Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten vom 1. Januar 2018

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1 RICHTLINIE FÜR KRANKHEITSBEDINGTE FEHLZEITEN Geltungsbereich 1. Dies ist die Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten der niederländischen Betriebsgesellschaften, die zum Konzern der USG People Holdings B.V. gehören, nachfolgend bezeichnet als USG People, die im Bereich der Bereitstellung von Arbeit und Arbeitsvermittlung tätig sind. Es handelt sich dabei um die Betriebsgesellschaften, die zu den Starbrands Start People, Unique (darin inbegriffen Technicum) und Business Services gehören. 2. Diese Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten gilt für die Arbeitnehmer, die auf Basis eines Zeitoder Entsendungsvertrags bei einer der Betriebsgesellschaften der oben genannten Starbrands beschäftigt sind. Einleitung Diese Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten besteht aus drei Teilen. Der erste Teil enthält Bestimmungen, die für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die auf Grundlage eines Entsendungsvertrags beschäftigt sind und während der Laufzeit dieses Vertrags krank werden. Der zweite Teil dieser Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten enthält Bestimmungen, die für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die auf Grundlage eines Zeitarbeitsvertrags mit einer Zeitarbeitsklausel beschäftigt sind, deren Arbeitsverhältnis von Rechts wegen aufgrund der Krankmeldung endet und deren Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem niederländischen Krankengeldgesetz (Ziektewet) Selbstversicherer ist. Wenn der Arbeitgeber kein Selbstversicherer in diesem Sinne ist, gilt der zweite Teil dieser Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten für die Arbeitnehmer nicht. Die Ausführung des niederländischen Krankengeldgesetzes obliegt dem UWV (Ausführungsinstitut Arbeitnehmerversicherungen). Der dritte Teil dieser Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten enthält Bestimmungen, die für Arbeitnehmer mit einem Entsendungsvertrag, die krank aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, sowie für ehemalige Arbeitnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses krank werden und sich auf das niederländische Krankengeldgesetz berufen, gelten. Wenn der Arbeitgeber kein Selbstversicherer in diesem Sinne ist, gilt der dritte Teil dieser Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten für die Arbeitnehmer nicht. Die Ausführung des niederländischen Krankengeldgesetzes obliegt dem UWV (Ausführungsinstitut Arbeitnehmerversicherungen). Acture B.V. Der Arbeitgeber hat die Acture B.V. mit der Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen, die aus den niederländischen Gesetzen Wet Verbetering Poortwachter (Gesetz über die Verbesserung der Wiedereingliederungsmaßnahmen) / WULBZ (Gesetz zur Ausweitung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und der Selbstversicherereigenschaft im Rahmen des niederländischen Krankengeldgesetzes resultieren, beauftragt. Für die im ersten Punkt beschriebene Zielgruppe leistet die Acture B.V. in Zusammenarbeit mit USG People die Begleitung bei Fehlzeiten und das Fallmanagement. In diesem Rahmen lässt sich die Acture B.V. bei der Begleitung, Prüfung von Ansprüchen und Wiedereingliederung durch Betriebsärzte unterstützen. Die Lohnfortzahlung erfolgt bei dieser Zielgruppe durch USG People. Für die im zweiten und dritten Punkt beschriebene Zielgruppe sorgt die Acture B.V. für die Administration im Bereich der Fehlzeiten, die Beurteilung eines möglichen Anspruchs nach dem niederländischen Krankengeldgesetz, die Wiedereingliederung, die Feststellung des Tageslohns und die Auszahlung der (ergänzenden) Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz. Sie sorgt 1

2 zudem für die Begleitung bei Fehlzeiten und lässt sich bei der Begleitung, Prüfung von Ansprüchen und Wiedereingliederung durch Betriebsärzte unterstützen. TEIL I Dieser Teil gilt für diejenigen Arbeitnehmer, die auf Grundlage eines Entsendungsvertrags beschäftigt sind und während der Laufzeit dieses Vertrags krank werden. 1. Krankmeldung Wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, meldet er dies sofort, in jedem Fall jedoch am ersten Krankheitstag morgens vor 09:00 Uhr, seinem Arbeitgeber und dem Auftraggeber, bei dem er eingesetzt wird. Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeit krank wird und dadurch nicht mehr arbeiten kann, meldet er dies ebenfalls sofort dem Arbeitgeber und dem Auftraggeber, bei dem er eingesetzt wird. Der Arbeitnehmer muss sich persönlich krank melden. Er darf die Krankmeldung (beispielsweise) nicht per SMS, WhatsApp oder vornehmen. Krankmeldungen, die nicht persönlich vorgenommen werden, werden nicht akzeptiert, es sei denn, dafür gibt es gute Gründe. 2. Kontrolle und Aufenthaltsort Der Arbeitnehmer muss während seiner Krankheit zwischen 08:00 und 17:30 Uhr telefonisch erreichbar sein. Darüber hinaus muss sich der Arbeitnehmer zwischen 09:00 und 10:00 Uhr sowie zwischen 12:00 und 14:30 Uhr zuhause aufhalten, um einen Hausbesuch eines Vertreters des Arbeitgebers zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt in jedem Fall bis zum ersten Kontakt zwischen Acture und dem Arbeitnehmer. Acture kann den Arbeitnehmer verpflichten, auch danach noch maximal zwei Wochen zu den oben genannten Zeiten zuhause zu bleiben. Der Arbeitnehmer muss jeder Bitte des Arbeitgebers oder eines im Auftrag des Arbeitgebers tätigen Kontrolleurs um Kontaktaufnahme Folge leisten. Wenn sich der Arbeitnehmer während der Krankheit an einem anderen Ort als dem, der dem Arbeitgeber bekannt ist, aufhält bzw. unter einer anderen Telefonnummer als der, die dem Arbeitgeber bekannt ist, erreichbar ist, muss der Arbeitnehmer dies bei der Krankmeldung angeben. Wenn sich der Arbeitnehmer in einer Gesundheitseinrichtung aufhält, kann er sich auf die Mitteilung beschränken, dass er sich in einer Gesundheitseinrichtung aufhält. Auf Wunsch muss der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort jedoch dem Betriebsarzt mitteilen. 3. Verpflichtungen während der Krankheit Der kranke Arbeitnehmer muss sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums beispielsweise von einem Hausarzt behandeln lassen und die erteilten Vorschriften befolgen. Der Arbeitnehmer muss sich während der gesamten Dauer seiner Krankheit (ärztlich) behandeln lassen und die Anweisungen des behandelnden Arztes befolgen. 4. Dauerhafter Kontakt Während der Krankenzeit wird der Arbeitgeber regelmäßig Kontakt zum Arbeitnehmer halten und sich bemühen, seine Genesung zu fördern. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er so weit wie möglich erreichbar ist. In jedem Fall muss der Arbeitnehmer innerhalb von 24 Stunden nach einer entsprechenden Bitte des Arbeitgebers telefonisch Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen. 5. Betriebsarzt Der Arbeitnehmer muss einer Aufforderung, zur Sprechstunde des Betriebsarztes zu erscheinen, Folge leisten. Wenn der Arbeitnehmer dazu nicht in der Lage ist, muss er dies sofort nach Eingang der Aufforderung dem Arbeitgeber und dem Betriebsarzt mitteilen. Der Arbeitnehmer hat jegliche Aktivitäten, die seine Genesung behindern, zu unterlassen. Erscheint er nicht zur Sprechstunde, ohne abgesagt zu haben, kann dies eine Sanktion und/oder (rechtliche) Maßnahmen nach sich ziehen, siehe dazu Artikel Ausweispflicht Bei einem Besuch beim Betriebsarzt muss sich der Arbeitnehmer mit einem gültigen Ausweispapier ausweisen können. Der Arbeitnehmer kann die folgenden Dokumente vorlegen: 2

3 einen niederländischen Pass; einen von der Gemeinde ausgestellten Personalausweis oder eine Touristenkarte; einen (ausländischen) Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung (für Nicht-Niederländer). Die Gültigkeit des Dokuments darf nicht abgelaufen sein. 7. Mitwirkung an Aktionsplan Wenn eine langwierige Abwesenheit droht, muss der Arbeitnehmer uneingeschränkt an der Erstellung eines Aktionsplans mitwirken, der spätestens in der achten Woche der Arbeitsunfähigkeit erstellt sein muss. Nach Erstellung des Aktionsplans muss der Arbeitnehmer an der Evaluierung und, falls erforderlich, Anpassung des Aktionsplans mitwirken. Im Rahmen der Evaluierung und Anpassung des Aktionsplans ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Aufforderungen zu Folgegesprächen beim Betriebsarzt und zum Evaluierungsgespräch mit dem Fallmanager nachzukommen. 8. Erstellung Wiedereingliederungsbericht Zwischen Woche 46 und 52 der Arbeitsunfähigkeit evaluiert der Fallmanager das erste Jahr. Der Arbeitnehmer, der Vorgesetzte und der Fallmanager evaluieren die Wiedereingliederungsbemühungen des vergangenen Jahres, erstellen dazu einen Wiedereingliederungsbericht und legen fest, welches Wiedereingliederungsergebnis sie im zweiten Jahr der Krankheit auf welche Weise erreichen wollen. Der Arbeitnehmer erhält eine Abschrift des Wiedereingliederungsberichts. 9. Mitwirkung an Wiedereingliederungsaktivitäten Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den angemessenen Anweisungen des Vorgesetzten und des Fallmanagers und/oder der durch den Arbeitgeber eingeschalteten Sachverständigen (beispielsweise ein Betriebsarzt oder ein Wiedereingliederungsunternehmen) Folge zu leisten. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer an den durch den Vorgesetzten und den Fallmanager und/oder die durch den Arbeitgeber eingeschalteten Sachverständigen getroffenen Maßnahmen, die auf Genesung, Wiedereingliederung oder Wiederaufnahme der Arbeit ausgerichtet sind, mitwirken und/oder im Rahmen des niederländischen Gesetzes Wet Verbetering Poortwachter (Gesetz über die Verbesserung der Wiedereingliederungsmaßnahmen) erteilte angemessene Anweisungen befolgen. 10. Annahme geeigneter Arbeit Der Arbeitnehmer ist zur Verrichtung geeigneter Arbeit, die ihm der Arbeitgeber anbietet, verpflichtet. Diese geeignete Arbeit muss, falls erforderlich, bei einem anderen Arbeitgeber verrichtet werden. Während der Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitnehmer keine anderen Arbeiten verrichten als diejenigen, die für seine Genesung oder Wiedereingliederung vorgeschrieben werden oder denen der Arbeitgeber zugestimmt hat. 11. Möglichkeit des Sachverständigenurteils Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber und/oder der Fallmanager können beim UWV ein Sachverständigenurteil einholen. 12. Antrag auf Leistung nach dem WIA Spätestens in Woche 89 der Arbeitsunfähigkeit beantragt der Arbeitnehmer mit dem erstellten Wiedereingliederungsbericht beim UWV eine Leistung nach dem WIA (niederländisches Gesetz über Arbeit und Einkommen entsprechend der Erwerbsfähigkeit). 13. Lohnfortzahlung Soweit der Lohn den durch das niederländische Arbeits- und Sozialministerium festgelegten Maximallohn nicht übersteigt, hat der Arbeitnehmer für den Zeitraum, in dem der Arbeitgeber gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, maximal jedoch für 24 Monate, Anspruch auf 70% des nach Zeitspanne 3

4 festgelegten Lohns, mindestens jedoch auf den für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohn, wenn er die ausbedungene Arbeit nicht verrichtet hat, weil er krankheitsbedingt daran gehindert war. 14. Genesung Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber und Acture vor 09:00 Uhr des Tages, an dem er wieder arbeiten geht, mitteilen, dass er seine Arbeit vollständig oder teilweise wiederaufnimmt. 15. Urlaub oder Aufenthalt im Ausland Wenn ein (teilweise) arbeitsunfähiger Arbeitnehmer in Urlaub fahren möchte, bedarf er der Zustimmung von Acture und des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitnehmer während eines Urlaubs oder Aufenthalts im Ausland erkrankt, ist er verpflichtet, sich umgehend beim Arbeitgeber unter Angabe der genauen im Ausland gelegenen Adresse, an der er sich aufhält, krank zu melden. Wenn der Arbeitnehmer in einem EU-Land oder einem Land erkrankt, mit dem die Niederlande ein bilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geschlossen haben (darin inbegriffen Island, Israel, Kap Verde, Kroatien, Marokko, Norwegen, Tunesien und Türkei), ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach seiner Krankmeldung in dem Land, in dem er sich aufhält, bei der nächstgelegenen Niederlassung des Instituts zur Ausführung von Sozialversicherungen zu melden. Ein Arzt dieser Institution muss eine Erklärung zur Krankheit des Arbeitnehmers abgeben und angeben, ob der Arbeitnehmer (wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert) aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, in die Niederlande zurückzukehren. Diese Erklärung ist anschließend umgehend dem Betriebsarzt vorzulegen. Wenn der Arbeitnehmer in einem Nicht-EU-Land oder einem Land erkrankt, mit dem die Niederlande kein bilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geschlossen haben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Betriebsarzt umgehend eine Erklärung eines behandelnden Arztes vorzulegen, aus der sich ergibt, dass er krank ist und (wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert) aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, in die Niederlande zurückzukehren. Wenn der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung, eine Erklärung eines Arztes im vorstehenden Sinne vorzulegen, nicht nachkommt, kann er durch einen von Acture beauftragten Betriebsarzt in die Niederlande zurückgerufen werden. Wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert, kehrt der Arbeitnehmer sofort in die Niederlande zurück, sobald er wieder in der Lage ist, in die Niederlande zu reisen. Bei Rückkehr in die Niederlande muss sich der Arbeitnehmer zur Kontrolle bei dem von Acture beauftragten Betriebsarzt melden. 16. Regress Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig infolge einer Ursache, die einem (mehreren) Dritten vorzuwerfen ist, so dass dieser Dritte (diese Dritten) gegenüber dem Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig ist (sind), sind alle Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit als freiwillige Vorauszahlungen anzusehen, es sei denn, eine Regressnahme gegen diese(n) ist nicht möglich. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer alle Ansprüche gegen diese(n) Dritten bezüglich entgangener Arbeitseinkünfte an den Arbeitgeber abtreten. 17. Sanktionen Der Arbeitgeber kann eine Sanktion auferlegen und/oder (rechtliche) Maßnahmen ergreifen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht an die Bestimmungen aus dieser Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten und/oder die einschlägigen Rechtsvorschriften hält. 4

5 TEIL II Dieser Teil gilt für Arbeitnehmer mit einem Zeitarbeitsvertrag mit Zeitarbeitsklausel, die sich krank melden. 1. Krankmeldung Arbeitnehmer mit einem Zeitarbeitsvertrag mit Zeitarbeitsklausel Wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, meldet er dies sofort, in jedem Fall jedoch am ersten Krankheitstag morgens vor 09:00 Uhr, seinem Arbeitgeber und dem Auftraggeber, bei dem er eingesetzt wird. Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeit krank wird und dadurch nicht mehr arbeiten kann, meldet er dies ebenfalls sofort dem Arbeitgeber und dem Auftraggeber, bei dem er eingesetzt wird. Der Arbeitnehmer muss sich persönlich krank melden. Er darf die Krankmeldung (beispielsweise) nicht per SMS, WhatsApp oder vornehmen. Krankmeldungen, die nicht persönlich vorgenommen werden, werden nicht akzeptiert, es sei denn, dafür gibt es gute Gründe. Wenn der Arbeitnehmer während eines Urlaubs oder Aufenthalts im Ausland erkrankt, ist er verpflichtet, sich umgehend beim Arbeitgeber unter Angabe der genauen im Ausland gelegenen Adresse, an der er sich aufhält, krank zu melden; im Übrigen gilt Ziffer 5 unten. Wenn sich der Arbeitnehmer in einer Gesundheitseinrichtung aufhält, kann er sich auf die Mitteilung beschränken, dass er sich in einer Gesundheitseinrichtung aufhält. Auf Wunsch muss der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort jedoch dem Betriebsarzt mitteilen. Die Krankmeldung des Arbeitnehmers beendet die Bereitstellung, wodurch der Zeitarbeitsvertrag sofort nach der Krankmeldung von Rechts wegen endet. Der Arbeitgeber leitet die Krankmeldung des ehemaligen Arbeitnehmers an Acture weiter. Die Krankmeldung wird durch Acture verarbeitet, nachdem in Bezug auf die Art und den Umfang der Krankheit ein Kontakt mit dem ehemaligen Arbeitnehmer stattgefunden hat. 2. Kontrolle und Aufenthaltsort Nach der Krankmeldung des ehemaligen Arbeitnehmers gegenüber Acture nimmt einer der Fallmanager von Acture Kontakt mit dem ehemaligen Arbeitnehmer auf. Dies kann in Form eines Telefonats erfolgen. Außerdem kann den ehemaligen Arbeitnehmer eine Einladung zur Sprechstunde des Betriebsarztes erwarten, für die sich der ehemalige Arbeitnehmer bereithalten muss. Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit zwischen 08:00 und 17:30 Uhr telefonisch erreichbar zu sein. Darüber hinaus muss sich der ehemalige Arbeitnehmer zwischen 09:00 und 10:00 Uhr sowie zwischen 12:00 und 14:30 Uhr zuhause aufhalten, um einen Hausbesuch eines Vertreters von Acture zu ermöglichen. Diese Verpflichtung besteht in jedem Fall bis zum ersten Kontakt zwischen Acture und dem ehemaligen Arbeitnehmer. Acture kann diese Verpflichtung nach dem ersten Kontakt noch für maximal zwei Wochen verlängern. Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer während der Krankheit an einem anderen Ort als dem, der Acture bekannt ist, aufhält bzw. unter einer anderen Telefonnummer als der, die Acture bekannt ist, erreichbar ist, muss er dies sofort dem Fallmanager von Acture mitteilen. Wenn sich der Arbeitnehmer in einer Gesundheitseinrichtung aufhält, kann er sich auf die Mitteilung beschränken, dass er sich in einer Gesundheitseinrichtung aufhält. Auf Wunsch muss der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort jedoch dem Betriebsarzt mitteilen. Der ehemalige Arbeitnehmer kann nur in Absprache mit dem Fallmanager von Acture die Erlaubnis erhalten, zu bestimmten Zeiten nicht erreichbar zu sein. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer ohne Absprache nicht erreichbar ist, kommt er für eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz nicht in Betracht. 3. Dauerhafter Kontakt 5

6 Um schnell den (etwaigen) Anspruch auf eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz feststellen und eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz auszahlen zu können, ist eine Einsichtnahme in die krankheitsbedingten Fehlzeiten erforderlich. Es wird einen regelmäßigen Kontakt mit Acture geben. Der ehemalige Arbeitnehmer muss alles tun, was möglich ist, um seine Genesung zu fördern. In Verbindung mit dem niederländischen Gesetz Wet Verbetering Poortwachter (Gesetz über die Verbesserung der Wiedereingliederungsmaßnahmen) ist es wichtig, einen intensiven Kontakt und enge Absprachen zu ermöglichen. 4. Betriebsarzt Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, einer Einladung des Betriebsarztes, zur Sprechstunde zu erscheinen, Folge zu leisten. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer dazu schlichtweg nicht in der Lage ist oder seine Arbeit bereits wiederaufgenommen hat, teilt er dies spätestens 48 Stunden vor Beginn des Termins dem Fallmanager von Acture mit. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer dies unterlässt, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. 5. Erkranken im Ausland Wenn der ehemalige Arbeitnehmer in einem EU-Land oder einem Land erkrankt ist, mit dem die Niederlande ein bilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geschlossen haben (darin inbegriffen Island, Israel, Kap Verde, Kroatien, Marokko, Norwegen, Tunesien und Türkei), ist der ehemalige Arbeitnehmer verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach seiner Krankmeldung in dem Land, in dem er sich aufhält, bei der nächstgelegenen Niederlassung des Instituts zur Ausführung von Sozialversicherungen zu melden. Ein Arzt dieser Institution muss eine Erklärung zur Krankheit des ehemaligen Arbeitnehmers abgeben und angeben, ob der ehemalige Arbeitnehmer (wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert) aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, in die Niederlande zurückzukehren. Diese Erklärung ist anschließend umgehend (in jedem Fall jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Krankmeldung) dem Betriebsarzt vorzulegen. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer in einem Nicht-EU-Land oder einem Land erkrankt ist, mit dem die Niederlande kein bilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geschlossen haben, ist der ehemalige Arbeitnehmer verpflichtet, dem Betriebsarzt umgehend (in jedem Fall jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Krankmeldung) eine Erklärung eines behandelnden Arztes vorzulegen, aus der sich ergibt, dass er krank ist und (wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert) aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, in die Niederlande zurückzukehren. Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, während seiner Krankheit im Ausland Kontakt zu Acture zu halten und die durch Acture aufgestellten Vorschriften zu befolgen. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer seiner Verpflichtung, eine Erklärung eines Arztes im vorstehenden Sinne vorzulegen, nicht nachkommt, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. Wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert, kehrt der ehemalige Arbeitnehmer sofort in die Niederlande zurück, sobald er wieder in der Lage ist, in die Niederlande zu reisen. Bei Rückkehr in die Niederlande muss sich der ehemalige Arbeitnehmer beim Fallmanager von Acture melden. 6. Während einer Krankheit ins Ausland Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer während seiner Krankheit ins Ausland begeben möchte, muss er dafür die schriftliche Zustimmung von Acture einholen. Den entsprechenden Antrag muss er mindestens zwei Wochen im Voraus beim Fallmanager von Acture einreichen. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer die oben genannte Frist von zwei Wochen nicht einhält, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. 6

7 Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich auch während eines Urlaubs oder Aufenthalts im Ausland an die aus dem niederländischen Krankengeldgesetz resultierenden Verpflichtungen zu halten. Eine Reise ins Ausland darf außerdem nicht die Genesung beeinträchtigen. 7. Abgemacht ist abgemacht Acture erwartet, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer an die getroffenen Absprachen und an die Bestimmungen aus Teil 2 der Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten hält. Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer nicht an die getroffenen Absprachen und an die oben genannten Bestimmungen hält, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. Darüber hinaus kann in diesem Fall eine Maßnahme auferlegt oder können die Kosten, die aufgewendet wurden, um die Krankmeldung und/oder den Anspruch auf eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz zu beurteilen, an den ehemaligen Arbeitnehmer weitergereicht werden. 8. Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz Bevor der ehemalige Arbeitnehmer eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz erhält, fallen zwei Wartetage an. Wartetage fallen nicht an, wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen erneut krankmeldet und bereits bei der früheren Krankmeldung zwei Wartetage angefallen waren. Wartetage fallen auch dann nicht an, wenn der ehemalige Arbeitnehmer krank aus dem Arbeitsverhältnis geschieden ist und bereits während des Arbeitsverhältnisses zwei Wartetage angefallen waren. Wenn zuvor nur ein Wartetag angefallen war, fällt nur noch ein weiterer Wartetag an, bevor der ehemalige Arbeitnehmer eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz erhält. 9. Aktivitäten zur Wiederaufnahme der Arbeit Der ehemalige Arbeitnehmer muss alles tun, um seine Genesung zu fördern, so dass er schnell wieder gesund wird. So muss der ehemalige Arbeitnehmer so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, sich während der gesamten Dauer seiner Krankheit ärztlich behandeln lassen und die Anweisungen des behandelnden Arztes befolgen. Der ehemalige Arbeitnehmer hat zudem jegliche Aktivitäten, die seine Genesung behindern, zu unterlassen. 10. Genesung Sobald der ehemalige Arbeitnehmer genesen ist, muss er dies sofort dem Fallmanager von Acture melden (eine Gesundmeldung an den ehemaligen Arbeitgeber wird nicht automatisch an Acture weitergeleitet). Der ehemalige Arbeitnehmer muss nicht auf Zustimmung warten, um wieder arbeiten zu gehen oder eine andere Arbeitsstelle zu suchen. Für die restlichen Krankheitsstunden muss sich der ehemalige Arbeitnehmer in diesem Fall weiterhin an die in diesem Teil 2 der Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten aufgeführten Regeln halten. 11. Datenschutz Mit allen (personenbezogenen) Daten des ehemaligen Arbeitnehmers geht Acture sorgfältig um. Der Arbodienst von Acture leitet keine medizinischen Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies wurde mit dem ehemaligen Arbeitnehmer besprochen oder ist gemäß dem geltenden Recht zulässig. 12. Beschwerdeverfahren Der ehemalige Arbeitnehmer kann etwaige Beschwerden in Bezug auf (das Handeln von) Acture an Acture per an die Adresse klachten@acture.nl melden. Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer gegen eine Entscheidung des UWV beschweren möchte, muss er sich gemäß den geltenden Vorschriften an das UWV wenden. TEIL III Dieser Teil gilt für Arbeitnehmer mit einem Entsendungsvertrag, die krank aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, sowie für ehemalige Arbeitnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses krank werden und sich auf das niederländische Krankengeldgesetz berufen, gelten. 7

8 Teil 3 gilt nur, wenn und soweit der Arbeitgeber Selbstversicherer im Rahmen des niederländischen Krankengeldgesetzes ist. Der ehemalige Arbeitnehmer wurde darüber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses (oder später, wenn Änderungen eingetreten sind) durch den ehemaligen Arbeitgeber informiert. 1. Krankmeldung Arbeitnehmer mit einem Entsendungsvertrag Arbeitnehmer mit einem Entsendungsvertrag melden sich im Krankheitsfall während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemäß den Regelungen aus Teil 1 dieser Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten krank. Wenn die Krankheit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch andauert, meldet der Arbeitgeber den ehemaligen Arbeitnehmer bei Acture krank. 2. Krankmeldung ehemaliger Arbeitnehmer in Verbindung mit Nachwirkung des niederländischen Krankengeldgesetzes Ehemalige Arbeitnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem ehemaligen Arbeitgeber krank werden und sich auf die Nachwirkung des niederländischen Krankengeldgesetzes berufen, müssen sich beim ehemaligen Arbeitgeber krankmelden. Der ehemalige Arbeitgeber leitet die Krankmeldung anschließend an Acture weiter. Wenn der Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses während eines Urlaubs oder Aufenthalts im Ausland erkrankt und sich auf die Nachwirkung des niederländischen Krankengeldgesetzes beruft, ist er verpflichtet, sich umgehend beim ehemaligen Arbeitgeber unter Angabe der genauen im Ausland gelegenen Adresse, an der er sich aufhält, krank zu melden; im Übrigen gelten Ziffer 6 und 7 unten. 3. Kontrolle und Aufenthaltsort Nach der Krankmeldung des ehemaligen Arbeitnehmers gegenüber Acture nimmt einer der Fallmanager von Acture Kontakt mit ihm auf. Dies kann in Form eines Telefonats erfolgen. Außerdem kann den ehemaligen Arbeitnehmer eine Einladung zur Sprechstunde des Betriebsarztes erwarten, für die sich der ehemalige Arbeitnehmer bereithalten muss. Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis zum ersten Kontakt mit Acture zwischen 08:00 und 17:30 Uhr telefonisch erreichbar zu sein. Darüber hinaus muss sich der ehemalige Arbeitnehmer zwischen 09:00 und 10:00 Uhr sowie zwischen 12:00 und 14:30 Uhr zuhause aufhalten, um einen Hausbesuch eines Vertreters von Acture zu ermöglichen. Diese Verpflichtung besteht in jedem Fall bis zum ersten Kontakt zwischen Acture und dem ehemaligen Arbeitnehmer. Acture kann diese Verpflichtung nach dem ersten Kontakt noch für maximal zwei Wochen verlängern. Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer während der Krankheit an einem anderen Ort als dem, der Acture bekannt ist, aufhält bzw. unter einer anderen Telefonnummer als der, die Acture bekannt ist, erreichbar ist, muss er dies sofort dem Fallmanager von Acture mitteilen. Wenn sich der Arbeitnehmer in einer Gesundheitseinrichtung aufhält, kann er sich auf die Mitteilung beschränken, dass er sich in einer Gesundheitseinrichtung aufhält. Auf Wunsch muss der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort jedoch dem Betriebsarzt mitteilen. Der ehemalige Arbeitnehmer kann nur in Absprache mit dem Fallmanager von Acture die Erlaubnis erhalten, zu bestimmten Zeiten nicht erreichbar zu sein. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer ohne Absprache nicht erreichbar ist, kommt er für eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz nicht in Betracht. 4. Dauerhafter Kontakt Um schnell den (etwaigen) Anspruch auf eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz feststellen und eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz auszahlen zu können, ist eine Einsichtnahme in die krankheitsbedingten Fehlzeiten erforderlich. Es wird einen regelmäßigen Kontakt mit 8

9 Acture geben. Der ehemalige Arbeitnehmer muss alles tun, was möglich ist, um seine Genesung zu fördern. 5. Betriebsarzt Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, einer Einladung des Betriebsarztes, zur Sprechstunde zu erscheinen, Folge zu leisten. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer dazu nicht in der Lage ist oder seine Arbeit bereits wiederaufgenommen hat, teilt er dies spätestens 48 Stunden vor Beginn des Termins dem Fallmanager von Acture mit. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer dies unterlässt, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. 6. Erkranken im Ausland Wenn der ehemalige Arbeitnehmer in einem EU-Land oder einem Land erkrankt ist, mit dem die Niederlande ein bilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geschlossen haben (darin inbegriffen Island, Israel, Kap Verde, Kroatien, Marokko, Norwegen, Tunesien und Türkei), ist der ehemalige Arbeitnehmer verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach seiner Krankmeldung in dem Land, in dem er sich aufhält, bei der nächstgelegenen Niederlassung des Instituts zur Ausführung von Sozialversicherungen zu melden. Ein Arzt dieser Institution muss eine Erklärung zur Krankheit des ehemaligen Arbeitnehmers abgeben und angeben, ob der ehemalige Arbeitnehmer (wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert) aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, in die Niederlande zurückzukehren. Diese Erklärung ist anschließend umgehend (in jedem Fall jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Krankmeldung) dem Betriebsarzt von Acture vorzulegen. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer in einem Nicht-EU-Land oder einem Land erkrankt ist, mit dem die Niederlande kein bilaterales Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geschlossen haben, ist der ehemalige Arbeitnehmer verpflichtet, dem Betriebsarzt von Acture umgehend (in jedem Fall jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Krankmeldung) eine Erklärung eines behandelnden Arztes vorzulegen, aus der sich ergibt, dass er krank ist und (wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert) aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, in die Niederlande zurückzukehren. Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, während seiner Krankheit im Ausland Kontakt zu Acture zu halten und die durch Acture aufgestellten Vorschriften zu befolgen. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer seiner Verpflichtung, eine Erklärung eines Arztes im vorstehenden Sinne vorzulegen, nicht nachkommt, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. Wenn die Krankheit länger als der geplante Aufenthalt andauert, kehrt der ehemalige Arbeitnehmer sofort in die Niederlande zurück, sobald er wieder in der Lage ist, in die Niederlande zu reisen. Bei Rückkehr in die Niederlande muss sich der ehemalige Arbeitnehmer beim Fallmanager von Acture melden. 7. Während einer Krankheit ins Ausland Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer während seiner Krankheit ins Ausland begeben möchte, muss er dafür die schriftliche Zustimmung von Acture einholen. Den entsprechenden Antrag muss er mindestens zwei Wochen im Voraus beim Fallmanager von Acture einreichen. Wenn der ehemalige Arbeitnehmer die oben genannte Frist von zwei Wochen nicht einhält, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. Der ehemalige Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich auch während eines Urlaubs oder Aufenthalts im Ausland an die aus dem niederländischen Krankengeldgesetz resultierenden Verpflichtungen zu halten. Eine Reise ins Ausland darf außerdem nicht die Genesung beeinträchtigen. 8. Abgemacht ist abgemacht 9

10 Acture erwartet, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer an die getroffenen Absprachen und an die Bestimmungen aus diesem Teil der Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten hält. Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer nicht an die getroffenen Absprachen und an die oben genannten Bestimmungen hält, kann sich dies auf die Höhe oder Dauer der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz oder auf den Anspruch auf diese Leistung selbst auswirken. Darüber hinaus kann in diesem Fall eine Maßnahme auferlegt oder können die Kosten, die aufgewendet wurden, um die Krankmeldung und/oder den Anspruch auf eine Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz zu beurteilen, an den ehemaligen Arbeitnehmer weitergereicht werden. 9. Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz Vier Wochen nach Eingang der Krankmeldung wird Acture wöchentlich die Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz an den ehemaligen Arbeitnehmer überweisen. Die Höhe der Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz richtet sich nach dem durchschnittlichen Tageslohn, den der ehemalige Arbeitnehmer im Jahr vor der Krankmeldung beim ehemaligen Arbeitgeber verdient hat. Die Lohndaten des ehemaligen Arbeitnehmers werden der Policenbuchhaltung des UWV oder der Lohnbuchhaltung des ehemaligen Arbeitgebers entnommen. Alle Änderungen, die sich auf die Leistung nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (deren Höhe) auswirken können, hat der ehemalige Arbeitnehmer direkt dem Fallmanager von Acture zu melden. 10. Aktivitäten zur Wiederaufnahme der Arbeit Der ehemalige Arbeitnehmer muss alles tun, um seine Genesung zu fördern, so dass er schnell wieder gesund wird. So muss der ehemalige Arbeitnehmer so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, sich während der gesamten Dauer seiner Krankheit ärztlich behandeln lassen und die Anweisungen des behandelnden Arztes befolgen. Der ehemalige Arbeitnehmer hat zudem jegliche Aktivitäten, die seine Genesung behindern, zu unterlassen. 11. Genesung Sobald der ehemalige Arbeitnehmer genesen ist, muss er dies sofort dem Fallmanager von Acture melden (eine Gesundmeldung an den ehemaligen Arbeitgeber wird nicht automatisch an Acture weitergeleitet). Der ehemalige Arbeitnehmer muss nicht auf Zustimmung warten, um wieder arbeiten zu gehen oder eine andere Arbeitsstelle zu suchen. Für die restlichen Krankheitsstunden muss sich der ehemalige Arbeitnehmer in diesem Fall weiterhin an die in diesem Teil 2 der Richtlinie für krankheitsbedingte Fehlzeiten aufgeführten Regeln halten. 12. Datenschutz Mit allen (personenbezogenen) Daten des ehemaligen Arbeitnehmers geht Acture sorgfältig um. Der Arbodienst von Acture leitet keine medizinischen Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies wurde mit dem ehemaligen Arbeitnehmer besprochen oder ist gemäß dem geltenden Recht zulässig. 13. Beschwerdeverfahren Der ehemalige Arbeitnehmer kann etwaige Beschwerden in Bezug auf (das Handeln von) Acture an Acture per an die Adresse klachten@acture.nl melden. Wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer gegen eine Entscheidung des UWV beschweren möchte, muss er sich gemäß den geltenden Vorschriften an das UWV wenden. 10

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