Bereits im Jahr 2028 wird damit der gute chemische und ökologische Zustand in Werra und Weser erreicht.
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- Markus Hartmann
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1 "Wenn wir 2021 eine abstoßfreie Kaliproduktion an der Werra erreichen wollen, dann müssen wir jetzt anfangen." Prof. Dr. W. Voigt, TU Bergakademie Freiberg, am 09. September 2014 im MDR-Fernsehen 3 - S t u f e n - P l a n z u r f r i s t - u n d z i e l g e r e c h t e n U m s e t z u n g d e r E U - W a s s e r r a h m e n r i c h t l i n i e u n d z u m S c h u t z d e r A r b e i t s p l ä t z e i m W e r r a - u n d F u l d a r e v i e r Eine Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. zur Werra/Weser-Konferenz des Kreistags Kassel-Land Kassel, den Nachdem das Umweltbundesamt die technische Machbarkeit und den Kostenrahmen der von der K-UTEC AG vorgeschlagenen Aufbereitungsverfahren für die K+S-Abwässer bestätigt hat, legt die WWA einen Dreistufenplan vor, der durch den Bau einer Aufbereitungsanlage im Werra-Revier Arbeitsplätze sichert und zusätzliche Arbeitsplätze schafft. Bereits im Jahr 2028 wird damit der gute chemische und ökologische Zustand in Werra und Weser erreicht. Der Dreistufenplan verlangt von der K+S AG nicht mehr, als die EU-Kommission von dem spanischen Kalihersteller Iberpotash S.A. verlangt hat. 1
2 I n h a l t Vorbemerkung S. 3 Zusammenfassung der Ergebnisse S. 5 A Bis 2014 geklärte Fragen S. 6 B 2014 erneut aufgeworfene Fragen und die Antworten S. 10 C 3-Stufen-Plan zur frist- und zielgerechten Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie S. 11 2
3 V o r b e m e r k u n g Im Jahre 2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Kraft getreten, deren Ziel es ist, den "guten ökologischen und chemischen Zustand" in den Gewässern wieder herzustellen und zu bewahren. Darunter ist zu verstehen, dass sich die Gewässer nach der Umsetzungsfrist nur noch wenig von ihrem Naturzustand unterscheiden sollen. Die Umsetzungsfrist der EU-WRRL endet 2015, nur in Ausnahmefällen sollten Verlängerungen bis 2021 und 2027 möglich sein. In der Flussgebietseinheit Weser (FGE Weser), welche die Flüsse Werra, Fulda und Weser umfasst, sind wir jedoch seit 2000 den Qualitätszielen der EU-WRRL nicht näher gekommen. Mit dem Instrumentarium der WRRL beurteilt, befindet sich die Werra in ökologischer und chemischer Hinsicht in der schlechtesten der dort definierten Qualitätsstufen. Zu den Zeiten der maximalen Salzbelastung durch DDR Betriebe kann der Zustand des Flusses schon definitionsbedingt nicht schlechter gewesen sein. Gründe sind jetzt nicht mehr der hohe Chloridgehalt wie zu DDR-Zeiten, sondern insbesondere der hohe Magnesium- und Kaliumgehalt und das lebensfeindliche Mengenverhältnis von Calcium- zu Magnesiumionen. Für die beschriebene Nicht-Umsetzung der EU-WRRL sind im Wesentlichen zwei Gründe auszumachen: 1. Noch nach Inkrafttreten der EU-WRRL sind der K+S Kali GmbH Erlaubnisse erteilt worden, welche das Erreichen der Qualitätsziele erschweren 1, 2, 3, 4. Dies trifft insbesondere zu für die Erlaubnis zur Fortführung der Laugenverpressung aus dem Jahre Ein weiteres Beispiel ist die Heraufsetzung des Grenzwerts für die Wasserhärte in der Werra auf den extremen Wert von 90 dh (2003). Und noch im Jahre 2012 wird eine Einleiterlaubnis erteilt, die für 2021 einen Magnesium wert erlaubt, der (in dh umgerechnet) höher liegt als der kriegs- und krisenbedingte Grenzwert aus dem Jahre Es sind keine technischen Maßnahmen ergriffen worden, um den Salzeintrag in die Grund- und Trinkwasserstockwerke und in die Oberflächengewässer in mehr als nur minimalem Ausmaß zu verringern 7. Es reicht eben nicht aus, lediglich den Wasseranteil der Abwässer zu "halbieren" und dafür vermehrt feste Rückstände auf die Salzhalden zu verbringen. Damit lässt sich der Salzabstoß in die Gewässer allenfalls zeitlich strecken; schon mittelfristig ist wegen des Anwachsens der Haldenoberfläche mit vermehrtem Salzeintrag durch die Haldenlaugen zu rechnen. Eine Heraufsetzung der Grenzwerte in der Werra wäre wegen der Verletzung des Verschlechterungsverbots der EU-WRRL nicht möglich. Damit muss sich zwangsläufig die Aufnahmefähigkeit der Werra für die Industrieabwässer der K+S Kali GmbH verringern. Das Regierungspräsidium Kassel berechnet in der genannten Einleiterlaubnis aus dem Jahre 2012, welche Abwassermengen ab 2018 nicht mehr in die Werra eingeleitet werden können; die Behörde geht aber von der Annahme aus, dass bis 2017 eine weitere Verklappungsstelle an der Oberweser ("Oberweserpipeline") eingerichtet werden kann und dass damit Betriebseinschränkungen für das Werk Werra zu vermeiden wären 8. 1 Roman Götze, Rechtsschutz im Wirkfeld von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm nach der Wasserrahmenrichtlinie - Rechtsfolgen und Justiziabilität der "Pläne 2009", Zeitschrift für Umweltrecht 9/2008, S Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts, 01. September W. Hölzel, Stellungnahme zu der Reaktion des Hessischen Umweltministeriums auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission Vertragsverletzung Nr. 2012/4081, Witzenhausen RP Kassel, Einleiterlaubnis vom Az 31.1/Hef 79 f /001 5 A. Reitinger, Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts, W. Hölzel, Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz zu der Einleiterlaubnis vom , Witzenhausen W. Hölzel, Das "Integrierte Maßnahmenkonzept" der K+S Kali GmbH und die Umsetzung der EU-WRRL - eine Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v., Witzenhausen RP Kassel 2012, a.a.o., S. 38 3
4 Im Jahre 2009 wurde im Rahmen der Umsetzung der EU-WRRL ein Bewirtschaftungsplan vorgelegt, der nicht erkennen ließ, ob und wann die Ziele der Richtlinie in der FGE Weser erreicht werden sollen. Die EU-Kommission eröffnet deshalb 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland 9. Im Dezember 2013 hält die EU-Kommission einer Zwischenstellungnahme fest, dass die bisherigen Einlassungen der deutschen Behörden nicht ausreichend sind, um die Fristen der EU-WRRL zu verlängern und ihre Qualitätsziele herabzustufen. Vorsorglich weist die Kommission darauf hin, dass ihre Anforderungen an eine Aufhebung des Verschlechterungsverbots noch erheblich höher sind 10. Kurz vor der - für Dezember 2014 vorgeschriebenen - Vorlage des Bewirtschaftungsplans 2015 veröffentlichen die K+S AG und die Hessische Umweltministerin Priska Hinz (B'90/Die Grünen) gemeinsam einen "Vierphasenplan", der den Umgang mit den K+S-Abwässern und -Rückständen in den nächsten sechzig Jahren umschreibt 11. Der "Vierphasenplan" berücksichtigt die Umsetzungsfristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht: noch 2075 und damit 15 Jahre nach Betriebsende ist offen, ob und wann die Qualitätsziele erreicht werden können und ob dies überhaupt angestrebt wird. Der "Vierphasenplan" lässt sich also nur dann rechtswirksam umsetzen, wenn die Fristen der EU-WRRL ausgesetzt und ihre Ziele herabgestuft werden können. Diese Möglichkeiten bietet die WRRL durchaus, allerdings unter zwei einschränkenden Minimalvoraussetzungen: 1. Das betreffende Gewässer müsste durch natürliche Bedingungen und/oder industrielle Einwirkung so weit und irreversibel geschädigt sein, dass schon aus diesem Grunde die Qualitätsziele nicht erreicht werden können. 2. Es dürfte keine technisch machbaren und wirtschaftlich zumutbaren Verfahren geben, mit denen der Abstoß von Abwässern im benötigten Ausmaß vermindert werden könnte. Der Abschlussbericht des "Pilotprojekts Werra-Salzabwasser" 12 (2007) ließ vermuten, dass K+S und die Verursacherländer Hessen und Thüringen diese Ausnahmebedingungen in Anspruch nehmen wollten. Es konnte weiter vermutet werden, dass von der K+S Kali GmbH verlangte Genehmigungen (Fortsetzung der Laugenverpressung und Verdoppelung der Rückstandshalden) die Voraussetzungen für eine irreversible Schädigung der Werra schaffen könnten. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. hat sich deshalb seit 2007 mit den Fragen beschäftigt, die sich im Zusammenhang mit den o.g. Ausnahmebedingungen stellen 13. Bis zum Jahre 2014 ist es gelungen, in allen Fällen zufrieden stellende Antworten zu erhalten. Dies soll in der vorliegenden Stellungnahme beschrieben werden. 9 Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung, Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung, Dauerhafte Lösung für Salzwasserproblematik in Werra und Oberweser, Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nr. 280 vom RP Kassel, Pilotprojekt Werra-Salzabwasser Endbericht, Januar zuletzt: W. Hölzel, Eine Ministerin im Unklaren - Elf vermeidbare Irrtümer der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz (B'90/Die Grünen), ihrer Landtagsfraktion und anderer Menschen sowie einer Unternehmenspersönlichkeit. Witzenhausen,
5 Z u s a m m e n f a s s u n g d e r E r g e b n i s s e 1. Die notwendigen Voraussetzungen für eine Herabstufung der Qualitätsziele der EU-WRRL und für eine Aussetzung ihrer Umsetzungsfristen liegen nicht vor, weil technisch machbare und wirtschaftlich zumutbare Verfahren zur Verfügung stehen, die eine abstoßfreie Produktion von Kalidünger und Industriesalzen ermöglichen (Beispiel: K-UTEC-Verfahren), die dem Ökosystem von Werra und Weser angerichteten Schäden noch saniert werden können (Beispiel: Sandoz-Unfall im Rhein), die Ewigkeitslast der Rückstandshalden durch Rückbau beseitigt werden kann (Beispiel: Iberpotash), und weil die irreversible Schädigung der Grund- und Trinkwasserstockwerke im Bereich der Rückstandshalden und der Versenkstellen eine Ausweitung dieser Schäden ebenso wenig rechtfertigen wie den Verzicht auf die Sanierung der Oberflächengewässer. 2. Der 3-Stufen-Plan der Werra-Weser-Anrainerkonferenz macht plausibel, dass die Qualitätsziele bis zur letzten Umsetzungsfrist der EU-WRRL im Jahre 2027 erreicht werden können, weil die für eine abstoßfreie Produktion in den Werken Werra und Fulda benötigten Anlagen bis zum Jahre 2021 betriebsbereit erstellt werden können, eine irreversible Schädigung der Oberflächengewässer bisher nicht vorliegt, sondern erst bei Fortsetzung der Laugenverpressung und des versatzlosen Bergbaus zu erwarten ist. 5
6 A B i s g e k l ä r t e F r a g e n Eine abstoßfreie Kaliproduktion ist im Werra- und Fuldarevier möglich und wirtschaftlich Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat im Jahre 2009 auf den von Florett-Konsortium vorgelegten Betriebsplan für die Grube Roßleben aufmerksam gemacht 14. Er sieht vor, bei Wiedereröffnung dieser Kaligrube weder Salzabwässer abzustoßen noch Salzhalden anzulegen. Durch Anwendung geeigneter Abbau- und Aufbereitungsverfahren und Versatz der anfallenden Reststoffe sollte dort eine abstoßfreie Kalidüngerproduktion praktiziert werden. Die WWA hat die Leitung des Runden Tisches aufgefordert, zu überprüfen, ob sich die von der K-UTEC AG entwickelten Verfahren auch auf die Bedingungen im Werra- und Fuldarevier übertragen lassen. Dies und einen entsprechenden Beschluss des Gremiums aus dem Jahre 2012 hat die Leitung des Runden Tisches jedoch ignoriert und nicht umgesetzt 15. Inzwischen hat die K-UTEC AG ihre Verfahren weiter entwickelt und 2014 einen Vorschlag zur abstoßfreien Produktion in den Werken der K+S Kali GmbH im Werra- und Fuldarevier vorgelegt 16, 17. Das Umweltbundesamt hat die technische Machbarkeit und den Kostenrahmen der Verfahrenskombination bestätigt 18 und damit anders lautende Einlassungen 19 von K+S widerlegt. Die Verfahren werden international in der Kali-Industrie angewendet; sie entsprechen somit dem Stand der Technik. Die Ziele der K+S AG imvierphasenplan stehen in einem Spannungsverhältnis zur Verschlechterungsverbot der EU-WRRL. Weil das Verbesserungsgebot nicht beachtet wird, machen sie erforderlich, dass die Umsetzungsfristen und die Qualitätsziele der EU-WRRL ausgesetzt werden. Das Regierungspräsidium Kassel berechnet in einer Einleiterlaubnis aus dem Jahre 2012, welche Abwassermengen ab 2018 die Werra nicht mehr aufnehmen kann 20, wenn die Grenzwerte geringfügig gesenkt werden. Die Genehmigungsbehörde sagt also voraus, dass die Auflagen der in demselben Schreiben erteilten Genehmigung nicht eingehalten werden können und damit auch nicht die bis 2015 zugesagten Effekte 21 des "360-Millionen-Euro-Maßnahmenpakets zur Gewässerschutz" der K+S Kali GmbH. Der Hinweis, dass dieses Maßnahmenpaket als Gewässerschutzmaßnahme versagen wür 14 W. Hölzel, Der Stand der Technik in der Kali-Industrie - Auswertung der Anrainerkonferenzen in Witzenhausen, Gerstungen und Bremen, Witzenhausen W. Hölzel, Sie konnten zusammen nicht finden... Über die Schwierigkeit, den technischen Fortschritt an die Werra zu bringen, Waterkant 4-12, S H. Marx, H. Scherzberg, St. Kaps; Überlegungen zur Aufbereitung der Abstoßlösungen des Werkes Werra, Salzpipeline-Anhörung A , Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landtag Düsseldorf 17 K-UTEC AG, Stellungnahme zur Präsentation "Plausibilität der Projektidee: Eindampfen von 6,8 Mio. m3 Salzwässern/Produktion von Kaliumsulfat", Sondershausen 17. Januar Umweltbundesamt, Versalzung von Werra und Weser - Beseitigung der Abwässer aus der Kaliproduktion mittels "Eindampflösung", Oktober L. Waldmann, M. Eichholtz, Plausibilitätsprüfung der Projektidee: Eindampfen von 6,8 Mio. m 3 Salzwässern/Produktion von Kaliumsulfat, RP Kassel, Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Werk Werra in die Werra, Az. 31.1/Hef 79 f /001, Bis 2015 "Halbierung" der Abwassermenge auf 7 Mio. cbm/jahr und Senkung des Chloridgrenzwertes in der Werra auf mg/l; diese Effekte sollten 2012 bereits zu 90% erreicht sein. Bis jetzt ist die negative Voraussage des RP Kassel offensichtlich eingetroffen. 6
7 de, war allerdings schon 2008/2009 mehrfach veröffentlicht worden 22,23,24. Es reicht eben nicht aus, nur den Wasseranteil der Abwässer zu "halbieren" und dafür vermehrt feste Rückstände auf Halden zu lagern, von wo immer mehr Haldenlaugen in die Werra gelangen. Damit muss sich zwangsläufig die Aufnahmefähigkeit der Werra für die Industrieabwässer der K+S Kali GmbH verringern und es resultiert der vom RP Kassel prognostizierte Entsorgungsnotstand. Eine Heraufsetzung der Grenzwerte in der Werra wäre wegen der Verletzung des Verschlechterungsverbots der EU-WRRL nicht möglich. Das Regierungspräsidium Kassel weist deshalb in der bereits genannten Genehmigung aus dem Jahre 2012 auf notwendig werdende Betriebseinschränkungen hin, die nur zu vermeiden seien, wenn bis dahin eine weitere Verklappungsstelle an der Oberweser in Betrieb genommen werden könne. So wäre es K+S im Bereich der Werra vielleicht möglich, einen Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot der EU-WRRL zu umgehen. Unübersehbar ist aber, dass sich der beschriebene Konflikt dann von der jetzigen Verklappungsstelle an der Werra an die neu zu schaffende Verklappungsstelle an der Oberweser verlagern würde. Deshalb soll nur derjenige Abwasseranteil an die Weser gepumpt werden, der wegen Überschreitens der Grenzwerte in der Werra hier nicht verklappt werden kann. Der chemische und ökologische Zustand der Werra wird sich also mit dem "Vierphasenplan" nicht verbessern. Zusätzlich muss ein anderer Trick weiterhelfen: die Abwässer sollen nur bei vermehrter Wasserführung in die Weser eingeleitet werden. Davon könnte man sich versprechen, die bei Niedrigwasser gemessenen Parameter (Chlorid, Magnesium, Kalium...) auch bei Hochwasser ausschöpfen zu können, um sich so durch Steigerung der eingeleiteten Abwassermenge der gesamten Abwässer über Werra und Weser entledigen zu können. Das allerdings setzt voraus, dass die EU-Kommission/der Europäische Gerichtshof diese Konstruktion akzeptieren und in der Erhöhung der Abwasserfrachten bei Hochwasser nicht doch eine Verletzung des Verschlechterungsverbots sehen. Davon kann keinesfalls sicher ausgegangen werden; der Vierphasenplan setzt deshalb das Unternehmen einem hohen juristischen Risiko aus. Wie auch immer: zumindest ein Konflikt mit dem Verbesserungsgebot der EU-WRRL an Werra und Weser ist mit dem Vierphasenplan nicht zu umgehen. Dieser setzt vielmehr die Möglichkeit voraus, die Qualitätsziele der EU-WRRL in Werra und Weser herabstufen und deren Fristen aussetzen zu können. Die EU-WRRL bietet diese Möglichkeit unter gewissen Bedingungen durchaus, der Runde Tisch hat sich schon seit September 2013 damit beschäftigt. Der jetzt vorgelegte Vierphasenplan berücksichtigt tatsächlich weder die Fristen noch die Ziele der EU-WRRL. Die Tatsache, dass im Werrarevier eine abstoßfreie Produktion wirtschaftlich zumutbar ist, wird es der EU-Kommission ermöglichen, die fristgemäße Umsetzung der EU-WRRL zu fordern. EU-Richtlinien wie die "Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU- Richtlinie)" und die neue Industrieemissionsrichtlinie verpflichten die Mitgliedsstaaten, bei der Genehmigung von Anlagen die "besten verfügbaren Techniken" zu berücksichtigen. Entsprechend schreibt das der Umsetzung der EU-WRRL dienende Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor, dass beim Einleiten von Abwässern in Gewässer der Stand der Technik zu beachten ist. In der Wahl ihrer Verfahren sind die Unternehmen frei, sie dürfen dabei allerdings nicht hinter den Standards zurückbleiben, die mit den "bestverfügbaren Techniken" zu erreichen sind. 22 Dr. Ralf Krupp, "Kein Stillstand der Technik im Kalibergbau", Vortrag, Bremen W. Hölzel, "Der Stand der Technik in der Kali-Industrie", 08. Mai W. Hölzel, "Stellungnahme zu der 'Gesamtstrategie zur Verminderung von Umweltbelastungen' der K+S Kali GmbH vom ", 15. Juni
8 Aus diesem Grunde wird die EU-Kommission keinen Bewirtschaftungsplan akzeptieren können, der einerseits Fristen und Ziele der EU-WRRL missachtet, andererseits nicht die bestverfügbare Technik vorschreibt. Die EU-Kommission hat in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die spanische Regierung die dortigen Behörden gerügt, weil sie nichts gegen die Aufhaldung von Salzrückständen unternommen haben. Nach Auffassung der Kommission geht von Salzhalden eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und das Wasser aus. Spanische Gerichte haben den Rückbau der Salzhalden und die Sanierung der Flächen vorgeschrieben. Der Verursacher, der Kalihersteller Iberpotash, wird die Auflagen erfüllen und ab 2015 abstoßfrei produzieren. Die EU-Kommission wird es deshalb nicht zulassen können, dass der K+S AG gestattet wird, sich mit der Missachtung der EU-WRRL Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Der Vierphasenplan und der Runde Tisch sind an den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und am Widerstand der Unterlieger gescheitert. Die EU-WRRL schreibt die gleichberechtigte und einvernehmliche Bewirtschaftung der Flussgebietseinheiten vor. Wegen des Widerstandes der Unterlieger wird es deshalb keinen Bewirtschaftungsplan geben, der die Umsetzungsfristen der EU-WRRL aussetzt und der eine weitere Verklappungsstelle zur Umgehung des Verschlechterungsverbots in der Werra voraussetzt. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) hat sich in ihrem Bewirtschaftungsplan 2009 auf die Vorarbeit des "Runden Tisches Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" (RT) bezogen, besonders auch auf die Gutachten, die dem Gremium vorgelegt worden sind. Es ist zu erwarten, dass bei den jetzt laufenden Vorbereitungen für den Bewirtschaftungsplan 2015 ebenfalls auf Vorarbeiten des Runden Tisches zurückgegriffen werden soll. Dabei ist der RT selbst kein Gremium, das Ansprüchen genügen könnte, um bei der Umsetzung der EU-Wasser-rahmenrichtlinie eine Rolle zu spielen 25. Zu beherrschend war der Einfluss der K+S AG und der "Verursacherländer" Hessen und Thüringen auf seine Arbeit. Trotzdem ist es diesen Interessenvertretern gelungen, die "Empfehlungen" aus dem Jahre 2010 und die 2008 bis 2009 vorgelegten Gutachten zur Arbeitsgrundlage der FGG Weser zu machen. Eine Einflussnahme durch die Hintertür. Der Runde Tisch hat keine gleichberechtigte und einvernehmliche Zusammenarbeit der Flussgebietsanrainer gewährleistet, weil seine Finanzierung fast vollständig von der K+S AG abhängig war und weil seine Zusammensetzung und seine Arbeitsweise von der K+S AG und den Ländern Hessen und Thüringen dominiert wurde. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser beruft sich bei ihren Bewirtschaftungsplänen auf Gutachten und Empfehlungen, die unter dem beherrschenden Einfluss der Verursachers der Werra-Weser-Versalzung und der Länder Hessen und Thüringen erarbeitet worden sind. Die Leitung des Runden Tisches hat keine Unabhängigkeit der dort aufgetretenen Gutachter gewährleisten können. Über die Vergabe von Gutachten am Runden Tisch haben ausschließlich die Länder Hessen und Thüringen und die K+S AG entschieden. Die Gutachten wurden durch die K+S AG finanziert. Es sind Gutachter zu Worte gekommen, die schon vor 25 W. Hölzel, Die dem "Runden Tisch Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" vorgelegten Gutachten als Grundlage für die Bewirtschaftungspläne der FGG Weser, 12. März
9 her und zum Teil seit mehr als zehn Jahren einschlägig für die K+S Kali GmbH oder die Länder Hessen und Thüringen tätig geworden und deren Gutachten für die K+S Kali GmbH zumindest in Teilen wissenschaftlich widerlegt sind. Die Arbeit des Runden Tisches, seine Leitung sowie seine wissenschaftliche Begleitung waren und sind fast vollständig von der Finanzierung durch die K+S AG abhängig. Der Umgang z.b. mit einzelnen Vorschlägen zur standortnahen Entsorgung nach dem Stand der Technik lässt uns vermuten, dass die K+S AG Einflussmöglichkeiten genutzt hat: Die Leitung des Runden Tisches hat die Vorstellung erfolgversprechender Expertisen zum Stand der Technik in der Kali-Industrie über mehrere Jahre verschleppt 26 und eine geeignete Überprüfung bis heute verhindert. Die "Empfehlungen" des Runden Tisches aus dem Jahr 2010 basieren somit auf einer unvollständigen Datenbasis und zumindest teilweise auf Gutachten, deren Verfasser nicht unabhängig sind von der K+S AG bzw. den Ländern Hessen und Thüringen und deren Wissenschaftlichkeit als fraglich anzusehen ist. In gleicher Weise sind die Bewirtschaftungspläne der FGG Weser für die Flussgebietseinheit Weser zu beurteilen, soweit sie sich auf die Empfehlungen des Runden Tisches und die dort vorgestellten Gutachten beziehen. Die K+S AG hat keinen "Plan B" für den Fall, dass die EU-Kommission der Herabstufung der Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie in Werra und Weser nicht zustimmt. Anläßlich einer Expertenbefragung im Landtag NRW am hat das K+S-Vorstandsmitglied Dr. Nöcker bestätigt, dass das Unternehmen keinen "Plan B" habe, wenn die gewünschten Genehmigungen nicht erteilt würden: Hubertus Fehring (CDU): "(...) Mir wird aber ein bisschen angst und bange, wenn Sie darauf vertrauen, dass Sie für die Dinge, die Sie vorgetragen haben, immer die notwendigen Genehmigungen bekommen. Was machen Sie, wenn die Genehmigung für Ihren Vierphasen-Plan nicht erteilt wird? Sind die Arbeitsplätze dann weg? Sie müssen sich doch mit einem Plan B anfreunden. Beispiele haben Sie hier gehört. (...)" Dr. Thomas Nöcker (K+S Gruppe) (...) "Wir haben keinen Plan B. Wir haben mit der Hessischen Landesregierung ein Konzept verabredet und sind davon überzeugt, dass er den rechtlichen Anforderungen genügt. Daher haben wir keinen Plan B." 27 Angesichts des Widerstandes der Unterliegerländer gegen den Vierphasenplans und angesichts der beschriebenen fragwürdigen juristischen Konstruktion scheint das Unternehmen die maximale Konfrontation mit den Nachbarländern und der EU-Kommission zu suchen Es setzt sich damit nach unserer Auffassung einem unverantwortbar hohen juristischen Risiko aus. 26 W. Hölzel, Sie konnten zusammen nicht finden... Über die Schwierigkeit, den technischen Fortschritt an die Werra zu bringen, Waterkant 4/2012, S Rohstoffgewinnung ist sinnvoller als der "Salzpipelinebau" zur Nordsee - Öffentliche Anhörung von Sachverständigen , Umweltausschuss Landtag NRW, Ausschussprotokoll APr 16/733 9
10 B e r n e u t a u f g e w o r f e n e F r a g e n - u n d d i e A n t w o r t e n Lassen sich die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in der Werra grundsätzlich nicht erreichen? Die Werra ist kein natürlicher Salzwasserfluss, eine entsprechende Behauptung des K+S-Vorstandsmitglied Dr. Nöcker anlässlich einer Expertenanhörung im Landtag NRW vom ist durch Analysenwerte widerlegt. Die Abwassereinleitungen der K+S Kali GmbH sind hauptverantwortlich für den schlechten ökologischen und chemischen Zustand der Werra. Die Fortsetzung der Laugenverpressung und des versatzlosen Bergbaus könnten allerdings die Zielerreichung unmöglich machen. Unter welchen Voraussetzungen lassen sich die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 so umsetzen, dass Arbeitsplätze nicht gefährdet werden? Als Sofortmaßnahme müssen alle Entsorgungswege verbaut werden, welche die Zielerreichung behindern oder unmöglich machen, unsanierbare Schäden verursachen, zu Ewigkeitslasten führen und/oder Schäden verursachen, deren Sanierung teurer ist als die Vermeidung. Diese Kriterien treffen zu auf die Verpressung von Abwässern in den Untergrund und auf den versatzlosen Bergbau. Es muss möglich sein, das Verschlechterungsverbot in Werra und Weser für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen, unter der Bedingung, dass bis 2021 die Voraussetzungen für eine abstoßfreie Produktion geschaffen werden. K+S müsste unverzüglich in die Planung, Beantragung und Umsetzung aller Maßnahmen für die Beendigung des versatzlosen Bergbaus einsteigen und dies bis 2017 abschließen. Bis zum Erschöpfen der Lagerstätte müssen die Salzhalden zurückgebaut werden. K+S müsste unverzüglich in die Planung, Beantragung und Bau der Anlagen für eine abstoßfreie Produktion einsteigen und dies bis 2021 abschließen. Ab Ende 2021 könnte dann in den K+S-Werken an der Werra und der Fulda abstoßfrei produziert werden. Der Abstoß von Salzlaugen kann dann vollständig eingestellt werden. 10
11 C 3 - S t u f e n - P l a n z u r f r i s t - u n d z i e l g e m ä ß e n U m s e t z u n g d e r E U - W R R L Stufe Sofortmaßnahmen Beauftragung der Weiterentwicklung von Aufbereitungsanlagen für Abstoßlösungen der K+S Kali GmbH (K-UTEC-Verfahren) parallel dazu/alternativ: Suche nach einem Dienstleister, der die Aufbereitung der Abstoßlösungen für K+S übernimmt sofortige Einstellung der Laugenverpressung im Werrarevier und Rückbau der Anlagen Verpflichtung zur Vorlage eines Rückbau- und Versatzplans für die Salzhalden, mit dem Ziel, die Halden bis zur Betriebseinstellung zu beseitigen und die Flächen zu sanieren Planung und Beantragung der Aufbereitungs- und Versatzanlagen Einstellung der Aufhaldung von Salzrückständen ab 2017 und Verpflichtung zum Versatz aller festen Rückstände Erhöhung der Grenzwerte in der Werra, verbunden mit deren stufenweiser Absenkung bis 2021 und der Verpflichtung, ab 2022 keine Abwässer und Haldenlaugen mehr abzustoßen. Dies setzt eine Vereinbarung zwischen der K+S AG, der Bundesregierung und der EU-Kommission sowie eine angemessene Sicherheitsleistung voraus. Stufe Umsetzung des Standes der Technik in den Werken Werra und Fulda der K+S Kali GmbH Bau der Aufbereitungs- und Versatzanlagen bis 2021 nach 2022 abstoßfreie Produktion Salzbelastung der Werra geht stark zurück Stufe Es werden keine Abwässer mehr in die Werra eingeleitet. bis 2025 (zehn Jahre nach Einstellung der Laugenverpressung) wird in der Werra die Qualitätsstufe 3 "befriedigender ökologischer Zustand" erreicht bis 2027 ist der Eintrag von Abwässern aus dem Untergrund so weit zurückgegangen, dass der "gute ökologische und chemische Zustand" in der Werra und damit die Umsetzung der Qualitätsziele der EU-WRRL erreicht wird. 11
12 Informieren Sie sich auf Das Informationsportal zur Kali- und Salzproblematik 12
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