Prüfungsbericht. Überackern. der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über die Einschau in die Gebarung. der Gemeinde. Gem Ti/Fo

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1 Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Überackern Gem Ti/Fo

2 Impressum Herausgeber: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Redaktion und Graphik: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Herausgegeben: Linz, Januar 13 2

3 Die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn hat in der Zeit vom 27. Sep. bis 3. Dez durch einen Prüfer (mit Unterbrechungen) gemäß 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit 1 Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Gemeinde Überackern vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Jahre 2009 bis 2011 und der Voranschlag für das Jahr 2012 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Gemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen. 3

4 Inhaltsverzeichnis KURZFASSUNG... 6 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION... 6 PERSONAL... 6 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN... 6 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN... 7 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT... 8 DETAILBERICHT... 9 DIE GEMEINDE... 9 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION HAUSHALTSENTWICKLUNG ZUFÜHRUNGEN AN DEN AUßERORDENTLICHEN HAUSHALT RECHNUNGSQUERSCHNITT MITTELFRISTIGER FINANZPLAN (MFP) FINANZAUSSTATTUNG KOMMUNALSTEUER GRUNDSTEUER HUNDEABGABE VERKEHRSFLÄCHENBEITRAG ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDE UMLAGEN FREMDFINANZIERUNGEN DARLEHEN KASSENKREDIT LEASING CONTRACTING HAFTUNGEN RÜCKLAGEN PERSONAL DIENSTPOSTENPLAN ORGANISATION AUS- UND FORTBILDUNG BÜRGERSERVICE ALLGEMEINE VERWALTUNG KINDERGARTEN BAUHOF REINIGUNG ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN WASSERVERSORGUNG ABWASSERBESEITIGUNG Gebühren ABFALLBESEITIGUNG KINDERGARTEN GEMEINDEVERTRETUNG TÄTIGKEIT PRÜFUNGSAUSSCHUSS VERÖFFENTLICHUNG SITZUNGSPROTOKOLLE SITZUNGEN ABSTIMMUNG ERSATZMITGLIEDER STELLUNGNAHMEN DES BÜRGERMEISTERS IN BEHÖRDLICHEN VERFAHREN VERFÜGUNGSMITTEL UND REPRÄSENTATIONSAUSGABEN

5 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN WOHN- UND GESCHÄFTSGEBÄUDE GRUNDBESITZ SPORTANLAGE FEUERWEHRWESEN FÖRDERUNGEN UND FREIWILLIGE AUSGABEN VERSICHERUNGEN BAUHOF WINTERDIENST VOLKSSCHULE GLOBALBUDGETS VS UND FF AUßERORDENTLICHER HAUSHALT ÜBERBLICK ÜBER DEN A.O. HAUSHALT DES FINANZJAHRES AUSGABENSUMMEN SEIT DER LETZTEN GEBARUNGSEINSCHAU GEMEINDESTRAßENBAU FEUERWEHRFAHRZEUGANKAUF ABWASSERBESEITIGUNG BA 02 BIS GRUNDKAUF WOHNBAU SCHLUSSBEMERKUNG

6 Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Die Gemeinde Überackern ist eine Dauerabgangsgemeinde mit jährlichen negativen Haushaltsergebnissen in sechsstelliger Höhe. Sie ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, den Haushaltsausgleich auch nur annähernd herzustellen. Ihre laufenden Einnahmen reichen nicht einmal aus, zu den jährlichen laufenden Tilgungsraten auch nur Beiträge zu erbringen. Das Steueraufkommen ist mangels Betrieben sehr gering. Aufgrund ihrer dezentralen Lage an der Grenze zu Deutschland, hat sie auch kaum Möglichkeiten, ihre Situation zukünftig erheblich zu verbessern. Der Bereich der Verschuldung zeigt dabei ein zweigeteiltes Bild. So ist zwar die Darlehenssumme vergleichsweise hoch - dies bedeutet aufgrund der geringen Einwohnerzahl auch eine erhebliche Pro-Kopf-Verschuldung von rund Euro allerdings liegt die Schuldendienstbelastung derzeit vergleichsweise günstig, da die Gemeinde einerseits vom niedrigen Zinsniveau profitiert, andererseits die Darlehen weitestgehend für die Abwasserbeseitigung aufgenommen wurden und durch die gewährten Annuitätenzuschüsse ein vergleichsweise moderater Netto-Schuldendienst verbleibt. Bei einem zukünftigen Ansteigen der Zinssätze wird die Gemeinde aufgrund der hohen aushaftenden Darlehenssumme allerdings stark betroffen sein. Personal Allgemein ist die Personalbesetzung angemessen. Es sollten allerdings auch keine Erweiterungen in den Bereichen Bauhof, Kindergarten und Reinigung mehr erfolgen; mit dem vereinbarten Beschäftigungsvolumen müsste die Gemeinde zukünftig das Auslangen finden. Einzig in der Gemeindeverwaltung verzeichnet die Gemeinde mit 2,75 Personaleinheiten (PE) eine überdurchschnittliche Personalbesetzung. Sie liegt zwar noch im möglichen Rahmen nach den Dienstpostenplanrichtlinien, jedoch finden die in Größe und Struktur vergleichbaren Gemeinden im Bezirk mit weniger Personal das Auslangen. An den ordentlichen Jahreseinnahmen gemessen beziffert sich der Anteil der Personalausgaben auf durchschnittlich rund 27 %. Bei zukünftig sich bietender Gelegenheit sollte das Gesamt-Beschäftigungsausmaß in der Verwaltung reduziert werden. Ein Potenzial bis zu 0,5 Personaleinheiten sollte möglich sein. Öffentliche Einrichtungen Ein Teil des Gemeindegebietes wird im unmittelbaren Anschluss an die Nachbargemeinde über die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage versorgt. Diese Einrichtung verzeichnete in den letzten Jahren geringfügige Betriebsüberschüsse; die vom Land vorgegebenen Mindestgebührensätze werden eingehoben. Bei der Abwasserbeseitigung hat die Gemeinde inzwischen praktisch alle Liegenschaften angeschlossen, bei denen ein Anschluss möglich ist (Anschlussgrad rund 98,5 %). Die vom Land vorgegebenen Mindestgebühensätze werden eingehoben. In den letzten Jahren erzielte die Gemeinde daraus Betriebsüberschüsse in Höhe von rund 15 % des Einnahmevolumens bzw. rund Euro. 6

7 Allerdings würde sich ein allfälliger Zinsanstieg bei den Darlehen in diesem Bereich erheblich auswirken. So würde ein um 1 % erhöhter Zinssatz einer zusätzlichen jährlichen Belastung von rund Euro entsprechen. Einzelne Passagen der geltenden Abwasser- (Länge der Anschlussleitung in das anzuschließende Grundstück) und Abwassergebührenordnung (Pauschalgebühren) sind noch auf den aktuellen Stand zu bringen. Eine Überarbeitung ist nach Auskunft der Gemeinde bereits in Planung. Die Übernahme von für die Gemeinde nicht verpflichtenden Ausgaben (Dichtheitsprüfungen von Hausanschlüssen) hat zukünftig zu unterbleiben. Die Gebühren bei der Abfallbeseitigung sind so zu kalkulieren, dass ein Ausgleich dieser Einrichtung erzielt wird. In den letzten Jahren waren teils Betriebsabgänge zu verzeichnen, die in weiterer Folge zu einer Nicht-Berücksichtigung bei der Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln für den ordentlichen Haushalt führten. Im Jahr 2011 war wieder ein Überschuss bei dieser Einrichtung zu verzeichnen. Der als Sonderform geführte Waldkindergarten ist für die Gemeinde Überackern, insbesondere für den Bürgermeister, eine besonders wichtige Einrichtung. Dieses Konzept wurde auch von einer Anzahl anderer Gemeinden bereits besichtigt, nach Auskunft gibt es durchwegs positive Resonanz hinsichtlich dieser Betriebsform und der engagierten pädagogischen Arbeit der Kindergartenleiterin. Allerdings ist der finanzielle Aufwand für die Gemeinde Überackern doch enorm. Inzwischen laufen jährliche Abgangszahlen von rund Euro auf, wovon rund ein Drittel auf Transportaufwendungen für Kinder aus anderen Gemeinden zurückzuführen ist. Würden die durchschnittlich rund drei Kinder aus Überackern (die anderen durchschnittlich 13 Kinder stammen aus anderen Gemeinden, vor allem der Nachbargemeinde) einen Kindergarten in einer Nachbargemeinde besuchen, würde der Aufwand hierfür selbst einschließlich des Transportes deutlich unter Euro liegen. In diesen Zahlen noch nicht enthalten sind sowohl allfällige Investitionsaufwendungen als auch der in der Gemeindeverwaltung im Zusammenhang mit dem Kindergartenbetrieb entstehende erhebliche Aufwand. Da es sich bei der Gemeinde Überackern um eine Abgangsgemeinde handelt, trägt diesen Zuschussbedarf das Land Oberösterreich über die Abgangsdeckung im ordentlichen Haushalt. Es ist fraglich, ob das Land vor allem in der derzeit ohnedies angespannten finanziellen Situation auch in Zukunft bereit sein wird, diesen Zuschussbedarf zur Gänze zu übernehmen. Umso wichtiger ist daher eine verbindliche Abklärung der zukünftigen Finanzierung dieser Einrichtung, insbesondere auch im Hinblick auf allfällig einzuhebende Elternbeiträge. Weitere wesentliche Feststellungen Die Kollegialorgane Gemeinderat, Gemeindevorstand und Prüfungsausschuss haben in jedem Quartal zumindest eine Sitzung abzuhalten. Diesem Erfordernis wurde in den letzten Jahren nicht immer entsprochen, die Sitzungstätigkeit ist dahingehend anzupassen. Für die örtliche Feuerwehr liegt der Aufwand pro Einwohner deutlich über dem Bezirksdurchschnitt. Dies ist zum Teil auf zusätzlichen Aufwand als Wasserwehrstandort, zum Teil auch auf den allgemeinen Grundaufwand zurückzuführen, der sich auf eine relativ geringe Einwohnerzahl verteilt. Weiters sind bei der Feuerwehr rund ein Viertel der Gemeindebevölkerung Mitglieder, womit die Bedeutung dieser Einrichtung für die Gemeinde zusätzlich dokumentiert wird. 7

8 Allerdings ist der Aufwand für die Feuerwehr einzugrenzen. Die Volksschule war beim Schuljahr 2012/2013 massiv von einer Schließung bedroht, dies konnte aber kurzfristig noch verhindert werden. Für die Gemeinde Überackern ist es von besonderer Bedeutung, dass die Bildung der Kinder im Volksschulalter noch in der Gemeinde und damit eine entsprechende Bindung an die Heimatgemeinde erfolgt. Aufgrund geringer Schülerzahlen von beinahe durchgehend unter 20 Kindern und dem damit verbundenen relativ hohen Aufwand pro Schüler wird das Thema einer Volksschulschließung weiterhin evident bleiben, da bei einer Abgangsgemeinde wie Überackern dieser Finanzbedarf vom Land abzudecken ist. Außerordentlicher Haushalt Im außerordentlichen Haushalt wurden in den letzten Jahren vorrangig Straßenbaumaßnahmen durchgeführt, ein Feuerwehrfahrzeug sowie ein Grundstück für den Wohnbau angekauft und die Abwasserbeseitigung weitestgehend fertig gestellt. Der außerordentliche Haushalt war zum Prüfungszeitpunkt ausfinanziert. Bei einzelnen (kleineren) Aufträgen fehlten Vergleichsangebote; teils unterblieb dafür die Beschlussfassung im Gemeinderat. Nach Auskunft erfolgten dazu jeweils Besprechungen in den Ausschüssen, womit die Thematik durchaus kommuniziert wurde. Zukünftig ist auf vollständige Befassung der für die Auftragsvergabe zuständigen Organe zu achten bzw. sind Vergleichsangebote vollständig einzuholen. 8

9 Detailbericht Die Gemeinde Die Gemeinde Überackern hat derzeit 718 Einwohner 1, von denen 53 Personen mit einem Zweitwohnsitz registriert sind und ist eine von 46 Gemeinden des Bezirkes Braunau am Inn. Umgerechnet auf die Gesamtfläche der Gemeinde von rund 27 km² entspricht das etwa einer Bevölkerungsdichte von rund 25 Einwohnern pro km². Insgesamt verzeichnete die Gemeinde im Jahr 2011 rund 10 Arbeitsplätze im Gemeindegebiet. Größter Arbeitgeber in der Region sind die Wackerwerke sowie die OMV im benachbarten Burghausen in Deutschland. Damit in Zusammenhang steht die Errichtung inzwischen mehrerer Gas-Pipelines, wofür im Gemeindegebiet von Überackern Gasübernahme- bzw. messstationen errichtet wurden. Im Gemeindegebiet befinden sich eine Volksschule und ein Waldkindergarten. Die Gemeinde liegt im Innviertel in Oberösterreich, gehört zum Bezirk Braunau am Inn und grenzt an die Bundesrepublik Deutschland. Es besteht ein relativ weit ausgebautes Kanalnetz. In einem Teil des Gemeindegebietes wird anschließend an die Wasserversorgung der Nachbargemeinde auch im Gemeindegebiet von Überackern eine Wasserversorgung betrieben. Derzeit gibt es einige Gemeindekooperationen auf formeller Basis, wie die Mitgliedschaften bei Sozialhilfeverband und Bezirksabfallverband, aber auch Mitgliedschaften beim Verein "Leader Oberinnviertel-Mattigtal", "INN-Euregio", "Wegeerhaltungsverband Alpenvorland", Kooperation mit Bauhofgemeinschaft "DLZ Adenberg", Kooperation im Kindergartenbereich mit Nachbargemeinde, gemeinsame Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in einem Ortsteil mit Nachbargemeinde, Wasserverband Weilhart, gemeinsamer Gemeindeserver,... Der im Jahr 2009 gewählte Gemeinderat setzt sich aus 6 Mandataren der ÖVP-Fraktion, 5 Mandataren der SPÖ-Fraktion und 2 Mandataren der FPÖ-Fraktion zusammen. Im Gemeindevorstand sind 2 Funktionäre der ÖVP-Fraktion und 1 Funktionär der SPÖ- Fraktion (Bürgermeister) vertreten. Der direkt gewählte Bürgermeister gehört jeweils der SPÖ- Fraktion, die Vizebürgermeisterin der ÖVP-Fraktion an. Seit der letzten Gebarungseinschau wurden folgende wesentliche außerordentliche Vorhaben verwirklicht: Straßenbau Kanalbau (BA 02 bis 04) Ankauf eines Löschfahrzeuges (LF-A) Grundankauf für den Wohnbau 1 Stichtag ; 665 Hauptwohnsitze; Registerzählung 2011: 650 Einwohner (vorl. Ergebnis); Gemeinderatswahl 2009: 672 Einwohner (incl. ZWS) 9

10 Schwerpunkt in der Planungsperiode sind laut mittelfristiger Finanzplanung (MFP) folgende Projekte: Weiterführung des Gemeindestraßenbaues (in reduziertem Ausmaß) Das Projekt einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Salzach nach Haiming in Bayern. Es erfolgte bereits eine Vorstellung vor mehreren Mitgliedern der Landesregierung, wobei grundsätzliches Einverständnis signalisiert wurde, soweit eine Förderungsmöglichkeit nach den Richtlinien des zukünftigen Interreg- Programmes gegeben ist. Es wird mit Baukosten von rund 4,5 Mio. Euro gerechnet, wobei nach derzeitigem Stand rund 2/3 von der bayrischen Gemeinde Haiming und rund 1/3 von der Gemeinde Überackern aufgebracht werden sollen. Zahlen über die zukünftigen laufenden Betriebskosten und deren Bedeckung durch beide beteiligten Gemeinden liegen noch nicht vor. Mangels derzeit gesicherter Finanzierung sind im MFP noch nicht enthalten, aber ebenfalls vorgesehen: Friedhofserweiterung (Grundstück wurde bereits angekauft) Radwegeerweiterung Gemeindeamt 10

11 Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung Haushaltsentwicklung EURO VA Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Überschuss/Abgang Werte ohne Soll-Ergebnisse der Vorjahre, Einbeziehung der Zw eckbindung bei IB, ROG Die laufenden Haushaltsergebnisse der vergangenen Jahre, die die Abwicklung von Überschüssen und Abgängen aus Vorjahren nicht berücksichtigen, bewegten sich bei den jährlichen Gesamteinnahmen zwischen rund 1 Mio. Euro und rund 1,14 Mio. Euro, bei den jährlichen Gesamtausgaben zwischen rund 1,2 Mio. Euro und rund 1,27 Mio. Euro. Damit waren in allen Jahren Abgänge zu verzeichnen. Bei veranschlagten Einnahmen von rund 1,09 Mio. Euro und veranschlagten Ausgaben von 1,26 Mio. Euro für das Jahr 2012 rechnet die Gemeinde mit einem Abgang von rund Euro. Der Abgang im ordentlichen Haushalt liegt bezogen auf einen Einwohner in den Jahren 2011 und Voranschlag 2012 jeweils (teils deutlich) über 200 Euro. Überackern gehört damit zu den sechs Gemeinden im Bezirk mit dem höchsten Abgangswerten pro Einwohner. Nach dem während der Prüfung erstellten Nachtragsvoranschlagsentwurf für 2012 soll sich der Abgang erheblich auf rund Euro reduzieren; im Voranschlagsentwurf für 2013 sind Euro vorgesehen. Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt Dem außerordentlichen Haushalt konnten im Prüfungszeitraum 2009 bis 2011 Mittel in einer Gesamthöhe von Euro zugeführt werden. Davon stammten aus Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen Euro, womit aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Summe 1,.834 Euro aufgebracht wurden. Im Voranschlag des Jahres 2012 sind Euro aus Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen und keine Zuführungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln veranschlagt. 11

12 Rechnungsquerschnitt Bei Betrachtung der Rechnungsquerschnittskennzahlen für die Jahre 2009 bis 2011 nach den Kriterien des KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) ergeben sich im Wesentlichen folgende Aussagen: Entsprechend dem allgemeinen Trend verzeichnete auch die Gemeinde Überackern in den Jahren 2009 und 2010 massive Einbrüche bzw. gegenüber anderen Jahren vergleichsweise schlechtere Kennzahlen. Im Jahr 2011 haben sich diese Werte wieder verbessert, liegen großteils jedoch nach wie vor im unterdurchschnittlichen Bereich. Im Bereich Öffentliches Sparen (In welcher Höhe stehen Mittel aus dem ordentlichen Haushalt z.b. für Tilgungen oder Investitionen zur Verfügung?) verzeichnete die Gemeinde Überackern im gesamten Betrachtungszeitraum negative Werte. Dies bedeutet, dass die laufende Gebarung selbst im deutlich besseren Jahr 2011 nicht in der Lage war, Mittel für Tilgungen oder gar Investitionen aufzubringen. Im Bereich der Eigenfinanzierung (Kann die Gemeinde mit dem Überschuss aus der laufenden Gebarung den Investitionshaushalt incl. der Tilgungen für Darlehen abdecken?) verzeichnete die Gemeinde stark schwankende Werte. Dies ist jedoch weniger auf von der Gemeinde selbst beeinflussbare Faktoren als vielmehr auf die Flüssigmachung von Förderungsmitteln zurückzuführen. Der Bereich der Verschuldung zeigt ein zwiespältiges Ergebnis. Während die theoretische Verschuldungsdauer (wie lange würde es dauern, aus Mitteln der Gemeinde die Schuldenlast abzutragen) aufgrund des negativen Saldos aus der laufenden Gebarung eine Tilgung praktisch unmöglich wäre, liegt die Schuldendienstquote (Tilgungen, Zinsen und Leasingraten abzgl. dazu erhaltender Annuitätenzuschüsse) mit 2,8 % an den Einnahmen aus Steuern, Ertragsanteilen und Gebühren relativ günstig. Mit Ausnahme der Schuldendienstquote verzeichnet die Gemeinde also durchwegs sehr schlechte Finanzzahlen. Der Gemeinde ist es also aus eigener Kraft unmöglich, hier wirklich positive Ergebnisse zu erzielen. Einzig bei einer grundsätzlichen Änderung der Finanzstruktur (Ansiedlung eines Großbetriebes oder massiver Bevölkerungsanstieg oder grundlegende Änderung des Finanzausgleiches) bestünde die theoretische Möglichkeit, positive Werte zu erreichen, jedoch ist eine derartige Entwicklung derzeit nicht in Aussicht. Allerdings besteht wie auch noch im Bericht ausgeführt - in Teilbereichen die Möglichkeit zu einer Reduktion der Negativwerte. Mittelfristiger Finanzplan (MFP) Von der Gemeinde wurde zuletzt ein Mittelfristiger Finanzplan für die Planungsperiode 2013 bis 2015 erstellt und vom Gemeinderat gemeinsam mit dem Voranschlag für das Finanzjahr 2012 beschlossen. Die freie Budgetspitze für das Finanzjahr 2012 ist mit Euro angesetzt. Sie verschlechtert sich während der Jahre und wird im Jahr 2015 schließlich mit Euro prognostiziert. Die Einnahmen der laufenden Gebarung werden in den Planjahren 2013 bis 2015 voraussichtlich durchschnittlich annähernd 1 Mio. Euro betragen. Die Ausgaben der laufenden Gebarung werden laut MFP in einer Höhe von über 1,1 Euro im Planungszeitraum erwartet. Das ergibt, dass das Ergebnis der laufenden Gebarung während des gesamten Zeitraumes mit zwischen rund und rund Euro negativ bleiben wird. 12

13 Während die zu vereinnahmenden Interessentenbeiträge laut MFP jährlich Euro betragen sollen, werden die jährlichen Ausgaben für Tilgungen in einer Höhe von jährlich Euro erwartet. Das Maastricht-Ergebnis soll sich laut Voranschlag 2012 auf Euro belaufen. Gemäß MFP wird es in den Folgejahren 2013 bis 2015 in einer Höhe zwischen rund und rund Euro liegen. Als Vorhaben des mittelfristigen Investitionsplanes des außerordentlichen Haushaltes werden für die Planungsperiode folgende genannt: Weiterführung des Gemeindestraßenbaues (in reduziertem Ausmaß) Das Projekt einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Salzach nach Haiming in Bayern Zur Finanzierung der Vorhaben ist die Gemeinde annähernd zur Gänze auf die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes (in Summe Euro laut Plan , 88 % des Gesamtinvestitionsvolumens) angewiesen. Der Rest wird durch Anteilsbeträge des ordentlichen Haushalts aus Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen finanziert. 13

14 Finanzausstattung Steuerkraft EURO VA Gemeindeabgaben Ertragsanteile Strukturhilfe/ 21 FAG Die Gemeinde rangierte mit ihrer Finanzkraft 2 von 799 Euro pro Kopf im Vergleich mit allen 444 Oö. Gemeinden auf Basis der Ergebnisse 2011 an 420. Stelle und nahm innerhalb des Bezirkes Braunau am Inn (46 Gemeinden) den 44. Platz ein. Generell ist das Aufkommen aus den gemeindeeigenen Steuern und Abgaben als gering zu bezeichnen. Die vorangestellte Grafik zeigt, dass die Gemeinde praktisch zur Gänze von den Ertragsanteilen (Gemeinschaftlichen Bundesabgaben) bzw. der Gewährung von Strukturhilfe und Finanzzuweisung nach 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG) abhängig ist. Das Aufkommen aus den gemeindeeigenen Steuern liegt nur bei etwas über der Hälfte des Aufkommens aus der Strukturhilfe und der Finanzzuweisung nach 21 FAG und damit im absolut unterdurchschnittlichen Bereich. Die Einnahmen aus gemeindeeigenen Steuern bewegten sich in den Jahren 2009 bis 2011 zwischen rund Euro und rund Euro. Bei weitem der Großteil der gemeindeeigenen Steuern stammt mit jährlich rund Euro aus der Grundsteuer. Die gesamte Steuerkraft 3 hat im Jahr 2009 rund Euro betragen und ist nach einem Einbruch im Jahr 2010 ( Euro) bis zum Jahr 2011 auf rund Euro angestiegen. Diese Entwicklung ist größtenteils auf die Entwicklung der Ertragsanteile zurückzuführen. Laut Voranschlag wird für das Jahr 2012 ein weiterhin geringfügiges Ansteigen der Steuerkraft erwartet, da die Ertragsanteile leicht ansteigen werden. Die gemeindeeigenen Steuern und Abgaben haben einen Anteil von zwischen 8 und 10 % an der Steuerkraft. 2 Finanzkraft = Steuern und Abgaben ohne Aufschließungsbeiträge zuzüglich Abgabenertragsanteile 3 Steuerkraft = Finanzkraft zuzüglich Finanzzuweisung und Strukturhilfe 14

15 Kommunalsteuer Das Gesamtaufkommen aus der Kommunalsteuer betrug im Jahr 2009 noch Euro, steigerte sich im Jahr 2010 auf Euro und fiel dann im Jahr 2011 wieder auf Euro. Im Voranschlag 2012 wurde das voraussichtliche Aufkommen auf Euro zurückgenommen. Das Kommunalsteueraufkommen pro Einwohner belief sich im (aufkommensschwächsten) Jahr 2009 auf rund 10 Euro und im "besten" Jahr 2010 auf rund 20 Euro. Damit liegt die Gemeinde am untersten Rand der Bandbreite im Bezirk bzw. Land. Es sind nur wenige örtliche Kommunalsteuerzahler vorhanden, der Grund für das höhere Aufkommen vor allem im Jahr 2010 liegt in einer Großbaustelle im Zusammenhang mit der Verlegung einer Gaspipeline und der Errichtung einer Gasübergabestation. Grundsteuer Das Grundsteueraufkommen verlief in den letzen Jahren relativ gleichmäßig in einer Höhe von durchschnittlich rund Euro jährlich (Grundsteuer A und B gesamt) und ist damit die mit Abstand aufkommensstärkste gemeindeeigene Steuer. Hundeabgabe Die Hundeabgabe wurde mit einem Satz von 15 Euro je Hund (auch für Wachhunde) festgelegt. Verkehrsflächenbeitrag Der Einheitssatz für die Vorschreibung von Verkehrsflächenbeiträgen wurde mit der Verordnung des Landes ab 1. Jänner 2011 auf 65 Euro pro m² angehoben. Die Gemeinde hebt diesen Einheitssatz ein. Zahlungsrückstände Nach der während der Prüfung übergebenen Saldenliste bestanden zum Prüfungszeitpunkt mit einer Ausnahme nur geringere Rückstandsbeträge. Bei diesem einen angeführten Fall wurden nach Auskunft der Gemeinde inzwischen Exekutionsschritte eingeleitet. In der Saldenliste nicht erfasst sind Interessentenbeitragsvorschreibungen (Verkehrsflächenbeiträge, Wasser- und Kanalanschlussgebühren), da diese nicht über die Steuerbuchhaltung vorgeschrieben werden. Nach der während der Prüfung übergebenen Liste handelt es sich dabei um eine Summe von rund Euro. Teils wurden Exekutionen eingeleitet, teils erfolgten im Jahr 2012 Mahnungen. Der Vorschreibungszeitpunkt dieser Interessentenbeitragsvorschreibungen liegt teils bereits Jahre zurück. Bei Interessentenbeitragsvorschreibungen liegt Liegenschaftsvermögen zugrunde. Daher ist bei längerer Nicht-Entrichtung eine grundbücherliche Sicherstellung der Ansprüche der Gemeinde durchzuführen, um diese Ansprüche abzusichern. Weiters war auffallend, dass Nebengebühren nur in geringem Ausmaß vorgeschrieben werden. 15

16 Bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsfristen ist von der Möglichkeit der Vorschreibung von Nebengebühren (mehrstufiger Säumniszuschlag, Verzugszinsen, Mahngebühren...) Gebrauch zu machen. Dies dient einerseits zur Erzielung möglicher Einnahmen, andererseits vor allem zur Hebung der Steuermoral. Rund 27 % der Steuerpflichtigen zahlen die Hausbesitzabgaben mittels Abbuchungs- bzw. Einziehungsaufträgen. Diese Quote ist vergleichsweise niedrig. Zur Reduzierung der Steuer- und Abgabenrückstände sollte die Gemeinde die Einhebung der Hausbesitzabgaben mittels Abbuchungs- bzw. Einziehungsaufträgen forcieren. Wie bereits im letzten Gebarungseinschaubericht festgehalten, werden bei der Gewährung von Stundungen generell keine Stundungszinsen verrechnet. Ein Verzicht auf die Stundungszinsen darf nur erfolgen, wenn die Festsetzung mit unzumutbaren Härten für den Abgabepflichtigen verbunden wäre. 16

17 Umlagen Umlagen-Transferzahlungen EURO ,8% 44,1% 40,6% 40,4% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% % Umlagen für Gemeindeaufgaben: Sozialhilfeverbandsumlage, Rettungsbeitrag und Bezirksabfallverbandsumlage. Sonstige Umlagen: Krankenanstaltenbeitrag, Landesumlage und Tierkörperverw ertung VA 0,0% Umlagen für Gemeideaufgaben Sonstige Umlagen % der Steuerkraft Die von der Gemeinde für die oben angeführten Bereiche in Form von Umlagen und Transferzahlungen zu erbringenden Geldleistungen bewegten sich im Betrachtungszeitraum zwischen rund 40 % und rund 44 % der Steuerkraft. In den letzten Jahren war ein laufendes Ansteigen der zu erbringenden Geldleistungen zu verzeichnen. Finanzjahr VA SHV Umlage , , , ,00 Rotes Kreuz 4.087, , , ,00 BAV Beitrag 7.445, , , ,00 Umlagen gemeindeeigene Aufgaben , , , ,00 Tierkörperverw , , , ,00 Krankenanstalten , , , ,00 Landesumlage 9.734, , , ,00 Sonstige Umlagen , , , ,00 Umlagen gesamt , , , ,00 Vor allem bei den Krankenanstaltenbeiträgen (+ 11,9 % bzw. rund Euro von 2009 bis 2011) war ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Bei der Sozialhilfeverbandsumlage kam es ebenfalls zu einer Steigerung (+4,2 % bzw Euro), allerdings in deutlich geringerem Ausmaß. 17

18 Fremdfinanzierungen Belastung aus Fremdfinanzierungen EURO VA 2013 MFP 2014 MFP 2015 MFP Darlehen o.h Darlehen Gemeinde KG Leasing Kassenkredit Darlehen ohne Tilgungen und Zinsen für (Ab-) Wasserverbände Darlehen Die Gemeinde verzeichnete zum Prüfungszeitpunkt einen Gesamt-Darlehensbestand von Euro. Davon entfallen Euro auf derzeit zins- und tilgungsfreie Landesdarlehen für die Abwasserbeseitigung, Euro auf bezuschusste Bankdarlehen für die Abwasserbeseitigung und Euro auf drei normalverzinsliche Darlehen. Die Gemeinde rangiert mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung von Euro auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2011 im Vergleich zu allen Gemeinden Oberösterreichs an der 53. Stelle, innerhalb des Bezirkes Braunau am Inn an der 2. Stelle. Mit dem Erlass der Landesdarlehen für die Abwasserbeseitigung wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung um rund 300 Euro reduzieren und damit bei nach wie vor erheblichen rund Euro pro Kopf zu liegen kommen. Davon entfallen rund 180 Euro pro Einwohner auf normalverzinsliche Darlehen, während der Löwenanteil von rund Euro pro Einwohner auf die Abwasserbeseitigungsdarlehen zurückzuführen ist. Für den Schuldendienst (Tilgungen und Zinsen abzüglich dazu gewährter Annuitätenzuschüsse) mussten im Jahr 2011 insgesamt Euro aufgewendet werden. Dies entspricht einem Anteil an den Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes von rund 1,5 %. Damit liegt die Gemeinde im Gegensatz zur Pro-Kopf-Verschuldung vergleichsweise günstig. Dies ist auf einen vergleichsweise günstigen Netto-Schuldendienst im Bereich der Abwasserbeseitigung nach Abzug der erhaltenen Annuitätenzuschüsse zurückzuführen. Allerdings wird sich ein allfälliger Zinssatzanstieg aufgrund der hohen aushaftenden Darlehenssumme umso schwerwiegender auswirken. Beim mit Abstand größten, für den BA 02 der Abwasserbeseitigung aufgenommenen Darlehen (aushaftende Darlehenssumme rd Euro) leistet die Gemeinde halbjährliche Zahlungen in gleichbleibender Höhe von Euro unabhängig von der Zinsentwicklung. Dies bedeutet, dass sich je nach Zinssatzentwicklung die Laufzeit bzw. der 18

19 Rückzahlungszeitraum verlängert bzw. verkürzt. Aktuell ist mit einem Auslaufen des Darlehens ca. bis zum Jahr 2030 zu rechnen. Diese Restlaufzeit kann damit evtl. sogar erheblich von der tatsächlichen Nutzungsdauer der Anlage abweichen. Der Rückzahlungszeitraum darf nicht über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlage hinausgehen. Aufsichtsbehördliche Vorgaben im Hinblick auf die Darlehensstreckung sind dabei einzuhalten. Das Darlehen für den Grundkauf Wohnbau hat eine Laufzeit bis und ist endfällig. Es soll nach Veräußerung des Grundstückes an eine Wohnbaugenossenschaft aus dem Verkaufserlös getilgt werden. Im Jahr 2012 erfolgte die Aufnahme einer ersten Darlehensrate für das Projekt Friedhofserweiterung. Auch dieses Darlehen ist endfällig mit einer Laufzeit bis Mit Erstellung eines Gesamtfinanzierungsplanes soll die endgültige Finanzierung für dieses Projekt festgelegt werden. Eine ausdrückliche aufsichtsbehördliche Genehmigung dieses Darlehens erfolgte nicht, es wurde stattdessen mit Schreiben vom 4. Dezember 2011 von der Direktion Inneres und Kommunales zur Kenntnis genommen. Die weiteren Darlehen haben nach erfolgter Darlehensstreckung Laufzeiten bis über das Jahr 2030 hinaus. Zinssatzanpassung Mit Schreiben vom 3. Sep hat eine Bank mitgeteilt, dass der bisher vereinbarte Aufschlag auf den Euribor bei den bei ihr aufgenommenen Darlehen ab dem 1. Okt auf 0,9 % erhöht wird. Die Gemeinde hat sich in einem Schreiben an die Bank gegen diese Vorgangsweise ausgesprochen, jedoch schließlich aufgrund der Marktverhältnisse diesen Aufschlag akzeptiert. Damit werden die im MFP erwarteten Zinsbelastungen überschritten werden. Der Zinssatz bei den beiden bei einer anderen Bank aufgenommenen Darlehen lag zum Prüfungszeitpunkt bei vergleichsweise günstigen 0,87 % (3-Monats-Euribor + 0,18 %); allerdings langte auch zu diesen Darlehen inzwischen ebenfalls ein Zinsanpassungsschreiben auf Umstellung auf den 6-Monats-Euribor mit einem Zuschlag von 0,79 % ein. Kassenkredit An Kassenkreditzinsen fielen in den letzten Jahren Beträge zwischen rund und rund Euro an. Aktuell ist der Zinssatz (nach jährlicher Durchführung einer Ausschreibung) an den 3- Monats-Euribor mit einem Zuschlag von 0,59 % gebunden. Aufgrund der Abgangshöhe im ordentlichen Haushalt hatte die Gemeinde in den letzten Jahren bereits mehrfach Probleme, mit der damaligen Höchstgrenze für den Kassenkredit (1/6 der Einnahmen im ordentlichen Haushalt) das Auslangen zu finden. Ohne die im Punkt "Rücklagen" angeführte zwischenzeitige Verwendung zweckgebundener Rücklagen zur Kassenbestandsverstärkung wäre die Gemeinde wohl zahlungsunfähig gewesen, da die Bank bereits so auf die Einhaltung der vereinbarten Kassenkredithöchstgrenze hinwies. Mit der Anhebung der gesetzlichen Höchstgrenze für den Kassenkredit auf 1/4 der Einnahmen im ordentlichen Haushalt und der sich inzwischen etwas bessernden allgemeinen Finanzlage hat sich die angespannte Liquiditätssituation etwas entspannt. 19

20 Leasing Contracting Haftungen Aktuell bestehen keine derartigen Verpflichtungen bei der Gemeinde. Rücklagen Zu Jahresende 2011 bestanden laut Rücklagennachweis keine Rücklagenbestände. Die in den letzten Jahren aus Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen angesammelten Mittel wurden in der Buchhaltung zwar einer Rücklage zugeführt, aber aufgrund des vorhandenen Liquiditätsbedarfes über die voranschlagswirksame Gebarung vorübergehend wieder zur Kassenbestandsverstärkung herangezogen. Es handelt sich zu Jahresende 2011 um folgende Summen: Wasserversorgung Straßenbau Abwasserbeseitigung Gesamt ,85 Euro ,29 Euro ,35 Euro ,49 Euro 20

21 Personal Personalausgaben ,7% 29,6% 26,6% 27,3% 32,0% ,0% EURO ,0% % ,0% VA 0,0% Personalausgaben % der ord. Einnahmen 27,7% 29,6% 26,6% 27,3% Personalausgaben: incl. Pensionen; excl. Pensionsbeitrag Gemeindearzt, ÖPAG Bürgermeister Die Personalkosten der Gemeinde Überackern sind von 2009 bis 2011 annähernd gleich bei rund Euro geblieben. Diese gleichbleibende Entwicklung kam vor allem dadurch zustande, dass ein im Ruhestand gewesener Gemeindebeamter verstorben ist und daher die Pensionsbeiträge zurückgingen. Die Aktivbezüge sind geringfügig gestiegen. An den ordentlichen Jahreseinnahmen gemessen beziffert sich der Anteil auf durchschnittlich rund 27 %. Schwankungen dieses Prozentsatzes sind weniger auf tatsächliche Personalkostensteigerungen als vielmehr auf das vorübergehend gesunkene Haushaltsvolumen zurückzuführen. Die durchschnittlichen Personalkosten pro Bediensteten lagen mit Euro im Jahr 2011 zwar knapp unter dem Landesdurchschnitt von Euro, jedoch über dem Bezirksdurchschnitt von Euro. Bezogen auf einen Einwohner liegen die Personalkosten von 416 Euro in Überackern ebenfalls noch unter dem Landesdurchschnittswert von 456 Euro, allerdings auch deutlich über dem Bezirksdurchschnitt von 354 Euro. Dienstpostenplan Der Dienstpostenplan wurde zuletzt von der Direktion Inneres und Kommunales mit Schreiben vom 7. Okt aufsichtsbehördlich in folgendem Ausmaß genehmigt: Allgemeine Verwaltung 1 B GD 12.1 B II-VI 1 VB GD ,75 VB GD 20.3 I/d Kindergarten 0,82 VB I L/l 2b 1 0,72 VB GD

22 Handwerklicher Dienst 1 VB GD 19.1 II/p 3 0,60 VB GD 25.1 II/p 5 Die Gemeinde Überackern bewegt sich innerhalb dieses Rahmens. Die einzige Ausnahme ist der Dienstposten der Kindergartenleiterin. Dieser Dienstposten ist tatsächlich mit 87,5 % besetzt und liegt damit über dem genehmigten Rahmen. Die Ursache hierfür ist darin zu finden, dass dieser Kindergarten ursprünglich von einem Verein gegründet und später von der Gemeinde übernommen wurde. Im Zuge dieser Betriebsübernahme musste das bestehende Beschäftigungsausmaß übernommen werden. Sollte es in Zukunft jedoch zu einer Nachbesetzung dieses Dienstpostens kommen, hat diese im Rahmen des genehmigten Ausmaßes zu erfolgen. Organisation Der während der Prüfung vorgelegte Geschäftsverteilungsplan entspricht dem aktuellen Stand. Positiv hervorzuheben ist die sehr gute Regelung der Stellvertretungen im Verhinderungsfall. Dieser Geschäftsverteilungsplan ist allen Bediensteten in der Verwaltung nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Wöchentlich werden Dienstbesprechungen mit den Gemeindebediensteten, meist unter Anwesenheit des Bürgermeisters, abgehalten. Darüber hinaus empfehlen wir, so genannte Mitarbeiter-Gespräche entsprechend dem diesbezüglichen Erlass der Direktion Inneres und Kommunales einzuführen. Sinn und Zweck von Zielvereinbarungen ist es, mit jedem/r Mitarbeiter/in spezifische Ziele in Abstimmung mit den Organisationszielen zu vereinbaren und zu dokumentieren. Folglich ist über das abgelaufene Jahr Rückschau zu halten und den Mitarbeiter/innen dabei entsprechendes Feedback zu geben. Wesentliche Erfolgsgröße ist dabei, dass die fachliche und persönliche Entwicklung gezielt gesteuert wird. Nach Auskunft der Gemeinde wurden hier bereits entsprechende Vorbereitungsschritte gesetzt; ein Mitarbeitergesprächen zwischen Bürgermeister und Amtsleiter wurde bereits durchgeführt. Aus- und Fortbildung Für die Aus- und Fortbildung der Gemeindebediensteten wurden im Jahr 2011 rund Euro (= ca. 1,8 % der Personalausgaben) ausgegeben. Bei den Fortbildungsmaßnahmen handelte es sich um Dienstausbildungs- und Fachkurse (zb. Öffentlichkeitsarbeit, Bauamtsund Bürgerserviceschulungen, MS Office 2010 usw.). Die Kurse wurden hauptsächlich von den Verwaltungsbediensteten besucht. Diesem wichtigen Bereich ist auch zukünftig ein hoher Stellenwert einzuräumen. Bürgerservice Eine allgemeine Bürgerbefragung wurde vor mehr als 10 Jahren letztmalig durchgeführt. Im Interesse eines weitgehend auf die Bürgerwünsche abgestimmten Dienstleistungsbetriebes sollte die Befragung der Bürger in einem angemessenen Intervall durchgeführt werden und die gesetzten Maßnahmen auf ihre Eignung bzw. Wirkung evaluiert 22

23 werden. Soweit damit erhebliche Kosten verbunden sind, ist zuvor das Einvernehmen mit der Direktion Inneres und Kommunales herzustellen. Allgemeine Verwaltung Nach den Dienstpostenplanrichtlinien darf die Gemeinde Überackern mit 672 Einwohnern (zum Stichtag der letzten Gemeinderatswahl) maximal drei Bedienstete (Personaleinheiten) in der Verwaltung beschäftigen. Tatsächlich werden dort derzeit 2,75 Personaleinheiten (PE) beschäftigt. Die Gemeinde schöpft damit den möglichen Rahmen zu rund 92 % aus. Gegenüber Gemeinden in vergleichbarer Größe liegt die Gemeinde mit dieser Personalbesetzung über dem Durchschnitt im Bezirk. Gemessen an der Einwohnerzahl fallen auf 1 Personaleinheit 244 Einwohner. Bei der letzten Gebarungseinschau lag die Personalbesetzung in der Verwaltung noch bei 1,75 PE. Damals kam es zu Problemen mit einer Bediensteten in der Verwaltung, welche nach einem längeren Krankenstand in einer Beendigung des Dienstverhältnisses mündeten. Auch beim Amtsleiter waren längere Krankenstände zu verzeichnen. Der damals beschäftigte Lehrling wurde später in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen und eine weitere teilzeitbeschäftigte Bedienstete aufgenommen. Bereits in unserem letzten Gebarungseinschaubericht wurde angeführt, dass die Gemeinde mit diesem Gesamtbeschäftigungsausmaß von 2,75 PE in der Verwaltung vergleichsweise hoch liegt. Auch bei der letztmaligen aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurde eine spätere Reduktion der Gesamt-Personaleinheiten angeregt. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass z.b. die Personalverrechnung inzwischen ausgelagert wurde. Bedingt durch die ehemaligen längeren Krankenstände kam es zu teils erheblichen Arbeitsrückständen, die mit dem derzeitigen Personalstand inzwischen abgearbeitet werden konnten. Zukünftig könnte mit einem reduzierten Gesamt-Beschäftigungsausmaß das Auslangen gefunden werden könnte. Sobald sich die dienstrechtliche Möglichkeit (z.b. Karenzurlaub oder evtl. Beendigung eines Dienstverhältnisses...) dazu ergibt, ist das Gesamt-Beschäftigungsausmaß in der Verwaltung um bis zu 0,50 PE reduziert werden. Kindergarten Für die Betreuung der Kindergartenkinder steht eine Kindergartenpädagogin mit einem Beschäftigungsausmaß von 87,5 % zur Verfügung. Hinzu kommt noch eine Kindergartenhelferin mit einem Beschäftigungsausmaß von 71,9 %. Für die Kindergärtnerin des Waldkindergartens ist seit 2008 laut Dienstpostenplan ein Beschäftigungsausmaß von 82 % genehmigt. Tatsächlich ist diese mit 87,5 % beschäftigt und der Dienstposten entsprechend mit 88 % im Dienstpostenplan der Gemeinde festgesetzt. Die Überschreitung des genehmigten Dienstpostenrahmens steht im Zusammenhang mit der erfolgten Betriebsübernahme des Waldkindergartens vom ursprünglich hierfür eingerichteten Verein samt Übernahme der laufenden Dienstverträge. Die Personalbesetzung liegt in diesem Bereich im üblichen und angemessenen Rahmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die als Sonderform "Waldkindergarten" verstärkte Betreuung im Außenbereich einen etwas höheren Betreuungsaufwand bei den Helferstunden bedingt. Eine Ausweitung der Helferstunden sollte nicht mehr erfolgen (soweit sich nicht die grundsätzlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Gruppenzahl ändern). 23

24 Bauhof Im Bauhof der Gemeinde ist zum Prüfungszeitpunkt ein vollbeschäftigter Arbeiter tätig. Bezogen auf die Gemeindegröße stellt dies einen angemessenen Wert dar. Gleichzeitig ist die Gemeinde Überackern Kooperationspartner (aber nicht Mitglied) der Bauhofgemeindschaft "DLZ Adenberg". Mit dem Verband ist vereinbart, dass er der Gemeinde Überackern bis zu 0,5 PE an Arbeiterstunden (gegen Kostenersatz) zur Verfügung stellt. Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten beim Verband kann dieses Potential vom Verband derzeit nicht bereitgestellt werden. Allerdings wird in diesem Zusammenhang auch angemerkt, dass die Ausschöpfung von 0,5 PE bezogen auf die Gemeindegröße zu hoch gegriffen wäre. Wenn dies aufgrund der Arbeitsabläufe sinnvoll ist, sollte beiderseits zusammengearbeitet werden, jedoch muss dies mit einem deutlich geringeren zusätzlichen Aufwand möglich sein. Reinigung Für die Reinigung in den Bereichen Kindergarten, Volksschule, Bauhof und Amtsgebäude sind 0,575 Personaleinheiten beschäftigt. Damit liegt eine angemessene bzw. kostengünstige Personalbesetzung vor. 24

25 Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung Wasserversorgung EURO VA -300 Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Interessentenbeiträge, Investitionen, Rücklagenbew egungen und Gew innentnahmen Die Wasserversorgung ist nicht im gesamten Gemeindegebiet, sondern im Wesentlichen nur im Bereich der "Wenghofsiedlung" installiert. Es handelt sich dabei um ein unmittelbar an die Nachbargemeinde Hochburg-Ach anschließendes Siedlungsgebiet, in dem die Versorgung durch die Anlage der Nachbargemeinde erfolgt. Die Wasserleitungsordnung stammt aus dem Jahr 1999, die Wassergebühren werden jährlich im Zuge der Festsetzung der Hebesätze mit der Voranschlagserstellung aktualisiert. Aktuell belaufen sich diese im Finanzjahr 2012 auf: Wassergebühr pro m³ Mindestbenützungsgebühr (Mehrpersonenhaushalt) Mindestbenützungsgebühr (Einpersonenhaushalt) Anschlussgebührensatz pro m² Mindestanschlussgebühr Zählermiete monatlich Bereitstellungsgebühr pro m² (unbebaute Grundstücke) 1,60 Euro 128 Euro (80 m³) 64 Euro (40 m³) 11,20 Euro Euro (entspricht 163,4 m²) 1,50 Euro 7 Cent jeweils excl. USt. Mit ihren Bezugsgebühren pro m³ liegt die Gemeinde damit um mehr als 20 Cent über den landesweit gültigen Mindestsätzen; ebenso liegt die Mindestanschlussgebühr über den Landesvorgaben. 25

26 Die Bereitstellungsgebühren werden erstmals 10 Jahre nach Fälligkeit der Anschlussgebühr fällig. Die bereits bei der letzten Gebarungseinschau angesprochene Pauschalregelung, welche eigentlich nur für Gebäude in der Bauphase gedacht ist (monatlich 6,76 Euro) sollte in der Verordnung auch ausdrücklich in dieser Hinsicht eingegrenzt werden, da ansonsten die Möglichkeit bestünde, dass Abgabepflichtige auf diesen günstigen Tarif optieren möchten. Für das Jahr 2013 ist geplant die Gebührenordnung zu überarbeiten und dann evtl. vom bisherigen Mindestbenützungsgebührenmodell auf eine Grundgebühr umzustellen. Der Anschlusszwang wird nach Auskunft der Gemeinde durchgesetzt. Gebührenkalkulation Auch die Zahlen der Gebührenkalkulation zeigen, dass die Gemeinde Überackern als Abgangsgemeinde Benützungsgebühren in Höhe von 20 Cent über den landesweit gültigen Mindestgebühren einhebt. Mit diesem Tarif ist die Gemeinde in etwa ausgabendeckend, liegt jedoch unter dem kostendeckenden Satz von rund 1,90 Euro. Der Durchschnittsverbrauch liegt bei annähernd 30 m³ pro Einwohner. 26

27 Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung EURO VA Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Interessentenbeiträge, Investitionen, Rücklagenbew egungen und Gew innentnahmen Wie aus der Grafik ersichtlich, erzielt die Gemeinde laufende Betriebsüberschüsse aus dieser Einrichtung. Diese beliefen sich in den letzten beiden Jahren auf über 15 % des Einnahmevolumens. Aus den Benützungsgebühren werden so hohe Einnahmen erzielt, dass damit die laufenden Betriebsausgaben, aber auch der Nettoschuldendienst (nach Abzug der dazu erhaltenen Finanzierungszuschüsse) bedeckt werden können. Zu diesem an sich recht positiven Betriebsergebnis ist aber auch festzuhalten, dass allein eine Zinssatzsteigerung um 1 % zusätzliche Ausgaben von rund Euro jährlich verursachen würde, womit ein Großteil des Überschussbetrages verbraucht wäre. Gleichzeitig ist beim installierten Vakuumsystem mit steigendem Anlagenalter auch mit erhöhten Instandhaltungsaufwendungen zu rechnen. Das Kanalnetz ist weitestgehend ausgebaut, es sind nur mehr kleinere Ergänzungsmaßnahmen erforderlich. Nach den Angaben in der Gebührenkalkulation wird ein Anschlussgrad von 98,45 % erreicht. Die Kanalordnung stammt aus dem Jahr Im Jahr 2013 ist eine Überarbeitung geplant. Nach wie vor besteht die Regelung, wonach die Anschlussleitung bis 5 Meter innerhalb der Grundstücksgrenze auf Gemeindekosten hergestellt wird. Bereits im letzten Gebarungseinschaubericht war festgestellt worden, dass die Gemeinde damit im Gegensatz zu den meisten anderen Gemeinden zusätzliche Baukosten übernimmt, welche vom Liegenschaftseigentümer zu tragen wären. Diese Bestimmung ist aus der geltenden Verordnung herauszunehmen. Der Anschlusszwang wird nach Auskunft der Gemeinde durchgesetzt (Anschlussgrad lt. Gebührenkalkulation 98,45 %); einzig Landwirtschaften sind bei Erfüllung der Voraussetzungen ausgenommen. 27

28 Gebühren Die Gemeinde hat im Prüfungszeitraum die jeweils landesweit gültigen Mindestsätze bei den Benützungsgebühren eingehoben. Kanalgebühr pro m³ Kanalgebührenpauschale Mindestbenützungsgebühr (Mehrpersonenhaushalt) Mindestbenützungsgebühr (Einpersonenhaushalt) Anschlussgebührensatz pro m² Mindestanschlussgebühr Zählermiete monatlich Bereitstellungsgebühr pro m² (unbebaute Grundstücke) 3,90 Euro 624 Euro (entspricht 160 m³) 312 Euro (80 m³) 156 Euro (40 m³) 20,26 Euro Euro (entspricht 155,5 m²) 1,50 Euro 15 Cent jeweils excl. USt. Mit ihren Bezugsgebühren pro m³ liegt die Gemeinde damit um mehr als 20 Cent über den landesweit gültigen Mindestsätzen; ebenso liegt die Mindestanschlussgebühr über den Landesvorgaben. Die Bereitstellungsgebühren werden erstmals 10 Jahre nach Fälligkeit der Anschlussgebühr fällig. Zur festgelegten Kanalgebührenpauschale wird festgestellt, dass diese nicht mit der geltenden Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. Die Festlegung einer verbrauchsunabhängigen Pauschale (160 m³) ist nicht mehr zulässig. Diese Bestimmung ist daher umgehend aufzulassen. Die Wasserzähler werden nach Auskunft der Gemeinde weitestgehend innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Nacheichungszeitraumes von fünf Jahren nachgeeicht. Allerdings scheinen in der von der Gemeinde geführten Liste einzelne Zähler ohne letztes Eichdatum auf, womit die letzte Eichung (elektronisch) nicht aufscheint. Zukünftig ist dies zu ergänzen, damit die Nacheichungen rechtzeitig und vollständig erfolgen. Dichtheitsprüfung Hausanschlüsse In der Gemeinderatssitzung vom 14. Dez wurde beschlossen, die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse durch die Gemeinde zu beauftragen und zu finanzieren. Dabei handelt es sich um einen Bauteil, welcher vom Liegenschaftseigentümer zu errichten ist. Die Dichtheitsprüfung ist daher nicht Aufgabe der Gemeinde. Zukünftig hat die Kostenübernahme für derartige Aufwendungen, welche nicht Gemeindeaufgabe sind, zu unterbleiben. Insbesondere im Hinblick auf die Situation als Abgangsgemeinde ist die freiwillige Übernahme von Ausgaben jedenfalls im Vorhinein mit der Direktion Inneres und Kommunales abzusprechen. 28

29 Gebührenkalkulation Auch die Zahlen der Gebührenkalkulation zeigen, dass die Gemeinde Überackern als Abgangsgemeinde Benützungsgebühren in Höhe von 20 Cent über den landesweit gültigen Mindestgebühren einhebt. Der Durchschnittsverbrauch liegt bei rund 37 m³ pro Einwohner. Unter Berücksichtigung der Annuitätenzuschüsse liegt die Gemeinde mit ihren Ausgaben und Kosten unter den tatsächlich eingehobenen Gebührensätzen. Verwaltungskostentangente Eine Verwaltungskostentangente wird im Sinne der Kostenwahrheit verrechnet. 29

30 Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung EURO VA 0 Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Investitionen, Rücklagenbew egungen und Gew innentnahmen Während der Betriebsabgang des Jahres 2009 noch zum Großteil (5.300 Euro) aus einer in Vorjahren aus Betriebsüberschüssen gebildeten Rücklage abgedeckt werden konnte, war dies im Folgejahr 2010 nicht mehr möglich. Die Gebühren bei der Abfallbeseitigung sind so zu kalkulieren, dass ein Ausgleich dieser Einrichtung erzielt wird. Der in beiden Jahren aufgelaufene, nicht aus der Rücklage bedeckte Abgangsbetrag von Euro wurde auch bei der Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln für den ordentlichen Haushalt des Jahres 2011 abgezogen. Aus dem Überschuss der Abfallbeseitigung im Jahr 2011 in Höhe von Euro wurde ein Teil dieses Abgangsbetrages wieder aufgebracht. Die deutlich höheren Ausgaben im Jahr 2010 sind auf höhere Grün- und Strauchschnittentsorgungskosten zurückzuführen. Ab 2011 sind diese mit der bezirksweiten Organisation der Grünschnittentsorgung durch den Bezirksabfallverband deutlich gesunken. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt zwei- oder vierwöchentlich. Der Transportvertrag wurde über den Bezirksabfallverband (BAV) überprüft; die Verbrennung erfolgt landesweit zentralisiert. Sperrmüll kann im Altstoffsammelzentrum in der Nachbargemeinde Hochburg- Ach entsorgt werden, ebenso der Grünschnitt. Weiters wurde von der Gemeinde die Biotonnenabfuhr eingeführt. Als Kostenbeitrag wird entsprechend der bezirksweiten Regelung ein Satz von 2,10 Euro (120 lt. Tonne) bzw. 4,40 Euro (240 lt. Tonne) jew. incl. USt. pro Abfuhr vorgeschrieben. Insgesamt waren rund 30 Stück 120-Liter-Tonnen angemeldet. Die Abfallgebühren wurden letztmalig mit Verordnung vom 16. Dez (gültig ab 1. Jan. 2011) festgesetzt. Eine Verwaltungskostentangente in Höhe von Euro wird im Sinne der Kostenwahrheit bereits seit Jahren gebucht. 30

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