Jahresbericht 2013 des Behindertenbeirates
|
|
- Paula Knopp
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jahresbericht 2013 des Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises gemäß 2 Nr. 3 der Satzung über die Bildung und Aufgaben eines Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises vom
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Aufgaben und Befugnisse 3. Mitglieder - Bildung und Zusammensetzung 4. Arbeitsergebnisse Inklusionsprojekte der Königsberger Diakonie 4.2 Vorstationäre Checklisten bei Krankenhausaufenthalten 4.3 Mobilität bei Bussen und Busreisen 4.4 Versorungsmedizinische Grundsätze und neue Richtlinien bei der Feststellung des GdB und der Merkzeichen 5. Informationen der Verwaltung in den Sitzungen Sachstandsbericht AG Inklusion 5.2 Modellregion Inklusion 5.3 Barrierefreiheit bei Wahlen 5.4 Barrierefreier Internetauftritt des Lahn-Dill-Kreises 6. Fazit 2
3 1. Einleitung Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 wurde ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeläutet und die politischen Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt. Die UN-BRK stellt klar, dass Inklusion ein Menschenrecht ist. Jeder Mensch soll sich unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter oder dem Vorliegen einer Behinderung selbstbestimmt und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligen können. Hierfür müssen die politischen Gremien auf allen Ebenen die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Speziell die Belange von Menschen mit Behinderungen sind in den vergangenen Jahren zu einem Thema geworden, das die Politik in hohem Maße beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist es auch zu verstehen, dass im Lahn-Dill-Kreis bereits seit dem Jahr 2007 mit dem Behindertenbeirat ein Gremium existiert, dessen Ziel es ist, die Öffentlichkeit, Institutionen und Behörden auf kommunaler Ebene für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und bessere Strukturen für diesen Personenkreis zu schaffen. Mit der Einrichtung des Behindertenbeirates wurde ein Netzwerk der unterschiedlichen Vereine und Verbände im Lahn-Dill-Kreis ins Leben gerufen. Das Gremium stellt zudem eine Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und den Menschen mit Behinderung in ihren jeweiligen Interessenvertretungen dar. Im Folgenden lässt sich unter den Punkten 4 und 5 nachlesen, welche wichtigen Themen im Jahr 2013 behandelt wurden. 2. Aufgaben und Befugnisse Die Aufgaben und Befugnisse sind bereits in der Satzung enthalten und umfassen unter anderem - die Gestaltung einer barrierefreien Umwelt (räumlich und auch kommunikativ) - die Förderung von Planung und Einrichtung von Behinderteneinrichtungen und ambulanten Diensten - die Planung und Konzeptentwicklung im Bereich der Behindertenhilfe - der Hilfe zur Selbsthilfe - die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen Entwicklungen des Lahn-Dill-Kreises 3
4 3. Mitglieder Bildung und Zusammensetzung Die Mitglieder des Behindertenbeirates wurden auf Vorschlag der Steuerungsgruppe Sozialplanung vom Kreisausschuss aus den verschiedenen Organisationen der Behindertenverbände berufen. Weitere Mitglieder des Beirates sind der/die für das Sozialwesen zuständige Fachbereichsleiter/in und der Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises, sowie jeweils ein Vertreter/eine Vertreter/in der im Kreistag vertretenen Fraktionen. Als Teilnehmer der Verwaltung waren regelmäßig Herr Klaus Gerhard Schreiner in seiner Funktion als Abteilungsleiter der Abteilung 41, Soziales und Integration, und Frau Nadja Loos in der Funktion als Geschäftsführerin des Behindertenbeirates vertreten. Herr Günther Kaufmann-Ohl ist zum als Fachbereichsleiter des FB 4 aus dem Dienst ausgeschieden und hat daher im Jahr 2013 nicht mehr an den Sitzungen des Gremiums teilgenommen. Bis zum Dienstantritt des neuen Fachbereichsleiters Herrn Stephan Aurand am hat Herr Roland Wegricht diese Aufgabe übernommen. Zurzeit besteht der Behindertenbeirat des Lahn-Dill-Kreises aus 18 Mitgliedern: Blindenbund Bezirksgruppe Lahn-Dill Herr Dr. Mustapha Ouertani Stephanuswerk Haus Sandkorn Herr Wolfgang Muy VDK Kreisverband Dillkreis Herr Ulrich Hof Aktion für Behinderte e. V. Frau Elke Würz Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft Herr Walter Deyer DRK Kreisverband Lahn-Dill Frau Monika Schröter MS Selbsthilfegruppe Aktiv mit Spaß Wetzlar Herr Georg Pellinnis Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e. V. Frau Sabine Kracht Ortsbund der Gehörlosen Wetzlar Herr Joachim Nieth Dt. Rheuma Liga Hessen e. V. Frau Waltrud Luh Gehörlosen Ortsbund und Sportverein Herborn e. V. Herr Hans Beilborn Senioren- und Behindertenbeirat Stadt Dillenburg Frau Ramona Höge CDU-Kreistagsfraktion Herr Edgar Luh SPD-Kreistagsfraktion Frau Beatrix Egler FWG-Kreistagsfraktion Herr Jörg Ludwig Bündnis 90 / Grüne-Kreistagsfraktion Frau Krimhilde Tacke Behindertenbeauftragter des Lahn-Dill-Kreises Herr Thomas Hees Herr Roland Wegricht/Herr Stephan Fachbereichsleiter FB 4 Aurand Die Sitzungstermine im Jahr 2013:
5 4. Arbeitsergebnisse 2013 Im Rahmen der Sitzungen des Behindertenbeirats im Jahr 2013 wurden folgende Themenschwerpunkte behandelt: 4.1 Inklusionsprojekt der Königsberger Diakonie Die Königsberger Diakonie betreibt die größte Altenpflegeeinrichtung im Lahn-Dill-Kreis. Sie hält Angebote im Bereich Betreutes Wohnen, häusliche Pflege, Tagespflege, Pflegeheime sowie individuelle Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung vor. Der Vorsitzende der Königsberger Diakonie (KBD), Herr Jörn Contag, informierte in der Sitzung am über die unterschiedlichen Ansätze, mit denen die KBD die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben fördert: - Qualifizierungsprojekt nach 102 SGB III: Gefördert werden Menschen mit starker Lern- oder psychischer Behinderung, aber mit Eignung zur Ausbildung als Fachpraktiker für Hauswirtschaft. Die Zuweisung erfolgt durch das Jobcenter. Nach erfolgter Qualifizierung werden zwischen 25 und 35 % der Auszubildenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen. - Bei der KBD arbeiten ca. 60 Personen mit Behinderungen, d. h % aller Arbeitsplätze werden mit Menschen mit Behinderungen besetzt. - Die Bereiche Hauswirtschaft und Haustechnik werden zukünftig als Inklusionsbetriebe geführt. - Ebenfalls als Inklusionsbetrieb geplant ist die Tagungsstätte Altenberg. Hier sollen Gebäudereiniger, Beiköche und Fachpraktiker für Hauswirtschaft, die bei der KBD qualifiziert wurden, Anstellung finden. 4.2 Vorstationäre Checklisten bei Krankenhausaufenthalten Bei diesem Thema handelt es sich um die Fortsetzung des Themas Menschen mit Behinderung im Krankenhaus, das bereits in den Jahren 2010 und 2012 auf der Tagesordnung des Behindertenbeirates stand. Damals war es vor allem um die Schilderung der Problematik aus Sicht der Betroffenen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die vor- und nachstationäre Fallsteuerung durch das Case- Management der Lahn-Dill-Kliniken gegangen. In der Sitzung am stellten die Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e.v., vertreten durch Herrn Trabert-Lückhoff, sowie Frau Zeitler, Leiterin des Case-Managements der Lahn-Dill-Kliniken, die gemeinsam entwickelten Checklisten vor. Diese werden im vorstationären Fallmanagement bei Bewohnern der Lebenshilfe eingesetzt und bieten dem Pflegepersonal Informationen zu Eigenheiten, besonderen Bedürfnissen und laufender Medikation des behinderten Menschen. Hierdurch soll erreicht werden, dass Personen mit Behinderung, die in ihrer Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt sind und die nicht oder nicht ständig durch Angehörige begleitet werden können, trotzdem eine optimale medizinische und pflegerische Behandlung erfahren. 5
6 Die Checklisten sollen zukünftig in ähnlicher Form auch für Personenkreise außerhalb der Lebenshilfe verwendet werden. 4.3 Mobilität bei Bussen und Busreisen Bereits in den Jahren 2008 und 2009 wurde das Thema Mobilität für Menschen mit Behinderung im Behindertenbeirat behandelt. Damals war es vor allem um die Situation im ÖPNV und bei der Deutschen Bahn AG sowie den Umbau des Bahnhofes in Wetzlar gegangen. In der Sitzung am informierte der Geschäftsführer der Firma Gimmler Reisen, Herr Thielmann, schwerpunktmäßig über die Aktivitäten des Unternehmens im Hinblick auf Barrierefreiheit bei Busreisen. Thematisiert wurden jedoch auch aktuelle Entwicklungen bei der Firma Gimmler in Bezug auf Barrierefreiheit im ÖPNV. Herr Thielmann berichtete, dass die Firma Gimmler über zwei Fahrzeuge verfüge, mit denen Busreisen auch für Rollstuhlfahrer problemlos möglich seien (Voranfrage erforderlich). Die Anschaffung eines Busses mit Rollstuhllift werde derzeit überlegt. Jährlich werden in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Arbeiterwohlfahrt 15 Busreisen speziell für mobilitätseingeschränkte Personen angeboten. Aus den Reihen des Behindertenbeirates konnte Herr Thielmann unter anderem die Anregung mitnehmen, dass für die Planung einer Reise von Menschen mit Behinderungen in den Katalogen explizit auf die vorhandenen rollstuhlgerechten Busse und entsprechend barrierefreie Hotels hingewiesen wird. Die Situation im ÖPNV stellt sich folgendermaßen dar: Bei den 54 im Stadtverkehr Wetzlar und den beiden auf Linien nach Gießen eingesetzten Fahrzeugen handelt es sich mit einer Ausnahme um Niederflurbusse. Um Rollstuhlfahrern einen problemlosen Einstieg zu ermöglichen müssen die Haltestellen ebenfalls entsprechend umgebaut sein. Eine flexible Software, mit der Haltestellen auch bei Verspätungen etc. korrekt angesagt werden (wichtig für Sehbehinderte/Blinde), befindet sich in der Testphase. 4.4 Versorgungsmedizinische Grundsätze und neue Richtlinien bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen Frau Klöckner, Juristin bei der Bezirksgeschäftsstelle des VdK in Gießen, berichtete in der Sitzung am über die Vorgehensweise des Versorgungsamtes bei der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen. Der Grad der Behinderung ist Maßstab für das Ausmaß einer Behinderung und als solcher Voraussetzung für die Zuerkennung von Merkzeichen und damit für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales richtet sich bei seiner Entscheidung über den GdB nach der Versorgungsmedizinverordnung. Hierin ist tabellarisch aufgelistet, welche Auswirkungen auf das tägliche Leben durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung welchen Behinderungsgrad bedingen. Entscheidend für die Zuerkennung eines GdB ist nicht allein die Diagnose, sondern die konkrete Teilhabebeeinträchtigung durch die festgestellte Gesundheitsstörung. Bei mehreren Beeinträchtigungen werden für die Feststellung des Gesamt-GdB die einzelnen Funktionseinschränkungen nicht einfach addiert, sondern der Gesamt-GdB wird nach 6
7 den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit und unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen festgestellt. Als schwerbehindert gelten Personen mit einem GdB von 50 und höher. Unter Merkzeichen versteht man Buchstaben (z. B. ag für außergewöhnlich gehbehindert, GL für gehörlos), die in den Schwerbehindertenausweis (auf Antrag ab einem GdB > 50) eingetragen werden können und mit denen bestimmte Vergünstigungen als Nachteilsausgleich verbunden sind. 5. Informationen aus der Verwaltung 5.1 Sachstandsbericht AG Inklusion Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Das Ziel dieser Konvention ist es, Menschen mit Behinderung uneingeschränkte Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Die Vertragsstaaten, die die Konvention unterzeichnet haben, verpflichten sich die nationale Gesetzgebung in Einklang mit dieser Konvention zu bringen. Auf Bundesebene wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte damit beauftragt die Umsetzung und Einhaltung der Konvention zu fördern und zu überwachen (Monitoring). Auf Bundes- und Landesebene werden Aktionspläne zur Umsetzung erstellt. Zum wurde eine Stabsstelle UN-BRK im Hessischen Sozialministerium eingerichtet, die u. a. die hessischen Kommunen bei der Erarbeitung regionaler Aktionspläne unterstützen soll. Im Lahn-Dill-Kreis hat sich im Sommer 2011 eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die sich mit der Erarbeitung eines Aktionsplanes auf Kreisebene beschäftigt. Die AG Inklusion wurde durch die Steuerungsgruppe Sozialplanung berufen. Sie besteht aus Mitgliedern der Verwaltung und Vertretern von Verbänden. Der Abteilungsleiter der Abteilung Soziales und Integration, Herr Klaus-Gerhard Schreiner, gab in der Sitzung am einen Sachstandsbericht zur Arbeit der AG Inklusion ab. Diese hat einen Regionalen Aktions- und Teilhabeplan zunächst zum Handlungsfeld Arbeit erstellt. Herr Schreiner betonte, dass dieser Plan regelmäßig fortgeschrieben werden muss. Bei der Erarbeitung weiterer Handlungsfelder durch die AG Inklusion sollen auch die Menschen mit Behinderung intensiver eingebunden werden. 5.2 Modellregion Inklusion Herr Schreiner stellte in der Sitzung am die Modellregion Inklusion vor: Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen hat die Hessische Landesregierung Modellregionen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten ausgeschrieben. Der Lahn-Dill-Kreis hat sich für den Teilbereich Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport beworben und den Zuschlag erhalten. In unterschiedlichen Teilprojekten soll im Zeitraum 2013/2014 die Chance genutzt werden, in Kooperation mit lokalen Partnern Impulse zur inklusiven kulturellen Teilhabe von 7
8 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu setzen. Pro Jahr stehen dem Lahn- Dill-Kreis dafür ,-- zur Verfügung. 5.3 Barrierefreiheit bei Wahlen In Hessen fanden am sowohl Bundes- als auch Landtagswahlen statt. Seitens der Mitglieder des Behindertenbeirates war gewünscht worden Informationen über die Barrierefreiheit bei diesen Wahlen zu erhalten, um sie anschließend in den Vereinen und Verbänden publik machen zu können. Der Wahlleiter des Lahn-Dill-Kreises, Herr Strack-Schmalor, berichtete daher in der Sitzung am über die Möglichkeiten für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen an den bevorstehenden Wahlen teilzunehmen. Für die Barrierefreiheit der Wahllokale sind die einzelnen Wahlbezirke zuständig. Personen, die nicht in der Lage sind selbständig einen Wahlzettel auszufüllen, können die Hilfe einer vertrauten Person, je nach dem auch ein Mitglied des Wahlvorstandes, in Anspruch nehmen. Für Blinde und Sehbehinderte besteht die Möglichkeit der Benutzung einer Schablone. Generell von Wahlen ausgeschlossen sind Personen, für die eine volle gesetzliche Betreuung besteht. Um das Informationsdefizit bezüglich des Themas auszugleichen sollen vor den Wahlen die Bürgermeister im Lahn-Dill-Kreis angeschrieben werden. 5.4 Barrierefreier Internetauftritt des Lahn-Dill-Kreises Herr Schreiner berichtet in der Sitzung am , dass der Internetauftritt des Lahn-Dill-Kreises derzeit überarbeitet wird. Bei der Barrierefreiheit wird unter anderem Wert gelegt auf eine kontrastreiche Gestaltung, variable Schriftgröße sowie eine einfache Sprache. Herr Dr. Ouertani, Mitglied im Behindertenbeirat, erklärt sich bereit, die Internetseite des Lahn-Dill-Kreises im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu untersuchen und die Redaktion über die Ergebnisse zu informieren. 6. Fazit In den vier Sitzungen des Jahres 2013 ist deutlich geworden, dass die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft und die damit unmittelbar verbundene Barrierefreiheit sich nicht von heute auf morgen realisieren lassen. Ihre Umsetzung ist ein Prozess, in dem Menschen mit und ohne Behinderung sich austauschen müssen, welche Hindernisse diesem Ziel im Weg stehen und wie sie beseitigt werden können. Der Behindertenbeirat des Lahn-Dill-Kreis sieht sich auch in den kommenden Jahren diesem Ziel verpflichtet. In der Kombination von Politik, Verwaltung und Menschen mit Behinderung im Behindertenbeirat kann der Lahn-Dill-Kreis der Verwirklichung dieses Zieles jedoch ein großes Stück näher kommen. 8
9 9
Jahresbericht 2014 des Behindertenbeirates
Jahresbericht 2014 des Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises gemäß 2 Nr. 3 der Satzung über die Bildung und Aufgaben eines Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises vom 07.05.2007 1 Inhaltsverzeichnis:
Jahresbericht 2015 des Behindertenbeirates
Jahresbericht 2015 des Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises gemäß 2 Nr. 3 der Satzung über die Bildung und Aufgaben eines Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises vom 07.05.2007 1 Inhaltsverzeichnis:
Jahresbericht des. Behindertenbeirates. des Lahn-Dill-Kreises
Jahresbericht 2016 des Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises gemäß 2 Nr. 3 der Satzung über die Bildung und Aufgaben eines Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises vom 07.05.2007 1 Inhaltsverzeichnis:
Jahresbericht 2012 des Behindertenbeirates
Jahresbericht 2012 des Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises gemäß 2 Nr. 3 der Satzung über die Bildung und Aufgaben eines Behindertenbeirates des Lahn-Dill-Kreises vom 07.05.2007 1 Inhaltsverzeichnis:
Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom )2) Bildung des Beirates 2)
Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 20.03.2012 1)2) 1 Bildung des Beirates 2) Zur Realisierung der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit
Sitzung: GR Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung
TOP Drucksache Nr.: 2016-062/1 Sitzung: GR 21.03.2016 Federführender Dezernent: Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 9 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat
Organisation der Interessenvertretungen. Sachsen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Zusammenarbeit
Organisation der Interessenvertretungen in Sachsen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Zusammenarbeit Vorsitzender (SLB) Einstieg 1 Ablauf Was ist Behinderung / Schwerbehinderung Menschen mit Behinderungen
Inklusions-Plan der Stadt Herne. Abschluss-Bericht in leichter Sprache
Inklusions-Plan der Stadt Herne Abschluss-Bericht in leichter Sprache Juli 2016 Impressum Herausgeber: Stadt Herne Der Oberbürgermeister Verfasser: transfer Unternehmen für soziale Innovation Eva Maria
Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle
Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden
Der Weg zum. Inklusionsplan. der StädteRegion Aachen. Günter Schabram LVR-Tagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland
Der Weg zum Inklusionsplan der StädteRegion Aachen Günter Schabram LVR-Tagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland 05.09.2013 1 Günter Schabram Dezernent für Soziales und Integration StädteRegion
Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz
Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer 2018 Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz 1 1 VORWORT_SCHWERE SPRACHE... 3 2 VORWORT_LEICHTE SPRACHE... 5 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT...
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Dresden. Landeshauptstadt Dresden
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Aufgabe, die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen begründet keine Spezialrechte, sondern präzisiert
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention in Brandenburg
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention in Brandenburg Das hat Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderung gemacht. Das ist ein Heft in Leichter Sprache Die Umsetzung
Verbands-Gemeinde Lingenfeld
Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Lingenfeld Sommer 2018 1 1 VORWORT DES BÜRGERMEISTERS _ SCHWERE SPRACHE... 3 2 VORWORT DES BÜRGERMEISTERS... 5 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT... 6 4 GUTE BEISPIELE DAS GIBT
Seit 2003 Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung in den Landkreisen (Art. 18 BayBGG)
Seit 2003 Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung in den Landkreisen (Art. 18 BayBGG) In der Mustersatzung des Landkreistages, die wir nicht beschlossen haben, ist geregelt, dass der Behindertenbeauftragte
Auf den Anfang kommt es an! Auf den Anfang kommt es an!
Auf den Anfang kommt es an! Auf den Anfang kommt es an! Kinder mit Behinderung auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft Symposion Frühförderung 14.10.2009 Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg
FOGS. Inklusionsplanung im Kreis Herford. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung
Inklusionsplanung im Kreis Herford Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung Verlauf des Planungsprozesses Zeit Arbeitsschritte 1/2014 Konstituierung der Lenkungsgruppe; Einrichtung einer Internetseite
Umsetzung der Regionalen Teilhabeplanung Cochem-Zell
Umsetzung der Regionalen Teilhabeplanung Cochem-Zell Sitzung des Kreistages am 10.02.2014 10.02.2014 Seite 1 2010/2011: im Landkreis Cochem-Zell Ziel: Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderung als Teilhaber und Gestalter des Gemeinwesens
Menschen mit Behinderung als Teilhaber und Gestalter des Gemeinwesens von Dr. Michael Spörke Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.v.-isl Menschen mit Behinderung bestimmen mit! Dr.
Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. in Leichter Sprache
Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg in Leichter Sprache Hinweis LAP Leichte Sprache In diesem Text werden die wichtigsten Dinge über den
AK Behindertenhilfe AG Wohnen, Pflege und Betreuung. Regionale Planungskonferenz Wohnen Kreis Borken. 07.November Bericht über die Fachtagung
Regionale Planungskonferenz Wohnen Kreis Borken 07.November 2013 TOP 4 Bericht über die Fachtagung Wohnen neu denken - Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Kreis Borken - Fachtagung am 01. März
Inhalt. - Impressum. - Wer wir sind - Wie wir arbeiten. - Was wir wollen. - Inklusion. - Solidarität. - Adressen, Spendenkonto
Leitbild 2010 Inhalt - Impressum - Wer wir sind - Wie wir arbeiten - Was wir wollen - Inklusion - Solidarität - Adressen, Spendenkonto 2 4 6 8 10 12 Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Ortsvereinigung
Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung
Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung Die Aufgaben der kommunalen Verwaltung im übergreifenden Sinne umfassen neben der Umsetzung von staatlichen Vorhaben insbesondere die Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland: Erstellung eines Aktionsplans
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland: Erstellung eines Aktionsplans Bernd Seiwert, Abteilungsleiter Soziales im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention,
Themenschwerpunkt Barrierefrei = besucherfreundlich Optimierung von Angebot und Service in Museen
Themenschwerpunkt Barrierefrei = besucherfreundlich Optimierung von Angebot und Service in Museen DER AKTIONSPLAN DER LANDESREGIERUNG RHEINLAND-PFALZ ZUR UMSETZUNG DER UN- BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Ottmar
Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung
Arbeitsgruppe Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Um Fragen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung
Von der Idee zum Aktionsplan
Die Bedeutung der UN- Konvention für die politische Arbeit Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Ottmar Miles-Paul Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz Von der Idee zum Aktionsplan Grundsätze der
Inklusion Selbstbestimmung Bedingungslose Teilhabe
Inklusion Selbstbestimmung Bedingungslose Teilhabe Arbeitsbereiche: Teilhabe durch ambulante Unterstützungsangebote INVEMA e.v.: ca. 270 Mitarbeiter ca. 370 Kunden Bereich Wohnen Ambulant Unterstütztes
für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)
Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Präambel: Der Kreistag / Gemeinderat / Stadtrat hat auf Grund der 17 und 49 b
Satzung über die Einrichtung eines. Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. März 2012 folgende Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.
Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014
en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas
Gemeinsam für eine barrierefreie Stadt. Städtetest
Gemeinsam für eine barrierefreie Stadt Städtetest Wie barrierefrei ist Ihre Stadt? Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom
Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 13.03.2006 Aufgrund der 7, 41 (1) 2 lit. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in
Arbeitskreis für die Belange behinderter Menschen der Stadt Oranienburg (AKBO) und Behindertenbeauftragten der Stadt Oranienburg
Arbeitskreis für die Belange behinderter Menschen der Stadt Oranienburg (AKBO) und Behindertenbeauftragten der Stadt Oranienburg Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 27. Oktober 2010 bis 04. November 2011
Barriere-Freiheit. Der Behinderten-Beirat. der Stadt Cottbus informiert:
Barriere-Freiheit Der Behinderten-Beirat der Stadt Cottbus informiert: UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK) hat Ziel-Stellung der Barriere-Freiheit als Bedingung für unabhängige Lebens-Führung Lebenshilfe
Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle. Behindertenpolitik in Köln
Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle Behindertenpolitik in Köln Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für etwa 10 Prozent der Bevölkerung zwingend
Herzlich willkommen! Regional-Planungs-Konferenz Ihre Ideen und Wünsche aus dem letzten Jahr. Und was aus ihnen geworden ist!
Herzlich willkommen! Regional-Planungs-Konferenz 2015 In der Regional-Planungs-Konferenz im November 2014 ging es auch um das Thema Wohnen. Sie haben viele Wünsche und Ideen gehabt. Die wurden alle aufgeschrieben.
Aktionsplan Inklusion des Kreises
Aktionsplan Inklusion des Kreises Verknüpfung mit Städten, Ämtern und Gemeinden Dr. Matthias Badenhop Feld für Fremdlogo 1 Der Erstellungsprozess Betroffene/ Öffentlichkeit Fachforen Kreisverwaltung Auswertung/
Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre.
Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. 21. Mai 2015 Stadt Bad Segeberg Ute Heldt Barrierefreiheit ist kein neues Thema bereits 2002 trat
Sachsen auf dem Weg zur Umsetzung der UN-BRK Stand & Perspektiven. Inklusion als Thema in den Kulturräumen und Stätten der Kultur
Sachsen auf dem Weg zur Umsetzung der UN-BRK Stand & Perspektiven Inklusion als Thema in den Kulturräumen und Stätten der Kultur Vorbemerkung Der Beauftragte ist nicht legitimiert, die offizielle Meinung
Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik
Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz
Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-
Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aktionsplan der Bundesregierung- Gliederung Einleitung und Hintergrund zur UN-Konvention Aufbau des Nationalen Aktionsplans
Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom
Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Partizipative Sozialplanung
Zukunft des Sozialen gestalten Impulse der Sozialplanung Jahrestagung 2011 des Vereins für Sozialplanung Partizipative Sozialplanung im Lahn-Dill-Kreis Berlin, 10. und 11. März 2011 Folie 1 Der Lahn-Dill-Kreis
Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -
Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte
AUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG
AUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Treffen der kommunalen Behindertenbeiräte und
MITDENKEN. MITREDEN. MITGESTALTEN. Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam
MITDENKEN. MITREDEN. MITGESTALTEN. Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam 15.01.2018 Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam Büro für Chancengleichheit & Vielfalt Lokaler Teilhabeplan
Der Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
Kaiserslautern inklusiv Vielfalt Leben Auftaktveranstaltung
Kaiserslautern inklusiv Vielfalt Leben Auftaktveranstaltung 18.06.2015 Dokumentation der Veranstaltung Ziel der Veranstaltung war es Interessierte BürgerInnen über die Ziele und Inhalte des Projekts Kaiserslautern
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn Inklusion und Menschenrechte im Rheinland Fachtagung der LVR-Kommission Inklusion zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention am 5. Sept.
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Das Projekt der drei Verbände vahs, INSOS und CURAVIVA Bernhard Krauss, KEK-Beratung Projektleiter Nationale Arbeitsgruppe UN-BRK Zitat «Die grösste Herausforderung
Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus
Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus Jahrespressekonferenz des Deutschen Gehörlosenbundes Vortrag von Lena Bringenberg Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung
Inklusion vor Ort - Handlungsansätze in Bauen und Wohnen, Mobilität und Stadtentwicklung. Sofie Eichner, STADTRAUMKONZEPT Dortmund 01.
Inklusion vor Ort - Handlungsansätze in Bauen und Wohnen, Mobilität und Stadtentwicklung Sofie Eichner, STADTRAUMKONZEPT Dortmund 01. Oktober 2014 Gliederung Inklusion ein Thema für die Stadtentwicklung?
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
Aktionsplan Inklusion der Stadt Trier. Sitzung Netzwerk Selbstbestimmung und Gleichstellung
Aktionsplan Inklusion der Stadt Trier Sitzung Netzwerk Selbstbestimmung und Gleichstellung 23.06.2016 Auftrag Aktionsplan Beschluss des Stadtrates (19.11.2013): Erstellung eines Handlungskonzeptes zur
Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom
Satzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom 09.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat gemäß der 24 Abs. 1 Satz 1 und 56 a der Gemeindeordnung
Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation
Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht
Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik
Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ottmar Miles-Paul Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Folie 1 MOTOREN FÜR DIE KOMMUNALE TEILHABEPLANUNG
Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Jetzt bewerben!
Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Jetzt bewerben! www.mais.nrw.de Zusammensetzung der Jury. Laut Beschluss des Inklusionsbeirates vom 22. Januar 2015 setzt sich die Jury, die über die Preisvergabe
Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. Frauenbergstraße 8 D-35039 Marburg - Bezirksgruppe Niedersachsen - Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur
Positionspapier. des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Einleitung Nach langer Diskussion
Das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz
Logos und Embleme Joint Declaration of Intend (Absichtserklärung) zwischen dem Staat Ruanda und dem Bundesland Rheinland-Pfalz mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Handlungsfeld Menschen mit Behinderung
Unna, An den Landrat Herrn Michael Makiolla. den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis. Aktionsplan Inklusives Gemeinwesen
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Unna Friedrich-Ebert-Str. 17 59425 Unna An den Landrat Herrn Michael Makiolla BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
REGIERUNGS-PROGRAMM IN LEICHTER SPRACHE
REGIERUNGS-PROGRAMM 2017-2022 IN LEICHTER SPRACHE Teilhabe Der Aufbau von diesem Dokument In diesem Teil von dem Regierungs-Programm der SPD in Leichter Sprache geht es um das Thema Teilhabe. Schwere Begriffe
Inklusion. Wohnstättenleiterkonferenz 2013
Wohnstättenleiterkonferenz 2013 Inklusion. Horst Bohlmann Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Lübbecke und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen 1 Eine
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------
Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,
1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation
Aktionsplan vom Landkreis Unterallgäu In Leichter Sprache
Aktionsplan vom Landkreis Unterallgäu In Leichter Sprache Inhaltsverzeichnis Grußwort von Landrat Hans-Joachim Weirather 2 Vorwort 4 Leit-Linien / Grund-Gedanken 6 Selbstbestimmung 6 Barriere-Freiheit
Alle übrigen Kreistagsabgeordneten Datum:
An die 27793 Wildeshausen Mitglieder Delmenhorster Str. 6 des Sozial- und Gesundheitsausschusses Tel.: 04431 / 85-287 Fax: 04431 / 85-307 E-Mail: landrat.harings nachrichtlich: @oldenburg-kreis.de Alle
Inklusion im Sport Von der Integration zur Inklusion Ein Perspektivwechsel
Von der Integration zur Inklusion Ein Perspektivwechsel Integration vs. Inklusion? Was meint Integration? Eingliederung von Menschen in ein bestehendes gesellschaftliches System Keine Veränderung der gesellschaftlichen
1. Bericht des Behindertenbeauftragten der Stadt Neustadt a.d. Aisch 1
1. Bericht des Behindertenbeauftragten der Stadt Neustadt a.d. Aisch 1 Allgemeine Erläuterungen zur Rechtssituation: 2 UN-Behindertenrechtskonvention Bundesgesetze Landesgesetze Verordnungen Satzung über
auf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D :
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Frau Marianne Mustermann Musterstraße 1 55270 Musterhausen Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Telefon (06131) 264-0 Telefax (06131)
Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg
Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Das macht Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen Zusammen-Fassung in Leichter Sprache. 2 Achtung Im Text gibt es
Dezernat 0 Verwaltungsführung
Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. (vgl. UN Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache) Möglicher Ablauf
StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter
StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter für wen durch wen StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter 2 Behindertengleichstellungsgesetz Ziel Benachteiligung beseitigen/ verhindern gleichberechtigte
Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Braunschweig inklusiv Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Gliederung 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten
Ressort. Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung Die örtliche Arbeit der SBV
Ressort Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2010 Die örtliche Arbeit der SBV Arbeitsschwerpunkte der SBV Integration von Menschen mit Behinderung im Betrieb Erhalt des Arbeitsplatzes von Menschen mit
:D inklusiv! Inklusion als Querschnittsaufgabe
:D inklusiv! Inklusion als Querschnittsaufgabe Fachtagung am Donnerstag, 30. Juni 2016 Eine inklusive Gesellschaft braucht uns alle! Ein lebenswertes Düsseldorf für alle Bürgerinnen und Bürger ist das
Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde
Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Die eigenen vier Wände sind eine wichtige Voraussetzung für ein gelungenes Leben. Sie bedeuten Raum für mich selbst und für das
Maßnahmen von und für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)
Maßnahmen von und für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Vortrag Petra Stahr, Leiterin NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer
Herzlich willkommen. bei der Fachkonferenz Menschen mit Behinderung am Fachbereich Soziales und Gesundheit Gesundheits- und Sozialplanung
Herzlich willkommen bei der Fachkonferenz Menschen mit Behinderung am 10.12.2014 Zusammensetzung der Fachkonferenz Menschen mit Behinderung Besetzung: Behindertenverbände/Vereine, Behindertenbeauftragte
SPD inklusiv. Ein Leitfaden für barrierefreie Parteiarbeit.
SPD inklusiv Ein Leitfaden für barrierefreie Parteiarbeit. In einfacher Sprache: In der SPD sind alle Menschen willkommen. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen. Wir wollen keine Hindernisse. Es
Stadt Schwäbisch Gmünd
www.schwaebisch-gmuend.de Stadt Schwäbisch Gmünd Aktionsplan Inklusion Schwäbisch Gmünd Inklusion die Zielrichtung Was macht den Reichtum einer Gesellschaft aus? Wirtschaftliche Macht? Politische Sicherheit?
Fragen zur Podiumsdiskussion nach Themenfeldern
Fragen zur Podiumsdiskussion nach Themenfeldern () Handlungsfeld Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben 3 4 5 6 Wir begrüßen den Aktionsplan der Stadt Dresden zur Umsetzung der UN-BRK. Wie kann
Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Lebenswerte Stadt für alle Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Eine inklusive Stadtgesellschaft Leitorientierung Inklusives Gemeinwesen Ein programmatischer Begriff, dafür
Leitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben
Leitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben Der Bezirk Schwaben unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihren Zielen im Leben. Die wichtigsten Informationen darüber stehen in diesem Aktions-Plan. Dieses
Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter
Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos
Gemeinsam mehr (er)leben!
Gemeinsam mehr (er)leben! Inklusion in Bildung, Arbeit und Freizeit neu??? Die Projektleitung liegt bei der Offenen Behindertenarbeit / Familienentlastender Dienst Tirschenreuth e.v., ein Tochterverein
Barrierefreiheit: für 10 % notwendig, für 30 % hilfreich, für alle eine Bereicherung!
Bayern barrierefrei Barrierefreiheit: für 10 % notwendig, für 30 % hilfreich, für alle eine Bereicherung! www.bayernbarrierefrei.de Eine Initiative der BayernSPD MEHR GERECHTIGKEIT! DAS IST MODERN Selbstbestimmte
Der Behinderten-Beauftragte der Stadt Bad Vilbel
Der Behinderten-Beauftragte der Stadt Bad Vilbel Eine Information in leicht verständlicher Sprache Behinderten-Beauftragte können Männer oder Frauen sein. Wir verwenden im Text immer nur die männliche
Aktions-Plan Inklusion 2018 der Stadt Eutin
Aktions-Plan Inklusion 2018 der Stadt Eutin in Leichter Sprache Eutin eine Stadt für alle Gruß-Wort vom Bürger-Meister der Stadt Eutin und dem Herausgeber vom Aktions-Plan Inklusion Sehr geehrte Bürgerinnen
Workshop 9. Herausforderungen für den Sozialraum
Workshop 9 Herausforderungen für den Sozialraum Ablauf Eine exemplarischer Sozialraum im Bodenseekreis Akteure in diesem Sozialraum Eine gemeinsame Zielfindung / Umsetzung im Sinne der BRK Chancen, aber
Auftaktveranstaltung: Ein sportlich bewegtes Kassel für ALLE
Auftaktveranstaltung: Ein sportlich bewegtes Kassel für ALLE Bild: www.colourbox.de 1 Einführung Ilona Friedrich, Bürgermeisterin und Dezernentin für Bürgerangelegenheiten und Soziales 2 1 Begrüßung Winfried
Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN STUDIENJAHR 2008/2009 AUSGEGEBEN AM STÜCK; NR S A T Z U N G
Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN STUDIENJAHR 2008/2009 AUSGEGEBEN AM 4.2.2009 6. STÜCK; NR. 12-13 S A T Z U N G 12. ÄNDERUNG DES XII. ABSCHNITTS DER SATZUNG 13. XIV. ABSCHNITT RICHTLINIEN
Enthinderung mit LINKS
Enthinderung mit LINKS Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag in leicht verständlicher Sprache istockphoto.com/baranozdemir Liebe Leserinnen, liebe Leser Eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist
Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom
Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom 02.03.2015 50.3 (veröffentlicht im Abl. 3/15 vom 04.03.2015, S. 25 29) Aufgrund des 7 Abs.
So will ich leben! Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung
So will ich leben! Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung Unterstützung und Begleitung für Menschen mit Behinderung So will ich leben! So heißt der Aktionsplan