Konzernbilanz 2010 T. C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

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1 46 KONZERNABSCHLUSS KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER Konzernbilanz AKTIVA Anhang 1) A. Immaterielle Vermögenswerte I. Geschäfts- oder Firmenwert II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte T B. Kapitalanlagen I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ) III. Darlehen und übrige Ausleihungen IV. Sonstige Kapitalanlagen V. Übrige Kapitalanlagen C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen D. Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen E. Forderungen 9 I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft III. Steuerforderungen IV. Sonstige Forderungen F. Aktivierte Abschlusskosten G. Aktive latente Steuern H. Übrige Aktiva 12 I. Sachanlagen II. Vorräte III. Übrige I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand ) 1) Die Zahlen in dieser Spalte verweisen auf weiterführende Angaben im Anhang. 2) Vorjahreszahl angepasst gemäß IAS 8.

2 KONZERNBILANZ KONZERNABSCHLUSS 47 PASSIVA Anhang 1) A. Eigenkapital 13 I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Sonstige Rücklagen ) T ) B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Beitragsüberträge II. Deckungsrückstellung III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird I. Deckungsrückstellung II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen D. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft F. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft III. Steuerverbindlichkeiten IV. Sonstige Verbindlichkeiten G. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzpassiva H. Passive latente Steuern ) )

3 48 KONZERNABSCHLUSS KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER Konzerngesamtergebnisrechnung GESONDERTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Anhang 1) 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung a) Gebuchte Bruttobeiträge b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen Erträge netto aus Kapitalanlagen 36 a) Erträge aus Kapitalanlagen b) Aufwendungen aus Kapitalanlagen Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 37 bewerteten Finanzpassiva T Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 38 a) Bruttobetrag b) Anteil der Rückversicherer Sonstige übrige Erträge Summe Erträge (1. bis 4.) Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung 40 a) Bruttobetrag b) Anteil der Rückversicherer Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für eigene Rechnung 41 a) Bruttobetrag b) Anteil der Rückversicherer Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 42 a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb b) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 43 für eigene Rechnung a) Bruttobetrag b) Anteil der Rückversicherer Übertrag

4 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG KONZERNABSCHLUSS 49 GESONDERTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Anhang 1) T Übertrag Sonstige übrige Aufwendungen Summe Aufwendungen (5. bis 9.) Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Ertragsteuern Konzernverlust/-gewinn Verteilbar auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens Unverwässertes Ergebnis je Aktie 2) 46 0,19 0,03 Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,19 0,03 1) Die Zahlen in dieser Spalte verweisen auf weiterführende Angaben im Anhang. 2) Verteilbar auf Anteilseigner des Mutterunternehmens. ÜBERLEITUNG VOM GEWINN ODER VERLUST ZUM GESAMTERGEBNIS T Konzernverlust/-gewinn Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente: Im Eigenkapital erfasste Bewertungsgewinne/(-verluste) ) Reklassifizierung aufgrund von Gewinn- und Verlustrealisierungen Veränderung Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung (RfB) Latente Steuern ) ) Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) bei leistungsorientierten Plänen: Veränderung Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung (RfB) Latente Steuern Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen ) Gesamtergebnis ) Verteilbar auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens ) 1) Vorjahreszahl angepasst gemäß IAS 8.

5 50 KONZERNABSCHLUSS Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Stand am Veränderungen des Eigenkapitals vom bis Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente Im Eigenkapital erfasste Bewertungsgewinne/(-verluste) Reklassifizierung aufgrund von Gewinn- und Verlustrealisierungen Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) bei leistungsorientierten Plänen Veränderung Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung (RfB) Steuern auf Posten, die direkt in das oder aus dem Eigenkapital übertragen wurden Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Konzerngewinn Gesamtergebnis Dividenden Sonstige Veränderungen Stand am Stand am Rückwirkende Änderung aufgrund IAS 8 Stand am (angepasst) Veränderungen des Eigenkapitals vom bis Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente Im Eigenkapital erfasste Bewertungsgewinne/(-verluste) Reklassifizierung aufgrund von Gewinn- und Verlustrealisierungen Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) bei leistungsorientierten Plänen Veränderung Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung (RfB) Steuern auf Posten, die direkt in das oder aus dem Eigenkapital übertragen wurden Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Konzerngewinn Gesamtergebnis Dividenden Sonstige Veränderungen Stand am ) Das hier dargestellte Eigenkapital ist in vollem Umfang der Mannheimer AG Holding zuzurechnen; Minderheitsanteile sind nicht zu berücksichtigen. 2) Der Wert beinhaltet jeweils auch den Vortrag aus latenten Steuern auf die betreffenden Posten. 3) Die Dividende für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 0,04 je gewinnberechtigte Stückaktie ist den Anteilseignern im ersten Halbjahr zugeflossen. 4) Vorjahreszahl angepasst gemäß IAS 8.

6 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG KONZERNABSCHLUSS 51 Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Eigenkapital 1) gesetzliche Rücklage andere Gewinnrücklagen Unrealisierte Gewinne und Verluste aus AfS- Finanzinstrumenten Rücklage gemäß IAS 19 Konzern gesamt ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) )

7 52 KONZERNABSCHLUSS Konzernkapitalflussrechnung Anhang 1) T Konzernverlust/-gewinn Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen (netto) Veränderung der Depotforderungen und -verbindlichkeiten Veränderung der aktivierten Abschlusskosten Veränderung der Abrechnungsforderungen und -verbindlichkeiten Veränderung der sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen Veränderung der übrigen Aktiva/Passiva Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge sowie Berichtigungen des Konzerngewinn/-verlust Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten Zahlungsmittel aus dem Verkauf von Tochterunternehmen 819 Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen Einzahlungen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung 33 2 Auszahlungen aus dem Erwerb von Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung Sonstige Einzahlungen Sonstige Auszahlungen Cashflow aus der Investitionstätigkeit Dividendenzahlungen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode ) Die Zahlen in dieser Spalte verweisen auf weiterführende Angaben im Anhang. Die Berichterstattung über den Zahlungsmittelfluss im Konzern entspricht einer Kapitalflussrechnung nach IAS 7 Statement of Cash Flows. Wir haben für die Darstellung der Kapitalflussrechnung die indirekte Methode angewendet. Der Finanzmittelfonds ist auf Zahlungsmittel und -äquivalente begrenzt, die unter dem Bilanzposten Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand ausgewiesen werden. Bedeutende zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge bzw. Geschäftsvorfälle fanden in der Berichtsperiode nicht statt. Im Berichtsjahr wurden Zinszahlungen in Höhe von geleistet. Es wurden erhaltene Zinserträge in Höhe von und erhaltene Dividenden von vereinnahmt (Ausschüttungen und Beteiligungen ). Bei den Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten und sonstigen Geschäftseinheiten handelt es sich um die verbleibende Zahlung des Kaufpreises für die im Vorjahr endkonsolidierte Gesellschaft Hans L. Grauerholz GmbH. Die gezahlten Ertragsteuern belaufen sich im Berichtszeitraum auf , erhaltene Ertragsteuererstattungen auf Erhaltene und gezahlte Zinsen, Steuerzahlungen sowie -erstattungen sind in dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen.

8 Konzernanhang

9 54 Grundlagen des Konzernabschlusses Rechnungslegungsvorschriften Angewendete Rechnungslegungsvorschriften Der Konzernabschluss zum 31. Dezember der Mannheimer AG Holding, Mannheim, wurde gemäß 315a HGB in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nummer 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den internationalen Rechnungslegungsstandards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. Die vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgelegten und in der Europäischen Union übernommenen Standards und Interpretationen wurden beachtet, sofern diese verpflichtend anzuwenden und relevant waren. Die nach IFRS 7 geforderten qualitativen und quantitativen Angaben werden teilweise im Risikobericht erläutert. Der Konzernabschluss steht somit mit den IFRS in Einklang, wie sie in der EU anzuwenden sind. Erstmalig anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften Mit dem Beginn des Geschäftsjahres sind die nachfolgenden Standards und Interpretationen erstmals verbindlich anzuwenden: IAS 24 Nahestehende Unternehmen und Personen Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (Annual Improvements Project ) Aus den genannten verbesserten oder geänderten Standards ergeben sich für den Konzerngeschäftsbericht keine oder nur unwesentliche Auswirkungen. Verabschiedete, aber noch nicht verbindlich anzuwendende Standards Die folgenden für den Mannheimer Konzernabschluss relevanten Standards und Interpretationen wurden vom International Accounting Standards Board (IASB) bzw. IFRIC bereits verabschiedet, sind jedoch erst für künftige Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden bzw. müssen noch durch die Europäische Kommission übernommen werden: IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben IFRS 9 Finanzinstrumente IFRS 10 Konzernabschlüsse IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen IFRS 13 Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse Die oben genannten Standards werden im Konzernabschluss der Mannheimer AG Holding frühestens ab dem Geschäftsjahr 2012 angewendet. Der Mannheimer Konzern prüft derzeit mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus der Erstanwendung des IFRS 9, der IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in drei Phasen ersetzen soll. In der ersten Phase wurde bislang die Klassifizierung sowie Bewertung von Finanzinstrumenten geregelt. Der ursprünglich für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwendende Standard sah vor, nur noch in zwei Klassifizierungskategorien (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente und zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente) einzuteilen. Der Standard wurde von der Europäischen Union bislang nicht übernommen. Das IASB hat überdies einen Exposure Draft (ED) zur Verschiebung der verpflichtenden Erstanwendung auf Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2015 beginnen, veröffentlicht. Aktuell hat das IASB entschieden, die bereits final veröffentlichten Regelungen des IFRS 9 noch einmal zu ändern. Eine verlässliche Beurteilung der Auswirkungen ist daher aktuell nicht möglich. Die aktuellen Entwicklungen werden stetig weiterverfolgt, um mögliche Auswirkungen frühzeitig zu

10 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES 55 identifizieren und den sich ergebenden Handlungsbedarf abzuleiten. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus der Anwendung weiterer bereits verabschiedeter, aber zum Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwendender Standards bzw. Interpretationen sind noch in Prüfung durch den Mannheimer Konzern. Wir erwarten aber keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da derzeit keine Sachverhalte vorliegen, die in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften fallen. Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.v. (DRSC) verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) wurden für den Konzernlagebericht beachtet. Darstellung des Abschlusses Mannheimer AG Holding, Mannheim Mannheimer Versicherung AG, Mannheim Mannheimer Krankenversicherung AG, Mannheim mamax Lebensversicherung AG, Mannheim verscon GmbH Versicherungs- und Finanzmakler, Mannheim IMD Gesellschaft für Informatik und Datenverarbeitung mbh, Mannheim Alle Beträge sind, sofern auf Abweichungen nicht besonders hingewiesen wird, in vollen Euro-Beträgen angegeben. Betragsangaben in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr. Konsolidierung Mannheimer Service und Vermögensverwaltungs GmbH, Mannheim Mannheimer ALLFINANZ Versicherungsvermittlung GmbH, Mannheim Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der Mannheimer AG Holding zehn inländische Gesellschaften und ein Spezialfonds einbezogen, an denen die Mannheimer AG Holding mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Des Weiteren wurde eine inländische Beteiligung nach der Equity-Methode angesetzt. Eine detaillierte Übersicht der im Konsolidierungskreis berücksichtigten Unternehmen und den genauen Anteilen befindet sich im Konzernanhang auf Seite 78. Zum 31. Dezember wurden die folgenden Gesellschaften voll konsolidiert: Carl C. Peiner GmbH, Hamburg Wehring & Wolfes GmbH, Hamburg GSM Gesellschaft für Service-Management mbh, Hamburg Spezialfonds MaCorp Die ML-Sicherheitszentrale GmbH, Mannheim, wurde nach der Equity-Methode konsolidiert.

11 56 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wird auf Basis der nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellten Jahresabschlüssen der Mannheimer AG Holding sowie der einbezogenen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen erstellt. Tochterunternehmen werden einbezogen, sofern der Mannheimer Konzern die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens zu bestimmen und deren Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Bei erstmaliger Einbeziehung eines Tochterunternehmens wird die Erwerbsmethode verwendet. Hierbei wird dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bewerteten, identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden der übertragenen Gegenleistung gegenübergestellt. Der sich aus dem Überhang der Gegenleistung ergebende aktive Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen und gemäß IAS 36 regelmäßig auf Werthaltigkeit überprüft (Impairmenttest). Unternehmen, bei denen die Mannheimer AG Holding direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen (assoziierte Unternehmen), werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bewertet. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder vermindert sich der Buchwert der Anteile entsprechend unserer Beteiligungsquote am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Gesellschaften, konzerninterne Gewinne und Verluste sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die durch erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen entstehenden latenten Steuerbelastungen oder -entlastungen sind mit einem aktuellen Mischsteuersatz, der für das Gesamtjahr erwartet wird, berechnet worden. Dieser beträgt 30,5 Prozent. Grundlagen der Währungsumrechnung Die funktionale Währung und Berichtswährung der Mannheimer AG Holding ist der Euro. Im Geschäftsjahr hat kein konsolidiertes Unternehmen einen Abschluss in Fremdwährung erstellt. Aus diesem Grund war keine Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen erforderlich. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vor der Zusammenführung zum Konzernabschluss haben wir die nach den nationalen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse in einen Abschluss nach den internationalen Vorschriften transformiert. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Mannheimer AG Holding aufgestellt. Den Abschlüssen der vollkonsolidierten Gesellschaften liegen die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde: Immaterielle Vermögenswerte Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden der Geschäfts- oder Firmenwert und die Sonstigen immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anteilig beizulegenden Zeitwert identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden, der sich aus Unternehmenserwerben ergibt. Das jeweilige Tochter-

12 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES 57 unternehmen wird als zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU Cash-generating unit) definiert. Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich durch einen Impairmenttest auf seine Werthaltigkeit überprüft. Für die Zuordnung des Goodwill und die Durchführung der Werthaltigkeitsüberprüfung wird das jeweilige Tochterunternehmen als zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU Cash-generating unit) definiert. Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, sofern der Buchwert der CGU (IFRS-Eigenkapital der jeweiligen Tochter, zuzüglich des Goodwill) den Nutzungswert (value in use) übersteigt. Zur Bestimmung des Nutzungswertes legen wir eine interne Detailplanungsrechnung über sechs Jahre zugrunde. In dieser werden die geschätzten Jahresüberschüsse der Gesellschaften herangezogen und ab dem sechsten Jahr eine ewige Rente zugrunde gelegt. Dabei wird von einer steigenden Wachstumsrate ausgegangen. Die Planungen beruhen auf Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie der Einschätzung über künftige Marktentwicklungen. Wir sind hierbei von einem steigenden versicherungstechnischen Ergebnis mit einem zunehmenden Kapitalanlageergebnis ausgegangen. Der Nutzungswert wurde unter Verwendung eines risikoadjustierten Diskontierungszinssatzes von 7,75 Prozent ermittelt. In der Position Sonstige immaterielle Vermögenswerte ist die erworbene und selbst erstellte Software sowie der Bestandswert von erworbenen Versicherungsbeständen (PVFP Present value of future profits) enthalten. Der Ansatz der ausschließlich zeitlich begrenzt nutzungsfähigen Software erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungs- oder Vertragsdauer, die im Wesentlichen auf vier Jahre festgelegt wurde. Kosten für Wartung und Instandhaltung werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst, Ausgaben für die Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden aktiviert. Für die Versicherungsgesellschaften werden die Abschreibungen auf Software auf die Funktionsbereiche verteilt; sofern eine Zuordnung nicht möglich ist, erfolgt ein Ausweis unter den Sonstigen übrigen Aufwendungen. Der Bestandswert wurde zum Erwerbszeitpunkt nach dem Ertragswertverfahren auf Basis einer Prognose künftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Die Nutzungsdauer und Abschreibung hängen von den zukünftig tatsächlich erwirtschafteten Ergebnissen ab. Die Ermittlung erfolgt unter Verwendung eines risikoadjustierten Diskontierungszinssatzes von 7,75 Prozent und den vom Management genehmigten Planungsdaten für einen Planungszeitraum über 19 Jahre. Diese beruhen auf Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie der Einschätzung über künftige Marktentwicklungen. Wir sind hierbei von einem steigenden versicherungstechnischen Ergebnis mit einem zunehmenden Kapitalanlageergebnis ausgegangen. Die Abschreibung des Bestandswertes wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Bestandes erfolgswirksam unter den Sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen erfasst. Kapitalanlagen Die unter der Position Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken bilanzierte Immobilie wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen auf den Gebäudeanteil, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer und maximal über 50 Jahre angesetzt. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der nach anerkannten Bewertungsmethoden ermittelte Verkehrswert (erzielbarer Betrag) den Bilanzwert unterschreitet. Unterhaltungskosten und Reparaturen werden in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung im Kapitalanlageergebnis erfasst; werterhöhende Aufwendungen werden aktiviert, sofern sie die Nutzungsdauer verlängern. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zur Veräußerung verfügbar

13 58 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES klassifiziert und werden grundsätzlich mit dem Zeitwert bilanziert. Zur Ermittlung des Zeitwertes legen wir eine interne Detailplanungsrechnung über sechs Jahre zugrunde. In dieser werden die geschätzten Jahresüberschüsse der Gesellschaften der ersten fünf Jahre herangezogen. Ab dem sechsten Jahr wird eine ewige Rente zugrunde gelegt. Dabei wird von einer steigenden Wachstumsrate ausgegangen. Die Planungen beruhen auf Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie der Einschätzung über künftige Marktentwicklungen. Sollte ein externes Gutachten vorliegen, wird dieses Gutachten für die Ermittlung des Zeitwertes herangezogen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode auf Basis des anteiligen Eigenkapitals, das auf den Konzern entfällt, erfasst. Dabei werden das Eigenkapital und das Jahresergebnis aus dem letzten verfügbaren Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde gelegt. Der Buchwert der Beteiligung, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird, ist null. Dies ist auf die hohen Verlustvorträge aus den Vorjahren zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag beträgt der Anteil des Konzerns am Ergebnis 20,8 T. Die anteiligen Vermögenswerte betragen 57,3 T und die anteiligen Schulden 190,2 T. Die Zuordnung der Finanzinstrumente der einzelnen Bilanzpositionen zu den Kategorien gem. IAS 39 ist anhand der Tabelle nach IFRS 7 auf den Seiten 100 f. ersichtlich. Darlehen und übrige Ausleihungen sind finanzielle Vermögenswerte mit festen bzw. bestimmbaren Zahlungsströmen, für die keine Quotierung in einem aktiven Markt erfolgt. Sie sind in die Kategorie Kredite und Forderungen eingestuft worden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Agio- und Disagiobeträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam amortisiert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem Buchwert erfolgswirksam erfasst. Die Zeitwerte der Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen sowie der sonstigen Darlehen wurden auf Basis von risikoadjustierten Zinsstrukturkurven ermittelt. Unter Berücksichtigung der Laufzeit und des Ratings wurde pro Wertpapiergattung ein Renditeaufschlag auf die Basiszinsstrukturkurve (Zero-Kurve) vorgenommen. Anhand dieser Vorgaben wurde durch die anschließende Diskontierung der einzelnen Zahlungsströme der Zeitwert ermittelt. Die in den Sonstigen Kapitalanlagen enthaltenen Aktien, Investmentanteile und Inhaberschuldverschreibungen werden als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert. Der Ansatz in der Bilanz erfolgt zum beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Für börsennotierte Wertpapiere entspricht dies dem Börsenkurs; sind für die Zeitwertermittlung keine Börsenkurse verfügbar, bestimmen sich die Wertansätze nach anerkannten Bewertungsmethoden im Einklang mit dem Barwertprinzip. Sich aus Wertschwankungen ergebende Gewinne oder Verluste werden abzüglich latenter Steuern und der Veränderung der Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung in der Neubewertungsrücklage innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Sofern sich dauerhafte oder signifikante Wertminderungen ergeben, werden diese in der gesonderten Gewinnund Verlustrechnung im Ergebnis aus Kapitalanlagen erfasst. Bei der Einschätzung der möglichen Wertminderungen werden alle verfügbaren Informationen einbezogen, wie zum Beispiel die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten. Die in der Position Sonstige Kapitalanlagen ausgewiesenen griechischen Staatsanleihen der Kategorie Zur Veräußerung verfügbar werden am Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam abgeschrieben. Bei Wertpapieren mit Eigenkapitalcharakter gilt das wesentliche oder nachhaltige Absinken des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten als objektiver Hinweis für eine Wertminderung. Gemäß den internen Richtlinien wird eine signifikante Wertminderung angenommen bei einem Marktwert, der im Betrachtungszeitpunkt mindestens 20,0 Prozent unter den

14 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES 59 durchschnittlichen historischen Einstandskursen liegt. Nachhaltigkeit ist gegeben, wenn der Zeitwert die Einstandskurse für einen Zeitraum von mindestens neun Monaten durchgängig unterschreitet. Liegt eine dauerhafte Wertminderung vor, wird auf den am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Erneute Wertsteigerungen von bereits abgeschriebenen Eigenkapitalinstrumenten werden grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage erfasst. Erfolgswirksame Zuschreibungen sind nicht mehr möglich, der Ertrag aus Kurssteigerungen stellt sich erst mit Veräußerung des Wertpapiers ein. Erträge aus verzinslichen Wertpapieren werden periodengerecht abgegrenzt. Die Stückzinsen werden unter den betreffenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Die Zinserträge werden in der gesonderten Gewinnund Verlustrechnung im Ergebnis aus Kapitalanlagen erfasst. Die laufenden Erträge aus Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalcharakter, wie Ausschüttungen aus Investmentanteilen, werden nach dem Zuflussprinzip vereinnahmt und in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus Kapitalanlagen erfasst. Die Vermögenswerte, die der Insolvenzsicherung von Versorgungsansprüchen der Mitarbeiter dienen, sind in den Sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Die Finanzinstrumente, die in der Position Übrige Kapitalanlagen ausgewiesen werden, sind mit Ausnahme der Einlagen bei Kreditinstituten und den Depotforderungen als zur Veräußerung verfügbar eingestuft. Depotforderungen und Einlagen bei Kreditinstituten werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls um Wertminderungen korrigiert. Die Sonstigen übrigen Kapitalanlagen (Private Equity) werden mit dem Net-Asset-Value unter Berücksichtigung der jeweiligen Vermögensgegenstände und Schulden angesetzt. Für alle Kategorien erfolgt die Bilanzierung ab dem Erfüllungstag. Zu- und Abgänge von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich am Erfüllungstag mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Eine Ausbuchung wird durchgeführt, sobald die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Finanzinstrument auslaufen oder das Finanzinstrument übertragen wird und die Kriterien für einen Abgang erfüllt sind. Des Weiteren wurden die Kapitalanlagen gemäß IFRS 7 in Hierarchiestufen eingeteilt. Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte gliedern sich zusätzlich in drei Stufen: Stufe 1 beinhaltet die Vermögenswerte, deren Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notiert werden. Stufe 2 beinhaltet die Vermögenswerte, deren Werte direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden (unter anderem Vergleichspreise). Stufe 3 beinhaltet die Vermögenswerte, deren Werte sich nicht aus beobachtbaren Marktdaten ableiten lassen. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Kapitalanlagen der Versicherungsnehmer aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, die in der Kategorie Erfolgswirksame Zeitwertbewertung eingestuft wurden. Die Versicherungsleistungen aus diesen Versicherungsverträgen sind an die Anteilswerte von Investmentfonds oder ein Portefeuille von gesonderten Finanzinstrumenten gebunden. Die Anlagen werden getrennt von den übrigen Kapitalanlagen geführt und angelegt. Sie werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Den nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten stehen Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen gegenüber (accounting mismatch). Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen Die Ermittlung der Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt

15 60 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES grundsätzlich anhand der Bruttorückstellungen unter Beachtung der vertraglichen Vereinbarungen mit den Rückversicherern. Forderungen Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer und -vermittler sind mit dem Wert zum Rückzahlungsstichtag bewertet, gegebenenfalls gekürzt um Einzelwertberichtigungen. Dem allgemeinen Risiko eines Forderungsausfalls wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft und die Sonstigen Forderungen sind zum Rückzahlungsstichtag angesetzt. Abrechnungsforderungen werden mit Abrechnungsverbindlichkeiten je Gesellschaft und nicht je Vertrag und Währung saldiert. Des Weiteren werden sie gegebenenfalls um Einzelwertberichtigungen korrigiert. Das in den Steuerforderungen zum Barwert aktivierte Körperschaftsteuerguthaben beträgt 2,5 (i.v. 2,0) Mio. Bei der Berechnung des Barwertes wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,9 Prozent verwendet. Es handelt sich hierbei um eine langfristige Forderung. Die laufenden Steuererstattungsansprüche werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung erwartet wird. Die Ermittlung der Steuerforderungen ergibt sich nach den nationalen Steuervorschriften. In den Sonstigen Forderungen werden unter anderem die Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie gegenüber nicht assoziierten Beteiligungen ausgewiesen. Aktivierte Abschlusskosten In den Aktivierten Abschlusskosten sind Provisionen sowie Kosten für die Antragsbearbeitung und die Ausfertigung des Versicherungsscheins, die unmittelbar beim Abschluss oder bei der Verlängerung von bestehenden Versicherungsverträgen entstehen, enthalten. Diese Abschlusskosten werden aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Diese liegt in der Schaden- und Unfallversicherung zwischen einem Jahr und 21 Jahren. Da in der Krankenversicherung eine einzelvertragliche Berechnung erfolgt, beträgt die Laufzeit in Abhängigkeit vom Eintrittsalter zwischen einem Jahr und 86 Jahren, gemessen vom Zeitpunkt des Eintritts bis zum Erreichen des rechnerischen Höchstalters unter Beachtung der Ausscheidewahrscheinlichkeiten durch vorzeitigen Storno oder Tod. Die aktivierten Abschlusskosten berechnen wir gemäß Financial Accounting Standards (FAS) 60 mittels Rechnungsgrundlagen, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestandes anzuwenden ( locked-in principle ). Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilden, wenn Aktivwerte niedriger oder Passivwerte höher in der Konzernbilanz als in der Steuerbilanz angesetzt werden und diese Bewertungsunterschiede temporär sind. Nicht werthaltige aktive Steuerlatenzen werden wertberichtigt. Für nicht erfolgswirksam gebuchte unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen sowie für erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste aus Pensionsrückstellungen werden auch die hierauf anfallenden latenten Steuern erfolgsneutral behandelt. Latente Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen. Falls sich die der Berechnung zugrunde liegenden Steuersätze ändern, wird dies in dem Jahr berücksichtigt, in dem die Steuersatzänderung verabschiedet wird. Bilanzielle Aufrechnungen aktivischer und passivischer Beträge der latenten Steuern werden grundsätzlich vorgenommen, wenn es sich um Ertragsteuern handelt, die

16 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES 61 innerhalb desselben Organkreises anfallen. Es erfolgt keine Abzinsung auf aktive und passive latente Steuern. Gemäß IAS 17 sind Leasingverträge in Finance-Leasingund Operating-Leasing-Verhältnisse zu klassifizieren. Die abgeschlossenen Leasingverträge betreffen ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse. Die für die Nutzung anfallenden Zahlungen an den Leasinggeber werden in Form linearer Leasingraten in den Aufwendungen berücksichtigt. Wird ein Leasingverhältnis vor Ablauf des Leasingzeitraums beendet, so werden etwaige Vertragsstrafen zum Beendigungszeitpunkt in voller Höhe aufwandswirksam. Für die wesentlichen Leasingobjekte ist eine vertragliche Kaufoption nicht vorgesehen. Übrige Aktiva In den Übrigen Aktiva erfasste Sachanlagen und Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Wertminderungen, angesetzt. In der Position Vorräte werden Druckstücke und Bürobedarf aktiviert. Sachanlagen werden während ihrer Nutzungsdauer planmäßig linear über die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben: EDV-Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 7 Jahre 3 15 Jahre Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Wertminderungen oder Wertaufholungen vorzunehmen sind. Planmäßige Wertminderungen werden in der Gewinnund Verlustrechnung entweder den Funktionsbereichen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, Aufwendungen für Versicherungsfälle, Aufwendungen für Kapitalanlagen oder den Sonstigen übrigen Aufwendungen zugeordnet. Wertaufholungen werden gegebenenfalls unter den Sonstigen übrigen Erträgen erfasst. Leasingverhältnisse Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Bankguthaben und Kassenbestände sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Versicherungstechnische Rückstellungen Gemäß IFRS 4 ist ein Liability-Adequacy-Test erforderlich, bei dem die Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Berücksichtigung aktueller Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme überprüft wird. Im Falle einer Unterdeckung ist eine aufwandswirksame Anpassung vorzunehmen. Die Überprüfung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß IFRS 4.17 ergab, dass die Rückstellungen in ausreichender Höhe dotiert worden sind. Die Beitragsüberträge entsprechen dem Teil der Beitragseinnahmen eines Geschäftsjahres, der auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag entfällt. Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Geschäft werden für jede einzelne Versicherung pro rata temporis berechnet. Im übernommenen Geschäft werden grundsätzlich die Aufgaben der Vorversicherer berücksichtigt. In Einzelfällen werden die Beitragsüberträge nach dem Bruchteilverfahren ermittelt oder die vertraglich festgelegten Portefeuille-Stornobeiträge zurückgestellt. Die Deckungsrückstellung deckt die künftigen Ansprüche der Versicherungsnehmer aus bestehenden Verträgen. Die Höhe der Rückstellung wird einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten berechnet. Für beitragsfreie Jahre wird innerhalb der Deckungsrückstellung eine Verwaltungskostenreserve gebildet.

17 62 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES Die Deckungsrückstellung für die Krankenversicherung berechnen wir gemäß Financial Accounting Standards (FAS) 60 mittels Rechnungsgrundlagen, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestandes anzuwenden ( locked-in principle ). Im Lebensversicherungsgeschäft werden in Bezug auf die Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen weitere Beträge entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gegebenen Grundsätzen zur Anpassung an aktualisierte Rechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung zugeführt. Die Deckungsrückstellung für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wurde gemäß der Aufgabe der Vorversicherer eingestellt. In der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Ver sicherungsfälle (Schadenrückstellung) des selbst abgeschlossenen Geschäfts sind für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen und der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall die voraussichtlich noch entstehenden Aufwendungen enthalten. In der Transportversicherung sind die Reserven, der Eigenart des Geschäfts entsprechend, teilweise pauschal gestellt. Für bis zum Abschlussstichtag eingetretene, der Gesellschaft aber erst nach dem Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldete Versicherungsfälle (Spätschäden), wurden angemessene Reserven nach Erfahrungswerten gebildet. Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden, soweit sie aktivierungsfähig sind, entweder bei der Bewertung der einzelreservierten Schäden mindernd berücksichtigt oder, soweit sie bereits abgewickelte Versicherungsfälle betreffen, von der Gesamtrückstellung des Versicherungszweiges abgesetzt. Die Schadenrückstellung in der Sachversicherung enthält die durch realistische Schätzung mit anerkannten statistischen Verfahren und Berücksichtigung aktueller bzw. erwarteter Rechnungsgrößen ermittelten zukünftigen Zahlungsverpflichtungen einschließlich des dazugehörenden Schadenregulierungsaufwandes. Dies gilt sowohl für bereits gemeldete als auch für eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden. In Bereichen, in denen die Vergangenheitswerte keine Anwendung statistischer Verfahren zulassen, werden Einzelschadenreservierungen vorgenommen. Für die Ermittlung der Schadendreiecke nach Anfalljahren nutzen wir ausschließlich unsere eigenen Datenquellen. Die Berechnung erfolgt nach dem Chain Ladder Verfahren. Die Schadenrückstellung für die Krankenversicherung berechnen wir im Wesentlichen nach den Be stimmungen der FASB Accounting Standards Codification Subtopic 944 Financial Services- Insurance mittels Rechnungsgrundlagen, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Die Rückstellung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RfB) enthält die an die Versicherungsnehmer zuzuteilenden sowie bereits zugeteilten Beitragsrückerstattungen. Die Zuführung zur RfB erfolgt unter Beachtung aufsichtsrechtlicher Vorschriften auf der Basis der handelsrechtlichen Rohüberschüsse der Einzelgesellschaften. Die RfB wird in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr nach dem Geschäftsplan gebildet. Der Schlussüberschussanteilfonds wird einzelvertraglich und prospektiv berechnet. Im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wird ein Diskontsatz für den Alt- und Neubestand von 4,5 Prozent verwendet. In der Krankenversicherung wird die RfB in Anlehnung an die lokale Rechnungslegung mit einen Prozentsatz von 86,22 Prozent des Bewertungsunterschiedes vor Steuern berechnet. In der Lebensversicherung wird die RfB nach der Höhe der festgelegten, aber noch nicht zugeteilten laufenden Überschussanteile, Schlussüberschussanteile und der Beteiligung an Bewertungsreserven, nach dem darüber hinaus reservierten Schlussüberschuss-

18 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES 63 anteilfonds und dem ungebundenen Teil dotiert. Für Verträge im Lebensversicherungsgeschäft mit Anwartschaften auf Schlussüberschussanteile wird ein mit 4,0 Prozent diskontierter Schlussüberschussanteilfonds berechnet. Für die Berechnung des Bewertungsunterschieds vor Steuern wird in Anlehnung an die lokale Rechnungslegung ein Prozentsatz in Höhe von 95,58 Prozent herangezogen. Vorzeitig fällige Schlussüberschussanteile werden durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Die Rückstellung für die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wird in Abhängigkeit vom Verlauf der einzelnen Policen ermittelt. Die unter den Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesene Stornorückstellung wird nach Erfahrungswerten angesetzt. Im übernommenen Geschäft wird die Stornorückstellung nach den Aufgaben der Vorversicherer gebildet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftige Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Fluktuations-, Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt unter Verwendung der Richt - tafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen werden nach Berücksichtigung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie nach Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Pensionsverpflichtungen werden erfolgswirksam unter den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ausgewiesen. Der Zinssatz orientiert sich an den Marktrenditen für langfristige Industrieanleihen mit guter Bonität. Im Geschäftsjahr haben wir unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Rentnerbestandes einen Zinssatz von 4,75 (i.v. 5,0) Prozent angesetzt. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen werden mit dem zu erwartenden Wert der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Die Steuerrückstellungen sind gemäß den jeweiligen nationalen Steuervorschriften ermittelt. Sonstige Rückstellungen Die Bildung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt nach den Vorgaben des IAS 37 und wird daher mit den bestmöglich schätzbaren, wahrscheinlichen Erfüllungsbeträgen bemessen und bilanziert, sofern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber unternehmensfremden Dritten besteht und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist. Der in der Vergangenheit realisierte Vorfall stellt hierbei für das Unternehmen ein verpflichtendes Ereignis dar, in dessen Erfüllungsbetrag (Betrag, der zum Bilanzstichtag erforderlich war, um Zahlungsverpflichtungen und Risiken abzudecken) die erwarteten Kostensteigerungen bereits einkalkuliert wurden. Zu den Sonstigen Rückstellungen werden unter anderem Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Zusage von Jubiläumszuwendungen und aus der Zusage von Altersteilzeitleistungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszinsfuß von 4,75 Prozent berechnet wurden, ausgewiesen. Bei der Berechnung der Arbeitnehmerjubiläen ist der Zinsfuß eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Zinsfußes um 0,25 Prozentpunkte würde den Barwert der Verpflichtung um 23 T

19 64 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES erhöhen bzw. reduzieren (Sensitivitätsanalyse). Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitleistungen werden nur die Mitarbeiter berücksichtigt, die bis zum Stichtag einer Altersteilzeitregelung zugestimmt haben. Die genannten Rückstellungen werden auf der Rechnungsgrundlage der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck berechnet. Unter Berücksichtigung des Erfüllungsrückstandes wurden zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitleistungen Wertpapierfonds Fürst Fugger Depot Immorent erworben und in voller Höhe an die Arbeitnehmer verpfändet. Eine genaue Aufstellung aller sonstigen Rückstellungen ist im Anhang auf den Seiten 92 f. dargestellt. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft Die Depotverbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen eingestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und -vermittlern, die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Abrechnungsverbind lichkeiten werden mit den Abrechnungsforderungen je Gesellschaft saldiert und nicht je Vertrag und Währung. Die laufenden Steuerschulden werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine voraussichtliche Zahlung an die jeweilige Steuerbehörde geleistet wird. Die Ermittlung der Steuerschuld ergibt sich nach den nationalen Steuervorschriften. Die Sonstigen Verbindlichkeiten haben mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensionssicherungsverein eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzpassiva Diese Position beinhaltet derivative Finanzinstrumente, die einen negativen Zeitwert aufweisen. Die Verluste, die aus der Bewertung zum Zeitwert resultieren, sind in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzpassiva erfasst. Passive latente Steuern Passive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktivwerte höher oder Passivwerte in der Konzernbilanz niedriger als in der Steuerbilanz angesetzt werden und diese Bewertungsdifferenzen nicht permanent sind. Für nicht erfolgswirksam gebuchte unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen sind auch die hierauf anfallenden latenten Steuern erfolgsneutral. Latente Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen. Falls sich die der Berechnung zugrunde liegenden Steuersätze ändern, wird dies in dem Jahr berücksichtigt, in dem die Steuersatzänderung verabschiedet wird. Bilanzielle Aufrechnungen aktivischer und passivischer Beträge der latenten Steuern werden grundsätzlich vorgenommen, wenn es sich um Ertragsteuern handelt, die innerhalb desselben Organkreises anfallen. Verdiente Beiträge Die verdienten Bruttobeiträge enthalten alle im Ge - schäftsjahr vereinnahmten Beitragszahlungen aus dem selbst abgeschlossenen und übernommenen Versicherungsgeschäft. Die Beitragszahlungen werden durch die Bildung und Auflösung von Beitragsüberträgen periodengerecht für jeden Versicherungsvertrag abgegrenzt. Nach Berücksichtigung der auf die Rückversicherung entfallenden Beiträge bei den verdienten Bruttobeiträgen ergeben sich die verdienten Nettobeiträge.

20 GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES 65 Aufwendungen für Versicherungsfälle Die Aufwendungen für Versicherungsfälle enthalten die im abgelaufenen Geschäftsjahr abgeführten Bruttozahlungen für Versicherungsfälle, gekürzt um die Anteile, die von den Rückversicherern getragen werden. Darüber hinaus sind die Veränderungen der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versi cherungsfälle enthalten, gekürzt um die Anteile, die von den Rückversicherern getragen werden. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb In den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind sämtliche Aufwendungen für die Verwaltung und den Abschluss von Versicherungsverträgen (Personal- und Sachaufwendungen) zusammengefasst. Diese werden um erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Ver sicherungsgeschäft gemindert. Schätzungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Positionen Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf Ausweis, Ansatz und Bewertung in der Konzernbilanz und in der Konzerngesamtergebnisrechnung am Bilanzstichtag auswirken. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen und Prognosen und sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Die tatsächlich realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzänderungen werden periodengenau berücksichtigt. Sofern Schätzungen im wesentlichen Umfang erforderlich waren, haben wir diese unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt und gegebenenfalls unter den Angaben zu Posten der Konzernbilanz spezifiziert. Schätzungen werden insbesondere erforderlich bei folgenden Bilanzpositionen: Erfassung des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts Das konzernfremde übernommene Versicherungsgeschäft ist grundsätzlich ein Jahr zeitversetzt erfasst. Ertragsteuern Der ausgewiesene Steuerertrag ist für das Geschäftsjahr um 1,8 Mio niedriger als der erwartete Steuerertrag. Im Vorjahr war der ausgewiesene Ertragsteueraufwand 0,8 Mio höher als der erwartete Ertragsteueraufwand. Der in der Überleitungsrechnung angewendete erwartete Steuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag und beträgt im Konzern 30,5 (i.v. 30,5) Prozent. Geschäfts- und Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittel generierenden Einheit (CGU) muss mindestens einmal jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft werden. Dabei wird das IFRS Eigenkapital zuzüglich Goodwill der CGU dem geschätzten Nutzungswert (Value in use) der CGU gegenübergestellt. Zur Ermittlung des Nutzungswerts müssen Ermessensentscheidungen in Bezug auf sinnvolle Bewertungsverfahren und Annahmen getroffen werden. Dies umfasst interne Planungsrechnungen, Diskontierungssätze und Anforderungen an die Kapitalausstattung. Bei wirtschaftlichen Veränderungen sind die zugrunde gelegten Annahmen an das Umfeld anzupassen.

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