Krankheit oder Unfall

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Krankheit oder Unfall"

Transkript

1 Die FGTB informiert Krankheit oder Unfall In einer bestimmten Anzahl von Fällen, anderen als Feiertagen oder Jahresurlaub, kann die Arbeit in zufälliger Weise unterbrochen werden (Krankheit oder Unfall). Es gibt präzise Regeln. Regeln, die man besser kennen sollte... Wie muss ich bei Krankheit meinen Arbeitgeber informieren? Sie müssen Ihren Arbeitgeber sofort über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Ein ärztliches Attest ist nicht verpflichtend, es sei denn ein Kollektivabkommen oder die Arbeitsordnung sähe es vor. Jedoch sind Sie verpflichtet ein Attest abzugeben, wenn Ihr Arbeitgeber es verlangt. Wenn ein Attest Pflicht ist müssen Sie es innerhalb von zwei Tagen nach dem Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an Ihr Unternehmen senden oder es abgeben (außer wenn Ausnahmen in einem Kollektivabkommen (KAA) oder der Arbeitsordnung vorgesehen sind). Um jeden Einwand zu vermeiden ist es ratsam, am Tag selber der Arbeitsunterbrechung Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest zu senden, und zwar per Einschreiben. Bewahren Sie immer eine Kopie des Einlieferungsscheines auf. Achtung, wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht unmittelbar über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und / oder wenn Sie Ihrem Arbeitgeber in den vorgeschriebenen Fristen kein ärztliches Attest vorlegen (wenn eines vorgeschrieben ist), verlieren Sie Ihren garantierten Lohn für die Tage vor der Mitteilung und / oder der Vorlage des ärztlichen Attestes. Hat mein Arbeitgeber das Recht, einen Vertrauensarzt zu berufen? Ja. Ihr Arbeitgeber hat das Recht, einen Arzt zu berufen, den er bezahlt, damit er Sie untersucht. Die Untersuchung findet normalerweise in Ihrer Wohnung statt. Werden Sie aufgefordert, sich auswärts zu begeben, sind Sie nicht verpflichtet dahin zu gehen, wenn Ihr behandelnder Arzt annimmt, dass Sie nicht dazu in der Lage sind. Wenn Sie zu dem Vertrauensarzt gehen, können Sie die Erstattung Ihrer Fahrtkosten beantragen. Der Vertrauensarzt muss feststellen, ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht. Er unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und darf nichts Weiteres über Ihren Gesundheitszustand mitteilen. Ein kollektives Arbeitsabkommen (des Sektors oder des Unternehmens) oder die Arbeitsordnung können vorsehen, dass Sie sich in Ihrer Wohnung oder einem Aufenthaltsort, den Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, zur Verfügung des Vertrauensarztes halten müssen. Es kann sich um höchstens 4 aufeinanderfolgende Stunden zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends handeln. Es kann jedoch sein, dass Sie einen Grund haben, nicht verfügbar zu sein: zum Beispiel eine Hospitalisierung oder ein Besuch bei Ihrem Arzt. Das Gesetz spricht von der Möglichkeit, eine solche Vorschrift in ein KAA oder die Arbeitsordnung aufzunehmen (durch eine Prozedur zur Abänderung der Arbeitsordnung mit einem "Vetorecht" für den Betriebsrat, wenn es einen gibt). Es handelt sich also nicht um eine Verpflichtung! Ist eine solche Möglichkeit vorgesehen und Sie sich der Kontrolle entziehen verlieren Sie Ihren garantierten Lohn für die Tage vor dem Erscheinen zur Kontrolle. Diese Zeit der Verfügbarkeit behindert nicht das Recht Ihres Arbeitgebers, die Krankheit auch außerhalb dieser Periode der Verfügbarkeit kontrollieren zu lassen.

2 Während welcher Zeit ist mein Lohn bei Arbeitsunfähigkeit durch meinen Arbeitgeber garantiert? Sind Sie unter Arbeitsvertrag mit unbestimmter Dauer oder mit bestimmter Dauer von mehr als 3 Monaten eingestellt, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen während der ersten 30 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit die normale Entlohnung zu 100% garantieren. Im Rahmen eines Vertrags mit bestimmter Dauer von weniger als 3 Monaten und einer Betriebszugehörigkeit von 1 Monat sind die Regeln komplexer. Behalten wir, dass Sie während der ersten 7 Tage der Arbeitsunfähigkeit 100% Ihrer Entlohnung erhalten. Während der sieben folgenden Tage erhalten Sie immer noch eine Entlohnung entsprechend Ihrer Nettobezüge. Endlich, vom 15. bis 30. Tag fallen Sie zu Lasten der Krankenkasse. Aber Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen Zusatz zahlen, um Ihnen zu erlauben, das Niveau Ihres Nettoeinkommens zu behalten. Im Rahmen eines Vertrags mit bestimmter Dauer von weniger als 3 Monaten und einer Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Monat übernimmt die Krankenkasse sofort Ihre Entschädigungen. Was geschieht bei einem Rückfall? Wenn Sie in den 14 Tagen nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit einen Rückfall erleiden und Sie bei Ihrer vorherigen Arbeitsunfähigkeit Ihre 30 Tage garantierten Lohn aufgebraucht haben, schuldet Ihr Arbeitgeber Ihnen nichts. Sie müssen sich dann direkt an eine Krankenkasse wenden. Haben Sie Ihre 30 Tage nicht aufgebraucht, haben Sie Anrecht auf den Rest der verbleibenden Tage; beweisen Sie durch ein neues ärztliches Attest, dass Sie Opfer einer neuen Unfähigkeit wegen einer anderen Krankheit oder einem anderen Unfall sind, haben Sie Anrecht auf die garantierte Entlohnung zu Lasten Ihres Arbeitgebers. Ich bin in Langzeitkrankheit, kann mein Arbeitgeber mich entlassen? Bis Ende 2013 war vorgesehen, dass Ihr Arbeitgeber Sie entlassen konnte, wenn Sie seit mehr als 6 Monaten krank waren, und den garantierten Lohn von der Kündigungsausgleichs- Entschädigung abziehen konnte. Seit dem ist diese Bestimmung nicht mehr vorgesehen. Dies hindert Ihren Arbeitgeber jedoch nicht daran, den Arbeitsvertrag kündigen zu können, unter Beachtung der normalen Regeln der Entlassung. Ihr Arbeitgeber muss einen legitimen Grund haben, um Sie zu entlassen. Er darf Ihnen nicht aus dem Grund, dass Sie lange krank sind kündigen. Wenn Sie einen Vertrag mit bestimmter Dauer / für eine klar definierte Arbeit von mindestens 3 Monaten abgeschlossen haben, kann Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag unter Zahlung einer Kündigungsausgleichsentschädigung beenden, wenn Sie seit mehr als 6 Monaten krank sind. Diese Entschädigung ist gleich der Entlohnung, die bis zum Ende des Vertrages hätte bezahlt werden müssen, mit einem Maximum von 3 Monaten und unter Abzug des bereits gezahlten garantierten Lohnes. Ich bin nach Erhalt meiner Kündigung krank geworden. Welche Konsequenzen für mich? Wenn Sie während Ihrer Kündigungsfrist krank werden, kann Ihr Arbeitgeber den Vertrag sofort beenden. Er zahlt Ihnen den Saldo der Kündigungsausgleichsentschädigung, die er Ihnen bis zum Ende der Kündigungsfrist schuldet. Er kann den garantierten Lohn davon abziehen, der während der Krankheit bezahlt wurde. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

3 Sie müssen gekündigt worden sein mit Leistung einer Kündigungsfrist Sie müssen krank geworden sein nach Mitteilung der Kündigung Ihr Arbeitgeber muss den Vertrag aus gültigen Gründen während der Arbeitsunfähigkeit auflösen. Ich arbeite unter Vertrag mit bestimmter Dauer. Ich bin seit mehr als 7 Tagen krank. Was geschieht? Wenn Sie im Rahmen eines Vertrags mit bestimmter Dauer / für eine genau bestimmte Arbeit von weniger als 3 Monaten eingestellt wurden, kann Ihr Arbeitgeber Sie ohne Kündigungsfrist und ohne Entschädigung entlassen, wenn Sie seit mehr als 7 Tagen krank sind. Aber Achtung, Ihr Arbeitgeber kann nur von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wenn die Periode, in der eine Kündigung mitgeteilt werden kann, abgelaufen ist, nämlich nach der ersten Hälfte des Vertrags. Was geschieht bei Wiederaufnahme der Arbeit? Am Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie zu den gleichen Bedingungen wieder einzustellen, die vor dem Beginn der Unfähigkeit galten. Ihr Arbeitgeber muss Sie also in der Funktion wieder beschäftigen, die Sie vor dem Beginn der Unfähigkeit innehatten, mit dem gleichen Lohnbarema (eventuell angepasst in Funktion der erfolgten Indexierungen und konventionellen Erhöhungen) und zu den gleichen Arbeitsbedingungen. Ihr Arbeitgeber darf nicht die Vorlage einer Bestätigung der Genesung Ihres behandelnden Arztes verlangen. Kann ich die Arbeit teilweise wieder aufnehmen? Wenn Sie die Arbeit teilweise wieder aufnehmen nach einer Periode der Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie vorher die Erlaubnis des Vertrauensarztes der Krankenkasse anfragen. Aktuell ist diese Erlaubnis noch erforderlich, muss aber nicht mehr im Vorhinein abgegeben werden. Die Anfrage der Erlaubnis muss immer vor der Wiederaufnahme der Arbeit erfolgen. Der Vertrauensarzt der Krankenkasse verfügt dann über eine Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Wiederaufnahme der Arbeit um seine Entscheidung zu treffen. Achtung, um Ihre Tätigkeit teilweise wieder aufzunehmen ist das Einverständnis Ihres Arbeitgebers erforderlich. Dieser ist nicht zur Annahme verpflichtet. Was geschieht nach der Periode des garantierten Lohnes? Nach der Periode des garantierten Lohnes übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen Ihre Entschädigungen. Diese Entschädigungen betreffen nicht die beruflichen Unfälle oder Krankheiten, für die es andere Interventionen gibt. Es gibt zwei Perioden für Entschädigungen Die primäre Zeit der Unfähigkeit, das heißt das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit; Die Zeit der Invalidität, die nach dem ersten Jahr beginnt und spätestens beim gesetzlichen Rentenalter endet. Wer hat Anrecht auf diese Entschädigungen? Jede Person, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist, sowie die Arbeitslosen. Aber auch die Personen, deren Arbeitsvertrag unterbrochen ist auf Grund eines

4 Schwangerschaftsurlaubs (ab dem 5. Monat), eines Mutterschaftsurlaubs oder einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Invalidität. Man muss Mitglied einer Krankenkasse sein und die Bedingungen der Wartezeit erfüllen. ABER: Die Berufsanfänger haben eine Warteizeit von 6 Monaten und bald von 12 Monaten (Michel-Regierung) bevor sie Krankengeld erhalten können. Wie weiß ich, ob ich Opfer eines Arbeitsunfalls bin? Jeder Unfall, der während der Ausübung eines Arbeitsvertrages geschieht ist ein Arbeitsunfall. Diese Definition ist anwendbar, wenn Sie beweisen können, dass Sie unter der Verantwortung Ihres Arbeitgebers handelten. Tatsächlich wird bei einem Unfall vorausgesetzt, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Versicherer muss gegebenenfalls den Beweis des Gegenteils erbringen. VERLETZUNG Um Anrecht auf eine Entschädigung zu haben ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit führt: es genügt, dass es eine Verletzung gibt, die durch den Unfall hervorgerufen wurde. VERANTWORTUNG Die Tatsache, verantwortlich für Ihren Unfall zu sein ändert nichts am Prinzip der Entschädigung. Ebenso, wenn der Unfall die Folge eines Fehlers eines Ihrer Kollegen ist. ARBEITSWEG Wenn der Unfall auf dem normalen Weg zur Arbeit geschieht wird er ebenfalls als Arbeitsunfall betrachtet. Die notwendigen Umwege, um die Kinder zur Krippe oder zur Schule zu bringen, oder Personen aussteigen zu lassen, die den Weg gemeinsam machen, gehören zum normalen Weg. Ebenso wie Wege, um sich zum Restaurant oder zu einer Fortbildungsstätte zu begeben, usw. Welche Formalitäten muss ich erledigen? Mit dem ärztlichen Attest als Beweis muss der Unfall innerhalb von 8 Tagen (ab dem Tag nach dem Unfall) dem Versicherer Ihres Arbeitgebers gemeldet werden. Daher ein nützlicher Rat: informieren Sie Ihren Arbeitgeber sehr schnell im Falle eines Unfalls. Seit dem 20. April 2014 muss der geringfügige Unfall nicht mehr dem Versicherer gemeldet werden, wenn er im Register betreffend die erste Hilfe eingetragen wird, mit der die Arbeitnehmer versorgt wurden, die Opfer eines Unfalls oder eines Unwohlseins wurden. Als geringfügigen Unfall nimmt man einen Unfall an, der weder Lohnausfall noch Arbeitsunfähigkeit für das Opfer hervorgerufen hat, sondern nur Pflege für die die Intervention eines Arztes nicht nötig ist und die nach dem Unfall erbracht wurde, ausschließlich auf der Arbeitsstelle. Achtung, wenn der geringfügige Unfall sich in der Folge verschlimmert, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, den Unfall der Versicherung zu melden und dies innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag, der auf die Mitteilung der Verschlimmerung des geringfügigen Unfalls folgt. Wie werde ich bei einem Arbeitsunfall entschädigt? Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, für sein Personal eine Versicherung "Arbeitsunfälle" abzuschließen. Diese Versicherung interveniert also bei einem Arbeitsunfall. Die Entschädigung betrifft im Prinzip die Gesundheitspflege, den Einkommensverlust und, im Todesfall, die Beerdigungskosten. Nicht alle Schäden werden entschädigt. So werden beispielsweise Schäden an Ihrem Hab und Gut oder Ihr moralischer Schaden nicht entschädigt.

5 Welche Erstattung der Kosten der Gesundheitspflege? Der Versicherer ist verpflichtet, die medizinischen, chirurgischen, pharmazeutischen Kosten und die Kosten der Hospitalisierung, die durch den Arbeitsunfall entstanden sind, zu bezahlen. Sie müssen auch für den Kauf von Prothesen und orthopädischer Geräte entschädigt werden. Ebenso müssen die durch den Unfall entstandenen Transportkosten (Ambulanz,...) erstattet werden. Welche Entschädigung im Todesfall? Wenn Sie als Folge eines Arbeitsunfalles sterben, erhält Ihr Ehemann / Ihre Ehefrau (oder Ihr gesetzlicher Mitbewohner) eine Entschädigung entsprechend 30% Ihres Lohnes. Ihre Kinder erhalten eine Entschädigung von 15% pro Kind für die Waisen von Vater oder Mutter (mit einem Maximum von 45% für die Gesamtheit der Kinder) oder von 20% pro Kind für Waisen von Vater und Mutter (mit einem Maximum von 60% für die Gesamtheit der Kinder). Wenn Sie keine Kinder haben können Ihre Eltern, Brüder oder Schwestern auch in den Genuss dieser Entschädigungen kommen, (wenn sie zu Ihren Lasten waren). Sie können auch (als Berechtigter) unter bestimmten Bedingungen in den Genuss der Erstattung der Beerdigungskosten kommen. Welche Entschädigung für Einkommensverlust? Die Arbeitsunfähigkeit ist in 4 Perioden unterteilt: 1. ZEITWEILIGE UNFÄHIGKEIT Die Unfähigkeit ist zeitweilig, wenn der körperliche Zustand derart ist, dass er sich zu einem Stadium der Stabilisierung entwickelt (das man Konsolidierung nennt). Die Unfähigkeit wird bewertet auf Grund des normalen Berufes, der im Augenblick des Unfalls ausgeübt wurde. Die Unfähigkeit kann vollständig sein (Unmöglichkeit, einen Beruf auszuüben) oder teilweise (zum Beispiel wenn Sie eine Halbzeitstelle oder eine weniger qualifizierte Beschäftigung aufnehmen können). Im Falle einer vollständigen Unfähigkeit erhalten Sie 90% Ihres Basistageslohns. 2. WIEDERAUFNAHME DER ARBEIT Die Unfähigkeit endet mit der Aufforderung, die Arbeit wieder aufzunehmen (teilweise oder vollständig). Die Wiederaufnahme der Arbeit kann in dem Beruf erfolgen, der vor dem Unfall ausgeübt wurde, oder provisorisch in einem anderen, Ihnen genehmen Beruf, der Ihnen anvertraut werden kann. Von diesem Augenblick an spricht man von einer teilweisen, zeitweiligen Unfähigkeit. 3. KONSOLIDIERUNG Die Konsolidierung ist der Augenblick, ab dem die Verletzungen als Folge des Unfalls sich nicht mehr verschlimmern. Sie werden also als dauerhaft angesehen. Zumindest für den Augenblick. Denn dies bedeutet nicht, dass sie sich in Zukunft nicht mehr verändern können: Änderungen sind möglich. Konsolidierung und Veränderung müssen durch einen Arzt bestimmt werden. 4. DAUERNDE ARBEITSUNFÄHIGKEIT Wenn Sie nach einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit nicht die Fähigkeit zur Ausübung der Arbeit, die Sie vor dem Unfall ausübten, erlangt haben, sind Sie Opfer einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit (DA). Wenn Ihre Verletzungen sich nicht mehr verändern stellt der Vertrauensarzt der Versicherung die Konsolidierung fest und bestimmt den Grad der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Sie ist vollständig (DVA), wenn Sie jede Möglichkeit verloren haben, ein regelmäßiges Einkommen durch Ihre Arbeit zu erhalten. Sie ist teilweise (DTA), wenn Sie, trotz Ihrer Verletzungen, immer noch über gewisse Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt verfügen. Der Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit wird durch den Vertrauensarzt der Versicherung festgelegt.

6 Er berücksichtigt nicht nur Ihre Verletzungen, sondern auch Ihr Alter, Ihre berufliche Qualifikation, Ihre Fähigkeiten zur Anpassung und zur beruflichen Veränderung. Mit anderen Worten, er bewertet Ihren Verlust der Wettbewerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ab dem Datum der Konsolidierung haben Sie Anrecht auf eine jährliche Beihilfe, wie folgt berechnet durch die Multiplikation Ihrer Basisentlohnung mit dem Grad Ihrer dauernden Arbeitsunfähigkeit. Wie weiß ich, ob ich Opfer einer Berufskrankheit bin? Es besteht keine präzise Definition einer Berufskrankheit. Es besteht nur eine Liste, die durch königlichen Erlass festgelegt wurde. Sie enthält eine Reihe von Krankheiten, die als "beruflich" bestimmt wurden (insbesondere durch chemische Produkte hervorgerufen, usw.). Aber es ist auch möglich, die Anerkennung einer Berufskrankheit zu erhalten dank einer ärztlichen Akte, welche die Verbindung zwischen der Krankheit und der ausgeübten Arbeit nachweist. Bin ich versichert? Wenn Sie mit einem Arbeitsvertrag eingestellt wurden sind Sie de facto gegen die Folgen einer Berufskrankheit versichert. Diese Versicherung ist auch anwendbar auf andere Gruppen von Personen: Behinderte unter Lehrlings- oder Ausbildungsvertrag oder zur beruflichen Wiedereingliederung, Lehrlinge und Praktikanten (selbst wenn sie keinerlei Entlohnung erhalten)... Welche Beihilfen kann ich verlangen? Wir haben gesehen, dass in den meisten Fällen die 30 ersten Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu Lasten Ihres Arbeitgebers gehen. Bei einer Berufskrankheit greift nicht Ihre Krankenkasse ein, aber der Fonds der Berufskrankheiten. Die Höhe der Entschädigungen variiert je nach Fall (Erstattung der Kosten der Gesundheitspflege, Entschädigung im Sterbefall, usw.) Welche Formalitäten muss ich erfüllen? Sie müssen per Einschreiben einen Antrag auf Beihilfe an den Fonds der Berufskrankheiten schicken. Ein ausführlicher medizinischer Bericht unter verschlossenem Umschlag für den Vertrauensarzt des Fonds muss dem Antrag beigefügt sein. In diesem Bericht beschreibt der Arzt die Art der Krankheit und rechtfertigt seine Diagnose. Wenn Sie eine Überprüfung Ihrer Beihilfe wünschen oder im Sterbefall als Folge der Berufskrankheit muss ebenso vorgegangen werden. Bei zeitweiliger Invalidität muss der Antrag während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit gestellt werden. Ist sie auf Anhieb dauerhaft ist keine Frist zu beachten. Unter dieser Voraussetzung können Sie Beihilfen nur frühestens ab dem 120. Tag vor dem Datum der Einreichung Ihres Antrags beantragen

(Gesetz über die Arbeit, Art. 39 bis 44; KE , G )

(Gesetz über die Arbeit, Art. 39 bis 44; KE , G ) (Gesetz über die Arbeit, Art. 39 bis 44; KE 2.05.1995, G. 3.07.1978) 1. Der Schutz der schwangeren Frau KAPITEL 4 Geburt oder Adoption eines Kindes A. ALLGEMEINE MASSNAHMEN 353. Das Gesetz sieht eine Reihe

Mehr

Laufbahnende: Ihre Rechte

Laufbahnende: Ihre Rechte Laufbahnende: Ihre Rechte V.o.G. André Renard Aachener Straße 48-4700 Eupen Stand: 01.04.2016 1 Beträge Alle Beträge sind anwendbar im Augenblick der Veröffentlichung (April 2016) und ausgedrückt in Euro

Mehr

Halbzeiturlaub zu therapeutischen Zwecken. Eine nützliche und notwendige Maßnahme

Halbzeiturlaub zu therapeutischen Zwecken. Eine nützliche und notwendige Maßnahme Halbzeiturlaub zu therapeutischen Zwecken Eine nützliche und notwendige Maßnahme 1 Informations- und Beratungsdienst Tel. +352 26 54 37 77 www.ogbl.lu facebook.com/ogbl.lu twitter.com/ogbl_luxembourg André

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Das Recht auf die Jahresendprämie

Das Recht auf die Jahresendprämie Das Recht auf die Jahresendprämie Herbert MAUS Ein Artikel der Online-Zeitschrift www.dautresreperes.be Dezember ist oft der Monat, in dem Jahresendprämien, "Treueprämien", dreizehnter Monat...bezahlt

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR 3 1 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...10 04/04/2013 Administrative Anweisungen LSS

Mehr

Sie sind ein neu gewählter Mandatar? Solidaris informiert Sie

Sie sind ein neu gewählter Mandatar? Solidaris informiert Sie Sie sind ein neu gewählter Mandatar? Solidaris informiert Sie Lokale Mandatsträger und KRANKEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG Die meisten Gemeindemandatare gehen neben ihrem politischen Amt noch einer weiteren

Mehr

ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS. zwischen : 1... nachstehend Arbeitgeber genannt.

ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS. zwischen : 1... nachstehend Arbeitgeber genannt. ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS zwischen :... nachstehend Arbeitgeber genannt und... geboren am :... wohnhaft in :... AHV Nr. :... nachstehend Mitarbeiter

Mehr

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und

Mehr

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.90 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 80-90% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2010 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

2. Falls der Arbeitgeber dies aus irgendeinem Grund unterlassen sollte, kann das Unfallopfer den Unfall selbst melden.

2. Falls der Arbeitgeber dies aus irgendeinem Grund unterlassen sollte, kann das Unfallopfer den Unfall selbst melden. Arbeitsunfälle Vortrag vom 29.1.2001 Mittelstandsvereinigung ST.VITH Guido ZIANS, Rechtsanwalt Stand : Februar 2001 Formalitäten 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitsunfallversicherer jeden

Mehr

Version november 2015 Medizinische Hilfe. (dringende) WEGWIJS IN MEDIZINISCHE HILFE. auf einen blick

Version november 2015 Medizinische Hilfe. (dringende) WEGWIJS IN MEDIZINISCHE HILFE. auf einen blick Version november 2015 Medizinische Hilfe WEGWIJS IN (dringende) MEDIZINISCHE HILFE auf einen blick WEGWEISER FÜR (DRINGENDE) MEDIZINISCHE HILFE Was versteht man unter medizinischer Hilfe? Hängt die medizinische

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR 3 1 Entschädigungen Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 04/04/2013 Administrative Anweisungen LSS - Entschädigungen 4 Einleitung

Mehr

KBC-Kreditkarte KBC-Geldkarte Überweisung über ein KBC-Konto Omnia-Reisescheck EUR

KBC-Kreditkarte KBC-Geldkarte Überweisung über ein KBC-Konto Omnia-Reisescheck EUR Schadensmeldung Reiserücktrittsversicherung SENDEN AN KBC-Police Nummer 97990136 Kartennummer KBC-Kreditkarte Gold (Flex) X X X X X X KBC Versicherungen LEUtiens - XCA Professor Roger Van Overstraetenplein

Mehr

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Vorlage 2 DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und für die Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen.

Mehr

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT Ausgabe 2015 ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT INHALT 1. Begriffe 2 1.1 Erwerbsunfähigkeit 2 1.2 Unfallausschluss 2 1.3 Massgebliches Erwerbseinkommen

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab. Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Bei Arbeitsunfällen richtig handeln

Bei Arbeitsunfällen richtig handeln Bei Arbeitsunfällen richtig handeln Eine Veröffentlichung der V.o.G. André Renard Aachener Straße 48 4700 Eupen 01. Juni 2014 1 Arbeitsunfälle: Richtig handeln Sobald ein Arbeitsunfall geschieht, ist es

Mehr

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Königliche Erlässe vom 09. und 19. März 2014 bezüglich der harmlosen Arbeitsunfälle und der Weiterbildung der Ersthelfer

Königliche Erlässe vom 09. und 19. März 2014 bezüglich der harmlosen Arbeitsunfälle und der Weiterbildung der Ersthelfer Een klare kijk op uw preventiebeleid Königliche Erlässe vom 09. und 19. März 2014 bezüglich der harmlosen Arbeitsunfälle und der Weiterbildung der Ersthelfer Franck Vernier Ingénieur directeur Struktur

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005 6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Das Recht auf die Jahresendprämie

Das Recht auf die Jahresendprämie Das Recht auf die Jahresendprämie Eine Veröffentlichung der V.o.G. André Renard Aachener Straße 48-4700 Eupen 1 Dezember ist oft der Monat, in dem die Jahresendprämien, Treueprämien, dreizehnter Monat...

Mehr

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)

Mehr

Krankmeldung Krankschreibung Erkrankung im Ausland Umgang mit AU-Bescheinigung. Dr. Sybille Bachmann

Krankmeldung Krankschreibung Erkrankung im Ausland Umgang mit AU-Bescheinigung. Dr. Sybille Bachmann Krankmeldung Krankschreibung Erkrankung im Ausland Umgang mit AU-Bescheinigung Dr. Sybille Bachmann 3 Kranksein ist ein Recht Gesundwerden eine Pflicht Grundsätzliches: Wenn Sie krank sind, sind Sie krank!

Mehr

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt R ATG E B E R - K r a n k e n h au s Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt Meine Pflichten... Gesundheitsversorgung in 21 Krankenhäusern Eine längere Krankheit oder eine Operation kann die finanziellen

Mehr

Eine Verletzung melden

Eine Verletzung melden Eine Verletzung melden Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, sind wir für Sie da. Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, sind wir für Sie da. Wichtig Sie haben das Recht beim Workers Compensation Board

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitssuche und Vermittlung........................ 1 1.1 Personalsuche und neues Arbeitsvermittlungssystem...........1 1.2 Gebot der Nichtdiskriminierung und Vorrangsrechte...........

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5404 Entscheid Nr. 59/2013 vom 25. April 2013 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 41 der am 3. Juni 1970 koordinierten

Mehr

Dekret Arbeit Die Neuigkeiten für die Arbeitgeber

Dekret Arbeit Die Neuigkeiten für die Arbeitgeber Dekret Arbeit Die Neuigkeiten für die Arbeitgeber Zusammenfassend: Am 28. Juni hat die Regierung das Gesetzesdekret nr. 76 (sog. Beschäftigungsdekret) erlassen. Mit dem neuen Dekret soll die Beschäftigung,

Mehr

Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes?

Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? Inhaltsverzeichnis Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? 6 Für wen gilt das Mutterschutzgesetz nicht? 8 Was

Mehr

TALENSIA. Arbeitgeberversicherung. Spezifische Bestimmungen

TALENSIA. Arbeitgeberversicherung. Spezifische Bestimmungen TALENSIA Arbeitgeberversicherung Spezifische Bestimmungen Die Einleitung und Vorstellung des Versicherungsplans Unternehmen Die gemeinsamen Bestimmungen Das Lexikon Der Beistand sind gleichfalls anwendbar

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 Im stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 MEIN WIEDEREINSTIEG BEI BILLA Ihre Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Falls Sie nach der Karenz nicht mit Ihrer vollen Stundenanzahl bei BILLA arbeiten

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung 0.0 HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch

Mehr

s Bundespersonalgesetz. Änderung

s Bundespersonalgesetz. Änderung Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz

Mehr

Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit

Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit Margrit Bieri Abteilungsleiterin Versicherung 1 Informationsveranstaltungen 2011 13 Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem beginnen

Mehr

Merkblatt Tod des Versicherungsnehmers

Merkblatt Tod des Versicherungsnehmers Merkblatt Tod des Versicherungsnehmers Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Hinterbliebenen überlegt und vor allem zügig handeln. Bei manchen Versicherungen kommt es tatsächlich auf Stunden an, um den

Mehr

Anleitung für Krankenpflegepersonal

Anleitung für Krankenpflegepersonal 12.2011 Anleitung für Krankenpflegepersonal Das dänische Arbeitsmarktmodell Gehalt Wenn Sie in Dänemark eine Anstellung erhalten, sind eine Reihe Ihrer Gehaltsund Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Tschechien Sozialversicherung 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung HI7585774 HI7586057 Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich

Mehr

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet zuschuss Normen 14 MuSchG Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 21.03.2014 in der Fassung vom 25./26.02.2016 Kurzinfo Frauen,

Mehr

ARBEITSRECHT IN RUMÄNIEN STAND: SEPTEMBER 2004 ZUSAMMENSTELLUNG: ADINA MARINCEA. Internationales Gewerkschaftsinstitut des ÖGB

ARBEITSRECHT IN RUMÄNIEN STAND: SEPTEMBER 2004 ZUSAMMENSTELLUNG: ADINA MARINCEA. Internationales Gewerkschaftsinstitut des ÖGB ARBEITSRECHT IN RUMÄNIEN STAND: SEPTEMBER 2004 ZUSAMMENSTELLUNG: ADINA MARINCEA ÜBERSETZUNG: MICHAEL NEUBAUER Internationales Gewerkschaftsinstitut des ÖGB 1 Arbeitsrecht in Rumänien Das aktuelle rumänische

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 14.07.05 Wer bezahlt was bis wann,

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.

Mehr

Muster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs

Muster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs Muster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs Die unterzeichneten Parteien: 1. Frau/Herr / Die Gesellschaft mit Wohnsitz in / errichtet und mit Gesellschaftssitz

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen

Mehr

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Litauen 1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI7679140 Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert. [ 11 ] Wenn der Arbeitnehmer

Mehr

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN Angebot Tagesfamilien Linthgebiet bieten im Auftrag der Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Schmerikon einen

Mehr

FLEXIBLE ARBEITSZEITEN

FLEXIBLE ARBEITSZEITEN Vorlage 29 FLEXIBLE ARBEITSZEITEN Flexible Arbeitszeiten Seit dem Gesetz vom 12. Februar 1999 zur Umsetzung des nationalen Beschäftigungsaktionsplans für Beschäftigung kann ein Unternehmen einen Zeitraum

Mehr

Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung

Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung Anlage 7 zur DVO Regelungen für Berufspraktika 1 Geltungsbereich, Überleitung (1) Diese Anlage gilt für Personen, die ihr berufspraktisches Jahr, ihr Jahrespraktikum, ihr Anerkennungsjahr, ihren Pastoralkurs

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2015-01 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...16 02/04/2015

Mehr

REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse

REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit

Mehr

a) Name und Vorname:...

a) Name und Vorname:... Regionaldienst Unfallmeldung Artikel 36, 2 und 3 koordiniertes Gesetz vom 4.7.94 Artikel 24 K.E. vom 3.7.96 Identifizierung der Berechtigten a) Name und Vorname:... b) Eintragungsnummer beim Regionaldienst:

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Wöchentliche Arbeitszeit Recht auf Freizeit nicht bezogenen Freitag Arbeitnehmer in Sömmerungsbetrieben

Wöchentliche Arbeitszeit Recht auf Freizeit nicht bezogenen Freitag Arbeitnehmer in Sömmerungsbetrieben Wöchentliche Arbeitszeit Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Für die Arbeitnehmer, die sich hauptsächlich mit der Wartung des Viehs befassen und für jene, die

Mehr

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.

Mehr

Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte

Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte zwischen Frau/Herrn... (Name des ärztlichen Arbeitgebers) * in... (Praxisanschrift) und Frau/Herrn... (Name) in... (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG SCHWANGERER FRAUEN Die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft stellt - gleichgültig, ob ihr Arbeitsvertrag

Mehr

Runderlass für Hilfskräfte

Runderlass für Hilfskräfte Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,

Mehr

Dr. Guido Kirner. Absicherung der Arbeitskraft Berufsunfähigkeitsversicherung

Dr. Guido Kirner. Absicherung der Arbeitskraft Berufsunfähigkeitsversicherung Dr. Guido Kirner Absicherung der Arbeitskraft Berufsunfähigkeitsversicherung Bedeutung der Arbeitskraft Vorweg eine einfache Frage Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, wovon wollen Sie leben? Ihre Arbeitskraft

Mehr

KINDERGELD I. BASISKINDERGELD

KINDERGELD I. BASISKINDERGELD A. ALLGEMEINES KINDERGELDGESETZ Barema zum Schwellenindex 101,02 (Basis 2013 = 100) gültig ab. 1 Juni 2016 Änderungen des Baremas an den neuen Schwellenindex I. BASISKINDERGELD 1. NORMALES KINDERGELD (1)

Mehr

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr... Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel

Mehr

ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS

ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS 1 of 8 ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS L S S Quartal:2014/04 2 of 8 3 of 8 Inhalt Begrenzte Sozialversicherungspflicht Privatsektor öffentlicher Sektor 4 of 8 Einige Personen unterliegen nicht allen Regelungen

Mehr

Muster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L bis L des Arbeitsgesetzbuchs

Muster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L bis L des Arbeitsgesetzbuchs Muster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L.122-1 bis L.122-13 des Arbeitsgesetzbuchs Die unterzeichneten Parteien: 1. Frau / Herr / Firma mit Wohnsitz in / errichtet und mit Firmensitz

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson... Tel:... und den Sorgeberechtigten... Tel:... Tel. dienstl. :... für die Betreuung von..., geboren am... (Name des Kindes)

Mehr

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen.

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Was ändert für Marc ab dem 1. Januar 2014? Andere Kündigungsfristen Recht auf einen Ausgleich für

Mehr

Krankengeld für Arbeitnehmer - Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Krankengeld für Arbeitnehmer - Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit PDF-Version Krankengeld für Arbeitnehmer - Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit Durch die BIG sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Dies gilt für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Mehr

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den

Mehr

Kind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland

Kind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland Kind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland Inhalt Mutterschaftsgeld 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Elternzeit 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland 4 Deutsches Kindergeld

Mehr

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG 25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: Artikel I 1. 14 wird wie folgt

Mehr

A. ALLGEMEINES KINDERGELDGESETZ

A. ALLGEMEINES KINDERGELDGESETZ A. ALLGEMEINES KINDERGELDGESETZ Barema zum Index 119,62 (Basis 2004 = 100) gültig ab. 1 juli 2014 Änderungen: 1. Änderung der Grenzbetrag für die Einkommen oder Sozialzuchläge (für den Haushalt) 2. Änderung

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5732 Entscheid Nr. 152/2014 vom 16. Oktober 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 39 1 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

AOK Nordost Die Gesundheitskasse. WORKSHOP Mutterschutz. Potsdam,

AOK Nordost Die Gesundheitskasse. WORKSHOP Mutterschutz. Potsdam, AOK Nordost Die Gesundheitskasse WORKSHOP Mutterschutz Potsdam, 24.10.2013 Rund um die Schwangerschaft Durchblick von Anfang an Vorsorge während der Schwangerschaft Hebammenhilfe Geburtsvorbereitungskurse

Mehr

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Martin Jänsch Rechtsberater Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Wer Arbeitsverträge nachmacht oder verfälscht Arbeitsrecht

Mehr

INFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE

INFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE INFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE Ihr Ansprechpartner: Peter Spehn Personalabteilung Tel. 0751 501-9588 Raum: 134/1 Hauptgebäude 1. OG E-Mail: spehn@hs-weingarten.de Stand:

Mehr

Botschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3)

Botschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3) Botschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3) Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, Sehr geehrte Damen

Mehr

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene

Mehr

Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten

Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten Altstätten 2013 Statuten der Pferdeversicherungsgesellschaft Altstätten Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen der Pferdeversicherungs- Gesellschaft

Mehr

Der Antrag für Grund-Sicherung

Der Antrag für Grund-Sicherung Der Antrag für Grund-Sicherung Wichtige Informationen in Leichter Sprache Grund-Sicherung ist eine Sozial-Leistung. Sie wird aus Steuer-Geldern bezahlt. Grund-Sicherung ist für alte Menschen. Die keine

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr