von besonderen Schutzverantwortungen Gemeinden für Zielarten in Baden-Württemberg

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1 Besondere Schutzverantwortung von Gemeinden für Zielarten in Baden-Württemberg Teil 1: Ansatz zur Ermittlung besonderer Schutzverantwortungen von Gemeinden für Zielartenkollektive der Fauna im Rahmen des Informationssystems Zielartenkonzept Baden-Württemberg * Von Rüdiger Jooß, Sabine Geißler-Strobel, Jürgen Trautner, Gabriel Hermann und Giselher Kaule Zusammenfassung In Baden-Württemberg wurde ein Planungswerkzeug zur Erstellung kommunaler faunistischer Zielarten- und Maßnahmenkonzepte entwickelt, das auf dem Zielartenkonzept des Landes aufbaut (vgl. GEISSLER-STROBEL et al in diesem Heft). Eine Informationsebene des Informationssystems Zielartenkonzept Baden- Württemberg (ZAK) stellt die Zuweisung von besonderen Schutzverantwortungen für Zielarten der Fauna aus landesweiter Sicht zu den Städten und Gemeinden dar. Hierfür wurde ein Ansatz entwickelt, für den zunächst Zielarten zu insgesamt 25 ökologischen Anspruchstypen zusammengefasst wurden. Für diese Anspruchstypen wurden über planungsorientierte Habitatmodelle landesweit Flächen mit hohem Habitatpotenzial räumlich abgebildet. Aus diesen Flächenkulissen wurden für jeden Anspruchstyp über zwei Indikatoren, welche die Flächengröße und die Verbundsituation (Konnektivität) der Flächen berücksichtigen, Vorranggebiete ausgewählt. Gemeinden mit Anteil an dieser Flächenauswahl wurde eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht für den jeweiligen Anspruchstyp zugewiesen. Für die modellhafte Abbildung der Verbundsituation der potenziellen Habitatflächen über sog. potenzielle Verbundräume wurde ein neues GIS-basiertes Verfahren entwickelt. Der Ansatz verfolgt das Ziel, der Naturschutzverwaltung bzw. Entscheidungsträgern aufzuzeigen, für welche Lebensraumtypen bzw. zugehörigen Zielartenkollektive den Städten und Gemeinden aus landesweiter Sicht eine besondere Schutzverantwortung zukommt. Die Informationsebene besondere Schutzverantwortung des Informationssystem ZAK verdeutlicht den naturräumlichen Zusammenhang des Landschaftsausschnitts, für den auf kommunaler Ebene raumwirksame Entscheidungen getroffen werden, und vermittelt eine Einordnung der Bedeutung des potenziellen Habitatangebots aus landesweiter Sicht. Damit dient sie der räumlichen Konkretisierung von Schutzprioritäten und der Identifizierung der Eigenart der Städte und Gemeinden aus naturschutzfachlicher Sicht. 1 Einleitung Summary Particular Responsibility of Local Communities for the Protection of Target Species in Baden- Wuerttemberg Part 1: Approach to identify particular responsibilities of local communities for the protection of animal target species on a community level in the context of the Information System Target Species Concept In the state of Baden-Wuerttemberg a webbased planning tool to design conservation strategies for animal target species on a community level has been developed (see GEISSLER- STROBEL et al in this issue). The information system, based on the governmental target species concept, is primarily intended to be applied by environmental administration at community level. One section of this Information System Target Species Concept in Baden- Wuerttemberg is the identification of local communities with a special responsibility for the conservation and development of target species and their potential habitats from a state-wide point of view. For this purpose an approach has been developed, as a first step aggregating target species into 25 ecological groups with similar habitat profiles (ecological guilds). Then knowledge-based habitat models for these ecological groups were developed to define areas with high habitat potential over the whole state. Finally, a selection procedure identified priority areas using the criteria cohesive patch-size and patchconnectivity. A special conservation responsibility for each ecological group was assigned separately to the communities covering selected priority areas or parts of them. For the implementation of the indicator patch-connectivity a new GIS-based method has been developed to derive potential habitat networks. Local communities are responsible for ecologically mostly arbitrary sections of the landscape. Therefore the developed methodology aims to point out the ecological context and the state-wide importance of a communities natural setting. The section on the special conservation responsibilities of the Target Species Information System Baden-Wuerttemberg aims to spatially define conservation priorities and to identify the natural characteristics of the communities of Baden-Wuerttemberg. Im Rahmen des Forschungsvorhabens Informationssystem Zielartenkonzept Baden- Württemberg ** (ZAK) wurde ein webbasiertes Planungswerkzeug zur Erstellung von Zielarten- und Maßnahmenkonzepten für die Fauna als Beitrag zur kommunalen Planungspraxis in Baden-Württemberg entwickelt. Es dient der Implementierung und standardisierten Berücksichtigung wesentlicher Inhalte des zoologischen Teils des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg (RECK et al. 1996, s. auch RECK 2004, WALTER et al. 1998) in der kommunalen Landschaftsplanung (GEISSLER-STROBEL et al. 2006, in diesem Heft). Das Planungswerkzeug steht voraussichtlich ab Dezember über das Web- Angebot der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zur Verfügung ( Ein wesentlicher Baustein dieses Werkzeugs ist die auf planungsorientierten Habitatmodellen beruhende Zuweisung von besonderen Schutzverantwortungen für Zielartenkollektive der Fauna auf Ebene der Städten und Gemeinden. Dieser Teil wird im vorliegenden Artikel vertieft dargestellt. In einem folgenden Artikel (JOOSS et al. in Vorb.) werden Ergebnisse der Validierung des entwickelten Ansatzes anhand tierökologischer Geländedaten für ausgewählte Anspruchstypen dargestellt. 2 Problemstellung und Projektziele Administrative Einheiten, wie Städte und Gemeinden, stellen aus ökologischer Sicht betrachtet meist willkürliche Ausschnitte der Landschaft dar. Gleichzeitig werden hier aber raumwirksame Entscheidungen getroffen, deren ökologische Wirkungen weit über den administrativen Zuständigkeitsbereich hinaus reichen können. Die Planungspraxis zeigt, dass bei der Abwägung ökologischer Belange Funktionen eines Landschaftsausschnitts, die nur aus (über)regionaler Sicht erkennbar sind (insbesondere Korridorfunktion und Metapopulationsaspekte), derzeit nur unzureichend berücksichtigt werden. ** Teil 2 erscheint im Laufe des Jahres 2007 und beinhaltet Ergebnisse der Validierung des entwickelten Ansatzes anhand tierökologischer Geländedaten für ausgewählte Anspruchstypen. ** Auftraggeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) Baden-Württemberg. Bearbeitung: Institut für Landschaftsplanung und Ökologie (ILPÖ), Universität Stuttgart; Dr. S. Geißler-Strobel, Tübingen; Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung (ATP), Filderstadt; Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Karlsruhe. 370 Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12), 2006

2 Die Verdeutlichung landesweiter Planungsprioritäten zum Tierartenschutz und deren verstärkte Berücksichtigung in der kommunalen Landschaftsplanung ist daher Ziel des entwickelten Verfahrens. Mit dem vorgestellten Ansatz soll der Naturschutzverwaltung sowie weiteren Entscheidungsträgern eine veränderte Sicht auf die Bedeutung der Biotopausstattung der Städte und Gemeinden vermittelt werden. Noch großräumig bzw. zahlreich vorhandene Biotoptypen innerhalb eines Gemeindegebiets werden oft als wenig schutzbedürftig eingeschätzt ( davon haben wir ja noch so viel ). Aus Sicht des Artenschutzes sind in vielen Fällen aber gerade diese Gebiete von besonderer Bedeutung mit ihrer Funktion für den Erhalt der besonders schutzbedürftigen Zielarten mit hohem Flächenanspruch, hohen Anforderungen an eine gute Vernetzung der Habitate oder geringer Störungstoleranz. 3 Die Ermittlung besonderer Schutzverantwortungen/Entwicklungspotenziale der Gemeinden für Zielarten der Fauna Tab. 1: Für die Zuweisung von besonderen Schutzverantwortungen zu den Gemeinden Baden- Württembergs bearbeitete Lebensraum- bzw. Anspruchstypen. flächenhaft umgesetzte Anspruchstypen Ü Streuobstgebiete* Ü Strukturreiche Weinberggebiete Ü Kalkmagerrasen Ü Silikatmagerrasen Ü Offene Sandbiotope Ü Mittleres Grünland* Ü Nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland Ü Nicht-Kalkfelsen Ü Nährstoffarmes (Wechsel-)Feucht- und Nassgrünland Ü Offene Hoch- und Übergangsmoore, Moorgewässer Ü Verlandungszonen an Stillgewässern Ü Hartholzauwälder der großen Flüsse Ü Weichholzauwälder der großen Flüsse Ü Bruch- und Sumpfwälder Ü Lichte Trockenwälder Ü Lössböschungen und Hohlwege Ü Ackergebiete mit Standort- und Klimagunst aus tierökologischer Sicht* punktförmig umgesetzte Anspruchstypen Ü Naturnahe Quellen Ü Kleingewässer Ü Größere Stillgewässer Ü Rohbodenbiotope (inkl. entspr. Kleinstgewässer)* Ü Steinriegel Ü Trockenmauern Ü Kalkfelsen, Kalkschotterflächen Ü Blockhalden Ü Höhlen und Stollen * Die Abbildung konnte nicht über die großmaßstäbigen Biotopkartierungen erfolgen, es musste auf Daten des Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) u.ä. zurückgegriffen werden. Im Rahmen des Projekts Informationssystem ZAK wurde ein Ansatz zur Bewertung der Verantwortlichkeit der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs (im Folgenden Gemeinden) für Zielartenkollektive der Fauna aus landesweiter Sicht entwickelt. Der Ansatz basiert auf dem Verantwortlichkeitskonzept im Naturschutz (vgl. GRUTTKE & LUDWIG 2004, GRUTTKE 2004). Die dort durchgeführte Bewertung von Schutzprioritäten für einzelne Arten auf nationaler Ebene erfolgt unter Berücksichtigung des Anteils des nationalen Bestands am weltweiten Gesamtbestand der Art. Dieses wird übertragen auf das potenzielle Habitatangebot von Gemeinden für Zielartenkollektive in Bezug auf das landesweite Gesamt-Habitatangebot für das jeweilige Kollektiv. Die entwickelte Methode gliedert sich in folgende Schritte: Ü räumliche Abbildung von Flächen mit hohem Habitatpotenzial für Zielartenkollektive über landesweite planungsorientierte Habitatmodelle; Ü Auswahl von Vorranggebieten aus landesweiter Sicht anhand der Indikatoren Flächengröße und Biotopverbund ; Ü Überlagerung der Vorranggebiete mit den Gemeinden zur Zuweisung von besonderen Schutzverantwortungen. Basierend auf dem Konzept der Gilde im Sinne von ökologischen Gruppen von Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen (vgl. KRA- TOCHWIL & SCHWABE 2001) wurden Zielarten zu 25 Kollektiven bzw. Anspruchstypen zusammengefasst (Tab. 1). Für diese Anspruchstypen wurden über wissensbasierte Habitatmodelle landesweit Flächen mit hohem Habitatpotenzial dargestellt. Bei diesem Ansatz der Habitatmodellierung wird vorhandenes Expertenwissen zu Schlüssel- Habitatansprüchen der Tierarten den Kategorien von GIS-Daten zugeordnet und über Selektionsregeln räumlich abgebildet. Damit unterscheidet sich dieser Ansatz von statistischen Verfahren, bei denen die Modellbildung durch quantitative Analysen von Artvorkommen erfolgt und die verstärktes Gewicht auf den explorativen Charakter hinsichtlich der Habitatfaktoren legen (GUISAN & ZIMMERMANN 2000, KLEYER et al. 2000). Die Wahl des wissensbasierten Ansatzes erfolgte im Hinblick auf die landesweite planungsorientierte Anwendung der Modelle; Methoden des statistischen Ansatzes kamen bei der Validierung zum Einsatz. Der überwiegende Teil der Anspruchstypen konnte basierend auf der landesweiten Kartierung der in Baden-Württemberg nach 32 Naturschutzgesetz und 30a Landeswaldgesetz besonders geschützten Biotope bearbeitet werden. Damit stehen GIS-Daten mit hoher inhaltlicher Differenzierung und räumlicher Auflösung (Maßstab 1 : bis 1 : ) für zahlreiche zielartenrelevante Lebensraumtypen zur Verfügung. Die räumliche Abbildung der Habitatpotenzialflächen der Anspruchstypen erfolgte durch spezifische Aggregierungen von Biotoptypen und -untertypen aus tierökologischer Sicht. Ergänzend wurden weitere landesweit verfügbare Geo-Daten z.b. zu Landnutzung, standörtlichen Verhältnissen, Geologie, Klima sowie das digitale Höhenmodell u.a.m. herangezogen. Die in Tab. 1 mit * gekennzeichneten Anspruchstypen konnten allerdings nicht auf Basis der Biotopkartierungen erstellt werden. Hierfür musste auf räumlich und inhaltlich geringer aufgelöste Daten wie die des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems ATKIS (Maßstab 1 : ) zurückgegriffen werden. Das führt zu einer inhaltlich unterschiedlichen Interpretation im Rahmen des Informationssystems. Die aus den Biotopkartierungen abgeleiteten Ergebnisse werden als eigentliche Habitatpotenzialflächen betrachtet, während die auf ATKIS basierenden Ergebnisse als Suchräume hierfür zu interpretieren sind. Eine methodische Differenzierung bei der Ableitung der Schutzverantwortungen ergab sich hinsichtlich der flächenhaften bzw. punktförmigen räumlichen Abbildung der Anspruchstypen. Die punktförmige Umsetzung wurde für Lebensraumtypen mit naturgemäß geringer Flächenausdehnung gewählt (z.b. Quellen, Steinriegel, Trockenmauern, Kleingewässer), zudem für Lebensraumtypen deren Flächengröße nicht mit der Habitatqualität korreliert (größere Stillgewässer) oder für die keine zielführend verwendbaren Flächenangaben zur Verfügung standen (z.b. Felsen, deren Flächenangaben in Senkrechtprojektion abgeleitet werden oder Rohbodenbiotope, für die u.a. als Punktdaten erfasste Abbaustellen oberflächennaher Rohstoffe herangezogen wurden). Die Auswahl der bearbeiten Lebensraumtypen richtete sich nach der naturschutzfachlichen Bedeutung der Anspruchstypen und nach der räumlichen Abbildbarkeit der Habitatpotenziale mit landesweiten Geodaten. Es konnte ein Großteil jedoch nicht alle der zielartenrelevanten Anspruchstypen Baden- Württembergs bearbeitet werden (vgl. Abschnitt 7.1). Die angewendete Habitatmodellierung ergibt dichotome (geeignet/nicht geeignet), flächenscharfe bzw. punktgenaue Habitatpotenzialkarten für jeden Anspruchstyp mit landesweiter Abdeckung. Daraus wurden über zwei Indikatoren, welche die Flächengröße und die Verbundsituation bzw. Konnektivität der Potenzialflächen berücksichtigen, Vorranggebiete aus landesweiter Sicht ausgewählt. Bei den punktförmig umgesetz- Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12),

3 strukturen, Standortvielfalt) zu, was für viele Arten als der eigentlich entscheidende Faktor der höheren Habitateignung großer Flächen betrachtet wird. Ü In kleineren, aber gut vernetzten Flächen ergeben sich dagegen günstige Vorraussetzungen für die Ausbildung intakter Metapopulationsstrukturen, die bei hohen Rekolonisationsraten die Wahrscheinlichkeit des Erlöschens einer Gesamtpopulation durch äußere Einflüsse wie Mahd, Parasitenbefall o.ä. reduzieren können. 4.1 Indikator Flächengröße Abb. 1: Darstellung des Anspruchstyps Kalkmagerrasen, der über die Indikatoren Flächengröße und Biotopverbund ausgewählten Vorranggebiete und der Gemeinden die daran Anteil haben und daher eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht zugewiesen bekommen. Der Indikator Flächengröße wurde über ein Rankingverfahren der Habitatpotenzialflächen umgesetzt. Für jeden Anspruchstyp wurden die Potenzialflächen nach Flächengröße sortiert und die Auswahl derjenigen größten Flächen ermittelt, die kumulativ aufsummiert 25 % der landesweiten Gesamtfläche des Anspruchstyps ergeben. Diese landesweit größten Flächen wurden mit der Gemeindengeometrie überlagert, um diejenigen Gemeinden zu ermitteln, die über einem Schwellenwert von in der Regel 1 ha Anteil an der Flächenauswahl haben (s. Abb. 2). Der Schwellenwert von 25 % des Anteils der gewählten größten Flächen an der landesweiten Gesamtfläche des Anspruchstyps wurde nach vergleichender Anwendung weiterer Schwellenwerte durch Plausibilitätstest anhand vorliegender tierökologischer Geländedaten festgelegt. Bei einzelnen Anspruchstypen mit landesweit vergleichsweise geringer Verbreitung ( Nährstoffarmes Feuchtgrünland, Offene Hoch- und Übergangsmoore und Moorgewässer, Verlandungszonen an Stillgewässern, Weichholzauwälder, Bruch- und Sumpfwälder und Höhlen und Stollen ) wurde von diesem Regelfall abgewichen und ein Schwellenwert von 50 % verwendet. Bei den drei extrem kleinräumig ausgeprägten Anspruchstypen Offene Sandbiotope, Hartholzauwälder und Lichte Trockenwälder wurden alle Habitatpotenzialflächen als Vorranggebiete verwendet. 4.2 Indikator Biotopverbund ten Anspruchstypen erfolgte die Auswahl ausschließlich anhand der Verbundsituation. Denjenigen Gemeinden mit Anteil an diesen Vorranggebieten, wurde eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht für den entsprechenden Anspruchstyp zugewiesen. Abb. 1 zeigt eine zusammenfassende Darstellung der Vorgehensweise für den Anspruchstyp Kalkmagerrasen. 4 Indikatoren zur Auswahl von Vorranggebieten aus landesweiter Sicht Die Auswahl der beiden Indikatoren Flächengröße und Biotopverbund erfolgte vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der SLOSS-Diskussion ( single large or several small ). Danach stellen neben großen zusammenhängenden Habitaten auch Flächenkonfigurationen mehrerer kleinerer, gut vernetzter Habitate bevorzugt Lebensräume hoher Eignung dar (vgl. KRATOCHWIL & SCHWABE 2001). Das gilt insbesondere für Arten, die in Metapopulationen existieren (vgl. HANSKI 1999). Folgende Annahmen bezüglich Habitatqualitäten liegen dieser Vorgehensweise zugrunde: Ü Große zusammenhängende Habitate sind vorrangig zu schützen, da nur dort Arten mit großen Raumansprüchen überleben können und randsensitive Arten, die ungestörte Kerngebiete von Habitaten bevorzugen, bessere Überlebenschancen haben. Ü Größere Habitate weisen in der Regel größere und damit stabilere Populationen auf. Ü Mit der Größe eines Habitats nimmt in der Regel auch die Diversität (z.b. Vegetations- Für den Indikator Biotopverbund wurden zunächst bestehende Methoden zur modellhaften Abbildung räumlicher Vernetzung bzw. Konnektivität von Landschaftselementen aus dem Forschungsfeld der Landschaftsstrukturmaße getestet (z.b. Proximity-Index nach GUSTAFSON & PARKER 1992, Isolationsmaß nach HANSKI 1994) und neue Ansätze entwickelt (z.b. Radiale Sichtkantenanalyse nach JOOSS (2004, 2005). Die ebenfalls neu entwickelte Methode, die den gestellten Anforderungen am besten gerecht wurde, wird im Folgenden vorgestellt (vgl. JOOSS 2006a) Potenzielle Verbundräume : Konnektivitätsanalyse von Flächen Für die Verbundanalyse flächenhafter Lebensraumtypen wurde ein neues GIS-basiertes Verfahren entwickelt. Es verbindet alle 372 Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12), 2006

4 Abb. 2: Erläuterung des Indikators Flächengröße am Beispiel des Anspruchstyps Ackergebiete mit Standort- und Klimagunst aus tierökologischer Sicht. Abb. 2.1 zeigt in Grau die Gesamtackerfläche Baden-Württembergs und in Blau den Teil, der über die Habitatmodellierung als Ackergebiete mit hoher Standort- und Klimagunst abgebildet wurde. In Abb. 2.2 sind in Schwarz die über das Rankingverfahren ermittelten größten Flächen des Anspruchstyps dargestellt, die summiert 25% der Gesamtfläche des Anspruchstyps (blau) ergeben. Abb. 2.3 zeigt in Grün dann diejenigen Gemeinden, die über 1 ha Anteil an diesen 33 größten Flächen haben und denen damit eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht für diesen Anspruchstyp zugewiesen wird. Da der Anspruchstyp Ackergebiete mit Standort-/Klimagunst aus tierökologischer Sicht aus ATKIS-Daten abgeleitet wurde, sind die Vorranggebiete als prioritäre Suchräume für Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial für Zielarten der Äcker zu interpretieren und nicht als die eigentlichen Habitatpotenzialflächen (vgl. Tab. 1). Flächen eines Anspruchstyps ( Patch ), die näher als ein wählbarer Schwellenwert der Distanz beieinander liegen, zu einem sog. potenziellen Verbundraum. Dieser stellt das für jeden Distanzwert geometrisch eindeutig definierbare, kleinstmögliche Umrisspolygon um die enthaltenen Flächen dar, wobei die Eckpunkte ausschließlich in diesen Flächen liegen dürfen (Abb. 3). Alle Patches, die in einem als potenzieller Verbundraum bezeichneten Umrisspolygon liegen, haben demnach mindestens ein benachbartes Patch, das nicht weiter als die gewählte Distanz entfernt liegt. Aus tierökologischer Sicht kann diese strukturbezogene Verbundanalyse als modellhafte Abbildung von Kernflächen mit hoher Konnektivität und zudem von plausiblen Räumen mit potenziell hoher Korridorfunktion betrachtet werden. Für den Indikator Biotopverbund wurde im Projekt einheitlich der Schwellenwert von 500 m verwendet. Von einer Anwendung unterschiedlicher Distanzwerte musste abgesehen werden, da die hinsichtlich Ressourcennutzung erfolgte Gruppierung der Anspruchstypen nicht mit einer mobilitätsbezogenen Abgrenzung gleich gesetzt werden kann. Eine weitere Differenzierung der Anspruchstypen hinsichtlich des Dispersionsverhaltens konnte im Rahmen des Projektumfangs nicht erfolgen. Die Wahl des Distanzwerts von 500 m erfolgte im Hinblick auf Entfernungen, die für einen Großteil der in Metapopulationen vorkommenden Arten, insbesondere Tagfalter, Widderchen und Heuschrecken, noch keine Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12), 2006 Isolationseffekte erwarten lassen und im Rahmen der mittleren Migrationsdistanzen regelmäßig überwunden werden können. Dabei ist der gewählte Wert am unteren Ende charakteristischer mittlerer Wanderungsdistanzen angesiedelt (z.b. SETTELE et al. 1999). Das wurde jedoch für den Indikator Biotopverbund bewusst angestrebt, da auf diese Weise Verbundsituationen berücksichtigt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Individuenaustausch erwarten lassen. Die Verwendung des runden Wertes von 500 m soll zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine Größenordnung und nicht um einen exakt ermittelten Wert handelt. Analog zur Vorgehensweise beim Indikator Flächengröße wurden für jeden Anspruchstyp über ein Ranking jene größten Verbundräume ermittelt, die summiert 25 % der landesweiten Gesamtfläche aller Verbundräume ergeben. Den Gemeinden mit Anteil an dieser Auswahl an Verbundräumen wurde ebenfalls eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht für den entsprechenden Anspruchstyp zugewiesen. Es wurden die entsprechenden Abweichungen vom Regelfall des 25 %-Schwellenwertes wie beim Indikator Flächengröße berücksichtigt Abbildung der Verbundsituation für punktförmige Anspruchstypen Der Ansatz der Verbundanalyse von Flächen wurde konsistent auf die als Punktobjekte abgebildeten Anspruchstypen übertragen. Hier verbindet das Verfahren alle Punkte, die näher als ein Schwellenwert der Distanz beieinander liegen zu einem potenziellen Verbundnetz (Abb. 3, Seite 376). Pro Verbundnetz werden die Anzahl enthaltener Punkte ermittelt und die Netze danach sortiert. Beginnend mit dem Verbundnetz mit den meisten enthaltenen Punkten werden die Anzahl der Punkte kumulativ aufaddiert bis wiederum im Regelfall 25 % aller landesweit vorhandenen Punktobjekte des jeweiligen Anspruchstyps erreicht werden. Den Gemeinden mit Anteil an dieser Auswahl von Verbundnetzen wird dann eine besondere Schutzverantwortung zugewiesen. Hier wurde nur beim Anspruchstyp Höhlen und Stollen, aufgrund des geringen Vorkommens, auf das 50 %-Kriterium übergegangen. 5 Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse Abb. 4 vermittelt einen Überblick der Verteilung der Gemeinden Baden-Württembergs auf die Anzahl der Anspruchstypen mit besonderer Schutzverantwortung pro Gemeinde. Der überwiegende Teil der Gemeinden verfügt über besondere Schutzverantwortungen für einige wenige Anspruchstypen. Nur eine sehr geringe exklusive Anzahl von Gemeinden weist besondere Schutzverantwortungen für eine vergleichsweise hohe Anzahl an Anspruchstypen auf. Etwa 11 % der Gemeinden verfügen über keine besondere Schutzverantwortung. Der Übergang von der 373

5 Abb. 4: Histogramm der Verteilung der Gemeinden Baden-Württembergs auf die Anzahl Schutzverantwortungen pro Gemeinde mit Angabe der Anzahl Gemeinden und des Anteils an allen Gemeinden Baden-Württembergs. Um flächendeckende Aussagen für das Land zu erhalten, wurden neben den Städten und Gemeinden auch der Gutsbezirk Münsingen und der gemeindefreie Besitz Rhinau im Ortenaukreis in die Auswertungen einbezogen, so dass insgesamt 1112 administrative Einheiten bearbeitet wurden. Spitzengruppe zum Bauch der Verteilung erfolgt kontinuierlich. Es treten keine unplausiblen Werte, Ausreißer oder Sprünge auf. Betrachtet man die Verteilung im Sinne einer gemeindebezogenen Wertzuweisung, ergibt sich ein insgesamt plausibles Bild, da wie bei Bewertungen meist üblich mittlere Wertigkeiten häufig und hohe Wertigkeiten in geringem Umfang auftreten. Die Verteilung legt den Schluss nahe, dass der Großteil der Gemeinden in einem relativ homogenen naturräumlichen Kontext gelegen ist. Nur ein kleiner Teil der Gemeinden verfügt über Anteile an sehr unterschiedlichen naturräumlichen Voraussetzungen, die zu einer entsprechenden Vielfalt an Anspruchstypen führen. Damit macht der entwickelte Ansatz der Zuweisung besonderer Schutzverantwortungen spezifische Aussagen zu naturräumlichen Besonderheiten der Gemeinden aus landesweiter Sicht. Die Ergebnisse können im Sinne einer gemeindebezogenen Eigenart aus naturschutzfachlicher Sicht interpretiert werden. 6 Die Informationsebene besondere Schutzverantwortung im Informationssystem ZAK 6.1 Einbindung in das Planungswerkzeug Gemeinden mit Anteil an den über die Indikatoren Flächengröße und Biotopverbund ausgewählten Vorranggebieten eines Anspruchstyps sind im Informationssystem ZAK mit einer besonderen Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht für dieses Zielartenkollektiv gekennzeichnet (vgl. Abschnitt 4). Die Informationen hierzu sind in verschiedenen Ebenen in das Planungswerkzeug praxisbezogen integriert. Der Anwender erhält nach Auswahl einer Gemeinde die Information, für welche Anspruchstypen eine besondere Schutzverantwortung besteht. Für jeden dieser Anspruchstypen steht eine landesweite Übersicht der Habitatpotenzialflächen und der Gemeinden mit besonderer Schutzverantwortung zur Verfügung. In einer umfangreichen Dokumentation sind die Datengrundlagen und Selektionsregeln zur räumlichen Abbildung der Flächenkulissen der Anspruchstypen detailliert dargestellt. Zudem werden Beispiele charakteristischer Zielarten aufgeführt. Im Karten-Viewer des Informationssystems können die Habitatpotenzialflächen vor topographischen Kartenhintergründen bis zum Maßstab 1 : eingeblendet und mit anderen naturschutzfachlich relevanten Gebieten überlagert werden. Sie können danach abgefragt werden, ob es sich um Vorranggebiete handelt, die eine besondere Schutzverantwortung der Gemeinde begründen. Der Anwender erhält damit Hinweise auf Flächen, die tierökologisch besonders bedeutsam sein können und daher bei Geländeerhebungen und bei der Maßnahmenplanung gesondert zu berücksichtigen sind. Innerhalb des Programmablaufs zur Zielarten- und Maßnahmenabfrage sind jedem Anspruchstyp spezielle Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zugeordnet. Das vermittelt einen schnellen Überblick der Maßnahmen, die zur Förderung des jeweiligen Zielartenkollektivs, für das eine besondere Schutzverantwortung in der Gemeinde besteht, besonders geeignet sind. 6.2 Einbindung in die kommunale Planungspraxis Die Informationsebene besondere Schutzverantwortung ist auf Ebene der Gemeinden und auf Ebene der Habitatpotenzialflächen interpretierbar. Auf Ebene der Gemeinden leistet sie einen Beitrag zur Identifizierung der Eigenart der Gemeinden aus landesweiter Sicht und soll für die Zielbestimmung von Naturschutzstrategien und zur Leitbildentwicklung herangezogen werden. Die Habitatpotenzialflächen dienen als vorrangige Suchräume der räumlichen Konkretisierung tierökologischer Untersuchungen und sind bei der Lokalisierung von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen gesondert zu berücksichtigen. Die Zuweisung einer besonderen Schutzverantwortung bedeutet, dass die Gemeinde noch Anteil an potenziellen Habitaten hat, die aufgrund ihrer besondere Flächengröße und/oder Lage im räumlichen Verbund besonders günstige Entwicklungsmöglichkeiten für das jeweilige Zielartenkollektiv in Baden-Württemberg erwarten lassen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis entsprechender Zielartenvorkommen, sondern begründet deren erhöhten Prüfbedarf und im Falle des Nachweises die Flächensicherung und Entwicklung der Zielartenvorkommen. In jedem Fall ist eine Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Übersichtsbegehung durch fachlich qualifizierte Tierökologen erforderlich, die in das Verfahren zur Erstellung kommunaler Zielarten- und Maßnahmenkonzepte integriert ist (s. GEISS- LER-STROBEL et al. 2006, in diesem Heft). Derzeit können folgende Handlungshinweise zur Einbindung der Informationen zu besonderen Schutzverantwortungen in die kommunale Planungspraxis gegeben werden weitergehende Planungshilfen werden ggf. noch erarbeitet: Ü stärkere Ausrichtung kommunaler Schutzund Entwicklungskonzepte am regionalen/überregionalen naturräumlichen Zusammenhang der Gemeinde, basierend auf den Anspruchstypen, für die eine besondere Schutzverantwortung besteht; Ü erhöhter Untersuchungsbedarf für Zielarten der Anspruchstypen, für die eine besondere Schutzverantwortung besteht; Ü erhöhter Prüfbedarf für die Habitatpotenzialflächen der Anspruchstypen mit besonderer Schutzverantwortung; Ü Verwendung der besonderen Schutzverantwortung als zusätzliches Argument bei der Flächensicherung und Entwicklung von Zielartenvorkommen; Ü besondere Berücksichtigung der entsprechend gekennzeichneten Maßnahmen, die Anspruchstypen in hohem Maße fördern, für die eine besondere Schutzverantwortung besteht. Die den Auswertungen zur besonderen Schutzverantwortung zugrunde liegende -32-Kartierung stand erst am Ende des Projekts in abschließender Form zur Verfügung; diese Informationsebene konnte deshalb nur ansatzweise in die Praxistests eingebunden werden. 7 Diskussion Die Diskussion der Konsistenz der entwickelten Methode zur Zuweisung besonderer Schutzverantwortungen und der Plausibilität 374 Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12), 2006

6 der Ergebnisse erfolgt in einem weiteren Beitrag (JOOSS et al. in Vorb.) im Kontext der Vorstellung von Validierungen des Ansatzes anhand tierökologischer Geländedaten. Analysiert wurden dabei für ausgewählte Anspruchstypen die Relevanz der Habitatpotenzialflächen als Lebensräume von Zielarten, die Eignung der Indikatoren Flächengröße und Biotopverbund zur Auswahl von Vorranggebieten, die Lage tierökologisch besonders bedeutsamer Gebiete ( hotspots ) in Gemeinden mit besonderer Schutzverantwortung und Aspekte der Zielartenhypothese. Im Folgenden wird der entwickelte Ansatz aus naturschutzfachlicher und planungsorientierter Sicht diskutiert. 7.1 Naturschutzfachliche bzw. planungsbezogene Aspekte Ziel der Informationsebene besondere Schutzverantwortung des Informationssystems ZAK ist es, den naturräumlichen Zusammenhang des Landschaftsausschnitts, für den die Städte und Gemeinden raumwirksame Entscheidungen treffen, aus tierökologischer Sicht zu vermitteln und eine Einordnung der Bedeutung aus landesweiter Sicht vorzunehmen. Damit wird eine verstärkte Berücksichtigung nur aus (über-)regionaler Sicht wahrnehmbarer Funktionen der Landschaft in der kommunalen Planungspraxis angestrebt. Da gerade auf kommunaler Ebene die Grenzen der Planungseinheiten häufig nicht mit landschaftsökologischen Einheiten übereinstimmen, ist für eine naturschutzfachliche Prioritätensetzung die Beachtung des regionalen und überregionalen Kontextes von großer Bedeutung. So kann z.b. die vorrangige Anwendung der klassischen Schutzkriterien Gefährdung oder Seltenheit bei Bezug auf Gemeindegrenzen zu einer Herabstufung noch großräumig vorhandener Biotoptypen führen. Gerade diese stellen jedoch in vielen Fällen bedeutende Habitate dort noch zahlreicher aber landesweit hochgradig gefährdeter Arten dar. Auch die Förderung von Biodiversität im Sinne der Artenvielfalt ist im Hinblick auf Bezugsräume zu sehen. Nach PLACHTER et al. (2003: 423) birgt die unreflektierte Anwendung allgemeiner Naturschutzziele (z. B. möglichst hohe Artenzahlen) auf der konkreten Fläche...die Gefahr der Uniformierung von Ökosystemen und Landschaften und auf Landschaftsebene den Trend zur Herabsetzung der Biodiversität, also genau das Gegenteil von dem, was die Naturschutzgesetzte vorschreiben. Auch MAYER et al. (2002) weisen auf Zielkonflikte zwischen dem Biodiversitätsgedanken und anderen Naturschutzzielen durch Maßstabseffekte hin und führen aus, dass...dem Naturschutzoberziel der Erhaltung der globalen Biodiversität eine Maximierung der lokalen Biodiversität widersprechen kann (MAYER et al. 2002: 462). TRAUTNER (2003: 156) fordert in diesem Zusammenhang eine Interpretation des Kriteriums Artenvielfalt in der naturschutzfachlichen Bewertung im Sinne einer naturraum- und lebensraumtypische[n] Artenvielfalt vor dem Hintergrund des jeweiligen Standortpotentials.... In diesem Sinne strebt auch das Zielartenkonzept Baden-Württemberg (RECK et al. 1996) die Sicherung der Artenvielfalt über Erhaltung und Wiederherstellung von langfristig überlebensfähigen Populationen der heimischen Arten in einer den naturräumlichen Standort- und Lebensraumpotenzialen entsprechenden Verbreitung an (WALTER et al. 1998). Dafür ist der Erhalt stabiler Schwerpunktvorkommen erforderlich, auch wenn aus Sicht einer betroffenen Gemeinde der jeweilige Lebensraumtyp im Überfluss vorhanden und damit weniger schutzbedürftig zu sein scheint. Für die Sicherung der Artenvielfalt auf Landesebene ist daher auf kommunaler Ebene der Eigenart besondere Beachtung zu schenken. Diese wird durch die Informationsebene besondere Schutzverantwortung für einen Großteil der zielartenrelevanten Lebensraumtypen Baden- Württembergs verdeutlicht. Mit der Informationsebene besondere Schutzverantwortung erfolgt eine konsistente räumliche Konkretisierung von Zielvorgaben des Zielartenkonzepts Baden- Württemberg. Aus plausiblen landesweiten Flächenkulissen potenzieller Habitate werden unter Anwendung etablierter ökologischer Theorien Vorranggebiete ausgewählt. Diese werden in eine planungsbezogene Kennzeichnung von Gemeinden umgesetzt, die aufgrund ihres Anteils an besonders großen und/oder stark vernetzten potenziellen Habitaten eine herausragende Bedeutung für den Schutz und die Entwicklung von Zielartenkollektiven erwarten lassen. Die entwickelte Methode ist transparent und nachvollziehbar. Für die anhand tierökologischer Geländedaten validierten Anspruchstypen ergeben sich plausible Ergebnisse (vgl. JOOSS et al. in Vorb.). Die Informationsebene besondere Schutzverantwortung erscheint geeignet, bei der Erstellung kommunaler Zielarten- und Maßnahmenkonzepte herangezogen werden zu können. Das betrifft die Konkretisierung von Schutzprioritäten auf kommunaler Ebene sowie ergänzend auf Ebene der Habitatpotenzialflächen die Vorbereitung der tierökologischen Erhebungen und der Maßnahmenplanung. Einschränkungen ergeben sich ggf. durch folgende Aspekte, die bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen sind: Ü Die bearbeiteten 25 Anspruchstypen (vgl. Tab. 1) decken einen großen Teil, aber nicht das gesamte Spektrum der zielartenrelevanten Habitattypen in Baden-Württemberg ab; insbesondere Waldlebensräume konnten aufgrund der Datenlage nicht in vergleichbarem Umfang bearbeitet werden. Ü Einzelne der bearbeiteten Anspruchstypen konnten nicht aus den großmaßstäbigen Biotopkartierungen abgeleitet werden. Diese werden nicht als Habitatpotenzialflächen, sondern als Suchräume hierfür aufgefasst. Ü Die vegetationskundliche Ausrichtung der -32-Biotopkartierung ermöglichte teilweise nur eine eingeschränkte Abbildung tierökologisch relevanter Besiedlungskriterien. Im räumlichen Kontext der Habitatpotenzialflächen sind ggf. weitere Potenzialflächen zu erwarten, die nicht über die -32-Biotopkartierung erfasst wurden. Ü Möglich ist auch, dass Habitatpotenziale mit abgebildet wurden, die im aktuellen Pflege-Zustand keine Besiedelung erlauben. Die Lokalisierung, Bewertung und Weiterentwicklung entsprechender Habitatpotenziale sollte im Falle des Nachweises geeigneter Zielarten bei der Erstellung der Zielartenund Maßnahmenkonzepte berücksichtigt werden. Ü Mit dem vorgestellten artunspezifischen Ansatz der Habitatmodellierung ist es nicht möglich, Reliktvorkommen sehr seltener Arten abzubilden. Daher wurde ergänzend für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen gemeindebezogen die Verbreitung der Arten mit weniger als etwa zehn Vorkommen in Baden-Württemberg recherchiert. Im Informationssystem ZAK erscheinen für Gemeinden mit Nachweis dieser Arten ein Hinweis und ein weiterführender Verweis auf die Artenschutzprogramme der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW). Dieses sollte für weitere Artengruppen nachgeführt werden. Essentielle Voraussetzungen für eine höhere Wirksamkeit der Forderungen des Naturschutzes im Abwägungsprozess mit konkurrierenden Nutzungen sind die Konkretisierung der Ziele und die Standardisierung naturschutzfachlicher Methoden (HABER et al. 1993, PLACHTER et al. 2003). Der tägliche Entscheidungsdruck macht praxisorientierte, plausible Konzepte erforderlich, die wenn auch nicht zu 100 % richtigen Ergebnissen so doch zu einer Senkung der Fehlerquote in der Naturschutzpraxis führen und die Wirksamkeit der Forderungen durch etablierte Standards untermauern. Mit der Informationsebene besondere Schutzverantwortung ist eine räumliche Konkretisierung von Schutzprioritäten erfolgt. Die Einbettung der Informationen in das Informationssystem ZAK eröffnet den Weg zu einer standardisierten Berücksichtigung und vermeidet zugleich einen Missbrauch bspw. durch eine fokussierte Berücksichtigung ausschließlich der Habitatpotenzialflächen in der Planung. 7.2 Arbeitsstand und Ausblick Mit dem vorgestellten Ansatz wurde erstmals in Deutschland eine flächendeckende Zuweisung von kommunalen Schutzverantwortungen für ein breites Spektrum an Zielartenkollektiven erarbeitet und eine praktische Anwendung planungsorientierter Habitatmodelle im Landschaftsmaßstab umgesetzt. Aufgrund der Datenlage konnten nicht alle relevanten Zielartenkollektive Baden-Württembergs bearbeitet werden. Die Auswahl richtete sich nach der naturschutzfachlichen Bedeutung der Anspruchstypen und der räumlichen Abbildbarkeit entsprechender Habitatpotenziale mit landesweiten GIS-Daten. Mit zunehmendem Datenbestand sollten weitere Auswertungen erstellt bzw. bestehende ergänzt werden. Defizite bestehen vor allem noch hinsichtlich der Abbildung des mittleren Grünlands und den bislang nicht bearbeiteten, aber besonders Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12),

7 Abb. 3: Funktionsweise des Verfahrens der Erzeugung potenzieller Verbundräume basierend auf Habitatpotenzialflächen des Anspruchstyps Kalkmagerrasen mit Schwellenwerten der Wanderungsdistanz von df = 200, 500 und 800 m (Abb. 3.1 bis 3.3). Für den Indikator Biotopverbund wurde der Distanzwert von 500m verwendet. Abb. 3.2: Die Methode eröffnet die Möglichkeit der Analyse von Flächenkonfigurationen bzgl. Suchräumen für den Biotopverbund (s. Abschnitt 7.3). Abb. 3.3: Kombinierte Darstellung der Verbundräume mit der Übertragung des Ansatzes auf Punktobjekte (z. B. kleinflächige Trittsteine, hier Steinriegel) bei Verwendung einer Distanz von dp = 500 m. 7.3 Weitere Anwendungsmöglichkeiten des Verfahrens zur Erzeugung potenzieller Verbundräume Das Verfahren zur Abbildung potenzieller Verbundräume erzeugt eine intuitiv nachvollziehbare Arrondierung von Flächen in einer für jeden Distanzwert geometrisch eindeutigen Lösung. Es werden keine schwer verständlichen Formeln oder Modellansätze angewendet. Das Ergebnis ist als GIS-Datensatz im Vektorformat einfach zu visualisieren, leicht zu vermitteln und in der GIS-Umgebung problemlos weiter zu bearbeiten. Damit eignet sich das Verfahren sehr gut für den Einsatz im Umfeld der Planung. Möglich ist zudem die Berücksichtigung bestimmter Landnutzungen oder Verkehrswege als Ausschlussflächen bzw. Barrieren. Artspezifisch durchgeführte Validierungen zu Tagfaltern und Widderchen anhand von Verbundräumen des Anspruchstyps Kalkmagerrasen, die mit verschiedenen Wanderungsdistanzen erzeugt wurden, lassen ökologisch interpretierbare Ergebnisse erkennen (JOOSS 2006b, c). Damit eröffnen sich vielfältige Anwendungsmöglichkeiten des Verfahrens im Kontext flächenbezogener naturschutzfachlicher Analysen und Planungen. Eine gesonderte Bewertung der Biotopverbundfunktion wird bspw. in der Eingriffs-/Ausgleichregelung gefordert (vgl. REINKE 2004). Im Unterschied zur Bewertung der Biotopfunktion ist sie jedoch methodisch noch kaum erschlossen. Durch die Anwendung arten- bzw. anspruchstypspezifischer Distanzwerte könnten durch das Verfahren standardisierte Suchräume um bestimmte Lebensraumtypen mit erhöhtem Prüfbedarf für Verbundaspekte vorgegeben werden. Ziel wäre eine konkretisierte Berücksichtigung des Biotopverbunds bei der Bewertung von Eingriffsfolgen bzw. der Konflikthöhe und die Unterstützung der Maßnahmenplanung. Auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) der Fortschreibung von Regionalplänen wird der Zusammenhang der Lebensräume als Prüfkriterium vorgeschlagen (vgl. REGENER et al. 2006). Auf dieser Maßstabsebene ist der Einsatz des Verfahrens zur Operationalisierung von Verbundaspekten ebenfalls denkbar. schutzbedürftigen Zielarten der Lichtwaldhabitate. Die Anwendung der Informationsebene besondere Schutzverantwortung in der Planungspraxis konnte im Rahmen des Projekts nur in Ansätzen geprüft werden, da die zugrunde liegende -32-Kartierung erst kurz vor Projektende in abschließender Form vorlag. Über die praktische Anwendung des Informationssystems ZAK in der Naturschutzverwaltung und die eingerichteten Möglichkeiten zur Rückmeldung sind diesbezüglich Erfahrungen bzw. Einschätzungen der Anwender abzuwarten. Periodische Aktualisierungen ausgewählter Datengrundlagen des Informationssystems (z.b. Schutzstatus und Verbreitung der Zielarten) sind vorgesehen und durch die zentrale Datenhaltung bei der LUBW mit geringem Aufwand verbunden. Auch Aktualisierungen und Erweiterungen der Informationsebene Schutzverantwortung sind daher möglich. Literatur GEISSLER-STROBEL, S., TRAUTNER, J., JOOSS, R., HERRMANN, G., KAULE, G. (2006): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg Planungswerkzeug zur Berücksichtigung tierökologischer Belange in der kommunalen Praxis. Natursch. u. Landschaftspl. 38, (12). GRUTTKE, H. (Bearb., 2004): Ermittlung der Verantwortlichkeit für die Erhaltung mitteleuropäischer Arten. Naturschutz u. Biol. Vielfalt 8, 220 S., LUDWIG, G. (2004): Konzept zur Ermittlung der Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung von Arten mit Vorkommen in Mitteleuropa: Neuerungen, Präzisierungen und Anwendungen. Natur und Landschaft 79, (6), GUISAN, A., ZIMMERMANN, N.E. (2000): Predictive habitat distribution models in ecology. Ecol. Modelling 135, GUSTAFSON, E.J., PARKER, G.R. (1992): Relationships between landcover proportion and indices of land- 376 Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12), 2006

8 scape spatial pattern. Landscape Ecol. 7, (2), HABER, W., DUME, F., PAULEIT, S., SCHILD, J., STARY, R. (1993): Quantifizierung raumspezifischer Entwicklungsziele des Naturschutzes dargestellt am Beispiel des Kartenblattes 7435 Pfaffenhofen. Beitr. Akad. Raumforschung u. Landespl. 125, Hannover, 91 S. HANSKI, I. (1994): A practical model of metapopulation dynamics. J. Anim. Ecol. 63, (1), (1999): Metapopulation Ecology. New York, 328 S. JOOSS, R (2004): Ermittlung von Habitatpotenzialen für Zielartenkollektive der Fauna Expertensysteme und empirische Ansätze im Landschaftsmaßstab. In: DORMANN, C.F., BLASCHKE, T., LAUSCH, A., SCHRÖDER, B., SÖNDGERATH, D., Hrsg., Habitatmodelle Methodik, Anwendung, Nutzen. Tagungsband zum Workshop vom am UFZ Leipzig. UFZ-Ber. 9/2004, (2005): Planungsorientierter Einsatz von Habitatmodellen im Landschaftsmaßstab: Kommunale Schutzverantwortung für Zielarten der Fauna. In: KORN, H., FEIT, U., Bearb., Treffpunkt Biologische Vielfalt V. Interdiszipl. Forschungsaustausch im Rahmen des Übereinkommens über die biol. Vielfalt. Bonn, 258 S. (2006a): Suchräume für den Biotopverbund: Ein planungsbezogenes Verfahren zur Verbundanalyse von Flächenkonfigurationen aus tierökologischer Sicht. In: STROBL, J., BLASCHKE, T., GRIESEBNER, G., Hrsg., Angewandte Geoinformatik 2006 Beitr. 18. AGIT-Symposium Salzburg, (2006b): Schutzverantwortung von Gemeinden für Zielarten in Baden-Württemberg. Empirische Analyse und naturschutzfachliche Diskussion einer Methode zur Auswahl von Vorranggebieten für den Artenschutz aus landesweiter Sicht. Diss. Univ. Stuttgart. (in Druck). (2006c): Planungsorientierte Abbildung tierökologischer Verbundräume zur Auswahl von Vorranggebieten. Validierungsansätze und Anwendung im Rahmen des Informationssystems Zielartenkonzept Baden-Württemberg. In: KLEINSCHMIT, B., Hrsg., Landschaftsstrukturmaße in der Umweltplanung, Schr.-R. Landschaftsentw. u. Umweltforschung, Bd. 259, TU Berlin Eigenverlag (in Druck)., GEISSLER-STROBEL, S., TRAUTNER, J., HERMANN, G., KAULE, G. (in Vorb.): Besondere Schutzverantwortung von Gemeinden für Zielarten in Baden- Württemberg. Teil 2: Validierungen des Ansatzes für ausgewählte Anspruchstypen. Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12). KLEYER, M., KRATZ, R., LUTZE, G., SCHRÖDER, B. (2000): Habitatmodelle für Tierarten: Entwicklung, Methoden und Perspektiven der Anwendung. Z. Ökol. Natursch. 8, (4), KRATOCHWIL, A., SCHWABE, A. (2001): Ökologie der Lebensgemeinschaften. UTB, Ulmer, Stuttgart, 756 S. MAYER, P., ABS, C., FISCHER, A. (2002): Biodiversität als Kriterium für Bewertungen im Naturschutz eine Diskussionsanregung. Natur und Landschaft 77, (11), PLACHTER, H., BERNOTAT, D., MÜSSNER, R., RIECKEN, U. (2003): Entwicklung und Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. Schr.-R. Landschaftspfl. Natursch. 70, 566 S. RECK, H. (2004): Das Zielartenkonzept: Ein integrativer Ansatz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt? In: WIGGERING, H., MÜLLER, F., Hrsg., Umweltziele und Indikatoren, Berlin, 651 S., WALTER, R., OSINSKI, E., HEINL, T.,KAULE, G. (1996): Räumlich differenzierte Schutzprioritäten für den Arten- und Biotopschutz in Baden-Württemberg (Zielartenkonzept). Inst. f. Landschaftspl. u. Ökol., Univ. Stuttgart. REGENER, M., HEILAND, S., MOORFELD, M., WEIDEN- BACHER, S.,VALÉE, D. (2006): Umweltprüfung von Regionalplänen. Ein Prüfkonzept am Beispiel der Region Stuttgart. Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (6), REINKE, M. (2004): Regionale Kompensationsflächenpools. Methodische Ansätze zur Einhaltung funktionaler und räumlicher Bezüge zwischen Eingriff und Kompensation. Naturschutz und Landschaftsplanung 36, (2), SETTELE, J., AMLER, K., HEIDENREICH, A., HERMANN, G., RECK, H. (1999): Naturwissenschaftliche Anforderungen und Grenzen des Einsatzes der Standardisierten Populationsprognose. In: AMLER, K., BAHL,A., HENLE, K., KAULE, G., POSCHLOD, P., SETTELE, J., Hrsg., Populationsbiologie in der Naturschutzpraxis. Isolation, Flächenbedarf und Biotopansprüche von Pflanzen und Tieren, Ulmer, Stuttgart, TRAUTNER, J. (2003): Biodiversitätsaspekte in der UVP mit Schwerpunkt auf der Komponente Artenvielfalt. UVP-Report 17, (3/4), WALTER, R., RECK, H., KAULE, G.,LÄMMLE, M., OSINSKI, E., HEINL, T. (1998): Regionalisierte Qualitätsziele, Standards und Indikatoren für die Belange des Arten- und Biotopschutzes in Baden- Württemberg. Das Zielartenkonzept ein Beitrag zum Landschaftsrahmenprogramm des Landes Baden-Württemberg. Natur und Landschaft 73, (1), Anschriften der Verfasser: Rüdiger Jooß & Prof. Dr. Giselher Kaule, Institut für Landschaftsplanung und Ökologie, Universität Stuttgart, Keplerstraße 11, D Stuttgart, rj@ilpoe.uni-stuttgart.de; Dr. Sabine Geißler-Strobel, Jahnstraße 15, D Tübingen; Gabriel Hermann & Jürgen Trautner, Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Johann- Strauß-Straße 22, D Filderstadt. AKTUELLES Armutsbekämpfung Vilm/Bonn (BfN). Millionen von armen Menschen sind weltweit in ihrer Existenz auf natürliche Ressourcen und biologische Vielfalt angewiesen: Wild lebende Pflanzen und Tiere sind Lebensmittel, Holz ist Energiequelle und Baustoff und Heilpflanzen werden für die kostenlose medizinische Versorgung genutzt. Naturschutz hat zum Ziel, genau diese natürliche Vielfalt und Reichtum der Erde zu erhalten. Ist daher der Naturschutz nicht ein unverzichtbares Mittel, um die Lebensbasis besonders der armen Menschen zu erhalten und zur Bekämpfung der Armut beizutragen? Dieser Frage widmete sich an der Internationalen Naturschutzakademie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf der Ostseeinsel Vilm eine internationale Expertengruppe. Naturschutz und Armutsbekämpfung sind beides Ziele, die von der internationalen Staatengemeinschaft mit einem hohen Stellenwert versehen worden sind, sagte BfN- Präsident Prof. Hartmut Vogtmann. Armut ist eines der größten sozialen Probleme unserer Zeit. Wer arm ist, besitzt keine Möglichkeiten, an der Gestaltung unserer Welt teilzunehmen. Der Naturschutz kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, den Menschen die Lebensgrundlagen zu erhalten und gleichzeitig den Reichtum der Natur zu bewahren. Sowohl die Millenniumsziele der Vereinten Nationen als auch die Beschlüsse des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gäben Vorgaben für den Erhalt der biologischen Vielfalt und die Reduzierung der Armut weltweit. Bis 2015 sollten mit den Millenniumszielen ganz konkrete Verbesserungen in acht Themenbereichen für die Menschen der Welt erreicht werden. Wir haben das Wissen und die Technologien, die uns befähigen, weltweit verantwortungsvoll mit unseren Ressourcen umzugehen, so Vogtmann. Naturschutz und Armutsbekämpfung gehörten zusammen. Kurz und bündig Ü Öko-Landbau-Institut: Agrarwende rückwärts Bio-Forschung ade titelte die Frankfurter Rundschau: Bio boome, doch das Bundeslandwirtschaftsministerium plane, das bundeseigene Institut für Ökologischen Landbau in Trenthorst bei Lübeck zu schließen. Ein Vorzeigeprojekt ginge verloren. Ü Alpenkonvention: Die Umweltminister(innen) der Alpen-Anrainer haben in Alpbach den Italiener Marco Onida (40) für die nächsten vier Jahre zum Generalsekretär der Alpenkonvention gewählt. Der Jurist und Ökonom war bisher bei der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union beschäftigt. Die Schweizer Forstingenieurin Regula Imhof (37) wurde zur Vize-Generalsekretärin ernannt früher Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz. Ü Geoinformatik: In Bonn gründeten 25 deutsche, österreichische und schweizerische Experten die Gesellschaft für Geoinformatik (GfGI). Anlass gab die Analyse, dass im Bereich der raumbezogenen Informationsverarbeitung eine neue Disziplin entstanden ist, die breite Entwicklungen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft aufnimmt und reflektiert ( Ü Gentechnik: Auf informiert eine neue Webseite über grüne Gentechnik und Koexistenz. Das englischsprachige Portal bietet Informationen zu den Zielen und Ergebnissen des EU-Projektes Co- Extra einem multidisziplinären Forschungsprojekt, das die Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Produkten unterstützten soll und unter anderem verbesserte Methoden für den GVO- Nachweis entwickelt. Ü Geschlechtergerechtigkeit: Weiblich, männlich, nachhaltig wer weiß, was Gender & Nachhaltigkeit ist? Das Projekt genanet, gefördert von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, liefert hierzu seit drei Jahren Antworten. Jetzt geht genanet bis Sommer 2009 in die Verlängerung. Das Ziel: nicht nur mit Expert(inn)en diskutieren, sondern raus gehen in die Öffentlichkeit und zeigen, dass Frauen und Männer auch bei Umweltfragen sehr spezielle Beachtung verdienen ( Ü Projekte: Die drei großen bayerischen Naturschutzverbände präsentieren unter das Beste aus rund 400 Naturschutzprojekten, die deshalb möglich wurden, weil die GlücksSpirale und der Bayerische Naturschutzfonds sie finanziert hat. Die staatliche Lotterie fördert seit 1999 Naturschutzprojekte unter dem Motto Die Natur gewinnt immer. Bislang sind rund 3,5 Millionen Euro geflossen. Naturschutz und Landschaftsplanung 38, (12),

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