FFH-Vorprüfung. DE Kleine Elster und Niederungsbereiche

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1 Fugro Consult GmbH Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 U Berlin Geschäftsführer: Dr. Uta Alisch (Vorsitz) Dr. Rolf Balthes Dr. Dirk Brinschwitz Tel.: Fax: fugro@fugro.de AG Berlin-Charlottenburg HRB B Ust.-IdNr.: DE Deutsche Bank AG Konto-Nr BLZ IBAN: DE SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX Auftraggeber: Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Am Nesseufer Leer Auftragnehmer: Fugro Consult GmbH Abteilung Mining/Infrastruktur Wolfener Straße 36, Aufgang U Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. Silvia Hecke Dipl.-Geografin Syvia Röhnert Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer KT-Nr.: Bestätigt: Dr. Stefan Kuhn Abteilungsleiter Mining/Infrastruktur Datum: Berlin, geändert Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Anlass Rechtliche Grundlagen Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele Datengrundlage Beschreibung Bestand an Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Güte und Bedeutung des Gebietes Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren Lage und Ausdehnung des Vorhabens Anlagentyp und technische Daten Verkehrsflächen zur Erschließung Netzanbindung Baustelleneinrichtung Wirkfaktoren Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit... 8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 2-1: Lageplan der Windenergieanlagen... 5 Anlagenverzeichnis 1 Lageplan FFH-Vorprüfung DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Seite 2 von 8

3 1 Anlass und Aufgabenstellung 1.1 Anlass Der Betreiber der Windparks Klettwitz Nord und Klettwitz Süd plant die Windenergieanlagen (= WEA) des Typs Vestas V66-1,65MW durch neuere und leistungsstärkere WEA zu ersetzen (= Repowering). Vorhabenträger und Antragsteller ist die Klettwitz Green Energy GmbH & Co.KG aus D26789 Leer. Im Umfeld des Vorhabens befinden sich mehrere Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (kurz FFH-Gebiete) für die FFH-Vorprüfungen (FFH-VorP) durchzuführen sind. Für jedes FFH-Gebiet ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Ziel der Vorprüfung ist es zu ermitteln, ob das Vorhaben mit seinen möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes als unbedenklich zu beurteilen ist und damit eine vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) vermieden werden kann oder ob eine solche durchgeführt werden muss. 1.2 Rechtliche Grundlagen Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. 34 des Bundesnaturschutzgesetzes schreiben vor, dass die Prüfung der Verträglichkeit des Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen eines Gebiet des Netzes "Natura 2000" (FFH-Gebiete und EU- Vogelschutzgebiete) vorzunehmen ist. Dabei ist es nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des NATURA-2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung wird für das Vorhaben Windpark Klettwitz I zunächst in einer FFH-Vorprüfung auf Grundlage vorhandener Unterlagen geklärt, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so wird das Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert und eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung wird dann nicht erforderlich. Sind dagegen erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Dabei gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz. Bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung löst die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aus. 2 Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele 2.1 Datengrundlage Die Informationen über das Schutzgebiet "Kleine Elster und Niederungsbereiche" und seine Erhaltungsziele werden den Steckbriefen des BfN 1 und dem Standarddatenbogen tx_n2gebiete_pi1%5bsearchffh%5d=suche%20starten&tx_n2gebiete_pi1%5bsitecode%5d=de &tx_n2gebiete_pi1%5 FFH-Vorprüfung DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Seite 3 von 8

4 entnommen. Es liegt die Fortschreibung vor. Die vorhandenen Daten sind für die Durchführung der FFH-Vorprüfung ausreichend. Zusätzliche Erhebungen sind nicht erforderlich. 2.2 Beschreibung Das Gebiet hat eine Größe von ha und liegt in der kontinentalen Region. Es handelt sich um Teilbereiche des Niederungsraumes der Kleinen Elster mit Fließlauf, begleitender Grünlandvegetation und kleineren Laubmischwäldern meist feuchter bis frischer Standorte. Punktuell kommen nährstoffarme Gewässer mit charakteristischer Ufervegetation vor. 2.3 Bestand an Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche 91D0 Moorwälder 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder 9110 Hainsimsen-Buchenwälder 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften Als andere Gebietsmerkmale werden im Standarddatenbogen angegeben: Teilbereiche des Niederungsraumes der Kleinen Elster mit Fließlauf, begleitender Grünlandvegetation und kleineren Laubmischwäldern meist feuchter bis frischer Standorte. Punktuell nährstoffarme Gewässer mit charakteristischer Ufervegetation. 2.4 Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Säugetiere: Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Europäischer Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra) Amphibien / Reptilien: Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolch (Triturus cristatus) Fische: Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Bitterling (Rhodeus amarus) Wirbellose Tiere: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Hirschkäfer (Lucanus cervus) Bspid%5D= DE Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 107/4 FFH-Vorprüfung DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Seite 4 von 8

5 2.5 Güte und Bedeutung des Gebietes Repräsentative und kohärenzsichernde, z.t. für den Erhalt charakteristischer Artenspektren bedeutsame Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH RL, insbesondere der Fließgewässer. Abbildung 2-1: Lageplan der Windenergieanlagen FFH-Vorprüfung DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Seite 5 von 8

6 3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren 3.1 Lage und Ausdehnung des Vorhabens Das Vorhabensgebiet ist in Abbildung 2-1 dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" liegt mehr als 3 km südwestlich des FFH-Gebietes Kleine Elster und Niederungsbereiche. 3.2 Anlagentyp und technische Daten Bei den geplanten Anlagen handelt es sich um Anlagen der neusten Generation mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 m. Es ist von folgenden Abmessungen auszugehen: Nabenhöhe bis 150 m Rotordurchmesser bis 120 m Gesamthöhe bis 200 m 3.3 Verkehrsflächen zur Erschließung Die geplanten Windenergieanlagen werden überörtlich über vorhandene öffentliche Straßen und innerhalb des Plangebietes über bestehende sowie über teilweise neu anzulegende Wirtschaftswege erschlossen. Im unmittelbaren Bereich der Windenergieanlagen wird eine Verkehrsfläche für die Montage und die Unterhaltung der Anlage angelegt. Sowohl die Wirtschaftswege als auch die Montageflächen werden in ungebundener Bauweise mit einer Schottertragschicht befestigt. 3.4 Netzanbindung Die Netzanbindung der neuen Windenergieanlagen erfolgt über das bestehende Umspannwerk Kostebrau. Hierfür wird ein neues, unterirdisches Mittelspannungskabel von den WEA-Standorten zum Umspannwerk verlegt. Das Umspannwerk Kostebrau wird in Form des Austausches eines Transformators (40 MW) durch einen leistungsstärkeren Transformator (65 MW) erweitert. 3.5 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung werden ausschließlich die vorhandenen oder die dauerhaft anzulegenden Verkehrsflächen (Zuwegung und Flächen für die Montage) und der unmittelbare Bereich um die Fundamente verwendet. Zusätzliche Flächen werden nicht benötigt. 3.6 Wirkfaktoren Die wesentlichen Faktoren, die zu nachteiligen Umweltauswirkungen führen können, sind: Baubedingte Wirkfaktoren Baustelleneinrichtung Bau- und Montagearbeiten für Fundamente und Windkraftanlage FFH-Vorprüfung DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Seite 6 von 8

7 Anlagenbedingte Wirkfaktoren dauerhafter Flächenbedarf für Zuwegungen und Aufstellflächen Bodenversiegelung Verlust von Biotoptypen der Bergbaufolgelandschaft einschließlich Wäldern (jüngere Kieferforste) Betriebsbedingte Wirkfaktoren Schallemission durch Windgeräusch der Rotorblätter Schattenwurf durch drehenden Rotor Hindernisbefeuerung, Tages-/Nachtkennzeichnung Beeinflussung des Landschaftsbildes Vogel- und Fledermausschlag 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Eine Flächeninanspruchnahme des FFH-Gebietes findet nicht statt. Ein Verlust von Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie gibt es somit nicht. Es ist jedoch zu prüfen, ob Auswirkungen der Windenergieanlagen in das FFH-Gebiet hineinwirken können. Dieses kann passieren, wenn Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder Wanderkorridore der im Standardbogen genannten Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gestört werden. Die Überprüfung dieses Sachverhaltes ergibt Folgendes: Beeinträchtigungen der gewässergebundenen Arten (Biber, Fischotter, Rotbauchunke, Kammmolch, Schlammpeitzger, Bitterling, Große Moorjungfer) können von vornherein ausgeschlossen werden, da im Vorhabensgebiet keine Oberflächengewässer vorkommen und durch das Vorhaben der Wasserhaushalt nicht beeinflusst wird. Ein Zusammenhang mit den Hischkäfervorkommen kann auch ausgeschlossen werden, da diese Art an Totholz alter Wälder gebunden ist. Solche Wälder kommen aber im Vorhabensgebiet nicht vor. Es verbleibt noch eine Betrachtung der beiden Fledermausarten, welche in den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes genannt sind: Die Bechsteinfledermaus ist stark an Waldlebensräume gebunden. Sie hat eine enge Bindung an Baumhöhlen. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit gegen Vorhaben kann auf den Artensteckbrief des BfN 3 zurückgegriffen werden. Dort wird zwar nicht auf Windenergieanlagen eingegangen. Allerdings gibt es Empfehlungen für Mindestabstände zu neuen Verkehrstrassen, die analog herangezogen werden können. Demnach soll ein Abstand von mindestens 3 km um Quartiere und Wochenstuben eingehalten werden. Die Bechsteinfledermaus gehört nicht zu den Arten, die den freien Luftraum nutzen. Daher sind Kollisionen mit Windenergieanlagen sehr unwahrscheinlich 4. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Beeinträchtigung der als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes genannten Blechsteinfledermaus aus drei Gründen ausgeschlossen werden kann: Geeignete alte Wälder fehlen im Vorhabensgebiet. 3 Bundesamt für Naturschutz: 4 Brandenburger Windenergieerlass, Anlage 3 FFH-Vorprüfung DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Seite 7 von 8

8 Der Abstand zum FFH-Gebiet ist weiter als der 3-km-Wirkradius einer Windenergieanlage auf diese Art. Der freie Luftraum, in dem sich die Rotorblätter bewegen, wird von der Bechsteinfledermaus nicht genutzt. Die Mopsfledermaus hat ihre Jagdgebiete in Wäldern. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit gegen Vorhaben kann auch bei dieser Art auf den Artensteckbrief des BfN 5 zurückgegriffen werden. Dort wird zwar nicht auf Windenergieanlagen eingegangen. Allerdings gibt es Empfehlungen für Mindestabstände zu neuen Verkehrstrassen, die analog herangezogen werden können. Demnach soll ein Abstand von mindestens 10 km um Quartiere und Wochenstuben eingehalten werden. Die Mopsfledermaus gehört nicht zu den Arten, die den freien Luftraum nutzen 6. Daher sind Kollisionen mit Windenergieanlagen sehr unwahrscheinlich. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Beeinträchtigung der als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes genannten Mopsfledermaus aus drei Gründen ausgeschlossen werden kann: Die jungen Kiefernforste im Vorhabensgebiet sind als Lebensraum wenig geeignet. Der Abstand zum FFH-Gebiet ist weiter als der 10-km-Wirkradius einer Windenergieanlage auf diese Art. Der freie Luftraum, in dem sich die Rotorblätter bewegen, wird von der Mopsfledermaus nicht genutzt. 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte entfällt 6 Fazit Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Kleine Elster und Niederungsbereiche durch das geplante Repowering Windpark Klettwitz kann aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden: Eine direkte Flächeninanspruchnahme findet nicht statt. Deshalb gehen keine Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie verloren. Eine Beeinträchtigung der wassergebundenen Lebensräume oder Arten im FFH-Gebiet kann ausgeschlossen werden, weil im Vorhabensgebiet keine Oberflächengewässer vorkommen und durch das Vorhaben keine Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind. Die waldgebundenen Arten Hirschkäfer, Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus finden in den jungen Kiefernforsten des Vorhabensgebietes keine geeigneten Habitate. Die Entfernung zwischen FFH-Gebiet und Vorhabensgebiet ist größer als der Wirkradius der Windenergieanlagen auf die Fledermausarten. Der Flugraum der Bechsteinfledermaus und der Mopsfledermaus befindet sich weit unterhalb der Rotorblätter. Eine weitergehende FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich. 5 Bundesamt für Naturschutz: 6 Brandenburger Windenergieerlass, Anlage 3 FFH-Vorprüfung DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Seite 8 von 8

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