LANDRATSAMT RASTATT UNTERLAGE NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung. zum. Planfeststellungsverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LANDRATSAMT RASTATT UNTERLAGE NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung. zum. Planfeststellungsverfahren"

Transkript

1 erstellt im Auftrag LANDRATSAMT RASTATT UNTERLAGE NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung zum Planfeststellungsverfahren Direktanbindung des Baden-Airparks an die A 5 bei Sinzheim-Halberstung sowie Aus- bzw. Neubau der K 3761, Ausbau der L 80 und Neubau der Anschlussstelle A 5/L 80 Dezember 2016 Projekt: Bearbeiter: Dipl.-Biol. M. Renz

2 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark Inhalt Inhalt Seite 1. Anlass und Aufgabenstellung Betroffene NATURA-2000-Gebiete FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" Arten und Lebensräume im FFH-Gebiet Im Rahmen der faunistischen und floristischen Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren zusätzlich nachgewiesene Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Erhaltungs- und Entwicklungsziele im FFH-Gebiet FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" Arten und Lebensräume im FFH-Gebiet Im Rahmen der faunistischen und floristischen Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren zusätzlich nachgewiesene Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Erhaltungs- und Entwicklungsziele im FFH-Gebiet EU-Vogelschutzgebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren zusätzlich nachgewiesene Arten nach Anhang I sowie gefährdete Zugvogelarten nach Artikel 4, Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Vogelschutzgebiet Funktionale Beziehungen zwischen den NATURA-2000 Gebieten Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren Detailliert untersuchter Bereich Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Datenlücken Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Beschreibung der prognostizierten vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Erhaltungs- und Entwicklungszielen der NATURA-2000-Gebiete; Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Methode... 14

3 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark Inhalt 5.2 FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" Vorkommen von LRT und Arten im Überschneidungsbereich Betroffenheit von LRT und Arten im Überschneidungsbereich Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Code 3260) Meer,- Bach- und Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Rapfen, Bitterling, Steinbeißer und Groppe Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" Vorkommen von LRT und Arten im Überschneidungsbereich Betroffenheit von LRT und Arten im Überschneidungsbereich Magere Flachland-Mähwiesen (Code 6510) Schlammpeitzger Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Großer Feuerfalter Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus Vogelschutzgebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Vorkommen von Vogelarten des Schutzgebietes im Überschneidungsbereich Betroffenheit von Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes im Überschneidungsbereich Eisvogel Neuntöter Baumfalke Kornweihe Raubwürger Schwarzkehlchen Weißstorch Großer Brachvogel Bekassine Wespenbussard Rohrweihe Hohltaube Weitere Vogelarten aus Anhang I bzw. nach Art. 4, Abs. 2 der EU- Vogelschutzrichtlinie, die nicht im Managementplan genannt werden Zusammenstellung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung... 65

4 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark Inhalt 7. Summationswirkungen FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" und EU-Vogelschutzgebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung der Beeinträchtigungen FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" und EU-Vogelschutzgebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Zusammenfassung Trassenvariante NORD Trassenvariante OST Anhang: Eingriffsdatenbank LRA RA: Summationswirkungen im FFH-Gebiet , welches Teil des neuen FFH-Gebietes "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" ist Eingriffsdatenbank LRA RA: Summationswirkungen im FFH-Gebiet Bruch bei Bühl und Baden-Baden Vorläufige Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim"... 70

5 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark Inhalt Tabellenverzeichnis Seite Tab. 1: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie Tab. 2: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie... 5 Tab. 3: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie Tab. 4: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II der FFH- Richtinie... 7 Tab. 5: Im gesamten Natura 2000-Gebiet nachgewiesene Vogelarten... 9 Tab. 6: Potenzielle Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut "Arten und Biotope" Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage der Planungsvarianten im Raum. Eine detaillierte NATURA Verträglichkeitsprüfung erfolgt für die Varianten Ost und Nord Abb. 2: Beispielhafter Regelquerschnitt der geplanten Straße im Bereich der Ostanbindung Abb. 3: Beispielhafter Regelquerschnitt der geplanten Straße im Bereich der Nordanbindung zwischen Kreuzungspunkt L/5/B 500 und Hügelsheim Abb. 3: Überschneidungsfläche FFH-Gebiet mit dem Untersuchungsgebiet Abb. 4: Überschneidungsfläche FFH-Gebiet mit dem Untersuchungsgebiet Abb. 5: Überschneidungsfläche EU-Vogelschutzgebiet mit dem Untersuchungsgebiet Kartenverzeichnis Karte K-1: Übersichtskarte: Darstellung der untersuchten Varianten; M = 1 :

6 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 1 1. Anlass und Aufgabenstellung Der Baden-Airpark ist vor dem Hintergrund steigender Fluggastzahlen und steigender Zahl an Arbeitsplätzen in den Gewerbeflächen des Airparks nur unzureichend an das Straßennetz angeschlossen. In Anbetracht der prognostizierten Verkehrszahlen wird eine Verbesserung der Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angestrebt. In Bezug auf das NATURA-2000-Schutzgebietssystem wurden vier Trassenvarianten diskutiert und in einer überschlägigen Betrachtung der NATURA-2000-Verträglichkeit geprüft (BHM 2016). Alle Trassenvarianten tangieren NATURA-2000-Schutzgebiete (siehe Abb. 1): Variante Ost EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Riedmatten und Schiftunger Bruch und FFH-Gebiet Bruch bei Bühl und Baden-Baden Variante Nord FFH-Gebiet Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim Variante Süd SPA Riedmatten und Schiftunger Bruch und SPA Acher-Niederung sowie FFH-Gebiet Bruch bei Bühl und Baden-Baden und FFH-Gebiet Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim Kombi-Variante Nord-Süd SPA Riedmatten und Schiftunger Bruch und SPA Acher- Niederung sowie FFH-Gebiet Bruch bei Bühl und Baden-Baden und FFH-Gebiet Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim Für alle überschlägig betrachteten Varianten zur Anbindung des Baden-Airparks an das Straßennetz sind, aufgrund der Führung durch oder entlang von NATURA-2000-Gebieten, Wirkungen auf Lebensraum typen bzw. Arten (Schutzobjekte) der jeweiligen Schutzgebiete zu erwarten. Somit wäre für alle Varianten eine detaillierte NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Da die Eingriffe in das Schutzgebietssystem bei der Südanbindung mit Abstand am umfangreichsten sind und durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung die Überschreitung von Erheblichkeitsschwellen vermutlich nicht ausgeschlossen werden kann, wäre im Rahmen der Ausnahmeprüfung der Aufwand für die Kohärenzsicherung so groß, dass diese Variante nicht weiter geprüft wird, und sich die vorliegende Verträglichkeitsprüfung deshalb auf die Variante Ost Variante Nord beschränkt (siehe Abb. 1).

7 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 2 Abb. 1: Lage der Planungsvarianten im Raum. Eine detaillierte NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung erfolgt für die Varianten Ost und Nord.

8 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 3 In beiden Varianten müssen bestehende Straßen an die prognostizierten Verkehrsverhältnisse angepasst und ausgebaut werden. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projektes zur Straßenanbindung des Baden- Airparks wurde die bhm Planungsgesellschaft mbh, Bruchsal, mit der Erstellung der vorliegenden NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung beauftragt. Aufgabe der NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung ist es, die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen der betroffenen NATURA-2000 Gebiete zu bewerten. Die Prüfung ist erforderlich, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Das ist bei den vorliegenden Planungen der Fall. Kommt die Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben die Erheblichkeitsschwellen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile: Lebensräume nach Anhang I FFH-Richtlinie Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o. g. Lebensräume oder Arten von Bedeutung sind überschritten werden, und dies nicht durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung vermieden werden kann, wird bei Weiterverfolgung des Vorhabens eine NATURA-2000-Ausnahmeprüfung erforderlich.

9 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 4 2. Betroffene NATURA-2000-Gebiete Die Trassenvarianten tangieren insgesamt drei NATURA-2000-Gebiete: NORD: FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" OST: FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" EU-Vogelschutzgebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Karte K-1 gibt die Lage dieser NATURA-2000-Gebiete sowie der Trassenvarianten inklusive 500 m-puffer wieder. 2.1 FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" Das Gebiet hat eine Größe von ha und setzt sich aus den ursprünglichen FFH-Gebieten Rheinniederung von Lichtenau bis Iffezheim und Magerrasen und Wälder zwischen Sandweier und Stollhofen zusammen. Die Trassenvariante NORD verläuft auf einer Straßenlänge von rund 180 m im FFH-Gebiet (nordöstliches Anschlussohr im Kreuzungsbereich L 75 / B 500). Der 500 m-puffer um die Trasse überschneidet sich in diesem Bereich auf 44 ha mit dem Schutzgebiet. Der 500 m-puffer um die Variante liegt zudem in einem Teilbereich des Schutzgebietes, der den Baden-Airpark abdeckt. Wegen bereits vorhandener Zufahrtsstraßen zum Flughafen und Gewerbegebiet sowie wegen Gewerbeflächen zwischen der geplanten Variante NORD und dem Schutzgebiet wird in diesem Bereich nicht von Beeinträchtigungen ausgegangen, die über das bisherige Maß hinausgehen. Die Trassenvariante OST verläuft nicht durch das Schutzgebiet. Der 500 m-puffer um die Trasse tangiert das Gebiet randlich. Hier befinden sich zwischen den Überschneidungsflächen und der Trassenplanung Gewerbeflächen, so dass nicht von einer Beeinträchtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Schutzgebiets durch die Planung ausgegangen wird. Zur Lage des Schutzgebietes und dem Verhältnis zu den Planungsvarianten und deren 500 m- Puffer siehe Karte K-1. Für das FFH-Gebiet liegt noch kein Managementplan vor und auch Grundlagendaten sind noch nicht verfügbar (Stand ). Grundlage für die Verträglichkeitsprüfung sind somit der Standarddatenbogen bzw. der Datenauswertebogen der LUBW sowie faunistische und floristische Kartierungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Vorhaben 2008 und 2015/16 durchgeführt wurden Arten und Lebensräume im FFH-Gebiet Im Datenauswertebogen des FFH-Gebietes werden 15 Lebensraumtypen (LRT) aus Anhang I der Richtlinie geführt, die im Gesamtgebiet vorkommen, siehe Tab. 1. Als prioritärer Lebens-

10 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 5 raum werden Kalk-Magerrasen (orchideenreiche Bestände)", Artenreiche Borstgrasrasen und "Auenwälder mit Erle, Esche, Weide" geführt. Tab. 1: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie. * = Prioritärer Lebensraumtyp. CODE 2330 Binnendünen mit Magerrasen Lebensraumtyp (LRT) 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer 3140 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 4030 Trockenen Heiden 6210* Kalk-Magerrasen (orchideenreiche Bestände) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen 6410 Pfeifengraswiesen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 9110 Hainsimsen-Buchenwald 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald 9190 Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen Neben diesen Lebensraumtypen werden 14 Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie benannt (Arten, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen), die im Gesamtgebiet nachgewiesen wurden, siehe Tab. 2. Keine der Arten ist als prioritäre Art eingestuft. Tab. 2: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie CODE Art 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea nausithous 1083 Hirschkäfer Lucanus cervus 1095 Meerneunauge Petromyzon marinus 1096 Bachneunauge Lampetra planeri 1099 Flussneunauge Lampetra fluviatilis 1102 Maifisch Alosa alosa 1106 Atlantischer Lachs Salmo salar 1130 Rapfen Aspius aspius 1134 Europäischer Bitterling Rhodeus sericeus amarus 1145 Schlammpeitzger Misgurnus fossilis 1149 Europäischer Steinbeißer Cobitis taenia 1163 Groppe Cottus gobio 1166 Kammmolch Triturus cristatus 1193 Gelbbauchunke Bombina variegata

11 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite Im Rahmen der faunistischen und floristischen Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren zusätzlich nachgewiesene Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Großes Mausohr (Myotis myotis) Erhaltungs- und Entwicklungsziele im FFH-Gebiet Vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56, wurden vorläufige Erhaltungsziele (Bearbeitungsstand: ) formuliert und zur Verfügung gestellt, siehe Anhang. Mit der Erstellung der Managementpläne werden die Erhaltungs- und Entwicklungsziele präzisiert. Die Erhaltungs- und Entwicklungsziele von FFH-LRT und -arten, die durch die straßenmäßige Anbindung des Baden-Airparks voraussichtlich beeinträchtigt werden, sind in Kap. 5 Prognose der Beeinträchtigungen aufgeführt. 2.2 FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" Das FFH-Gebiet hat eine Größe von ha. Es liegt ein Managementplan für das Gebiet aus dem Jahr 2013 vor 1, in dem auch die beiden EU-Vogelschutzgebiete Riedmatten und Schiftunger Bruch sowie Acher Niederung bearbeitet wurden. Grundlage für die vorliegende Verträglichkeitsprüfung sind somit dieser Managementplan sowie faunistische und floristische Kartierungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Vorhaben 2008 und 2015/16 durchgeführt wurden. Die Trassenvariante NORD und auch der 500 m-puffer um die Trasse tangieren das FFH- Gebiet nicht. Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Entwicklungsziele durch das Projekt können damit ausgeschlossen werden. Die Trassenvariante OST durchschneidet das Schutzgebiet östlich von Schiftung auf einer Länge von rund 800 m (inkl. Zufahrt nach Schiftung). Der 500 m-puffer um die Trasse überschneidet sich auf rund 50 ha mit dem Schutzgebiet. Im 500 m-puffer um die Variante liegen zudem rund m des Sandbaches östlich von Halberstung als Teil des Schutzgebietes. Wegen bereits vorhandener verkehrsbedingter Beeinträchtigungen durch die A 5 sowie der Verkehrsprognose 2, dass es östlich der Baumaßnahme nicht zu einer Verkehrszunahme kommt, wird in diesem Bereich nicht von Beeinträchtigungen ausgegangen, die über das bisherige Maß hinausgehen. Zur Lage des Schutzgebietes und dem Verhältnis zu den Planungsvarianten siehe Karte K-1. 1 Regierungspräsidium Karlsruhe (Hrsg.) (2013): Managementplan für die NATURA 2000-Gebiete Bruch bei Bühl und Baden-Baden, Riedmatten und Schiftunger Bruch, Acher-Niederung. 2 Modus Consult Ulm (2016): Verkehrsuntersuchung Baden-Airpark; Fortschreibung 2016 ; Erstellt im Auftrag des Landratsamtes Rastatt.

12 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite Arten und Lebensräume im FFH-Gebiet Im Managementplan zum FFH-Gebiet werden sechs FFH-Lebensraumtypen aus Anhang I der Richtlinie geführt, die im Gesamtgebiet vorkommen, siehe Tab. 3. Als prioritärer Lebensraum gilt "Auenwald mit Erle, Esche, Weide". Tab. 3: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie. * = Prioritärer Lebensraumtyp. CODE Lebensraum 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 6410 Pfeifengraswiesen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Neben diesen Lebensraumtypen werden 16 Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH- Richtlinie benannt, die im Gesamtgebiet nachgewiesen wurden, siehe Tab. 4. Prioritäre Arten werden nicht benannt. Tab. 4: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie CODE Art 1032 Kleine/Gemeine Flussmuschel Unio crassus 1037 Grüne Fluss-/Keiljungfer Ophiogomphus cecilia 1044 Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale 1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea teleius 1060 Großer Feuerfalter Lycaena dispar 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea nausithous 1083 Hirschkäfer Lucanus cervus 1086 Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus 1096 Bachneunauge Lampetra planeri 1134 Bitterling Rhodeus sericeus amarus 1145 Schlammpeitzger Misgurnus fossilis 1149 Steinbeißer Cobitis taenia 1163 Groppe Cottus gobio 1323 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1324 Großes Mausohr Myotis myotis 1381 Grünes Besenmoos Dicranum viride Im Rahmen der faunistischen und floristischen Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren zusätzlich nachgewiesene Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Im Teil des FFH-Gebietes, das sich mit dem 500 m-puffer um die Straßenplanung überschneidet, wurden im Rahmen der Kartierungen keine weiteren Arten festgestellt. Im östlich angrenzenden Bruchwald jedoch wurde ein großes Vorkommen des Grünen Besenmooses (Dicranum viride) nachgewiesen, das in Anhang II der FFH-Richtlinie geführt wird. Da diese Bestände außerhalb des FFH-Gebietes liegen, werden sie im Rahmen des

13 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 8 Landschaftspflegerischen Begleitplans unter dem Kapitel Umweltschadensgesetz abgehandelt Erhaltungs- und Entwicklungsziele im FFH-Gebiet Im Managementplan werden die Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die einzelnen Arten und LRT benannt. Erhaltungs- und Entwicklungsziele von FFH-LRT und -arten die durch die straßenmäßige Anbindung des Baden-Airparks voraussichtlich beeinträchtigt werden, werden in Kap. 5 Prognose der Beeinträchtigungen aufgeführt. 2.3 EU-Vogelschutzgebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Das EU-Vogelschutzgebiet hat eine Größe von 375 ha. Es liegt ein Managementplan für das Gebiet aus dem Jahr 2013 vor, in dem auch das EU-Vogelschutzgebiet Acher Niederung sowie das FFH-Gebiet Bruch bei Bühl und Baden-Baden (s. o.) bearbeitet wurden. Grundlage für die vorliegende Verträglichkeitsprüfung sind somit dieser Managementplan sowie avifaunistische Kartierungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Vorhaben 2008 und 2015/16 durchgeführt wurden. Die Trassenvariante NORD und auch der 500 m-puffer um die Trasse tangieren das EU-Vogelschutzgebiet nicht. Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Entwicklungsziele durch das Projekt können damit ausgeschlossen werden. Die Trassenvariante OST durchschneidet das Schutzgebiet nördlich von Schiftung auf einer Länge von rund 800 m. Der 500 m-puffer um die Trasse überschneidet sich auf rund 50 ha mit dem Schutzgebiet. Zur Lage des Gebietes und dem Verhältnis zu den Planungsvarianten siehe Karte K Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet Im Managementplan zum EU-Vogelschutzgebiet werden 16 Vogelarten genannt, die: als Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt sind (Arten, die in Schutzgebieten zu schützen sind), im Gebiet als Brutvogel, Nahrungs- oder Überwinterungsgast anzutreffen sind sowie regelmäßige Zugvogelarten sind, die im Gebiet vorkommen und für deren Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie deren Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie, Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen sind. Siehe dazu Tab. 5.

14 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 9 Tab. 5: Im gesamten Natura 2000-Gebiet nachgewiesene Vogelarten CODE Art A031 Weißstorch Ciconia ciconia A072 Wespenbussard Pernis apivorus A081 Rohrweihe Circus aeruginosus A082 Kornweihe Circus cyaneus A099 Baumfalke Falco subbuteo A113 Wachtel Coturnix coturnix A122 Wachtelkönig Crex crex A142 Kiebitz Vanellus vanellus A153 Bekassine Gallinago gallinago A160 Großer Brachvogel Numenius arquata A207 Hohltaube Columba oenas A229 Eisvogel Alcedo atthis A275 Braunkehlchen Saxicola rubetra A276 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola A338 Neuntöter Lanius collurio A340 Raubwürger Lanius excubitor Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren zusätzlich nachgewiesene Arten nach Anhang I sowie gefährdete Zugvogelarten nach Artikel 4, Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie Im Rahmen der Aktualisierung der avifaunistischen Untersuchungen 2015/16 für die Umweltverträglichkeitsstudie zur Straßenanbindung wurden von M. BOSCHERT weitere Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen bzw. Habitatpotenzial festgestellt: Wachtel (Coturnix coturnix) Wachtelkönig (Crex crex) Silberreiher (Ardea alba) Rotmilan (Milvus milvus) Schwarzmilan (Milvus migrans) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Vogelschutzgebiet Im Managementplan werden die Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die einzelnen Vogelarten benannt. Erhaltungs- und Entwicklungsziele von relevanten Vogelarten die durch die straßenmäßige Anbindung des Baden-Airparks voraussichtlich beeinträchtigt werden, sind in Kap. 5 Prognose der Beeinträchtigungen aufgeführt. 2.4 Funktionale Beziehungen zwischen den NATURA-2000 Gebieten Die funktionalen Beziehungen zwischen den NATURA-2000 Gebieten sind in Karte A-1 dargestellt.

15 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 10 Enge Beziehungen bestehen zwischen den beiden FFH-Gebieten im Bereich Stollhofener Platten, wo sie aneinander grenzen. Nachgewiesen wurden auch Wechselbeziehungen zwischen Teilen der beiden FFH-Gebiete, die weiter voneinander entfernt sind und die entlang des Sandbaches verlaufen (Nachweis durch Besenderung und Telemetrierung von Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr). Ebenfalls sehr eng ist das Beziehungsgeflecht zwischen dem FFH-Gebiet Bruch bei Bühl und Baden Baden und dem darin beinhalteten EU-Vogelschutzgebiet Riedmatten und Schiftunger Bruch. Über die am Schwarzwaldrand gelegenen Teile des FFH-Gebietes bestehen Wechselwirkungen mit dem FFH-Gebiet Wälder und Wiesen um Baden-Baden". Gestört werden die Ost-West gerichteten funktionalen Beziehungen durch die B 3, L 75 und A 5 sowie den Siedlungs- und Gewerbeflächen entlang dieser Verkehrsachsen. 3. Beschreibung des Vorhabens 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Der Beurteilung des Vorhabens sowie der Variantenuntersuchung liegen folgende technischen Rahmendaten zugrunde: Im Bereich der geplanten Ostanbindung wird für die Straße ein Regelquerschnitt RQ 11 inkl. Radweg angenommen (zweispuriger Ausbau; siehe Abb. 2). Bei der Nordanbindung ist im Bereich der B 500 und der L 75 zwischen Hügelsheim und Kreuzungspunkt B 500/L 75 laut Straßenplanung ein Regelquerschnitt RQ 21 (vierspuriger Ausbau; siehe Abb. 3) erforderlich. Ostanbindung: maximaler Ausbauquerschnitt von 14,25 m plus beidseitige Böschungsbreite von je 1,5 m plus beidseitiger 4 m breiter Pflegestreifen = 25,25 m (Abb. 2). Nordanbindung: maximaler Ausbauquerschnitt von 18 m plus beidseitiger Böschung von je 1,5 m = 21 m. Ob Radweg/Pflegestreifen mitzuführen sein werden, ist nicht abschließend geklärt, hat aber auf die NATURA-2000-Verträglichkeit nachgeordnete Bedeutung, da das FFH-Gebiet nur im Bereich der Sandbachquerung direkt an die Straßenplanung heranreicht (Abb. 3). Planungsgeschwindigkeit in beiden Varianten: 90 km/h Auf Grundlage der Amphibienerfassungen sind in der technischen Planung im gesamten Niederungsbereich und im Bereich der Hurste Kleintierquerungshilfen inklusive Leiteinrichtungen berücksichtigt.

16 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 11 Abb. 2: Beispielhafter Regelquerschnitt der geplanten Straße im Bereich der Ostanbindung. Quelle: RS Ingenieure (2016). Abb. 3: Beispielhafter Regelquerschnitt der geplanten Straße im Bereich der Nordanbindung zwischen Kreuzungspunkt L/5/B 500 und Hügelsheim. Quelle: RS Ingenieure (2016). 3.2 Wirkfaktoren Relevant für die NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung sind Wirkungen des Vorhabens, die sich auf die Erhaltungs- und Entwicklungsziele von Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen auswirken können, die im Einflussbereich der geplanten Maßnahme liegen. Der Einflussbereich wird zum einen durch eine mögliche, direkte Wirkung in Form von Überbauung definiert (Eingriffsfläche) und zum anderen durch indirekte Wirkungen, wie z. B die Habitatentwertung durch Lärm und/oder Bewegungsunruhe und die Zerschneidung / Trennung von Habitaten bzw. Populationen (Wirkungsfläche).

17 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 12 Tab. 6 gibt eine Übersicht über die für die NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung relevanten und zu erwartenden Wirkfaktoren. Eine Konkretisierung der Wirkungsbeschreibung erfolgt bei den einzelnen Schutzgebieten. Dort werden auch generelle und auf die jeweiligen Arten/ Lebensraumtypen angepasste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung benannt. Tab. 6: Potenzielle Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut "Arten und Biotope" Wirkfaktor Wirkung Auswirkung baubedingt Materiallagerflächen und Baustelleneinrichtungen Schall und Bewegung durch Baustellenbetrieb Schadstoffemissionen durch Baustellenbetrieb und -verkehr anlagebedingt Fahrbahn (tlw. mit Radweg), Querungsbauwerke, Böschungen, Dammbauwerke, Unterhaltungsweg, Entwässerungseinrichtunge n betriebsbedingt Schallemissionen, Bewegungsunruhe und Licht durch Kfz-Verkehr Schadstoffemissionen Temporäre Überbauung und Flächeninanspruchnahme Verlärmung, Beunruhigung Staubentwicklung, Abgase Versiegelung Dauerhafte Überbauung; Barrierewirkung; Zerschneidung Flächenbeanspruchung Verlärmung, Beunruhigung Barrierewirkung, Zerschneidung Luftverschmutzung Schadstoffeintrag in Boden, Wasser, Vegetation Biotopverlust mit möglicher Beeinträchtigung von FFH- LRT bzw. Lebensstätten von FFH-Arten oder Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes Störung, Beunruhigung, Vertreibung von Tieren mit der Folge von Beeinträchtigungen von FFH-Arten oder Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes Schädigung/Schadstoffbelastung von Pflanzen mit Beeinträchtigungen von NATURA-2000-relevanten Arten und Lebensräumen in der Folge Biotop- und Habitatverlust/-degeneration, Veränderung von Gewässern, Veränderung kleinklimatischer Verhältnisse mit Beeinträchtigungen von NATURA relevanten Arten und LRT in der Folge Zerschneidungswirkung mit erheblicher Beeinträchtigung von wenig mobilen Arten der NATURA-2000-Gebiete Minderung der Habitatqualität durch Störung und Verdrängung störungsempfindlicher Arten der NATURA-2000-Gebiete Trennung von (Teil-)Populationen; Aber auch Lockwirkung durch Licht mit der Folge von Tierkollisionen. Gefahr für Vögel des EU- Vogelschutzgebietes, und Arten der FFH-Gebiete. Schädigung von Pflanzen, Tieren und LRT der NATURA-2000-Gebiete 4. Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Der Untersuchungsrahmen orientiert sich am Scoping zum Verfahren. Darin wurde in Bezug auf Flora und Fauna die zu untersuchenden Arten bzw. Artengruppen festgelegt. Der Untersuchungsraum wurde in Abhängigkeit der zu untersuchenden Trassenvarianten angepasst und als maximaler Wirkungsraum definiert. Grundlage hierfür ist die Arbeitshilfe Vögel

18 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 13 und Straßenverkehr 3, in der Effektdistanzen auf Vögel durch Verkehrsprojekte von bis zu 500 m genannt werden. Auf dieser Grundlage wurde um die zu untersuchenden Trassenvarianten ein 500 m-puffer gelegt und als Untersuchungsgebiet für das Planfeststellungsverfahren definiert. Für die NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung werden neben dem Managementplan, den Standarddatenbogen / Datenauswertebögen sowie den vorläufigen Erhaltungs- und Entwicklungszielen für das FFH-Gebiet ohne Managementplan, die Ergebnisse der faunistischen und floristischen Untersuchungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhoben wurden, ausgewertet. 4.2 Datenlücken Es sind noch kein Managementplan oder Grundlagendaten für das FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim verfügbar. 4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Der detailliert untersuchte Bereich für die NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung ergibt sich aus der Überschneidung des Wirkungsbereiches des geplanten Vorhabens (500 m-puffer um die Trassenvarianten) mit den Gebietsgrenzen der NATURA-2000 Gebiete (siehe Karte A-1). Bei der Variante NORD sind dies 44 ha im Bereich des Kreuzungspunktes L 75/B 500. Bei der Variante OST sind dies rund 50 ha im Bereich Schiftunger Bruch. Insgesamt sind durch die Straßenplanung folgende Lebensräume betroffen, die in Teilbereichen dem Gebietsschutz nach NATURA-2000 unterliegen: NORD: Trockene Wälder, Siedlungen und landwirtschaftliche Nutzflächen der Niederterrasse (Hardtebene) mit charakteristischen Arten der Feldflur (vor allem Feldlerche). Ein Teil der Waldflächen ist als FFH-Gebiet ausgewiesen ( "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim ) OST: Trockene Wälder der Niederterrasse (Hardtebene) mit den charakteristischen Arten (z. B. Ziegenmelker, Spechte, Fledermäuse); die betroffenen Waldflächen sind nicht Teil eines NATURA-2000-Gebietes Wiesenzüge des Bruchs mit typischen Wiesenbrütern, weiteren Vogelarten des strukturreichen Offenlandes und Schmetterlingen; Teil der NATURA-2000-Gebiete Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Abteilung Straßenbau (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.

19 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" und "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Feuchte Wälder des Bruchs mit einer reichen Fledermausfauna, Waldvogelarten, Amphibien, Nachtfaltern und dem Vorkommen des Grünen Besenmooses; die betroffenen Waldflächen sind nicht Teil eines NATURA-2000-Gebietes 5. Beschreibung der prognostizierten vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Erhaltungs- und Entwicklungszielen der NATURA-2000-Gebiete; Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 5.1 Methode Zunächst wird geprüft, welche FFH-LRT, FFH-Arten bzw. Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes in den Überschneidungsbereichen von NATURA-2000-Gebieten mit dem Untersuchungsraum der Straßenplanung tatsächlich vorkommen. Dazu werden folgende Datenquellen ausgewertet: Managementplan Kartierungsergebnisse zum Planfeststellungsverfahren Grundlagendaten der LUBW (Mähwiesenkartierung, Artenschutzprogramm, NAIS- Datenbank). Danach wird geprüft, ob diese Lebensraumtypen/Arten von den zu erwartenden Wirkfaktoren (siehe Kap. 3.2) betroffen sind. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind für die Beurteilung von Eingriffen in LRT bzw. Lebensräume von Arten die jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie deren Erhaltungszustände maßgeblich. Für die durch die Trassenvariante OST betroffenen NATURA-2000-Gebiete liegen mit dem Managementplan sowohl formulierte Erhaltungs- und Entwicklungsziele vor als auch definierte Erhaltungszustände zu den einzelnen Schutzgegenständen (LRT und Arten). Für das NATURA Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim", welches von der Trassenvariante NORD tangiert wird, liegen vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorläufige Erhaltungsziele vor (Stand ). Der Standarddatenbogen macht Aussagen zu den vorläufigen Erhaltungszuständen von Lebensraumtypen und Arten (s. Anhang). Zunächst erfolgt die Bewertung der Beeinträchtigungen ohne Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Danach werden solche Maßnahmen benannt und schließlich die Beeinträchtigung unter Einbeziehung derselben erneut prognostiziert. Die Beurteilung, ob durch die prognostizierten Beeinträchtigungen Erheblichkeitsschwellen überschritten werden, erfolgt anhand folgender Grundlagen:

20 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 15 "Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung" 4 Arbeitshilfe "Vögel und Straßenverkehr" FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" Das zusammengelegte FFH-Gebiet "Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim" verteilt sich auf sechs Teilgebiete, wobei sich das Größte entlang des Rheins erstreckt und sich mit einem Ausläufer entlang des Sandbaches mit dem Untersuchungsgebiet der Straßenplanung überschneidet (Variante NORD, siehe Abb. 3). Abb. 4: Überschneidungsfläche FFH-Gebiet mit dem Untersuchungsgebiet. FFH = blau schraffiert, UG = grau gestrichelt Vorkommen von LRT und Arten im Überschneidungsbereich Anhand der Standortbedingungen und auf Grundlage der 2016 aktualisierten Biotoptypenkartierung von 2008, können von den in Tab. 1 genannten LRT im Überschneidungsbereich (rund 40 ha) drei LRT nicht ausgeschlossen werden. Die folgenden 4 Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Endbericht zum Teil Fachkonventionen. Schlussstand Juni Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Abteilung Straßenbau (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.

21 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 16 Angaben zu aktuellen Vorkommen sind der faunistischen Erfassung sowie deren Bewertung in Bezug auf den Erhaltungszustand der jeweiligen Art durch E. RENNWALD UND H. BRÜNNER 2015/16 entnommen: Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer (Kleingewässer ca. 200 m nördlich der ehem. L 75 und rund 240 m westlich vom Sandbach) Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (renaturierter Sandbach) Magere Flachland-Mähwiesen (Teile des rechten Uferstreifens des Sandbaches nördlich der L 75; weitere Grünlandflächen, Quelle: Datenserver der LUBW 2016) Bei den Waldflächen im Überschneidungsbereich handelt es sich um forstlich geprägte Laubwald- und Waldkieferbestände, die nicht als FFH-LRT anzusprechen sind aber eine relativ hohe Dichte an Höhlenbäumen aufweisen. Diese haben Habitatpotenzial für Fledermäuse. Eine diesbezügliche Eingriffsbewertung erfolgt unter den nachgewiesenen Fledermäusen. Von den in Tab. 2 genannten Arten des FFH-Gebietes können folgende Arten aufgrund der Habitatausprägung im Überschneidungsbereich vorkommen: Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling (Grünlandbestände entlang des Sandbaches); hat sich im Rahmen der Kartierungen 2008 sowie 2015/16 nicht bestätigt Hirschkäfer; hat sich im Rahmen der Kartierungen 2015/16 nicht bestätigt Habitatpotenzial für die neun Fischarten der Tab. 1 im Sandbach (Meer,- Bach- und Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Rapfen, Bitterling, Steinbeißer und Groppe; nicht Schlammpeitzger); wurden im Rahmen der Planfeststellung nicht untersucht. Kammmolch und Gelbbauchunke im o. g. Kleingewässer; bei den Untersuchungen 2008 wurde der Kammmolch nachgewiesen, die Gelbbauchunke nicht. Zudem wurden weitere FFH-Anhang II-Arten nachgewiesen (bisher nicht Schutzobjekt des FFH-Gebietes): Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Betroffenheit von LRT und Arten im Überschneidungsbereich In dem betrachteten Kreuzungsbereich sind Wirkungen auf das FFH-Gebiet vor allem bau- und anlagebedingt begründet, beschränken sich also auf den Nahbereich der vorhandenen bzw. geplanten Straßenabschnitte. Betriebsbedingt werden sich die Beeinträchtigungen nach Umsetzung der Planung in Bezug auf seine Fernwirkungen (> 50 m) nur unwesentlich von den derzeitigen unterscheiden, da bereits derzeit ein hohes Verkehrsaufkommen am Kreuzungspunkt vorliegt:

22 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 17 Das Verkehrsgutachten 6 zeigt im Prognosefall NORD 2030 gegenüber dem Prognose-Nullfall 2030 eine Zunahme auf der B 500 um rund Kfz / 24 h, was einer Zunahme von rund 3 % entspricht, auf der L 75 westlich des Kreuzungspunktes von knapp Kfz/24 h, was rund 20 % entspricht. Somit liegt eine Betroffenheit der im Schutzgebiet genannten beiden Amphibienarten Kammmolch und Gelbbauchunke im > 200 m entfernten Kleingewässer nicht vor. Diese beiden Arten wurden auch im Rahmen der Amphibien-Untersuchungen im Bereich der L 75 (Schutzzäune mit Eimerfallen im Waldbereich) nicht nachgewiesen. Anhand der vorläufigen Straßenplanung (Anschlussohren nordöstlich und südwestlich des Kreuzungspunktes; vierspuriger Ausbau von L 75 und B 500) kann somit eine Betroffenheit folgender LRT und Arten nicht ausgeschlossen werden: Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (renaturierter Sandbach) Meer,- Bach- und Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Rapfen, Bitterling, Steinbeißer und Groppe im Sandbach Bechsteinfledermaus Großes Mausohr In der folgenden lebensraumtyp- bzw. artspezifischen Betrachtung werden Verluste von FFH- Lebensraumtypen innerhalb des Schutzgebietes sowie Habitatverluste der Arten innerhalb als auch außerhalb des Schutzgebietes in die Beurteilung der Erheblichkeit einbezogen, falls diese Flächen in funktionalem Zusammenhang zum Schutzgebiet stehen und ihnen eine essentielle Bedeutung für die Populationsdynamik der jeweiligen Art zukommt. Bei Lebensraumtypen und FFH-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand sind neben den Erhaltungszielen auch die Entwicklungsziele des Schutzgebietes verbindlich. Die Entwicklung eines Lebensraumtyps oder eines Lebensraums einer FFH-Art ist auf Flächen zu fordern, die bereits im Bestand einen Lebensraum/-typ darstellt aber nur in durchschnittlicher bis beschränkter Ausprägung vorliegt. Der dauerhafte Eingriff im FFH-Gebiet (nordöstliches Anschlussohr) mit einer Straßenlänge von rund 180 m und einer Breite von rund 10 m = m² sowie der temporäre Eingriff (Annahme: beidseitiger 10 m breiter Arbeitsstreifen = 180 m x 20 m = m²), in der Summe also m², nehmen keinen FFH-LRT in Anspruch und sind auch nicht für Wald-Entwicklungsmaßnahmen erforderlich, da alle Wald-LRT in einem günstigen Erhaltungszustand vorliegen. Folgende Schutzobjekte sind also prinzipiell von der Maßnahme betroffen: 6 Modus Consult Ulm (2016): Verkehrsuntersuchung Baden-Airpark; Fortschreibung 2016 ; Erstellt im Auftrag des Landratsamtes Rastatt.

23 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Code 3260) Vorkommen des Lebensraumtyps im UG und im Schutzgebiet Der Sandbach im Kreuzungsbereich L 75 / B 500 kann entsprechend der Definition 7 als "Fließgewässer mit flutender Wasservegetation" angesprochen werden. Im gesamten Schutzgebiet nimmt der Lebensraumtyp eine Fläche von 8 ha ein, was einem Flächenanteil von ca. 0,3 % entspricht. Vorläufiger Erhaltungszustand im Schutzgebiet In der vorläufigen Gesamtbeurteilung des Standarddatenbogens wird der LRT mit B eingestuft, was einer guten Ausprägung im Schutzgebiet entspricht (günstiger Erhaltungszustand). Vorläufige Erhaltungsziele im Schutzgebiet Erhaltung einer natürlichen oder naturnahen Gewässermorphologie, Fließgewässerdynamik und eines naturnahen Wasserregimes Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer Erhaltung eines für Gewässerorganismen durchgängigen Fließgewässernetzes Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten der Fluthahnenfußgesellschaften (Ranunculion fluitantis), Wasserstern-Froschlaichalgen-Gesellschaften (Callitricho-Batrachion) oder flutenden Wassermoosen Beurteilung der Beeinträchtigungen Betriebsbedingt: Der Sandbach wird bereits derzeit von der L 75 mit hohem Kfz-Aufkommen gequert (s. o.). Die reine Verkehrszunahme die aus dem Anschluss an den Baden-Airpark resultieren würde, hätte keine wesentliche Änderung der bestehenden betriebsbedingten Beeinträchtigungen zur Folge Erhaltungsziele des Schutzgebietes sind projektbedingt somit auch nicht betroffen. Anlagebedingt: Die Vorplanung zum Kreuzungspunkt sieht vor, das südwestliche Anschlussohr entlang des Sandbaches zu verlegen (außerhalb des FFH-Gebietes; siehe Abb. 3). Der Abstand vom Bach zum Anschlussohr kann so gewählt werden, dass keine anlagebedingten Wirkungen entstehen (Maßnahme zur Schadensbegrenzung; siehe unten). Zudem wird die L 75 vierspurig ausgebaut und damit das Brückenbauwerk über den Sandbach verbreitert (anlagebedingte Wirkung). Im Bestand sind zwei Brücken vorhanden, eine mit einer Breite von rund 11 m und im Abstand von rund 7 m eine weitere 4 m breite Brücke. Geplant ist eine Brücke mit einer Breite von 21 m. 7 Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53.

24 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 19 Da der Bach mit einer Brücke überspannt und nicht verrohrt wird kann natürliches Substrat mitgeführt werden (Verschlechterungsverbot aus der Wasserrahmenrichtlinie). Somit kommt es nicht zu einem flächenhaften Verlust des LRT durch das Vorhaben. Auch kann durch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ausgeschlossen werden, dass das Schutzziel Erhaltung eines für Gewässerorganismen durchgängigen Fließgewässernetzes beeinträchtigt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen dieses Schutzzieles sind durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung vermeidbar (siehe unten). Baubedingt: Es sind Beeinträchtigungen des Gewässers durch den Eintrag von Schadstoffen nicht auszuschließen, was dem Ziel Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer zuwider laufen könnte. Dies ist durch übliche Schutzmaßnahmen während der Bauzeit zu vermeiden. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Um eine baubedingte Beeinträchtigung des Gewässers zu vermeiden, dürfen Baumaschinen nicht in Gewässernähe abgestellt werden und es muss südlich der L 75 rechtsseitig entlang des Sandbaches auf einer Breite von 10 m eine Tabuzone (Gewässerschutzstreifen) ausgewiesen werden, die während der Bauphase nicht in Anspruch genommen werden darf. Die erweiterte Brückenquerung darf in ihrer lichten Höhe nicht geringer sein als das derzeitige Bauwerk. In den natürlichen Sohlverlauf und das Sohlsubstrat wird nicht eingegriffen. Damit wird die ökologische Durchgängigkeit nicht nur für Gewässerorganismen sondern z. B. auch für Fledermäuse (s. u.) erhalten. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist keine Beeinträchtigung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen des LRT zu prognostizieren Meer,- Bach- und Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Rapfen, Bitterling, Steinbeißer und Groppe Vorkommen der FFH-Arten im UG und im Schutzgebiet Fische wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im UG nicht erfasst. Die genannten Arten könnten nach Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Sandbach (z. B. Sandbachwehr) den Sandbach als (Teil-)Lebensraum nutzen. Für den Schlammpeitzger bietet der Bach keine geeigneten Lebensraumstrukturen. Populationsgrößen der Arten innerhalb des Schutzgebietes werden nicht benannt. Vorläufige Erhaltungszustände im Schutzgebiet Der vorläufigen Erhaltungszustände der Arten werden nach Standarddatenbogen mit C, also mittlerer bis ungünstiger Ausprägung bewertet (außer Lachs mit günstig und Rapfen nicht bewertet ).

25 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 20 Vorläufige Erhaltungsziele im Schutzgebiet Erhaltung von strukturreichen, sauerstoffreichen Fließgewässern mit naturnahen Abflussverhältnissen, überströmten, kiesigen bis steinigen Sohlbereichen und ausreichend mit Sauerstoff versorgten Feinsedimentablagerungen Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastungen Erhaltung einer natürlichen Gewässerdynamik, die fortwährend zur Entstehung oder Regeneration von Reproduktions- und Aufwuchshabitaten führt Erhaltung von durchgängigen Wanderrouten mit ausreichender Wasserführung und einer Vernetzung von Teillebensräumen und Teilpopulationen Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrichtungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen Speziell Bitterling: Erhaltung von stehenden bis schwach strömenden, pflanzenreichen und sommerwarmen, dauerhaft wasserführenden Gewässern und Gewässerbereichen, mit Vorkommen von Großmuscheln (Unioniden) Speziell Steinbeißer: Erhaltung von langsam fließenden und stehenden Gewässern mit einem hohen Anteil an lockeren, feinsandigen und detritushaltigen Sohlsubstraten sowie submersen Pflanzenbeständen, Erhaltung einer ausreichenden, dauerhaften Wasserführung sowie einer natürlichen Gewässer- und Überschwemmungsdynamik Beurteilung der Beeinträchtigungen Die zu prognostizierenden Beeinträchtigungen entsprechen denen beim LRT Fließgewässer mit flutender Wasservegetation : Betriebsbedingt werden keine Wirkungen, die über das derzeitige Maß hinausgehen, erwartet. Anlagebedingt kann die Verbreiterung des Brückenbauwerkes zu einer Beeinträchtigung des Schutzzieles Erhaltung von durchgängigen Wanderrouten mit ausreichender Wasserführung und einer Vernetzung von Teillebensräumen und Teilpopulationen führen. Dieses Schutzziel darf bereits aus Sicht der Wasserrahmenrichtlinie nicht beeinträchtigt werden und ist durch die Mitführung des natürlichen Sohlsubstrates und der Vermeidung von Sohlbrüchen gesichert (Maßnahme zur Schadensbegrenzung, s. u.). Baubedingt sind Beeinträchtigungen des Gewässers durch den Eintrag von Schadstoffen nicht auszuschließen, was dem Ziel Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastungen zuwider laufen könnte. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Diese entsprechen denen des LRT Fließgewässer mit flutender Wasservegetation :

26 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 21 Ausreichend dimensionierte Gewässerquerung in Höhe und Breite (nicht niedriger als das bestehende Bauwerk). In den natürlichen Sohlverlauf und das Sohlsubstrat wird nicht eingegriffen. Kein parkieren von Baumaschinen in Gewässernähe; Einrichtung eines 10 m breiten Gewässerschutzstreifens südlich der L 75 rechtsseitig entlang des Sandbaches, der bauzeitig nicht beansprucht wird. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist keine Beeinträchtigung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen der genannten Fischarten zu prognostizieren Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus Vorkommen der FFH-Arten im UG und im Schutzgebiet Die beiden Arten werden im Standarddatenbogen zum Gebiet nicht genannt, sind bisher also nicht Schutzobjekt des FFH-Gebietes. Sie wurden aber im Rahmen der Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren sowohl 2008 (Großes Mausohr) und 2015 (beide Arten) nachgewiesen. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Ergebnisse der Kartierungen in einen späteren Managementplan aufgenommen und entsprechend berücksichtigt werden. Das Große Mausohr querte auf seinen Transferflügen von der Wochenstube (per Besenderung und Telemetrie im Elsass nachgewiesen) in seine Nahrungshabitate (südlich der L 75) die Straße im Bereich des Sandbaches vermutlich unter dem vorhandenen Brückenbauwerk wie auch eine Reihe anderer strukturgebundener Fledermausarten. An besenderten und telemetrierten Bechsteinfledermäusen konnte nachgewiesen werden, dass die Art von ihren Nahrungshabitaten südlich der L 75 in ihre Wochenstuben nördlich davon die L 75 westlich des Sandbaches in Bereichen queren, wo Baumkronen beidseitig in den Straßenraum ragen, so dass diese als Leitstruktur dienen. In den Höhlenbäumen im geplanten nordöstlichen Anschlussohr gelang weder 2008 noch 2015/16 der Nachweis eines Fledermausquartiers. Zumindest für lichtunsensible Arten (zu denen Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr nicht gehören) ist eine Quartiernutzung jedoch nicht auszuschließen. Deren potenzielle Beeinträchtigung muss in einer artenschutzrechtlichen Prüfung (z. B. im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans) beurteilt werden. Vorläufige Erhaltungszustände im Schutzgebiet Die Erhaltungszustände werden für das Schutzgebiet nicht definiert (nicht im Standarddatenbogen geführt). Für Baden-Württemberg definiert die LUBW den Erhaltungszustand der Bechsteinfledermaus als ungünstig-unzureichend, den des Großen Mausohrs mit günstig.

27 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 22 Vorläufige Erhaltungsziele im Schutzgebiet Da die Arten im Standarddatenbogen des Gebietes nicht geführt werden, wurden auch keine vorläufigen Erhaltungsziele formuliert. Ersatzweise werden die allgemeinen Zielformulierungen aus dem FFH-Gebiet Bruch bei Bühl und Baden-Baden übernommen. Für beide Arten gilt: Erhaltung von potentiellen Quartieren in Wäldern durch Erhaltung von Höhlenbäumen und Habitatbäumen in großflächigen Laub-Altholzbeständen. Erhaltung von nahrungsreichen Jagdlebensräumen in naturnahen und strukturreichen Wäldern bzw. von Laub-Mischwäldern mit gering entwickelter Kraut- und Strauchschicht sowie extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden als Jagdhabitate mit mindestens den derzeitigen Flächenanteilen. Speziell für die Bechsteinfledermaus: Erhaltung reich strukturierter Offenlandlebensräume mit einem vielfältigen und kleinparzellierten Nutzungsmosaik (Wechsel aus Wiesen, Weiden, Hecken, Obstwiesen, kleinen Gehölzgruppen, bachbegleitenden Gehölzen, Einzelbäumen etc.) als Jagdhabitat sowie Erhaltung linearer Gehölstrukturen als potentielle Leitlinien für Flugrouten. Erhaltung von zusammenhängenden und unzerschnittenen großflächigen Habitatkomplexen mit Quartieren und Jagdhabitaten. Entwicklungsziele: Entwicklung eines erweiterten Quartierangebotes durch den Verzicht auf Nutzung potenzieller Quartierbäume (v. a. Bäume mit spezifischen Merkmalen wie Höhlen, Zwiesel, unförmig verwachsene Stammverletzungen, abgeplatzter Rinde und Rindenspalten). Beurteilung der Beeinträchtigungen Bei Umsetzung der Planungen zur Nordanbindung entstehen zwei mögliche Beeinträchtigungen, die den zu formulierenden Erhaltungs- und Entwicklungszielen entgegenstehen können: Verschlechterung der Querungsmöglichkeit im Bereich der L 75 durch die Verbreiterung der Trasse und somit dem Verlust des Kronenschlusses in diesem Bereich sowie im Bereich des Sandbaches durch die Verkleinerung des Durchflugprofils. Verlust von potenziellen Höhlenquartieren im Bereich des geplanten nordöstlichen Anschlussrohres. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Bei Ausgestaltung des Brückenbauwerkes über den Sandbach wie oben formuliert (Kap ; ausreichende Höhe und Weite des Bauwerkes) ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Querungsmöglichkeit für Fledermäuse, hier vor allem für das Große Mausohr, zu rechnen, da für

28 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 23 diese Tiergruppe selbst der Durchflug durch dunkle oder beengte Durchlässe kein Hindernis darstellt. Der Verlust der nachgewiesenen Querungsmöglichkeit für die Bechsteinfledermaus im Bereich des Kronenschlusses entlang der L 75 südwestlich des Knotenpunktes ist durch eine funktionsfähige Querungshilfe für Fledermäuse zu ersetzen. Möglich wäre z. B. eine Fledermausbrücke, wie in Biberach an der Nordwestumfahrung gebaut und erprobt. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist keine Beeinträchtigung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen der genannten Fledermausarten zu prognostizieren. Licht- und Kollisionsschutzwände sind im Gegensatz zur Planung an der Ostanabindung (Kapitel 5.3.6) aus Sicht des Gebietsschutzes nicht erforderlich, da die prognostizierte Lichtbelastung und Kollisionsgefahr durch den Kfz-Verkehr sich nicht wesentlich von der Bestehenden unterscheidet im Gegensatz zu den Prognosen an der Ostanbindung. 5.3 FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" Das FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden" erstreckt sich entlang mehrerer Gewässer (z. B. Achener Mühlbach, Sulzbach, Laufbach, Sandbach) mit flächigen Ausprägungen in den jeweiligen Auenbereichen. Somit hat das Gebiet 13 Teilflächen. Große Flächenanteile des insgesamt ha großen Gebietes liegen um Schiftung (Schiftunger Bruch, Riedmatten, Binsenplatz, Pfarrteile), wo die Variante OST das Gebiet durchschneidet, siehe Abb. 4. Abb. 5: Überschneidungsfläche FFH-Gebiet mit dem Untersuchungsgebiet. FFH = blau schraffiert, UG = grau gestrichelt.

29 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite Vorkommen von LRT und Arten im Überschneidungsbereich Die folgenden Angaben zu aktuellen Vorkommen sind der faunistischen Erfassung sowie deren Bewertung in Bezug auf den Erhaltungszustand der jeweiligen Art durch E. RENNWALD UND H. BRÜNNER 2015/16 entnommen. Der Managementplan zum Gebiet weist von den in Tab. 3 genannten LRT folgende LRT im Überschneidungsbereich Trassenvariante OST mit 500 m- Puffer und Schutzgebiet (rund 50 ha) aus: Magere Flachland-Mähwiesen (Westlich der geplanten Trasse direkt an der vorhandenen Straße und in 500 m Entfernung) Von den in Tab. 4 genannten Arten des FFH-Gebietes werden im Managementplan folgende Arten-Fundpunkte bzw. Lebensstätten ausgewiesen: Großer Feuerfalter (nahezu gesamter Überschneidungsbereich); Vorkommen hat sich im Rahmen der Kartierungen 2015/16 bestätigt Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (rund 140 m östlich der geplanten Trasse); Kartierungen 2015/16: ein Nachweis direkt östlich der geplanten Trasse Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (rund 140 m östlich der geplanten Trasse); Kein Nachweis bei den Kartierungen 2015/16 im 500 m-puffer Großes Mausohr (gesamter Überschneidungsbereich); Vorkommen hat sich im Rahmen der Kartierungen 2015/16 bestätigt Schlammpeitzger (Grabensystem im Schiftunger Bruch); Wurde im Rahmen der Kartierungen 2015/16 nicht untersucht Neben diesen Arten wurde im Rahmen der Kartierungen 2015/16 folgende Fledermausart nachgewiesen: Bechsteinfledermaus (gesamter Überschneidungsbereich) Hinweis: Das im Rahmen der Kartierungen zum Planfeststellungsverfahren festgestellte Grüne Beesenmoos (Dicranum viride) im Trassenbereich der Variante OST, südlich des FFH- Gebietes, wird durch das Vorhaben beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung wird im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans unter dem Kapitel Umweltschadensgesetz abgehandelt Betroffenheit von LRT und Arten im Überschneidungsbereich Der Überschneidungsbereich Schutzgebiet mit dem Untersuchungsgebiet zur Trassenvariante OST wird in Teilen bereits von der K 3761 durchschnitten. Diese Straße weist derzeit und auch im Prognose-Null-Fall 2030 nur einen relativ geringen Kfz-Verkehr auf (900 Kfz/24 h bzw Kfz/24 h). Vor dem Hintergrund dieser Straße konnten sich die vorhandenen Lebensräume- und das Arteninventar ausbilden. Wirkungen auf das FFH-Gebiet sind zunächst bau- und anlagebedingt begründet, beschränken sich aber nicht auf den direkten Eingriffsbereich des geplanten Straßenabschnittes, sondern

30 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 25 sind aufgrund der hohen prognostizierten Verkehrszahlen ( Kfz/24 h) vor allem betriebsbedingt und großräumig zu prognostizieren. Somit sind alle o. g. genannten LRT und Arten von der Planung betroffen beim Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling zumindest dessen Habitatpotenzial, das im Betrachtungsraum vorliegt, aufgrund unzureichender Flächenpflege derzeit aber nur sehr eingeschränkt ausgebildet ist. In der folgenden lebensraumtyp- bzw. artspezifischen Betrachtung werden Verluste von FFH- Lebensraumtypen innerhalb des Schutzgebietes sowie Habitatverluste der Arten innerhalb als auch außerhalb des Schutzgebietes in die Beurteilung der Erheblichkeit einbezogen, falls diese Flächen in funktionalem Zusammenhang zum Schutzgebiet stehen und ihnen eine essentielle Bedeutung für die Populationsdynamik der jeweiligen Art zukommt. Bei Lebensraumtypen und FFH-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand sind neben den Erhaltungszielen auch die Entwicklungsziele des Schutzgebietes verbindlich. Die Entwicklung eines Lebensraumtyps oder eines Lebensraums einer FFH-Art ist auf Flächen zu fordern, die bereits im Bestand einen Lebensraum bzw. -typ darstellt aber nur in durchschnittlicher bis beschränkter Ausprägung vorliegt. Die genannten Erhaltungs- und Entwicklungsziele werden aus dem Managementplan zum Gebiet zitiert Magere Flachland-Mähwiesen (Code 6510) Vorkommen des Lebensraumtyps im UG und im Schutzgebiet Im Rahmen der landesweiten Grünlandkartierung wurden im gesamten Untersuchungsgebiet der vorliegenden Straßenplanung (1.036 ha) 9,37 ha Magere Flachlandmähwiesen kartiert. Im gesamten FFH-Schutzgebiet sind 234 ha diesem FFH-Lebensraum zugewiesen, was ca. 11 % der Fläche des Schutzgebietes entspricht. Im rund 50 ha großen Überschneidungsbereich des UG zur Trassenvariante OST mit dem FFH- Schutzgebiet sind es 0,43 ha (0,33 ha in knapp 500 m Entfernung, 0,1 ha in 200 m Entfernung). Erhaltungszustand im Schutzgebiet Im FFH-Gebiet liegen nach dem Managementplan rund 91 % des LRT in einem guten Erhaltungszustand vor (2 % in einem Hervorragenden und 7 % in einem Durchschnittlichen). Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Schutzgebiet Erhaltungsziele: Erhaltung artenreicher Grünlandlebensräume innerhalb großflächiger Grünlandkomplexe durch Erhaltung und Förderung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungssysteme. Erhaltung der blüten- und artenreichen Mähwiesen durch Beibehaltung der standörtlichen Gegebenheiten insbesondere des für den Standort typischen Wasserhaushaltes.

31 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 26 Erhaltung des für die Mähwiesen günstigen Mahdregimes, Schutz vor Nutzungsintensivierungen sowie Schutz vor nachteiligen Einträgen aus benachbarten landwirtschaftlichen Flächen. Erhaltung der Mähwiesen durch Einhaltung von Mahdzeitpunkten, die das Vorkommen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sowie der besonders wertgebenden Wiesenbrüter begünstigen. Schutz vor Gehölzsukzession und Schutz vor Störungen auf Wiesenflächen, die ein Einwandern wiesenuntypischer Arten begünstigen. Entwicklungsziele: Entwicklung der Kohärenz durch Vernetzung von kleinen und isolierten Vorkommen des Lebensraumtyps durch Nutzungsextensivierung auf nährstoffreichen Wiesenflächen sowie durch Umwandlung von Ackerflächen in Grünland. Beurteilung der Beeinträchtigungen Betriebsbedingt: werden durch die geplante Straße Beeinträchtigungen durch den prognostizierten Kfz-Verkehr verursacht. Die Beeinträchtigungen des LRT gehen zum einen von Schadstoffemissionen aus. Die Funktionen des LRT als Lebensraum charakteristischer Arten (hier vor allem Wiesenbrüter und Falterarten) werden zum anderen von Lärm und Bewegungsunruhe verursacht. Als charakteristische Vogelarten des LRT werden genannt 8 : Feldlerche, Wiesenpieper, Wachtel, Wachtelkönig, Grauammer. Nachweisbare Schadstoffemissionen (Streusalz, Schwermetalle, Dioxine, Furane etc.) entlang vielbefahrener Straßen bewegen sich in einem Radius < 100 m um die Straße (RASSMUS ET AL in RECK ET AL. 2007), weshalb dieser Wirkfaktor für die beiden betroffenen LRT-Flächen ohne Bedeutung ist. Die aus dem Verkehr resultierenden Stickstoffbelastungen, die düngende Wirkungen haben, wirken großräumig und werden vor dem Hintergrund der im Rheintal vorliegenden Emissionen nicht auf die geplante Straße bzw. deren Kfz-Verkehr zurückzuführen sein. Die Entwertung des vorhandenen LRT als Habitat für Wiesenbrüter ist vernachlässigbar, da die 0,33 ha große Fläche rund 500 m entfernt von der geplanten Straße liegt und damit im Randbereich relevanter Wirkungen auf die Vogelfauna 9 (Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr). Die kleinere Fläche (0,1 ha) liegt rund 250 m von der geplanten Variante OST entfernt, aber direkt an der bestehenden Kreisstraße. Aufgrund der geringen Größe ist die Habitateignung für Vögel gering und die Wirkungen diesbezüglich als untergeordnet einzustufen gleiches gilt als Lebensraum für Falter (s. u.). 8 Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Abteilung Straßenbau (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.

32 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 27 Wesentlicher als die Wirkungen der Straßenplanung bzw. deren Umsetzung auf die Bestandssituation bei Mageren Flachlandmähwiesen sind die Wirkungen auf die geplante Entwicklung von Grünland allgemein im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet zu bewerten: Auf 35,5 ha der Überschneidungsfläche des Untersuchungsgebietes zur Straßenplanung mit dem FFH-Schutzgebiet sollen nach dem Managementplan durch ein abgestimmtes Mahdregime und Abräumen des Mahdgutes, durch Entfernung und Auf-den-Stock-setzen von Bäumen Mähwiesen entwickelt werden, um Lebensraum für diverse Grünland-Vogelarten zu erhalten und zu entwickeln (siehe Kap. 5.4). Die zu prognostizierenden betriebsbedingten Wirkungen stehen im Gegensatz zu dem Ziel, die Kohärenz des LRT durch Vernetzung von kleinen und isolierten Vorkommen durch Nutzungsextensivierung auf nährstoffreichen Wiesenflächen sowie durch Umwandlung von Ackerflächen in Grünland zu entwickeln und werden als erhebliche Beeinträchtigung bewertet. Anlagebedingt kommt es durch die geplante neue Straße im Bereich des FFH-Schutzgebietes nicht zu Beeinträchtigungen. Die Trasse wurde so gelegt, dass keine FFH-LRT in Anspruch genommen werden. Baubedingt ist wegen der der Entfernung der vorhandenen Mageren Flachlandmähwiesen zur Trassenplanung ebenfalls nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Baubedingte Wirkungen betreffen Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit und können durch die Ausweisung von Tabuflächen für Baustellennebenflächen ausgeschlossen werden. Die erheblichen Beeinträchtigungen auf die Entwicklungsziele des FFH- und EU-Vogelschutzgebietes, die durch die Zerschneidungswirkung der geplanten Straße mit dem prognostizierten Kfz-Verkehr ( Kfz/24 h) entstehen, sind nicht oder nur mit hohem Aufwand zu begrenzen (siehe Wirkungsprognose Vogelschutzgebiet, Kap. 5.4) Schlammpeitzger Vorkommen der Art im UG und im Schutzgebiet Fische wurden im UG nicht kartiert, die Bestandsdarstellung stützt sich auf die Daten des Managementplans. In ihm gibt es im Überschneidungsbereich des UG zur Trassenvariante OST mit dem FFH-Schutzgebiet keine Artnachweise (Stichprobenerfassung); Neuer und Alter Bannwaldgraben sowie Pfarrgraben und dessen Zuleitungsgräben werden aufgrund der potenziellen Eignung als Lebensstätte für die Art dargestellt. Sowohl Neuer als auch Alter Bannwaldgraben sowie die Zuleitungsgräben zum Pfarrgraben werden von der Variante OST gequert. Den Zuleitungsgräben wird allerdings im Bereich der Querung keine Eignung als Lebensstätte für den Schlammpeitzger zugewiesen.

33 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 28 Erhaltungszustand im Schutzgebiet Der Erhaltungszustand wird mit der Wertstufe C eingestuft ( durchschnittlich-unzureichend ). Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Schutzgebiet Erhaltungsziele: Aufgrund des fehlenden Nachweises der Art im FFH-Gebiet werden trotz des Vorhandenseins geeigneter Habitate keine Erhaltungsziele formuliert. Entwicklungsziele: Entwicklung der Kohärenz durch Herstellung eines Verbunds geeigneter Gewässer durch Herstellung einer ausreichenden Wasserführung, Herstellung der Durchwanderbarkeit von Gewässern. Entwicklung von Pufferzonen zur Verhinderung von Schadstoffeinträgen. Wiederherstellung und Anlage von geeigneten Gräben mit Vertiefungen als Rückzugsbereich bei drohender Austrocknung. Entwicklung spezieller Bewirtschaftungspläne für die Pflege der Wiesengräben. Initialbesatz in geeigneten Gewässerabschnitten. Beurteilung der Beeinträchtigungen Betriebsbedingt sind auf die Art keine Beeinträchtigungen zu erwarten, wenn gesichert wird, dass keine Schadstoffe aus dem Straßenverkehr (Reifenabrieb, Rußpartikel etc.) ungefiltert in die Gräben eingeleitet werden. Anlagebedingt kann die Verbreiterung der Querungsbauwerke zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzieles Entwicklung der Kohärenz durch Herstellung eines Verbunds geeigneter Gewässer durch Herstellung einer ausreichenden Wasserführung, Herstellung der Durchwanderbarkeit von Gewässern führen. Baubedingt sind Beeinträchtigungen des Gewässers durch den Eintrag von Schadstoffen nicht auszuschließen, was dem Ziel Entwicklung von Pufferzonen zur Verhinderung von Schadstoffeinträgen zuwider laufen könnte. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Die Querungsbauwerke müssen die ökologische Durchgängigkeit der Gräben sichern. D. h. dass es nicht zu einem Bruch der Grabensohle kommen darf und dass das natürliche Grabensediment mitgeführt werden muss. Um eine baubedingte Beeinträchtigung der Gräben zu vermeiden, dürfen Baumaschinen nicht in Gewässernähe abgestellt werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist keine Beeinträchtigung von Entwicklungszielen der Art zu prognostizieren.

34 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Großer Feuerfalter Vorkommen der Arten im UG und im Schutzgebiet Im rund 50 ha großen Überschneidungsbereich des UG zur Trassenvariante OST mit dem FFH- Schutzgebiet wurden 33,5 ha als Lebensstätte des Großen Feuerfalters ausgewiesen, sowie eine 0,59 ha große Fläche als Lebensstätte von Hellem und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Während die Lebensstätte von Hellem und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling rund 130 m von der Plantrasse entfernt liegt, werden die Feuerfalter-Flächen entweder von der Trasse durchschnitten bzw. grenzen direkt an sie an. Diese Ergebnisse des Managementplans wurden durch die Erfassungen 2015/16 im Wesentlichen bestätigt mit dem Hinweis, dass das Habitatpotenzial für die beiden Bläulinge im Betrachtungsraum größer ist, als das tatsächliche Vorkommen belegt. Grund für die kleinen Individuenzahlen ist eine nicht an die Arten angepasste Flächenpflege (siehe auch sap zur Ostanbindung). Erhaltungszustand im Schutzgebiet Der Erhaltungszustand des Großen Feuerfalters wird mit der Wertstufe C eingestuft ( durchschnittlich-unzureichend ). Der Erhaltungszustand der beiden FFH-Ameisenbläulinge wird mit der Wertstufe B eingestuft ( günstig ). Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Schutzgebiet Erhaltungsziele Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling: Erhaltung und Wiederherstellung (Wiesen zwischen Sandweier und Haueneberstein, westlich von Leiberstung, bei Hildmannsfeld, bei Balzhofen, bei Oberweier, im nördlich von Ottersweier gelegenen NSG Waldhägenich und Umgebung, im Fünfheimburger Wald" westlich Unzhurst sowie bei Sasbachried) langfristig überlebensfähiger Populationen des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings in allen Erfassungseinheiten. Erhaltung aller Wiesen mit mittleren und großen Vorkommen des Großen Wiesenknopfs durch regelmäßige, möglichst zweimalige Mahd. Sicherstellung der Einhaltung von Mahdterminen, die an die Bedürfnisse des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings angepasst sind. Schutz der Wiesengebiete vor Intensivierung, Nutzungsaufgabe, Zerschneidung und Entwässerung. Erhaltungsziele Großer Feuerfalter: Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands der Population. Erhaltung aller Teillebensräume von Falter und Raupe. Dies sind im Gebiet Gräben, blütenreiche feuchte bis wechselfeuchte Wiesen inklusive deren Brachestadien,

35 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 30 Seggenriede, Weiden, Säume an Weg-, Graben- und Gewässerrändern, Ackerbrachen, Ruderalstellen sowie Hochstaudenfluren mit Vorkommen geeigneter Raupennahrungspflanzen (Ampferarten Rumex hydrolapathum, R. obtusifolius, R. crispus, selten R. conglomeratus) in vollsonniger Lage. Erhaltung blütenreicher feuchter Saumgesellschaften als Nahrungshabitat für die Falter und als wichtige Vernetzungsstrukturen entlang von Gräben, Wegrändern und Gewässern. Schutz der Lebensstätten vor Entwässerung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Schutz aller Lebensraumteile vor Nutzungsintensivierung z. B. durch Umbruch, Aufforstung, Erhöhung der Mahdfrequenz oder großflächige, beidseitige Mahd bzw. Ausräumung von Gräben und Gewässerrändern. Entwicklungsziele Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling: Sicherung und Förderung von langfristig überlebensfähigen Populationen des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, insbesondere in den Erfassungs-einheiten mit kleinen Vorkommen, die auf wenige bzw. kleine Wiesenflächen beschränkt sind, durch Entwicklung von zusätzlichen Habitatflächen im Umfeld. Sicherstellen einer an die Bedürfnisse des Hellen und Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläulings angepassten Nutzung. Schutz der Wiesengebiete vor Intensivierung, Nutzungsaufgabe, Zerschneidung und Entwässerung. Entwicklungsziele Großer Feuerfalter: Für die Art werden im Managementplan keine Entwicklungsziele festgelegt. Beurteilung der Beeinträchtigungen Betriebsbedingt: Für den Großen Feuerfalter charakteristisch ist, dass sie als Falter in großen Gebieten umherschweifen, um nach geeigneten Fortpflanzungs- und Futterpflanzen zu suchen. Als Raupenfutterpflanze und zur Eiablage werden nichtsaure Ampferarten aufgesucht. Wegen der starken Spezialisierung auf wenige Raupenfutterpflanzen braucht die Art ein großflächiges Wiesenmosaik mit einem ausreichenden Angebot an Raupenfutter- und Nektarpflanzen als Lebensraum 10. Auf diesen Dispersionsflügen ist die Art stark durch den prognostizierten Kfz- Verkehr gefährdet (Schlagrisiko). Da die Individuendichte der Art pro Flächeneinheit gering ist (1 Individuum pro Hektar Lebensraum), führt die Zerschneidung von Lebensräumen schnell zu einer Isolierung von Teilbeständen und in der Folge zu deren Erlöschen. Dies kann durch die Trassenvariante OST und dem derzeitigen ungünstigen Erhaltungszustand der Art zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen und steht den Erhaltungszielen Wiederherstellung 10 Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz: Steckbrief zur Art 1060 der FFH- Richtlinie. Abrufbar im Internet.

36 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 31 eines guten Erhaltungszustands der Population sowie Erhaltung aller Teillebensräume von Falter und Raupe entgegen. Die beiden FFH-Bläulinge Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind weit stärker an ihren Schlupfort gebunden, da z. B. der Große Wiesenknopf nicht nur als Raupenpflanze sondern auch als Nahrungspflanze für die Adulten dient. Die Arten haben also einen deutlich kleineren Aktionsradius als der Große Feuerfalter, was die Arten in Bezug auf die rund 130 m entfernte Straßentrasse und den Kfz-Verkehr weniger empfindlich macht als den Feuerfalter. Allerdings liegen die beiden Bestände relativ isoliert vor, so dass die Planung dem Erhaltungsund Entwicklungsziel Schutz der Wiesengebiete vor Zerschneidung entgegensteht und mittelbis langfristig eine Beeinträchtigung der Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Anlagebedingt: Die geplante Variante OST verläuft auf rund 200 m Länge durch Lebensstätten des Großen Feuerfalters, in dem bisher keine Straße vorhanden ist und auf weiteren 200 m Länge im Bereich der vorhandenen K Anlagebedingt kommt es durch die Straßenplanung zum Verlust von mind m² (Annahme: dauerhafter Verlust für Straße, Radweg und Unterhaltungsstreifen; Böschungen weiterhin als Habitat nutzbar. Somit Verlust von 20 m im Bereich Neubau und 12,5 m im Bereich Ausbau). Nach BfN 11 beträgt die Erheblichkeitsschwelle beim direkten Flächenverlust maximal m², welche überschritten wird. Anlagebedingt ist für den Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling keine Beeinträchtigung zu erwarten. Baubedingt: Beim Großen Feuerfalter wird es durch Baustellennebenflächen nicht zu weiteren Flächenverlusten kommen, wenn Baustellennebenflächen nur im zukünftigen beidseitigen und 4 m breiten Unterhaltungsstreifen angelegt werden. Bei Hellem und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind keine baubedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Der anlagebedingte Verlust an Habitatflächen sowie die betriebsbedingte Zerschneidung von Habitatflächen des Großen Feuerfalters sind nicht zu mindern. Die Beeinträchtigungen durch die betriebsbedingte Erhöhung der Mortalität bei Großem Feuerfalter wie auch bei Hellem und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling, die mittel- bis langfristig zu einem Erlöschen kleiner Populationen führen kann, kann durch Schutzwände entlang der Straße im Offenland, die ein Einfliegen in den Straßenraum unwahrscheinlicher machen, gemindert werden - die Isolierung von Teilpopulationen wird dadurch aber gefördert. 11 Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Endbericht zum Teil Fachkonventionen. Schlussstand Juni 2007.

37 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 32 Auch unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ist zumindest in Bezug auf den Großen Feuerfalter durch den direkten Flächenverlust und die Isolierung eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele zu erwarten. Dies kann gemindert werden, wenn die Habitatpotenziale im Gebiet durch eine an die Biologie der Falterarten angepasste Flächenpflege im Rahmen der Umsetzung des Managementplanes ausgeschöpft werden und sich die Erhaltungszustände entsprechend verbessern. Danach relativiert sich die prognostizierte Beeinträchtigung durch die Straßenplanung Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus Vorkommen der Arten im UG und im Schutzgebiet Der Managementplan zitiert die Nachweispunkte der faunistischen Untersuchungen zur Straßenanbindung aus dem Jahr Im Überschneidungsbereich des UG zur Trassenvariante OST mit dem FFH-Schutzgebiet liegt damit ein Nachweispunkt des Großen Mausohr. Der Nachweispunkt einer Bechsteinfledermaus liegt knapp außerhalb. Bei den Untersuchungen 2015/16 bestätigte sich die Nutzung durch das Große Mausohr, nicht aber die durch die Bechsteinfledermaus. Die Art wurde mehrmals querend vom Hardt- zum Bruchwald und zurück beobachtet (siehe auch sap zur Ostanbindung). Erhaltungszustand im Schutzgebiet Die Erhaltungszustände werden für das Schutzgebiet im Managementplan nicht definiert (Vorgabe aus dem Handbuch). Für Baden-Württemberg definiert die LUBW den Erhaltungszustand der Bechsteinfledermaus als ungünstig-unzureichend, den des Großen Mausohrs mit günstig. Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Schutzgebiet Erhaltung von potentiellen Quartieren in Wäldern durch Erhaltung von Höhlenbäumen und Habitatbäumen in großflächigen Laub-Altholzbeständen. Erhaltung von nahrungsreichen Jagdlebensräumen in naturnahen und strukturreichen Wäldern bzw. von Laub-Mischwäldern mit gering entwickelter Kraut- und Strauchschicht sowie extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden als Jagdhabitate mit mindestens den derzeitigen Flächenanteilen. Speziell für die Bechsteinfledermaus: Erhaltung reich strukturierter Offenlandlebensräume mit einem vielfältigen und kleinparzellierten Nutzungsmosaik (Wechsel aus Wiesen, Weiden, Hecken, Obstwiesen, kleinen Gehölzgruppen, bachbegleitenden Gehölzen, Einzelbäumen etc.) als Jagdhabitat sowie Erhaltung linearer Gehölstrukturen als potentielle Leitlinien für Flugrouten. Erhaltung von zusammenhängenden und unzerschnittenen großflächigen Habitatkomplexen mit Quartieren und Jagdhabitaten.

38 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 33 Entwicklungsziele: Entwicklung eines erweiterten Quartierangebotes durch den Verzicht auf Nutzung potenzieller Quartierbäume (v. a. Bäume mit spezifischen Merkmalen wie Höhlen, Zwiesel, unförmig verwachsene Stammverletzungen, abgeplatzter Rinde und Rindenspalten). Beurteilung der Beeinträchtigungen Betriebsbedingt: Wie bei den anderen mobilen Arten stellt die Mortalität durch den Kfz-Verkehr ein großes Risiko für die beiden Arten dar. Auf Grund der geringen Reproduktionsraten bei Fledermäusen kann schon der Verlust von Einzelindividuen zur Reduzierung einer lokalen Population führen. Zudem handelt es sich bei beiden Arten um lichtsensible Arten, die in dunklen Flächen jagen und nicht, wie z. B. die Zwergfledermaus um Straßenlampen. Die Lichtreflexionen durch den Kfz-Verkehr werden weite Flächen im Offenland für die beiden Arten als Jagdhabitat entwerten. Beides kollidiert mit dem Ziel Erhaltung von zusammenhängenden und unzerschnittenen großflächigen Habitatkomplexen mit Quartieren und Jagdhabitaten und verursacht erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele. Wegen zulässigem Schichtbetrieb im Gewerbegebiet Baden-Airpark sowie wegen der frühen und späten Ab- und Anflügen am Baden-Airpark ist trotz Nachtflugverbot auch in den Dämmerungs- und Nachtzeiten ein hohes Verkehrsaufkommen auf der geplanten Straße bzw. im Untersuchungsgebiet zu prognostizieren. Anlagebedingt: Die Flächen werden nachweislich vom Großen Mausohr zum Transfer zwischen den Waldgebieten genutzt. Die Bechsteinfledermaus nutzt die Flächen vermutlich vereinzelt als nicht essentielles Nahrungsrevier. Daraus lassen sich keine anlagebedingten erheblichen Beeinträchtigungen ableiten. Baubedingt: Da der Bau der Straße vorwiegend bei Tage ausgeführt wird, ist nicht mit erheblichen baubedingten Beeinträchtigungen zu rechnen. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Die Beeinträchtigungen durch die betriebsbedingte Erhöhung der Mortalität beim Großen Mausohr und vermutlich auch bei der Bechsteinfledermaus (neben 12 weiteren nachgewiesenen Fledermäusen in den Bruchwiesen), die mittel- bis langfristig zu einem Erlöschen von Teilpopulationen führen können, können durch beidseitige Kollisionsschutzwände entlang der Straße, die ein Einfliegen in den Straßenraum unwahrscheinlicher machen, gemindert werden (nach MAQ 12 : 2,5 m hohe Holzwand mit aufgesetztem, 1,5 m hohen Maschendrahtzaun, Maschenweite < 3 cm). Um eine Zerschneidung der Lebensräume zu vermeiden müssen Querungshilfen über die Straße geschaffen werden. Erprobt sind z. B. Fledermausbrücken, wie sie in Biberach an der Nordwestumfahrung gebaut wurden. 12 FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2008): MERKBLATT ZUR ANLAGE VON QUERUNGSHILFEN FÜR TIERE UND ZUR VERNETZUNG VON LEBENSRÄUMEN AN STRAßEN (M AQ).

39 NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung Anbindung Baden-Airpark - Abgabefassung Dezember Seite 34 Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist keine Beeinträchtigung von Entwicklungszielen der Fledermausarten zu prognostizieren. 5.4 Vogelschutzgebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" Das FFH-Gebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch" erstreckt sich in einem großen Bogen von der A 5 im Süden nach Westen über Leiberstung und Schiftung um nördlich von Schiftung wieder nach Osten zu verschwenken und an die A 5 im Norden zu enden, siehe Abb. 5). Das Gebiet wird überwiegend von Wald gesäumt und von Feuchtbiotopen wie Nasswiesen, Pfeifengraswiesenbrachen, Röhrichten und Großseggenrieden geprägt. Das Gebiet wurde u. a. aufgrund der Brutvorkommen von Großem Brachvogel, Rohrweihe und Bekassine nachgemeldet. Schiftung ist nicht Teil des Schutzgebietes und teilt dieses in einen Nordost- und Südwestteil. Verbunden sind diese beiden Teile durch schmale Streifen entlang des nördlichen Waldrandes und entlang zweier Wassergräben im Weidenried. Das Schutzgebiet liegt vollständig im FFH-Gebiet Da Gebiet ist gekennzeichnet durch große Offenlandbereiche die zumindest in Teilen noch von Grünland dominiert werden. Große Flächenanteile des 375 ha großen Gebietes liegen um Schiftung (Schiftunger Bruch, Riedmatten, Binsenplatz, Pfarrteile), wo die Variante OST das Gebiet durchschneidet. Abb. 6: Überschneidungsfläche EU-Vogelschutzgebiet mit dem Untersuchungsgebiet. EU-Vogelschutzgebiet = violett schraffiert, UG = grau gestrichelt.

Natura 2000 was ist das?

Natura 2000 was ist das? P. Arnold Informationen zum Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-342»Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee«und das Vogelschutzgebiet 8022-401»Pfrunger und Burgweiler Ried«Natura 2000 was ist das? Natura

Mehr

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA

Mehr

Managementplan (MaP) FFH-Gebiet Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner

Managementplan (MaP) FFH-Gebiet Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner Stand 28.11.2018 Managementplan (MaP) FFH-Gebiet 7911-341 Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet 7912-442 Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner Managementpläne werden in Baden-Württemberg

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,

Mehr

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windpark Gerichtstetten NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender

Mehr

Gebietssteckbrief für den MaP Rheinniederung zwischen Philippsburg und Mannheim

Gebietssteckbrief für den MaP Rheinniederung zwischen Philippsburg und Mannheim Gebietssteckbrief für den MaP Rheinniederung zwischen Philippsburg und Mannheim Gebietstyp FFH-Gebiet SPA-Gebiet SPA-Gebiet Nummer 6716-341 6616-441 6717-401 Name TK 25 Landkreis Gebietsgröße [ha] Rheinniederung

Mehr

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 40 vom 24. Juli 2017 4 Anlage 2 1. Der Loben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Der Loben (Zusammenlegung der Gebiete Der

Mehr

Informationsveranstaltung zur Managementplanung

Informationsveranstaltung zur Managementplanung Informationsveranstaltung zur Managementplanung Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Oberes Temnitztal Ergänzung Walsleben, 24.05.2018 FFH-Managementplanung Oberes Temnitztal Ergänzung Abgrenzung

Mehr

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung 23. März 2012 Auftraggeber Universitätsstadt Tübingen Landschafts- und Freiraumplanung Fachabteilung Stadtplanung

Mehr

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim Gemeinde Hardheim Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6322-341 Odenwald und Bauland Hardheim Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) andreas.haubrok@brd.nrw.de Seite 1 Synergien

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

11.2 Bilder. Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert,

11.2 Bilder. Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert, 11.2 Bilder Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert, 29.09.2015 Bild 2: Das NSG Bei der Mühle nördlich Hörschwag wird von den

Mehr

biotop consulting sinzig

biotop consulting sinzig biotop consulting sinzig Grüner Weg 2a 53489 Sinzig Fon: 02642-980556 Anlage 6: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien (FFH)-Voruntersuchung (FFH-VU) für die Errichtung der Fischwechselanlage (FWA) Lehmen (Mosel)

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) www.brd.nrw.de Seite 1 Synergien EG-WRRL

Mehr

Managementplan für die Natura 2000-Gebiete Bruch bei Bühl und Baden-Baden Riedmatten und Schiftunger Bruch Acher-Niederung

Managementplan für die Natura 2000-Gebiete Bruch bei Bühl und Baden-Baden Riedmatten und Schiftunger Bruch Acher-Niederung Managementplan für die Natura 2000-Gebiete 7214-342 Bruch bei Bühl und Baden-Baden 7214-441 Riedmatten und Schiftunger Bruch 7314-441 Acher- Institut für Landschaftsökologie Auftragnehmer und Naturschutz

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 32 vom 7. Mai 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Alte Spreemündung Name: Alte Spreemündung Landes-Nr.: 58 EU-Nr.:

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 53 vom 4. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Karpfensee bei Boisterfelde Name: Karpfensee bei Boisterfelde

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.3 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 19 vom 8. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter Elbniederung Name: Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 26 vom 11. Mai 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckow Waldsieversdorfer Niederungslandschaft Name: Buckow

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'OBERES MURGTAL' (7415-342) VORHABEN: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Labbronner Weg" in Baiersbronn-Mitteltal 'Formblatt

Mehr

ENTWURF. Auf Grund des 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl.Nr.65, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 56/2004, wird verordnet:

ENTWURF. Auf Grund des 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl.Nr.65, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 56/2004, wird verordnet: ENTWURF Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom... über die Erklärung des Gebietes Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach (AT 2213000) zum Europaschutzgebiet. Nr. 15: Auf Grund des

Mehr

A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen

A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen Aktuelle Aspekte der FFH-Verträglichkeit mit Schwerpunkt Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 25 vom 29. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckauunterlauf und Nebenfließe Name: Buckauunterlauf und Nebenfließe

Mehr

Natura 2000-Vorprüfung

Natura 2000-Vorprüfung Natura 2000-Vorprüfung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gansäcker, Tübingen-Pfrondorf 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer FFH 7420-341 SPA 7420-441

Mehr

Gemeinde Rosenberg. Bebauungsplan Bei den drei Morgen

Gemeinde Rosenberg. Bebauungsplan Bei den drei Morgen Gemeinde Rosenberg Bebauungsplan Bei den drei Morgen NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 41 vom 22. Juni 2018 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Anlage 2 1. Arensnest Name: Arensnest Landes-Nr.: 412 EU-Nr.: DE 3840-302

Mehr

Natura 2000 was ist das?

Natura 2000 was ist das? M. roghammer Informationen zum Managementplan für das FFH-ebiet 8025-341»Wurzacher Ried und Rohrsee«und die Vogelschutzgebiete 8025-401»Wurzacher Ried«und 8125-441»Rohrsee«Natura 2000 was ist das? Natura

Mehr

Natura 2000-Managementplan»Östliches Hanauer Land«

Natura 2000-Managementplan»Östliches Hanauer Land« Managementplan für das FFH-Gebiet 7413-341 "Östliches Hanauer Land" das Vogelschutzgebiet 7413-441 "Kammbach-Niederung" das Vogelschutzgebiet 7313-442 "Korker Wald" das Vogelschutzgebiet 7313-441 "Rench-Niederung"

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:

Mehr

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung am 02.07.2015 um 19.30 Uhr Natura 2000 Managementplan (MaP) Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra Landratsamt Lörrach Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gewerbegebiet Fronäcker in Massenbachhausen 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) FFH 6820311 Gebietsname(n)

Mehr

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung:

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung: FFH-Vorprüfung zum Einfluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht auf das FFH-Gebiet DE-5110-301 Brölbach Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

INFO - Termin. 18. Februar 2016

INFO - Termin. 18. Februar 2016 INFO - Termin 18. Februar 2016-1- Programmpunkte Bestand Veranlassung Vorstellung der Varianten Vorstellung der UVS Vorzugsvariante Zeit für Ihre Fragen Termine Planfeststellung -3- Übersichtslageplan

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.1 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

Einführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am

Einführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am Rückhalteraum Breisach/Burkheim Burkheim Prüfungen bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens auf Umweltbelange Einführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am 19.03.2018 Rückhalteraum Breisach/Burkheim

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Das FFH-Gebiet Zwester Ohm (5218-303) und der Maßnahmenplan Thema des Vortrags FFH EU-RL zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen v. 1992 Natura 2000 Zusammenhängendes

Mehr

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Dirk Bernotat Fachgebiet II 4.2 Eingriffsregelung, Verkehrswegeplanung E-Mail: dirk.bernotat@bfn.de

Mehr

Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier

Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE 2632-301 Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Abt. 2: Naturschutz: nachhaltige

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Bettina Kre GmbH Landschaft AArchitektur Unterdorfstr. 37 + 76889 Oberotterbach +

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

Natura 2000-Vorprüfung

Natura 2000-Vorprüfung Fa. Heinrich Krieger KG Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zur Kieswäsche Gewann Domkapitelwiesen, Gemarkung Rheinhausen Natura 2000-Vorprüfung

Mehr

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2545-303 Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern UmweltPlan GmbH: Dipl.-Ing. Antje Sluschny,

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG STADT DORNSTETTEN LANDKREIS FREUDENSTADT Bebauungsplan Kreuz II in Dornstetten und Dornstetten-Aach NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'FREUDENSTÄDTER' HECKENGÄU' ' (7516-341 -341) 'Formblatt zur Natura

Mehr

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung Umgang mit Summationsund Erheblichkeitsprüfung - Konvention, Hinweise Beispiel - Ulrike Biedermann, FB 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

Mehr

NATURA 2000 als Eckpfeiler der Biodiversität in Europa. Dr. Michael Hofmann Landesnaturschutztagung 2018

NATURA 2000 als Eckpfeiler der Biodiversität in Europa. Dr. Michael Hofmann Landesnaturschutztagung 2018 NATURA 2000 als Eckpfeiler der Biodiversität in Europa Dr. Michael Hofmann Landesnaturschutztagung 2018 Folie 1 INHALT NATURA 2000 in der EU NATURA 2000 in Deutschland NATURA 2000 in Rheinland-Pfalz Mehrwert

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Managementplanung für die FFH-Gebiete DE 2045-302 Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See und DE 2048-301 Kleingewässerlandschaft

Mehr

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser Repowering in Vogelschutzgebieten Dr. Matthias Kaiser Vogelschutzrichtlinie, V-RL (1979, 2009) / Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-RL (1992) Erhalt der Biologischen Vielfalt NATURA 2000 Strenges Artenschutz-

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung relevante Lebensraumtypen und Arten

Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung relevante Lebensraumtypen und Arten Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung relevante Lebensraumtypen und Arten Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - Windkraft 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 8013-342 8013-341 8114-441

Mehr

14. Januar Auftragnehmer:

14. Januar Auftragnehmer: Gutachten zur FFH-Vorprüfung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Irschenberg sowie aktualisiert für den Bebauungsplan Sondergebiet Transporte für das Grundstück Fl. Nr. 479/2, Gemeinde

Mehr

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr.

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151) Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim Adlkofen Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth

Mehr

Äußere Erschließung des Baden-Airparks

Äußere Erschließung des Baden-Airparks Äußere Erschließung des Baden-Airparks Straßenmäßige Erschließung - Direktanbindung an die Autobahn BAB 5 - Information zur vorzeitigen Bürgerbeteiligung am 2. März 2016 Planungs-/Verfahrensstand In allen

Mehr

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick Bestandteile: NATURA-2000-Monitoring Thüringen Verbreitungsgebiete Bundesmonitoring FFH - Gebiete 1.) Was war / ist die Aufgabe? (allgemein): Kartierung / Untersuchung der SP (nur Bundes- und FFH-Monitoring)

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

3.2.1 Ökologische Flutungen

3.2.1 Ökologische Flutungen Aus fachlichen und rechtlichen Gründen notwendig Doppelfunktion in Rückhalteräumen Vermeidungsmaßnahmen gegenüber Wirkungen der Hochwasserrückhaltung Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 26. Jahrgang Potsdam, den 11. November 2015 Nummer 56 Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 47 vom 13. September 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Dorchetal Name: Dorchetal Landes-Nr.: 524 EU-Nr.: DE

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Projekt Stuttgart 21 - Wendlingen-Ulm Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 Inhalt Übersicht 1. Einführung 2. Untersuchungsgebiet 3. Untersuchungszeitraum

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 4. Dezember 2015 5 Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) 1. Alteno-Radden Ergänzung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Alteno-Radden

Mehr

Natura Natur im Netz

Natura Natur im Netz Natura 2000 Natura 2000, der Begriff ist schon oft gefallen, Sie haben davon gehört, vielleicht ist in Ihrer Nähe sogar ein Natura 2000-Gebiet. Aber was ist das eigentlich? Antworten auf diese und viele

Mehr

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dialogforum Umweltplanung. Dialogforum Umweltplanung / Umweltfachbeiträge

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dialogforum Umweltplanung. Dialogforum Umweltplanung / Umweltfachbeiträge Dialogforum 26.09.2016 Umweltplanung / Umweltfachbeiträge 1 Inhalte der Vorträge: Umweltplanung, was ist darunter zu verstehen? Die unterschiedlichen Fachbeiträge der Umweltplanung Bestandserfassung als

Mehr

Neubauprojekt PSW Atdorf

Neubauprojekt PSW Atdorf planen beraten forschen Neubauprojekt PSW Atdorf Fachliche Überprüfung der Neuabgrenzung des FFH-Gebiets Murg zum Hochrhein auf Antrag des BUND Dr. Ingo Hetzel im Auftrag der Schluchseewerk AG Büro München

Mehr

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für die Region Rhein-Main/Südhessen Synergieprojekte NATURA 2000/WRRL am Beispiel der Horloff Synergie Natura 2000 Synergie WRRL Synergie Synergie Synergie Synergie Synergie Dezernat V 53.2 Naturschutz

Mehr

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU

Mehr

7.2 Bilddokumentation

7.2 Bilddokumentation Pflege- und Entwicklungsplan für das Natura 2000-Gebiet Hardtwald Seite 177 7.2 Bilddokumentation Bild 1: Sandrasen östlich Hochstetten (LRT 2330 Dünen mit offenen Grasflächen) ILN, 24.05.2006 Bild 2:

Mehr

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz -Gebiete des Landes Berlin (Aktualisierungsstand Mai 2017) Liste der Gebiete, die die Kriterien der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG und 79/409/EWG)

Mehr

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts

Mehr

NATURA 2000-Gebiete des Landes Berlin Aktualisierung der Standarddatenbögen (Juli 2014)

NATURA 2000-Gebiete des Landes Berlin Aktualisierung der Standarddatenbögen (Juli 2014) -Gebiete des Landes Berlin Aktualisierung der Standarddatenbögen (Juli 2014) Liste der Gebiete, die die Kriterien der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG und 79/409/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 56 vom 26. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Briesetal Name: Briesetal Landes-Nr.: 428 EU-Nr.: DE 3246-302

Mehr

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017 1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017 15. Verordnung: Europaschutzgebietsverordnung; Änderung [CELEX-Nr.: 31992L0043] Verordnung der Wiener Landesregierung, mit

Mehr

Ersatzneubau der Allerbrücke Verden im Trassenverlauf der B 215. Natura 2000-Gebiet DE "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker"

Ersatzneubau der Allerbrücke Verden im Trassenverlauf der B 215. Natura 2000-Gebiet DE Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Regionaler Geschäftsbereich Verden Ersatzneubau der Allerbrücke Verden im Trassenverlauf der B 215 Natura 2000-Gebiet DE 3021-331 "Aller (mit Barnbruch),

Mehr

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT MARIA STEJSKAL-TIEFENBACH, THOMAS ELLMAUER FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD INHALT Wald in Österreich Waldtypen und Wald-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Mehr

Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen

Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen Raumordnungsverfahren / Umweltverträglichkeitsuntersuchung (ROV UVU) Scoping-Verfahren // Scoping-Termin 22.07.2015

Mehr

Europaschutzgebiet Nr. 27 Lafnitztal Neudauer Teiche Beurteilung der Gebietseingriffe im Grünland

Europaschutzgebiet Nr. 27 Lafnitztal Neudauer Teiche Beurteilung der Gebietseingriffe im Grünland Europaschutzgebiet Nr. 27 Lafnitztal Neudauer Teiche Beurteilung der Gebietseingriffe im Grünland Heli Kammerer STIPA Büro für Planung & Beratung in angewandter Ökologie im Auftrag der Steirischen Umweltanwältin

Mehr