ZURÜCK in den SATTEL ZURÜCK AN DIE ARBEIT NACH EINER LANGEN KRANKHEIT
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- Julia Schreiber
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1 ZURÜCK in den SATTEL ZURÜCK AN DIE ARBEIT NACH EINER LANGEN KRANKHEIT
2 Worum geht es? Seit Januar 2017 sollen neue gesetzliche Bestimmungen Langzeitkranke unterstützen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Dieses Faltblatt stellt die wichtigsten Neuerungen der Gesetzgebung vor. Für nähere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite Wer ist betroffen? Die neue Gesetzgebung gilt für Langzeitkranke (2 Monate oder länger), die im Privatsektor oder als Vertragsbeschäftigte im öffentlichen Sektor arbeiten, oder Arbeitnehmer, die arbeitslos sind. Sie gilt nicht für die definitiv ernannten Bediensteten des öffentlichen Sektors, ebenso wenig für die Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Für diese Personen werden derzeit andere Regelungen vorbereitet.
3 Damit man es richtig versteht Man sollte sich mit einigen Begriffen vertraut machen: Der Wiedereingliederungsweg ist ein Parcours, der das Ziel hat, Sie nach Ihrer Krankheit oder bereits während Ihrer Genesung wieder an die Arbeit zu bringen. Der behandelnde Arzt ist Ihr persönlicher Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt). Er stellt Ihnen ein Arbeitsunfähigkeitsattest aus. Der Vertrauensarzt ist der Arzt der Krankenkasse. Er beurteilt Ihre medizinische Unfähigkeit und entscheidet über Ihr Recht auf Krankenzulagen. Der Arbeitsmediziner ist der Arzt, der an Ihrer Arbeitsstelle den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in Sachen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berät. Er wurde vom Arbeitgeber bezeichnet, muss aber unabhängig handeln, insbesondere wenn er Vorschläge macht, um die Rückkehr der Kranken an die Arbeit zu erleichtern. Der Kontrollarzt ist ein Arzt, der von gewissen Arbeitgebern bezeichnet wird, um zu prüfen, ob die kranken Arbeitnehmer effektiv arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsmediziner dürfen solche Kontrollen niemals durchführen. Wir verwenden die Begriffe Arzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch für die weiblichen Personen, da dies die Lesbarkeit der Texte vereinfacht.
4 LANGZEITKRANKE UNTER ARBEITSVERTRAG Zu Beginn Ihrer Krankenzeit haben Sie Anrecht auf die garantierte Lohnfortzahlung, die von Ihrem Arbeitgeber überwiesen wird, und Sie müssen die Krankenkasse informieren. Diese bezahlt die Krankenzulagen nach Ablauf der Periode der garantierten Lohnfortzahlung. Die ersten Etappen der Wiedereingliederung setzen innerhalb von 2 Monaten nach der Krankmeldung bei der Krankenkasse ein. Nachstehend gehen wir kurz auf die Prozedur ein. Mehr Infos auf 1. ETAPPE: BEWERTUNG DURCH DEN VERTRAUENSARZT DER KRAN- KENKASSE Der Vertrauensarzt versucht zu bemessen, ob Sie die Arbeit wieder aufnehmen können. Meistens schickt er Ihnen einen Fragebogen, in dem Sie beantworten, ob Sie der Ansicht sind, die Arbeit wieder aufnehmen zu können. Er kann Sie auch zu einem Gespräch oder einer Untersuchung vorladen. Auf dieser Basis stuft der Vertrauensarzt Sie in eine der folgenden Gruppen ein: A. Sie können wahrscheinlich in weniger als 6 Monaten Krankheit Ihren ursprünglichen Beruf wieder ausüben. Ihre Situation wird in regelmäßigen Abständen erneut geprüft. B. Die Arbeit ist aus medizinischen Gründen unmöglich. Keine Wiedereingliederungsprozedur C. Die Wiederaufnahme der Arbeit steht noch nicht zur Debatte: prioritär sind Diagnostik und Behandlung. Ihre Situation wird in regelmäßigen Abständen erneut geprüft. D. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist möglich mittels angepasster Arbeit, anderer Arbeit (zeitweilig oder definitiv) oder Umschulung. 2. ETAPPE
5 2. ETAPPE: VISITE BEIM ARBEITSMEDIZINER Der Vertrauensarzt hat Sie also zum Arbeitsmediziner geschickt. Oder, was ebenfalls möglich ist, Sie bitten auf eigene Initiative den Arbeitsmediziner, Ihren Wiedereingliederungsweg einzuleiten. Der Arbeitsmediziner wird Sie zu einer Eingliederungsbewertung einladen. Er wird danach eine der 5 folgenden Entscheidungen treffen: 1. Früher oder später werden sie die vereinbarte Arbeit wieder aufnehmen können. Zwischenzeitlich können Sie eine angepasste Arbeit oder eine andere Tätigkeit ausüben. Der Arbeitsmediziner wird die zu leistenden Anpassungen für Ihren Arbeitsplatz beschreiben. 3. ETAPPE 2. Früher oder später werden sie die vereinbarte Arbeit wieder aufnehmen können. Zwischenzeitlich können Sie KEINE angepasste Arbeit oder eine andere Tätigkeit ausüben. 3. Sie sind definitiv unfähig die vereinbarte Arbeit auszuüben, aber Sie können eine angepasste Arbeit oder eine andere Tätigkeit im Betrieb ausüben. Der Arbeitsmediziner wird die zu leistenden Anpassungen für Ihren Arbeitsplatz beschreiben. 3. ETAPPE 4. Sie sind definitiv unfähig, die vereinbarte Arbeit oder jede andere Arbeit im Betrieb auszuüben. 5. Aus medizinischen Gründen ist es Ihnen nicht möglich, einen Wiedereingliederungsparcours mitzumachen (weil Sie sich beispielsweise noch in Rehabilitation befinden). Der Arbeitsmediziner gibt Ihnen das Bewertungsformular für die Wiedereingliederung, auf dem seine Entscheidung vermerkt ist. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie. Wenn er keinerlei angepasste Arbeit vorschlägt, informiert er den Vertrauensarzt der Krankenkasse darüber.
6 3. ETAPPE: WIEDEREINGLIEDERUNGSPLAN Basierend auf dem Vorschlag des Arbeitsmediziners muss Ihr Arbeitgeber einen Wiedereingliederungsplan erstellen. Dieser Plan listet die zu leistenden Anpassungen des Arbeitsplatzes auf (Volumen, Arbeitszeiten, usw.), die eventuell zu befolgende Weiterbildung und die Dauer des Plans. Der Arbeitgeber muss sich mit Ihnen, mit dem Arbeitsmediziner und möglicherweise mit anderen Personen einigen, die zum Erfolg des Plans beitragen können. Hilfestellung können die Arbeitnehmervertreter im AGS oder der Gewerkschaftsdelegierte Ihrer Wahl leisten. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit nur vorübergehend ist, muss der Arbeitgeber in punkto Wiedereingliederungsplan innerhalb von 55 Arbeitstagen entscheiden und Ihnen diesen mitteilen. Sie haben 5 Werktage Zeit, diesen Plan zu akzeptieren und zu unterzeichnen. Sie können den Plan auch ablehnen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Ablehnung schriftlich begründen. Das Motiv wird dem Arbeitsmediziner übermittelt. Er leitet das Dokument wiederum an den Vertrauensarzt der Krankenkasse weiter.
7 Achtung! Sollten Sie eine angepasste Arbeit ohne triftigen Grund ablehnen - auch wenn Sie zuvor als definitiv unfähig befunden wurden, Ihren ursprünglichen Beruf auszuüben - kann Ihr Arbeitgeber Sie sofort wegen höherer Gewalt aus medizinischen Gründen und ohne Kündigungsentschädigung entlassen. Die vernünftige oder unvernünftige Ablehnung ist eine faktische Frage, über die ein Richter entscheiden kann: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Vorschläge zu vernünftigen Anpassungen zu formulieren. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber sich weigert, einen Wiedereingliederungsplan zu erstellen, weil er glaubt, dass dies technisch oder sachlich unmöglich oder nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung in einem Bericht untermauern, der dem selben Parcours folgt. Die Wiedereingliederungsprozedur stoppt bei der 3. Etappe. Entweder durch die Umsetzung eines Wiedereingliederungsplans oder durch die Weigerung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, die dem Arbeitsmediziner oder dem Vertrauensarzt mitgeteilt wird. In diesem Fall sind weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Sanktionen vorgesehen. Der Vertrauensarzt kann möglicherweise seine Entscheidung über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers überdenken.
8 Sind Sie schon lange krank? Könnten Sie die Arbeit wieder aufnehmen? Das Gesetz hat geändert. Wenn Sie länger als zwei Monate krank sind. Wenn Sie im Privatsektor arbeiten oder als Vertragsbeschäftigter im öffentlichen Sektor. Die CSC unterstützt Ihren Wiedereingliederungsparcours Die Dienstleistungszentren der CSC. Sie können sich an Ihr Dienstleistungszentrum wenden, um all Ihre Fragen über Ihre Rechte und Pflichten als aktiver Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender zu stellen. Sie können dort auch Informationen über Ihr Krankengeld und/ oder Ihre Arbeitslosenzulage erhalten. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf Rubrik Dienstleistungszentren. Die Gewerkschaftsdelegierten und Mitglieder des AGS in Ihrem Betrieb. Ihre Kollegen, die CSC-Militanten in Ihrem Betrieb sind, können Ihnen bei Ihrem Wiedereingliederungsparcours behilflich sein. Zögern Sie nicht, sie zu kontaktieren! Mehr Infos unter
9 DAUERHAFT ALS ARBEITSUNFÄHIG ERKLÄRT UND NICHT EINVERSTANDEN? Der Arbeitsmediziner kann erwägen, dass Sie dauerhaft unfähig sind, Ihren ursprünglichen Beruf auszuüben. In diesem Zusammenhang kann er auch entscheiden, ob Sie fähig sind oder nicht eine angepasste Arbeit im Unternehmen auszuführen. Eine solche Entscheidung des Arbeitsmediziners autorisiert Ihren Arbeitgeber, Sie wegen höherer Gewalt aus medizinischen Gründen zu entlassen. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber weder eine Kündigungsentschädigung zu zahlen, noch eine Kündigungsfrist einzuhalten. Sie können gegen eine solche Entscheidung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit beim medizinischen Inspektor für die Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit Einspruch erheben. Dafür haben Sie jedoch nur 7 Werktage Zeit. Wenn Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihr CSC Dienstleistungszentrum oder den Gewerkschaftssekretär Ihrer Berufszentrale. Drei Ärzte werden über Ihren Einspruch befinden: Ihr behandelnder Arzt, der Arbeitsmediziner und der medizinische Inspektor.
10 AUF ANTRAG IHRES ARBEITGEBERS VORGELADEN? Es kann sein, dass der Arbeitsmediziner Sie auf Antrag Ihres Arbeitgebers für eine Wiedereingliederungsprozedur vorlädt und zwar ab 4 Monaten Arbeitsunfähigkeit wird dies nur möglich sein, wenn Sie nach dem 1. Januar 2016 krank wurden. Wenn Ihre Krankheit davor begann, kann Ihr Arbeitgeber dies erst 2018 veranlassen. Die Prozedur wird die Etappen 2 und 3 befolgen. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Arbeitgeber versucht, Sie als dauerhaft arbeitsunfähig erklären zu lassen, um Sie wegen höherer Gewalt aus medizinischen Gründen zu entlassen, wenden sie sich umgehend an Ihren Gewerkschaftssekretär oder an Ihr CSC Dienstleistungszentrum. SICH FREIWILLIG IN EINEN WIEDEREINGLIEDERUNGSPAR- COURS BEGEBEN? Während Ihrer Genesung können Sie in Eigeninitiative Ihren Arbeitsmediziner um eine kostenlose Beratung bitten. Sie müssen innerhalb von 10 Werktagen einen Termin erhalten. Sie können dann mit dem Arzt frei und vertraulich über Ihre Möglichkeiten sprechen, Ihre Arbeit oder eine angepasste Arbeit wiederaufzunehmen. Diese Prozedur hat einen entscheidenden Vorteil: auf Ihre Anfrage hin bleibt die Diskussion vertraulich und dem Arbeitgeber wird nichts mitgeteilt. Sie können dann auf eigene Initiative mit ihrer Wiedereingliederungsprozedur beginnen, indem Sie die Etappen 2 und 3 befolgen.
11 LANGZEITKRANKE OHNE ARBEITSVERTRAG Wenn Sie langzeitkranker Arbeitsuchender sind, haben auch Sie die Möglichkeit, wieder auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden. Nachstehend die Schritte, die nach den drei ersten Monaten der Arbeitsunfähigkeit gemacht werden können. 1. ETAPPE: BEWERTUNG DURCH DEN VERTRAUENSARZT DER KRANKENKASSE Der Vertrauensarzt versucht zu bemessen, ob Sie wieder arbeitsfähig sind. Meistens schickt er Ihnen einen Fragebogen in dem Sie beantworten, ob Sie der Ansicht sind, wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Er kann Sie auch zu einem Gespräch oder einer Untersuchung vorladen. Auf dieser Basis stuft der Vertrauensarzt Sie in eine der folgenden Gruppen ein: A. Sie können innerhalb von 6 Monaten einen Beruf auf dem Arbeitsmarkt ausüben. 2. ETAPPE B. Die Arbeit ist aus medizinischen Gründen unmöglich. C. Die Wiederaufnahme der Arbeit steht noch nicht zur Debatte: prioritär sind Diagnostik und Behandlung. D. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist möglich mittels Umschulung oder beruflicher Weiterbildung. 2. ETAPPE
12 2. ETAPPE: WIEDEREINGLIEDERUNGSPLAN Sie können sich über Ihren Vertrauensarzt oder dessen Mitarbeiter in einem Wiedereingliederungsplan engagieren. Um Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten einer erneuten Arbeitsaufname zu analysieren, müssen Sie sich einer medizinisch-sozialen Untersuchung unterziehen. Welche Beschäftigung ist möglich? Können Sie noch vollzeitig arbeiten? Ist es zweckdienlich, eine Weiterbildung mitzumachen? Innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach dieser medizinisch-sozialen Untersuchung wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt, eventuell in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen (ADG, Forem, Actiris, VDAB, usw.). Ihr behandelnder Arzt kann ebenfalls hinzugezogen werden. Wenn Sie diesen Plan annehmen, werden Sie nach 3 Monaten erneut bewertet. V.H.: J. Mettlen, Pont Leopold 4-6, 4800 Verviers
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