BEITRITTSERKLÄRUNG PROTOS INVEST II

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1 BEITRITTSERKLÄRUNG PROTOS INVEST II PROTOS INVEST II SCHIFFE GMBH & CO. KG PROTOS INVEST II VERMIETUNG GMBH & CO. KG PROTOS INVEST II PRIVATE EQUITY GMBH & CO. KG PROTOS INVEST II LEBENSVERSICHERUNGEN GMBH & CO. KG VERMITTLER (VOM VERMITTLER AUSZUFÜLLEN): Name / Vorname bzw. Firma Straße / Hausnummer ANLEGER (VOM ANLEGER AUSZUFÜLLEN): Ich, der / die Unterzeichnende, Frau / Herr bei Firma Vertretungsberechtigter PLZ / Ort Name Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon Wohnsitzfinanzamt (PLZ / Ort) Steuernummer Beruf Bankverbindung (für Auszahlungen) Kontonummer Bankleitzahl gebe hiermit gegenüber der Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend Treuhänderin ) das Angebot zum Abschluss des im Verkaufsprospekt PROTOS INVEST II vom 28. März 2008 (nachfolgend Verkaufsprospekt ) abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages (nachfolgend Treuhandvertrag ) ab und beauftrage hiermit die Treuhänderin, auf Basis des Treuhandvertrages für mich als Treugeber im eigenen Namen auf meine Rechnung Kommanditbeteiligungen an den PROTOS Invest II Schiffe GmbH & Co. KG, PROTOS Invest II Vermietung GmbH & Co. KG, PROTOS Invest II Private Equity GmbH & Co. KG, PROTOS Invest II Lebensversicherungen GmbH & Co. KG (nachfolgend Beteiligungsgesellschaften ) in Höhe von insgesamt EUR (Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 5.000, höhere Beträge müssen ohne Rest durch teilbar sein) in Worten: EUR (nachfolgend Zeichnungsbetrag ) zuzüglich 5 % Agio zu erwerben und die für mich erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages und den im Verkaufsprospekt abgedruckten und durch die dazugehörigen Nachträge 1 und 2 angepassten Gesellschaftsverträgen der Beteiligungs - gesell schaften (nachfolgend Gesellschaftsverträge ) für mich zu halten und zu verwalten. Der von mir übernommene Zeichnungsbetrag und das Agio sind wie folgt auf die Beteiligungsgesellschaften zu verteilen: BETEILIGUNGS- GESELLSCHAFT ANTEIL AM ZEICHNUNGSBETRAG NEBST AGIO GÜLTIG AB 1. JULI 2011 Die vorgenannten Anteile der Beteiligungsgesellschaften am Zeichnungsbetrag ohne Agio entsprechen der Höhe der durch die Treuhänderin für mich zu übernehmenden Kommanditeinlage (Pflichteinlage) an der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Der Verkaufsprospekt, einschließlich Treuhandvertrag und Gesellschaftsverträge, dessen Inhalt ich als für mich verbindlich anerkenne, ist ebenso Bestandteil dieser Beitrittserklärung wie die auf Seite 2 enthaltenen Weiteren Erklärungen des Anlegers. Den Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 % Agio werde ich auf das gemeinschaftliche Konto der Beteiligungsgesellschaften, Kontoinhaber PROTOS IN- VEST II, Kontonummer bei der HSH Nordbank AG, BLZ , wie folgt einzahlen: 100 % zuzüglich 5 % Agio nach Annahme meiner Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin. Auf den Zugang der Annahmeerklärung meines Angebotes als Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses verzichte ich hiermit ausdrücklich, wobei die Treuhänderin mir die Annahme jedoch bestätigen wird. Das vorstehende Angebot wird angenommen: Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft WIDERRUFS Sie können I Gründen in T nach Erhalt eine Vertrag tragsurkund Wahrung de rufs. Der Wi Heimann Gm Kurze Mühr Telefax: 040 WEITERE a) Ich bestätig 1 und 2 sow Risikodarst den Treuhan dig zur Ken schaftliche b) Ich bestäti gehabt zu h neten Nach c) Ich bestät des Verka Nachträge gehenden E d) Ich bestäti Rechnung BESONDE I. INFORMA Mit Wirkung absatzverträ Angaben im zu berichtig sehenen Du nen. Diese s II. WIDERRU Stellt der Abs zu Ihnen ein ausschließli Post, E-Mai deren Vertre Abschluss d tragserklärun BGB zu. Hier WIDERRU WIDERRUFS Sie können I Gründen in T PROTOS Invest II Schiffe GmbH & Co. KG 40 % PROTOS Invest II Vermietung GmbH & Co. KG 30 % PROTOS Invest II Private Equity GmbH & Co. KG 22 % PROTOS Invest II Lebensversicherungen GmbH & Co. KG 8 % WIDERRUFSBELEHRUNG Aufgrund der Umsetzung der Vorgaben der europäischen Verbraucherkredit richtlinie in deutsches Bundesrecht wurden mit Wirkung ab dem 11. Juni 2010 die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht neu gefasst (vgl. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009). Eine Neuregelung besteht darin, dass die 1 ff. der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) in den Art ff. des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verlagert wurden. Hiernach gilt für alle Anleger, die ab dem 11. Juni 2010 der o. g. Gesellschaft beitreten, die nachfolgende Widerrufsbelehrung: EMPFAN Mit meiner kaufsprospe 28. März 200 LEGITIMIE Die Identifizie gesellschafte nal vor. Eine K Ausweisart

2 B 1 WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kurze Mühren 20, Ham burg Telefax: 040 / , info@heimann-hh.de WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. WEITERE ERKLÄRUNGEN DES ANLEGERS sbeh zu eteitrag nerite 2 haft- IN- 0 00, und setausird. a) Ich bestätige, den Inhalt des Verkaufsprospektes einschließlich der Nachträge 1 und 2 sowie etwaiger unten näher bezeichneter Nachträge, insbesondere die Risikodarstellung, die Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften, den Treuhandvertrag und das Beteiligungsangebot PROTOS INVEST II vollständig zur Kenntnis genommen zu haben. Ich kenne die konzeptionellen und wirtschaftlichen Risiken der Beteiligung und habe sie eigenverantwortlich geprüft. b) Ich bestätige, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausreichend Zeit gehabt zu haben, den Verkaufsprospekt und ggf. die unten näher bezeichneten Nachträge zu lesen. c) Ich bestätige, dass meine Beitrittserklärung vorbehaltlos und aufgrund des Verkaufsprospektes einschließlich etwaiger unten bezeichneter Nachträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind. d) Ich bestätige, dass ich diese Beitrittserklärung ausschließlich für eigene Rechnung abgebe und unterzeichne. BESONDERHEITEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN I. INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN Mit Wirkung ab dem 11. Juni 2010 ergeben sich die Informationen bei Fernabsatzverträgen aus 312c Abs. 1 BGB i.v.m. Art und 2 EGBGB. Die Angaben im Verkaufsprospekt der Beteiligungsgesellschaft sind insoweit zu berichtigen. Bitte beachten Sie die auf der Rückseite des für Sie vorgesehenen Durchschlags Ihrer Beitrittserklärung abgedruckten Informationen. Diese sind auch im Verkaufsprospekt enthalten. II. WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN Stellt der Abschluss des Treuhandvertrages mit der Treuhänderin im Verhältnis zu Ihnen einen Fernabsatzvertrag im Sinne des 312b BGB dar, weil er unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Post, etc.) ohne gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien oder deren Vertreter abgeschlossen wird, steht Ihnen in Bezug auf Ihr Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages, das Sie mit Ihrer Beitrittserklärung (Vertragserklärung) abgeben, ein Widerrufsrecht gemäß 355 BGB i. V. m. 312d BGB zu. Hierzu erteilen wir Ihnen folgende Widerrufsbelehrung: e) Ich bestätige, dass weder die finanziellen Mittel für meine Beteiligung aus illegalen Quellen stammen, noch die Erträge für illegale Zwecke genutzt werden sollen. f) Ich bin damit einverstanden, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen begonnen wird. g) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass künftige Auszahlungen / Entnahmen auf das von mir auf Seite 1 angegebene Konto überwiesen werden. h) Ich erkläre mich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten durch die Beteiligungsgesellschaften, die Treuhänderin und deren jeweilige Mitarbeiter sowie andere in die Fondsverwaltung und Investorenbetreuung eingeschaltete Dritte, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben, einverstanden. Die Daten werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich zur Verwaltung der Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet. nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kurze Mühren 20, Hamburg, Telefax: 040 / , info@heimann-hh.de WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. t WIDERRUFSBELEHRUNG BEI FERNABSATZVERTRÄGEN WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt EMPFANGSBESTÄTIGUNG Mit meiner gesonderten Unterschrift bestätige ich den Empfang des Verkaufsprospektes für das Beteiligungsangebot PROTOS INVEST II vom 28. März 2008 und seiner Nachträge, Nr. 1 vom 24. November 2009 und Nr. 2 BESONDERE HINWEISE Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung vom 6. Juni 2011, sowie bis Nummer vom. (Bitte vor Überlassung an den Anleger eintragen!) Stand: 5. Juli 2011 Original: Emittentin blau: Vermittler grün: Anleger rdcht rlier, de LEGITIMIERUNGSNACHWEIS Die Identifizierung des Anlegers ist mit Wirkung auch für die Beteiligungsgesellschaften erfolgt. Der nachstehend bezeichnete Ausweis lag im Original vor. Eine Kopie des Ausweises ist beigefügt. Ausweisart Ausweisnummer Ausstellende Behörde Staatsangehörigkeit des Anlegers Vermittler (Gesellschaftsbezeichnung / Name der natürlichen Person) Stempel / Unterschrift des Vermittlers

3 WIDERRUFSBELEHRUNG Beteiligungsgesellschaft: Beitrittserklärung vom: Zeichner: WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft; Kurze Mühren 20, Hamburg, Telefon: 040/ , Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Unterschrift des Zeichners BESONDERHEITEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Stellt der Abschluss des Treuhandvertrages mit der Treuhänderin im Verhältnis zu Ihnen ein Fernabsatzvertrag im Sinne des 312b BGB dar, weil er unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Post, etc.) ohne gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien oder deren Vertreter abgeschlossen wird, steht Ihnen in Bezug auf Ihr Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages, das Sie mit Ihrer Beitrittserklärung (Vertragserklärung) abgeben, ein Widerrufsrecht gemäß 355 BGB i. V. m. 312d BGB zu. Hierzu erteilen wir Ihnen folgende Widerrufsbelehrung: WIDERRUFSBELEHRUNG BEI FERNABSATZVERTRÄGEN Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, sowie nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft; Kurze Mühren 20, Hamburg, Telefon: 040/ , info@heimann-hh.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. - Ende der Widerrufsbelehrung - Unterschrift des Zeichners Stand Fuhlentwiete Hamburg T +49 (0) F +49 (0)

4 I. INFORMATIONEN ÜBER DIE WESENTLICHEN VERTRAGSPARTNER, MIT DENEN DER ANLEGER IN KONTAKT TRITT 1. EMITTENTINNEN 1.1. PROTOS INVEST II SCHIFFE GMBH & CO. KG, UNTER HRA Hauptgeschäftstätigkeit der PROTOS Invest II Schiffe GmbH & Co. KG: Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften, die Schiffe erwerben und betreiben und / oder sonstige maritime Investitionen getätigt haben und / oder tätigen werden PROTOS INVEST II VERMIETUNG GMBH & CO. KG, UNTER HRA Hauptgeschäftstätigkeit der PROTOS Invest II Vermietung GmbH & Co. KG: Beteiligungen an geschlossenen Immobilien- und Mobilienfonds PROTOS INVEST II PRIVATE EQUITY GMBH & CO. KG, UNTER HRA Hauptgeschäftstätigkeit der PROTOS Invest II Private Equity GmbH & Co. KG: Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften, die über ein breit diversifiziertes Portfolio von Unternehmensbeteiligungen verfügen bzw. ein solches Portfolio nach ihren Beteiligungsgrundsätzen aufbauen werden und / oder sonstige Investitionen in beliebige Anlagegüter und / oder -klassen vorgenommen haben bzw. vornehmen werden PROTOS INVEST II LEBENSVERSICHERUNGEN GMBH & CO. KG, UNTER HRA Hauptgeschäftstätigkeit der PROTOS Invest II Lebensversicherungen GmbH & Co. KG: Beteiligungen an geschlossenen Fondgesellschaften, die nationale und / oder internationale Lebensversicherungen des Erst- und Zweitmarktes erwerben, halten und / oder verwerten die zu Ziffer 1.1. bis 1.4. genannten Emittentinnen nachfolgend auch PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften genannt SITZ DER EMITTENTINNEN Hamburg 1.6. ANSCHRIFT DER EMITTENTINNEN Fuhlentwiete 14, Hamburg 2. KOMPLEMENTÄRIN DER EMITTENTINNEN PROTOS Invest Verwaltungsgesellschaft mbh, Tel. 040 / , Fax 040 / , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB , Geschäftsführer: Dr. Illya Steiner, Sitz: Hamburg, Anschrift: Fuhlentwiete 14, Hamburg. Hauptgeschäftstätigkeit der PROTOS Invest Verwaltungsgesellschaft mbh: Beteiligung an anderen Handelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin, sowie die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für andere Gesellschaften. 3. GESCHÄFTSFÜHRENDE KOMMANDITISTIN DER EMITTENTINNEN S + C Managementgesellschaft mbh, Tel. 040 / , Fax 040 / , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB , Geschäftsführer: Dr. Illya Steiner, Sitz: Hamburg, Anschrift: Fuhlentwiete 14, Hamburg. Hauptgeschäftstätigkeit der S + C Managementgesellschaft mbh: Beteiligungen an anderen Handelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin sowie die Übernahme der Geschäftsführungsbefugnis als Kommanditistin von Kommanditgesellschaften, sowie die Erbringung von Managementdienstleistungen für andere Gesellschaften. 4. TREUHÄNDERIN Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tel. 040 / , Fax 040 / , info@heimann-hh.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB , Geschäftsführer: Thorsten Schuster und Frank Glagau, Sitz: Hamburg, Anschrift: Kurze Mühren 20, Hamburg. Hauptgeschäftstätigkeit der Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß 33 i.v.m. 57 Abs. 3 StBerG. 5. ANBIETERIN / PROSPEKTVERANTWORTLICHE / PROSPEKTHERAUSGEBERIN Steiner + Company GmbH & Co. KG, Tel. 040 / , Fax 040 / , vertrieb@steiner-company.de, Internet: eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA , Sitz: Hamburg, Anschrift: Fuhlentwiete 14, Hamburg. Komplementärin: Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB , Geschäftsführer: Dr. Illya Steiner, Sitz: Hamburg, Anschrift: Fuhlentwiete 14, Hamburg. Hauptgeschäftstätigkeit der Steiner + Company GmbH & Co. KG: Durchführung aller Finanzierungs- und Handelsgeschäfte, die Übernahme von Vermögensverwaltung sowie Treuhandtätigkeit für Dritte, die Vermittlung von Beteiligungen, Unternehmensberatung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen. 6. AUFSICHT Die zu Ziffern 1 bis 5 genannten Gesellschaften oder Personen unterliegen gegenwärtig nicht der Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde. 7. VERMITTLER Den Vermittler und dessen ladungsfähige Anschrift entnehmen Sie bitte Ihrer Beitrittserklärung. II. INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot PROTOS INVEST II vom 28. März 2008 sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer Einzelheiten wird ergänzend auf diese Dokumente verwiesen. 1. WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE Der Anleger beteiligt sich unter der Voraussetzung der Zahlung des in seiner Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages zunächst mittelbar treugeberisch über die Treuhänderin mit der späteren Möglichkeit, die Beteiligung jeweils selbst unmittelbar als Kommanditist zu übernehmen, an den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften. Die Beteiligung des Anlegers an den einzelnen PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften erfolgt dabei in Höhe einer Kommanditeinlage des folgenden prozentualen Verhältnisses des von ihm insgesamt übernommenen Zeichnungsbetrages: PROTOS Invest II Schiffe GmbH & Co. KG: 40 % PROTOS Invest II Vermietung GmbH & Co. KG: 30 % PROTOS Invest II Private Equity GmbH & Co. KG: 22 % PROTOS Invest II Lebensversicherungen GmbH & Co. KG: 8 % Die vorgenannten PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften unterliegen als Kommanditgesellschaften dem deutschen Recht. Eine Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften stellt somit für den Anleger eine unternehmerische Beteiligung dar. Von Anlegern eingeworbenes Kapital wird von den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften größtenteils zum Zwecke des Erwerbs eines Portfolios von Beteiligungen an geschlossenen Fonds verwendet, überblicksweise wie folgt: PROTOS Invest II Schiffe GmbH & Co. KG: Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffsfonds und sonstigen geschlossenen Fonds, die maritime Investitionen tätigen. PROTOS Invest II Vermietung GmbH & Co. KG: Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds und geschlossenen Mobilienfonds. PROTOS Invest II Private Equity GmbH & Co. KG: Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Private-Equity-Dachfonds und sonstigen geschlossenen Fonds, die in beliebige Anlagegüter und / oder -klassen investieren. PROTOS Invest II Lebensversicherungen GmbH & Co. KG: Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften, die in nationale und / oder internationale Lebensversicherungen des Erst- und Zweitmarktes investieren. Über die Auszahlungen der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften partizipieren die Anleger an deren wirtschaftlichen Ergebnissen. 2. INFORMATIONEN ZUM ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Treuhänderin, der Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft, ein Angebot auf Beitritt zu dem zwischen den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften und der Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag und Erwerb von treugeberischen Beteiligungen an den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften ab. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem einzelnen Anleger wird wirksam, wenn die Treuhänderin dieses Angebot durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung annimmt. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Anleger für die Zwecke der Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Der Anleger wird über die Annahme durch die Aushändigung einer Kopie seiner Beitrittserklärung informiert. Mit der Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers und Zahlung des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages durch den Anleger erhöht die Treuhänderin ihre Beteiligungen an den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften anteilig für den Anleger entsprechend dem in der Beitrittserklärung angegebenen Verhältnis. Hinsichtlich der weiteren Verpflichtungen während der Laufzeit der Beteiligung wird auf den Treuhand- und Verwaltungsvertrag und die Gesellschafts verträge, abgebildet in Kapitel 16 des Verkaufsprospektes, verwiesen. 3. MINDESTLAUFZEIT DER BETEILIGUNG, VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGS- MÖGLICHKEITEN, AUFLÖSUNG, AUSSCHEIDEN 3.1. MINDESTLAUFZEIT Die PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften sind jeweils auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht für den Anleger grundsätzlich erst mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 (vgl. im Einzelnen nachfolgend Ziffer 3.2) KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN, BEENDIGUNG, AUFLÖSUNG Ein direkt als Kommanditist ins Handelsregister der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften eingetragener Anleger kann seine Beteiligung an PROTOS INVEST II mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, jedoch erstmalig zum 31. Dezember 2022, ordentlich kündigen, wobei die Kündigung einheitlich für sämtliche zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht beendete PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften zu erfolgen hat. Eine Kündigung aus sachlichem Grund bleibt unberührt. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften eines als Kommanditist ins Handelsregister eingetragenen Anlegers endet auch der zwischen dem Anleger und der Treuhänderin bestehende Treuhandund Verwaltungsvertrag. Im Übrigen kann der direkt als Kommanditist ins

5 Handels register eingetragene Anleger den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein nicht als Kommanditist eingetragener, sondern mittelbar über die Treuhänderin beteiligter Anleger kann seine Beteiligung an PROTOS INVEST II nur dadurch kündigen, dass er den Treuhand- und Verwaltungsvertrag kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist dabei nur dann zulässig, wenn eine Kündigung der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften nach den Bestimmungen von deren Gesellschaftsverträgen möglich ist, mithin zum Jahresende, erstmalig zum 31. Dezember Eine Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Treuhänderin ist zur teilweisen Kündigung der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften berechtigt, wenn und soweit ein treugeberisch über sie beteiligter Anleger den Treuhand- und Verwaltungsvertrag ordnungsgemäß kündigt. Ein Anleger, der selbst als Kommanditist ins Handelsregister der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften eingetragen ist, hat die Kündigung in Schriftform an die S + C Managementgesellschaft mbh, Fuhlentwiete 14, Hamburg, zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Ein über die Treuhänderin als Treugeber (mittelbar) beteiligter Anleger hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kurze Mühren 20, Hamburg, zu erklären. Die Kündigung muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist nach 22 Abs. 1 der Gesellschaftsverträge der PROTOS IN- VEST II-Beteiligungsgesellschaften zugehen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Die Treuhänderin kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2022, ordentlich kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ohne Kündigung endet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, wenn durch Gläubiger der Treuhänderin in deren Kommanditanteil an einer PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaft vollstreckt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhänderin eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Im Übrigen endet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einem als Kommanditist im Handelsregister der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften eingetragenen Anleger automatisch zu dem Zeitpunkt, in dem dieser Anleger gemäß 23 der Gesellschaftsverträge der PROTOS INVEST II-Beteiligungs - gesell schaften aus diesen vollständig ausgeschieden ist, mit einem nicht als Kommanditist im Handelsregister der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften eingetragenen Anleger automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Treuhänderin gemäß 23 Abs. 3 der Gesellschaftsverträge der PROTOS IN- VEST II-Beteiligungsgesellschaften jeweils anteilig mit den treuhänderisch für diesen Anleger gehaltenen (Teil-)Kommanditeinlagen aus den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften ausgeschieden ist, weil in der Person dieses Anlegers einer der Gründe des 23 Abs. 2 der Gesellschaftsverträge der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften vorliegt, und in jedem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit der Vollbeendigung der letzten PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaft. Anleger, die selbst als Kommanditisten ins Handelsregister der PROTOS IN- VEST II-Beteiligungsgesellschaften eingetragen sind, können aus in 23 Abs. 2 der Gesellschaftsverträge der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften genannten Gründen ausscheiden bzw. ausgeschlossen werden. Dies gilt entsprechend, wenn in den Gesellschaftsverträgen genannte Gründe in der Person eines mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin beteiligten Anlegers vorliegen; in diesem Fall kann die Treuhänderin anteilig mit dem für den Anleger als Treugeber gehaltenen Teil ihrer Kommanditeinlagen ausscheiden bzw. ausgeschlossen werden. In jedem Fall seines Ausscheidens oder Ausschlusses, einschließlich des Ausscheidens infolge einer Kündigung, aus einer PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaft außer durch Übertragung seiner Beteiligung auf einen Rechtsnachfolger hat der Anleger einen Anspruch auf Abfindung nach näherer Maßgabe von 24 der Gesellschaftsverträge der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaftsverträge sind im Verkaufsprospekt in vollem Wortlaut in Kapitel 16 abgebildet. Ein Beschluss über eine Auflösung einer PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaft kann grundsätzlich frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gefasst werden. Allerdings hat die S + C Managementgesellschaft mbh das Recht, die Auflösung jeder der PROTOS INVEST II- Beteiligungsgesellschaften ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter zu beschließen, sofern die Summe des Kommanditkapitals der PROTOS INVEST II- Beteiligungsgesellschaften zum 31. Mai 2010 bzw., im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraums, zum 30. November 2012 nicht mindestens EUR beträgt. Mit Beendigung der sich grundsätzlich anschließenden Liquidation der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften enden diese und damit auch die Beteiligungen der Anleger an diesen sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin. Zu den Möglichkeiten einer Übertragung der Beteiligungen an den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften sei auf die Ausführungen in Kapitel 12 des Verkaufsprospektes verwiesen. 4. LEISTUNGSVORBEHALTE Leistungsvorbehalte bestehen vorbehaltlich dessen, dass keine Verpflichtung besteht, die Beitrittserklärung des Anlegers anzunehmen, der Erwerb der Beteiligungen unter der Bedingung der Zahlung des Zeichnungsbetrages erfolgt und das Beteiligungsangebot in dem Fall rückabgewickelt wird, dass die Summe des Kommanditkapitals der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften zum 31. Mai 2010 bzw., im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraums, zum 30. November 2012 nicht mindestens EUR beträgt nicht. 5. PREISE Der Anleger hat seine Einlage (Zeichnungsbetrag) und ein Agio von 5 % auf diese zu leisten. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. 6. EINZELHEITEN DER ZAHLUNG Der Zeichnungsbetrag nebst Agio ist vom Anleger zu dem in der Beitrittserklärung genannten Termin auf das dort genannte Konto bzw. nach Aufforderung durch die Treuhänderin einzuzahlen. Etwaige Überweisungsgebühren trägt der Anleger. Zahlt der Anleger den von ihm übernommenen Zeichnungsbetrag nebst Agio nach Aufforderung trotz schriftlicher Mahnung und nach Fristsetzung von zwei Wochen nicht oder nur teilweise, ist die Treuhänderin berechtigt, von der Annahme der Beitrittserklärung zurückzutreten und den mit dem Anleger bereits zustande gekommenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu beenden. In diesem Fall haben sich Treuhänderin und der betroffene Anleger so zu stellen, als wäre der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu keinem Zeitpunkt zustande gekommen. Insbesondere trägt der betreffende Anleger die durch die Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages entstehenden Kosten der Treuhänderin. 7. LIEFER- UND VERSANDKOSTEN, FERNKOMMUNIKATION, SONSTIGE KOSTEN Liefer- und Versandkosten oder gesonderte Kommunikationskosten werden nicht in Rechnung gestellt. Es fallen lediglich übliche Überweisungs- und Telefon gebühren sowie Porto für die Kommunikation an. Für die mögliche Umwandlung einer rein treugeberischen Beteiligung über die Treuhänderin in eine direkte Beteiligung muss der Anleger die Kosten für die notarielle Beglaubigung seiner Handelsregistervollmacht und Gerichtskosten für die Handelsregistereintragungen tragen. Für den Erwerb und die Verwaltung der Beteiligung fallen keine weiteren Kosten an. Bei einer Veräußerung der Beteiligung entstehen seitens der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften oder der Treuhänderin keine gesonderten Kosten. Schaltet der Anleger bei Veräußerung der Beteiligung Dritte, z. B. Makler, ein, können dort weitere Kosten anfallen. Evtl. anfallende Kosten können für den Anleger für die Löschung aus dem Handelsregister sowie für eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung bei einer entsprechenden persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen. 8. STEUERN Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen in Kapitel 13 des Verkaufsprospektes verwiesen. 9. RISIKOHINWEISE UND EINLAGENSICHERUNG Die Beteiligung an PROTOS INVEST II ist mit unternehmerischen Risiken verbunden. Die wesentlichen Risiken der Beteiligung sind in Kapitel 2 des Verkaufsprospektes dargestellt. Der Wert der Beteiligung wird von wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst, die nicht vorhersehbar sind. In der Vergangenheit erzielte Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Ein Garantiefonds oder eine vergleichbare Einrichtung besteht nicht. III. WEITERE INFORMATIONEN ZU FERNABSATZVERTRÄGEN 1. WIDERRUFSRECHT Der Anleger kann sein Vertragsangebot nach Maßgabe der in dieser Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrungen widerrufen. 2. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND Die Rechtsbeziehungen des Anlegers zu den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften und der Treuhänderin unterliegen deutschem Recht. In Beziehung zum Anleger vor seinem Beitritt wird ebenfalls deutsches Recht zugrunde gelegt. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für die Gesellschaftsverträge der PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften und den Treuhand- und Verwaltungsvertrag Hamburg vereinbart. 3. VERTRAGSSPRACHE Der Verkaufsprospekt einschließlich der darin enthaltenen wesentlichen Verträge ist in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation mit dem Anleger erfolgt in deutscher Sprache. 4. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN Die mitgeteilten Informationen sind bis zur Mitteilung von Änderungen gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. 5. ZEICHNUNGSFRIST Die Zeichnungsfrist läuft vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung durch ihre Verlängerung längstens bis zum 30. November AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG Die Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Soweit der Anleger die Beteiligung an den PROTOS INVEST II-Beteiligungsgesellschaften im Wege des Fernabsatzes erworben hat, kann er bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) die bei der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt am Main, Telefon: 069 / , Fax: 069 / , eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Anleger (Beschwerdeführer) hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung, die bei der Deutschen Bundesbank unter der vorstehend angegebenen Adresse erhältlich ist.

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