NATURA 2000-VORPRÜFUNG

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1 GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'OBERES MURGTAL' ( ) VORHABEN: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Labbronner Weg" in Baiersbronn-Mitteltal 'Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg' einschließlich Erläuterungen BÜRO GFRÖRER ARCHITEKTEN, INGENIEURE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Telefon: / Telefax: / Datum: DETTENSEER STR EMPFINGEN

2 Anlass und Aufgabenstellung Anlass für die vorliegende Natura 2000-Vorprüfung ist die Inanspruchnahme von Flächen des FFH - Gebietes Nr (Oberes Murgtal) im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Labbronner Weg", in Baiersbronn-Mitteltal, Landkreis Freudenstadt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Ferienhauses im Bereich des Labbronnerhofs geschaffen werden auf dessen Gelände bereits entsprechende Einrichtungen für Ferien auf dem Bauernhof vorhanden sind. Das überplante Gelände umfasst südwestexponierte Hangflächen im Obe ren Murgtal, die oberhalb des bestehenden Hofs Grünlandflächen mit einem kleinen Streuobstbestand bis zu einem asphaltierten Wege am Oberhang im Norden umfassen. X Lage der Vorhabensfläche im FFH-Gebiet 'Oberes Murgtal' Aufgabe der FFH-Vorprüfung nach 34 BNatSchG ist es abzuklären, ob die potenziellen Auswirkungen des geplanten Vorhabens einzeln oder ggf. im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung erheblich zu beeinträchtigen. Eine Verträglichkeitsprüfung für die Planung wird erforderlich, wenn die Vorprüfung zum Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks des FFH Gebiets nicht auszuschließen sind. Die Entscheidung darüber obliegt der zuständigen Naturschutzbehörde. Die Vorprüfung erfolgt nach dem Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg dazu erfolgen im Anhang I ergänzende Erläuterungen. Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen bilden durchgeführte Gebietsbegehungen im Juni Ein Mana gementplan für das FFH-Gebiet liegt nicht vor. Inhalt Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg (Seite 1 bis 5) Anhang I: Erläuterungen zum "Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg" (Seite 1 bis 2)

3 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg (Stand: 03 / 2009) 1 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Labbronner Weg" 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) Oberes Murgtal (FFH-Gebiet) 1.3 Vorhabensträger Adresse Matthias Zeilinger Labbronner Weg Baiersbronn 1.4 Gemeinde Baiersbronn-Mitteltal 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) Landratsamt Freudenstadt 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Freudenstadt 1.7 Beschreibung des Vorhabens Telefon / Fax / Tel: Fax: mail: info@labbronnerhof.de Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Ferienhauses mit Stellplätzen im direkten Anschluss an den Labbronner Weg geschaffen werden. Das Gebiet wird als Sondergebiet ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von m². Davon werden anlagebedingt rund 191 m² durch das geplante Ferienhaus (Grundfläche rund 14 m x 9) und Nebenanlagen (Pkw-Stellplätze, Treppen, Stützmauer, Weg-Rampe, Terrasse, Gebäudezugänge) beansprucht. Die Restbereiche werden als private und sonstige Grünflächen (1.166 m²) ausgewiesen bzw. umfassen bereits bestehende Bau- und Verkehrsflächen (ca. 40 m²). weitere Ausführungen: siehe Baubeschreibung Antragsunterlagen 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anhang I 3. Aufgestellt durch (Vorhabensträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Büro Gfrörer Architekten, Ingenieure Dettenseer Str * / / EMPFINGEN groezinger@buero-gfroerer.com * sofern abweichend von Punkt Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG)

4 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg (Stand: 03 / 2009) 2 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 Vermerke der zuständigen Behörde 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) 3160 Dystrophe Seen Nicht betroffen! 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Nicht betroffen! 6230 Artenreiche Borstgrasrasen* Nicht betroffen! 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Nicht betroffen! 6510 Magere Flachland-Mähwiesen Nicht betroffen! 6520 Berg-Mähwiesen Nicht betroffen! 7110 Naturnahe Hochmoore* Nicht betroffen! 7120 Geschädigte Hochmoore Nicht betroffen! 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Nicht betroffen! 7150 Torfmoor-Schlenken Nicht betroffen! 7230 Kalkreiche Niedermoore Nicht betroffen! 9110 Hainsimsen-Buchenwald Nicht betroffen! 9180 Schlucht- und Hangmischwälder* Nicht betroffen! 91D0 Moorwälder* Nicht betroffen! 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* Nicht betroffen! 9410 Bodensaure Nadelwälder Nicht betroffen! 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) Nicht betroffen! 1163 Groppe (Cottus gobio) Nicht betroffen! 1386 Grünes Koboldmoos (Buxbaumia viridis) Nicht betroffen! Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anhang I (Seite 1f)

5 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg (Stand: 03 / 2009) 3 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraum-typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Flächenverlust (Versiegelung) - Durch das Vorhaben erfolgen keine Flächenverluste durch Versiegelung oder Überbauung von FFH-Lebensraumtypen oder Lebensstätten von FFH-Arten Flächenumwandlung - Hiervon sind keine FFH-Lebensraumtypen oder Lebensstätten von FFH-Arten betroffen Nutzungsänderung - Hiervon sind keine FFH-Lebensraumtypen oder Lebensstätten von FFH-Arten betroffen Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes 6.2 betriebsbedingt stoffliche Emissionen akustische Veränderungen - - Es entstehen keine Zerschneidungs- und Fragmentierungseffekte mit erheblich negativen Auswirkungen auf Natura 2000 Lebensräume. - Ohne Auswirkungen auf Lebensraumtypen oder Arten. Vermerke der zuständigen Behörde optische Wirkungen Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - - Ohne Auswirkungen auf Lebensraumtypen oder Arten. Im unmittelbaren Umfeld der Baufläche bzw. Stellplätze sind keine FFH-Lebensraumtypen oder Lebensstätten von FFH-Arten betroffen. Eine erhebliche Zunahme von verkehrsbedingeten Emissionen längs der bestehenden Zuwegung zum Gebiet ist nicht zu erwarten Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - - Die Bauabwicklung und Baustelleneinrichtung kann über angrenzenden Flächen oder Flächen im Plangebiet selbst erfolgen auf denen keine FFH-Lebensraumtypen oder Lebensstätten für Anhang II Arten betroffen sind Emissionen akustische Wirkungen - - *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.

6 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg (Stand: 03 / 2009) 4 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: Durch das Vorheben selbst entstehen keine Flächenverluste von FFH-Lebensraumtypen bzw. Lebesstätten insofern ist eine Summationswirkung auszuschließen. Auch ein geplantes Stallgebäude nordwestlich vom Labbronnerhof beansprucht keine Flächen mit FHH-Lebensraumtypen bzw. Lebensstätten betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) weitere Ausführungen:

7 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg (Stand: 03 / 2009) 5 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

8 Erläuterungen zum Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg 1 ANHANG I Erläuterungen zum "Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg" Zu Punkt 5 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten Lebensraumtypen Im gesamten Natura 2000-Gebiet Oberes Murgtal ( ) kommen nach dem Standarddatenbogen folgende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor: Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie (fett- prioritäre Lebensräume) Code Lebensraum Code Lebensraum Dystrophe Seen Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Artenreiche Borstgrasrasen* Feuchte Hochstaudenfluren Magere Flachland-Mähwiesen Berg-Mähwiesen Naturnahe Hochmoore* Geschädigte Hochmoore D0 91E Übergangs- und Schwingrasenmoore Torfmoor-Schlenken Kalkreiche Niedermoore Hainsimsen-Buchenwald Schlucht- und Hangmischwälder* Moorwälder* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* Bodensaure Nadelwälder Die 1397 m² große Vorhabensfläche umfasst ausschließlich Offenlandbereiche mit Grünland, einzelnen Bäumen und Streuobst. Randlich im Süden und Norden befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs mit geringen Flächen anteilen Bau- und Verkehrsflächen. Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und Biotoptypen kann die Betroffenheit folgender Lebensraumtypen nutzungs- und standortbedingt im Bereich der Eingriffsfläche grundsätzlich ausgeschlossen werden: Lebensraumtypen der Wälder (Code 9110, 9180, 91D0, 91E0, 9410) Lebensraumtypen der Gewässer (Code 3160, 3260) Lebensraumtypen der Hoch- und Niedermoore (Code: 7110, 7120, 7140, 7150, 7230) Die Lebensraumtypen Artenreiche Borstgrasrasen (6230) und Feuchte Hochstaudenfluren (6430) sind ebenfalls nicht betroffen, da die entsprechenden standörtlichen Vorrausetzungen (z.b. vernässte und quellige Bereiche) bzw.

9 Erläuterungen zum Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg 2 Kennarten der Borstengrasrasen fehlen. Potentiell betroffen sein können deshalb im Bereich des Vorhabens nur die Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen (6510) oder Berg-Mähwiesen (6520). Auf Grund der geringen Höhenlage des Plangebietes ist der Lebensraumtyp Berg-Mähwiese (6520) auszuschließen, dies wird auch über das vorhandene Artenspektrum mit entsprechend fehlenden den LRT kennzeichnenden Kennarten bestätigt. Potentiell könnte somit im Plangebiet lediglich der Lebensraumtyp der Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) betroffen sein. Im Rahmen der durchgeführten Gebietskartierung konnten im Jahr 2013 jedoch keine entsprechenden Kenn- und Zählarten in der Wiese in ausreichende Anzahl festgestellt werden, die eine Zuordnung zum LRT 6510 erlauben würden. Auch in der für das Gebiet vorliegenden, älteren Mähwiesenkartierung aus dem Jahr 2005 (Quelle: Landrastamt Freudenstadt) wurde das Grünland im Plangebiet und angrenzende nicht als Magerwiese bzw. Mager Flachland- Mähwiese kartiert. Von dem Vorhaben sind somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie betroffen. Lebensräume von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Im Standarddatenbogen sind für das gesamte FFH - Gebiet Oberes Murgtal ( ) die nachfolgend aufgeführ ten Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. Deren Vorkommen oder Betroffenheit wird nachfolgend anhand der im Eingriffsbereich vorhandenen Biotop- und Habi tatsstrukturen abgeschätzt bzw. dargestellt. Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (fett - prioritäre Arten) Code Art lateinischer Name Betroffenheit / Vorkommen im Eingriffsbereich 1096 Bachneunauge Lampetra planeri 1163 Groppe Cottus gobio 1386 Grünes Koboldmoos Buxbaumia viridis nicht betroffen nicht betroffen Innerhalb der Eingriffsfläche befinden sich keine Fließgewässer. Lebensräume für die Arten sind somit nicht vorhanden bzw. betroffen. Stoffliche Auswirkungen oder sonstige Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auf die in der Talsohle verlaufende Murg mit potentiellen Lebensräumen für die Arten erfolgen vorhabensbedingt nicht. Die Art tritt vorwiegend in alten, natürlichen oder halbnatürlichen Nadelwäldern auf. Geeignete Habitate, wie morsches Holz oder Totholz von Nadelbäumen, als besiedlungsfähiges Substrat oder basenarmer Humus besonders in Bachrandnähe treten innerhalb der Eingriffsfläche und unmittelbar angrenzend nicht auf. Standorte oder Habitate für andere im Anhang II der FFH-Richtlinie gelisteten Arten konnten im Bereich der Ein griffsfläche nicht festgestellt werden. Von dem Vorhaben sind somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine Tier- und Pflanzenarten nach An hang II der FFH-Richtlinie oder deren Lebensräume betroffen. Aufgestellt: Büro Gfrörer Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten Dettenseer Str Empfingen

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 1.3 Vorhabenträger Adresse Telefon / Fax / E-Mail 1.4 Gemeinde 1.5

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