Falsch, unvollständig und irreführend

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1 Falsch, unvollständig und irreführend Einlassungen der K+S AG im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2012/4061 E i n e S t e l l u n g n a h m e d e r W e r r a - W e s e r - A n r a i n e r k o n f e r e n z e. V. für den Vorstand: Dr. Walter Hölzel Witzenhausen,

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3 0 Vorbemerkung Die K+S AG hat sich mit Schreiben an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union und an Bundestagsabgeordnete gewandt, in denen sie hinsichtlich ihrer Entsorgungspraxis Positionen vertritt, die schon in dem so genannten Vierphasenplan (2014) und im Bewirtschaftsplan für die FGE Weser (2016) zu finden sind und sogar darüber hinaus gehen. Belege und Nachweise für die aufgestellten Behauptungen fehlen völlig. Diese Schreiben sind über die eigentlichen Empfänger hinaus gelangt und auch an die Presse 1 verteilt worden. Möglicherweise ist dieser erweiterte Empfängerkreis als der eigentliche Adressat der Schreiben anzusehen. Das Schreiben der Abgeordneten ist demgegenüber nach unserer Kenntnis nicht von K+S öffentlich gemacht worden. Es könnte aufschlussreich sein, die Kritik der Abgeordneten ungekürzt und im Zusammenhang kennen zu lernen. Die oben genannten Positionen sind von der Werra-Weser-Anrainerkonferenz und der Klägergemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer in ihren Einwendungen gegen den Bewirtschaftsplan umfänglich widerlegt worden 2. Die Verteilung der Schreiben an einen unbekannten Empfängerkreis und die Medien legen es aber nahe, sich noch einmal mit den dort vertretenen Positionen der K+S AG zu beschäftigen, zumal die Faktendarstellung der K+S AG falsch oder zumindest unvollständig und irreführend ist. Es kann deshalb vermutet werden, dass sich die Schreiben eigentlich nicht an die Experten der EU-Kommission richten, sondern an eine nicht informierte Öffentlichkeit. Sie wären dann als Teil einer Desinformationskampagne zu werten. I Zusammenfassung K+S unterstellt dem Schreiben von Bundestagsabgeordneten an die Europäische Kommission Fehler und Falschinformationen, die eine Richtigstellung erfordern. Diese Unterstellung wird an keiner Stelle belegt, sie ist vielmehr falsch. Dasselbe ist zu den Richtigstellungen der K+S-Schreiben zu sagen. Sie lassen sich ausnahmslos widerlegen bzw. korrigieren. Die Darstellungen der eigenen Aktivitäten ist falsch oder zumindest schönrednerisch, unvollständig und irreführend. Tatsache ist vielmehr: K+S hat keinerlei Anstrengungen unternommen, um den guten ökologischen und chemischen Zustand in Werra und Weser als Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreichen zu können. Weder der mit der hessischen Landesregierung vereinbarte Vierphasenplan noch der Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser streben dieses Ziel an hat K+S ein 360-Mio.-Euro-Maßnahmenprogramm als Gewässerschutzmaßnahme angekündigt. Die bis 2015 angeblich abgeschlossenen Investitionen haben jedoch keine Auswirkung auf die Gewässer gehabt, weil der Salzabstoß damit nicht verringert worden ist. Der ständig wiederholte Hinweis auf angeblich eingesparte Salzabwassermengen ist irreführend, weil es auf die Wassermenge in diesem Zusammenhang nicht ankommt. 1 HNA , Werraversalzung: K+S kontert Kritik aus der SPD - K+S spricht von Fehlern und Falschinformationen, %20Bewirtschaftungsplan% pdf 1

4 Im Vierphasenplan und im Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser sind Maßnahmen benannt, die noch erprobt werden müssen und von denen angenommen wird, dass sie zu einer Reduzierung des Salzabstoßes beitragen könnten. Die Erprobung dieser Maßnahmen ist mit zwei Ausnahmen bisher nicht erfolgt bzw. noch nicht angeschlossen. Es kann deshalb immer noch nicht beurteilt werden, ob sie technisch machbar sind, welche Wirkung sie haben könnten und ob sie wirtschaftlich zumutbar wären (s. Abs. II.1). Die Wirksamkeit der o.g. Ausnahmen ist so gering, dass sie zu einer Zielerreichung nur minimal beitragen werden (s. Absätze II.2 und II.4). Es muss deshalb angenommen werden, dass die Minimalziele des Bewirtschaftungsplan bis 2021 nicht erreicht werden können. Alle Entsorgungswege der Werke im Werra- und Fuldatal sind inzwischen an einem kritischen Punkt angekommen: Die Rückstandshalden belasten das Grundwasser mit Abfallsalzen. In dem EU-Mitgliedsland Spanien ist deshalb die Salzaufhaldung untersagt und der Rückbau der Halden angeordnet worden. Bei den K+S-Rückstandshalden ist das Problem noch wesentlich größer, weil der Salzeintrag auch zu einer Schwermetallbelastung des Grundwassers geführt hat (s. Abs. II.5). Die Verpressung von Abfalllaugen in den Untergrund ist besonders umstritten. Die Salzabwässer verbleiben nicht in den vorgesehenen Bereichen, sie steigen in das Grundwasser und in die Trinkwasserstockwerke auf und gelangen schließlich in die Werra. Behördengutachter gehen davon aus, dass bis 2050 von 49 Trinkwasseranlagen 29 wegen Versalzung unbrauchbar sein werden. Von den Rückstandshalden und aus dem Untergrund gelangen inzwischen so große Salzmengen in die Werra, dass deren Aufnahmekapazität nicht mehr ausreicht, um die Produktionsabwässer aufnehmen zu können. Inzwischen musste die Produktion eingeschränkt werden. Dieser Entsorgungsnotstand ist hausgemacht. Hessische Behörden haben bereits 2007 davor gewarnt. Es gibt technisch machbare und wirtschaftlich zumutbare Verfahren, mit denen eine abstoßfreie Produktion in den K+S-Werken im Werra- und Fuldatal möglich ist und mit denen der gute ökologische und chemische Zustand in Werra und Weser erreicht werden kann 3. Die einzelnen Verfahren werden bereits in der Kali-Industrie angewandt, sie entprechen somit dem Stand der Technik. K+S hat die Investition in diese Verfahren stets abgelehnt und deshalb seit deren Bekanntwerden im Jahre 2009 wertvolle Zeit verloren. Im aktuellen Entsorgungsnotstand der Werke im Werra- und Fuldatal bekommt K+S dies zu spüren.wieder einmal sind Notmaßnahmen gefragt. 3 %20und%20Umwelt%20schonen%20Dreistufenplan-final.pdf 2

5 II II.1 Machbarkeit und Zumutbarkeit der Maßnahmen des Bewirtschaftungsplans Schreiben 1 4 Das Schreiben enthält jedoch eine Reihe von Fehlern und Falschinformationen, die eine Richtigstellung erfordern. ( ) Zu einigen wesentlichen Behauptungen stellen wir fest: Erstens: der vorliegende Bewirtschaftungsplan enthalte ausschließlich Maßnahmen, deren technische Machbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit noch geklärt werden müssen und sei sehr vage und ungewiss. Schreiben 2 5 So wird der Eindruck erweckt, dass im Rahmen der Alternativenprüfung bei der Aufstellung der BWP technische Maßnahmen vor Ort bisher kaum oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Die Aussage ist aus mehrerern Gründen nicht nachvollziehbar. Für den Bewirtschaftungsplan spielen Vor-Ort- Maßnahmen die wesentliche Rolle. Dieser Darstellung muss widersprochen werden. Tatsächlich sind die meisten der im Bewirtschaftungsplan genannten Maßnahmen technisch nicht erprobt. Dies ist bereits von der EU-Kommission kritisiert worden und wird im BWP auch nicht in Abrede gestellt. Unter dieser Voraussetzung sind selbstverständlich keine Aussagen zu der technischen Machbarkeit, der Wirksamkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit möglich. Der Bewirtschaftungsplan ist in dieser Hinsicht tatsächlich vage und ungewiß. Sehen Sie dazu die Abschnitte II.3 und II.4 Die wenigen Bespiele, bei denen K+S bereits über ausreichende Erfahrungen verfügt (nämlich 2) werden wegen ihrer geringen Wirksamkeit nur einen untergeordneten Beitrag zur Zielerreichung leisten können. Dazu Abschnitte II.2 und II.4 II.2 Schreiben 1 Die KKF-Anlage Richtig ist, dass sich die Ministerkonferenz der Flussgebietsgemeinschaft Weser auf einen verbindlichen Bewirtschaftungsplan verständigt hat, der sich in wesentlichen Punkten auf den Vier-Phasen-Plan bezieht, den K+S gemeinsam mit der hessischen Landesregierung entwickelt hat. Hiernach wird derzeitig die Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage) realisiert. Eine neue Anlage, durch die ab Anfang 2018 die Salzwassermenge des Werkes Werra um weitere 20% bzw. 1,5 Millionen Kubikmeter/Jahr reduziert wird und in die K+S knapp 180 Mio. Euro investiert. Das ist nach unserer Sicht mehr als nur eine minimale Verringerung ; die Anlage befindet sich zudem längst in fortschrittenen Bauzustand. Schreiben 2 So ist die kritisierte, derzeit von K+S im Bau befindliche Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage) vergleichsweise sehr effizient in der Energieausnutzung und führt neben einer weiteren Wertstoffgewinnung zu einer Reduzierung von mehr als 30% des Prozess- bzw. 20 Prozent des Gesamtabwasseranfalls. Ab dem Jahr 2018 wird damit die Salzabwassermenge des Werkes Werra von derzeit 7 Millionen um 4 K+S AG, Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Ulrike Gottschalck, K+S AG, Schreiben an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission,

6 weitere rund 1,5 Millionen Kubikmeter/Jahr reduziert werden. Die KKF-Anlage ist eine der zwei im Bewirtschaftungsplan genannten Maßnahmen, bei der K+S ausreichende Erfahrungen zu haben scheint, um Kosten und Wirksamkeit beurteilen zu können. Die KKF-Anlage ist aber wegen ihrer technischen Auslegung nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Zielerreichung leisten zu können: In der Anlage sollen nur ca. 20% der Abwässer aufgearbeitet werden, die Anlage kann weder das Natriumchlorid noch den Sulfatgehalt der Abwässer vollständig als Wertstoff gewinnen. Die Wertstoffgewinnung halbiert sich somit im Vergleich zur Aufbereitungsanlage der K-UTEC AG. 6, 7, 8, der Salzabstoß der Werke wird sich mit der KKF-Anlage insgesamt um höchstens 5 bis 11 % verringern lassen, die KKF-Anlage ist nicht energieeffizient, weil sich wegen der geringen Wertstoffausbeute der spezifische Energiebedarf pro Tonne Wertstoff gegenüber der K-UTEC-Anlage nahezu verdoppelt. Dazu auch Abschn. II.8.1 II.3 Haldenabdeckung Schreiben 1 Hinsichtlich der Abdeckung der Salzhalden stellen wir fest: die Abdeckung von Rückstandshalden wird schon jetzt erprobt. Wenn Großversuche an der Werra die langjährigen Erfahrungen an unseren niedersächsischen Haldenstandorten bestätigen, könnte damit begonnen werden, die Halden an der Werra ab etwa 2025 zu begrünen. Damit würde langfristig die Entstehung von salzhaltigen haldenwässern signifikant vermindert. Schreiben 2 Die ebenfalls im Maßnahmenprogramm vorgesehene Abdeckung der Rückstandshalden ebenfalls eine Vor-Ort-Maßnahme basiert auf unserer in den letzten Jahren durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie auf den Erfahrungen aus der schon in der Regelabdeckung befindlichen Rückstandshalde am Standort Sigmundshall. Diese Halde ist zwar kleiner als die Halden im Werratal, aber sie besitzt ebenso steile Flanken. Die Aussage im o.g.schreiben, die Abdeckung sei bei derartig steilen Halden noch nie gelungen, ist somit nicht richtig. K+S ist der einzige Kaliproduzent weltweit, der sich mit der Herausforderung der Abdeckung von Großhalden befasst und hat wiederum eine Vorreiterrolle in der Weiterentwicklung der besten verfügbaren Technik übernommen. Als einzigen Beleg für die Machbarkeit der Haldenabdeckung nennt K+S die eigene Rückstandshalde am Standort Sigmundshall. Dort soll der Haldenlaugenanfall um 95% verringert worden sein, Belege fehlen allerdings. Die Halde ist auch nicht standfest, denn im Jahr 2010 ist eine Haldenflanke abgerutscht. Ob die Neuausführung standsicher ist, kann erst nach mehreren Starkregenjahren beurteilt werden; damit ist vor nicht zu rechnen. 6 H. Marx, H. Scherzberg, St. Kaps; Überlegungen zur Aufbereitung der Abstoßlösungen des Werkes Werra, Salzpipeline-Anhörung A , Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landtag Düsseldorf 7 K-UTEC AG, Stellungnahme zur Präsentation "Plausibilität der Projektidee: Eindampfen von 6,8 Mio. m3 Salzwässern/Produktion von Kaliumsulfat", Sondershausen 17. Januar Umweltbundesamt, Versalzung von Werra und Weser - Beseitigung der Abwässer aus der Kaliproduktion mittels "Eindampflösung", Oktober

7 Ob allerdings K+S angesichts dieser negativen Vorerfahrungen eine Vorreiterrolle in der Weiterentwicklung der besten verfügbaren Technik übernommen hat, darf bezweifelt werden. Mit dem Versatz in untertägige Hohlräume stehen auch bessere Techniken zur Verfügung. K+S gibt selbst an, dass sich die Abdeckung im Werratal noch in der Erprobungsphase befindet. Es handelt sich hierbei um ein waagerecht liegendes Erprobungsfeld, mit einer Erprobung an den Haldenflanken ist noch nicht einmal begonnen worden. Angaben über Machbarkeit, Wirksamkeit und Kosten können erst nach abgeschlossener Erprobung gemacht werden. K+S hat sie bisher auch nicht vorgelegt. Dier Einlassungen der K+S AG widerlegen die Äußerungen der Bundetagsabgeordneten also nicht, sie bestätigen sie vielmehr. II.4 Flutung von Bergwerken, Dickstoffversatz in steiler Lagerung, Dickstoffversatz in horizontaler Lagerung Schreiben 1 Was darüber hinaus die Einleitung von Salzlösungen insbesondere in aktive Bergwerke betrifft, so ist mit der FGG Weser verbindlich vereinbart, dass dieser potentielle Entsorgungsweg, für den es bisher weltweit keine anwendbaren Erfahrungen gibt, bis Ende 2018 vor allem unter dem Gesichtspunkt der gebotenen Langzeitsicherheit eingehend untersucht wird. Entsprechend den Ergebnis dieser Prüfung sollen dann die anderen Entsorgungswege ausgestaltet werden. Schreiben 2 In gleicher Weise gilt das (Vorreiterrolle, s. II.3) für die Erprobung der so genannten Einstapelung von Salzlösungen in Grubenhohlräumen ebenfalls vor Ort bzw. in der Region. Diese auch im Maßnahmenprogramm genannte Möglichkeit zur Entsorgung von Salzlösungen unter Tage verfolgt drei Ansätze. Der erste gehört schon seit vielen Jahren zum Stand der Technik, nämlich magnesiumchlorid-reiche Salzlösungen in Dickstoffanlagen mit mineralischen Verbrennungsrückständen zu verfestigen und als Versatz unter Tage in geeigneten Grubenbereichen einzubauen. In diesem Zusammenhang muss also nicht mehr Know-How entwickelt werden, sondern es ist vielmehr zu prüfen, ob bei den vorgesehenen großen Mengen an Salzlösungen, die über diesen Weg verwertet werden sollen, eine technisch und wirtschaftlich vertretbare Umsetzung möglich ist. Die beiden anderen gemäß der BWP zu untersuchenden Varianten des Einstapelns, also das Verfestigen von Salzlösungen ohne tragende Wirkung und das Einbringen der unbehandelten Salzlösungen in der flachen Lagerung, stellen weitestgehend Neuland dar. Hier sind insbesondere vor dem Hintergrund hoher sicherheitstechnischer Anforderungen weitere Fachgutachten und Untersuchungen erforderlich. K+S bestätigt hier selbst, dass sich diese Maßnahmen noch in der Erprobung befinden (Flutung von Bergwerken) bzw. dass sie bisher über keinerlei Erfahrungen verfügen (Dickstoffversatz in flacher Lagerung); die Einschätzung der Abgeordneten kann das Unternehmen somit nicht widerlegen. Trotzdem sind einige Anmerkungen zu den Einlassungen der K+S AG erforderlich, damit kein falscher Eindruck entstehen kann: Im Notstapelbereich Springen II sind bereits Bergwerksteile mit Salzlösungen geflutet worden. Ob hier allerdings eine Erprobung stattfindet, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen könnte, muss bezweifelt werden. Im Jahre 2007 sind dort nämlich in einer Notsituation Haldenlaugen aus Neuhof-Ellers eingestapelt worden. Für die Vorbereitung eines Forschungsprogramm dürfte damals die Zeit gefehlt haben. K+S hat auch kein solches Forschungsprogramm als Beleg für seine Vorreiterrolle erwähnt und plausibel gemacht. Zudem befanden sich dort bereits früher eingestapelte Salzlösungen unbekannter Zusammensetzung und es gibt in Springen II auch noch Süßwassereinbrüche. Eine Übertragbarkeit der in Sprin- 5

8 gen II angeblich zu gewinnenden Erkenntnisse auf andere Grubenteile kann deshalb nicht angenommen werden. Der technisch wenig anspruchsvolle Dickstoffversatz in steiler Lagerung wird von K+S bereits praktiziert Eine Ausweitung ist nicht möglich, weil dies weitere geeignete Grubenbereiche mit steiler Lagerung voraussetzt. K+S hätte andernfalls bereits in der Vergangenheit sämtliches Magnesiumchlorid über den Dickstoffversatz entsorgen können. Das ist nicht erfolgt. Magnesiumchlorid ist nach wie vor der wesentliche Begrenzungsfaktor für die Einleitung von Produktionsabfällen in die Werra. Der Dickstoffversatz in flacher Lagerung wird bereits in der Grube Glückauf der GSES praktiziert, eine Erprobung ist deshalb nicht weiter erforderlich. Diese Entsorgungsmöglichkeit ist Bestandteil des K-UTEC-Konzepts für die Abwässer im Werratal. Hier liegt es nicht an der fehlenden Erprobung, sondern am fehlenden Willen: K+S hat das K-UTEC-Konzept bisher abgelehnt. II.5 Stand der Technik Schreiben 1 Zweitens: es gebe Anlagen in Spanien, Indien und von K+S selbst in Kanada, durch die Salzabfälle durch moderne Technik vermieden werden könnten. Richtig ist, dass der Produzent in Spanien auch künftig nicht abstoßfrei produzieren, sondern feste Rückstände aufhalden und Salzabwasser in das Mittelmeer einleiten wird. Die angesprochene Anlage in Indien verarbeitet natürliche Salzlösungen unter Nutzung der Sonnenenergie. Abgesehen von der Tatsache, dass diese Anlage weder technisch noch ökologisch mit den Gegebenheiten an der Werra vergleichbar ist, fallen selbst dort bei der Produktion Rückstände an, die entsorgt werden müssen. Ähnliches gilt auch für das neue kaliwerk unseres Unternehmens in Kanada. Bei der Verarbeitung der dort im Solungsbergbau gewonnenen Salzlösungen fallen sowohl feste wie auch flüssige Rückstände an, die aufgehaldet bzw. in den Untergrund eingeleitet werden. Rückstandshalden in Spanien Die K+S-Aussagen zu den Rückstandshalden in Spanien sind nicht belegt und können auch nicht belegt werden. Sie treffen nicht zu. Wir würden gerne von K+S Stichhaltigkeit ihrer Ausführungen nachgewiesen haben. Uns liegen amtliche Dokumente vor, die belegen, dass die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren die Beendigung der Salzaufhaldung und den Rückbau der Salzhalden des spanischen Kaliherstellers Iberpotash S.A. gefordert hat. Die Kommission hat die Meinung vertreten, dass die Rückstandshalden eine Gefahr für die Umwelt und die Menschen darstellen; dies ist auch in der spanischen Presse ausführlich diskutiert worden 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15. Diese Einschätzung ist bereits wegen des Chlorideintrags in das Grundwasser getroffen worden; bei K+S kommt verschärfend hinzu, dass die Haldenlaugen zusätzlich eine massive

9 Schwermetallbelastung des Grundwassers verursacht haben. Die spanischen Behörden haben der Iberpotash S.A im Jahre 2014 aufgegeben, die Salzaufhaldung bis 2017 einzustellen und die Salzhalden zurück zu bauen. Kürzlich hat ein spanisches Gericht von Iberpotash gefordert, einen Masterplan für die Sanierung des Grundwassers vorzulegen. 16, 17, 18, 19 Für die nötige Betriebsumstellung hat Iberpotash in seinem Plan Phoenix 800 Mio. Euro bereit gestellt und einen Masterplan für den Rückbau Halden innerhalb der nächsten 20 Jahre vorgelegt. Von den zwei geplanten Aufbereitungsanlagen hat die erste ihren Betrieb schon aufgenommen, der Rückbau der Salzhalden hat begonnen. Spätestens im jahre 2018 werden von der Iberpotash S.A. keine Rückstände mehr aufgehaldet. Aufarbeitung von natürlichen Salzwässern am Runn of Kutch (Indien) Der Runn of Kutch ist ein Salzsumpf im indischen Punjab; dort werden natürliche Salzwässer unter Ausnutzung der Sonnenenergie aufgetrennt und zu Kalidünger verarbeitet. Chemisch ist es unerheblich, ob die Ausgangsstoffe aus natürlichen oder künstlichen Salzlösungen stammen. Es ist auch unerheblich, welche Energieform zur Verdampfung des Wassers eingesetzt wird. Natürlich entstehen am Runn of Kutch ebenfalls Rückstände, die entscheidende Frage ist aber, ob mit den Rückständen so umgegangen wird, wie es von K+S in den Werken an Werra und Fulda praktiziert wird. Genau das ist in Indien nicht der Fall. Solungsbergwerke in Kanada und in Laos, Aufbereitungsanlagen in Spanien und Deutschland K+S gibt an, dass die in dem neuem Solungsbergwerk Legacy in Kanada 20 anfallenden Rückstände an die Umwelt abgestoßen werden. Das ist aber technisch nicht notwendig, sondern vielmehr als technisch rückständig anzusehen: Ein in Laos für einen chinesischen Investor gebautes Solungsbergwerk beweist, dass Solungsbergwerke abstoßfrei arbeiten können. Bei geeigneter Betriebsführung ist es möglich, die Rückstände in den zuvor ausgespülten Kavernen zu lagern und so zu entsorgen. Das technische Design stammt von dem deutschen Unternehmen K-UTEC AG. 21 Im kanadischen K+S-Solungsbergwerk werden die Salzlösungen mit einer Vakuumkristallisationsanlage aufgearbeitet. Wegen ihrer technischen Auslegung ist sie nicht in der Lage, den Hauptbestandteil der Lösungen (Natriumchlorid) als hochreines Industriesalz zu gewinnen. Es wird an die Umwelt abgestoßen. Die von der Veolia S.A. in Kanada gebaute Anlage entspricht deshalb nicht dem Stand der Technik. Die Veolia S.A. hat auch die Aufbereitungsanlage mit Vakuumkristallisationstechnik für den spani php 20 Werdelmann.pdf 21 Sethuram.pdf 7

10 schen Kalihersteller Iberpotash gebaut 22, die zum Rückbau der dortigen Salzhalden genutzt wird. Diese Anlage kann sowohl das Natriumchlorid als auch Kaliumchlorid als hochreine Industriesalze gewinnen. Eine Anlage auf diesem Stand der Technik hat K+S offenbar nicht in Auftrag gegeben. Die K-UTEC AG hat für die Abwässer der K+S-Werke im Werra- und Fuldatal eine Aufbereitungsanlage entworfen, die ebenfalls hochreines Natriumchlorid gewinnt 23. K-UTEC gelingt es mit dieser Anlage, die Wertstoffe vollständig aus den K+S-Abwässern zu entfernen. Das ist bei der von K+S gebauten KKF-Anlage nicht der Fall. Abgesehen von ihrer geringen Kapazität ist sie deshalb auch technisch als rückständig anzusehen. II.6 Reduzierung der Salzwassermenge vs. Reduzierung des Salzabstoßes Schreiben 1 (...) Dazu einige Fakten: In den vergangenen Jahren sind die Salzabwässer im hessisch-thüringischen Kalirevier signifikant reduziert worden, das heißt von mehr als 40 Mio. cbm im Jahr 1970, über 20 Mio. cbm im jahr 1997, auf 14 Mio. cbm im Jahr Im Jahr 2008 haben wir ein umfangreiches Konzept zur weiteren nachhaltigen Abwasserreduzierung im hessisch-thüringischen Kalirevier vorgelegt. Allein 2011 bis 2015 haben wir dafür insgesamt rund 400 Mio. Euro investiert und die Salzwassermenge nochmals auf ca. 7 Mio. cbm halbiert. K+S vermeidet Angaben über den Salzabstoß der Werke im Fulda- und Werratal und verweist eher auf angeblich eingesparte Abwassermengen. Hier geht das Unternehmen sogar bis auf das Jahr 1970 zurück. So ist es möglich, das wahre Ausmaß des Salzabstoßes zu verschleiern, denn K+S lässt unerwähnt, dass von der Abwassermenge im Jahre 1970 ca. 20 Mio. cbm nicht von K+S stammen, sondern aus Betrieben der damaligen DDR. Deren Abwässer sind nicht eingespart worden, vielmehr hat man diese Betriebe geschlossen. Sie können keine Abwässer mehr abstoßen und sie können auch keine Abwässer einsparen. Damit schönt das Unternehmen seine Einsparbilanz. die Reduzierung der Abwassermenge nach 1997 auf ca. 7 Mio. cbm/jahr ist durch vermehrtes Aufhalden von festen Rückständen erreicht worden. Der Abstoß von Salzen hat sich dagegen nicht vermindert. Von den stark angewachsenen Rückstandshalden gelangen zunehmende Mengen von Salzen mit den Haldenlaugen in die Werra und in den Untergrund. Die Aufnahmefähigkeit der Werra für Produktionsabwässer geht damit immer weiter zurück. Dies ist einer der Gründe für das Entsorgungsdilemma der K+S-Betriebe an Werra und Fulda. K+S hat seit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie nichts unternommen, um den Salzabstoß so zu verringern, dass der gute ökologische und chemische Zustand der Werra als Qualitätsziele der EU-WRRL erreicht werden kann. Der Vierphasenplan und der Bewirtschaftungsplan streben diese Ziel nicht an. Tatsache ist vielmehr, dass um das Jahr 2003 der Grenzwert für die Wasserhärte in der Werra in mehreren Stufen noch einmal erhöht worden ist, nämlich von 55 dh auf 90 dh Marx.pdf 8

11 das von K+S angeblich aufgelegte 360-Mio.-Euro-Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz ohne Wirkung geblieben ist. Die für 2012 und 2015 zugesagte Herabsetzung der Grenzwerte konnte nicht erreicht werden. Der ökologische und chemische Zustand der Werra hat sich nicht verbessert. II.7 Investitionsbereitschaft Schreiben 1 Und Drittens: K+S lasse nicht erkennen, dass es bereit sei, die notwendigen Investitionen zu tragen. Dazu einige Fakten: ( ) Im Jahre 2008 haben wir ein umfangreiches Konzept zur weiteren nachhaltigen Abwasserreduzierung im hessisch-thüringischen Kalirevier vorgelegt. Allein von 2011 bis Ende 2015 haben wir dafür insgesamt rund 400 Mio. Euro investiert und die Salzabwassermenge nochmals auf ca. 7 Mio. cbm halbiert. ( ) Insgesamt investiert K+S innerhalb weniger Jahre rund 800 Millionen Euro in den Umweltschutz. Die K+S-Angaben zu den Investitionen in den Gewässerschutz bzw. für die Umwelt sind insgesamt widersprüchlich und nicht plausibel. Die Investitionssumme für Maßnahmen, mit denen der Salzabstoß reduziert werden könnte, liegt deutlich unter den hier genannten 800 Mio. Euro: Zusätzlich zu dem 2008 aufgelegten 360-Mio.-Euro-Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz gibt K+S folgende Investitionen an: die sog. KKF-Anlage (180 Mio. Euro) und die Pipeline zu der geplanten Verklappungsstelle an der Oberweser (200 Mio. Euro). Daraus errechnet sich eine Investitionssumme von 740 Mio. Euro. Dabei ist aber noch nicht berücksichtigt, dass folgende Maßnahmen aus dem 360-Mio. Maßnahmenprogramm entfernt worden sind: eine Eindampfanlage am Standort Unterbreizbach (160 Mio. Euro) und eine Tiefkühlanlage am Standort Hattorf (60 Mio. Euro). Damit errechnet sich eine verbleibende Investitionssumme von nur noch 520 Mio. Euro. Nun müssen noch diejenigen Investitionen abgerechnet werden, die nachweislich zu keiner Reduzierung des Salzabstoßes geführt haben (360-Mio.-Euro-Maßnahmenpaket) oder führen würden (Oberweserpipeline 200 Mio. Euro). Damit verbleiben als Investition zur Reduzierung des Salzabstoßes nur noch 180 Mio. Euro für die KKF-Anlage. Wegen ihrer technischen Auslegung kann sie den gesamten Salzabstoß der Werke an Werra und Fulda um höchsten 5 bis 11% vermindern. Das ist zu wenig, um die Entsorgungsprobleme der K+S AG lösen zu können. Als Vergleich: der wesentlich kleinere Kalihersteller Iberpotash in Spanien wird in seinem Plan Phoenix 800 Mio. Euro investieren, um die Vorgaben der EU-WRRL erfüllen zu können. Auf die jeweilige Wirtschaftskraft bezogen müsste K+S ca. 3 Milliarden Euro aufwenden, um den Vergleich mit Iberpotash bestehen zu können. II.8 II.8.1 Anhang Wirksamkeit der KKF-Anlage Die Angaben zur der so genannten "KKF-Anlage" durch die K+S AG bzw. im "Detaillierten Maßnahmenprogramm " sind so unzureichend und widersprüchlich, dass die Wirksamkeit der Maßnahme nur unzureichend beurteilt werden kann. Es gibt lediglich den - unbewiesenen - Hinweis, dass mit dieser Anlage 9

12 jährlich der Abstoß von 1,5 Mio. cbm Abwasser vermieden werden könne. Diese Volumenangabe eignet sich jedoch nicht, um beurteilen zu können, in welchem Ausmaß der allein maßgebliche Abstoß von Salzen verringert wird. Mit den uns zusätzlich vorliegenden Aussagen der K+S AG 24 kann die Wirksamkeit der KKF-Anlage überschlägig errechnet und verglichen werden (bei einer Gesamtmenge zu entsorgender Salzrückstände von kt/jahr): Wirksamkeit der KKF-Anlage nach Angaben der K+S AG 24, 25 nach Annahmen des Detaillierten Maßnahmenprogramms 26 als Vergleich: K-UTEC-Anlage Ausbeute K 2 SO 4 kt/jahr < Ausbeute KCl kt/jahr? Ausbeute NaCl kt/jahr Rückstände kt/jahr > Abstoß an die Umwelt kt/jahr erreichbare Reduzierung des Salzabstoßes > < 5% < 11% 100 % Tabelle 1: Wirksamkeit der KKF-Anlage Es ist noch zu betonen, dass die Annahmen des Detaillierten Maßnahmenprogramms (dass es nämlich möglich sei, mit der KKF-Anlage 130 kt K 2 SO 4 und 130 kt KCl/Jahr zurück zu gwinnen) keinesfalls nachgewiesen sind. Die Rückgewinnungsrate kann auch deutlich geringer sein, Erfahrungen liegen nicht vor. Jedenfalls erlaubt die Gegenüberstellung in der Tabelle 1 die Aussage, dass mit der KKF-Anlage der Abstoß von Abfallsalzen um wahrscheinlich weniger als 5%, höchstens aber um 11% gemindert werden kann. Die Schwankung ergibt sich ausd unterschiedlichen Angaben der K+S AG. Die Maßnahme "Bau einer Kainit- Kristallisations-Flotationsanlage" ist daher nicht geeignet, zur Zielerreichung des "Detaillierten Bewirtschaftungsplans " ausreichend beizutragen. 24 siehe dazu: W. Hölzel, Wertstoffausbeute, Energieeffizienz und ökologische Sinnhaftigkeit der Eindampfverfahren, Stellungnahme der WWA, %20Aufbereitungsverfahren.pdf 26 FGG Weser, Detailliertes Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salkzbelastung gemäß 82 WHG, März 2021, S für die verbleibenden Rückstände fehlt jeder Entsorgungsnachweis 28 Entsorgung durch chemische Verfestigung und Versatz in die untertägigen Hohlräume 10

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