Roadmap zur Zusammenarbeit: Sachstandsbericht und Planung

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1 CA/24/14 Orig.: en München, den BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Roadmap zur Zusammenarbeit: Sachstandsbericht und Planung Präsident des Europäischen Patentamts 1. Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Stellungnahme) 2. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 3. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG In der geltenden Roadmap zur Zusammenarbeit ( ), die der Verwaltungsrat 2011 einstimmig genehmigt hat, sind die Leitlinien der Zusammenarbeitsaktivitäten zwischen dem EPA und den EPO-Mitgliedstaaten festgelegt. Die neue Zusammenarbeitspolitik wurde von den Mitgliedstaaten positiv aufgenommen, und die allgemeinen Prinzipien der Zusammenarbeit gemäß CA/85/11 haben sich als solide und wirksam erwiesen. Im vorliegenden Dokument wird ein aktualisierter, detaillierter Arbeitsplan für die Zusammenarbeitsaktivitäten über 2015 hinaus vorgeschlagen, der die Bereiche Aus- und Fortbildung, patentbezogene IT-Dienste und -Tools sowie Patentinformationsdienste und -sensibilisierung betrifft. Ferner werden darin weitere geplante Maßnahmen beschrieben, die die Zusammenarbeit zwischen dem EPA und den Mitgliedstaaten verbessern sollen. Der Arbeitsplan trägt den eingegangenen Rückmeldungen Rechnung und enthält neben einer Aktualisierung der laufenden Projekte auch Vorschläge für neue Maßnahmen. Gemäß den Bestimmungen der Roadmap zur Zusammenarbeit wird außerdem eine aktualisierte Liste der anspruchsberechtigten Mitgliedstaaten vorgelegt, aus der hervorgeht, dass es keine Änderungen bei der Anspruchsberechtigung gab. Der aktualisierte Arbeitsplan und die Liste der anspruchsberechtigten Mitgliedstaaten sind diesem Dokument als Anlage beigefügt. CA/24/14 d

2 - I - INHALTSVERZEICHNIS Gegenstand Seite I. STRATEGISCH/OPERATIV 1 II. EMPFEHLUNG 1 III. ERFORDERLICHE MEHRHEIT 1 IV. KONTEXT 1 V. BEGRÜNDUNG 1 VI. ALTERNATIVEN 6 VII. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 6 VIII. RECHTSGRUNDLAGE 6 IX. REFERENZDOKUMENTE 6 X. VERÖFFENTLICHUNG EMPFOHLEN 6 ANLAGE 1 ARBEITSPLAN UND AKTIVITÄTEN DER ZUSAMMENARBEIT 7 A. BEREICH 1: SCHULUNGEN FÜR MITARBEITER DER NATIONALEN ÄMTER UND ANDERE RELEVANTE ZIELGRUPPEN 7 a) Institutionelle Stärkung 7 b) Richterausbildung 8 c) Sprachausbildung 8 d) Entwicklung von E-Learning-Materialien und -Technologien 9 e) Diskussionsplattform für den Austausch über Patentierungsverfahren 9 f) Projekt zur Unterstützung von EEP-Kandidaten (CSP) 10 B. BEREICH 2: PATENTBEZOGENE IT-DIENSTE UND -TOOLS 10 a) Front-End-Lösungen 10 b) Back-End-Lösungen 12 c) Datenaustausch von Amt zu Amt 12 C. BEREICH 3: PATENTINFORMATIONSDIENSTE UND - SENSIBILISIERUNG 15 a) Veranstaltungen und Materialien zur Patentsensibilisierung 15 b) Zusammenarbeit mit den Patentinformationszentren 16 c) Übersetzungsdienste für Patente 16 d) IP-Vorabdiagnose 17 CA/24/14 d

3 - II - D. ERWEITERTE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM HABM, DER WIPO UND ANDEREN INSTITUTIONEN 17 a) HABM 18 b) WIPO 18 E. WEITERE ZUSAMMENARBEITSMASSNAHMEN 19 a) Europäische "PatentLearn"-Initiative für Universitäten 19 b) Gemeinsame Patentklassifikation (CPC) 19 c) Harmonisierung der Ausstattung für Videokonferenzen 20 ANLAGE 2 LISTE DER ANSPRUCHSBERECHTIGTEN MITGLIEDSTAATEN 21 CA/24/14 d

4 I. STRATEGISCH/OPERATIV 1. Operativ II. EMPFEHLUNG 2. Der Verwaltungsrat wird ersucht, einen Beschluss über den in diesem Dokument enthaltenen Vorschlag zu fassen. III. ERFORDERLICHE MEHRHEIT 3. Einfache Mehrheit IV. KONTEXT 4. Überarbeitung des Arbeitsplans und der Aktivitäten der Roadmap zur Zusammenarbeit (Anlage 1 von CA/85/11) über 2015 hinaus sowie Aktualisierung der Liste der anspruchsberechtigten Mitgliedstaaten (Anlage 3 zu CA/85/11). V. BEGRÜNDUNG 5. Die Zusammenarbeit spielt eine entscheidende Rolle bei dem gemeinsamen Ziel des EPA und der Mitgliedstaaten, ein wirksameres, einheitliches und attraktives europäisches Patentsystem zu entwickeln, das den Bedürfnissen der europäischen Bürger, Unternehmen und Institutionen gerecht wird. 6. Während die Zusammenarbeit zwischen dem EPA und den Mitgliedstaaten früher auf bestimmte Fälle und spezifische Aktivitäten begrenzt war, unterliegt der Rahmen für die Zusammenarbeit heute einer der fünf strategischen Roadmaps des EPA, nämlich der Roadmap zur Zusammenarbeit, die der Verwaltungsrat 2011 einstimmig genehmigt hat. Dies zeigt, welche Bedeutung das EPA und die Mitgliedstaaten der Zusammenarbeit inzwischen beimessen. 7. Zu Beginn des dritten Jahres der Umsetzung der Roadmap scheint es sinnvoll, eine Bilanz der bisherigen Fortschritte und Ergebnisse zu ziehen, Maßnahmen für eine weiteren Verbesserung zu planen und die künftige Zusammenarbeit über 2015 hinaus vorzubereiten. 8. Die aktuelle Zusammenarbeitspolitik wurde von den Mitgliedstaaten insgesamt positiv bewertet, und die allgemeinen Prinzipien der Zusammenarbeit gemäß CA/85/11 haben sich als solide und wirksam erwiesen: CA/24/14 d 1/23

5 Konzentration auf die Bedürfnisse der Nutzer Partnerschaft, Solidarität und Offenheit Komplementarität und Subsidiarität zielgerichtete Zusammenarbeitsaktivitäten nationale Ämter im Zentrum der Zusammenarbeit Unterstützung vor allem in der Anfangsphase Kofinanzierung je nach Anspruchsberechtigung 9. Eines der wichtigsten Ziele der Roadmap war, die Verwaltung und Umsetzung der Zusammenarbeitsprojekte und -aktivitäten zu vereinfachen und damit einem der dringendsten Wünsche der Mitgliedstaaten zu entsprechen. 10. Die Einführung zweiseitiger Zusammenarbeitspläne und standardisierter Projektkarten waren zwei Schlüsselelemente dieser Strategie und garantierten eine zielgerichtete und einfachere Verwaltung der Zusammenarbeitsprojekte für die nationalen Ämter wie auch für das EPA. 11. Diese Elemente haben sicher zum Erfolg der neuen Zusammenarbeitspolitik und -strategie beigetragen. Nach dem ersten Jahr der Umsetzung der Roadmap (2012) arbeiteten 10 nationale Ämter bereits nach dem neuen Rahmen mit dem EPA zusammen, nach dem zweiten Jahr (2013) waren es 21 Ämter. Im März 2014 bestanden zweiseitige Zusammenarbeitspläne mit insgesamt 23 nationalen Ämtern, die teilweise zum ersten Mal ein Zusammenarbeitsabkommen mit dem EPA unterzeichnet haben. Die Gespräche für weitere zweiseitige Zusammenarbeitspläne sind weit fortgeschritten, die Unterzeichnung soll noch im ersten Halbjahr 2014 erfolgen. Dieser harmonisierte Rahmen wurde auch für die Zusammenarbeit mit den künftigen Mitgliedstaaten übernommen. 12. Während das EPA und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Roadmap zur Zusammenarbeit gut vorankommen, werden die Fortschritte und Ergebnisse in enger und regelmäßiger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten permanent überwacht. Dies geschieht durch die Jahrestagungen zur Zusammenarbeit und die jährlichen Informationstage, an denen über 30 Mitgliedstaaten teilnehmen, bzw. durch die regelmäßigen Arbeitstreffen, Besuche und Kontakte. CA/24/14 d 2/23

6 13. Die Veranstaltungen des europäischen Patentnetzes zu bestimmten Zusammenarbeitsthemen von allgemeinem Interesse wurden in verschiedenen Mitgliedstaaten mit der Unterstützung der örtlichen nationalen Ämter organisiert. Diese Veranstaltungen haben sich als ausgezeichnete Diskussionsplattform erwiesen, um die Umsetzung der Zusammenarbeitsprojekte zu unterstützen wurden 14 solcher Veranstaltungen mit rund 500 Teilnehmern aus dem europäischen Patentnetz organisiert, 2013 waren es 12 Veranstaltungen mit über 600 Teilnehmern. 14. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der die erfolgreiche Umsetzung der Roadmap befördert hat, ist die verbesserte amtsinterne Koordination durch die Einführung einer zentralen Anlaufstelle. Die Hauptdirektion "Europäische und internationale Zusammenarbeit" fungiert als Koordinator und Ansprechpartner für alle Fragen der Zusammenarbeit zwischen dem EPA und den Mitgliedstaaten und koordiniert die Umsetzung der Roadmap mit allen zuständigen Einheiten in den einzelnen GDs. 15. Die Roadmap zur Zusammenarbeit hat nicht nur eine neue Art der Zusammenarbeit und ihres administrativen Rahmens eingeführt, sondern war auch innovativ, was die Einführung neuer Projekte und Aktivitäten angeht, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. So wurde während der ersten beiden Jahre eine Reihe neuer Zusammenarbeitsinitiativen gestartet: Vereinigter europäischer Registerdienst Schulungs- und Förderungsprogramm für EEP-Kandidaten - CSP (Candidate Support Project) allgemeine Sprachkurse für Mitarbeiter der nationalen Patentämter und für EEP-Kandidaten (im Rahmen des CSP) - MoUs mit drei großen Sprachinstituten unterzeichnet Entwicklung von E-Learning-Materialien Integrationspaket für neue Mitgliedstaaten MoU mit dem HABM 16. Einige Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen: Das Pilotprojekt zur Weiterentwicklung von Patentinformationszentren wurde 2013 abgeschlossen. Die PATLIB-Zentren bieten die in den Arbeitsplänen vorgesehenen Recherchen- und Informationsdienste an, und es wurde ein umfassendes Programm von Fernkursen entwickelt, an dem die nationalen Ämter von insgesamt 11 Mitgliedstaaten teilnehmen (CZ, EE, ES, FI, FR, IT, LV, PL, RO, SK, TR). CA/24/14 d 3/23

7 Pilotprojekt IP-Vorabdiagnose (inzwischen in ein Projekt umgewandelt): 2012 haben neun nationale Patentämter (AT, BG, HR, HU, LT, RO, RS, SI, SK) entsprechende Vorabdiagnosen für mehr als 150 KMU durchgeführt. 17. Die hohe Beteiligung der Mitgliedstaaten an diesen Projekten und die Rückmeldungen der Teilnehmer sind deutliche Indikatoren für den Nutzen der Projekte. 18. Ein Beispiel für die positiven Ergebnisse in einem neu aufgelegten Projekt ist die tiefe Verlinkung (Deep Linking), die bereits in 28 am Vereinigten europäischen Registerdienst beteiligten EPO-Mitgliedstaaten in Betrieb ist. Ein weiteres positives Beispiel für eine erfolgreiche Initiative sind die allgemeinen Sprachkurse für Mitarbeiter nationaler Ämter, an denen derzeit 15 der anspruchsberechtigten Ämter teilnehmen. 19. Was das Schulungs- und Förderungsprogramm für EEP-Kandidaten betrifft, so nahmen im Pilotjahr (2012) 16 Studenten aus 3 Mitgliedstaaten an dem Programm teil, und im zweiten Jahr stieg die Zahl auf 23 Studenten aus 12 Mitgliedstaaten, was auf das zunehmende Interesse an dem Programm hinweist. 20. Die Diskussionsplattform für den Austausch über Patentverfahren wurde 2013 in fünf Ämtern (BG, IT, PT, RS und ES) erfolgreich eingerichtet. 21. Beim Projekt zur maschinellen Übersetzung waren Ende 2012 Übersetzungsleistungen für 14 Sprachen verfügbar, und Ende 2013 ging - ein Jahr früher als geplant - für alle 28 Sprachen der 38 EPO-Mitgliedstaaten die Übersetzung aus dem Deutschen, Englischen und Französischen und umgekehrt in Betrieb. 22. Ein bemerkenswertes Beispiel für die Zusammenarbeit mit dem HABM, die 2011 mit der Unterzeichnung des MoU begründet wurde, war die gemeinsame Studie von EPA und HABM über "Schutzrechtsintensive Industrien und ihr Beitrag zu Wirtschaftsleistung und Beschäftigung in der Europäischen Union". 23. Das Extranet des EPA für die Nutzer in den nationalen Ämtern (d. h. die Epoxy- Website), das eine Fülle von technischen Informationen und Dokumenten zur Verfügung stellt, wurde aktualisiert und zweckmäßig gestaltet. Eine nutzerfreundlichere Navigationsstruktur und eine Neugestaltung der Seiten sind in Arbeit. 24. Ein ausführlicher Bericht über die umgesetzten Zusammenarbeitsaktivitäten ist in CA/16/13 und CA/16/14 enthalten. 25. Für die Roadmap zur Zusammenarbeit wurde ein Jahresbudget von 13 Mio. EUR vorgesehen. Gleichzeitig hat das EPA die Inrechnungstellung seiner zentralen Personalkosten sowie die bisherigen Obergrenzen abgeschafft und damit den zugehörigen Verwaltungsaufwand deutlich reduziert (CA/185/06, Nr. 32). CA/24/14 d 4/23

8 26. Die aktuelle Zusammenarbeitspolitik wurde schließlich von den Mitgliedstaaten in vollem Umfang befürwortet, die Roadmap zur Zusammenarbeit wird reibungslos und effektiv umgesetzt, und die meisten Projekte und Aktivitäten sind bereits angelaufen. 27. Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, den Rahmen und die Prinzipien gemäß CA/85/11 beizubehalten. 28. Dennoch wird nach den ersten beiden Jahren der Roadmap zur Zusammenarbeit eine Aktualisierung des Arbeitsplans vorgeschlagen, um einige der Projekte und Aktivitäten noch genauer einzustellen und sie an die aktuellen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten anzupassen. Dabei können auch neue Projekte und Aktivitäten hinzukommen. 29. In der Anlage 1 wird ein aktualisierter Arbeitsplan vorgeschlagen, in dem die Rückmeldungen aus den Mitgliedstaaten berücksichtigt wurden. Die Bestandteile des Arbeitsplans lassen sich in drei Kategorien einteilen: (i) Fortführung laufender Projekte institutionelle Stärkung Entwicklung von E-Learning-Materialien und -Technologien Diskussionsplattform für den Austausch über Patentierungsverfahren Projekt zur Unterstützung von EEP-Kandidaten (CSP) Veranstaltungen und Materialien zur Patentsensibilisierung Harmonisierung der Ausstattung für Videokonferenzen (ii) Aktualisierung von Projekten bei entsprechendem Bedarf Richterausbildung Sprachausbildung Vereinigter europäischer Registerdienst Zusammenarbeit mit den Patentinformationszentren Übersetzungsdienste für Patente CA/24/14 d 5/23

9 IP-Vorabdiagnose (iii) Einleitung neuer Projekte neues Espacenet Online-Einreichung Datenaustausch von Amt zu Amt europäische "PatentLearn"-Initiative für Universitäten 30. Die erweiterte Zusammenarbeit mit dem HABM, der WIPO und anderen Institutionen wird als wichtiger Aspekt der Zusammenarbeitspolitik weiterverfolgt. VI. ALTERNATIVEN 31. Beibehaltung von CA/85/11 in unveränderter Form VII. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 32. Das EPA-Budget für die Umsetzung der Zusammenarbeitsaktivitäten beträgt weiterhin 13 Mio. EUR pro Jahr. 33. Gemäß CA/85/11 soll dem Verwaltungsrat nach zwei Jahren eine aktualisierte Liste der anspruchsberechtigten Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Die entsprechende Tabelle ist in der Anlage 3 enthalten und zeigt keine Änderungen bei der Anspruchsberechtigung. VIII. RECHTSGRUNDLAGE 34. Art. 10 (2) EPÜ IX. REFERENZDOKUMENTE 35. CA/29/10 rev. 1, CA/85/11, CA/27/12 rev. 1, CA/T 13/12, CA/101/09, CA/185/06, CA/16/13, CA/16/14 X. VERÖFFENTLICHUNG EMPFOHLEN 36. Ja CA/24/14 d 6/23

10 ANLAGE 1 ARBEITSPLAN UND AKTIVITÄTEN DER ZUSAMMENARBEIT 1. Die Zusammenarbeitsaktivitäten unterteilen sich in drei Hauptbereiche, zielen aber alle darauf ab, zur Verwirklichung der Ziele dieser Roadmap beizutragen. Die Liste der Aktivitäten ist nicht erschöpfend und dient lediglich der Orientierung; sie wird überprüft und bei Bedarf um weitere Aktivitäten ergänzt. 2. Jedes Projekt wird von der Einheit bzw. den Einheiten umgesetzt, die für den jeweiligen Bereich der Zusammenarbeit zuständig sind, und hängt von den dort verfügbaren Ressourcen ab. 3. Die konkreten Umsetzungsmaßnahmen und die erwarteten Ergebnisse in allen Bereichen der Zusammenarbeit werden auf der Grundlage sogenannter Projektkarten in den bilateralen Zusammenarbeitsplänen der Mitgliedstaaten festgehalten. A. BEREICH 1: SCHULUNGEN FÜR MITARBEITER DER NATIONALEN ÄMTER UND ANDERE RELEVANTE ZIELGRUPPEN a) Institutionelle Stärkung 4. Die Europäische Patentakademie wird weiterhin in allen Bereichen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten qualitativ hochwertige externe Schulungen zu relevanten und aktuellen Themen anbieten. Es werden Schulungen im Zusammenhang mit konkreten Zusammenarbeitsprogrammen oder speziellen Bedürfnissen einer bestimmten Zielgruppe sowie maßgeschneiderte Schulungen auf Anfrage durchgeführt. Ein fester Bestandteil des Schulungsangebots der Akademie sind inzwischen auch das E-Learning und die "virtuellen Klassenzimmer", die einem wesentlich größeren Publikum Lernmöglichkeiten eröffnen und es den Teilnehmern ermöglichen, immer dann zu lernen, wenn sie gerade Zeit haben. Einzelheiten zum Schulungsangebot sind dem Jahresarbeitsplan der Akademie zu entnehmen. Der Schwerpunkt wird auf folgenden Bereichen liegen: Dokumentation und Klassifikation Patentinformation Patentverwaltung und Formalprüfung Recherche und Prüfung Rechts- und Verfahrensfragen Tools und Verfahren für Ämter für geistiges Eigentum CA/24/14 d 7/23

11 IP- und Innovationsmanagement andere Themen, die für Ausbau und Stärkung des EPN relevant sind 5. Angesichts des künftigen einheitlichen Patentsystems und des Einheitlichen Patentgerichts wird das EPA die Ausbildungsmaßnahmen in diesem Bereich verstärken und plant Seminare, in denen die verschiedenen Interessengruppen über den aktuellen Sachstand informiert werden. b) Richterausbildung 6. Das EPA wurde um Unterstützung bei den Ausbildungsmaßnahmen für Richter des EPG gebeten. Die finanzielle Abwicklung dieser Veranstaltungen wird nach der bewährten Praxis der Akademie der letzten Jahre erfolgen. c) Sprachausbildung 7. Mit diesem Programm sollen Mitarbeiter nationaler Ämter, deren Amtssprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, bei der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse unterstützt werden. Um die Durchführung der Schulungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu harmonisieren, hat das EPA MoUs mit den drei führenden Sprachinstituten British Council, Goethe-Institut und Institut Français unterzeichnet und arbeitet mit ihnen bei der Umsetzung des Programms zusammen. 8. Das Sprachprogramm umfasst zwei Projekte: (i) Allgemeine Sprachausbildung Für die Delegierten im EPA-Verwaltungsrat und dessen Gremien erfolgt die allgemeine Sprachausbildung als Einzelunterricht und wird in voller Höhe vom EPA finanziert. Für alle übrigen Mitarbeiter der nationalen Ämter wird Gruppenunterricht angeboten, der nach den Regeln der Zusammenarbeitspolitik finanziert wird. (ii) Patentspezifische Sprachausbildung In Ergänzung zur allgemeinen Sprachausbildung soll dieses Projekt die fachsprachlichen Kenntnisse der Mitarbeiter der nationalen Ämter und anderer nationaler Adressatengruppen verbessern, um somit deren berufliche Weiterentwicklung zu fördern. Das Programm wird in den drei Amtssprachen des EPA für sechs verschiedene Zielgruppen angeboten: Delegierte im EPA-Verwaltungsrat und seinen Gremien (HFA, ATOU, Aufsichtsrat der Europäischen Patentakademie, Ausschuss "Patentrecht") CA/24/14 d 8/23

12 Prüfer in nationalen Ämtern Juristen in nationalen Ämtern EEP-Kandidaten Patentvertreter Patentrichter Derzeit werden für diese sechs Zielgruppen 18 Lehrbücher zur Patentterminologie (je sechs in Deutsch, Englisch und Französisch) erstellt, die als Grundlage für die fachsprachliche Ausbildung dienen sollen. Die Ausbildung beginnt, sobald die Schulungsunterlagen und der Schulungsplan fertiggestellt sind. d) Entwicklung von E-Learning-Materialien und -Technologien 9. In diesem Bereich werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Koordinierter Ansatz für die Erstellung von Schulungsmaterialien und -konzepten, damit deren Kompatibilität bei einem späteren Austausch und bei der Übersetzung gewährleistet ist. Jedes nationale Amt ist für seine interne Aus- und Fortbildung verantwortlich, doch lassen sich größere Vorteile erzielen, wenn Input von mehreren Seiten in die Schulungsmaterialien einfließt, und der Unterricht würde dadurch bereichert. Entwicklung und Hosting von E-Learning-Inhalten, damit die Erstellung von Content Maps erleichtert wird, die an die speziellen Bedürfnisse der nationalen Ämter angepasst sind. Ergänzung der nationalen Aus- und Fortbildung um die europäische und die PCT-Perspektive durch geeignete Lernkonzepte Austausch von Praktiken und Definition der Methoden zur Vermarktung des E-Learning-Angebots bei den Zielgruppen Zusammenarbeit mit dem HABM im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Methoden e) Diskussionsplattform für den Austausch über Patentierungsverfahren 10. Zum Informationsaustausch und zur Verbreitung von Wissen über die jüngsten Entwicklungen in Patentpraxis und -verfahren können Diskussionsforen in den nationalen Ämtern organisiert werden, an denen EPA-Prüfer und Prüfer des CA/24/14 d 9/23

13 nationalen Amts aus einem bestimmten Fachbereich teilnehmen. Diese können auch auf Nutzer des Patentsystems erweitert werden, die am selben Thema (z. B. Pharma oder Automobil) interessiert sind. f) Projekt zur Unterstützung von EEP-Kandidaten (CSP) 11. Das Projekt unterstützt Kandidaten bei ihrer Vorbereitung auf die EEP, um so die Entwicklung des Berufsstands in denjenigen Mitgliedstaaten zu fördern, in denen es weniger als fünf zugelassene Vertreter mit bestandener EEP gibt. Damit wird die breite Palette von Aktivitäten ergänzt, die die Europäische Patentakademie bereits für diese Zielgruppe durchführt. 12. Die Unterstützung durch das EPA umfasst die Entwicklung und komplette Finanzierung eines vollständigen Schulungsprogramms für Kandidaten sowie der zugehörigen Materialien. Dank Stipendien können die Kandidaten außerdem mehr Zeit auf die EEP-Vorbereitung verwenden. 13. Dieses Projekt wird durch die umfassende Zusammenarbeit der nationalen Ämter, des epi und des CEIPI ermöglicht. B. BEREICH 2: PATENTBEZOGENE IT-DIENSTE UND -TOOLS 14. Basierend auf dem Partnerschaftsprinzip soll die Zusammenarbeit im IT-Bereich den kollektiven Einsatz effektiver, von den EPN-Partnern entwickelter Lösungen ermöglichen, indem Interoperabilität, Wissenstransfer und gemeinsame Standards gewährleistet werden. Dienste und Tools werden im Allgemeinen "wie besehen" zusammen mit Quellcode und Dokumentation bereitgestellt. Sie können je nach Bedarf geändert oder lokalisiert werden, ohne dass auf den ursprünglichen Anbieter Haftungsansprüche zukommen. Die nationalen Ämter sind angehalten, ihre Lösungen zur Weiterverwendung durch andere EPN-Mitglieder zur Verfügung zu stellen. 15. Grundsätzlich lassen sich patentbezogene IT-Dienste und -Tools mit Blick auf die Nutzer in zwei Kategorien unterteilen: amtsinterne (Back-End) und amtsexterne (Front-End). Die IT-Zusammenarbeit im Rahmen des EPN konzentriert sich auf Front-End-Lösungen. a) Front-End-Lösungen 16. Um die angestrebten harmonisierten patentbezogenen Dienste für die Endnutzer bereitstellen zu können, wird das EPA weiterhin volle Unterstützung für Espacenet, die Online-Einreichung und einen Vereinigten europäischen Registerdienst anbieten. Espacenet: Das EPA wird die nationalen Sammlungen seiner Mitgliedstaaten schrittweise in den künftigen Espacenet-Dienst integrieren, um sämtliche CA/24/14 d 10/23

14 europäischen Patentdokumente unabhängig von ihrem Ursprungsland zugänglich zu machen (beginnend mit den Dokumenten, die bereits über die Ebene I von Espacenet verfügbar sind). Diese Dokumente können mit dem in Espacenet integrierten Tool maschinell übersetzt werden. Für Qualität und Vollständigkeit der Dokumente und Daten sowie für den First-Level-Support für Nutzer in Nichtamtssprachen des EPA sind weiterhin die nationalen Ämter zuständig. Außerdem wird für das künftige Espacenet eine Nutzeroberfläche in der jeweiligen Landessprache bereitgestellt. Die Kosten für das Espacenet-Projekt trägt das EPA. Den nationalen Ämtern bleibt es natürlich unbenommen, eigene nationale Patentinformationsdienste anzubieten. Nationale Lösungen werden vom EPA allerdings nicht unterstützt. Online-Einreichung: Das EPA wird weiterhin "nach bestem Bemühen" Unterstützung für bestehende Installationen der Online-Einreichung leisten. Das derzeitige System zur Online-Einreichung wird vom EPA noch während eines Übergangszeitraums von zwei Jahren nach Inbetriebnahme des neuen Systems unterstützt und gewartet. Das EPA wird allen interessierten nationalen Ämtern eine webbasierte Lösung zur Online-Einreichung für das nationale Verfahren anbieten, die nach Möglichkeit kompatibel mit dem künftigen EPA-System für die Online-Einreichung sein soll und die im Rahmen der IT-Roadmap entwickelt wird (siehe auch CA/46/14). Für die Integration in die Back-End-Systeme der nationalen Ämter ist das jeweilige nationale Amt zuständig. Auch hier bleibt es den Mitgliedstaaten unbenommen, nationale Dienste für die Online-Einreichung anzubieten, die aber vom EPA nicht unterstützt werden. Auf jeden Fall sollten etwaige nationale Lösungen mit der Online-Einreichung des EPA kompatibel sein, damit die Nutzer in den Genuss eines harmonisierten Zugangs zum europäischen Patentsystem kommen. Vereinigter europäischer Registerdienst: Das EPA und die nationalen Ämter bieten elektronische Registerdienste an. Bislang sind diese nicht vollständig miteinander verlinkt, weswegen der Nutzer mehrere, nicht harmonisierte Dienste konsultieren muss, um den Rechtsstand eines europäischen Patents zu ermitteln. Das Projekt wird nach dem sogenannten "Quality-at-Source"-Ansatz durchgeführt, d. h. die nationalen Register werden nicht im Europäischen Patentregister dupliziert, es wird einfach ein harmonisiertes, europaweit zugängliches Portal geschaffen, über das auf die nationalen Register der teilnehmenden Staaten zugegriffen werden kann. Mit diesem Projekt soll die Unsicherheit über den Rechtsstand eines europäischen Patents abgebaut werden, indem der Öffentlichkeit ermöglicht wird, entsprechende Abfragen gleichzeitig im Europäischen Patentregister und in den nationalen Patentregistern der EPÜ- Vertragsstaaten zu formulieren. Der Vereinigte europäische Registerdienst wird den Rechtsstand von europäischen und von nationalen Patenten abdecken. Das Projekt umfasst zwei Etappen: CA/24/14 d 11/23

15 a) direkter Zugriff auf mehrere Register durch direkte Links zu den nationalen Registern für eine bestimmte Anmelde- oder Veröffentlichungsnummer ("Deep Linking") b) Abfrage von Rechtsstandsdaten in Echtzeit aus den verschiedenen Teilnehmerstaaten über einen Webdienst und Anzeige in einem einheitlichen Format auf der Website des Europäischen Patentregisters ( gemeinsame Anzeige ) Die erforderlichen Entwicklungsarbeiten für den Webdienst werden komplett vom EPA finanziert (das EPA finanziert diese Arbeiten einmalig, für die weitere Pflege ist dann das jeweilige nationale Amt zuständig). Diejenigen Mitgliedstaaten, die noch kein elektronisches Register haben und somit nicht an dem Projekt teilnehmen können, werden ebenfalls zur Entwicklung eines webbasierten nationalen Registers angeregt, das später über das Vereinigte Register mit dem Europäischen Patentregister verbunden werden sollte. Falls hierfür spezifische Unterstützung durch das EPA erforderlich ist, werden die Mitgliedstaaten gebeten, sich an das EPA zu wenden. b) Back-End-Lösungen 17. Grundsätzlich gehören die IT-Dienste des Back-End zur Kernkompetenz der nationalen Ämter. Um aber die Kompatibilität der IT-Systeme innerhalb des europäischen Patentnetzes zu gewährleisten, wird das EPA allen Mitgliedstaaten die Dokumentation und die entsprechenden Spezifikationen zugänglich machen, die es bei der Entwicklung seiner eigenen Back-End-Systeme erstellt hat. 18. Soweit sinnvoll, wird das EPA Beratung und Hilfestellung in Bezug auf Geschäftsprozesse anbieten und seine Kenntnisse und Erfahrungen weitergeben. Dies kann in Form bilateraler Treffen oder in Form von Workshops für Teilnehmer aus allen interessierten Mitgliedstaaten erfolgen. 19. Da die meisten nationalen Ämter nicht nur mit Patenten befasst sind, wird das EPA weiterhin sehr eng mit dem HABM zusammenarbeiten, um nach Möglichkeit übergreifende IT-Lösungen für geistiges Eigentum anzubieten. Mittelfristig könnte sich diese Zusammenarbeit auch auf harmonisierte Identifikations-, Autorisierungs- und Sicherheitsmechanismen für Patente (EP und national) und Marken erstrecken. c) (i) Datenaustausch von Amt zu Amt Allgemeine Grundsätze 20. Das Konzept einer auf Standards und Interoperabilität basierenden Kooperation kommt auch in den nachstehend genannten Bereichen der Zusammenarbeit zum CA/24/14 d 12/23

16 Tragen. Grundsätzlich wird jedes Amt für seine eigenen Anwendungen zuständig sein, ungeachtet dessen werden Softwarelösungen "wie besehen" zur Verfügung gestellt. Lösungen für das amtsübergreifende Prozessmanagement, die jeglichen Datenaustausch zwischen den Ämtern abdecken, sowohl hinsichtlich der verwendeten Medien als auch der verschiedenen Austauschformate Trägerloser Datenaustausch, d. h. Ersatz aller Medientypen (DVDs, Festplatten, Bänder usw.) durch einen standardmäßigen trägerlosen Datenaustausch. Hier ist das Amt bereit, ein Instrumentarium zum Testen der Standards bereitzustellen und den weniger erfahrenen Ämtern bei der Konvertierung ihrer Daten in das standardisierte Format zu helfen. Von den erfahrenen nationalen Ämtern wird erwartet, dass sie die Daten im vereinbarten Standardformat liefern, und das EPA behält sich vor, große nicht im Standardformat gelieferte Datenmengen zurückzuweisen. Aktenzugriffsdienst im Rahmen der Einführung eines Systems zur Nutzung von Arbeitsergebnissen (CA/101/09) und weitere Tools zur Unterstützung der Zusammenarbeitsaktivitäten im Bereich der gegenseitigen Nutzung von Arbeitsergebnissen Tools zur Unterstützung der Zusammenarbeitsaktivitäten im Bereich der Klassifikation (einschließlich CPC, Vor- und Umklassifizierung) (ii) Datenbeschaffung nach dem "Quality-at-Source"-Ansatz 21. Der Austausch von Frontfile-Veröffentlichungsdaten zwischen dem EPA und den nationalen Ämtern der Mitgliedstaaten ist, was die Interoperabilität betrifft, derzeit nicht optimal. 22. Die Herausforderungen lassen sich in drei Punkte unterteilen: die verwendeten Standards und Formate, die Genauigkeit der gesendeten Daten sowie die Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Datenlieferung. 23. Probleme gibt es aber auch bei den Altbeständen. So sind Dokumente entweder überhaupt nicht vorhanden oder nur zum Teil verfügbar (z. B. ohne Bilder oder Volltext). Dies kann sich auf die Recherchen auswirken, die über die öffentlichen Dienste des EPA durchgeführt werden. 24. Deshalb wird für die Frontfile-Lieferung von Patentdaten ein neues Projekt nach dem vom EPA definierten Quality-at-Source-Ansatz vorgeschlagen. Wenn die Frontfile-Lieferung für ein nationales Amt gut funktioniert und alle Qualitätskriterien des EPA erfüllt, werden die fehlenden Backfile-Daten von 1973 bis heute in digitalem Format gesammelt, und zwar für bibliografische, Bild- und Volltextdaten (Volltextformat, wenn die Qualität des Originaldokuments dies zulässt). Das Ergebnis dieses Projekts wird für alle Parteien von Nutzen sein: für das EPA, die CA/24/14 d 13/23

17 nationalen Ämter und die Öffentlichkeit. Bei diesem Prozess werden zusätzliche Patentkorpora verfügbar, die genutzt werden könnten, um die Qualität des Übersetzungsdienstes Patent Translate weiter zu verbessern. 25. Die zentralen Aktivitäten bei diesem Projekt bestehen darin, für jedes nationale Amt eine Normdatei zu erstellen, um Lücken leicht ermitteln zu können und die Vollständigkeit der Patentdatensammlung zu gewährleisten, sowie Standards und Formate für die Datenlieferung gemäß CA/T 13/12 ("Interoperabilität im Bereich Datenübermittlung") festzulegen. Das EPA würde gemeinsam mit den nationalen Ämtern Folgendes bereitstellen bzw. unterstützen: Software-Tools für Plausibilitätskontrollen an der Datenquelle, Austausch der besten Praxis innerhalb des EPN, Schulungsmöglichkeiten usw. 26. Für die Datensammlung der Altbestände wird das EPA das Scannen aller fehlenden Patentdokumente ab 1973 voll finanzieren. Dieses Projekt sollte nach Möglichkeit von örtlichen Dienstleistern durchgeführt werden. Das EPA wird auch die Kosten für die OCR-Konvertierung dieser Dokumente tragen (zumindest für ein Patentdokument pro nationale Familie). (iii) Elektronischer Austausch von nationalen Recherchen 27. Für nationale Ämter, die eine Recherchenvereinbarung mit dem EPA geschlossen haben, wird ein Projekt vorgeschlagen, um den Austausch von Recherchenanträgen (vom nationalen Amt zum EPA) und danach die Erstellung des Recherchenberichts und des schriftlichen Bescheids (vom EPA zum nationalen Amt) zu automatisieren. Dieses Projekt fördert das Konzept des trägerlosen und zeiteffizienten Datenaustauschs. 28. Das EPA hat hierfür bereits einen Workflow entwickelt und getestet, der im Rahmen des sicheren Netzes von Patnet umgesetzt wird, sodass keine zusätzliche Hardware erforderlich ist. (iv) IT-Sicherheit und PATNET 29. Über Patnet wird eine Reihe von IT-Diensten zur Verfügung gestellt, die die Geschäftsprozesse der nationalen Ämter unterstützen. Dazu zählen Recherchentools, Drucken (d. h. EPOQUE Net), das Hosten von Software zur Aktenverwaltung, der Austausch von vertraulichen Dokumenten, die Netzanbindung für die EPTOS-Nutzung und -Kontrolle sowie einige andere. 30. Um die Verfügbarkeit und die hohe Sicherheit der über Patnet laufenden wichtigen Dienste zu gewährleisten, wird das EPA den Austausch der Patnet-Geräte in Zeiträumen, die zwischen dem EPA und den nationalen Ämtern zu vereinbaren sind, zu 100 % finanzieren. Die Geräte werden vom jeweiligen nationalen Amt vor Ort anhand der technischen Spezifikationen des EPA gekauft, und die Kosten werden dann vom EPA erstattet. Das nationale Amt ist für die Wartung der Patnet- Geräte in vollem Umfang verantwortlich, während das EPA für den allgemeinen Betrieb von Patnet zuständig ist. CA/24/14 d 14/23

18 31. Die IT-Sicherheit ist entscheidend, um die Vertraulichkeit der zwischen dem EPA und den nationalen Ämtern ausgetauschten Informationen zu gewährleisten. Da mehrere nationale Ämter ihr Interesse am Erfahrungsaustausch mit dem EPA und anderen nationalen Ämtern bekundet haben, wird das EPA hierfür ein geeignetes Seminar bzw. einen Workshop organisieren. (v) EPOQUE Net 32. Die nationalen Ämter können über die Infrastruktur des EPA auf EPOQUE Net zugreifen, um Recherchen zum Stand der Technik durchzuführen. Einzelheiten zu Funktionen, Verbreitungsmodalitäten und Preispolitik von EPOQUE Net werden im Rahmen der Bereitstellungs- und Preispolitik für EPOQUE Net behandelt (siehe CA/27/12 rev. 1), die der Verwaltungsrat im Juni 2012 genehmigt hat. Der Zugang zu EPOQUE Net wird den nationalen Ämtern zur internen Nutzung weiterhin gestattet und als Zugang zum IT-Dienst des EPA für die Patentrecherche "wie besehen" zur Verfügung gestellt. 33. Bei Daten, die Lizenzen von Dritten unterliegen, ist das EPA im Hinblick auf seine Verbreitungspolitik an die Regeln des jeweiligen kommerziellen oder öffentlichen Anbieters gebunden. Die nationalen Ämter benötigen die erforderliche Lizenz des jeweiligen Anbieters, um auf kommerzielle Datenbanken zugreifen zu können. C. BEREICH 3: PATENTINFORMATIONSDIENSTE UND -SENSIBILISIERUNG 34. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit innerhalb des EPN stehen der Austausch optimaler Praktiken und die Kooperation im Bereich der Patentinformationsdienste. Zu den zentralen Aufgaben eines jeden nationalen Patentamts gehört es, die in Patenten enthaltenen Informationen bestmöglich für die Zwecke der Forschung und der Innovationsförderung einzusetzen. 35. Die Zusammenarbeit im Bereich der Patentinformationsdienste und der Sensibilisierung für Patentinformation umfasst u. a. Folgendes: a) Veranstaltungen und Materialien zur Patentsensibilisierung 36. Zu den Kernkompetenzen jedes nationalen Amts gehört es, Aktivitäten zur Patentsensibilisierung auf nationaler oder regionaler Ebene zu entwickeln und umzusetzen. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip fallen lokale Veranstaltungen in der jeweiligen Landessprache in die alleinige Zuständigkeit der nationalen Ämter. Daher sieht dieses Programm in erster Linie Folgendes vor: Unterstützung von Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, für das europäische Patentsystem zu sensibilisieren Unterstützung bei der Übersetzung von Publikationen und Materialien des EPA oder anderer EPN-Partner CA/24/14 d 15/23

19 b) Zusammenarbeit mit den Patentinformationszentren 37. Das Netz der nationalen Patentinformationszentren bietet auf lokaler Ebene bestimmte patentbezogene Dienstleistungen für die Nutzer des europäischen Patentsystems an und gewährleistet damit einen leichteren Zugang zu diesem System. Diese Dienstleistungen werden eng mit den betreffenden nationalen Ämtern koordiniert. 38. Den Patentinformationszentren werden geeignete (im jährlichen Arbeitsprogramm der Akademie verankerte) Schulungen offenstehen, damit sie die Qualifikation ihrer Mitarbeiter verbessern und eine Innovationsförderung von hoher Qualität anbieten können. 39. Das EPA wird sich für eine stärkere Wahrnehmung der Patentinformationszentren und ihrer Dienstleistungen durch die Endnutzer einsetzen (z. B. über die EPA- Website). 40. Das Pilotprojekt zur Weiterentwicklung von Patentinformationszentren ist abgeschlossen. Die erfolgreichsten und relevantesten Elemente des Pilotprojekts sollen nun auch einem größeren Kreis von Zentren zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören: ein spezielles Telelearning-Programm eine Sammlung von Informationsmaterialien, mit deren Hilfe die Patentinformationszentren ihre Nutzer unterstützen können Entwicklung und Förderung verbesserter Recherchendienste, die auf die Bedürfnisse von Patentinformationsnutzern mit geringerer Erfahrung zugeschnitten sind Coaching durch gut ausgestattete und erfahrene Patentinformationszentren c) Übersetzungsdienste für Patente 41. Wie in CA/29/10 rev. 1 und der IT-Roadmap dargelegt, ist die Integration von Sprachtechnologiediensten in Patentinformationstools eine Möglichkeit, die Sprachbarrieren zu überwinden; damit wird ein unmittelbarer Beitrag zur verstärkten Nutzung und Verbreitung von Patentinformation geleistet, was wiederum bessere Recherchen im Stand der Technik ermöglicht. 42. Die Umsetzung des Projekts gemäß CA/29/10 rev. 1 wird Ende 2014 abgeschlossen. Gleichzeitig wird das Projekt wie geplant in die Wartungsphase eintreten, in der es sowohl um funktionelle Aspekte als auch um die sprachliche Qualität geht. CA/24/14 d 16/23

20 43. Die funktionelle Seite wird anhand der Rückmeldungen von Nutzerseite weiterverfolgt, um nach Möglichkeit weitere nutzerfreundliche Funktionen zusätzlich zur Basisfunktion anzubieten. 44. Das EPA wird sich bemühen, die Qualität des Übersetzungsdienstes ständig zu verbessern. Dabei wird in zwei Richtungen vorgegangen: 1) kontinuierliche Schulung der Übersetzungsmaschine anhand neuer Korpora, die standardmäßig Bestandteil des Datenaustauschs sein werden (siehe Datenaustausch von Amt zu Amt); 2) eventuell zusätzlicher Rückgriff auf Anbieter von maschinellen Übersetzungen, die auf bestimmte Sprachen spezialisiert sind. 45. Die Unterstützung durch die nationalen Ämter der Mitgliedstaaten, die die nötigen Korpora zur Verfügung gestellt haben, war für den Erfolg des Projekts von entscheidender Bedeutung. Diese enge Zusammenarbeit wird 2014 und auch danach fortgesetzt. 46. Nationale Ämter, die Patent Translate in ihre eigenen nationalen Tools integrieren möchten, können dies in eigener Verantwortung unter Befolgung der technischen Spezifikationen des EPA tun. Das EPA arbeitet derzeit an einer einheitlichen Lösung, die allen zur Verfügung gestellt werden soll. d) IP-Vorabdiagnose hat das EPA ein Pilotprojekt zur IP-Vorabdiagnose mit einer Reihe nationaler Ämter durchgeführt, die die Umsetzung eines entsprechenden Dienstes in ihrem Land getestet haben. 48. Das EPA würde - basierend auf den Kriterien für die Anspruchsberechtigung - finanzielle Unterstützung leisten, um Schulungen zur IP-Vorabdiagnose, Werbemaßnahmen, die Übersetzung der zugehörigen Methodik, Informations- und Werbematerialien sowie die Erbringung entsprechender Leistungen für KMU zu finanzieren. Diese Unterstützung wird allerdings nur nationalen Ämtern gewährt, die den Dienst kostenlos anbieten. D. ERWEITERTE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM HABM, DER WIPO UND ANDEREN INSTITUTIONEN 49. Innovative und kreative Leistungen aus Europa und der ganzen Welt können nur dann von einem nachhaltigen, einheitlichen und äußerst zuverlässigen IP-System profitieren, das die Standards weltweit festlegt, wenn die Kontakte zwischen EPA, HABM, WIPO und anderen regionalen und internationalen IP-Organisationen durch kundenorientierte und harmonisierte Zusammenarbeitsprojekte und -aktivitäten gestärkt werden. 50. Das EPA wird seine aktive Zusammenarbeitspolitik mit diesen bevorzugten Partnern fortsetzen, indem neue MoUs abgeschlossen und laufende MoUs umgesetzt werden, in denen die jeweiligen Ziele, Strategien und Maßnahmen festgelegt sind. CA/24/14 d 17/23

21 a) HABM 51. Das EPA wird weiterhin als Beobachter an den Sitzungen von Gremien und Arbeitsgruppen des HABM teilnehmen und damit vom Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen dem HABM, seinen Mitgliedstaaten und den Nutzerverbänden profitieren bzw. dazu beitragen. 52. Das EPA plant, die Zusammenarbeit mit dem HABM durch Projekte und Maßnahmen in den drei Bereichen fortzusetzen und zu stärken, die im MoU festgelegt wurden, nämlich Aus- und Fortbildung und Personalaustausch im IP- Bereich, IP-Sensibilisierung und -Förderung sowie IT-Systeme. 53. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Aus- und Fortbildung sowie IP-Sensibilisierung und -Förderung erfolgt vor allem durch die Akademien der beiden Organisationen und umfasst die Ausrichtung gemeinsamer Seminare, die Fertigstellung des IP Teaching Kits sowie die Zusammenarbeit beim E-Learning. 54. Beim E-Learning zielt die Zusammenarbeit mit dem HABM auf eine Harmonisierung und Verknüpfung der Plattformen ab, um die Nutzung der Materialien zu erleichtern, sowie auf den Wissensaustausch, um gemeinsam Materialien zu entwickeln und die Praxis gegenseitig anzupassen sollen außerdem gemeinsame Schulungsmaßnahmen für IP-Ämter, Studenten, Richter und IP-Fachleute - teilweise unter Mitwirkung der WIPO - organisiert werden. 56. Im IT-Bereich wird die Zusammenarbeit durch Treffen zwischen den IT-Teams des EPA und des HABM umgesetzt, bei denen Informationen über die Tools und die IT-Infrastruktur der Ämter ausgetauscht werden und somit der Weg für Projekte und Aktivitäten auf der Grundlage von Harmonisierung und Interoperabilität geebnet wird. 57. Der Personalaustausch könnte in den nächsten Jahren aufgrund der gemeinsamen Interessen und zum gegenseitigen Nutzen der Ämter weiterverfolgt werden. b) WIPO 58. Zur Zusammenarbeit mit der WIPO werden jährliche Arbeitspläne auf der Grundlage des bestehenden MoU zur technischen Zusammenarbeit für den Zeitraum erstellt. Das MoU umfasst 12 Projekte, die unter anderem Aktivitäten in den folgenden Bereichen abdecken: Klassifikation, Verbesserung CA/24/14 d 18/23

22 des PCT-Systems, DAS (Digital Access Service = digitaler Zugangsservice), Schulungen für Patentprüfer, Verbreitung von Patentinformationen, Statistik und Wirtschaft, Datenaustausch und Entwicklung von Standards. E. WEITERE ZUSAMMENARBEITSMASSNAHMEN a) Europäische "PatentLearn"-Initiative für Universitäten 59. Diese Initiative zielt darauf ab, die Nutzung von Patentinformation und vor allem der Patentinformationstools und -dienste des EPA, der nationalen Ämter sowie eventuell des HABM bei den Studenten und Fakultäten der europäischen technischen Hochschulen zu fördern, um in den Bereichen Ausbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft zusätzlichen Wert aus Patenten zu ziehen. Ausgehend von einem modularen Ansatz können mehrere Blöcke von Aktivitäten mit folgenden Schwerpunkten angeboten werden: a) Rekrutierung von EPA-Prüfern und Patentfachleuten über Jobmessen, Zusammenarbeit mit Stellenbörsen oder andere gezielte Maßnahmen zur Wahrung der kulturellen Vielfalt im Amt, vor allem in Mitgliedstaaten, die heute im EPA stark unterrepräsentiert sind b) verbesserte Kenntnis und Nutzung der Patentinformationstools und -dienste des EPA sowie der Tools der nationalen Ämter und des HABM (für Marken und Muster) c) Unterstützung der IP-Lehre durch die Entwicklung von IP-Lehrplänen, Train-the-trainer-Workshops für Universitätsdozenten, Bereitstellung einschlägiger Materialien des EPA usw. d) Unterstützung der Entwicklung von Diensten zur Patentierung von Forschungsergebnissen der Universitäten 60. Diese Maßnahmen fallen unter das Mandat der Europäischen Patentakademie. b) Gemeinsame Patentklassifikation (CPC) 61. Die CPC ist eine spezifischere und detailliertere Version der Internationalen Patentklassifikation (IPC), die das EPA und das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) gemeinsam entwickelt haben, um ihre bestehenden Klassifikationssysteme - die Europäische Klassifikation ECLA und die US-Klassifikation USPC - zu harmonisieren und auf ein gemeinsames System umzustellen. Die CPC basiert im Wesentlichen auf dem Europäischen Klassifikationssystem ECLA, das nicht mehr weitergeführt wird. 62. Die CPC ist seit 1. Januar 2013 in Kraft und kann unmittelbar für Recherchen zum Stand der Technik in Espacenet und EPOQUE Net verwendet werden. Ende 2013 tragen bereits fast 40 Millionen Dokumente aus der ganzen Welt CPC-Symbole. CA/24/14 d 19/23

23 63. Die CPC wird in den nationalen Ämtern der größeren Mitgliedstaaten und in nationalen Ämtern weltweit zunehmend zum Standard für die Klassifikation. Pro Jahr werden bereits rund 2 Millionen neue Dokumente nach der CPC klassifiziert. 64. Das EPA wird die Verwendung der CPC in den Mitgliedstaaten weiter fördern und bei Bedarf Unterstützung durch Schulungen und im IT-Bereich anbieten. c) Harmonisierung der Ausstattung für Videokonferenzen 65. Im Rahmen seines Kooperationsfonds hat das HABM für seine 27 EU-Mitgliedstaaten ein neues Netz für Videokonferenzen eingeführt. 66. Das EPA ist deshalb bereit, allen interessierten EPO-Mitgliedstaaten, insbesondere denjenigen ohne Anspruch auf das HABM-Programm, kompatible Hardware zur Verfügung zu stellen. CA/24/14 d 20/23

24 ANLAGE 2 LISTE DER ANSPRUCHSBERECHTIGTEN MITGLIEDSTAATEN 1. Derzeit geltende Liste der anspruchsberechtigten Mitgliedstaaten Mitgliedstaat EPA-Beitrag Dänemark (DK) verzichtet Frankreich (FR) verzichtet Deutschland (DE) verzichtet Niederlande (NL) verzichtet Norwegen (NO) verzichtet Schweiz (CH) verzichtet Vereinigtes Königreich (GB) verzichtet Österreich (AT) 25 % Belgien (BE) 25 % Finnland (FI) 25 % Island (IS) 25 % Irland (IE) 25 % Italien (IT) 25 % Liechtenstein (LI) 25 % Luxemburg (LU) 25 % Monaco (MC) 25 % San Marino (SM) 25 % Schweden (SE) 25 % Spanien (ES) 50 % Albanien (AL) 75 % Bulgarien (BG) 75 % Kroatien (HR) 75 % Zypern (CY) 75 % Tschechische Republik (CZ) 75 % Estland (EE) 75 % ehemalige jugoslawische 75 % Republik Mazedonien (MK) Griechenland (GR) 75 % Ungarn (HU) 75 % Lettland (LV) 75 % Litauen (LT) 75 % Malta (MT) 75 % Polen (PL) 75 % Portugal (PT) 75 % Rumänien (RO) 75 % Serbien (RS) 75 % Slowakische Republik (SK) 75 % Slowenien (SI) 75 % Türkei (TR) 75 % CA/24/14 d 21/23

25 2. Liste der anspruchsberechtigten Mitgliedstaaten gemäß der vorgeschlagenen Formel BIP * Jahresgebühreneinnahmen (JG) pro Kopf 1 Werte unter EUR berechtigen zu 75 % finanzieller Unterstützung durch das EPA, Werte zwischen und EUR zu 50 % und Werte über EUR zu 25 %. Die Berechnungen beruhen auf den Angaben für 2012, weil die BIP-Zahlen für 2013 bei Abfassung dieses Berichts noch nicht vorlagen. Auf der Grundlage der Trends, die sich für 2013 abzeichnen, ist bei der Anspruchsberechtigung mit keinen Änderungen zu rechnen. 1 Quellen: Controlling Office des EPA (Jahresgebühren); EUROSTAT für alle Mitgliedstaaten außer LI, MC und SM (Einwohnerzahlen); Amt für Statistik - LI; "Rapports et statistiques"/website des Fürstentums Monaco - MC; UNCTAD Handbook of Statistics - SM CA/24/14 d 22/23

26 Mitgliedstaat Formel 4 (BIP * JG) pro Kopf (in EUR) 2012 LI % MC LU NO CH DK SE AT NL FI IE SM BE DE IS FR UK IT ES % CY % GR SI MT PT CZ SK EE LV TR LT HR HU PL AL MK RS RO BG Mitgliedstaat EPA-Beitrag Dänemark (DK) verzichtet Frankreich (FR) verzichtet Deutschland (DE) verzichtet Niederlande (NL) verzichtet Schweiz (CH) verzichtet Vereinigtes Königreich (GB) verzichtet Österreich (AT) 25 % Belgien (BE) 25 % Finnland (FI) 25 % Island (IS) 25 % Irland (IE) 25 % Italien (IT) 25 % Liechtenstein (LI) 25 % Luxemburg (LU) 25 % Monaco (MC) 25 % Norwegen (NO) 25 % San Marino (SM) 25 % Schweden (SE) 25 % Spanien (ES) 50 % Albanien (AL) 75 % Bulgarien (BG) 75 % Kroatien (HR) 75 % Zypern (CY) 75 % Tschechische Republik (CZ) 75 % Estland (EE) 75 % ehemalige jugoslawische 75 % Republik Mazedonien (MK) Griechenland (GR) 75 % Ungarn (HU) 75 % Lettland (LV) 75 % Litauen (LT) 75 % Malta (MT) 75 % Polen (PL) 75 % Portugal (PT) 75 % Rumänien (RO) 75 % Serbien (RS) 75 % Slowakische Republik (SK) 75 % Slowenien (SI) 75 % Türkei (TR) 75 % CA/24/14 d 23/23

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