3. Anspruchsdokumentation im Rahmen der zwischenstaatlichen Sachleistungsaushilfe

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1 NR. 2 VOM 8. MÄRZ 2017 INHALT 1. Neue Punktwerte KNAPPSCHAFT Der Polizeipräsident in Berlin Einführung Krankenversichertenkarte (KVK) + Festzuschusssystem ab Anspruchsdokumentation im Rahmen der zwischenstaatlichen Sachleistungsaushilfe 4. Wegegeldberechnung 5. Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem neuen Heil- und Kostenplan 6. Behandlung von stark übergewichtigen Patienten 7. Patienteninformation Zahnfüllungen was sie als Patient wissen sollten 8. Punktwertübersichten I. Quartal Rückbelastung bzw. Nachvergütung fremder KZVen 10. Punktwertnachberechnungen 11. Fortbildung der KZV Berlin: Praktische Übungen: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" 12. Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts 1

2 RUNDSCHREIBEN 02/ Neue Punktwerte KNAPPSCHAFT 2017 Die Vergütungsverhandlungen mit der KNAPPSCHAFT für das Jahr 2017 konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Punktwerte für KCH, PAR, KB betragen: vom bis = 1,0021 vom bis = 1,0050 vom bis = 1,0169 Der KFO-Punktwert beträgt: vom bis = 0,8914 vom bis = 0,9098 Die IP- und FU-Punktwerte betragen: vom bis = 1,1154 Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline bkv@kzv-berlin.de 2. Der Polizeipräsident in Berlin Einführung Krankenversichertenkarte (KVK) + Festzuschusssystem ab Wir möchten Sie informieren, dass die Vertragsverhandlungen zwischen der KZV Berlin und dem Land Berlin über die zahnärztliche Versorgung der Polizeivollzugsbeamten mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge abgeschlossen wurde. Der Vertrag tritt ab dem in Kraft und ersetzt den Vertrag vom Für den Bereich Zahnersatz wird ab dem das Festzuschusssystem eingeführt. Der Polizeipräsident in Berlin beabsichtigt, die Auszubildenden des mittleren Polizeivollzugsdienstes, die Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben, mit Krankenversichertenkarten (KVK) auszustatten. Diese werden die jetzigen Kostenübernahmescheine der Freien Heilfürsorge ersetzen (Kassennummer-Schein: , BKV-Nr ). Die neue Kassennummer der KVK lautet , BKV-Nr Alle Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr werden mit KVKen ausgestattet. Auszubildende, die sich bereits im dritten Lehrjahr befinden, erhalten keine KVKen mehr. Demzufolge können ab Versicherte eine KVK sowie auch einen Kostenübernahmeschein in den Praxen vorlegen. Die alte Kassennummer wird im Bundeskassenverzeichnis (BKV) zum geschlossen und die neue Kassennummer zum aufgenommen. Erscheint ein Versicherter mit einem Kostenübernahmeschein der Freien Heilfürsorge, wird dieser manuell mit der neuen Kassennummer erfasst und mit Art-Vnw 1 gekennzeichnet (Art des Versichertennachweises). Die Kostenübernahmescheine brauchen nicht mehr zur Abrechnung an die KZV Berlin geschickt werden, sie verbleiben in der Patientenakte. 2

3 RUNDSCHREIBEN 02/2017 Um das problemlose Einlesen der Karten zu gewährleisten, bitten wir Sie das aktuelle BKV für das II. Quartal 2017 zeitnah herunterzuladen. Für sämtlichen Schriftverkehr verwenden Sie folgende Adresse: Der Polizeipräsident in Berlin Serviceeinheit Finanzen SE Fin 121/122/123 Platz der Luftbrücke Berlin Tel , -122, -123 Fax Den ab gültigen Vertrag fügen wir als Anlage I diesem Rundschreiben bei. Als Download finden Sie die Datei auf unserer Internetseite unter unter Verträge mit sonstigen Kostenträgern. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der jeweiligen Hotline Hotline Telefon KCH kch@kzv-berlin.de KB kb@kzv-berlin.de KFO kfo@kzv-berlin.de PAR par@kzv-berlin.de ZE ze@kzv-berlin.de BKV/Punktwerte bkv@kzv-berlin.de 3. Anspruchsdokumentation im Rahmen der zwischenstaatlichen Sachleistungsaushilfe Immer wieder erreichen uns Differenzen/Rückfragen im Zusammenhang mit der Dokumentation von Patientinnen/Patienten aus den EU-Mitgliedsstaaten. Zuletzt schrieb uns die AOK Nordost dazu an. Wir geben Ihnen diesen Brief als Anlage II zur Kenntnis. In seiner Ausführlichkeit ist dem nichts hinzuzufügen. 4. Wegegeldberechnung Im Rahmen der Prüfung der vergangenen Abrechnungen ist aufgefallen, dass die Berechnung des Wegegeldes vermehrt Fragen aufgeworfen hat. Bitte beachten Sie, dass das Wegegeld nach Radius berechnet wird! Eine Radiusberechnung bedeutet, dass die Entfernung von der Praxisstelle bzw. von dem Ort, wo die Fahrt beginnt, bis zum Zielort via Luftlinie gemessen wird. Nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Radiusberechnung: Radius bis zu zwei Kilometern 4,30 (Abr.-Nr. 7810) bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 8,60 (Abr.-Nr. 7811) Radius mehr als zwei Kilometern bis zu fünf Kilometern 8,00 (Abr.-Nr. 7820) bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 12,30 (Abr.-Nr. 7821) 3

4 RUNDSCHREIBEN 02/2017 Radius mehr als fünf Kilometern bis zu zehn Kilometern 12,30 (Abr.-Nr. 7830) bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 18,40 (Abr.-Nr. 7831) Radius mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern 18,40 (Abr.-Nr. 7840) bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 30,70 (Abr.-Nr. 7841) Sollten im Rahmen eines Kooperationsvertrages Besuche über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern zwischen Praxis und Zielort angetreten werden, so wenden Sie statt der Wegegeldberechnung die Reiseentschädigung an. Bei der Reiseentschädigung werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer gemäß 8 Absatz 3 GOZ über die Abrechnungsnummer 7928, 7929 oder 7930 in Ansatz gebracht. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline: kch@kzv-berlin.de 5. Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem neuen Heil- und Kostenplan Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen getroffen. Die Vereinbarung gilt ab dem Wir fügen die Vereinbarung und den neuen Heil- und Kostenplan als Anlagen III und IV diesem Rundschreiben bei. Altbestände der Heil- und Kostenpläne, die noch nicht die neuen Befundkürzel beinhalten, können über den hinaus aufgebraucht werden. Die Befundkürzel bei Adhäsivbrücken sollten aber jetzt schon auf den "alten" Heil- und Kostenplänen verwendet werden, da diese bereits gelten. Wir möchten Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass das Befundkürzel "A =Adhäsivbrücke (Anker)" bei der Therapieplanung nicht mit den Befundkürzeln "V" oder "M" kombiniert werden darf, da die Verblendung eines Flügels bei einer Adhäsivbrücke gemäß der Festzuschussrichtlinie zu Befund 2.7 nicht ansetzbar ist. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline: ze@kzv-berlin.de 6. Behandlung von stark übergewichtigen Patienten Immer wieder erreichen uns Anrufe von Kolleginnen und Kollegen mit der Frage, an welche Zahnarztpraxis sie einen stark übergewichtigen Patienten (über 135 kg) überweisen können, weil sie befürchten, dass die Behandlungseinheit das Gewicht nicht unbeschadet übersteht. Ebenso fragen Patienten in unserer Patientenberatung nach Zahnarztpraxen mit spezieller Behandlungseinheit. Um sowohl Zahnarztpraxen als auch Patienten schnell und unkompliziert weiterhelfen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Sofern Ihre Zahnarztpraxis mit einer Spezialeinheit ausgestattet ist, würden wir dies gerne bei uns vermerken und bei Nachfrage an Ihre Praxis verweisen. Hierfür bitten wir Sie um kurze Mitteilung an unsere Mitarbeiter in der Patientenberatung. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline patientenberatung@kzv-berlin.de 4

5 RUNDSCHREIBEN 02/ Patienteninformation Zahnfüllungen was sie als Patient wissen sollten Gesunde und schöne Zähne gehören zu einem gepflegten Aussehen, denn sie wirken sympathisch und unterstreichen Ihre positive Ausstrahlung. Manchmal kann es dennoch passieren, dass eine Füllung notwendig wird. Damit die Patienten bestens über Füllungen informiert sind, hat die KZBV ihre Patienteninformation Zahnfüllungen was sie als Patient wissen sollten grundlegend überarbeitet. Von der Kariesvorbeugung und -entstehung über Füllungsmaterialien bis hin zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wird der Patient bestens informiert. Die Broschüre kann ab sofort auf der Internetseite der KZBV unter in gedruckter Form bestellt oder als PDF-Datei abgerufen werden. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline: Punktwertübersichten I. Quartal 2017 In den Anlagen V und VI erhalten Sie die aktuellen Punktwertübersichten der KZV Berlin und der fremden Wohnortkassen für das I. Quartal Die Punktwertübersichten können Sie auch auf unserer Internetseite einsehen unter Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline bkv@kzv-berlin.de 9. Rückbelastung bzw. Nachvergütung fremder KZVen Die aufgrund von Rückforderungen und Nachvergütungen verschiedener KZVen erfolgten Nachberechnungen finden Sie auf der Quartalsabrechnung IV/2016 unter folgenden Schlüsselnummern: Schlüsselnummer Abrechnungszeitraum KZV-Bereiche Gutschrift 125 Lastschrift 225 Fremdkassenbudgetausgleich 2015 Nordrhein, Saarland Betroffen sind die Zahnärzte, die Versicherte aus den genannten KZV-Bereichen in diesem Zeitraum behandelt haben. Die Vertrags- und Budgetlage in den einzelnen KZVen ist unterschiedlich, weshalb wir Sie mit Rückzahlungs- bzw. Nachzahlungsbeträgen erst nach Anforderung durch die jeweilige Fremd-KZV beund/oder entlasten. Diese Rückbelastungen und Nachvergütungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der KZV Berlin und resultieren aus Über- und Unterschreitungen der Vergütungsobergrenzen in diesen KZV-Bereichen. Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline bkv@kzv-berlin.de 5

6 RUNDSCHREIBEN 02/ Punktwertnachberechnungen Auf der Quartalsabrechnung IV/2016 finden Sie unter folgenden Schlüsselnummern die von der KZV Berlin vorgenommenen Punktwertnachberechnungen: Schlüsselnummer 123: PW-Nachberechnung Fremdkassen (Gutschrift) Schlüsselnummer 211: PW-Nachberechnung Fremdkassen (Lastschrift) Bei diesen Krankenkassen wurde nachberechnet: Krankenkasse Nachberechnungszeitraum Leistungen Fremdkassen 2014, 2015, 2016 KCH, KFO, PAR, KB Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline Fortbildung der KZV Berlin: Praktische Übungen: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" Bei der Fortbildung der KZV Berlin, die am Samstag, , in der Zeit von 13:00 bis 16:30 Uhr stattfinden wird, geht es um Notfälle in der zahnärztlichen Praxis. Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular, welches als Anlage VII diesem Rundschreiben beigefügt ist, an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs nach berücksichtigt. Für die Teilnahme werden entsprechend den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerinnenerreichen Sie unter den Telefonnummern: Frau Bludau Frau Vehabovic sekretariate@kzv-berlin.de 6

7 RUNDSCHREIBEN 02/ Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen in der Anlage VIII aktuelle Kursangebote. Bei Interesse melden Sie sich bitte schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut an: Fax Telefonisch erreichen Sie das Team des Instituts montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Karl-Georg Pochhammer Karsten Geist Dr. Jörg-Peter Husemann 7

8 RUNDSCHREIBEN 02/2017 I. Vertrag zwischen der KZV Berlin und dem Land Berlin über die zahnärztliche Versorgung der Polizeivollzugsbeamten ab II. Schreiben der AOK Nordost vom zum Thema Anspruchsdokumentation im Rahmen der zwischenstaatlichen Sachleistungsaushilfe III. Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem neuen Heil- und Kostenplan ab IV. Heil- und Kostenplan V. Punktwertübersicht Berlin I. Quartal 2017 VI. Punktwertübersicht fremde Wohnortkassen 1. Quartal 2017 VII. Anmeldeformular zum Praktische Übungen: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis VIII. Kursangebote des Philipp-Pfaff-Instituts 1

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25 Anlage V Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin I. Quartal 2017 Wohnortkassen >Patient wohnt in Berlin KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK >Wohnortkennzeichen ,0204 1,1174 0,9054 0,8820 3,75 BKK >Wohnortkennzeichen ,0065 1,0940 0,8905 0,8820 3,95 IKK >Wohnortkennzeichen ,0230 1,1175 0,9000 0,8820 3,95 SVLFG (LKK) >Wohnortkennzeichen ,9982 1,0965 0,8833 0,8820 tatsächliche Kosten KNAPPSCHAFT >Regionalkennzeichen ,0021 1,1154 0,8914 0,8820 3,75 Ersatzkassen/vdek inklusive Techniker Krankenkasse >Regionalkennzeichen ,0021 1,0924 0,8914 0,8820 KB 2,80 KFO * 2,60 Sonstige Kostenträger KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE AOK U/J, A62, EWG, Asy/Asa, LAGeSo 1,0204 1,1174 0,9054 0,8820 3,75 Abformmaterial KB / KFO ( ) KOV, V/Vf, BVFG, BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen Heilfürsorge BPol (Bundespolizei / BGS) 1,1706 1,2485 1,0051 1,0302 2,80 BAPersBw (Bundeswehr) 1,1706 1,1706 1,0051 1,0051 2,80 Polizeipräsident in Berlin 1,0021 1,0924 0,8914 0,8820 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall KB 2,80 KFO * 2,60 Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,20 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK 3,75 3,75 3,75 SVLFG (LKK) 4,50 4,50 4,50 KNAPPSCHAFT 3,75 3,75 3,75 BKK 3,95 3,95 3,95 IKK 3,95 3,95 3,95 vdek 4,50 4, Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von Seite 1 von 1 Stand:

26 Anlage VI Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte I. Quartal 2017 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. AOK BKK IKK SVLFG (LKK) KNAPPSCHAFT KZV Nr. KZV KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU Regionalkennzeichen KCH/ PAR/KB IP/FU 02 Baden-Württemberg 1,0171 1,0702 1,0166 1,0659 1,0153 1,0660 1,0160 1, , 74, 78, 80 1,0155 1, Niedersachsen 0,9747 1,0594 0,9747 1,0594 0,9747 1,0594 0,9747 1, ,9747 1, Rheinland-Pfalz KCH, PAR 1,0179 KB 0,8820 1,1195 KCH, PAR 1,0179 KB 0,8820 1,1195 KCH, PAR 1,0179 KB 0,8820 1,1195 KCH, PAR 1,0179 KB 0,8820 1, KCH, PAR 1,0179 KB 0,8820 1, Bayern 1,0231 1,1341 1,0509 1,1685 1,0509 1,1690 1,0565 1, ,0509 1, Nordrhein 1,0264 1,1621 1,0264 1,1621 1,0264 1,1621 1,0274 1, ,0264 1, Hessen 1,0537 1,1066 1,0542 1,1075 1,0288 1,0813 1,0556 1, ,0545 1, Bremen 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1,0320 0,9770 1, ,9770 1, Hamburg 1,0496 1,0812 1,0496 1,0812 1,0496 1,0812 1,0496 1, ,0496 1, SOZ Hamburg 1,0347 1, Saarland 1,0110 1,0626 1,0110 1,0832 1,0110 1,0832 1,0110 1, ,0110 1, Schleswig-Holstein 1,0496 1,1207 1,0496 1,0621 1,0496 1,1207 1,0496 1, ,0496 1, SOZ Schleswig-Holstein 1,0496 1, Westfalen-Lippe 1,0462 1,0954 1,0462 1,0954 1,0462 1,0954 1,0462 1, ,0462 1,0954 Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. KFO: AOK 0, BKK 0, IKK 0, SVLFG 0, KNAPPSCHAFT 0,8914 Für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert. ZE: 0,8820 Stand:

27 Anlage VI Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte I. Quartal 2017 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. AOK BKK IKK SVLFG (LKK) KNAPPSCHAFT KZV Nr. KZV KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU Regionalkennzeichen KCH/ PAR/KB IP/FU 52 Mecklenburg-Vorp. 0,9872 1,0200 0,9984 0,9984 0,9904 1,0350 0,9982 1, ,9891 1, Brandenburg 1,0130 1,0695 1,0016 1,0495 1,0040 1,1000 0,9982 1, ,0169 1, Sachsen-Anhalt 0,9923 1,0860 1,0089 1,1042 0,9900 1,0887 0,9982 1, ,9353 1, Thüringen 1,0045 1,1275 1,0040 1,1275 0,9975 1,1062 0,9982 1, ,0004 1, Sachsen 1,0045 1,1275 1,0000 1,1275 0,9959 1,1030 0,9982 1, ,0000 1,1170 Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. KFO: AOK 0, BKK 0, IKK 0, SVLFG 0, KNAPPSCHAFT 0,8914 Für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert. ZE: 0,8820 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZVen gemeldeten Punktwerten kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Alle Änderungen sind "f e t t" gedruckt Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de Stand:

28 ANMELDUNG ZUR FORTBILDUNG Bitte senden Sie Ihre Anmeldung ausgefüllt an die KZV Berlin. Fax: KZV-Abrechnungsstempel Ich melde mich verbindlich für die Fortbildung an: Thema: Datum/Uhrzeit: Veranstaltungsort: Referenten: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis praktische Übungen (eine Veranstaltung auch für Ihre ZFA) Samstag, von 13:00 bis 16:30 Uhr KZV Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin. Dr. Peter Kircher Dr. Bernd Möhrke Kosten: 50,- pro Teilnehmer Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer/in von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ich melde folgende Teilnehmer an: Name, Vorname der Zahnärztin/des Zahnarztes Name, Vorname Ihrer/s ZFA Datum Unterschrift der Praxisinhaberin/des Praxisinhabers

29 Anlage VIII Aktuelle Kurse am Philipp-Pfaff-Institut Bitte kreuzen Sie den/die gewünschten Kurs/e an. Implantatprothetik Kompakt bewährte Strategien zur erfolgreichen Planung und Fehlervermeidung Kurs mit vielen Demonstrationen Univ.-Prof. Dr. med. dent. Dipl.-Ing. Ernst-Jürgen Richter Würzburg Termine: Fr :00-18:00 Uhr Sa :00-17:00 Uhr Kursnummer: Zielgruppe: Punkte: Kursgebühr: Veranstaltungsort: Zahnärzte und Zahntechniker , Berlin Univ.-Prof. Dr. E. Richter Wurzelkanalbehandelte Zähne moderne Rekonstruktionskonzepte aus Zahnerhaltung und Prothetik OÄ PD Dr. med. dent. Kerstin Bitter Berlin PD Dr. med. dent. Guido Sterzenbach Berlin Termin: Sa :00-17:00 Uhr Kursnummer: Hands-on-Kurs Zielgruppe: Punkte: Kursgebühr: Veranstaltungsort: Zahnärzte , Berlin Dr. K. Bitter Dr. G. Sterzenbach Pfaff on tour: Trainingscamp zahnärztliche Abrechnung Zielgruppe: Punkte: Kursgebühr: Veranstaltungsort: Zahnärzte , * In der Nähe von Berlin * Eigene Anreise. Hotelübernachtung in Kursgebühr enthalten. H. Möhrke Weichgewebemanagement was funktioniert? Und was nicht? Prof. Dr. med. dent. Daniel Grubeanu Trier Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Ralf Smeets Hamburg Termine: Fr :00-19:00 Uhr Sa :00-17:00 Uhr Kursnummer: Hands-on-Kurs Zielgruppe: Punkte: Kursgebühr: Veranstaltungsort: Zahnärzte , Berlin Prof. Dr. D. Grubeanu Univ.-Prof. Dr. Dr. R. Smeets Anmeldeformular Fax І info@pfaff-berlin.de І Beratung unter Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Philipp-Pfaff-Institutes Berlin und melde mich hiermit verbindlich für den/die oben angekreuzten Kurs/e an. Titel І Name І ggf. Geburtsname * І Vorname des Teilnehmers Telefon І Fax Meine Kontaktdaten sind Zert Ze rtifizie rt ifiziert ifizie rtes rt es Management-System * falls bereits ein Kurs unter diesem Namen gebucht wurde Privat Praxis Geburtsdatum Adresse (ggf. inklusive Praxisname) DIN EN ISO Ort І Datum І Unterschrift Philipp-Pfaff-lnstitut Fortbildungseinrichtung der Landeszahnärztekammern Berlin und Brandenburg GmbH Geschäftsführer: Dr. Thilo Schmidt-Rogge Sitz der Gesellschaft: Berlin Amtsgericht Charlottenburg HRB Steuer-Nr.: 27/612/00873 Aßmannshauser Str Berlin Tel.: Fax: info@pfaff-berlin.de P:\OE-03 Kursbetreuung\Flyer bereits freigegeben\ppi_vid_00166_0622.0_0721.2_0724.0_0429.2_version_002_stand_2017_03_06_cy.pdf Helen Möhrke Berlin Termine: Fr :00-19:00 Uhr Sa :00-17:00 Uhr So :00-13:00 Uhr Kursnummer:

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