Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.
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- Gretel Heintze
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1 Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, Hamburg Telefon: Telefax: Hamburger Volksbank eg Konto-Nr (BLZ ) Durchwahl: März 2010 Unser Zeichen: AHA He/ha Rundschreiben 9/10 1. Tarifabschluss 2010 im Öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) 2. Künstlersozialkasse Neues optionales Online-Meldeverfahren 3. Die Hochschule der Zukunft das Leitbild der Wirtschaft 4. Neuordnungsverfahren Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik 5. Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze neu erschienen Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Tarifabschluss 2010 im Öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) Nach erfolgreicher Schlichtung im Öffentlichen Dienst für Bund und Gemeinden haben sich die Tarifpartner am 28. Februar 2010 auf die Übernahme des folgenden Schlichtungsergebnisses verständigt: I. Entgelt Laufzeit 26 Monate ( ) ab ,2 % Einmalzahlung i. H. v. 240 ab ,6 % ab ,5 % Die Tarifparteien haben vereinbart, die leistungsorientierte Vergütung dauerhaft auszubauen und von derzeit 1 % des Entgelts in vier Stufen bis 2013 auf 2 % zu verdoppeln (2010: 1,25 %; 2011: 1,50 %; 2012: 1,75 %; 2013: 2,00 %). II. Altersteilzeit/flexibler Übergang Die Regelungen zur Altersteilzeit werden fortgesetzt. Der Zugang zur Altersteilzeit wurde allerdings eingeschränkt. 1/5
2 Sie ist ab dem 60. Lebensjahr möglich (bisher ab 55); ein Rechtsanspruch besteht für 2,5 % der Tarifbeschäftigten eines Ressorts, einer Verwaltung oder eines Betriebes (bisher 5%), auf die neue Quote werden alle bestehenden Altersteilzeitverhältnisse angerechnet; der Antrag kann aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen abgelehnt werden (bisher mussten diese Gründe dringend sein). Die Beschäftigten erhalten den gesetzlichen Mindestaufstockungsbeitrag von 20 % des Regelarbeitsentgelts (bisher musste mind. auf 83% des bisherigen Arbeitsentgelts aufgestockt werden). Unabhängig davon können Beschäftigte in Restrukturierungs-/ Stellenabbaubereichen, Altersteilzeit für längstens fünf Jahre nutzen. In diesem Fall besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Neu ist die Regelung zum sog. FALTER-Modell (Flexible Alterszeitregelung). Es soll einen gleitenden Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben ermöglichen. Die Beschäftigten arbeiten über einen Zeitraum von 4 Jahren die Hälfte ihrer bisherigen Arbeitszeit und erhalten eine Teilrente in Höhe von 50 % der jeweiligen Altersrente. Die reduzierte Arbeitsphase beginnt zwei Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die abschlagsfreie Altersrente in Anspruch genommen werden kann und geht zwei Jahre darüber hinaus. III. Übernahme Auszubildende Auszubildende werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote befriedigend für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. IV. Sonstiges Für Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe und Nahverkehrsbetriebe wurden abweichende Entgeltanhebungen vereinbart. Nach Abschluss der Tarifrunde 2010 sollen unverzüglich die Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung zum TVöD fortgesetzt werden. Dazu wurde eine Prozessvereinbarung getroffen. Der Tarifabschluss steht immer noch unter einer Erklärungsfrist bis 22. März Künstlersozialkasse Neues optionales Online-Meldeverfahren Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet abgabepflichtigen Unternehmern seit kurzem die Möglichkeit, die Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen und online zu übermitteln. Diese neue Option geht auf eine Forderung aus der Arbeitgeberschaft zurück. Das Formularcenter ist über die Website der Künstlersozialkasse zu erreichen ( > unternehmen und verwerter > onlinemeldeverfahren). Alle abgabepflichtigen Verwerter können ihre Jahresmeldung für das Jahr 2009, die bis zum 31. März 2010 an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nunmehr über das Formularcenter absenden. 2/5
3 Es gibt drei Möglichkeiten, die dort zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und an die Künstlersozialkasse zu übermitteln: Elektronische Variante: Über einen Kartenleser und eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur können die Vordrucke digital signiert und versendet werden. Kombination aus elektronischer Variante und Postweg: Die Daten können auch ohne elektronische Signatur am PC eingetragen und versendet werden. Anschließend wird das Formular ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Künstlersozialkasse gesendet. Übermittlung der Unterlagen auf dem Postweg: Die Angaben können im Vordruck erfasst werden, werden aber nicht elektronisch abgeschickt. Der ausgedruckte und unterschriebene Vordruck wird per Post an die Künstlersozialkasse gesendet. Auf der Website der Künstlersozialkasse gibt es zudem ein umfängliches Informationsportal zum Thema Künstlersozialabgabe. 3. Die Hochschule der Zukunft das Leitbild der Wirtschaft Von BDA und BDI wurde am 25. Februar 2010 das Positionspapier Die Hochschule der Zukunft das Leitbild der Wirtschaft veröffentlicht. Das Positionspapier übersenden wir Ihnen auf Wunsch (Tel. Nr.: , Das Leitbild bündelt die hochschulpolitischen Positionen der Wirtschaft und führt sie in einem Gesamtbild einer Hochschule im Jahr 2020 zusammen. In einem ersten Teil beschreibt es das Hochschulsystem in Deutschland, insbesondere die leitenden Prinzipien, den ordnungspolitischen Rahmen und die Rollenverteilung der hochschulpolitischen Akteure (Hochschulen, Staat, Private). In einem zweiten Teil werden Prozesse und Strukturen der einzelnen Hochschule im Hinblick auf die Anforderungen ihrer Stakeholder dargestellt. Dabei sind alle Aufgabenbereiche der Hochschule umfasst - Studium, Lehre und Weiterbildung genauso wie Forschung und Technologietransfer. Zentrale Eckpunkte des Papiers sind: Autonomie, Wettbewerb und Kooperation sind Leitprinzipien der Hochschulpolitik. Die Hochschullandschaft ist differenziert und vielfältig. Hochschulen sind autonom, handeln unternehmerisch und wählen eigenständig ihr Profil. In ausgewählten Bereichen arbeiten sie im gemeinsamen Interesse zusammen. Die Länder setzen den allgemeinen rechtlichen Rahmen und stellen die Grundfinanzierung sicher. Bundes- bzw. europaeinheitliche Regelungen dienen der Schaffung von Investitionsanreizen, gewährleisten eine umfassende Qualitätssicherung und -entwicklung sowie studentische Mobilität. Die Hochschulen berücksichtigen bei ihrer Profilbildung die Anforderungen der Stakeholder, insbesondere der Schulen/Studieninteressierten, Studierenden, der wissenschaftlichen Gemeinschaft, der Wirtschaft, des Staates und der Gesellschaft. 3/5
4 Bildungs- und Erwerbsphasen sind stark vernetzt: Hochschulen berücksichtigen die Nachfrage von Studierenden und Unternehmen, schaffen flexible und berufsbegleitende Studienangebote und nutzen dabei alle Vorteile der Bachelor-Master- Struktur. In der Forschung engagieren sich Hochschulen sowohl in der Grundlagen- als auch in der anwendungsorientierten Forschung; sie betreiben Wissens- und Technologietransfer und beteiligen sich an der Patentverwertung. 4. Neuordnungsverfahren Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik Wie wir vom Bundesinstitut für Berufsbildung erfahren haben, soll die Neuordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik nunmehr stattfinden. Die Arbeitgeberseite kann sechs Sachverständige und sechs Stellvertreter benennen. Dies wird mehrheitlich über den Gesamtverband der Kunststoffverarbeitenden Industrie erfolgen. Die Kunststoffverarbeitende Industrie ist der mit Abstand größte Ausbilder für diesen Beruf. Mit dem GKV ist vorbesprochen, dass am 18. März 2010 in Hannover gegebenenfalls ein vorbereitendes Sachverständigengespräch stattfindet. Eine erste offizielle Sachverständigensitzung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Koordinierungsausschusses zwischen Bund und Ländern am Freitag, den 16. April 2010 stattfinden. 5. Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze neu erschienen Im Verlag der GDA ist die Printausgabe der Aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze mit Stand 1. Februar 2010 neu erschienen. Darin sind die Gesetzesänderungen seit dem 1. Februar 2009 enthalten. Dazu gehören vor allem die Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz im Rahmen der Einführung der Großelternzeit sowie durch das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA). Änderungen im MuSchG wurden durch das Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft vorgenommen. Printausgabe Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze Rainer Huke/Christian Lepping Stand: 1. Februar 2010/252 Seiten 7,95 je Exemplar. Für die Bestellung können Sie das beiliegende Bestellformular nutzen. Online-Version für das Intranet Für Unternehmen, die die Gesetzessammlung als pdf-datei in ihrem Intranet veröffentlichen möchten, ist die Gesetzessammlung auch als Online-Version erhältlich. Die Kosten für diese praktische Alternative betragen 7,95 je Lizenz/ Lizenzzeitraum. Die Online-Version umfasst einen Aktualisierungsservice. 4/5
5 Bei Gesetzesänderungen im Lizenzzeitraum wird die pdf-datei zeitnah aktualisiert und den Lizenzinhabern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine einfache Benutzerführung ist durch die Verlinkung des Inhaltsverzeichnisses gegeben. Nähere Informationen, auch zum Lizenzmodell, können Sie auf der Homepage entnehmen. Dort kann der Online-Service im Abonnement auch bestellt und die Datei sofort heruntergeladen werden. Mit freundlichen Grüßen ALLGEMEINE HAMBURGER ARBEITGEBERVEREINIGUNG E. V. Helbron 5/5
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