Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Münsterstraße Düsseldorf. AOK-Bundesverband Kortrijker Str. 1. Krankenkassen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Münsterstraße 169. 40476 Düsseldorf. AOK-Bundesverband Kortrijker Str. 1. Krankenkassen."

Transkript

1 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Bonn BEARBEITET VON Ferdinand Rau Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Münsterstraße Düsseldorf AOK-Bundesverband Kortrijker Str Bonn HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT See-Krankenkasse Reimerstwiete Hamburg Am Propsthof 78a, Bonn Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) @bmgs.bund.de INTERNET Bonn, 28. Mai 2004 AZ Bundesverband der Betriebskrankenkassen Kronprinzenstr Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen Friedrich-Ebert-Straße (Technologie Park) Bergisch Gladbach Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Weißensteinstr Kassel-Wilhelmshöhe VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. AEV - Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e.v. Frankfurter Str Siegburg Bundesknappschaft Pieperstr Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Str Köln Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Bayenthalgürtel Köln Verband der Krankenhausdirektoren Oranienburger Str Berlin Verband der Leitenden Krankenhausärzte Kennedydamm 55/Roßstr Düsseldorf Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärzte - Bundesverband - Riehler Str Bochum Köln Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Sozial- und Verbraucherschutz-Ministerium (636, 637, 638, 800, 845) Dienstgebäude Bonn-Propsthof: U-Bahn-Haltestelle Propsthof Nord (U 16, U 63 Richtung Köln bzw. Tannenbusch)

2 Seite 2 von 5 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Str Köln Belegärzte e.v. Belgradstr München Privatkrankenanstalten e.v. Luisen Careè Robert-Koch-Platz 4 Deutscher Pflegerat - Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen - Postfach Berlin Arbeitsgemeinschaft der Medizinischen Fach- und Assistenzberufe c/o Dt. Verband der Ergotherapeuten Herrn Gans Postfach Karlsbad Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v. Alte Heerstr St. Augustin Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.v. Eysseneckstr Frankfurt am Main Deutsches Rotes Kreuz e.v. Carstennstr Berlin Bund Deutscher Hebammen e.v. Gartenstr Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Kasseler Str. 1 a Frankfurt/Main Krankenhausapotheker - ADKA - e.v. - Geschäftsführung - Düsseldorfer Str Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser z.h. Herrn Landesrat R. Kukla im Landschaftsverband Rheinland Kennedy Ufer Köln Deutscher Caritasverband e.v. Karlstr Freiburg/Br. Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband - Oppelner Str Bonn Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.v. - Heinrich-Hoffmann-Str Frankfurt am Main Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.v. Glockenstr Berlin

3 Seite 3 von 5 Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand - Henriette-Herz-Platz Berlin DBB - Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/170 ver.di Bundesvorstand Potsdamer Platz Berlin Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA im Haus der Deutschen Wirtschaft Berlin Evangelische Kirche in Deutschland Der Bevollmächtigte des Rates am Sitz der Bundesrepublik Deutschland Postfach Berlin Deutscher Landkreistag Lennéstraße Berlin MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.v Essen Verband der Universitätsklinika c/o Universitätsklinikum Tübingen Herrn Kfm.Dir. Rüdiger Strehl Geissweg Tübingen VHitG - Verband der Hersteller von IT- Lösungen für das Gesundheitswesen e.v. Neustädtische Kirchstr. 6 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v. (BPI) Robert-Koch-Platz 4 Kommissariat der Deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin Hannoversche Straße 5 Verband forschender Arzneimittelhersteller e.v. Hausvogteiplatz 13 Deutscher Städtetag Lindenallee Köln Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße Berlin BVMed Bundesverband Medizintechnologie e. V. Reinhardtstraße 29b Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.v. Ubierstraße Bonn

4 Seite 4 von 5 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften - Geschäftsstelle - Heinrich-Heine-Universität Moorenstraße Düsseldorf Betreff: Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften - 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) Anlagen: Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Entwicklung eines diagnose-orientierten DRG-Fallpauschalensystems (Diagnosis Related Groups) wurden mit dem Fallpauschalen-Katalog für das Jahr 2004 wichtige Schritte zur Anpassung an deutsche Versorgungsverhältnisse getan. Dennoch ist die sachgerechte Abbildung der Krankenhausleistungen durch das auf der Grundlage von Ist-Kosten und Ist- Leistungen kalkulierte deutsche DRG-Fallpauschalensystem in einigen Teilbereichen noch verbesserungsbedürftig (z. B. Intensivmedizin, Langliegervergütung, Vergütung von Medikamenten im Bereich der Onkologie). Wegen der teilweise noch bestehenden Abbildungsprobleme ist eine Modifizierung der Rahmenbedingungen erforderlich, nach denen ab dem Jahr 2005 die einzelnen Krankenhausbudgets schrittweise an das landeseinheitliche Preisniveau (landesweiter Basisfallwert) angeglichen werden (Konvergenzphase). Vor diesem Hintergrund soll mit dem in der Anlage übersandten Referentenentwurf eines 2. Fallpauschalenänderungsgesetzes (2. FPÄndG) der bisherige gesetzliche Rahmen der DRG-Einführung im Sinne des lernenden Systems weiterentwickelt werden. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind: - Verlängerung der Konvergenzphase um ein Jahr und Absenkung der Quoten zur Budgetanpassung in den Anfangsjahren der Konvergenzphase ( 4 KHEntgG), - Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Ausbildungsfinanzierung sowie Umstellung von den bisher vorgesehenen einheitlichen Ausbildungszuschlägen auf Richtwerte, unter deren Berücksichtigung krankenhausindividuelle Ausbildungsbudgets vereinbart werden; Förderung wirtschaftlicher Ausbildungsstrukturen durch Strukturverträge ( 17a KHG),

5 Seite 5 von 5 - Einführung einer Korrekturmöglichkeit (Ausgleich) für Fehlschätzungen bei der Vereinbarung des landesweit geltenden Basisfallwerts; damit Verbesserung der Einigungsmöglichkeiten für die Vertragsparteien auf der Landesebene ( 10 Abs. 1 KHEntgG), - Vorgaben zur Bildung einer repräsentativen Krankenhausstichprobe für die Kalkulation des DRG-Fallpauschalen-Katalogs sowie zu einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für Krankenhäuser, die am Kalkulationsverfahren teilnehmen ( 17b Abs. 5 KHG), - Veränderte Vorgaben zur prospektiven Berücksichtigung von Leistungsveränderungen, die in Folge der Abflachung des Einstiegswinkels erforderlich werden ( 4 Abs. 4 KHEntgG), - Klarstellung, dass eine Genehmigung der landesweiten Basisfallwerte durch die Länder nicht erfolgt; Ausschluss der Klagemöglichkeit ( 10 Abs. 8 KHEntgG) sowie - Einführung einer Legaldefinition für teilstationäre Leistungen ( 39 Abs. 1 SGB V). Zusätzliche, nicht DRG-bezogene Themen sind - redaktionelle Anpassungen bei der Krankenhausstatistik-Verordnung (Artikel 4) sowie die - Ablösung der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung durch eine Vertragslösung innerhalb der GKV (Artikel 5). Ich bitte um schriftliche Stellungnahme, möglichst per , bis spätestens 25. Juni Zu einer mündlichen Anhörung des Referentenentwurfs lade ich ein für Dienstag, den 29. Juni 2004, Uhr, in das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Am Propsthof 78a, Bonn, Haus A, Sitzungsraum 001 ( Marmorsaal ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Tuschen

Empfehlung. gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG. für die. Kalkulation von Zusatzentgelten. des Bundesverbandes der landw. Krankenkassen, Kassel

Empfehlung. gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG. für die. Kalkulation von Zusatzentgelten. des Bundesverbandes der landw. Krankenkassen, Kassel Empfehlung gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG für die Kalkulation von Zusatzentgelten des AOK-Bundesverbandes, Bonn des BKK Bundesverbandes, Essen des IKK-Bundesverbandes, Bergisch Gladbach des Bundesverbandes

Mehr

1. Fortschreibung zur. Vereinbarung nach. 17 b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags-Gesetzes

1. Fortschreibung zur. Vereinbarung nach. 17 b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags-Gesetzes 1. Fortschreibung zur Vereinbarung nach 17 b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des vom 5. Mai 2001 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf - nachfolgend

Mehr

Ausschließlich per E-Mail. Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße 9-12 10117 Berlin. Bundessteuerberaterkammer Neue Promenade 4 10178 Berlin

Ausschließlich per E-Mail. Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße 9-12 10117 Berlin. Bundessteuerberaterkammer Neue Promenade 4 10178 Berlin stanschrift Berlin: Bundesministerium der F inanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße 9-12

Mehr

V e r e i n b a r u n g. über. die Neufassung der Transplantationsentgelte für. Herz, Niere und Leber. zwischen

V e r e i n b a r u n g. über. die Neufassung der Transplantationsentgelte für. Herz, Niere und Leber. zwischen Stand: 21.11.2000 V e r e i n b a r u n g über die Neufassung der Transplantationsentgelte für Herz, Niere und Leber zwischen dem Verband der Angestellten-Krankenkassen, Siegburg dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband,

Mehr

V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Vertrag Universitätsstraße 73 50931 Köln

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR bih@integrationsaemter.de

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR bih@integrationsaemter.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 11017 Berlin - Nur per E-Mail - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke elke.herrmann@bfw-hamburg.de Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. info@awo.org

Mehr

sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe,

sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe, Vereinbarung über die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe gem. 82 a SGB XI im Bereich der ambulanten Pflege Zwischen den Leistungserbringern: Arbeiterwohlfahrt,

Mehr

Vorab per E-Mail. Bundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 02 88 55 10131 Berlin

Vorab per E-Mail. Bundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 02 88 55 10131 Berlin Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Bundessteuerberaterkammer

Mehr

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin Ergänzungsvereinbarung zu 6 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002,

Mehr

Gemeinsame Empfehlung zur Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und zur Regelung der Vergütungen für ambulante pflegerische Leistungen nach SGB XI

Gemeinsame Empfehlung zur Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und zur Regelung der Vergütungen für ambulante pflegerische Leistungen nach SGB XI Gemeinsame Empfehlung zur Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und zur Regelung der Vergütungen für ambulante pflegerische Leistungen nach SGB XI zwischen Caritasverbände in Niedersachsen, vertreten

Mehr

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege -Solidarische Pflegeversicherung einführen BT-Drucksache 18/5110

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege -Solidarische Pflegeversicherung einführen BT-Drucksache 18/5110 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 30. September 2015, Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung

Mehr

Präambel. 1 Durchführung der Weiterbildung

Präambel. 1 Durchführung der Weiterbildung Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 z w i s c h e n dem AOK-Bundesverband

Mehr

.m. I Bundesministerium

.m. I Bundesministerium .m. I Bundesministerium,. f{jr Gesundheit Bund.,.,lnl,tllrium filr G undhelt, 53107 Bonn Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Wegelystraße 3 10623 Berlin GKV-Spitzenverband Mitteistraße 51 10117 Benin

Mehr

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation- Vertrag nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation- Zwischen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen einerseits und der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse

Mehr

Stand: 1. Januar 2015. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R, Berlin, - einerseits -

Stand: 1. Januar 2015. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R, Berlin, - einerseits - Umsetzung der Kostenerstattung (Anlage 18) Vereinbarung gemäß 18 Abs. 5a BMV-Ä zur Umsetzung der Kostenerstattung und des Kostennachweises im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Zuzahlung nach 28 Abs.

Mehr

Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz

Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Öffentliche Anhörung am Montag, 7. September 2015, Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung

Mehr

Anlage 9 zum Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern Förderung und Behandlung von sinnesbehinderten

Mehr

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v.,

Mehr

28. März 2001. Währungsumstellung zum 1. Januar 2002

28. März 2001. Währungsumstellung zum 1. Januar 2002 AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,

Mehr

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen Hochwertige und effiziente Versorgung

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen Hochwertige und effiziente Versorgung 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 25. März 2015, 15:30 bis 18:30 Uhr im Anhörungssaal 3 101, Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung

Mehr

Mitteilung Berlin, den 17. September 2014. Tagesordnung - Öffentliche Anhörung. Ausschuss für Gesundheit

Mitteilung Berlin, den 17. September 2014. Tagesordnung - Öffentliche Anhörung. Ausschuss für Gesundheit 18. Wahlperiode Mitteilung Berlin, den 17. September 2014 Die 20. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit findet statt am Mittwoch, dem 24. September 2014, 15:30 Uhr 10557 Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße

Mehr

Betrag in EUR (ab 01.01.02) Pflegesachleistung Pflegestufe I. 750,00 383,47 384,00 ( 36 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI) Pflegesachleistung Pflegestufe II

Betrag in EUR (ab 01.01.02) Pflegesachleistung Pflegestufe I. 750,00 383,47 384,00 ( 36 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI) Pflegesachleistung Pflegestufe II Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Währungsumstellung Deutsche Mark/Euro (DM/EUR) in Übergangsfällen in der Pflegeversicherung vom

Mehr

Ausbildungsfinanzierung an Schulen des Gesundheitswesens

Ausbildungsfinanzierung an Schulen des Gesundheitswesens Ausbildungsfinanzierung an Schulen des Gesundheitswesens BDSL-Mitgliederversammlung Berlin, den 5.11.2014 1 Ausbildungsstätten am Krankenhaus (mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbunden) gem. 2

Mehr

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin und der AOK-Bundesverband, K.d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband, K. d. ö.

Mehr

zu den oben genannten Schwerpunkten geben wir nachfolgende Hinweise:

zu den oben genannten Schwerpunkten geben wir nachfolgende Hinweise: KAV Rundschreiben V 31/2014 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. 1. Tarifregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst; Kündigungsschreiben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Faxnummer: 040 22802-420 - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - WB-Befugnis vorhanden lt. akt. Liste ÄKH Ja Nein WBA erfüllt Voraussetzung Ja Nein MA Kürzel Praxisstempel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Mehr

Im Auftrag. Bürger. Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Im Auftrag. Bürger. Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 24. September 2014, 15:30 bis 18:30 Uhr im Anhörungssaal 3 101, Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes

Mehr

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK- Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012) Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012

Mehr

Per E-Mail. Abschlussprüferaufsichtskommission Wirtschaftsprüferhaus Rauchstr. 26 10787 Berlin

Per E-Mail. Abschlussprüferaufsichtskommission Wirtschaftsprüferhaus Rauchstr. 26 10787 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 11019 Berlin Per E-Mail Abschlussprüferaufsichtskommission Wirtschaftsprüferhaus Rauchstr. 26 10787 Berlin Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen

Mehr

Krankenversicherung in Deutschland

Krankenversicherung in Deutschland Krankenversicherung in Deutschland Krankenversicherung in Deutschland Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Primärkassen ca. 47 Mio. Versicherte allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) Betriebskrankenkassen

Mehr

Sozialgericht Freiburg Habsburger Strasse 127. 79104 Freiburg. Klage

Sozialgericht Freiburg Habsburger Strasse 127. 79104 Freiburg. Klage SCHÜTZE & HARTMANN - Kaiserstraße 67-44135 Dortmund Sozialgericht Freiburg Habsburger Strasse 127 79104 Freiburg Schütze & Hartmann Aktiengesellschaft Rechtsanwälte / Fachanwälte Kaiserstraße 67 44135

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Fusion der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen; Anschriftenverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Fusion der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen; Anschriftenverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherungsträger DGUV Landesverband West Kreuzstr. 45 40210 Düsseldorf Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Landesverband West Kreuzstr. 45 40210 Düsseldorf An die Damen und Herren H-Ärzte Ansprechpartner/in:

Mehr

Vertrag 140 d SGB V (GKV-WSG-Fassung) 09.01.2008. Vereinbarung. zwischen. der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG),

Vertrag 140 d SGB V (GKV-WSG-Fassung) 09.01.2008. Vereinbarung. zwischen. der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem AOK-Bundesverband, dem BKK-Bundesverband,

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.v. (AWMF) Ubierstraße Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.v. (AWMF) Ubierstraße Düsseldorf 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 21. Mai 2014, 14:00 bis 16:30 Uhr im Anhörungssaal 3 101, Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung

Mehr

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Bevollmächtigte des Landes beim Bund Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt Vorab per E-mail oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/31 10 91 78 Düsseldorf Fax: 0211/13 32 87 Hamburg Fax: 040/36 13 02 23 Hannover Fax: 0511/32 49 15 München Fax: 089/54 90 45

Mehr

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung

Mehr

Update zur regionalen Entwicklung der geförderten Weiterbildung Allgemeinmedizin im ambulanten Versorgungssektor in Deutschland im Jahr 2013

Update zur regionalen Entwicklung der geförderten Weiterbildung Allgemeinmedizin im ambulanten Versorgungssektor in Deutschland im Jahr 2013 Update zur regionalen Entwicklung der geförderten Weiterbildung Allgemeinmedizin im ambulanten Versorgungssektor in Bätzing-Feigenbaum J Hering R Schulz Mandy Schulz Maike Hintergrund Ende 2009 trafen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht

Mehr

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 333/11 27.05.11 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von

Mehr

Durch den 8. Änderungstarifvertrag zum TVöD wird der Anwendungsbereich des TVöD für die Beschäftigten im Bereich Theater und Bühnen neu gefasst.

Durch den 8. Änderungstarifvertrag zum TVöD wird der Anwendungsbereich des TVöD für die Beschäftigten im Bereich Theater und Bühnen neu gefasst. POSTANSCHRIFT Besministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Besbehörden Abteilung Z B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON Referat D 5

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen

Mehr

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 22. April 2015, 14:00 bis 16:00 Uhr im Anhörungssaal 3 101, Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung

Mehr

Workshop Fundraising, Spenden & Sponsoring. 16. Juni 2014 Dr. Robin Rumler Präsident

Workshop Fundraising, Spenden & Sponsoring. 16. Juni 2014 Dr. Robin Rumler Präsident Workshop Fundraising, Spenden & Sponsoring 16. Juni 2014 Dr. Robin Rumler Präsident Die Pharmig auf einen Blick Pharmig Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs seit 1954 freiwillige Interessensvertretung

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-

Mehr

- vertreten durch die VdAKIAEV Landesvertretung M-V - (handelnd für und im Auftrag der Mitgliedskassen)

- vertreten durch die VdAKIAEV Landesvertretung M-V - (handelnd für und im Auftrag der Mitgliedskassen) Vereinbarung zur Förderung der Übermittlung elektronischer Dokumentationsdaten nach den Verträgen zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V für die Diagnosen Brustkrebs,

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Antrag der Fraktion der FDP Für Nachhaltigkeit, Transparenz, Eigenverantwortung und Wettbewerb im Gesundheitswesen BT-Drs. 16/1997

Antrag der Fraktion der FDP Für Nachhaltigkeit, Transparenz, Eigenverantwortung und Wettbewerb im Gesundheitswesen BT-Drs. 16/1997 Struktur der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zu Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)" BT-Drs.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Bestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit

Bestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit Bestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit Betriebsrat /Personalrat der Firma An die Geschäftsleitung Bestellung sachlicher Mittel gemäß 40 Abs. 2 BetrVG bzw. 44 Abs. 2 BPersVG Sehr

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege

Freie Wohlfahrtspflege Freie Wohlfahrtspflege Wer wir sind Was wir machen Damit es allen Menschen gutgeht. Das ist ein Text in Leichter Sprache Inhalt Wer sind wir?...3 Die Wohlfahrts-Verbände sind wichtig...5 Wir unterstützen

Mehr

Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau

Mehr

Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern

Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern DGUV Landesverband Südwest Postfach 10 14 80 69004 Heidelberg An die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in Baden-Württemberg und im Saarland Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets

Mehr

7. Sitzung der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetages am 5./6. November 2012 in Berlin. Sehr geehrte Damen und Herren,

7. Sitzung der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetages am 5./6. November 2012 in Berlin. Sehr geehrte Damen und Herren, Gereonstraße 18 32 50670 Köln An die Mitglieder der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetages 18.04.2012 / bre Telefon +49 221 3771-0 Durchwahl 3771-276 Telefax +49 221 3771-127 E-Mail

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund

Mehr

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr

Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 25. Februar 2015

Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 25. Februar 2015 Ministerium for Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags NRW Frau Carina Gädecke

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen insbesondere in Kindergärten und Schulen nach 21 SGB V in Hamburg

Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen insbesondere in Kindergärten und Schulen nach 21 SGB V in Hamburg RAHMENVEREINBARUNG Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen insbesondere in Kindergärten und Schulen nach 21 SGB V in Hamburg Die AOK Die Krankenkasse für Hamburg - zugleich für die Bundesknappschaft,

Mehr

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 172/10 26.03.10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS - G Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Kasseler Straße 1a

Mehr

am Donnerstag den 28. Juni 2012 um 18:30 Uhr in das Düsseldorf China Center, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf (Raum Beijing) ein.

am Donnerstag den 28. Juni 2012 um 18:30 Uhr in das Düsseldorf China Center, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf (Raum Beijing) ein. An die Geschäftsführung Chinesischer Unternehmen im Raum, 24. Mai 2012 JCI International Networking Chinesisch-Deutsches Abendessen Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit laden die Sie und Ihre jungen

Mehr

Vertrag. zur Abgeltung von Sachkosten bei ambulanten Katarakt-Operationen. 1 Gegenstand

Vertrag. zur Abgeltung von Sachkosten bei ambulanten Katarakt-Operationen. 1 Gegenstand Vertrag zur Abgeltung von Sachkosten bei ambulanten Katarakt-Operationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg sowie dem AEV -

Mehr

»Aktive und innovative Personalentwicklung in der Altenpflege Herausforderung und Grenzen«

»Aktive und innovative Personalentwicklung in der Altenpflege Herausforderung und Grenzen« Fachdialog am 5.0.014, 14.00 bis 17.30 Uhr»Aktive und innovative Personalentwicklung in der Altenpflege Herausforderung und Grenzen«Fachdialog am 5. Februar 013, 14.00 bis 17.30 Uhr, Vivantes Forum für

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt

Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt 23.11.04 Seit November 2004 liegt der vom Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) ausgearbeitete Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2005 vor. Darin sind

Mehr

Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA)

Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA) Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA) FSA-Kodex Fachkreise Ärzten, Apothekern und anderen Angehörigen medizinischer Fachkreise

Mehr

Planned in Germany Chinesische Edition

Planned in Germany Chinesische Edition Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 11019 Berlin lt. E-Mail-Verzeichnis TEL.-ZENTRALE +49 (0)1888 615-0 od. (0)30 2014-9 FAX +49 (0)1888 615-70 10 od. (0)30 2014-70 10 www.bmwa.bund.de INTERNET

Mehr

Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz 12. SGB V ÄndG)

Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz 12. SGB V ÄndG) Gesetzentwurf Stand: 31.10.2002, 21.30 Uhr der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz

Mehr

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

aus den beigefügten Aufstellungen können Sie die zum jetzigen Zeitpunkt angebotenen anerkannten Veranstaltungen für das Jahr 2013 entnehmen.

aus den beigefügten Aufstellungen können Sie die zum jetzigen Zeitpunkt angebotenen anerkannten Veranstaltungen für das Jahr 2013 entnehmen. DGUV, Landesverband West, Postfach 10 34 45, 40025 Düsseldorf An die Damen und Herren Durchgangsärzte Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Be/Bi Ansprechpartner: Frau Belde Telefon: 0211 8224

Mehr

.04.201. Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung vom 22.02.2013.

.04.201. Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung vom 22.02.2013. 01.03.2013 Arzneimittel-Festbeträge: en zum Stellungnahmeverfahren vom 04.0.03.201.2013 bis 02.0.04.201.2013 Diese en beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Ausbildungsfinanzierung unter DRG-Bedingungen

Ausbildungsfinanzierung unter DRG-Bedingungen Ausbildungsfinanzierung unter DRG-Bedingungen Die neue Ausbildungsfinanzierung ab 2005 Duisburg, den 7. Dezember 2004 1 Ausbildungsfinanzierung bisher: Die Kosten der Ausbildungsstätten, die mit dem Krankenhaus

Mehr

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht

Mehr

Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013

Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013 Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013 gemäß 65c SGB V (KFRG) Hintergrund und methodisches Vorgehen Seite 2 von 5 I. Hintergrund Krebs ist eine der häufigsten

Mehr

Das Mehrwahlarztsystem

Das Mehrwahlarztsystem Das Mehrwahlarztsystem Inhalt Zulässigkeit der Benennung nachgeordneter Ärzte als Wahlärzte Schranken Umsetzung des Mehrwahlarztsystems Zulässigkeit der Benennung nachgeordneter Ärzte als Wahlärzte 17

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte

Mehr

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL Hygienezuschlag nach 4 Abs. 11 KHEntgG Fachtagung Krankenhaushygiene am 9. April 2014 in Mainz Helge Franz Folie 1 Beitragsschuldengesetz

Mehr

ANTRAGSHILFE https://fms.bafa.de/bafaframe/unternehmensberatung

ANTRAGSHILFE https://fms.bafa.de/bafaframe/unternehmensberatung BESTANDSUNTERNEHMEN Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) ODER JUNGUNTERNEHMEN junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) ODER

Mehr

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden: Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können

Mehr

Geschäftsbereich Berufliche Bildung

Geschäftsbereich Berufliche Bildung Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Postfach 17 03 53 60077 Frankfurt am Main An die Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz 80097 München Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts München Tal 33 80331 München Rechtsanwaltskammer

Mehr

Krankenhausfinanzie rungsreformgesetz (KHRG)

Krankenhausfinanzie rungsreformgesetz (KHRG) Krankenhausfinanzie rungsreformgesetz (KHRG) Auswirkungen für Krankenhäuser von Dr. Bernd Halbe Dr. Hartmut Münzel Dr. Uwe K. Preusker Ferdinand Rau LJ medhochzwei Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XI 1

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,

Mehr