Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Münsterstraße Düsseldorf. AOK-Bundesverband Kortrijker Str. 1. Krankenkassen.
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1 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Bonn BEARBEITET VON Ferdinand Rau Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Münsterstraße Düsseldorf AOK-Bundesverband Kortrijker Str Bonn HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT See-Krankenkasse Reimerstwiete Hamburg Am Propsthof 78a, Bonn Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) @bmgs.bund.de INTERNET Bonn, 28. Mai 2004 AZ Bundesverband der Betriebskrankenkassen Kronprinzenstr Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen Friedrich-Ebert-Straße (Technologie Park) Bergisch Gladbach Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Weißensteinstr Kassel-Wilhelmshöhe VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. AEV - Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e.v. Frankfurter Str Siegburg Bundesknappschaft Pieperstr Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Str Köln Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Bayenthalgürtel Köln Verband der Krankenhausdirektoren Oranienburger Str Berlin Verband der Leitenden Krankenhausärzte Kennedydamm 55/Roßstr Düsseldorf Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärzte - Bundesverband - Riehler Str Bochum Köln Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Sozial- und Verbraucherschutz-Ministerium (636, 637, 638, 800, 845) Dienstgebäude Bonn-Propsthof: U-Bahn-Haltestelle Propsthof Nord (U 16, U 63 Richtung Köln bzw. Tannenbusch)
2 Seite 2 von 5 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Str Köln Belegärzte e.v. Belgradstr München Privatkrankenanstalten e.v. Luisen Careè Robert-Koch-Platz 4 Deutscher Pflegerat - Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen - Postfach Berlin Arbeitsgemeinschaft der Medizinischen Fach- und Assistenzberufe c/o Dt. Verband der Ergotherapeuten Herrn Gans Postfach Karlsbad Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v. Alte Heerstr St. Augustin Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.v. Eysseneckstr Frankfurt am Main Deutsches Rotes Kreuz e.v. Carstennstr Berlin Bund Deutscher Hebammen e.v. Gartenstr Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Kasseler Str. 1 a Frankfurt/Main Krankenhausapotheker - ADKA - e.v. - Geschäftsführung - Düsseldorfer Str Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser z.h. Herrn Landesrat R. Kukla im Landschaftsverband Rheinland Kennedy Ufer Köln Deutscher Caritasverband e.v. Karlstr Freiburg/Br. Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband - Oppelner Str Bonn Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.v. - Heinrich-Hoffmann-Str Frankfurt am Main Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.v. Glockenstr Berlin
3 Seite 3 von 5 Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand - Henriette-Herz-Platz Berlin DBB - Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/170 ver.di Bundesvorstand Potsdamer Platz Berlin Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA im Haus der Deutschen Wirtschaft Berlin Evangelische Kirche in Deutschland Der Bevollmächtigte des Rates am Sitz der Bundesrepublik Deutschland Postfach Berlin Deutscher Landkreistag Lennéstraße Berlin MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.v Essen Verband der Universitätsklinika c/o Universitätsklinikum Tübingen Herrn Kfm.Dir. Rüdiger Strehl Geissweg Tübingen VHitG - Verband der Hersteller von IT- Lösungen für das Gesundheitswesen e.v. Neustädtische Kirchstr. 6 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v. (BPI) Robert-Koch-Platz 4 Kommissariat der Deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin Hannoversche Straße 5 Verband forschender Arzneimittelhersteller e.v. Hausvogteiplatz 13 Deutscher Städtetag Lindenallee Köln Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße Berlin BVMed Bundesverband Medizintechnologie e. V. Reinhardtstraße 29b Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.v. Ubierstraße Bonn
4 Seite 4 von 5 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften - Geschäftsstelle - Heinrich-Heine-Universität Moorenstraße Düsseldorf Betreff: Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften - 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) Anlagen: Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Entwicklung eines diagnose-orientierten DRG-Fallpauschalensystems (Diagnosis Related Groups) wurden mit dem Fallpauschalen-Katalog für das Jahr 2004 wichtige Schritte zur Anpassung an deutsche Versorgungsverhältnisse getan. Dennoch ist die sachgerechte Abbildung der Krankenhausleistungen durch das auf der Grundlage von Ist-Kosten und Ist- Leistungen kalkulierte deutsche DRG-Fallpauschalensystem in einigen Teilbereichen noch verbesserungsbedürftig (z. B. Intensivmedizin, Langliegervergütung, Vergütung von Medikamenten im Bereich der Onkologie). Wegen der teilweise noch bestehenden Abbildungsprobleme ist eine Modifizierung der Rahmenbedingungen erforderlich, nach denen ab dem Jahr 2005 die einzelnen Krankenhausbudgets schrittweise an das landeseinheitliche Preisniveau (landesweiter Basisfallwert) angeglichen werden (Konvergenzphase). Vor diesem Hintergrund soll mit dem in der Anlage übersandten Referentenentwurf eines 2. Fallpauschalenänderungsgesetzes (2. FPÄndG) der bisherige gesetzliche Rahmen der DRG-Einführung im Sinne des lernenden Systems weiterentwickelt werden. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind: - Verlängerung der Konvergenzphase um ein Jahr und Absenkung der Quoten zur Budgetanpassung in den Anfangsjahren der Konvergenzphase ( 4 KHEntgG), - Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Ausbildungsfinanzierung sowie Umstellung von den bisher vorgesehenen einheitlichen Ausbildungszuschlägen auf Richtwerte, unter deren Berücksichtigung krankenhausindividuelle Ausbildungsbudgets vereinbart werden; Förderung wirtschaftlicher Ausbildungsstrukturen durch Strukturverträge ( 17a KHG),
5 Seite 5 von 5 - Einführung einer Korrekturmöglichkeit (Ausgleich) für Fehlschätzungen bei der Vereinbarung des landesweit geltenden Basisfallwerts; damit Verbesserung der Einigungsmöglichkeiten für die Vertragsparteien auf der Landesebene ( 10 Abs. 1 KHEntgG), - Vorgaben zur Bildung einer repräsentativen Krankenhausstichprobe für die Kalkulation des DRG-Fallpauschalen-Katalogs sowie zu einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für Krankenhäuser, die am Kalkulationsverfahren teilnehmen ( 17b Abs. 5 KHG), - Veränderte Vorgaben zur prospektiven Berücksichtigung von Leistungsveränderungen, die in Folge der Abflachung des Einstiegswinkels erforderlich werden ( 4 Abs. 4 KHEntgG), - Klarstellung, dass eine Genehmigung der landesweiten Basisfallwerte durch die Länder nicht erfolgt; Ausschluss der Klagemöglichkeit ( 10 Abs. 8 KHEntgG) sowie - Einführung einer Legaldefinition für teilstationäre Leistungen ( 39 Abs. 1 SGB V). Zusätzliche, nicht DRG-bezogene Themen sind - redaktionelle Anpassungen bei der Krankenhausstatistik-Verordnung (Artikel 4) sowie die - Ablösung der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung durch eine Vertragslösung innerhalb der GKV (Artikel 5). Ich bitte um schriftliche Stellungnahme, möglichst per , bis spätestens 25. Juni Zu einer mündlichen Anhörung des Referentenentwurfs lade ich ein für Dienstag, den 29. Juni 2004, Uhr, in das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Am Propsthof 78a, Bonn, Haus A, Sitzungsraum 001 ( Marmorsaal ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Tuschen
Empfehlung. gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG. für die. Kalkulation von Zusatzentgelten. des Bundesverbandes der landw. Krankenkassen, Kassel
Empfehlung gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG für die Kalkulation von Zusatzentgelten des AOK-Bundesverbandes, Bonn des BKK Bundesverbandes, Essen des IKK-Bundesverbandes, Bergisch Gladbach des Bundesverbandes
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