Wenn leider führenden Teilen der Finanzbranche die professionelle Arbeitsethik abhanden gekommen ist, muss es dann per Androhung von Strafe gehen.

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1 FRAGE Die Bundesregierung plant eine deutliche Verschärfung des Kreditwesengesetzes (KWG). Nach den Plänen drohen Top-Managern aus der Finanzbranche Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, sofern sie vorsätzlich gegen Vorschriften des Risikomanagements verstoßen und dadurch die Existenz des Unternehmens gefährden. Halten Sie eine solche Verschärfung der Gesetzeslage für sinnvoll, um künftig eine ähnliche krisenhafte Zuspitzung von Finanzkrisen zu verhindern, wie wir sie nach der Lehman-Pleite auch in Deutschland erlebt haben? Prof. Dr. Juergen B. Donges Emeritus am Institut für Wirtschaftspolitik, Universität zu Köln: Der Nachweis eines vorsätzlichen Fehlverhaltens wird im Einzelfall nur schwer, wenn überhaupt, zu erbringen sein. Strenge Haftungsauflagen für die Aufsichtsräte sind zweckmäßiger. Eine sorgfältige mikroprudenzielle Aufsicht der Regulierungsbehörden ist ebenfalls wirksamer. Dr. Dirk H. Ehnts Gastdozent im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: Wenn leider führenden Teilen der Finanzbranche die professionelle Arbeitsethik abhanden gekommen ist, muss es dann per Androhung von Strafe gehen. Dr. Manfred Schweren Vorstand, PRIVALOR Vermögens-Management AG: Als Vorstand eines inhabergeführten Finanzdienstleistungsinstitutes gehe ich viel vorsichtiger mit unternehmenseigenem und -fremden Vermögen um als ein angestellter Bankmanager; insbesondere dann, wenn auch noch Boni im Spiel sind. Bankmanagern, denen die erforderliche ethische Einstellung fehlt, sollte man eine andere Aufgabe zuweisen. Dr. Boris Augurzky Kompetenzbereichsleiter Gesundheit, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.v.: Wichtig ist, dass Banken ihr unternehmerisches Risiko selbst tragen und nicht darauf spekulieren, dass es im Zweifel die Gesellschaft trägt. Prof. Dr. Ulrich van Suntum Lehrstuhl am Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen, Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Wie wäre es mit entsprechend hohen Haftstrafen für Politiker, die verfassungswidrig hohe Schulden machen? Prof. Dr. Georg Müller-Fürstenberger Lehrstuhl für Umwelt- und Kommunalökonomie, Universität Trier: Nur durch eine konsequente Androhung des Strafrechtes lässt sich eine Verhaltensänderung im Sinne der Konsumenten bewirken. 1

2 Prof. Dr. Volker Caspari Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie I, TU Darmstadt: In Deutschland wirken Gesetze immer besonders gut! Siehe Geschwindigkeitsbeschränkung und Handy-Verbot beim Autofahren. PD Dr. Friedrich Heinemann Leiter des Forschungsbereichs Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim: Vermutlich hat kaum ein Banker im Vorfeld der Finanzkrise vorsätzlich gegen Vorschriften des Risikomanagements verstoßen. Das sind Nebenkriegsschauplätze. Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Peter Lang Institut für Volkswirtschaftslehre, TU Braunschweig: Wir handeln alle in einem durch die Politik maßlos überregulierten Umfeld. willkürliche, unvorhersehbare Entscheidungen bewirken hierdurch Risiken, die auch ein rational handelnder Manager nicht vorhersehen kann. Darüber hinaus sind viele Manager schlecht bzw. falsch ausgebildet und handeln subjektiv ohne böse Absicht, objektiv, jedoch nur für Spezialisten vorhersehbar, sind ihre Entscheidungen falsch und werden in ihren negativen Wirkungen durch ebenfalls falsche Korrekturhandlungen noch verschlimmert. Strafandrohungen können so zu Handlungsunfähigkeit führen, die wiederum die wirtschaftliche Entwicklung stark hemmen kann. Prof. Dr. Martin Werding Lehrstuhl für Sozialpolitik, Ruhr-Universität Bochum: Regelungen dieser Art sind zumindest diskutabel, wenn die Verschärfung üblicher Regulierungen der Finanzbranche im Umgang mit extremen Risiken kein angemessenes Verhalten erzeugt, weil effektiv keine Haftung droht. Prof. Dr. Peter Oberender ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftstheorie, Universität Bayreuth: Es ist wichtig, das bestehende Verantwortungsvakuum zu füllen. Prof. Dr. Günter Franke Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre insbesondere Internationales Finanzmanagement, Universität Konstanz: Es gilt, systemische Risiken abbauen! Prof. Dr. Manfred J.M. Neumann Lehrstuhl am Institut für Internationale Wirtschaftspolitik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Der Nachweis wird allerdings in der Regel sehr schwierig sein. Prof. Stephan Klasen, Ph.D. Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie und Entwicklungsökonomik, Georg-August-Universität Göttingen: Bevor der Steuerzahler Banken rettet, muss man sicherstellen, dass Manager zur Rechenschaft gezogen werden. Prof. Dr. Carsten Hefeker Professur für Europäische Wirtschaftspolitik, Universität Siegen: Gesetze existieren bereits; wichtiger wäre es, die Anreize zu verändern und die existierenden Kontrollmöglichkeiten wahrzunehmen. 2

3 Prof. Dr. Michael Braulke Lehrstuhl für VWL-Außenwirtschaft, Universität Osnabrück: Die persönliche Haftung für Fehlentscheidungen ist wichtig. Nur die Bank haften zu lassen, trifft lediglich die Aktionäre oder schlimmstenfalls den Steuerzahler. Prof. Dr. Fred Wagner Institut für Versicherungslehre, Universität Leipzig: Nach der Gesetzesformulierung geht es um Vorsatz da darf auch ein passendes Strafmaß angesetzt werden. Ich halte es aber für fraglich, einen solchen Vorsatz nachzuweisen. Prof. Dr. Klaus Röder Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Finanzdienstleistungen, Universität Regensburg: Dafür gibt es sogar eine wissenschaftliche Begründung, das Diamond-Modell (Anm.d.Red.: Im Modell von Diamond spielen Informationsasymmetrien und Risikoeinschätzung eine zentrale Rolle für die Existenz von Banken.) Volker Hofmann Direktor, Wirtschaftspolitik und internationale Beziehungen, Bundesverband deutscher Banken: Es ist grundsätzlich richtig, das Thema Risikomanagement in den Fokus zu nehmen. Es gibt allerdings schon Regeln, die von der Bankenaufsicht erlassen worden sind. Die geplanten Änderungen sind mit sehr vielen unbestimmten Rechtsbegriffen versehen, so dass es letztlich zweifelhaft ist, ob die Rechtssicherheit erhöht wird. Stefan Maly Deputy Head of Investment Strategy, BNP Paribas Personal Investors Cortal Consors: Der Konkurs einer großen Bank hat weitreichende Konsequenzen über das Institut hinaus. Deshalb ist es angebracht, Vorstände zu bestrafen, die ihren Pflichten nicht im vollen Umfang nachkommen. Prof. Dr. Rolf Walter Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Friedrich-Schiller- Universität Jena: Unethisches Handeln sollte stärker sanktioniert werden. Prof. Dr. Siegfried F. Franke Professur für Wirtschaftspolitik, Andrássy Universität Budapest: Wenn das vorsätzliche gesetzeswidrige Handeln viele Menschen sehr stark schädigt, dann ist eine spürbare Haftstrafe auch angemessen, Prof. Dr. Horst Löchel German Centre of Banking and Finance, Frankfurt School of Finance & Management: Die Haftung der Manager muss verschärft werden um 'moral hazard'-verhalten einzudämmen. Ob damit zukünftige Finanzkrisen verhindert werden können, ist allerdings eine ganz andere Frage. Prof. Dr. Horst Schellhaaß em. Professor, Universität zu Köln: Viel wirksamer wäre es, wenn der Staat Banken, die sich verspekuliert haben, nicht retten würde. Wenn Aktionären Verluste drohen, achtet der Aufsichtsrat auf eine angemessene Risikovorsorge. 3

4 Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann Lehrstuhl für Makroökonomische Theorie und Politik, Universität Potsdam: Es ist Populismus, da die herrschenden Gesetze genügen, wenn es nachweisbar und zuordenbar ist. Die Ökonomik der Kriminalogie zeigt die Wirkungslosigkeit rigoroser Strafen. Prof. Dr. Martin Kocher Lehrstuhlinhaber, Verhaltensökonomik und experimentelle Wirtschaftsforschung, Ludwig-Maximilians-Universität München: Offensichtlich waren die Anreize bisher nicht klar genug. Es wird aber schwierig werden, eine rechtliche einwandfreie Formulierung zu finden (was sind Vorschriften des Risikomanagements"?). Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft II, Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Managerverhalten lässt sich wohl kaum gesetzlich fixieren. Es wäre zielführender, die Regeln der Banken-Insolvenzen zu verschärfen und sich dann auch politischer Einflussnahme im Fall einer Insolvenz zu enthalten. Ansonsten hilft nur, eine wesentlich höhere Eigenkapitalausstattung der Banken gesetzlich vorzuschreiben, um dem too big to fail"-problem vorzubeugen. Prof. Dr. Roland Döhrn Leiter des Kompetenzbereichs Wachstum und Konjunktur", Rheinisch- Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.v.: Krisen entstehen durch das Unbekannte und nicht aus Problemen heraus, die wir heute schon kennen. Die nächste Krise wird wahrscheinlich ihren Ausgang in einem Marktsegment nehmen, das wir heute noch gar nicht kennen und deshalb auch nicht regulieren. Prof. Dr. Helmut Wagner Lehrstuhl für Makroökonomik, Fern-Universität Hagen: Nur geeignete Anreizmechanismen in Form glaubhaft angedrohter Strafen dürften die Gesamtwirtschaft schädigende Verhaltensweisen von Managern in der Finanzbranche verändern. Prof. Dr. Spiridon Paraskewopoulos Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Makroökonomik und Leiter des Instituts für Theoretische Volkswirtschaftslehre, Universität Leipzig: Ein konstituierendes Prinzip der marktwirtschaftlichen Ordnung ist das Haftungsprinzip, welches endlich nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich realisiert werden sollte. Die Verschärfung des Kreditwesengesetzes wird Wesentliches dazu beitragen. Prof. Dr. Thomas Gries Lehrstuhl für Internationale Wachstums- und Konjunkturtheorie, Universität Paderborn: Die vorgeschlagene Verschärfung wird wenig Wirkung in der Praxis haben. Die asymmetrischen Informationen lassen einen Nachweis kaum zu. Es müssten generell die Anreizsysteme im Finanzsektor überdacht werden. Bonusregelungen etc. sollten überprüft und gegebenenfalls eingeschränkt werden. Dr. Martin Moryson Chefvolkswirt, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA: Der Markt und nicht der Staat sollte der primäre Sanktionsmechanimus sein. 4

5 Prof. Dr. Frank Bulthaupt Lehrstuhl für Kapitalmärkte und Volkswirtschaftslehre, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe: Der FCIC-Report hat dokumentiert, dass im Vorfeld der Finanzmarktkrise ernste und begründete Warnungen von Risikomanagern und Risikovorständen zu deren Entlassung geführt haben. Dies gilt es künftig zu unterbinden. FRAGE Zugleich bereitet die Koalition eine rechtliche Abtrennung des klassischen Einlagen- und Kreditgeschäfts vom Eigenhandel vor, sofern die Risikoaktivitäten bestimmte Grenzwerte überschreiten. Halten Sie ein solches Trennbankengesetz für geeignet, um Finanzinstitute künftig weniger krisenanfällig zu machen? Prof. Dr. Juergen B. Donges Emeritus am Institut für Wirtschaftspolitik, Universität zu Köln: Der GAU auf den internationalen Finanzmärkten wurde 2008 von einer zusammengebrochenen USamerikanischen Investmentbank (Lehman Brothers) ausgelöst, nicht von einer deutschen Universalbank. Für die künftige Systemstabilitätist entscheidender, dass scharfe Eigenkapitalanforderungen (über Basel III hinausgehend) an die Bankeen gestellt werden und dabei auch Staatsanleihen mit hartem Eigenkapital unterlegt werden müssen. Diesen Punkt verschweigt der Bundesfinanzminister hartnäckig, vermutlich, weil er die staatliche Schuldenpolitik nicht verteuern will. Außerdem muss eine spezielle Insolvenzordnung für Großbanken geschaffen werden, die sicherstellt, dass im Falle einer Bankenpleite als erste die Eigentümer und Gläubiger haften und nicht gleich die Steuerzahler. Prof. Dr. Mathias Erlei Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, TU Clausthal: Die organisatorische Trennung der Risiken beseitigt sie nicht. Dr. Dirk H. Ehnts Gastdozent im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: In den USA haben wir gesehen, dass dies nicht funktioniert. Nach der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers wandelten sich die anderen Investmentbanken in bank holding companies" um. Damit kamen sie dann doch in den Genuss von Zugang zu Zentralbankkredit. Diese dynamsiche Inkonsistenz ist wohl endemisch. Ein Trennbankensystem allein reicht also nicht aus. Dr. Manfred Schweren Vorstand, PRIVALOR Vermögens-Management AG: Es dient zur Stabilisierung unseres Finanzsystems und dem Schutz der Kundengelder. Und diese beiden Punkte sind entscheidend. Dr. Boris Augurzky Kompetenzbereichsleiter Gesundheit, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.v.: Die Risiken des Eigenhandels dürfen nicht auf das Kreditgeschäft überschwappen. Allerdings sollte die Trennung nicht strikt sein, weil es durchaus auch Sinn machen kann, einen (kleinen) Teil der Einlagen mit einem höheren Risiko im Eigenhandel anzulegen. 5

6 Prof. Dr. Ulrich van Suntum Lehrstuhl am Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen, Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Die Trennung ist eine Scheinlösung, die engen Verflechtungen der Kapitalmärkte gibt es auch dann noch. Lehmann Brothers war übrigens eine Trennbank. Prof. Dr. Georg Müller-Fürstenberger Lehrstuhl für Umwelt- und Kommunalökonomie, Universität Trier: Aus der historischen Erfahrung des Trennbankensystems in den USA halte ich dies für das bessere Modell. Ansonsten sind Interessenskollissionen nicht zu vermeiden. Prof. Dr. Volker Caspari Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie I, TU Darmstadt: Der Vorschlag beruhigt die SPD und die LINKE, wird aber nicht viel bringen. PD Dr. Friedrich Heinemann Leiter des Forschungsbereichs Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim: Universalbanken haben den Vorteil der Diversifikation verschiedener Geschäftsmodelle mit ihren spezifischen Risiken. Wenn in fünf Jahren in Deutschland eine Immobilienpreisblase platzt, sind die Banken die Dummen, die nur klassisches Bankgeschäft (Immobilienkredite) gemacht haben. Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Peter Lang Institut für Volkswirtschaftslehre, TU Braunschweig: Bessere Qualifikation (weniger Juristen) und qualifizierte Aufsicht wären besser. Prof. Dr. Martin Werding Lehrstuhl für Sozialpolitik, Ruhr-Universität Bochum: Wenn scheinbar elegantere Regulierungsansätze versagen, ist diese alte, relativ simple Lösung wohl eine der besten Optionen. Prof. Dr. Günter Franke Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre insbesondere Internationales Finanzmanagement, Universität Konstanz: Der Trennbankenvorschlag heilt einiges, nicht alles Prof. Dr. Manfred J.M. Neumann Lehrstuhl am Institut für Internationale Wirtschaftspolitik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Trennung (nicht Ab-Trennung) ist grundsätzlich positiv, schafft mehr Transparenz für die Konzernleitung und wird dazu beitragen, Hochrisikotransaktionen zu begrenzen. Prof. Stephan Klasen, Ph.D. Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie und Entwicklungsökonomik, Georg-August-Universität Göttingen: Noch besser wäre es, den Eigenhandel weitgehend zu verbieten. Prof. Dr. Carsten Hefeker Professur für Europäische Wirtschaftspolitik, Universität Siegen: Nein. Ich denke auch hier nicht, dass Gesetze die Problematik lösen. 6

7 Prof. Dr. Michael Braulke Lehrstuhl für VWL-Außenwirtschaft, Universität Osnabrück: Allerdings darf dann die klassische Bank" nicht die waghalsigen Aktivitäten der Investmentbank finanzieren dürfen. Prof. Dr. Lutz Arnold Lehrstuhl für Theoretische Volkswirtschaftslehre, Universität Regensburg: Das ist die zentrale notwendige Maßnahme. Keine Investmentbank egal wie groß ist systemisch wichtig, solange das Einlagen- und Kreditgeschäft läuft. Volker Hofmann Direktor, Wirtschaftspolitik und internationale Beziehungen, Bundesverband deutscher Banken: Es gibt keinen Nachweis dafür, dass ein Trennbankensystem die Finanzstabilität erhöht. Die Finanzkrise wurde nicht durch Universalbanken verursacht, sondern durch spezialisierte Institute. Lehman Brothers war beispielsweise eine reine Investmentbank. Stefan Maly Deputy Head of Investment Strategy, BNP Paribas Personal Investors Cortal Consors: Die Finanzkrise fand in den USA in einem Trennbankensystem statt. Trotz der Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken waren die Kapitalverflechtungen so groß, dass die Krise systemische Ausmaße annahm. Ein Trennbankensystem kann nicht die Lösung der Probleme sein. Prof. Dr. Rolf Walter Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Friedrich-Schiller- Universität Jena: Mit einer Trennung werden die Verantwortungszuweisung und das -bewusstsein stärker betont. Prof. Dr. Siegfried F. Franke Professur für Wirtschaftspolitik, Andrássy Universität Budapest: Ich verweise auf die jüngste Vergangenheit. Erst nachdem Präsident Clinton Ende der 1990er das jahrzehntelang geltende Verbot der Universalbank aufgehoben hatte, kam es zu Turbulenzen. Prof. Dr. Karlhans Sauernheimer Lehrstuhl für Allgemeine und Außenwirtschaftstheorie, Johannes-Gutenberg-Universität: Wo begann die Finanzkrise? In den USA. Was hat man dort für ein Bankensystem? Trennbanken! Kann eine Investmentbank nicht auch eine systemisch relevante Bank, die also gerettet werden muss, sein? Wird die Krisenanfälligigkeit des Bankensektors durch das Diversifikationspotential der Mischbanken nicht eher gestärkt? Prof. Dr. Horst Löchel German Centre of Banking and Finance, Frankfurt School of Finance & Management: Das Trennbankensystem ist nicht mehr zeitgemäß um große, internationale Unternehmen bei ihren Geschäften zu begleiten. Außerdem hatte die Krise seine Ursache nicht in Universalbanken. Die Beschlüsse scheinen mir eher politisch motiviert und werden, wenn sie umgesetzt werden, den Finanzplatz Deutschland beschädigen. 7

8 Prof. Dr. Horst Schellhaaß em. Professor, Universität zu Köln: Das ist keine Bekämpfung der Ursachen. Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann Lehrstuhl für Makroökonomische Theorie und Politik, Universität Potsdam: Die Vorteile des Universalbankensystems werden langsam zerstört, das System wird politisch leichter steuerbar (Richtung Trennbanken, Fondswirtschaft). Prof. Dr. Martin Kocher Lehrstuhlinhaber, Verhaltensökonomik und experimentelle Wirtschaftsforschung, Ludwig-Maximilians-Universität München: Die bestehende Intransparenz hinsichtlich verschiedener Aktivitäten von Finanzdienstleistern hat sicher zur Krise beigetragen. Ein Trennbankensystem ist eine Möglichkeit, dem Herr zu werden. Gleichzeitig verringert es auch die Größe einzelner Institute, was ein wichtiger Nebeneffekt ist. Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft II, Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Auch Trennbankensysteme unterliegen Risiken und haben Nachteile. Eine deutlich höhere zwingende Eigenkapitalunterlegung scheint möglicherweise auch hier zielführender zu sein. Prof. Dr. Spiridon Paraskewopoulos Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Makroökonomik und Leiter des Instituts für Theoretische Volkswirtschaftslehre, Universität Leipzig: Die Trennung ist notwendig, damit auch die Zuordnung der Risiken eindeutig ist. Die Entstehung von Problemen, die zunächst bewusst oder unbewusst nicht bemerkt wurden, begann, als manche kluge Ökonomen feststellten, dass man mit normalen Bankgeschäften nicht viel Geld verdienen kann. Dies deshalb, weil das Bankensystem zu viele Staatsregulierungen mit personalaufwendigen Bonitätsprüfungen und vielerlei kostspieligen bürokratischen Eingriffen und Hemmnissen enthielt. Deshalb sind viele Banken dazu übergegangen, zusätzlich eine andere und lukrativere Art des Bankgeschäfts zu betreiben, nämlich das sogenannte Investment-Geschäft. Diese Geschäftstätigkeit liegt im Wesentlichen: (a) auf der Verwaltung von Kundenvermögen, (b) auf der Unterstützung und Beratung von Unternehmungen bei der Beschaffung von Kapital auf unterschiedlichen Finanzierungswegen und (c) auf dem Handel mit Wertpapieren, Derivaten und Devisen. Für das letztere müssen die sogenannten Investmentbanken die Risiken allein tragen und nicht mit den Einlagen ihrer Kunden. Prof. Dr. Thomas Gries Lehrstuhl für Internationale Wachstums- und Konjunkturtheorie, Universität Paderborn: Trennbanken können ein richtiger Schritt sein, wenn auch eine hinreichende gegenseitige Eigentums- und Haftungsgrenze existiert. Prof. Dr. Robert Schwager Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, Georg-August-Universität Göttingen: Die Risiken bleiben auch nach einer Trennung und der politische Druck zur Bankenrettung auch. Dr. Martin Moryson Chefvolkswirt, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA: Universalbanken sollten besser in der Lage sein, Geschäftsrisiken zu diversifizieren. 8

9 Prof. Dr. Frank Bulthaupt Lehrstuhl für Kapitalmärkte und Volkswirtschaftslehre, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe: Das Trennbankengesetz ermöglicht eine Identifikation und Separierung des spekulativen Eigenhandels von der Versorgungsfunktion des Bankensektors bzgl. Finanzierungen der Unternehmen. Die Finanzmarktkrise hat verdeutlicht, dass spekulativer Eigenhandel zu einer Auslagerung und Vertuschung der eingegangenen Risiken führen kann. FRAGE Die Diskussion um die Familienpolitik in Deutschland ist nach einem Spiegel- Bericht in den vergangenen Tagen neu entbrannt. Nach Berechnungen der OECD gibt Deutschland lt. Spiegel 3,1 Prozent des BIP für Familienförderung aus. In den OECD-Ländern liegt die entsprechende Quote bei 2,6 Prozent. Zugleich liegt die Anzahl der Geburten pro Frau im Alter zwischen 15 und 49 in Deutschland bei lediglich 1,39 während im OECD-Durchschnitt 1,74 Kinder pro Frau geboren werden. Wie beurteilen Sie grundsätzlich die Familienpolitik in Deutschland mit Blick auf die Förderung von Familien und Berufschancen junger Frauen? Prof. Dr. Joachim Wilde Lehrstuhl für Ökonometrie und Statistik, Universität Osnabrück: Die Förderung von Familien und die Förderung von Berufschancen ist nicht dasselbe! Prof. Dr. Juergen B. Donges Emeritus am Institut für Wirtschaftspolitik, Universität zu Köln: Die Gründe für die vergleichsweise niedrige Geburtenrate in Deutschland sind vielschichtig und vor allem sehr individueller Natur. Der Staat hat hier nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten. Dr. Dirk H. Ehnts Gastdozent im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: Die weibliche Vollzeitäquivalent-Erwerbstätigenquote ist in den letzten Jahren wohl nicht angestiegen. Frauen werden auf dem Arbeitsmarkt noch immer diskriminiert. Dr. Manfred Schweren Vorstand, PRIVALOR Vermögens-Management AG: Die Rolle der Frau in der Gesellschaft hat sich gewandelt. Daran wird auch die Familienpolitik der Regierung wenig ändern können. Dr. Boris Augurzky Kompetenzbereichsleiter Gesundheit, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.v.: Die Familien werden gut gefördert. Auch junge Frauen haben immer bessere Berufschancen. Statt Betreuungsgeld sollte aber besser in den Kita-Ausbau investiert werden. Prof. Dr. Manfred Königstein Lehrstuhl für Angewandte Mikroökonomik, Universität Erfurt: Das wichtigste Thema in diesem Zusammenhang ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierbei gehen wir in die richtige Richtung, aber wir sind noch längst nicht angekommen. 9

10 Prof. Dr. Georg Müller-Fürstenberger Lehrstuhl für Umwelt- und Kommunalökonomie, Universität Trier: Im politischen Rahmen wird das Mögliche getan. Die Entscheidung für Kinder lässt sich nicht weiter durch monetäre Anreize und Betreuungsangebote veressern. Wichtig ist der Glaube an eine bessere Zukunft. Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Peter Lang Institut für Volkswirtschaftslehre, TU Braunschweig: Lächerliche Staatsleistungen veranlassen junge Familien nicht zu mehr Kindern. Deutsche wollen eben 1,39 Kinder, weil die zu den gewünschten Lebensbedingungen passen. Die aktuelle Diskussion wird offenbar von jeder herzjesu-sozialistischen Fraktion" vorangetrieben, die von einem recht auf Selbstbestimmung der Eltern nichts wissen wollen; zu viele Schmalspurtheologen in Politik und Medien? Prof. Dr. Manfred J.M. Neumann Lehrstuhl am Institut für Internationale Wirtschaftspolitik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Es gibt ein zu großes Durcheinander in der Familienpolitiik. Dr. Marco Bargel Chefvolkswirt, Postbank AG: Es fehlen kostengünstige Betreuungsangebote für Mütter. Prof. Stephan Klasen, Ph.D. Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie und Entwicklungsökonomik, Georg-August-Universität Göttingen: Manche Aspekte sind ganz gut (Kindergarten und Hortgarantie, Neuregelung der Elternzeit), andere archaisch oder Geldverschwendung oder beides. Prof. Dr. Carsten Hefeker Professur für Europäische Wirtschaftspolitik, Universität Siegen: Man setzt falsche Anreize und ermöglicht nicht wirklich die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf, wie das in anderen Ländern geschieht. Stattdessen wird ziellos Geld per Gießkanne verteilt. Prof. Dr. Michael Braulke Lehrstuhl für VWL-Außenwirtschaft, Universität Osnabrück: Die Krönung verfehlter Politik ist die Herdprämie. Prof. Dr. Fred Wagner Institut für Versicherungslehre, Universität Leipzig: Mit direkten Geldzahlungen allein ist es längst nicht getan. Nötig sind passende Infrastrukturmaßnahmen, wie z.b. ausreichend Kita-Plätze, die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten und flankiert von der Politik eine familienverträgliche Arbeitsorganisation in den Unternehmen (flexible Arbeitszeiten, Teilzeit-Führungskräfte) sowie schließlich ein breiter Kulturwandel in Richtung Familie und Beruf in Deutschland. Prof. Dr. Juergen von Hagen Lehrstuhl am Institut für International Wirtschaftspolitik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Für die Frage, wieviele Kinder geboren werden, ist die Familienpolitik irrelevant. Eine Generation, die nur sich selbst sieht, hat kein Interesse an Nachwuchs. Da helfen auch keine Euros. 10

11 Volker Hofmann Direktor, Wirtschaftspolitik und internationale Beziehungen, Bundesverband deutscher Banken: Mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten, noch immer vergleichsweise niedrige gesellschaftliche Akzeptanz von Kindererziehung und Berufstätigkeit sind die wahren Gründ. Prof. Dr. Rolf Walter Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Friedrich-Schiller- Universität Jena: Das Kindergarten- und Schulsystem steht finanziell und organisatorisch auf gesunden Beinen und die jungen Familien profitieren davon sehr. Prof. Dr. Siegfried F. Franke Professur für Wirtschaftspolitik, Andrássy Universität Budapest: Ich bin kein Fachmann für Familienpolitik. Sie hat indessen so viele Facetten, so dass mir eine Antwort in den knappen Kategorien auch kaum möglich erscheint. Ich denke, man muss schlicht Gerechtigkeitsaspekte vom Wollen der Wirtschaft nach möglichst vielen verfügbaren Arbeitskräften und die Neigung der Politik, stets neue Steuerquellen zu erschließen, auseinanderhalten. Beispiel, das Familiensplitting: Wird hier eine neue Steuerquelle entdeckt? Haben heutige Kritiker die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts überhaupt gelesen, und wenn ja, haben sie sie verstanden? Was Familienpolitik eigentlich will, weiß wohl niemand so recht. Manchmal denke: Familien oder Paare einfach mal rechtlich in Ruhe lassen. Prof. Dr. Justus Haucap Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre insbesondere Wettbewerbstheorie und -politik und Gründungsdirektor, Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: Wir benötigen keine Familienförderung, sondern eine Kinderförderung, die es Müttern (egal ob alleinerziehend oder in einer Familie) besser ermöglicht, Kinder und Karriere miteinander zu verbinden. Prof. Dr. Karlhans Sauernheimer Lehrstuhl für Allgemeine und Außenwirtschaftstheorie, Johannes-Gutenberg-Universität: Familienförderung ist Familienförderung und keine Geburtsförderung. Familienförderung ist Familienförderung und keine Förderung der Berufschancen junger Frauen. Deshalb sind die o.g. Vergleiche sinnlos. Prof. Dr. Horst Schellhaaß em. Professor, Universität zu Köln: Es mangelt nicht an Geld, sondern an Angeboten für die Kinderbetreuung. Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann Lehrstuhl für Makroökonomische Theorie und Politik, Universität Potsdam: Jahrelang wurde der Vater massiv diskriminiert, in wesentlichen Bereichen auch heute noch. Die Familienpolitik ist keine Arbeitsmarktpolitik. Die Politik, die Gesellschaft ist zu menschenunfreundlich! Prof. Dr. Martin Kocher Lehrstuhlinhaber, Verhaltensökonomik und experimentelle Wirtschaftsforschung, Ludwig-Maximilians-Universität München: Falsche Prioritäten, offensichtliche Ineffizienz, offensichtlich an den Präferenzen der Eltern vorbei. 11

12 Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft II, Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Die Familienpolitik subventioniert zurzeit in erster Linie den Verzicht auf Erwerbsbeteiligung. Die indirekten Kinderkosten, d.h. die Opportunitätskosten des Verzichts auf Erwerbsarbeit, können durch Transferzahlungen nicht ersetzt werden. Hier helfen nur Kinderbetreuungsmöglichkeiten außerhalb des Haushalts, mit entsprechenden Skaleneffekten, die diese auch bezahlbar machen und die indirekten Kinderkosten senken. Prof. Dr. Spiridon Paraskewopoulos Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Makroökonomik und Leiter des Instituts für Theoretische Volkswirtschaftslehre, Universität Leipzig: Die Fördermittel für die Familienpolitik in Deutschland sind insgesamt ausreichend. Ihre Verteilung müsste allerdings mehr die Bedürftigkeit der Familien und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Fördermittel berücksichtigen. Prof. Dr. Thomas Gries Lehrstuhl für Internationale Wachstums- und Konjunkturtheorie, Universität Paderborn: Ich habe aus eigener Erfahrung erlebt, wie schwierig eine Koordination von Familie und Beruf für beide Elternteile ist. Die Strukturen in Deutschland sehen nicht vor, dass beide Eltern berufstätig sind. Dies zieht sich durch alle Stufen der Kinder- und Jugendbetreuung und Bildung hin. Dr. Alfred Boss Forschungsbereich Das Wohlfahrtssystem", Institut für Weltwirtschaft Kiel: Das System, falls man davon überhaupt reden kann, ist viel zu kompliziert. Niemand weiß, welche Haushaltstypen wie stark gefördert werden. Prof. Dr. Frank Bulthaupt Lehrstuhl für Kapitalmärkte und Volkswirtschaftslehre, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe: Im historischen Vergleich hat sich in Deutschland die Familienförderung sukzessiv verbessert. FRAGE Wie beurteilen Sie einzelne Maßnahmen mit Blick auf die Eignung zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit un der Berufschancen junger Frauen in Deutschland? Prof. Dr. Friedrich Breyer Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialpolitik, Universität Konstanz: Das Kindergeld dient der Verhinderung von Kinderarmut. Das Betreuungsgeld ist notwendig, da der Staat einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung geschaffen hat, den er nicht einlösen kann. Beide Maßnahmen haben von vornherein nicht das Ziel der Förderung der Frauenerwerbstätigkeit, daher ist Eignung" nicht das richtige Wort. Prof. Dr. Joachim Wilde Lehrstuhl für Ökonometrie und Statistik, Universität Osnabrück: Die Fragestellung ist hochgradig unseriös. Da die ersten drei Antwortkategorien andere Ziele verfolgen, müssen sie bei dieser Frage schlecht abschneiden, und die Rubrik Kita/Kindergärten" wird vorab als leuchtender Sieger implementiert. Auf diese Weise könnte man z.b. auch die Steuerer- 12

13 leichterungen für energieintensive Betriebe bei der Ökosteuer diskretieren, indem man fragt, ob diese Steuererleichterungen zur Förderung der Umwelt geeignet sind. Prof. Dr. Juergen B. Donges Emeritus am Institut für Wirtschaftspolitik, Universität zu Köln: Die Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland ist beachtlich, so dass eine gezielte staatliche Förderung nicht nötig ist. Der Staat, der hier des Guten zu viel tut, generiert Mitnahmeeffekte und belastet unnötig den öffentlichen Haushalt. Dr. Dirk H. Ehnts Gastdozent im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: Die nordeuropäischen Länder zeigen hier, wie es geht: hohe Erwerbsquote und hohe Geburtenraten. Dazu haben sie landesweit eine gute Versorgung mit Kitas. Das kostet natürlich Geld. Dr. Manfred Schweren Vorstand, PRIVALOR Vermögens-Management AG: Maßnahmen, die geeignet sind, eine Frau von Betreuungstätigkeiten für das Kind zu entlasten, sind vorzuziehen. Prof. Dr. Georg Müller-Fürstenberger Lehrstuhl für Umwelt- und Kommunalökonomie, Universität Trier: Die Entscheidung für eine Erwerbstätigkeit sollte nicht unter ökonomsischen Druck erfolgen. Deshalb ist jede finanzielle Entlastung zu begrüßen. Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Peter Lang Institut für Volkswirtschaftslehre, TU Braunschweig: Für geringqualifizierte Frauen sind zusätzliche Einnahmen hilfreich, für hochqualifizierte Frauen wären seriöse Kitas hilfreich. Prof. Dr. Manfred J.M. Neumann Lehrstuhl am Institut für Internationale Wirtschaftspolitik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Ihre Frage zeigt, dass Sie eine falsche Priorität im Kopf haben: Wenn die Geburtenrate weiter fällt, braucht man sich um Frauenerwerbstätigkeit keine Sorgen mehr zu machen. Prof. Dr. Michael Braulke Lehrstuhl für VWL-Außenwirtschaft, Universität Osnabrück: Wenn junge Mütter wieder in ihren Beruf wollen, scheitert das zu oft an fehlenden Kita-Plätzen Prof. Dr. Siegfried F. Franke Professur für Wirtschaftspolitik, Andrássy Universität Budapest: Ich meine, die Zielsetzung der ersten drei Maßnahmen hat überhaupt nichts mit der Förderung der Frauenerwerbstätigkeit zu tun. Da geht es eher um Fragen der (steuerlichen) Gerechtigkeit. Prof. Dr. Andreas Ziegler Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung, Universität Kassel: Viele unsinnige und extrem teure familienpolitische Leistungen (insbesondere das Ehegattensplitting und das Betreuungsgeld) sind vor allem ideologisch motiviert und führen weder zu einer Erhöhung der Geburtenquote noch zu einer Verbesserung der Kinderbetreuung (bzw. Kindererziehung) oder gar einer Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit. 13

14 Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann Lehrstuhl für Makroökonomische Theorie und Politik, Universität Potsdam: Es sollte eine individuelle Entscheidung sein, negative Anreize wirken verzerrend, Bildungs- und Kulturpolitik werden vernachlässigt. Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Leiter des Instituts für Finanzwissenschaft I, Albert-Ludwigs- Universität Freiburg: Wieso sollte die Erhöhung der Frauenerwerbsquote denn politisches Ziel der Familienpolitik sein? Dr. Martin Moryson Chefvolkswirt, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA: Ehegattensplitting und Kindergeld verfolgen andere Ziele als die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit. Dafür sind sie gänzlich ungeeignet. Dessen ungeachtet halten wir das Kindergeld für sozial schwache Familien sozialpolitisch gerechtfertigt. FRAGE Die geltende Regelung des Länderfinanzausgleichs läuft Ende des Jahrzehnts aus. Bayern und Baden-Württemberg wollen bis zur fälligen Neuregelung nicht warten und haben sich auf eine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich verständigt. Ihrer Ansicht nach setzt das dreistufige System aus Umsatzsteuerverteilung, Ergänzungszuweisungen und dem eigentlichen Länderfinanzausgleich Fehlanreize, da etwa mögliche Steueranhebungen von Nehmerländern unmittelbar in den Finanzausgleich eingehen würden und damit vollständig wieder aufgefressen würden. Sollte der Länderfinanzausgleich insgesamt zügig neu geregelt werden? Prof. Dr. Joachim Wilde Lehrstuhl für Ökonometrie und Statistik, Universität Osnabrück: Die eigene Leistung sollte stärker belohnt werden. Prof. Dr. Juergen B. Donges Emeritus am Institut für Wirtschaftspolitik, Universität zu Köln: Die Zeit bis 2019 sollte genutzt werden, um eine sorgfältige Reform vorzubereiten. Die neue Grundlinie sollte sein, einerseits in den Ländern die Anreize für die Pflege ergiebiger Steuerquellen zu verbessern und andererseits Vorkehrungen dafür zu treffen, dass erfolgreiche Anstrengungen zur Stärkung der eigenen Steuerkraft durch Finanzausgleichsregelungen zunichte gemacht werden. Prof. Dr. Mathias Erlei Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, TU Clausthal: Das aktuelle System setzt falsche Anreize. Dr. Dirk H. Ehnts Gastdozent im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: Ohne den solidarischen Länderfinanzausgleich würde es in Deutschland zu einer regionalen Spaltung kommen, die noch schärfer als heute ausfällt. Da Reformen aber in Richtung Abbau/Rückbau gehen, halte ich eine zügige Neueregelung momentan für nicht dringend. 14

15 Dr. Boris Augurzky Kompetenzbereichsleiter Gesundheit, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.v.: Jedes Land sollte die Früchte seiner Arbeit selbst ernten können. Wer nichts zu ernten hat, sollte sich dagegen anstrengen müssen. Prof. Dr. Ulrich van Suntum Lehrstuhl am Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen, Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Das ganze System ist Unsinn, da Steuern zuerst nach dem örtlichen Aufkommen an die Länder fließen und anschließend dann nach Bedarfskriterien wieder umverteilt werden. Es sollte und könnte durch eine direkte Zuweisung der Steuern nach einfachen Kriterien wie dem BIP an die Länder ersetzt werden, dann wären wir das Thema Finanzausgleich los. Prof. Dr. Georg Müller-Fürstenberger Lehrstuhl für Umwelt- und Kommunalökonomie, Universität Trier: Der Finanzausgleich beseitigt wichtige Anreize, aus eigener Kraft Einnahmen und Ausgaben abzugleichen. PD Dr. Friedrich Heinemann Leiter des Forschungsbereichs Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim: Eine Neuregelung steht mit Ablauf des Finanzausgleichsgesetzes Ende 2019 an ist somit ein realistischer zeitlicher Horizont für eine Reform. Die Reform ist sehr wichtig und notwendig. Die Ausgleichsintensitäten sind heute zu hoch. Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Peter Lang Institut für Volkswirtschaftslehre, TU Braunschweig: Die Nehmerländer zocken seelenruhig ab und strengen sich in keiner Weise an; das müssen die Geberländer nicht hinnehmen. Prof. Dr. Günter Franke Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre insbesondere Internationales Finanzmanagement, Universität Konstanz: Mehr Disziplin auf Länderebene ist notwendig. Prof. Dr. Manfred J.M. Neumann Lehrstuhl am Institut für Internationale Wirtschaftspolitik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Es gibt starke negative Anreize durch zu hohe Umverteilung. Prof. Stephan Klasen, Ph.D. Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie und Entwicklungsökonomik, Georg-August-Universität Göttingen: Eine Reform sollte es nur im Zusammenhang mit einer neuerlichen grundlegenden Föderalismusreform geben. Prof. Dr. Carsten Hefeker Professur für Europäische Wirtschaftspolitik, Universität Siegen: Die Anreizeffekte sind momentan negativ. 15

16 Prof. Dr. Michael Braulke Lehrstuhl für VWL-Außenwirtschaft, Universität Osnabrück: Die Fehlanreize sind ärgerlich; insofern kann ich Bayern verstehen. Allerdings glaube ich nicht, dass es Seehofer wirklich um die Sache geht. Prof. Dr. Fred Wagner Institut für Versicherungslehre, Universität Leipzig: Mehr Eigenverantwortung wäre auch zwischen den Ländern hilfreich. Prof. Dr. Juergen von Hagen Lehrstuhl am Institut für International Wirtschaftspolitik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Mit dem de-facto-ausstieg von NRW aus dem System ist der Länderfinanzausgleich in seiner alten Form sinnlos geworden. Prof. Dr. Klaus Röder Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Finanzdienstleistungen, Universität Regensburg: Bayern bezahlt implizit kostenlose Kita in Berlin, das darf nicht sein. Volker Hofmann Direktor, Wirtschaftspolitik und internationale Beziehungen, Bundesverband deutscher Banken: Auch mit Föderalismusreform I und II wurden grundlegende Fehlsteuerungen nicht beseitigt, insbesondere die Anreizproblematik. Prof. Dr. Rolf Walter Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Friedrich-Schiller- Universität Jena: Die finanzielle Autonomie der Länder muss gestärkt und gefördert werden Prof. Dr. Siegfried F. Franke Professur für Wirtschaftspolitik, Andrássy Universität Budapest: Der Länderfinanzausgleich stellt schon seit Jahrzehnten rein distributive Aspekte in den Vordergrund und vernachlässigt allokative Aspekte. Das hätte schon längst korrigiert werden müssen. Aber bislang sind noch alle Versuche gescheitert, die Frösche an der Stilllegung von Sümpfen zu beteiligen". Prof. Dr. Horst Löchel German Centre of Banking and Finance, Frankfurt School of Finance & Management: Die Nehmerländer sollten stärkere Anreize zum Sparen haben. Prof. Dr. Horst Schellhaaß em. Professor, Universität zu Köln: Die derzeitigen Regelungen sind nicht anreizkompatibel. Es sollte gelten: Wer sich anstrengt, sollte belohnt werden. 16

17 Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann Lehrstuhl für Makroökonomische Theorie und Politik, Universität Potsdam: Das System hat zu politischen Ausgaben (Wahlgeschenke, Transfers, Prestige) und häufig zu Verschuldung geführt, so dass jetzt häufig zu hören ist: Weiter so, wir können die Schulden sowieso nicht abbauen. Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft II, Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Der Länderfinanzausgleich erfüllt seine Aufgaben nicht, da er den Ländern zu viele Anreize nimmt, die landeseigene Wirtschaftsentwicklung eigenverantwortlich zu gestalten. Dazu gehören auch die Landessteuer- und -ausgabenpolitik. Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Leiter des Instituts für Finanzwissenschaft I, Albert-Ludwigs- Universität Freiburg:.. weil sonst am Ende nur noch einer gibt und alle anderen nehmen. Prof. Dr. Helmut Wagner Lehrstuhl für Makroökonomik, Fern-Universität Hagen: Es bedarf geeigneter Regelungen, um das Moral-Hazard-Verhalten einzelner sich immer höher verschuldender Bundesländer zu unterbinden. Ansonten wird es irgendwann zu negativen Produktivitätsanreizen auch in den leistungsstarken" Geberländern kommen. Prof. Dr. Spiridon Paraskewopoulos Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Makroökonomik und Leiter des Instituts für Theoretische Volkswirtschaftslehre, Universität Leipzig: Ein Minimum von 90% des Durchschnitts wäre ausreichend und leistungsfördernd. Prof. Dr. Thomas Gries Lehrstuhl für Internationale Wachstums- und Konjunkturtheorie, Universität Paderborn: Vieles ist in diesem Zusammenhang nicht anreizkompatibel geregelt. Prof. Dr. Robert Schwager Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, Georg-August-Universität Göttingen: Der Uumsatzsteuer-Vorwegausgleich ist überflüssig. Die Abschöpfungsquote, also wieviel Prozent zusätzlicher Steuereinnahmen ein Land im Länderfinanzausgleich abgeben muss, ist zu hoch. Dr. Alfred Boss Forschungsbereich Das Wohlfahrtssystem", Institut für Weltwirtschaft Kiel: Die Fehlanreize sind gravierend. Sie sind hinlänglich bekannt. Dr. Martin Moryson Chefvolkswirt, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA: Nicht zügig, sondern gründlich! 17

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