnahmen und Zielerreichung Verbesserung der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben Ausgewogene Besetzung Schlusswort Seite 2 von 12

5 I. Einleitung Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 ist eine Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in Kraft getreten. Das Gesetz modernisiert und verbessert die Bestimmungen aus dem alten NGG von 1994 und schafft Regelungen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen. Künftig ist gem. 15 NGG die Erstellung eines Gleichstellungsplanes vorgesehen. Danach hat jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Als Grundlage des Gleichstellungsplans dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Nach 3 Abs. 3 NGG liegt eine Unterrepräsentanz vor, wenn innerhalb einer Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe der Gemeinde Schladen-Werla der Frauen- oder Männeranteil unter 45 % liegt. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt. Im Gleichstellungsplan ist für seine Geltungsdauer festzulegen, wie eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit verbessert werden soll. Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz sollte mit Inkrafttreten am 01. Juli 1994 Frauen eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen verschaffen. Es verpflichtete die Verwaltungen, Maßnahmen zum Ausgleich der Benachteiligung von Frauen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit umzusetzen. Die Novelle zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz soll gem. Begründung des Gesetzentwurfes mit Inkrafttreten am 1. Januar 2011 neue Schwerpunkte setzen. Statt bisheriger klarer Zielhierarchie zu Gunsten des Abbaus von Unterrepräsentanz von Frauen wird nunmehr die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit als gleichrangiges Ziel gesetzt. Sowohl die Regelungen zum Abbau der Unterrepräsentanz als auch die zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit gelten für Frauen und Männer. Künftig werden sich Personalmaßnahmen auch daran ausrichten müssen, die Unterrepräsentanz eines s zu verringern. Bei gleicher Befähigung und Eignung ist dem unterrepräsentierten der Vorzug zu geben. Mit der Verpflichtung der Dienststellen, im Interesse der Verbesserung der Verwaltungsentscheidungen männliche und weibliche Sichtweisen und die Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, werden zum ersten Mal ausdrücklich Aspekte des Gender Mainstreaming (Gleichstellungspolitik) im Gesetz aufgenommen. Die Geltungsdauer des Gleichstellungsplans umfasst jetzt drei Jahre, zum Ablauf ist ein neuer Plan zu erstellen (bisher Geltungsdauer sechs Jahre und Überarbeitung bei Fortdauer der Geltung alle zwei Jahre). Seite 3 von 12

6 II. Bestandsaufnahme Die Ist-Analyse zum Gleichstellungsplan basiert auf einer Bestandsfeststellung zum getrennt nach den jeweiligen Bereichen: Beamtinnen und Beamte BTV Beschäftigte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Sonderregelung für den Sozial- und Erziehungsdienst TVöD SR SuE Beamtinnen und Beamte Anzahl Beschäftigte Verwaltung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD- Besoldungsgruppe Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % B ,00% 100,00% Frauen A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 100,00% Frauen A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% Gesamt ,00% 100,00% Seite 4 von 12

7 Volumen Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % B ,00% 100,00% Frauen A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 100,00% Frauen A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% A ,00% 0,00% Gesamt ,00% 100,00% Beschäftigte nach TVöD-BTV (Allgemeine Verwaltung) Besoldungsgruppe Entgeltgruppe Anzahl Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % ,00% 0,00% ,00% 0,00% ,00% 0,00% ,33% 66,67% Frauen ,00% 0,00% ,00% 0,00% Männer ,56% 44,44% Männer Seite 5 von 12

8 Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % ,67% 33,33% Männer ,00% 0,00% ,50% 12,50% Männer ,00% 40,00% Männer ,00% 100,00% Frauen ,00% 25,00% Männer 2Ü ,33% 16,67% Männer ,00% 0,00% Männer ,67% 33,33% Männer Gesamt ,95% 32,05% Männer Volumen Entgeltgruppe Entgeltgruppe Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % ,00% 0,00% ,00% 0,00% ,00% 0,00% ,33% 66,67% Frauen ,00% 0,00% ,00% 0,00% Männer 9 3,71 4 7,71 48,12% 51,88% Frauen 8 1,71 1 2,71 63,10% 36,90% Männer ,00% 0,00% ,71% 14,29% Männer 5 6, ,41 51,65% 48,35% Männer ,00% 100,00% Frauen 3 3,1 2 5,1 60,78% 39,22% Männer 2ü 1,3 0,19 1,49 87,25% 12,75% Männer ,00% 0,00% Männer 1 5,45 3,84 9,29 58,67% 41,33% Männer Gesamt 32,68 21,03 53,71 60,85% 39,15% Männer Seite 6 von 12

9 Beschäftigte nach TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) Anzahl Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% Männer S ,00% 0,00% S 11 B S 11 A ,00% 0,00% S ,00% 0,00% Männer S ,00% 0,00% Männer S 8 B S 8 A ,35% 4,65% Männer S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% Männer S ,00% 0,00% Gesamt ,36% 3,64% Volumen Entgeltgruppe Entgeltgruppe Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% Seite 7 von 12

10 Entgeltgruppe Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % S 13 1,75 0 1,75 100,00% 0,00% Männer S ,00% 0,00% S 11 B ,00% 0,00% S 11 A ,00% 0,00% S ,00% 0,00% Männer S 9 3,93 0 3,93 100,00% 0,00% Männer S 8 B ,00% 0,00% S 8 A 34, ,06 94,45% 5,55% Männer S ,00% 0,00% S ,00% 0,00% S 3 4,56 0 4,56 100,00% 0,00% Männer S ,00% 0,00% Gesamt 45,3 2 47,3 95,77% 4,23% Männer Zusammenfassung Anzahl Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % Beamte ,00% 100,00% Frauen TVöD-BTV ,95 32,05 % Männer SuE * ,36 3,64 % Männer Gesamt ,86% 24,14% Männer * In einem Kindergarten ist ein männlicher Arbeitnehmer beschäftigt. Bei der Überleitung in den SuE bestand für diesen ein Wahlrecht über die Zuordnung des Tarifvertrages. Der Arbeitnehmer hat sich für den Verbleib im TVöD-BTV entschieden. Seite 8 von 12

11 Volumen Weibl. Männl. Insges. Weibl. % Männl. % Beamte 0,00 2,00 2,00 0,00% 100,00% Frauen TVöD-BTV 32,68 21,03 53,71 60,85 % 39,15 % Männer SuE 45, ,30 95,77 % 4,23 % Männer Gesamt 77,98 25,03 103,01 75,70 % 24,30 % Männer Altersstruktur Alter Männlich Weiblich Gesamt Bis 35 Jahre (Jahrgang 1981) Jahre ( ) Jahre ( ) Jahre ( ) Jahre ( ) Erwartete Fluktuationen Besoldungs-/ Entgeltgruppe Abgang Alter bzw. ATZ Ende Zeitvertrag Gesamt davon weiblich davon männlich Allgemeine Verwaltung ü Sozial- und Erziehungsdienst S 8 A Gesamt Seite 9 von 12

12 III. Analyse zur Beschäftigtenstruktur Aus der Bestandsaufnahme der Personalstruktur geht hervor, dass die Gesamtanzahl der weiblichen Beschäftigten bei 75,86 % (88 Frauen, 28 Männer) liegt. Das prozentuale Gesamtbeschäftigungsvolumen teilt sich in Anteile von Frauen mit 72,85 % und Männern mit 27,15 % auf. Ab dem Jahr 2017 befinden sich 3 Beschäftigte (2 Männer und 1 Frau) in der Arbeitsphase der Altersteilzeit im Blockmodell. Durch diese Altersteilzeitfälle ist die Quote gem. 4 des Tarifvertrages zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftige (TV FlexAZ) bis zum Jahr 2018 ausgeschöpft. Während der Laufzeit dieses Gleichstellungsplans enden 9 Zeitverträge. Hiervon fallen 6 Verträge in den Sozial- und Erziehungsdienst und 3 Verträge in die TVöD-BTV. Momentan befinden sich 7 Beschäftigte in Elternzeit. Hierbei handelt es sich um Frauen. Beamtinnen/Beamte: In der Gruppe der Beamtinnen/Beamte waren zum Stichtag zwei Männer beschäftigt. Eine Beamtenstelle ist ein Wahlbeamter bis zum Bei der daraufhin anstehenden Neuwahl sind keine Einflussmöglichkeiten bei der Besetzung gegeben. Hier sind die Frauen unterrepräsentiert. Beschäftigte TVöD-BTV: a) Entgeltgruppen 1 bis 2ü In diesen Entgeltgruppen sind 22 Frauen (73,33 %) und 8 Männer (26,67 %) beschäftigt. Dadurch sind Männer in den Entgeltgruppe 1 bis 2ü stark unterrepräsentiert. Unter die Entgeltgruppen fallen die Stellen der Reinigungskräfte sowie der Gemeindeund Saisonarbeiter/Hausmeister. Es handelt sich bis auf 1 Stelle um Teilzeitstellen mit niedriger Vergütung, die nach dem Rollenverständnis nur von Frauen als Zusatzverdienst und von Männern im Rahmen einer Nebentätigkeit übernommen werden. b) Entgeltgruppen 3 bis 8 Die vorhandenen 35 Stellen der Entgeltgruppen 3 bis 8 sind mit 24 Frauen (68,57 %) und 11 Männern (31,43 %) besetzt. Hier ergibt sich auch eine deutliche Unterrepräsentanz der Männer. Diese Unterrepräsentanz ergibt sich daraus, dass in den Verwaltungsberufen deutlich mehr Frauen als Männer ausgebildet wurden. Es zeichnet sich erst jetzt ab, dass sich wieder deutlich mehr Männer für diesen Ausbildungszweig interessieren. Seite 10 von 12

13 Personalveränderungen sind derzeit nicht abzusehen. Im Falle einer Neubesetzung wird jedoch darauf geachtet, dass bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Stelle mit einem männlichen Bewerber besetzt wird. c) Entgeltgruppen 9 bis 15 Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen insgesamt 13 Stellen. Davon entfallen auf Frauen 7 Stellen (53,85 %) und auf Männer 6 Stellen (46,15 %). Dies ergibt eine Unterrepräsentanz von Männern. Ein Ausgleich der Repräsentanz in den Entgeltgruppen 9 bis 15 kann aufgrund der Größe der Gemeinde und damit verbunden, fehlender vorhandener Stellen, nicht gewährleistet werden. d) Beschäftigte TVöD SR SuE: Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind derzeit 53 Stellen (96,36 %) mit Frauen und 2 Stellen (3,64 %) mit Männern besetzt. In einem Kindergarten ist zwar ein weiterer Sozialpädagoge beschäftigt, dieser fällt jedoch weiterhin unter den TVöD, da er von seinem Tarifwahlrecht im Rahmen der Überleitung in den Sozial- und Erziehungsdienst Gebrauch gemacht hat. Dieser Beschäftigte wird somit unter b) geführt. Zum laufen 6 befristete Arbeitsverhältnisse für Erzieherinnen aus. Die Verlängerung der Arbeitsverhältnisse bzw. erforderliche Entfristungen richten sich jeweils nach dem erforderlichen Bedarf aufgrund der Belegungszahlen in den Kindertagesstätten. Die Unterrepräsentanz von Männern im Sozial- und Erziehungsdienst erklärt sich daraus, dass dieser Beruf in der Vergangenheit nach dem Rollenverständnis ebenfalls den Frauen zugeordnet wurde. Bewerbungen von männlichen Bewerbern lagen nur in sehr begrenztem Umfang vor. Da der Ausbildungsberuf zur Erzieherin bzw. zum Erzieher nicht durch die Gemeinde Schladen-Werla angeboten werden darf (Ausbildung nur über Schule), erfolgt die Nachwuchsgewinnung ausschließlich über den freien Arbeitsmarkt. Die Gemeinde Schladen-Werla bietet zahlreiche Praktikantenplätze für Schüler etc. in den Kindergärten an. Bewerbungen von männlichen Praktikanten sind auch hier die absolute Ausnahme. Teilzeitbeschäftigte: Insgesamt befanden sich von 135 Beschäftigten (zum Stichtag ) 80 Personen (entspricht 59,26 %) in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Hiervon waren 96,25 Prozent der Beschäftigten in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis Frauen. Die teilzeitbeschäftigten Frauen sind insbesondere in den Entgeltgruppen 1 bis 6 und S3 bis S10 anzutreffen. Seite 11 von 12

14 IV. Maßnahmen und Zielerreichung Verbesserung der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein fester Bestandteil der Personalpolitik der Gemeinde Schladen-Werla. Anträge auf Arbeitszeitreduzierungen, Sonderurlaub etc. werden in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigten soweit möglich umgesetzt. Durch die flexible Arbeitszeit im Rahmen der Gleitzeit kann und wird auf kurzfristige Bedarfe an Freistellungen der Beschäftigten eingegangen. Des Weiteren wird derzeit an der Einrichtung von alternierender Telearbeit gearbeitet, um noch ein flexibleres Arbeitszeitmodell zur Verfügung stellen zu können. Durch die verstärkte Teambildung ist es den einzelnen Beschäftigten noch zusätzlich möglich, kurzfristige Bedarfe an Freistellungen etc. auf kleiner Ebene, also innerhalb des Teams, zu regeln. Es muss seitens des Teams nur sichergestellt werden, dass der Dienstbetrieb ordnungsgemäß gewährleistet ist. Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten werden eingehend geprüft und wenn möglich eingeführt. Ausgewogene Besetzung Das Ziel der Gemeinde ist es, in Bereichen mit Unterrepräsentation eine ausgewogene Besetzung in Bezug auf die er zu erreichen. Wie an der Altersstruktur zu erkennen ist, sind Personalveränderungen in den kommenden Jahren kaum abzusehen. Sollten dennoch Personalveränderungen auftreten, wird in den Bereichen mit Unterrepräsentation darauf geachtet, dass eine ausgewogene Neubesetzung erfolgt. Schlusswort Verantwortlich für die Umsetzung des Gleichstellungsplanes und das Erreichen der Ziele sind die Führungskräfte der Gemeinde Schladen-Werla. Es werden aber auch alle Beschäftigten gebeten, sich aktiv an der Umsetzung zu beteiligen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Gleichstellungsplan wird für die Dauer von drei Jahren aufgestellt. Er wird bei Ablauf fortgeschrieben, dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und in Kraft gesetzt. Schladen, a Der Bürgermeister Andreas Memmert Seite 12 von 12

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