Versicherungsschutz im Ausland. Versicherungsschutz im Ausland
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- Swen Abel
- vor 6 Jahren
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1 Versicherungsschutz im Ausland
2 Mathias Schürholz Abteilung Mitglieder und Beitrag Dienstleistungen
3 Ausstrahlung Voraussetzungen für das Fortbestehen des UV Schutzes in allen Ländern der Welt und für alle Reisen gilt: Das inländische Beschäftigungsverhältnis muss fortbestehen. Die Entsendung muss im Voraus zeitlich begrenzt sein: durch Vertrag oder die Art der Aufgabe (z. Bsp. zeitlich begrenztes Projekt) Eine nahtlose, wiederholte Entsendung der selben Person zum selben Projekt führt zum Verlust des UV-Schutzes Nach Ende der Entsendung muss eine Weiterbeschäftigung im inländischen Unternehmen geplant sein
4 Ausstrahlung EU-Mitgliedsstaaten Regelungen im EU-Vertrag Entsendung bis zu 24 Monaten führt grds. nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes
5 Ausstrahlung Schweiz wendet EU-Recht an (Assoziationsvertrag) bis zu 24 Monaten Norwegen Island EFTA = Europäische Freihandelszone Liechtenstein
6 Ausstrahlung länger als 24 Monate: Antrag bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) auf Anwendbarkeit der deutschen Vorschriften vor der Entsendung, wenn von vornherein feststeht, dass die Entsendung mehr als 24 Monate dauern soll; unverzüglich, wenn sich nach erfolgter Entsendung ergibt, dass die 24-Monats-Frist überschritten werden wird, in jedem Fall aber vor Ablauf der 24 Monate
7 Ausstrahlung außerhalb der EU ist durch bilaterale Abkommen geregelt die Regelungen der Abkommen sind sehr unterschiedlich teilweise gelten die Abkommen nur für einzelne SV- Zweige auch die Fristen für eine Entsendung sind uneinheitlich geregelt. USA China Japan Kanada Indien
8 Liste der Länder mit SV-Abkommen Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Indien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kosovo Marokko, Mazedonien, Montenegro Quebec, Serbien, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA USA China Indien Kanada Japan
9 Ausstrahlung DVKA Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Pennefeldsweg 12c Tel.: 0228/ D Bonn Fax: 0228/ POST@dvka.de Fragen im Einzelfall klärt die DVKA oder die Berufsgenossenschaft
10 Ausstrahlung GKV-Spitzenverband DVKA Postfach Bonn Ausnahmevereinbarung nach Artikel 11 der VO 883/2004 für Arbeitnehmer: Vereinbarungszeitraum: Arbeitsstätte außerhalb Deutschlands: Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für Herrn die beantragte Ausnahmevereinbarung für die Zeit vom bis zustande gekommen ist. Bitte informieren Sie Herrn entsprechend. Die Beschäftigung ist während dieses Zeitraumes sozialversicherungsrechtlich so zu behandeln, als ob sie weiterhin in Deutschland ausgeübt würde. Dies gilt insbesondere für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsförderung.
11 zur Erinnerung keine Ausstrahlung liegt vor, wenn: das deutsche Arbeitsverhältnis ruht die zeitliche Befristung der Entsendung fehlt Lohn oder Gehalt allein dem ausländischen Unternehmen belastet werden Auslandsversicherung (AUV)
12 Auslandsversicherung ist eine Dienstleistung der BGHM (früher als VMBG) seit [die ehemalige Holz-BG nimmt seit dem teil] eine Teilnahme ist nur nach Anmeldung durch den Arbeitgeber möglich (aktuell nehmen etwa 600 Betriebe teil; ca Versicherte) der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen Deutschlands die Beitragsberechnung erfolgt über eine eigene Umlage Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber Leistungen werden nach dem SGB VII gewährt
13 Auslandsversicherung Beitragsberechnung zur Auslandsversicherung Keine Gefahrklasse Kein Nachweis des Arbeitsentgeltes Keine Altlast-Problematik aber: namentliche Anmeldung der Mitarbeiter jährlicher Nachweis der Auslandsmitarbeiter und deren Aufenthaltsmonate im Jahr
14 Auslandsversicherung Beitragsberechnung zur Auslandsversicherung Umlagesoll = Leistungen für Auslandsunfälle Zuführung zum Kapitaldeckungsstock Zuführung zum Betriebsstock
15 Auslandsversicherung Beitrag für 2016 Nachgewiesene Auslandsmonate Beitrag je Auslandsmonat incl. Versicherungssteuer (19 %) Gesamtbeitrag in EURO 12 15,21 EUR 18,10 EUR 217,20 EUR
16 Unfälle im Ausland MD Medicus BGHM Schnelle Reaktionszeiten Beste Versorgung des Verletzten vor Ort Optimaler Transport
17 Unfälle im Ausland 24h erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen Notfall-Rufnummer sofortiger Kontakt zu MD Medicus Erhebung aller notwendiger Daten Einleitung sofortiger Behandlungsmaßnahmen
18 Dienst- / Geschäftsreisen Versicherungsschutz besteht nicht rund um die Uhr, sondern nur... für die Tätigkeiten, die dem Zweck der Reise dienen wenn besondere räumliche Übernachtungsverhältnisse den Unfall verursacht haben. auf Wegen zur Nahrungsaufnahme
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Seite 1 von 6 Ägypten Vodafone 0,99 0,89 0,49 0,99 Aland Inseln alle Netze 0,023 0,24 Andorra alle Netze 1,39 1,19 Anguilla alle Netze 1,39 1,19 Antigua & Barbuda alle Netze 1,39 1,19 Argentinien alle
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