STROMPREISE FÜR PRIVATHAUSHALTE

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1 STROMPREISE FÜR PRIVATHAUSHALTE Rahmenbedingungen und Analyse der Grundversorgungstarife in Rheinland-Pfalz Einleitung Die Verkündung der Energiewende 2011 hat insbesondere im Sektor Stromversorgung eine dynamische Umgestaltung sämtlicher Rahmenbedingungen nach sich gezogen. Die mit dieser Wende verbundenen Erhöhungen von bestehenden (EEG-Umlage) und die Einführung neuer Umlagen bestimmten lange Zeit die öffentliche Diskussion. Dabei ging es unter anderem um eine gerechte Kostenverteilung der Energiewende. Das deutliche Absinken der Strombeschaffungskosten der Versorger als positiver Nebeneffekt der Energiewende blieb dagegen bisher eher im Hintergrund der Debatte. Nach den Änderungen im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) 2010 wird der größte Teil des EEG-Stroms an der Strombörse in Leipzig vermarktet. Die Höhe der EEG- Umlage bestimmt sich seitdem aus der Differenz der EEG-Vergütung und dem Börsenpreis. Da letzterer im Zuge der Energiewende deutlich sank, stieg zwangsläufig die EEG-Umlage. Letztere wurde in der Regel direkt an die Verbraucher weitergegeben, gesunkene Börsenpreise als Leitgröße für die Strombeschaffung jedoch so gut wie nicht. Dies zeigen die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung. Auch der Monitoringbericht 2013 der Bundesnetzagentur bestätigt dies. Seit der Liberalisierung des deutschen Strommarkts 1998 hat der Privatkunde die Wahl zwischen drei Vertragsmodellen. Er kann in der so genannten Grundversorgung sein, er kann einen Sondervertrag bei seinem Grundversorger mit günstigeren Konditionen aber definierter Vertragslaufzeit abschließen oder er kann den Versorger komplett wechseln, was häufig die günstigste Variante darstellt. Die Besonderheiten der Grundversorgung In 1 (1) des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) heißt es: Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Privat-Haushalte auf Basis der Stromgrundversorgungsverordnung (Strom-GVV) zu beliefern. Darunter sind Kunden, die einen höheren Vertriebsaufwand wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung verursachen, aber auch viele bequeme und desinteressierte Kunden. Im Gegensatz zu Sondervertragsverhältnissen kann ein Kunde in der Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur sind bundesweit ca. 35 Prozent der Privathaushalte noch in der Strom-Grundversorgung. Es gibt Kunden, die wegen negativer Bonitätsauskunft oder wegen fehlendem Internetzugang nicht in der Lage sind zu wechseln zum Teil noch nicht einmal in einen Sondervertrag beim Grundversorger.

2 Analyse der Grundversorgungstarife in Rheinland-Pfalz Im Rahmen einer Analyse der Kostenstruktur hat die Verbraucherzentrale die Grundversorgungstarife in Postleitzahlenbereichen genauer untersucht. Die Betrachtung der Postleitzahlenebene ist nötig, da es lokale Unterschiede bei den Netzentgelten und den Konzessionsabgaben gibt. 63 Postleitzahlenbereiche blieben unberücksichtigt, weil es dort während des Betrachtungszeitraums einen Wechsel beim Grundversorger und/oder beim Netzbetreiber gab. Es wurde ein Betrachtungszeitraum von Ende 2010 bis Anfang 2015 gewählt, um längerfristige Tendenzen erkennen zu können. Um die zu beschaffende Datenmenge nicht zu groß werden zu lassen, lag der Fokus beim Kostenvergleich auf den drei Zeitpunkten Dezember 2010, Dezember 2014 und Januar Für den Vergleich wurde ein Jahresverbrauch von kwh gewählt, sodass sich leicht ein glatter Monatsverbrauch von 300 kwh für den Vergleich verwenden lässt. Im ersten Schritt wurden die Jahreskosten für alle Postleitzahlenbereiche sowie die Mittelwerte und die Minimal- und Maximalwerte berechnet. Das Ergebnis für den Zeitpunkt Januar 2015 zeigt die folgende Grafik: Der Mittelwert über alle Postleitzahlenbereiche liegt aktuell bei 1.133,75 Euro und damit etwa 30 Prozent höher als Ende 2010 (872,48 Euro). Die Spannbreite zwischen teuerstem und günstigstem Versorger lässt sich mit den Unterschieden bei den Netzkosten sowie bei den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Marge erklären. Die aktuelle Spannbreite bei den Netzkosten beträgt 170 Euro und die Spannbreite beim Kostenblock Beschaffung, Vertrieb und Marge liegt bei 185 Euro für diesen Abnahmefall.

3 Strompreisstruktur Die Strompreise für Privathaushalte lassen sich in drei Kostenblöcke aufteilen, die jeweils aus mehreren Komponenten bestehen. Steuern und Abgaben: Stromsteuer, EEG-Umlage, KWK-Umlage, 19-Umlage, Abschaltbare-Lasten-Umlage, Off-Shore-Haftungs-Umlage, Konzessionsabgabe, Mehrwertsteuer Netzkosten: Netzentgelte, Mess- und Abrechnungskosten Unternehmensspanne: Vertriebskosten, Beschaffungskosten, Gewinnmarge Steuern und Abgaben werden im Detail vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Netzkosten sind durch die Bundesnetzagentur reguliert unterliegen also einer Kontrolle. Die in der Unternehmensspanne enthaltenen Komponenten können direkt vom Versorger beeinflusst werden. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die Unternehmensspanne und deren Entwicklung über den Betrachtungszeitraum genauer analysiert. Die folgende Grafik zeigt zunächst die Aufteilung der drei Kostenblöcke auf Basis der Daten für Januar 2015 und hochgerechnet auf ein Jahr.

4 Im Betrachtungszeitraum haben sich die Beschaffungskosten deutlich reduziert. Die Beschaffungsstrategien der einzelnen Unternehmen sind unterschiedlich und hängen unter anderem von deren Risikobereitschaft ab. In der Regel erfolgt die Beschaffung für einen längeren Zeitraum im Voraus. Seit einiger Zeit folgen die meisten Versorger einer strukturierten Beschaffungsstrategie auf den Großhandelsmärkten. Ein typisches Produktportfolio eines Stromversorgers besteht aus Terminverträgen mit Base-Loadund Peak-Load-Anteilen. Mit dem Base-Load-Anteil wird die Grundlast über die Vertragslaufzeit und mit dem Peak-Load-Anteil werden Spitzenlastanteile abgedeckt. Geht man vereinfacht davon aus, dass eine Beschaffung ein Jahr im Voraus erfolgt und ein Mix aus 80 Prozent Base-Load und 20 Prozent Peak-Load besteht, lässt sich mit den Daten der Leipziger Strombörse ein mittlerer Beschaffungspreis errechnen, dessen Entwicklung der letzten fünf Jahre die folgende Grafik zeigt: Annahme: Der jeweilige Preis in Cent pro kwh wurde für den angegebenen Zeitpunkt der Lieferung ein Jahr vorher vertraglich vereinbart. In der vorliegenden Analyse wurden die drei Zeitpunkte Dezember 2010, Dezember 2014 und Januar 2015 ausgewählt. Man erkennt, dass der so errechnete Beschaffungspreis von 4,71 Cent pro kwh auf 3,85 Cent pro kwh also um 0,86 Cent pro kwh bzw. um 18,2 Prozent gesunken ist. Die Kurve zeigt auch, dass der Unterschied zwischen April 2012 (6,17 Ct/kWh) und Juni 2015 (3,62 Ct/kWh) mit 2,55 Cent/kWh (41Prozent) noch deutlich größer ausfällt. Die unterschiedlichen Zahlen machen deutlich, dass die Beschaffungsstrategie jedes einzelnen Unternehmens erheblichen Einfluss auf die Preiskalkulation hat.

5 Vergleich der Monatswerte Die folgenden drei Grafiken zeigen den Vergleich und die Entwicklung der drei Kostenblöcke für die drei Zeitpunkte Dezember 2010, Dezember 2014 und Januar Dazu wurde der Jahresverbrauch von kwh in einen Monatsverbrauch von 300 kwh umgerechnet und die durchschnittlichen Kosten der drei Bereiche über die Postleitzahlenbereiche errechnet.

6 Folgende Ergebnisse zeigt der Vergleich: Die monatlichen Gesamtkosten sind von Dezember 2010 bis Januar 2015 von 61,10 Euro auf 79,39 Euro um 30 Prozent gestiegen. Dies geht hauptsächlich auf die gestiegenen Steuern und Abgaben und die Netzentgelte zurück. Der Kostenblock Beschaffung, Vertrieb und Marge, der von den Unternehmen direkt beeinflussbar ist, ist trotz deutlich gesunkener Beschaffungskosten im Mittel leicht von 28,50 Euro auf 30,30 Euro angestiegen. Geht man von der in der Grafik auf Seite 4 dargestellten Beschaffungsstrategie aus, lassen sich die monatlichen Beschaffungskosten einfach ausrechnen und damit der Kostenblock Beschaffung sowie Vertrieb und Marge getrennt darstellen. Das Ergebnis zeigt die folgende Grafik.

7 Zentrales Ergebnis dieser Strompreisanalyse: Der Unternehmensanteil ist im Mittel während des Betrachtungszeitraums sogar leicht angestiegen. Die gesunkenen Beschaffungskosten wurden im Bereich Vertrieb und Marge (über)kompensiert. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Vertriebskosten im gleichen Ausmaß gestiegen wie die Beschaffungskosten gesunken sind, ist im Mittel die Marge der Unternehmen im Bereich der Grundversorgung angestiegen. Da die individuelle Beschaffungsstrategie der einzelnen Versorger nicht bekannt ist, ist eine unternehmensbezogene Analyse der Entwicklung dieser Aufteilung nicht möglich. Allerdings ist ein Vergleich des gesamten Unternehmensanteils also des Kostenblocks Beschaffung, Vertrieb und Marge sehr genau möglich, da sämtliche anderen Daten vorliegen. Dazu müssen nur die Kosten für Netznutzung sowie Steuern und Abgaben von den Gesamtkosten abgezogen werden. Die folgende Grafik zeigt den Mittelwert für Januar 2015 sowie die jeweils vier Versorger in Rheinland-Pfalz mit dem niedrigsten und höchsten Unternehmensanteil wiederum unter der Annahme eines Monatsverbrauchs von 300 kwh. Auffällig ist auch hier die große Spannbreite zwischen 20,45 Euro (32 Prozent unter dem Mittelwert) und 35,85 Euro (19 Prozent über dem Mittelwert). Das Elektrizitätswerk Meckenheim in der Pfalz schneidet hier genau wie beim Vergleich der Gesamtjahreskosten (siehe Seite 2) - am besten ab. Eine Analyse des Verlaufs des Unternehmensanteils über den gesamten Betrachtungszeitraum in den untersuchten PLZ-Bereichen zeigt folgendes Ergebnis: Nur in 181 Postleitzahlenbereichen (7 Prozent) hat eine leichte bis deutliche Senkung des Unternehmensanteils stattgefunden.

8 Bestätigung finden diese Ergebnisse für Rheinland-Pfalz auch durch den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur von Dies zeigt die folgende daraus entnommene Grafik: Die Bundesnetzagentur kommt hier zu folgendem Ergebnis: Der Vergleich des Preisbestandteils Energiebeschaffung und Vertrieb in den drei Tarifkategorien verdeutlicht, dass die entsprechenden Kosten in der Kategorie Lieferantenwechsel seit dem Jahr 2011 gefallen sind, während sie in den beiden Vertragsverhältnissen mit dem Grundversorger angestiegen sind. Die schon im Kapitel Gewerbe- und Industriekunden festgestellte Weitergabe der gesunkenen Großhandelspreise an die Endkunden wird im Haushaltskundenbereich offenbar nur von den Lieferanten durchgeführt, die außerhalb der Grundversorgungsnetzgebiete aktiv sind. (Quelle: Seite 149, Monitoringbericht 2013, Bundesnetzagentur).

9 Soziale Aspekte Im Februar 2015 hat die Tagesschau über den Armutsbericht 2013 für Deutschland des Paritätischen Wohlfahrtsverbands berichtet. Die folgende Grafik (Quelle ) zeigt die Armutsquoten in den einzelnen Bundesländern. Armutsgefährdete Haushalte haben ein wesentlich höheres Risiko, ihre Energiekosten nicht mehr zahlen zu können. Unter Wissenschaftlern gelten Haushalte, die mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für die Energieversorgung ausgeben als latent gefährdet, eine Versorgungssperre zu erleiden. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei den rheinland-pfälzischen Energieversorgern im Jahr 2012 brachte folgende Ergebnisse: In Rheinland-Pfalz gab es 2011 in der Stromversorgung: ca. 1,4 Mio. Mahnungen ca Sperrandrohungen ca Stromsperren ca Ratenzahlungsvereinbarungen Es handelt sich dabei jeweils um Hochrechnungen aus den vorliegenden Angaben der Versorger, die an der Befragung teilgenommen haben. Der Hartz-IV-Regelsatz sieht ab dem 1. Januar 2015 einen Gesamtbedarf in Höhe von 399 Euro pro Erwachsenem vor. Dieser Betrag erhöht sich in Familien in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder. Der Anteil am Regelbedarf für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent, das sind 33,36 Euro pro Person. Für

10 elektrische Warmwasserbereitung kann ein Mehrbedarf in Höhe von 2,3 Prozent beantragt werden, das sind 9,18 Euro. Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie knapp dieser Betrag kalkuliert ist: 4-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene, ein Kind 4 Jahre, ein Kind 10 Jahre) Jahresstromverbrauch: kwh Monatskosten: 104 Euro (Durchschnitt in Rheinland-Pfalz in der Grundversorgung) Anteil am Regelbedarf: 80,28 Euro. Das reicht bei den angenommenen mittleren Strompreisen nur für einen Jahresverbrauch von ca kwh. Wenn die Familie sich in der Grundversorgung eines über dem Durchschnitt liegenden Versorgers befindet, sieht das Ergebnis noch schlechter aus. Der Durchschnittsverbrauch für vier Personen liegt laut Bundesumweltministerium bei folgenden Werten: kwh im Einfamilienhaus kwh in einer Mietwohnung Der Anteil für die Stromversorgung im Regelsatz reicht also bei weitem nicht aus. Ähnliches gilt auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die nicht im Leistungsbezug sind. Häufig sind Haushalte mit negativem Bonitätsstatus vom Wechsel zu einem günstigeren Versorger ausgeschlossen. Eine im letzten Jahr von der Verbraucherzentrale NRW in Nordrhein-Westfalen durchgeführte Untersuchung kam zum Ergebnis, dass ein nennenswerter Anteil der Grundversorger diesen Haushalten auch den Zugang zu einem günstigeren Sondervertragsmodell verweigert.

11 Was bleibt zu tun? Aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergeben sich folgende Konsequenzen aus den Ergebnissen dieser Analyse: Grundversorger die übrigens häufig in kommunalem Besitz sind müssen die gesunkenen Beschaffungskosten endlich an ihre Kunden in der Grundversorgung weitergeben. Hier ist an die Verantwortung der Kommunalpolitiker zu appellieren. Die Landeskartellaufsicht sollte bei Ausübung ihrer Missbrauchsaufsicht einen Vergleich der Gewinnspannen der Unternehmen in den Vordergrund stellen. Der Gesetzgeber sollte eine klare Regelung für den Wechsel aus der Grundversorgung schaffen. Danach könnten auch Kundengruppen mit geringem Einkommen nach definierten Bedingungen das Vertragsmodell beim Grundversorger oder den Versorger wechseln. Eine negative Bonitätsauskunft darf nicht dazu führen, dass die betroffenen Haushalte dauerhaft im teuersten Vertragsmodell gefangen bleiben. Die Regelsätze im Hartz-IV-Bezug müssen angehoben werden, um den gestiegenen Stromkosten Rechnung zu tragen. Allen Haushalten, für die ein Versorger- oder Tarifwechsel möglich ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale: Raus aus der Grundversorgung In ihren Beratungsstellen und Stützpunkten unterstützt sie Ratsuchenden im Rahmen ihrer Wechselberatung dabei, das für sie passende Angebot auf dem Markt zu finden. Terminvereinbarung ist unter 06131/ oder info@vz-rlp.de möglich. Kontakt Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Abteilung Energie, Bauen und Wohnen Seppel-Glückert-Passage Mainz adresse: energie@vz-rlp.de

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