RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 10. August Erinnerung: Vorläufige Betreuungsbescheinigungen

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1 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 8 vom 10. August Erinnerung: Vorläufige Betreuungsbescheinigungen für Asylbewerber werden anerkannt 2. Veröffentlichung des Kinderuntersuchungsheftes (Gelbes Heft) doch erst zum Abrechnungsvoraussetzungen zu den Leistungsnummern und (Versandgänge) zum BEL II Punktwertübersichten III. Quartal Fortbildungen der KZV Berlin: Praktische Übungen "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" 6. Herbstsymposium der KZV Berlin Freie Plätze 7. Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts Rundschreiben Nr. 8/2016 1

2 1. Erinnerung: Vorläufige Betreuungsbescheinigungen für Asylbewerber werden anerkannt Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat uns gebeten, nochmals im Rundschreiben bekannt zu geben, dass vorläufige Betreuungsscheine für Asylsuchende von den Zahnarztpraxen anerkannt werden können. Nach der Registrierung erhalten die Asylsuchenden einen vorläufigen Betreuungsschein in Papierform, da die Erstellung der egk etwas Zeit in Anspruch nimmt. Die Asylsuchenden erhalten nach der Registrierung direkt vor Ort folgende drei Dokumente: einen vorläufigen Betreuungsschein, um eine Krankenversorgung bis zum Erhalt der egk sicherzustellen (Punktwert der jeweiligen Krankenkasse: AOK, DAK, BKK VBU, SBK), einen Befreiungsausweis von gesetzlichen Zuzahlungen, einen Abholschein für die egk mit dem Hinweis, dass die Asylsuchenden diese spätestens nach 28 Tagen erhalten sollen. Wenn Ihnen ein Asylsuchender solch ein Dokument vorlegt, können Sie die Leistungen über das bekannte Ersatzverfahren abrechnen. Der vorläufige Betreuungsschein ist begrenzt gültig. Die Begrenzung wird oben in der Überschrift bekannt gegeben und muss zur Abrechnung unbedingt beachtet werden, da ansonsten kein Leistungsanspruch nach diesem Dokument mehr besteht. Für Ihre Abrechnung müssen Sie in den Patientenstammdaten erfassen: Name, Vorname Geburtsdatum Krankenkasse Kennzeichnung Besondere Personengruppe: 9 Eine Kopie des vorläufigen Betreuungsscheins verbleibt bei Ihnen in der Kartei und muss nicht zur Onlineabrechnung an die KZV Berlin gesendet werden. Wir bitten lediglich um einen Hinweis im Feld KZV interne Mitteilung, dass dieser vorläufige Betreuungsschein bei Ihnen vorgelegen hat. Sollte innerhalb des Behandlungsquartals die egk mit Kennzeichnung Besondere Personengruppe: 9 vom Patienten nachgereicht werden, ist ein entsprechender Vermerk nicht mehr notwendig. Als Anlage finden Sie ein Muster eines vorläufigen Betreuungsscheines. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de Rundschreiben Nr. 8/2016 2

3 2. Veröffentlichung des Kinderuntersuchungsheftes (Gelbes Heft) doch erst zum Wir hatten Sie bereits im Rundschreiben Nr. 6/2016 unter Punkt 2 über die Neufassung der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinie) informiert. In dem gelben Heft wird zur U5 bis U9 auf die zahnärztliche Behandlung verwiesen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Rahmen seiner rechtsaufsichtlichen Prüfung nach 94 Absatz 1 SGB V mit Schreiben vom um eine ergänzende Stellungnahme, insbesondere hinsichtlich der Befunddokumentation der Schwangerschaftsanamnese im gelben Heft, gebeten. Dadurch hat sich das Inkrafttreten des Beschlusses und somit die Veröffentlichung des neuen ärztlichen Kinderuntersuchungsheftes verzögert, welches bis dato zum angedacht war. In seiner Sitzung vom ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Bitte des BMG durch eine weitere Beschlussfassung über eine klarstellende Änderung des Beschlusses der Kinder-Richtlinie nachgekommen. Nach Prüfung des Änderungsbeschlusses hat das BMG nun mitgeteilt, dass die oben genannten Beschlüsse nicht beanstandet werden und diese somit in Kraft treten können. Hieraus ergibt sich folgender Zeitplan für weitere Verfahren zum Inkrafttreten der Kinder-Richtlinie: Am soll die Veröffentlichung der geänderten Kinder-Richtlinie im Bundesanzeiger erfolgen und nach weiteren 14 Tagen, nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, soll die Regelung in Kraft treten, somit am Der G-BA muss die Vorgaben aus dem Präventionsgesetz umsetzen und die notwendigen zusätzlichen Positionen in seinen Ausschüssen entwickeln und beschließen. Danach werden die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Krankenkassen im Bewertungsausschuss diese FU-Leistungen im BEMA fixieren und mit Punktzahlen belegen. Mit einem Abschluss dürfte aber nicht vor Ende des 1. Quartals 2017 zu rechnen sein. Bis dahin unterliegen wie bisher auch bei Kindern bis zum 30. Lebensmonat die Leistungen also zum Beispiel als 01 und Ä1 den Budgetzwängen. Vorsorgeprogramme der gesetzlichen Krankenkassen auf Landesebene Einzelne gesetzliche Krankenkassen unterstützen schon seit Längerem den Ansatz, die bisher noch bestehende vertragszahnärztliche Versorgungslücke bis zum 30. Lebensmonat zu schließen und haben mit der KZV Berlin Zusatzvereinbarungen geschlossen. Hierzu zählen: AOK Nordost (Programm Junge Zähne ) Barmer GEK die Innungskrankenkassen KKH Diese Angebote sehen zahnärztliche FU-Leistungen bereits vor dem 30. Lebensmonat vor und erweitern den Vorsorgeansatz damit erheblich. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Programmen und dem gelben Kinderuntersuchungsheft finden Sie online unter Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de Rundschreiben Nr. 8/2016 3

4 3. Abrechnungsvoraussetzungen zu den Leistungsnummern und (Versandgänge) zum BEL II 2014 Der GKV-Spitzenverband und der Verband der deutschen Zahntechniker-Innung haben gemäß 4 der Vereinbarung des BEL II nach 88 Absatz1 SGB V in einer Sitzung am die Abrechnungsvoraussetzungen der BEL-Nr und geprüft und folgende Klarstellung dokumentiert: Der Versandgang beinhaltet den Transport eines jeweiligen Werkstücks (z. B. Kronen, Abdruck), für das die Versandkostenpauschale abgerechnet werden kann. Fahrten ohne das jeweilige Werkstück (Leerfahrten) sind keine Versandgänge. Wir fügen das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands und dem Verband der deutschen Zahntechniker-Innung als Anlage bei. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline ze@kzv-berlin.de 4. Punktwertübersichten III. Quartal 2016 In der Anlage erhalten Sie die aktuellen Punktwertübersichten der fremden Ersatzkassen und der fremden Wohnortkassen für das III. Quartal Die Punktwertlisten können Sie auch auf unserer KZV-Internetseite einsehen Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline bkv@kzv-berlin.de 5. Fortbildungen der KZV Berlin: Praktische Übungen "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" Bei der Fortbildung der KZV Berlin geht es um Notfälle in der zahnärztlichen Praxis. Es finden sechs Veranstaltungen in der KZV Berlin statt. Die Inhalte sind gleich: Samstag, , in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Samstag, , in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Samstag, , in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Bitte melden Sie sich mit den jeweiligen Formularen an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs nach berücksichtigt. Für die Teilnahme werden entsprechend den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Bludau Tel.: Frau Vehabovic Tel.: sekretariate@kzv-berlin.de Rundschreiben Nr. 8/2016 4

5 6. Herbstsymposium der KZV Berlin Freie Plätze Am 21. und findet die Fortbildung der KZV Berlin, gemeinsam veranstaltet mit der Zahnärztekammer Berlin, bereits zum fünften Mal statt. Es stehen noch einige freie Plätze zur Verfügung. Thema: QM in der Zahnarztpraxis unter Berücksichtigung des Hygienemanagements Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Vehabovic Tel.: Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen in der Anlage aktuelle Kursangebote. Bei Interesse melden Sie sich bitte schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut an: Fax: Telefonisch erreichen Sie das Team des Instituts montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Karsten Geist Rundschreiben Nr. 8/2016 5

6 Bescheinigung für Betreute nach 264 Abs. 1 SGB V Zur Vorlage beim Leistungserbringer Gültig bis TT.MM.JJJJ Wir bestätigen, dass Herrn/Frau geb.am: wohnhaft in, seit dem <TT.MM.JJJJ> durch die <Name der Krankenkrankenkasse> betreut wird. Der/die Obengenannte wird unter folgendem Geschäftszeichen Transaktions-Nr. geführt. Bis zur Ausstattung einer elektronischen Gesundheitskarte können Leistungen über das bekannte Ersatzverfahren abgerechnet werden. Sollte Ihnen bei der Abrechnung noch keine gültige Krankenversichertennummer vorliegen, dann erfragen Sie diese gerne unter Angabe des Geschäftszeichens per . Nutzen sie hierzu bitte folgende -Adresse : < Postfach der jeweiligen Krankenkasse>. Wir stellen Ihnen umgehend die Krankenversicherungsnummer zur Verfügung.

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8 Anlage zum Rundschreiben Nr. 8/2016 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Ersatzkassen / vdek Punktwerte III. Quartal 2016 Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen / vdek sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. KFO: 0, Für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert. ZE: 0,8605. Techniker Krankenkasse BARMER GEK DAK Gesundheit KKH Hanseatische Ersatzkasse Handelskrankenkasse Regionalkennzeichen KZV KZV Nr. 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,9341 0,9703 0,9115 0,9352 0,9115 0,9502 0,9115 0,9466 0,9115 0,9466 0,9115 0, Brandenburg 53 0,9729 1,0123 0,9729 1,0123 0,9729 1,0123 0,9729 1,0123 0,9729 1,0123 0,9729 1, Sachsen-Anhalt 54 0,9817 1,0748 0,8962 0,9738 0,8962 0,9738 0,8962 0,9738 0,8962 0,9738 0,8962 0, Schleswig-Holstein 36 1,0240 1,0359 1,0240 1,0359 1,0240 1,0359 1,0240 1,0359 1,0240 1,0359 1,0240 1, Hamburg 32 1,0240 1,0780 1,0240 1,0780 1,0240 1,0780 1,0240 1,0780 1,0240 1,0780 1,0240 1, Niedersachsen 04 1,0090 1,0468 1,0090 1,0468 1,0090 1,0468 1,0090 1,0468 1,0090 1,0468 1,0090 1, Bremen 31 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1, Westfalen-Lippe 37 1,0207 1,0635 1,0207 1,0635 1,0207 1,0635 1,0207 1,0635 1,0207 1,0635 1,0207 1, , 49 Nordrhein 13 1,0264 1,1621 1,0264 1,1621 1,0264 1,1621 1,0264 1,1621 1,0264 1,1621 1,0264 1, Thüringen 55 0,9880 1,0960 0,9804 1,0893 0,9804 1,0893 0,9804 1,0893 0,9804 1,0893 0,9804 1, Hessen 20 1,0283 1,0786 1,0283 1,0786 1,0283 1,0786 1,0283 1,0786 1,0283 1,0786 1,0283 1, Rheinland-Pfalz Sachsen 56 0,9880 1,1089 0,9766 1,0951 0,9766 1,0951 0,9766 1,0951 0,9766 1,0951 0,9766 1, , 73, 78, 80 Baden-Württemberg 02 1,0157 1,0614 1,0149 1,0614 1,0149 1,0614 1,0149 1,0614 1,0149 1,0614 1,0149 1, Bayern 11 1,0252 1,1405 1,0240 1,1395 1,0240 1,1395 1,0240 1,1395 1,0240 1,1395 1,0240 1, Saarland 35 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZVen gemeldeten Punktwerten kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Alle Änderungen sind "f e t t" gedruckt Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de Seite 1 von 1 Stand:

9 Anlage zum Rundschreiben Nr. 8/2016 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte III. Quartal 2016 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. AOK BKK IKK SVLFG (LKK) Knappschaft KZV Nr. KZV Regionalkennzeichen 02 Baden-Württemberg 1,0171 1,0702 1,0166 1,0659 1,0153 1,0660 1,0160 1, , 74, 78, 80 1,0155 1, Niedersachsen 0,9747 1,0594 0,9747 1,0594 0,9747 1,0594 0,9747 1, ,9747 1, Rheinland-Pfalz Bayern 1,0231 1,1341 1,0253 1,1400 1,0253 1,1405 1,0307 1, ,0253 1, Nordrhein 1,0264 1,1621 1,0264 1,1621 0,9939 1,1253 1,0274 1, ,9939 1, Hessen 1,0280 1,0786 1,0286 1,0786 1,0288 1,0813 1,0299 1, ,0288 1, Bremen 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1, ,9770 1, Hamburg 1,0240 1,0812 1,0240 1,0812 1,0240 1,0812 1,0240 1, ,0240 1, SOZ Hamburg 1,0347 1, Saarland 1,0110 1,0626 0,9820 1,0522 1,0110 1,0832 0,9820 1, ,0110 1, Schleswig-Holstein 1,0240 1,0621 1,0240 1,0621 1,0240 1,0621 1,0240 1, ,0240 1, SOZ Schleswig-Holstein 1,0240 1, Westfalen-Lippe 1,0207 1,0635 1,0207 1,0635 1,0207 1,0635 1,0207 1, ,0207 1,0635 Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. KFO: AOK 0, BKK 0, IKK 0, LKK 0, Knappschaft 0,8914 Für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert. ZE: 0,8605 Seite 1 von 2 Stand:

10 Anlage zum Rundschreiben Nr. 8/2016 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte III. Quartal 2016 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. AOK BKK IKK SVLFG (LKK) Knappschaft KZV Nr. KZV Regionalkennzeichen 52 Mecklenburg-Vorp. 0,9872 1,0200 0,9984 0,9984 0,9904 1,0350 0,9811 1, ,8620 0, Brandenburg 0,9700 1,0182 0,9407 0,9850 1,0040 1,1000 0,9811 1, ,9637 1, Sachsen-Anhalt 0,9923 1,0860 0,9800 1,0726 0,9900 1,0887 0,9811 1, ,9353 1, Thüringen 1,0045 1,1275 1,0040 1,1275 0,9975 1,1062 0,9811 1, ,0004 1, Sachsen 1,0045 1,1275 0,9998 1,1275 0,9959 1,1030 0,9811 1, ,9800 1,1008 Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. KFO: AOK 0, BKK 0, IKK 0, LKK 0, Knappschaft 0,8914 Für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert. ZE: 0,8605 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZVen gemeldeten Punktwerten kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Alle Änderungen sind "f e t t" gedruckt Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de Seite 2 von 2 Stand:

11 Fax Rückantwort ANMELDUNG Zur Teilnahme an den praktischen Übungen, Notfälle in der zahnärztlichen Praxis, melde ich mich an: Samstag, den :00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin, Georg Wilhelm Str. 16, Berlin. Referenten: Dr. Peter Kircher und Dr. Bernd Möhrke Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Teilnehmerinnen/Teilnehmer Praxis bzw. Nummernstempel Datum und Unterschrift des Praxisinhabers

12 Fax Rückantwort ANMELDUNG Zur Teilnahme an den praktischen Übungen, Notfälle in der zahnärztlichen Praxis, melde ich mich an: Samstag, den :00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin, Georg Wilhelm Str. 16, Berlin. Referenten: Dr. Peter Kircher und Dr. Bernd Möhrke Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Teilnehmerinnen/Teilnehmer Praxis bzw. Nummernstempel Datum und Unterschrift des Praxisinhabers

13 Fax Rückantwort ANMELDUNG Zur Teilnahme an den praktischen Übungen, Notfälle in der zahnärztlichen Praxis, melde ich mich an: Samstag, den :00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin, Georg Wilhelm Str. 16, Berlin. Referenten: Dr. Peter Kircher und Dr. Bernd Möhrke Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Teilnehmerinnen/Teilnehmer Praxis bzw. Nummernstempel Datum und Unterschrift des Praxisinhabers

14 ANMELDUNG Fax an Ich melde mich verbindlich für das an. Herbstsymposium der KZV Berlin gemeinsam mit der ZÄK Berlin Thema: Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis unter besonderer Berücksichtigung des Hygienemanagements (eine Veranstaltung auch für Ihre ZFA) Das Herbstsymposium findet am Freitag, , von 15:30 bis ca. 19:15 Uhr Freitag, , ab ca. 19:15 Uhr Get together Samstag, , von 10:00 bis 15:30 Uhr statt. Referenten: Andreas Modes, Arbeitsschutz Landesdirektion Sachsen, Dr. Karsten Heegewaldt, ZÄK Berlin, Nikolay Schediwy, KZV Bayerns, Monika Mohri, Dt. Apotheker und Ärztebank, Berlin Ich nehme an beiden Tagen teil Ich nehme nur am.... teil Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 100,00 (inkl. Get together) pro Teilnehmer/in von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Die Teilnahmegebühr von 100,00 wird auch dann erhoben, wenn Sie nur an einem Tag teilnehmen möchten. Sofern eine angemeldete Person nicht am Herbstsymposium teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Den Veranstaltungsort geben wir Ihnen mit Ihrer Anmeldebestätigung bekannt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK für den Freitag 5 und für den Samstag 7 Fortbildungspunkte vergeben. Name Zahnärztin/Zahnarzt Name und Vorname Ihrer/s ZFA Praxis bzw. Nummernstempel Datum und Unterschrift der Praxisinhaberin/des Praxisinhabers

15 Aktuelle Kurse am Philipp-Pfaff-Institut Bitte kreuzen Sie den gewünschten Kurs an. Curriculum Endodontie Moderator: Prof. Dr. Michael Hülsmann Göttingen Hands-on-Kurs Termine : Teil 1 02./ (Prof. Dr. Hülsmann, Prof. Dr. Schäfer) Teil 2 23./ (Prof. Dr. Schäfer) Teil 3 16./ (Prof. Dr. Hülsmann, Prof. Dr. Attin) Kursnummer : Teil 4 24./ (Dr. Wolf) Kursgebühr: 4.390, Teil 5 17./ (Prof. Dr. Krastl) Zielgruppe: Zahnärzte Teil 6 12./ , Teil 6.1 (Dr. Otte), Teil 6.2 (Dr. Petschler) Punkte: Teil 7 16./ (Prof. Dr. Hülsmann) Prof. Dr. M. Hülsmann Praktischer Implantologie Intensivkurs am Humanpräparat Prof. Dr. med. Jochen Fanghänel Regensburg Dr. med. dent. Holger Psenicka Anrath Dr. med. dent. Nina Psenicka Düsseldorf Hands-on-Kurs Termine : Zielgruppe: Fr :00-19:00 Uhr Sa :00-17:00 Uhr Zahnärzte Kursgebühr: 785, Kursnummer : Punkte: Prof. Dr. J. Fanghänel Dr. H. Psenicka Dr. N. Psenicka Bisshebung des Erosionsgebisses mit direkter Adhäsivtechnik Die Phase zwischen der Schiene und der permanenten Restauration Prof. Dr. med. dent. Thomas Attin Zürich OA Dr. med. dent. Uwe Blunck Berlin Termin : Zielgruppe: Totalprothetik Prof. Dr. med. dent. Reiner Biffar Greifswald Termine : Zielgruppe: Anmeldeformular Fax І info@pfaff-berlin.de І Beratung unter Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Philipp-Pfaff-Institutes Berlin und melde mich hiermit verbindlich für den o. a. Kurs an. Titel І Name І ggf. Geburtsname * І Vorname des Teilnehmers * falls bereits ein Kurs unter diesem Namen gebucht wurde Meine Kontaktdaten sind Privat Praxis Adresse (ggf. inklusive Praxisname) Sa :00-18:00 Uhr Zahnärzte Fr :00-19:00 Uhr Sa :00-17:00 Uhr Zahnärzte Kursgebühr: 430, Kursnummer : Punkte: 8+1 Kursgebühr: 355, Kursnummer : Punkte: 6+8 Telefon І Fax Geburtsdatum Ort І Datum І Unterschrift Hands-on-Kurs Prof. Dr. T. Attin OA Dr. U. Blunck Prof. Dr. R. Biffar Zert rtifizie ifiziert rtes M anagement-syste em DIN EN ISO Philipp-Pfaff-lnstitut Fortbildungseinrichtung der Landeszahnärztekammern Berlin und Brandenburg GmbH Geschäftsführer: Dr. Thilo Schmidt-Rogge Sitz der Gesellschaft: Berlin Amtsgericht Charlottenburg HRB Steuer-Nr.: 27/612/00873 Aßmannshauser Str Berlin Tel.: Fax: info@pfaff-berlin.de P:\OE-03 Kursbetreuung\Flyer bereits freigegeben\philipp-pfaff-institut_fid_00184_ _2031.1_ _0718.5_kzv_version_001_stand_2016_08_09_cy.pdf

16 18 74 BERL i NER ZAHNÄRZTL i CHE GESEL L SCHAFT Herbstfortbildung der Berliner Zahnäerztlichen Gesellschaft Vorsitzender: Dr. F. Blankenstein Tel.: (030) Fax (030) felix.blankenstein@charite.de Schatzmeister: M. Consmüller Liebe Kolleginnen und Kollegen, Berlin, das Thema der diesjährigen Herbst-Fortbildung am 21. September 2016 kommt wieder aus der CAD/CAM-Ecke : Das dreiminensionale Drucken ist inzwischen dem Versuchsstadium entwachsen und eröffnet dem Zahnarzt neue Möglichkeiten. Und dies nicht nur in komplett digitalisierten Praxen, sondern - ganz nach Bedarf - auch als rein zahntechnische Leistung, welche sich dann aber hinsichtlich des Herstellungstempos, des Preises und der Qualität vom Das-machen-wir-immer-so-und-es-funktioniert-auch deutlich abhebt. Mit diesem Verfahren können z.b. provisorische Kronen/Brücken, Schienen und Modelle hergestellt werden. Und der Clou: Sollten solche Werkstücke einmal einem Bierflaschen-Insult oder einem Kirschkern zum Opfer fallen, kann anhand des vorhandenen Datensatzes eine 2. Auflage gedruckt werden! In seinem Vortrag wird der auch internatioanl als Referent tätige ZTM Ralf Oppacher (Fa. Shera Werkstoff-Technologie GmbH) zunächst das technische Prinzip dieses Verfahrens und seine Einsatzmöglichkeiten als Teil eines komplett digitalen Arnbeitsablaufes oder auch als Einzel-Baustein erläutern und vorführen. Nach einer kleinen Pause steht er Ihnen zusammen mit seinen Kollegen in kleinen Gruppen Rede und Antwort. Dabei können Sie solcherart hergestellte Produkte visuell und haptisch begutachten und schließlich auch das Ergebnis des während des Vortrages öffentlich ablaufenden Druckvorganges bewerten. Zeit: Ort: Thema: Mittwoch 21. September 2016, 18:15 - ca. 20:15 Uhr Hörsaal 1 in der Zahnklinik Aßmannshauser Str. 4-6 (S- und U-Bahnhof Heidelberger Platz) 3D-Druck zahntechnischer Kunststoff-Produkte in der Praxis oder im Labor - Einsatzmöglichkeiten für Kronen- und Brückenprovisorien, Aufbißschienen und mehr, - verwendete Materialien und deren Biokompatibilität; Kosten, Zeitaufwand und Qualität, - Demonstrationen in kleinen Gruppen. Die mit 2 Fortbildungspunkten zertifizierte Veranstaltung ist für Mitglieder der Berliner Zahnärztlichen Gesellschaft kostenfrei, Gäste zahlen bitte am Abend einen Unkostenbeitrag von 25,-. Wie immer stehen Kaffee oder andere Getränke bereit. Mit einem herzlichen kollegialen Gruß Für unsere Planung bitten wir bis zum 16. September 2016 um Anmeldung per Fax: (030) oder per felix.blankenstein@charite.de Berliner Zahnärztliche Gesellschaft e.v. (vormals: Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Humboldt-Universität zu Berlin) Dr. F. Blankenstein, Aßmannshauser Straße 4-6 D Berlin Telefon: / Bankverbindung: IBAN: DE

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